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IBRRS 2021, 0037; IMRRS 2021, 0019; IVRRS 2021, 0008
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Symptomrechtsprechung rechtfertigt keinen Vortrag ins Blaue hinein!

OLG München, Beschluss vom 28.03.2019 - 27 U 213/19 Bau

Die Symptomrechtsprechung (BGH, IBR 1992, 224) entbindet den Kläger nicht davon, konkret und substantiiert hinsichtlich der behaupteten Mängel vorzutragen. Insbesondere kann mit der Symptomrechtsprechung nicht ein Vortrag ins Blaue hinein gerechtfertigt werden.

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