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Gutachten über Gesundheitszustand im Räumungsprozess
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Bei konkretem Vortrag der Mieter zu gesundheitlichen Beschwerden ist das Gericht gehalten, dem im Räumungsprozess nachzugehen. Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 05.03.2020 betont, dass die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens trotz der auf Atteste gestützten Behauptung von für die Räumung relevanten Krankheiten den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt.
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