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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2018, 2892; IMRRS 2018, 1039
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Sämtliche Beteiligten sind zum Ortstermin zu laden!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 12.03.2018 - 2 W 216/18

1. Führt der Sachverständige mit den Beteiligten mehrere Telefonate, um einen Ortstermin zu vereinbaren, und lädt er dann einen Streithelfer nicht zum Ortstermin, kann diese Vorgehensweise den Eindruck erwecken, dass der Sachverständige dem Rechtsstreit nicht unvoreingenommen gegenübersteht.

2. Lässt sich der Sachverständige von einem Streithelfer Fotos und Unterlagen zuschicken und verwendet er diese in seinem Gutachten, ohne den sonstigen Beteiligten zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben, rechtfertigt dies die Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit.

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