<?xml version="1.0" encoding="ISO-8859-1" ?>
<rss version="2.0"
  xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
  xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
  xmlns:rdf="http://www.w3.org/1999/02/22-rdf-syntax-ns#"
  xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom">
	<channel>
		<title>imr-online Nachrichten (Alle Sachgebiete)</title>
		<link>https://www.imr-online.de/IBRNews/index.php?zg=10</link>
		<atom:link href="https://www.imr-online.de/IBRNews/rss.php" rel="self" type="application/rss+xml" />
		<description>Neues aus dem Bau-, Vergabe- und Immobilienrecht</description>
		<language>de-de</language>
		<copyright>id Verlag</copyright>
		<ttl>60</ttl>
		<managingEditor>michael.werner@imr-online.de (Michael Werner)</managingEditor>
		<webMaster>michael.werner@imr-online.de (Michael Werner)</webMaster>
    <image>
      <url>https://static.imr-online.de/css/imr-online/zielgrp0/imr-logo.gif</url>
      <title>imr-online Nachrichten (Alle Sachgebiete)</title>
      <link>https://www.imr-online.de/IBRNews/index.php?zg=10</link>
    </image>
		<item>
			<title> Wohnungsbrand: Wer haftet, wer muss die Schäden beseitigen und kann der Mieter die Miete mindern?</title>
			<link>https://www.imr-online.de/IBRNews/index.php?NewsID=49636</link>
			<pubDate>Mon, 15 Jun 2026 03:36:04 +0200</pubDate>
			<description>(15.05.2026) Ein Wohnungsbrand ist schnell passiert - zum Beispiel durch einen elektrischen Defekt, eine angelassene Herdplatte oder einen alleingelassenen Adventskranz. Schäden am Haus und an der Wohnung selbst sind durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, die der Vermieter abschließt und die der Mieter über seine Nebenkostenabrechnung bezahlt. Aber: Muss der Vermieter diese in Anspruch nehmen, wenn der Mieter den Brand verursacht hat? Und: Wer muss nun ganz praktisch dafür sorgen, dass die Wohnung wieder bewohnbar wird, und die Handwerker bezahlen, welche die Brandschäden beseitigen?</description>
			<content:encoded><![CDATA[(15.05.2026) Ein Wohnungsbrand ist schnell passiert - zum Beispiel durch einen elektrischen Defekt, eine angelassene Herdplatte oder einen alleingelassenen Adventskranz. Schäden am Haus und an der Wohnung selbst sind durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, die der Vermieter abschließt und die der Mieter über seine Nebenkostenabrechnung bezahlt. Aber: Muss der Vermieter diese in Anspruch nehmen, wenn der Mieter den Brand verursacht hat? Und: Wer muss nun ganz praktisch dafür sorgen, dass die Wohnung wieder bewohnbar wird, und die Handwerker bezahlen, welche die Brandschäden beseitigen?]]></content:encoded>
			<guid isPermaLink="true">https://www.imr-online.de/IBRNews/index.php?NewsID=49636</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Wann ist ein Mietvertrag wucherisch?</title>
			<link>https://www.imr-online.de/IBRNews/index.php?NewsID=49633</link>
			<pubDate>Fri, 12 Jun 2026 12:18:07 +0200</pubDate>
			<description>(12.06.2026) Für die Beurteilung, ob ein Mietvertrag als wucherähnliches Rechtsgeschäft nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist, ist der Marktwert der Nutzungsüberlassung anhand der Miete zu ermitteln, die für vergleichbare Objekte erzielt wird. In der Regel wird sich der Tatrichter bei der Ermittlung der orts- oder marktüblichen Miete einschließlich der Frage, welche Objekte vergleichbar sind, sachverständig beraten lassen müssen und für den Fall, dass ausnahmsweise keine geeigneten Vergleichsobjekte gefunden werden können, einen mit der konkreten Marktsituation vertrauten Sachverständigen beurteilen lassen müssen, welche Miete für dieses besondere Objekt erzielt werden kann. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Beschluss vom 13.05.2026.</description>
			<content:encoded><![CDATA[(12.06.2026) Für die Beurteilung, ob ein Mietvertrag als wucherähnliches Rechtsgeschäft nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist, ist der Marktwert der Nutzungsüberlassung anhand der Miete zu ermitteln, die für vergleichbare Objekte erzielt wird. In der Regel wird sich der Tatrichter bei der Ermittlung der orts- oder marktüblichen Miete einschließlich der Frage, welche Objekte vergleichbar sind, sachverständig beraten lassen müssen und für den Fall, dass ausnahmsweise keine geeigneten Vergleichsobjekte gefunden werden können, einen mit der konkreten Marktsituation vertrauten Sachverständigen beurteilen lassen müssen, welche Miete für dieses besondere Objekt erzielt werden kann. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Beschluss vom 13.05.2026.]]></content:encoded>
