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Online seit 27. März
Wann können die Wohnungseigentümer die Kostentragung für Erhaltungsmaßnahmen ändern?
© Dan Race - Fotolia.com
Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit: Mieterbund fordert Nachbesserungen
© akf - Fotolia.com
Der Deutsche Mieterbund begrüßt grundsätzlich den durch das Bundesbauministerium vorgelegten Entwurf eines "Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit 2024 - Gemeinsam für ein Zuhause", fordert aber deutliche Nachbesserungen sowie eine zeitnahe Umsetzung. Eine Stellschraube, Wohnungslosigkeit effektiv zu verhindern, ist nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes die Übertragung der sog. Schonfristregelung auch auf die ordentliche Kündigung. Diese besagt, dass, wer alle seine Mietschulden nachträglich, d.h. innerhalb von einer Frist von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage, vollständig bezahlt, nicht wegen Zahlungsverzuges gekündigt werden darf. Dies gilt bereits für die fristlose Kündigung, für die ordentliche Kündigung unverständlicherweise nicht.
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Schwachstelle Steildach
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Neues Label klima.sicher.bauen für Nachhaltigkeit und Klimaresilienz
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Wärmepumpen in älteren und größeren Mehrfamilienhäusern
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Der Umstieg auf Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern bietet enormes Potenzial, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Ein neuer Leitfaden zeigt, wie sich dieses Potenzial heben lässt und stellt dazu Lösungsansätze und Praxisbeispiele vor. Der Leitfaden entstand im Rahmen des Projekts "Gebäudeforum klimaneutral" der Deutschen Energie-Agentur (dena) in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Wärmepumpe, dem Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW sowie dem Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme. Diese Kooperation ist eine Maßnahme aus der Wärmepumpen-Offensive der Bundesregierung.
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beA-Versand: Absender muss nicht immer Verfasser sein
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Online seit 26. März
Düstere Aussichten für den Wohnungsmarkt: Aufträge im Wohnungsbau brechen weiter ein
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Blätter in der E-Akte haben keine Rückseite
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Online seit 25. März
Schwacher Jahresstart 2024
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Das Statistische Bundesamt meldete für das deutsche Bauhauptgewerbe für den Monat Januar 2024 im Vergleich zum Vormonat1,3 einen Rückgang des Auftragseingangs um 7,4 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahresmonat hat der Auftragseingang1,2 hingegen leicht (+ 1,3 Prozent) zugelegt.
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Bauwirtschaft begrüßt Ja zum Wachstumschancengesetz
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Der Bundesrat hat am 22.03.2024 dem Wachstumschancengesetz und damit der degressiven AfA (Abschreibung für Abnutzung) für Wohngebäude zugestimmt. "Wir begrüßen die Zustimmung und danken auch der Landesregierung, die sich dafür eingesetzt hat", sagt Georg Schareck, Hauptgeschäftsführer von Die Bauwirtschaft im Norden.
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