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Online seit 2. Februar

IMRRS 2026, 0128
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Keine gewinnbringende Untervermietung!

BGH, Urteil vom 28.01.2026 - VIII ZR 228/23

1. Der Wunsch des Wohnraummieters nach einer Verringerung der von ihm zu tragenden Mietaufwendungen ist - unabhängig davon, ob er auf eine solche Verringerung wirtschaftlich angewiesen ist (Bestätigung von Senatsurteil vom 27.09.2023 - VIII ZR 88/22, Rz. 33 f., IMR 2024, 6 = NZM 2024, 27) - grundsätzlich als ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung i.S.d. § 553 Abs. 1 Satz 1 BGB anzuerkennen (Bestätigung der Senatsurteile vom 23.11.2005 - VIII ZR 4/05, Rz. 8, IMRRS 2006, 0387 = NJW 2006, 1200; vom 11.06.2014 - VIII ZR 349/13, Rz. 13 f., IMR 2014, 319 = NJW 2014, 2717; vom 31.01.2018 - VIII ZR 105/17, Rz. 55, IMR 2018, 141 = BGHZ 217, 263; vom 13.09.2023 - VIII ZR 109/22, Rz. 21., IMR 2023, 494 = NZM 2023, 924; vom 27.09.2023 - VIII ZR 88/22, Rz. 34, IMR 2024, 6 = NZM 2024, 27).*)

2. Eine - über die Deckung der wohnungsbezogenen Aufwendungen hinausgehende - Gewinnerzielung des Mieters durch die Untervermietung des Wohnraums ist hiervon nicht umfasst.*)




IMRRS 2026, 0115
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Einbringung in Familien-GbR ändert nichts an Sperrfrist des § 577a BGB

BGH, Urteil vom 21.01.2026 - VIII ZR 247/24

1. Bei der Einbringung vermieteten und an den Mieter überlassenen Wohnraums durch den vermietenden Alleineigentümer in eine aus ihm, seiner Ehefrau und den gemeinsamen Kindern bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts handelt es sich um eine Veräußerung i.S.v. § 577a BGB.*)

2. Die Ausnahmeregelung des § 577a Abs. 1a Satz 2 BGB zur Privilegierung des Erwerbs vermieteten Wohnraums durch Personengesellschaften oder Erwerbermehrheiten, die aus Angehörigen derselben Familie oder desselben Haushalts bestehen, ist im Rahmen des Sperrfristtatbestands des § 577a Abs. 1 BGB weder unmittelbar noch analog anwendbar. Der Sperrfristtatbestand des § 577a Abs. 1 BGB ist in diesen Fällen auch nicht entsprechend teleologisch zu reduzieren.*)

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IMRRS 2026, 0107
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Betriebsleiter muss den Betrieb "meisterhaft" führen!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.01.2026 - 4 B 1038/25

1. Der Betriebsleiter einer juristischen Person muss wie ein das Handwerk selbständig betreibender Handwerksmeister die handwerklichen Tätigkeiten leiten. Er hat dafür zu sorgen, dass die handwerklichen Arbeiten „meister­haft“ ausgeführt werden.

2. Er hat den Ar­beitsablauf zu steuern, zu betreuen und zu überwachen und darf sich nicht etwa auf eine bloße Kontrolle des Arbeitsergebnisses beschrän­ken. Er hat Mängel in der Aus­führung der Arbeiten zu verhindern und gegebenenfalls zu korrigieren, aber auch dafür zu sorgen, dass Verstöße gegen Rechtsvorschriften oder Betriebsanweisungen unterbleiben.

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IMRRS 2026, 0116
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erwerb einer Schrottteileigentumseinheit durch die WEG?

LG Bamberg, Urteil vom 13.06.2025 - 41 S 16/24 WEG

1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat die Beschlusskompetenz für den Erwerb einer Teileigentumseinheit.

2. Für die Ordnungsgemäßheit des Erwerbs von Immobilieneigentum ist ein strenger Maßstab anzulegen. Der Erwerb von Immobilieneigentum - auch und gerade in der eigenen Anlage - entspricht nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn ganz gewichtige, über bloße Zweckmäßigkeitserwägungen hinausreichende Gemeinschaftsinteressen für den Erwerb sprechen.