			<guid isPermaLink="true">https://www.imr-online.de/IBRNews/index.php?NewsID=49633</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Mietenanstieg in Bayern</title>
			<link>https://www.imr-online.de/IBRNews/index.php?NewsID=49630</link>
			<pubDate>Fri, 12 Jun 2026 10:50:19 +0200</pubDate>
			<description>(12.06.2026) Die durchschnittlichen Erst- und Wiedervermietungsmieten in Bayern sind zwischen 2015 und 2025 um 4,3 Prozent pro Jahr gestiegen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/6248(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/5973(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Danach hatte die Nettokaltmiete 2015 bei 9,45 Euro pro Quadratmeter gelegen und ist bis 2025 auf 14,42 Euro pro Quadratmeter gestiegen.</description>
			<content:encoded><![CDATA[(12.06.2026) Die durchschnittlichen Erst- und Wiedervermietungsmieten in Bayern sind zwischen 2015 und 2025 um 4,3 Prozent pro Jahr gestiegen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/6248(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/5973(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Danach hatte die Nettokaltmiete 2015 bei 9,45 Euro pro Quadratmeter gelegen und ist bis 2025 auf 14,42 Euro pro Quadratmeter gestiegen.]]></content:encoded>
			<guid isPermaLink="true">https://www.imr-online.de/IBRNews/index.php?NewsID=49630</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Mieterbund begrüßt geplante Regelungen im Gebäudemodernisierungsgesetz</title>
			<link>https://www.imr-online.de/IBRNews/index.php?NewsID=49627</link>
			<pubDate>Fri, 12 Jun 2026 10:35:32 +0200</pubDate>
			<description>Vorgesehene 50/50-Aufteilung ist ein Schritt in die richtige Richtung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(12.06.2026) Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt, dass sich Bundesjustizministerin Hubig für Mieterschutz im geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) einsetzt, das heute in erster Lesung im Bundestag beraten wird. Der Gesetzesentwurf enthält Regelungen, die Mieterinnen und Mieter vor unwirtschaftlichen Kosten schützen sollen. "Wir erwarten, dass dieses Versprechen mit den Vorschlägen zur hälftigen Aufteilung von CO2-Kosten, Kosten für Netzentgelte und Biogasanteilen zwischen Vermietern und Mietern konsequent und wirksam umgesetzt wird", erklärt die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz.</description>
			<content:encoded><![CDATA[Vorgesehene 50/50-Aufteilung ist ein Schritt in die richtige Richtung<br />
<br />
(12.06.2026) Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt, dass sich Bundesjustizministerin Hubig für Mieterschutz im geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) einsetzt, das heute in erster Lesung im Bundestag beraten wird. Der Gesetzesentwurf enthält Regelungen, die Mieterinnen und Mieter vor unwirtschaftlichen Kosten schützen sollen. "Wir erwarten, dass dieses Versprechen mit den Vorschlägen zur hälftigen Aufteilung von CO2-Kosten, Kosten für Netzentgelte und Biogasanteilen zwischen Vermietern und Mietern konsequent und wirksam umgesetzt wird", erklärt die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz.]]></content:encoded>
			<guid isPermaLink="true">https://www.imr-online.de/IBRNews/index.php?NewsID=49627</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Bauausschuss befasst sich mit Novelle des Baugesetzbuches</title>
			<link>https://www.imr-online.de/IBRNews/index.php?NewsID=49615</link>
			<pubDate>Thu, 11 Jun 2026 09:47:17 +0200</pubDate>
			<description>(11.06.2026) Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Stadtentwicklung und Kommunen hat sich am 10.06.2026 mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts befasst. In der von der Vorsitzenden Caren Lay (Linke) geleiteten Sitzung hob die Regierung hervor, nach dem Bauturbo werde jetzt die Änderung des Baugesetzbuches angegangen. Es handele sich um einen ausgewogenen Novellierungsvorschlag, in dem der Schwerpunkt auf die Beschleunigung von Verfahren im Wohnungsbau gelegt werde. Darüber hinaus seien Themen wie Vorkaufsrechte und Schrottimmobilien aufgenommen worden. Beteiligungsverfahren und Umweltprüfungen würden deutlich gestrafft, Fristen verkürzt und Planverfahren digitalisiert. Wichtige Verbesserungen gebe es auch im Bereich der Klimaanpassung und der wassersensiblen Stadtentwicklung.</description>
