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IBRRS 2019, 0976; IMRRS 2019, 0376; IVRRS 2019, 0145
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ProzessualesProzessuales
Klage gegen Bürgen: Gläubiger muss keinen „Prozess vor dem Prozess“ führen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 06.03.2019 - 6 W 50/19

1. Anlass zur Klageerhebung gibt der Schuldner (hier: ein Bürge) einer fälligen Geldforderung in der Regel dann, wenn er diese trotz Aufforderung durch den Gläubiger nicht bezahlt. Allerdings kann der Gläubiger im Einzelfall gehalten sein, dem Schuldner vor Klageerhebung die Anspruchsvoraussetzungen zu belegen.

2. Muss der Gläubiger aufgrund des Verhaltens des Schuldners davon ausgehen, dass er ohne eine Klage nicht zu seinem Recht kommt, ist es ihm nicht zuzumuten, mit dem Schuldner einen „Prozess vor dem Prozess“ zu führen, bis der Anspruch zur Überzeugung des Schuldners lückenlos belegt ist.

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