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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 2813; IMRRS 2018, 1001
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Wohnraummiete
Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete: Öffentlich geförderter Wohnraum bleibt außen vor!
LG Lübeck, Urteil vom 14.06.2018 - 14 S 15/17
Das Mieterhöhungsverlangen des Vermieters genügt den formalen Begründungsanforderungen nicht, wenn bei der Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf öffentlich geförderten Wohnraum verwiesen wird. Das gilt auch dann, wenn es sich bei der Wohnung, hinsichtlich der die Mieterhöhung geltend gemacht wird, selbst um öffentlich geförderten Wohnraum handelt.
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