			<content:encoded><![CDATA[(11.06.2026) Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Stadtentwicklung und Kommunen hat sich am 10.06.2026 mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts befasst. In der von der Vorsitzenden Caren Lay (Linke) geleiteten Sitzung hob die Regierung hervor, nach dem Bauturbo werde jetzt die Änderung des Baugesetzbuches angegangen. Es handele sich um einen ausgewogenen Novellierungsvorschlag, in dem der Schwerpunkt auf die Beschleunigung von Verfahren im Wohnungsbau gelegt werde. Darüber hinaus seien Themen wie Vorkaufsrechte und Schrottimmobilien aufgenommen worden. Beteiligungsverfahren und Umweltprüfungen würden deutlich gestrafft, Fristen verkürzt und Planverfahren digitalisiert. Wichtige Verbesserungen gebe es auch im Bereich der Klimaanpassung und der wassersensiblen Stadtentwicklung.]]></content:encoded>
			<guid isPermaLink="true">https://www.imr-online.de/IBRNews/index.php?NewsID=49615</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Fußball-Weltmeisterschaft 2026: Nachbarschaftliche Spielregeln</title>
			<link>https://www.imr-online.de/IBRNews/index.php?NewsID=49612</link>
			<pubDate>Thu, 11 Jun 2026 09:44:20 +0200</pubDate>
			<description>(11.06.2026) Rund um die Fußballwelt-Meisterschaft 2026 hat der Deutsche Mieterbund (DMB) jetzt die wichtigsten Spielregeln für Vermieter:innen, Mieter:innen und Nachbar:innen zusammengestellt:</description>
			<content:encoded><![CDATA[(11.06.2026) Rund um die Fußballwelt-Meisterschaft 2026 hat der Deutsche Mieterbund (DMB) jetzt die wichtigsten Spielregeln für Vermieter:innen, Mieter:innen und Nachbar:innen zusammengestellt:]]></content:encoded>
			<guid isPermaLink="true">https://www.imr-online.de/IBRNews/index.php?NewsID=49612</guid>
		</item>
		<item>
			<title>BVMB warnt vor staatlichen Eingriffen in den Wohnungsbau</title>
			<link>https://www.imr-online.de/IBRNews/index.php?NewsID=49606</link>
			<pubDate>Thu, 11 Jun 2026 04:05:07 +0200</pubDate>
			<description>Antrag einer Berliner Bürgerinitiative sorgt für Diskussionsstoff&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(11.06.2026) Ein brisantes Thema steht am heutigen Donnerstag bei der 148. Sonderkonferenz der Bauminister in Berlin auf dem Programm: Eine Bürgerinitiative will Wohnungen von Wohnbaugesellschaften in einem gewissen Umfang zwangsweise enteignen und in eine staatliche Gesellschaft überführen. Sie will damit die Wohnungsnot in Deutschland einbremsen. Vor allem der bayerische Bauminister Christian Bernreiter (CSU) will dagegen Sturm laufen. Er sieht den Wohnungsbau in Deutschland in Gefahr, sollte es dazu kommen.</description>
			<content:encoded><![CDATA[Antrag einer Berliner Bürgerinitiative sorgt für Diskussionsstoff<br />
<br />
(11.06.2026) Ein brisantes Thema steht am heutigen Donnerstag bei der 148. Sonderkonferenz der Bauminister in Berlin auf dem Programm: Eine Bürgerinitiative will Wohnungen von Wohnbaugesellschaften in einem gewissen Umfang zwangsweise enteignen und in eine staatliche Gesellschaft überführen. Sie will damit die Wohnungsnot in Deutschland einbremsen. Vor allem der bayerische Bauminister Christian Bernreiter (CSU) will dagegen Sturm laufen. Er sieht den Wohnungsbau in Deutschland in Gefahr, sollte es dazu kommen.]]></content:encoded>
			<guid isPermaLink="true">https://www.imr-online.de/IBRNews/index.php?NewsID=49606</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts: Kabinett beschließt Gesetzentwurf</title>
			<link>https://www.imr-online.de/IBRNews/index.php?NewsID=49609</link>
			<pubDate>Thu, 11 Jun 2026 02:56:46 +0200</pubDate>