3. Soweit eine Inanspruchnahme der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Sanierungskosten in erheblicher Höhe nicht konkret droht, liegen derartige gewichtigen Gründe selbst dann nicht vor, wenn der Kaufpreis nur symbolisch 1 Euro beträgt.

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IMRRS 2026, 0101
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Änderung der Gemeinschaftsordnung wegen "Geburtsfehlers"

AG Siegburg, Urteil vom 13.05.2025 - 150 C 1/23

1. Ein Anspruch auf Änderung der Gemeinschaftsordnung nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG setzt nicht voraus, dass sich tatsächliche oder rechtliche Umstände verändert haben; er kommt auch in Betracht, wenn Regelungen von Anfang an verfehlt oder unbillig waren ("Geburtsfehler").

2. Ein Zweiterwerber des Eigentumsanteils kann sich nicht auf einen solchen "Geburtsfehler" berufen.

3. Anspruchsgegner ist nicht die Gemeinschaft selbst, sondern die einzelnen Eigentümer, und zwar auch nur diese, die die Zustimmung zu der erstrebten Vereinbarung verweigern.

4. Die Änderung der Teilungserklärung kann nur durch die Eigentümer selbst erfolgen.

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IMRRS 2026, 0074
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Prüf- und Hinweispflicht des Versicherers bei Fehler im Versicherungsantrag

OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.11.2025 - 11 U 46/25

1. Der Versicherer ist verpflichtet, eine unrichtige Vorstellung des Versicherungsnehmers oder dessen Maklers, die sich im Versicherungsantrag manifestiert hat, bei der Antragsprüfung im Rahmen des Vertragsschlusses zu korrigieren.

2. Eine Verletzung der Aufklärungspflicht führt bei einem darauf beruhenden unzutreffend vereinbarten Gebäudewert in der Gebäudeversicherung dazu, dass sich der Versicherer nicht auf eine Unterversicherung berufen kann.

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IMRRS 2026, 0113
RechtsanwälteRechtsanwälte
Notanwalt nur bei Erfolgsaussichten!

BGH, Beschluss vom 15.01.2026 - I ZA 3/25

1. Die Beiordnung eines Notanwalts gem. § 78b Abs. 1 ZPO setzt voraus, dass die Rechtsverfolgung nicht aussichtslos erscheint.

2. Eine Rechtsverfolgung ist aussichtslos, wenn ein günstiges Ergebnis auch bei anwaltlicher Beratung offensichtlich nicht erreicht werden kann.

3. Ein Gehörsrechtsverstoß liegt nicht vor, wenn das Gericht den Parteivortrag zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen, aber daraus andere rechtliche Schlüsse gezogen hat.

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IMRRS 2026, 0093
ProzessualesProzessuales
Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung eines Schlussurteils?

OLG Schleswig, Beschluss vom 10.09.2025 - 3 U 16/25

1. Die in einem Schlussurteil getroffene Kostenentscheidung kann nicht isoliert angefochten werden, und zwar auch nicht bezogen auf den Teil der Kostenentscheidung, der die im vorangegangenen Teilurteil betreffende Hauptsacheentscheidung betrifft. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Berufungsführer gegen das Schlussurteil in der Hauptsache Berufung einlegen könnte.*)

2. Nach Ablauf der Frist zur Berufungsbegründung ist die isolierte Kostenberufung unheilbar unzulässig. Eine Antragserweiterung auf einen Angriff in der Hauptsache macht sie nicht nachträglich zulässig. Der erklärte Vorbehalt der Erweiterung ist unbeachtlich.*)

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IMRRS 2026, 0110
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anfechtung der Jahresabrechnung: Streitwert?

LG Berlin II, Beschluss vom 04.06.2025 - 56 T 8/25

Wird ein auf der Grundlage einer Jahresabrechnung nach § 28 Abs. 2 WEG gefasster Eigentümerbeschluss angefochten, ist auch nach der seit dem 01.12.2020 geltenden Rechtslage für den Streitwert der Nennbetrag der Abrechnung maßgeblich.*)

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