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Finanzamtszinssatz soll künftig bei 1,8 Prozent im Jahr liegen
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Der Zinssatz bei Steuernachzahlungen und -erstattungen gemäß § 233a AO soll in Zukunft pro Jahr 1,8% (0,15% pro Monat) statt 6% betragen. Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf dazu in den Bundestag eingebracht, wie der parlamentarische Pressedienst heute mitteilte. Die Neuregelung dient der Umsetzung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2021.
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