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Nachbarn müssen Pferdezucht in durch Tierhaltungen stark vorbelastetem Gebiet hinnehmen
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Im Rahmen eines Eilverfahrens hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg mit Beschlüssen vom 14.06.2017 entschieden (Az.: 1 ME 64/17; 1 ME 66/17), dass eine Baugenehmigung zur Erweiterung einer Pferdezucht vorerst nicht zu stoppen ist. Sie begründeten dies damit, dass in dem ohnehin durch Tierhaltungen vorbelasteten Gebiet die nur das halbe Jahr anwesenden Pferde keine unzumutbaren Gerüche hinzufügten.
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