Nachrichten zum Miet- und Pachtrecht
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Eigenbedarfskündigungen vor Gericht - BGH mahnt zu größerer Sorgfalt
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Der BGH mahnt die Gerichte zu einer gründlicheren Prüfung von Mieterkündigungen wegen Eigenbedarfs. Alle Umstände des Einzelfalls müssen genau angeschaut werden, wie aus einem aktuell veröffentlichten Urteil hervorgeht. Eine schematische Betrachtung verbiete sich. Denn auch bei ähnlichen Sachverhalten könnten mal die Interessen des Vermieters, mal die des Mieters überwiegen (Urteil vom 11.12.2019, Az.: VIII ZR 144/19).