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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2019, 1812; IMRRS 2019, 0670
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Hausgeld: Wann ist es fällig und kann es bar bezahlt werden?

AG Dortmund, Beschluss vom 23.05.2019 - 514 C 29/19

1. Für den Eintritt der Fälligkeit des Hausgelds ist es nicht von Bedeutung, auf welches Konto (Eigenkonto oder Treuhandkonto) der Eigentümer Zahlungen leisten soll. Auch ein Zurückbehaltungsrecht besteht bei fehlender Einrichtung eines Eigenkontos nicht.*)

2. Soweit Regelungen in der Teilungserklärung, Vereinbarungen oder Beschlüsse eine unbare Zahlung nicht zwingend vorsehen, ist eine Erfüllung des Hausgeldzahlungsanspruchs durch Barzahlung möglich.*)

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