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Berliner Verurteilungen wegen Immobilienbetrugs zum Nachteil eines älteren Hamburger Ehepaars rechtskräftig
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Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen eines Kaufmanns, zweier Brüder, die in den 1980er Jahren aus dem Libanon nach Berlin gekommen waren, und eines Rechtsanwalts gegen ein Berliner Urteil verworfen, mit dem diese wegen Urkundenfälschung, Betrugs und mittelbarer Falschbeurkundung zu Freiheitsstrafen von drei Jahren und sechs Monaten bis sechs Jahren und neun Monaten verurteilt worden sind.
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