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Mietrechtsanpassungsgesetz: Fragen der Wohnungsversorgung nicht mit Änderungen am Mietrecht vermischen
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Das Bundesjustizministerium hat am 11.07.2018 den Entwurf zum Mietrechtsanpassungsgesetz in die Verbändeanhörung gegeben. Dieser sieht vor, die Modernisierungsumlage in Gebieten mit geltender Kappungsgrenze für fünf Jahre von elf auch acht Prozent zu senken und eine Kappungsgrenze einzuführen. Außerdem sollen Vermieter künftig vorvertraglich Auskunft über die Vormiete geben müssen, wenn diese höher als die eigentlich zulässige Miete sein sollte.
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