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Notar muss klären, ob er es mit einem Verbraucher zu tun hat
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Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit für die amtliche Sammlung vorgesehenem Urteil vom 28.05.2020 die Amtspflichten von Notaren konkretisiert. Der Notar müsse bei Beurkundungen vorab klären, ob es sich um einen Verbrauchervertrag handele, sofern der Status des Beteiligten nicht offensichtlich sei. Verblieben trotzdem immer noch Zweifel, müsse der Notar den sichersten Weg wählen und den Beteiligten als Verbraucher behandeln.
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