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Verjährt Auskunftsanspruch zu Miethöhe? - Zwischenlösung in Sicht
© Stadtratte - iStock
Mieter haben das Recht zu erfahren, wie sich die Höhe ihrer Miete berechnet - ob und ab wann dieser Anspruch auf Auskunft verjähren kann, steht derzeit beim Bundesgerichtshof auf dem Prüfstand. Nach erster Einschätzung durch den zuständigen Senat schien sich eine salomonische Lösung abzuzeichnen: Demnach würde ein Anspruch auf Auskunft zwar durchaus verjähren - allerdings nicht wie bisher drei Jahre nach Beginn des Mietverhältnisses.
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