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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2020, 0548; IMRRS 2020, 0200
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Änderung der Sondernutzungsflächen nur bei alleinigem Eigentum
OLG Oldenburg, Beschluss vom 04.12.2019 - 2 U 243/19
1. Werden in einer Teilungserklärung für die Wohnungseigentümergemeinschaft einer Wohnung als Sondereigentum drei Parkplatzflächen zugewiesen, kann der Käufer die Rechte an diesen Parkplatzflächen nach Auslegung der Willenserklärungen auch erwerben, wenn in dem Bauträgervertrag nur eine dieser Parkplatzflächen erwähnt ist.*)
2. Der teilende Eigentümer kann die in der Teilungserklärung zum Inhalt des Sondereigentums bestimmten Sondernutzungsrechte durch eine einseitige Verfügung und deren Eintragung in das Grundbuch nur ändern, solange er noch Eigentümer aller Sondereigentumsrechte und noch keine Auflassungsvormerkung für einen Erwerber eingetragen ist.*)