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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 2 O 53/09


Bester Treffer:
IBRRS 2010, 3456; IMRRS 2010, 2530
MietrechtMietrecht
Verlängerung der Verjährungsfrist = unwirksame Klausel!

LG Dortmund, Urteil vom 17.03.2010 - 2 O 53/09

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3 Treffer in folgenden Dokumenten:

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1 Beitrag gefunden
IMR 2010, 1050 LG Dortmund - Verjährungserschwerende Formularklausel zum Nachteil des Mieters in der Regel unwirksam!

2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2017, 0675; IMRRS 2017, 0255
MietrechtMietrecht
Kurze Verjährungsfrist lässt sich nicht durch AGB verlängern!

AG Dortmund, Urteil vom 07.02.2017 - 425 C 6067/16

1. Die kurze Verjährungsfrist des § 548 BGB gehört zum gesetzlichen Leitbild des Mietvertrages.*)

2. Die Verjährungsfrist des § 548 BGB kann bei einem Automietvertrag gem. § 202 Abs. 2 BGB nicht formularvertraglich auf ein Jahr verlängert werden, da dies für den Regelfall eine unangemessene Benachteiligung des Mieters darstellen würde. Gerade der schnelle Weiterverkauf solcher Fahrzeuge und die häufige Weitervermietung erschweren die Sachverhaltsaufklärung, so dass die kurze Verjährungsfrist gerade in der Automiete schnell zu einer Sachverhaltsaufklärung zwingt.*)

3. Ob die Hemmungstatbestände für bestimmte Fallkonstellationen (bis zur Vorlage des Sachverständigengutachtens, Einsicht in die Ermittlungsakte) formularvertraglich erweitert werden können, bleibt offen.*)

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IBRRS 2010, 3456; IMRRS 2010, 2530
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Verlängerung der Verjährungsfrist = unwirksame Klausel!

LG Dortmund, Urteil vom 17.03.2010 - 2 O 53/09

Zur Unwirksamkeit einer Klausel, mit der die Verjährungsfrist des § 548 BGB verlängert werden soll.*)

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