			<description>(10.06.2026) Die gesetzlichen Regeln für die Streitbeilegung durch Schiedsgerichte sollen modernisiert werden. Künftig sollen Videoverhandlungen durch Schiedsgerichte und elektronische Schiedssprüche gesetzlich ausdrücklich zulässig sein. Außerdem soll es unter gewissen Umständen möglich werden, vor mit Schiedssachen befassten staatlichen Gerichten englische Dokumente einzureichen und Verfahren auf Englisch zu führen. Darüber hinaus soll die Veröffentlichung von schiedsrechtlichen Entscheidungen gefördert werden. Diese und weitere Änderungen sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett auf Vorschlag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz heute beschlossen hat.</description>
			<content:encoded><![CDATA[(10.06.2026) Die gesetzlichen Regeln für die Streitbeilegung durch Schiedsgerichte sollen modernisiert werden. Künftig sollen Videoverhandlungen durch Schiedsgerichte und elektronische Schiedssprüche gesetzlich ausdrücklich zulässig sein. Außerdem soll es unter gewissen Umständen möglich werden, vor mit Schiedssachen befassten staatlichen Gerichten englische Dokumente einzureichen und Verfahren auf Englisch zu führen. Darüber hinaus soll die Veröffentlichung von schiedsrechtlichen Entscheidungen gefördert werden. Diese und weitere Änderungen sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett auf Vorschlag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz heute beschlossen hat.]]></content:encoded>
			<guid isPermaLink="true">https://www.imr-online.de/IBRNews/index.php?NewsID=49609</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Landgericht Berlin I verhängt Bußgeld gegen die Deutsche Wohnen wegen Verstößen gegen die DSGVO</title>
			<link>https://www.imr-online.de/IBRNews/index.php?NewsID=49603</link>
			<pubDate>Wed, 10 Jun 2026 10:41:44 +0200</pubDate>
			<description>(10.06.2026) Die 26. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin I als Bußgeldkammer hat am 09.06.2026 gegen die Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen SE wegen Verstoßes gegen die Pflicht, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur wirksamen Umsetzung der Datenschutzgrundsätze zu treffen, ein Bußgeld in Höhe von 900.000,- Euro verhängt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Deutsche Wohnen SE, eine börsennotierte deutsche Wohnungsgesellschaft mit Sitz in Berlin, nach dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, kurz: DSGVO) im Jahr 2016 und deren Geltung ab dem 25. Mai 2018 nach Ablauf eines zweijährigen Übergangszeitraums nicht rechtzeitig die erforderlichen Änderungen im IT-System der Unternehmensgruppe eingeführt habe, um die fristgemäße Löschung von personenbezogenen Daten ehemaliger Mieterinnen und Mieter des Unternehmens zu gewährleisten.</description>
			<content:encoded><![CDATA[(10.06.2026) Die 26. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin I als Bußgeldkammer hat am 09.06.2026 gegen die Wohnungsbaugesellschaft Deutsche Wohnen SE wegen Verstoßes gegen die Pflicht, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur wirksamen Umsetzung der Datenschutzgrundsätze zu treffen, ein Bußgeld in Höhe von 900.000,- Euro verhängt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Deutsche Wohnen SE, eine börsennotierte deutsche Wohnungsgesellschaft mit Sitz in Berlin, nach dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, kurz: DSGVO) im Jahr 2016 und deren Geltung ab dem 25. Mai 2018 nach Ablauf eines zweijährigen Übergangszeitraums nicht rechtzeitig die erforderlichen Änderungen im IT-System der Unternehmensgruppe eingeführt habe, um die fristgemäße Löschung von personenbezogenen Daten ehemaliger Mieterinnen und Mieter des Unternehmens zu gewährleisten.]]></content:encoded>
			<guid isPermaLink="true">https://www.imr-online.de/IBRNews/index.php?NewsID=49603</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Bauwirtschaft als Schlüssel zur wirtschaftlichen Erholung Deutschlands</title>
			<link>https://www.imr-online.de/IBRNews/index.php?NewsID=49600</link>
			<pubDate>Wed, 10 Jun 2026 10:17:05 +0200</pubDate>
			<description>Gemeinsames Papier von HDB, ZDB und IG BAU zur Konjunkturpolitik: Wie die Bauwirtschaft Deutschland aus der Stagnation führen kann und was dafür nötig ist&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(10.06.2026) Nach drei Jahren schwachen Wachstums und einer sich zuspitzenden Wohnungsnot steht Deutschland vor der Herausforderung, seine Wirtschaft nachhaltig zu beleben. Die Bauwirtschaft kann dabei eine zentrale Rolle spielen: Sie verbindet Wachstum, Beschäftigung und gesellschaftlichen Zusammenhalt wie kaum ein anderer Sektor.</description>
