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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2019, 4183; IMRRS 2019, 1528
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RechtsanwälteRechtsanwälte
Mandant vergleichsbereit: Über Vor- und Nachteile ist umfassend aufzuklären!

OLG Frankfurt, Urteil vom 03.12.2019 - 8 U 129/18

1. Erwägt der Mandant den Abschluss eines Vergleichs, muss ihm sein Rechtsanwalt dessen Vor- und Nachteile darlegen. Dies gilt im besonderem Maße, wenn es sich um einen Abfindungsvergleich handelt.*)

2. Bei der Abwägung der Vor- und Nachteile eines Vergleichsabschlusses ist dem Rechtsanwalt ein Ermessensspielraum zuzubilligen.*)

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