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IBRRS 2019, 2031; IMRRS 2019, 0745; IVRRS 2019, 0295
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Kampf um Aussicht und Sonnenlicht: Wohnungseigentümer darf klagen!

VG Neustadt, Urteil vom 26.03.2019 - 5 K 1482/18

Ein Wohnungseigentümer kann eine Verletzung eigener Rechte im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO durch ein Bauvorhaben in Bezug auf den Nachbarschutz des gemeinschaftlichen Eigentums geltend machen, sofern ein solches Vorgehen nicht durch einen Beschluss der Eigentümerversammlung vergemeinschaftet worden ist (wie VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.07.2017 - 5 S 2602/15, IMR 2018, 79, und VG Koblenz, Urteil vom 05.02.2019 - 1 K 870/18, IMR 2019, 302).*)

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