			<content:encoded><![CDATA[Gemeinsames Papier von HDB, ZDB und IG BAU zur Konjunkturpolitik: Wie die Bauwirtschaft Deutschland aus der Stagnation führen kann und was dafür nötig ist<br />
<br />
(10.06.2026) Nach drei Jahren schwachen Wachstums und einer sich zuspitzenden Wohnungsnot steht Deutschland vor der Herausforderung, seine Wirtschaft nachhaltig zu beleben. Die Bauwirtschaft kann dabei eine zentrale Rolle spielen: Sie verbindet Wachstum, Beschäftigung und gesellschaftlichen Zusammenhalt wie kaum ein anderer Sektor.]]></content:encoded>
			<guid isPermaLink="true">https://www.imr-online.de/IBRNews/index.php?NewsID=49600</guid>
		</item>
		<item>
			<title>NRW schafft neue Bürokratiehürde beim Bauen</title>
			<link>https://www.imr-online.de/IBRNews/index.php?NewsID=49597</link>
			<pubDate>Wed, 10 Jun 2026 03:59:57 +0200</pubDate>
			<description>Statt "Bau-Turbo" komplizierter, langwieriger und teurer&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(10.06.2026) Im Zuge der Novellierung der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), welche in Kürze im Landtag beschlossen werden soll, wird im § 54 (3) - ohne sachlichen Grund - künftig ein Großteil der mit der Erstellung von Brandschutzkonzepten für bauliche Anlagen befassten Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz ausgeschlossen. Die ersatzlose Streichung des Satzes "...oder von Personen aufgestellt, die im Einzelfall für die Aufgabe nach Sachkunde und Erfahrung vergleichbar geeignet sind." im aktuellen Gesetzentwurf führt faktisch zu einem Tätigkeitsverbot für erfahrene Praktiker und langjährig tätige Sachverständige in NRW und anderer Bundesländer. Für Bauherrinnen und Bauherren ist das eine schlechte Nachricht: Statt schneller und unbürokratischer wird es für sie komplizierter und teurer.</description>
			<content:encoded><![CDATA[Statt "Bau-Turbo" komplizierter, langwieriger und teurer<br />
<br />
(10.06.2026) Im Zuge der Novellierung der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW), welche in Kürze im Landtag beschlossen werden soll, wird im § 54 (3) - ohne sachlichen Grund - künftig ein Großteil der mit der Erstellung von Brandschutzkonzepten für bauliche Anlagen befassten Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz ausgeschlossen. Die ersatzlose Streichung des Satzes "...oder von Personen aufgestellt, die im Einzelfall für die Aufgabe nach Sachkunde und Erfahrung vergleichbar geeignet sind." im aktuellen Gesetzentwurf führt faktisch zu einem Tätigkeitsverbot für erfahrene Praktiker und langjährig tätige Sachverständige in NRW und anderer Bundesländer. Für Bauherrinnen und Bauherren ist das eine schlechte Nachricht: Statt schneller und unbürokratischer wird es für sie komplizierter und teurer.]]></content:encoded>
			<guid isPermaLink="true">https://www.imr-online.de/IBRNews/index.php?NewsID=49597</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Balkonkraftwerk: Was Mieter bzw. Eigentümer bei der Installation beachten müssen?</title>
			<link>https://www.imr-online.de/IBRNews/index.php?NewsID=49594</link>
			<pubDate>Wed, 10 Jun 2026 03:51:24 +0200</pubDate>
			<description>(10.06.2026) Unter Balkonkraftwerken versteht man Minisolaranlagen, die auf einem Balkon oder einer Terrasse Platz finden. Stand Oktober 2024 sind mehr als 700.000 dieser kleinen Solaranlagen auf Balkonen installiert. Sie können über einen Stecker ans Stromnetz der Wohnung angeschlossen werden und leiten dann direkt Strom ins Hausnetz ein. Dadurch sinkt der Verbrauch an gekauftem Strom. Mit einer Mini-Solaranlage wird man zwar nicht unabhängig vom Stromversorger - dazu produziert sie nicht genug. Aber: Eine deutliche Einsparung an Stromkosten ist möglich. Allerdings gibt es auch beim Balkonkraftwerk einige rechtliche Details zu beachten.</description>
			<content:encoded><![CDATA[(10.06.2026) Unter Balkonkraftwerken versteht man Minisolaranlagen, die auf einem Balkon oder einer Terrasse Platz finden. Stand Oktober 2024 sind mehr als 700.000 dieser kleinen Solaranlagen auf Balkonen installiert. Sie können über einen Stecker ans Stromnetz der Wohnung angeschlossen werden und leiten dann direkt Strom ins Hausnetz ein. Dadurch sinkt der Verbrauch an gekauftem Strom. Mit einer Mini-Solaranlage wird man zwar nicht unabhängig vom Stromversorger - dazu produziert sie nicht genug. Aber: Eine deutliche Einsparung an Stromkosten ist möglich. Allerdings gibt es auch beim Balkonkraftwerk einige rechtliche Details zu beachten.]]></content:encoded>
