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OLG Rostock/BGH: Ingenieur schuldet nur die beschriebenen Leistungen! BeitragOLG Frankfurt: Änderung der BGH-Rechtsprechung: Mandant muss erneut beraten werden! BeitragOLG Schleswig: Bruchteilseigentümer gründen GbR: Prozessuale Besonderheiten bei Klage gegen Architekten? IBR 2024, 1052 (nur online)EuGH: Kündigungsvergütung ist umsatzsteuerpflichtig! BeitragAG Brandenburg: Feuchter Keller im Altbau kein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch den Mieter! IMR 2025, 20Zeitschriftenschau: Architekt hat Bauunternehmen zu koordinieren! BeitragVK Baden-Württemberg: Fehlerhaft festgestellte Eignung schützt nicht vor nachträglichem Ausschluss! Beitrag
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Dass Frösche - oder vielmehr ihre menschlichen Gastgeber - vor Gericht zitiert werden, kommt immer wieder vor. 1992 befasste sich sogar der Bundesgerichtshof mit den quakenden Gesellen - und gab dem Naturschutz Vorrang vor einem lärmgeplagten Nachbarn.
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