Immobilien- und Mietrecht.
Aktuelle Urteile in allen Sachgebieten
Online seit 9. Januar
IMRRS 2026, 0019
Wohnraummiete
AG Hamburg, Urteil vom 19.12.2025 - 49 C 213/25
1. Ohne besondere Vereinbarung darf ein Mieter in der Wohnung eine Erwerbstätigkeit ausüben, sofern diese nicht nach außen in Erscheinung tritt.
2. Die ist für rein geistige oder künstlerische Tätigkeiten, die weder besonderen räumlichen Aufwand erfordern, noch irgendwelche Störungen verursachen, wie etwa Schriftstellerei, Malerei oder auch eine Erfinder- oder Konstrukteurstätigkeit sowie ähnliche Berufe, bei denen typisch ist, dass die Berufsausübung in der Wohnung erfolge, der Fall.
3. Eine Außenwirkung liegt nicht bereits bei einer bloßen Anbringung eines Briefkastens des betreffenden ohne Waren- oder Personalverkehr in der Wohnung betriebenen Unternehmens und einer Adressangabe im Internet (Impressum), nach der sich der Sitz des betreffenden Unternehmens in der streitgegenständlichen Wohnung befindet, vor.
Volltext
IMRRS 2026, 0029
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 20.11.2025 - VI R 4/23
Kosten für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes gehören nicht zu den Unterkunftskosten, die nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes nur mit höchstens 1.000 Euro im Monat angesetzt werden können. Sie sind, soweit notwendig, als Werbungskosten wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung abziehbar.*)
Volltext
IMRRS 2026, 0024
Prozessuales
BGH, Urteil vom 15.10.2025 - IV ZR 157/24
1. Ist eine zum Schutz der Geheimhaltungsinteressen des Versicherers gebotene und geeignete Geheimhaltungsanordnung gemäß §§ 172 Nr. 2, 174 Abs. 3 GVG nur deshalb ausgeblieben, weil der Prozessbevollmächtigte des Versicherungsnehmers nicht selbst im Termin erschienen ist (sondern nur ein Terminsvertreter), und ist der Versicherer deshalb daran gehindert gewesen, vollständig zu den Grundlagen einer Beitragserhöhung vorzutragen, so kann darin eine Beweisvereitelung liegen. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn das Gericht die Parteien vor dem Termin darauf hingewiesen hat, dass es den Erlass von Geheimhaltungsanordnungen beabsichtigt, welche Personen verpflichtet werden sollen und welche Folgen das Ausbleiben haben kann.*)
2. Liegen die Voraussetzungen einer Beweisvereitelung durch den Gegner der beweisbelasteten Partei vor, können zugunsten der beweisbelasteten Partei Beweiserleichterungen in Betracht kommen, die unter Umständen bis zur Umkehr der Beweislast gehen können. Die Beweisvereitelung führt dagegen nicht dazu, dass eine Beweiserhebung gänzlich unterbleiben könnte und der Vortrag der beweisbelasteten Partei als bewiesen anzusehen wäre.
3. Eine Beschränkung der Revisionszulassung (hier: "soweit die Berufung mit der Begründung zurückgewiesen wurde, dass eine Beweisvereitelung vorliegt") ist nur im Hinblick auf einen tatsächlich und rechtlich selbstständigen Teil des Streitgegenstands zulässig, nicht aber auf einzelne Rechtsfragen.
4. Soweit die Klageabweisung auf zwei voneinander unabhängige, selbstständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt ist, muss die Revisionsbegründung auch für jede dieser Erwägungen darlegen, warum sie unrichtig sein soll.
5. Ein richterlicher Hinweis, der nicht in der Akte dokumentiert ist, gilt als nicht erteilt.
Volltext
IMRRS 2026, 0018
Prozessuales
OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.10.2025 - 30 W 158/25
1. Die vor Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses gebotene Anhörung des Kostenfestsetzungantragsgegners darf auch in "einfachen" Fällen nicht unterbleiben.
2. Die Heilung Gehörsverstoßes kann eintreten, wenn das rechtliche Gehör im Rechtsmittelzug gewährt wird und das Rechtsmittelgericht in der Lage ist, das Vorbringen zu berücksichtigen. Letzteres ist im Beschwerdeverfahren und auch bereits im vorgelagerten Abhilfeverfahren der Fall.
3. Die volle Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV-RVG entsteht (nur) dann, wenn der Klägervertreter über den Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils hinaus mit dem Gericht die Zulässigkeit seines schriftsätzlich angekündigten Sachantrags erörtert und entsprechend anpasst.
