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Sachsen schreibt Rauchwarnmelder jetzt auch für Bestandsbauten vor
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Der sächsische Landtag in Dresden hat die Neufassung der für das Bundesland geltenden Bauordnung beschlossen. Neben einer Reihe weiterer Maßnahmen - von der Mobilfunkinfrastruktur bis zur Energiewende - greift auch eine veränderte Regelung zur Ausstattung von Gebäuden mit Rauchwarnmeldern. Vorgesehen ist, dass künftig nicht nur Neu-, sondern auch alle Bestandsbauten damit ausgestattet werden müssen. Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2023.
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