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IBRRS 2020, 1184; IMRRS 2020, 0493; IVRRS 2020, 0205
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ProzessualesProzessuales
Streitverkündung rechtsmissbräuchlich: Gericht kann Zustellung ablehnen!

OLG Braunschweig, Beschluss vom 26.03.2020 - 3 W 27/19

Die Zustellung einer Streitverkündungsschrift kann vom Gericht abgelehnt werden, wenn sie rechtsmissbräuchlich ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn durch die Streitverkündung der Zweck verfolgt wird, auf die laufende Begutachtung durch den gerichtlich bestellten Sachverständigen Einfluss zu nehmen. Ein wesentliches Indiz hierfür kann sein, dass kein sinnvoller Gegenstand einer Interventionswirkung ersichtlich ist.*)

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