			<guid isPermaLink="true">https://www.imr-online.de/IBRNews/index.php?NewsID=49594</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Kosten bei Umstellung auf Zentralheizung bei Wärmecontracting voll umlagefähig?</title>
			<link>https://www.imr-online.de/IBRNews/index.php?NewsID=49591</link>
			<pubDate>Tue, 09 Jun 2026 10:05:21 +0200</pubDate>
			<description>(09.06.2026) Auf die seitens des Vermieters von Wohnraum vorgenommene Umstellung der Wärmeversorgung von durch den Mieter betriebenen Einzelöfen auf die eigenständig gewerbliche Lieferung der Wärme durch einen Wärmelieferanten findet die Vorschrift des § 556c BGB über die Umlage der Kosten einer solchen Lieferung als Betriebskosten auf die Mieter weder unmittelbare noch entsprechende Anwendung. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 20.05.2026.</description>
			<content:encoded><![CDATA[(09.06.2026) Auf die seitens des Vermieters von Wohnraum vorgenommene Umstellung der Wärmeversorgung von durch den Mieter betriebenen Einzelöfen auf die eigenständig gewerbliche Lieferung der Wärme durch einen Wärmelieferanten findet die Vorschrift des § 556c BGB über die Umlage der Kosten einer solchen Lieferung als Betriebskosten auf die Mieter weder unmittelbare noch entsprechende Anwendung. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 20.05.2026.]]></content:encoded>
			<guid isPermaLink="true">https://www.imr-online.de/IBRNews/index.php?NewsID=49591</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Bundesregierung legt neues Heizungsgesetz vor</title>
			<link>https://www.imr-online.de/IBRNews/index.php?NewsID=49588</link>
			<pubDate>Tue, 09 Jun 2026 10:04:05 +0200</pubDate>
			<description>(09.06.2026) Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Ampelregierung (20/6875(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll ersetzt werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Entwurf für das "Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich" (21/6278(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), kurz Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), vorgelegt. Der Gesetzentwurf wird am Donnerstag (11.06.2026)  in erster Lesung im Bundestag debattiert.</description>
			<content:encoded><![CDATA[(09.06.2026) Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Ampelregierung (20/6875(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll ersetzt werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Entwurf für das "Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich" (21/6278(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), kurz Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), vorgelegt. Der Gesetzentwurf wird am Donnerstag (11.06.2026)  in erster Lesung im Bundestag debattiert.]]></content:encoded>
			<guid isPermaLink="true">https://www.imr-online.de/IBRNews/index.php?NewsID=49588</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Terminhinweis BGH: Streetart-Fassadengemälde in einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern</title>
			<link>https://www.imr-online.de/IBRNews/index.php?NewsID=49585</link>
			<pubDate>Tue, 09 Jun 2026 03:10:02 +0200</pubDate>
			<description>(09.06.2026) Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob die Wohnungseigentümer mehrheitlich die Anbringung eines großformatigen Streetart-Gemäldes ("Mural") auf einer zur Wohnanlage gehörenden Hochhausfassade beschließen können.</description>
			<content:encoded><![CDATA[(09.06.2026) Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob die Wohnungseigentümer mehrheitlich die Anbringung eines großformatigen Streetart-Gemäldes ("Mural") auf einer zur Wohnanlage gehörenden Hochhausfassade beschließen können.]]></content:encoded>
			<guid isPermaLink="true">https://www.imr-online.de/IBRNews/index.php?NewsID=49585</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Fast die Hälfte der Mieterhaushalte im unteren Einkommensdrittel - Hohe Mieten treiben Wohnkostenbelastung</title>