4. Die anwaltliche Versicherung ist für die Glaubhaftmachung ausreichend. Eine Protokollierung der Erörterung der Sach- und Rechtslage ist für das Entstehen der vollen Terminsgebühr nicht erforderlich.
5. Beauftragt eine Partei einen an ihrem Wohn- oder Geschäftsort ansässigen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten, ist sie nicht daran gehindert, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung auch einen an einem dritten Ort ansässigen Rechtsanwalt ihres Vertrauens zu beauftragen; sie wird dann nur regelmäßig hinzunehmen haben, dass sie die dadurch etwa hervorgerufenen Mehrkosten selbst zu tragen hat.
Volltext
Online seit 8. Januar
IMRRS 2026, 0025
Wohnraummiete
AG Frankfurt/Main, Urteil vom 27.06.2025 - 33076 C 50/25
1. Der Entzug der Wohnberechtigung berechtigt den Vermieter einer Sozialwohnung zur Kündigung.
2. Dies gilt erst recht, wenn das Amt für Wohnungswesen den Vermieter zur Kündigung aufgefordert und auf den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit verwiesen hat, der zur Verhängung eines Bußgeldes führen kann.
Volltext
IMRRS 2026, 0022
Immobilien
BGH, Urteil vom 19.12.2025 - V ZR 15/24
1. Ein Erbbaurecht kann für ein bestehendes oder noch zu errichtendes einheitliches Gebäude bestellt werden, das sich auf benachbarte Grundstücke erstreckt (sog. Nachbarerbbaurecht); § 1 Abs. 3 ErbbauRG steht dem nicht entgegen (insoweit Aufgabe von Senat, Urteil vom 22.06.1973 - V ZR 160/71, WM 1973, 999; Urteil vom 15.07.2016 - V ZR 195/15, NJW-RR 2016, 1489).*)
2. Den Parteien eines Vertrags, der auf die Bestellung eines gegen den sachenrechtlichen Typenzwang verstoßenden dinglichen Rechts gerichtet ist, ist es grundsätzlich nicht nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf die aus der Nichtigkeit des Rechts und der anfänglichen Unmöglichkeit der Leistung ergebenden Rechtsfolgen zu berufen.*)
Volltext
IMRRS 2026, 0023
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 20.11.2025 - V ZR 66/25
1. Für ein Berufungsgericht besteht in aller Regel kein Anlass, den Inhalt einer anwaltlich unterschriebenen Berufungsbegründung darauf zu überprüfen, in welchem Umfang und wie gründlich der Anwalt den Prozessstoff tatsächlich selbst durchgearbeitet hat.
2. Eine Ausnahme hiervon gilt unter anderem dann, wenn nach den Umständen außer Zweifel steht, dass der Rechtsanwalt den Schriftsatz ohne eigene Prüfung, also unbesehen, unterschrieben hat. Hierzu gehören insbesondere Rechtsmittelbegründungsschriftsätze, die weitgehend unverständlich sind und Ausführungen enthalten, die mit dem Urteil des erstinstanzlichen Gerichts in keinem Zusammenhang stehen oder nach deren Inhalt schlechthin auszuschließen ist, dass der Anwalt sie in der gebotenen Weise überprüft haben kann.
3. Dass ein (hier: Berufungsbegründungs-)Schriftsatz üblichen anwaltlichen Gepflogenheiten nicht entspricht und sein juristischer Gehalt deutlich unter dem liegt, was von einer anwaltlichen Rechtsmittelbegründung üblicherweise erwartet werden kann, beeinträchtigt die Wirksamkeit eines vom Prozessbevollmächtigten unterschriebenen Schriftsatzes grundsätzlich nicht. Die juristische Qualität eines Schriftsatzes ist für seine Beurteilung als Rechtsmittelbegründung grundsätzlich unerheblich.
Volltext
IMRRS 2026, 0003
Prozessuales
BayObLG, Beschluss vom 20.11.2025 - 102 AR 119/25
1. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO unterfällt in entsprechender Anwendung auch über die sachliche Zuständigkeit.
2. Das Interesse eines Grundstückseigentümers an der Beseitigung einer Störung seines Grundstücks ist grundsätzlich nach dem Wertverlust zu bestimmen, den dieses durch die Störung erleidet, die Rückbaukosten sind insoweit nicht maßgeblich.
