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IBRRS 2018, 2826; IMRRS 2018, 1007; IVRRS 2018, 0410
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Prozessuales
Klage auf Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum: Streitwert?
BGH, Beschluss vom 19.07.2018 - V ZR 229/17
1. Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche Interesse eines Wohnungseigentümers, der erreichen will, dass die Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums versagt wird, ist in der Regel auf 20 % des Verkaufspreises des Wohnungseigentums zu schätzen (im Anschluss an den Beschluss des Senats vom 18.01.2018 - V ZR 71/17, IMR 2018, 215).*)
2. In Streitigkeiten über die Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums beläuft sich der Streitwert in der Regel auf 20 % des Verkaufspreises des Wohnungseigentums.*)
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