			<link>https://www.imr-online.de/IBRNews/index.php?NewsID=49582</link>
			<pubDate>Mon, 08 Jun 2026 10:38:04 +0200</pubDate>
			<description>(08.03.2026) Eine Studie im Auftrag des Deutschen Mieterbundes hat die Wohnkostenbelastung von Mietenden in Deutschland untersucht und besorgniserregende Ergebnisse festgestellt. Demnach gehören 42 Prozent bzw. 8,3 Mio. Mieterhaushalte zum unteren Einkommensdrittel mit einem Haushaltsnettoeinkommen von im Durchschnitt 1.417 Euro pro Monat. Die durchschnittliche Wohnkostenbelastung dieser Gruppe liegt bei 48 Prozent. "Fast die Hälfte aller Mieterhaushalte in Deutschland ist am finanziellen Limit, die Wohnkostenbelastung einkommensschwacher Haushalte ist mit fast 50 Prozent alarmierend hoch. Die Bundesregierung muss jetzt Mieterinnen und Mieter vor weiteren Belastungen schützen", erklärt die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz, im Rahmen der Veröffentlichung der Studie "Wohnkostenbelastung von Mietenden in Deutschland".</description>
			<content:encoded><![CDATA[(08.03.2026) Eine Studie im Auftrag des Deutschen Mieterbundes hat die Wohnkostenbelastung von Mietenden in Deutschland untersucht und besorgniserregende Ergebnisse festgestellt. Demnach gehören 42 Prozent bzw. 8,3 Mio. Mieterhaushalte zum unteren Einkommensdrittel mit einem Haushaltsnettoeinkommen von im Durchschnitt 1.417 Euro pro Monat. Die durchschnittliche Wohnkostenbelastung dieser Gruppe liegt bei 48 Prozent. "Fast die Hälfte aller Mieterhaushalte in Deutschland ist am finanziellen Limit, die Wohnkostenbelastung einkommensschwacher Haushalte ist mit fast 50 Prozent alarmierend hoch. Die Bundesregierung muss jetzt Mieterinnen und Mieter vor weiteren Belastungen schützen", erklärt die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes, Melanie Weber-Moritz, im Rahmen der Veröffentlichung der Studie "Wohnkostenbelastung von Mietenden in Deutschland".]]></content:encoded>
			<guid isPermaLink="true">https://www.imr-online.de/IBRNews/index.php?NewsID=49582</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Weckruf für den Wohnungsbau aus Brüssel: EU-Kommission mahnt Reformen an</title>
			<link>https://www.imr-online.de/IBRNews/index.php?NewsID=49579</link>
			<pubDate>Mon, 08 Jun 2026 03:07:47 +0200</pubDate>
			<description>(08.01.2026) Die Europäische Kommission hat im Rahmen des Europäischen Semesters ihre länderspezifischen Empfehlungen für Deutschland vorgelegt. Diese bestätigen zentrale Forderungen der sozial orientierten Wohnungswirtschaft. Im Fokus stehen unter anderem eine schnellere Modernisierung und Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung sowie bessere Rahmenbedingungen für Wohnungsbauinvestitionen. Die Kommission fordert Deutschland ausdrücklich auf, Verwaltungsvorgänge zu vereinfachen, digitale Dienste nutzerfreundlicher und bundesweit einheitlicher verfügbar zu machen sowie die Bedingungen für Wohnungsbauinvestitionen zu verbessern.</description>
			<content:encoded><![CDATA[(08.01.2026) Die Europäische Kommission hat im Rahmen des Europäischen Semesters ihre länderspezifischen Empfehlungen für Deutschland vorgelegt. Diese bestätigen zentrale Forderungen der sozial orientierten Wohnungswirtschaft. Im Fokus stehen unter anderem eine schnellere Modernisierung und Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung sowie bessere Rahmenbedingungen für Wohnungsbauinvestitionen. Die Kommission fordert Deutschland ausdrücklich auf, Verwaltungsvorgänge zu vereinfachen, digitale Dienste nutzerfreundlicher und bundesweit einheitlicher verfügbar zu machen sowie die Bedingungen für Wohnungsbauinvestitionen zu verbessern.]]></content:encoded>
			<guid isPermaLink="true">https://www.imr-online.de/IBRNews/index.php?NewsID=49579</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Hundehaltung in Eigentümergemeinschaften</title>
			<link>https://www.imr-online.de/IBRNews/index.php?NewsID=49576</link>
			<pubDate>Mon, 08 Jun 2026 03:04:09 +0200</pubDate>
			<description>WEG: Was ist erlaubt und was nicht?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(08.06.2026) Die Anschaffung eines Hundes innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) stellt für viele Eigentümer einen Wunsch dar, der das Recht auf eine persönliche Lebensgestaltung in den eigenen vier Wänden betrifft. Ist die Anschaffung eines Hundes zulässig, bewegt sich dessen Haltung im Spannungsfeld zwischen dem individuellen Freiheitsrecht des Halters und den berechtigten Interessen der Gemeinschaft, insbesondere wenn es um die Nutzung und Pflege der gemeinsam genutzten Flächen, wie insbesondere des Rasens, geht.</description>