3. Wird ein Wohnungseigentümer und ein Nießbraucher verklagt, sprechen Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit (Sachdienlichkeit) und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Prozesswirtschaftlichkeit dafür, als gemeinsames Gericht das Amtsgericht zu bestimmen, da dort eine ausschließliche Zuständigkeit besteht.
Volltext
Online seit 7. Januar
IMRRS 2026, 0020
Pachtrecht
OLG Hamm, Urteil vom 15.12.2025 - 18 U 127/24
Hat der Vermieter/Verpächter zu Gunsten eines Grundstücksnachbarn eine Stellplatzbaulast übernommen, so steht dies einem Herausgabeanspruch des Vermieters/Verpächters nach Beendigung des Miet- bzw. Pachtverhältnisses nicht notwendig entgegen, doch kann die Baulast gem. § 242 BGB dem Anspruch auf Rückbau des Parkplatzes entgegenstehen, wenn dadurch ein (realisiertes) Bauvorhaben auf dem begünstigten Grundstück (materiell) baurechtswidrig wird und ein Anspruch des Vermieters/Verpächters auf Verzicht auf die Baulast (§ 85 Abs. 3 Satz 2 BauO-NW) nicht besteht; die Entscheidungen des BGH vom 24.01.2024 (V ZR 51/24, IMRRS 2025, 0211) und vom 27.06.2025 (V ZR 150/24, IMRRS 2025, 0973) stehen nicht entgegen.*)
Volltext
IMRRS 2026, 0015
Gewerberaummiete
LG Dresden, Urteil vom 22.04.2025 - 5 O 1146/24
1. Ein Mietvertrag, der die Schriftform gem. § 550 BGB nicht wahrt, kann nach § 550 Satz 2 BGB mit der Frist des § 580a Abs. 2 BGB gekündigt werden.
2. Die Schriftform des Mietvertrags erfordert, dass wesentliche Vertragsbedingungen aus der Vertragsurkunde ersichtlich sind, einschließlich klarer Angaben zur Vertretung bei Unterschriften von Gesellschaftern einer GbR.
3. Das Schriftformerfordernis erstreckt sich auch auf Nebenabreden, die den Inhalt des Mietverhältnisses wesentlich gestalten.
Volltext
IMRRS 2026, 0016
Rechtsanwälte
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.08.2025 - 15 Sa 57/24
1. Das von einem Rechtsanwalt elektronisch abgegebene Empfangsbekenntnis erbringt gegenüber dem Gericht den vollen Beweis nicht nur für die Entgegennahme des Dokuments als zugestellt, sondern auch für den angegebenen Zeitpunkt der Entgegennahme und damit der Zustellung. Der Gegenbeweis der Unrichtigkeit setzt voraus, dass die Beweiswirkung vollständig entkräftet und jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die Angaben des Empfangsbekenntnisses richtig sein können.*)
2. Der Gegenbeweis der Unrichtigkeit eines elektronischen Empfangsbekenntnisses ist nicht bereits geführt, wenn dargelegt und bewiesen wird, dass der das elektronische Empfangsbekenntnis abgebende Rechtsanwalt an dem Tag, der von ihm datumsmäßig als Tag der Zustellung im elektronischen Empfangsbekenntnis angegeben wurde, das zuzustellende Dokument überhaupt nicht zur Kenntnis genommen hat. Vielmehr muss zusätzlich ausgeschlossen sein, dass es seinem Willen entsprach, das in seinen Machtbereich (das besondere elektronische Anwaltspostfach) gelangte elektronische Dokument an dem eingetragenen Zustellungsdatum als zugestellt entgegenzunehmen.*)
3. Zur ordnungsgemäßen Organisation einer Rechtsanwaltkanzlei gehört es, dass das für die Führung der Fristenkalender zuständige Kanzleipersonal richtige Anweisungen dazu erhält, auf welchen Zeitpunkt es bei einem vom Rechtsanwalt abgegebenen elektronischen Empfangsbekenntnisses für die korrekte Fristberechnung ankommt und wie dieser Zeitpunkt zuverlässig festzustellen ist.*)
Volltext
IMRRS 2026, 0012
Prozessuales
OLG Köln, Beschluss vom 26.11.2025 - 11 W 32/25
Im selbständigen Beweisverfahren ist die Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung einer Schriftsatzfrist nach mündlicher Sachverständigenanhörung nicht mittels der sofortigen Beschwerde anfechtbar.*)
Volltext




