Immobilien- und Mietrecht.
imr-online: Neue Bücher - Details
In diesem Modul stellen wir Ihnen neue Bücher zu allen Themen vor, die wir in den Zeitschriften IMR und IVR bzw. imr-online behandeln. Sie können diese Bücher direkt bei dem jeweiligen Verlag bestellen. Ein Vertrag mit dem id-Verlag kommt hinsichtlich der Buchbestellung nicht zu Stande.
Sturmberg, Georg
Die Beweissicherung in der anwaltlichen Praxis
Privatgutachten - Gerichtliche Beweissicherung - Schiedsgutachten: Strategie und Taktik im Baurecht
Das sogenannte Rechtspflegevereinfachungsgesetz von 1991 hatte die "selbständige" gerichtliche Beweissicherung - beinahe revolutionär - zu dem Instrument gemacht, das es sein sollte: ein gleichwertiges Beweismittel im Hauptsachverfahren, aber vor allem Mittel für die außergerichtlichen Streitschlichtung. Der BGH und die Obergerichte haben seitdem das Verfahren nach §§ 485ff ZPO zu einem quasikontradiktorischen Verfahren weiter entwickelt. Immer mehr materiellrechtliche Fragestellungen haben Eingang gefunden und nicht zuletzt hat die Zulassung der Streitverkündung eine Einbeziehung Dritter ermöglicht, die grundsätzlich sinnvoll ist.
Die Kehrseite: Die selbständigen Beweisverfahren haben an Komplexität und Kompliziertheit "gewonnen": Es gibt keine nominelle Beschränkung für Anträge auf Gutachtenergänzung, es gibt keine Beschränkung für Streitverkündungen und weitere Streitverkündungen usw. Aber es gibt auch keine genügende Kontrolle über Ausgangsfragen: Die Beweisfrage nach dem "Stand der Technik" wird von den Gerichten allenthalben zugelassen, obwohl nur die Regeln der Technik versprochen waren. Der stattgebende Beschluss ist "Gesetz". So kann sich ein selbständiges Beweisverfahren in Inhalt und Zeit geradezu verselbständigen, ohne dass es dem ihm zugedachten Nutzen noch gerecht werden kann. Das Buch will Wege und Mittel aufzeigen, wie die Beteiligten mit den zahlreichen Fragestellungen umgehen können. Dabei werden ihre unterschiedlichen Rollen betrachtet.
Weil die Entwicklung hin zum "kleinen Prozess" den Zielen der außergerichtlichen Streitbeilegung seit Längerem kontraproduktiv begegnet, wird der Leser in zwei weiteren Teilen des Buches auf die Variationsbreite der Privatbegutachtung aufmerksam gemacht sowie auf das fast verdrängte Schiedsgutachtenverfahren.