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Haus & Grund mit Klage auf Auskunft über Münchener Mietspiegel teilweise erfolgreich
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München muss dem Haus- und Grundbesitzerverein der Stadt bestimmte Daten zugänglich machen, die der Erstellung des Mietspiegels 2017 zugrunde liegen. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entschieden. Nach dem Urteil vom 13.05.2019 betrifft die Auskunftspflicht zum einen die anonymisierten Angaben über mehr als 30.000 Wohnungen, die bei den Mieterbefragungen als nicht mietspiegelrelevant eingestuft und daher bei der Ermittlung der durchschnittlichen Miethöhe nicht berücksichtigt worden waren. Zum anderen muss die Stadt zu den insgesamt gut 3.000 Wohnungen, deren Daten am Ende für den Mietspiegel ausgewertet wurden, jeweils die errechnete Nettokaltmiete pro Quadratmeter und den zugehörigen Stadtbezirksteil bekannt geben (Az.: 4 B 18.1515).
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