			<content:encoded><![CDATA[WEG: Was ist erlaubt und was nicht?<br />
<br />
(08.06.2026) Die Anschaffung eines Hundes innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) stellt für viele Eigentümer einen Wunsch dar, der das Recht auf eine persönliche Lebensgestaltung in den eigenen vier Wänden betrifft. Ist die Anschaffung eines Hundes zulässig, bewegt sich dessen Haltung im Spannungsfeld zwischen dem individuellen Freiheitsrecht des Halters und den berechtigten Interessen der Gemeinschaft, insbesondere wenn es um die Nutzung und Pflege der gemeinsam genutzten Flächen, wie insbesondere des Rasens, geht.]]></content:encoded>
			<guid isPermaLink="true">https://www.imr-online.de/IBRNews/index.php?NewsID=49576</guid>
		</item>
		<item>
			<title>Kosten bei Umstellung auf Zentralheizung bei Wärmecontracting voll umlagefähig?</title>
			<link>https://www.imr-online.de/IBRNews/index.php?NewsID=49573</link>
			<pubDate>Wed, 03 Jun 2026 09:58:42 +0200</pubDate>
			<description>(03.06.2026) Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit heute veröffentlichtem Urteil vom 20.05.2026 entschieden, dass die Vorschrift des § 556c BGB über die Umlage von Wärmelieferungskosten als Betriebskosten auf den Mieter weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar ist, wenn die Wohnung bislang durch von dem Mieter betriebene Einzelöfen beheizt wurde und der Vermieter die Wärmeversorgung auf eine gewerbliche Lieferung durch einen Wärmelieferanten umstellt.</description>
			<content:encoded><![CDATA[(03.06.2026) Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit heute veröffentlichtem Urteil vom 20.05.2026 entschieden, dass die Vorschrift des § 556c BGB über die Umlage von Wärmelieferungskosten als Betriebskosten auf den Mieter weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar ist, wenn die Wohnung bislang durch von dem Mieter betriebene Einzelöfen beheizt wurde und der Vermieter die Wärmeversorgung auf eine gewerbliche Lieferung durch einen Wärmelieferanten umstellt.]]></content:encoded>
			<guid isPermaLink="true">https://www.imr-online.de/IBRNews/index.php?NewsID=49573</guid>
		</item>
		<item>
			<title>VPB: Eine Wärmepumpe im Bestand installieren - so geht´s</title>
			<link>https://www.imr-online.de/IBRNews/index.php?NewsID=49570</link>
			<pubDate>Wed, 03 Jun 2026 03:53:37 +0200</pubDate>
			<description>Eine Wärmepumpe kann auch im Altbau die Heizkosten reduzieren - wenn man beim Einbau die Dämmung und die Heizlast berücksichtigt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(03.06.2026) In vielen Haushalten machen steigende Heizkosten sich finanziell empfindlich bemerkbar. Allein von 2024 auf 2025 sind sie durchschnittlich um 15 Prozent gestiegen. Auf absehbare Zeit ist keine Besserung in Sicht. Getrieben durch politische Verwerfungen, den steigenden CO2-Preis und höhere Netzentgelte, so einige Prognosen, könnten in den nächsten 20 Jahren insbesondere Öl und Gas dreimal so teuer werden wie heute. Wer nun im Frühjahr nach neuen Möglichkeiten Ausschau hält, die Heizung zu modernisieren, stößt schnell auf die Wärmepumpe.</description>
			<content:encoded><![CDATA[Eine Wärmepumpe kann auch im Altbau die Heizkosten reduzieren - wenn man beim Einbau die Dämmung und die Heizlast berücksichtigt<br />
<br />
(03.06.2026) In vielen Haushalten machen steigende Heizkosten sich finanziell empfindlich bemerkbar. Allein von 2024 auf 2025 sind sie durchschnittlich um 15 Prozent gestiegen. Auf absehbare Zeit ist keine Besserung in Sicht. Getrieben durch politische Verwerfungen, den steigenden CO2-Preis und höhere Netzentgelte, so einige Prognosen, könnten in den nächsten 20 Jahren insbesondere Öl und Gas dreimal so teuer werden wie heute. Wer nun im Frühjahr nach neuen Möglichkeiten Ausschau hält, die Heizung zu modernisieren, stößt schnell auf die Wärmepumpe.]]></content:encoded>
			<guid isPermaLink="true">https://www.imr-online.de/IBRNews/index.php?NewsID=49570</guid>
		</item>
	</channel>
</rss>
