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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 15 C 286/10


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IBRRS 2011, 3857; IMRRS 2011, 2727
MietrechtMietrecht
Betriebskosten: Verwirkung des Nachzahlungsanspruchs?

AG Hagen, Urteil vom 23.11.2010 - 15 C 286/10

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IMR 2011, 1087 AG Hagen - Verzicht auf Nachzahlung in der Vergangenheit: Keine Verwirkung bei zukünftigen Abrechnungen!

1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2011, 3857; IMRRS 2011, 2727
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Betriebskosten: Verwirkung des Nachzahlungsanspruchs?

AG Hagen, Urteil vom 23.11.2010 - 15 C 286/10

Verzichtete der Vermieter aufgrund der finanziellen Verhältnisse des Mieters über einen Zeitraum von mehreren Jahren auf die Betriebskostennachzahlungen, kann der Mieter nicht ohne Weiteres darauf vertrauen, dass der Vermieter für die Zukunft Ansprüche auf Nachzahlung nicht geltend machen kann. Eine Verwirkung kommt nämlich nicht in Betracht.

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1 Nachricht gefunden
Betriebskostennachzahlung kann auch später geltend gemacht werden
(09.11.2011) Verzichtet ein Vermieter in Anbetracht der finanziellen Verhältnisse der Mieter über Jahre auf Betriebskostennachzahlungen, kann er diese später trotzdem verlangen. Voraussetzung ist, dass er Betriebskostenabrechnungen erstellt hat.

Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen AG Hagen, 23.11.2010 - 15 C 286/10