Immobilien- und Mietrecht.
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Volltexturteile nach Sachgebieten
1255 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2005, 1149![Prozessuales Prozessuales](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 10.05.2005 - VI ZR 245/04
Hat das Erstgericht dem rechtzeitig gestellten Antrag einer Partei auf erstmalige mündliche Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen nicht entsprochen, kann die Bindung des Berufungsgerichts an die vom Gericht des ersten Rechtszuges festgestellten Tatsachen entfallen. Ist dies der Fall, muß das Berufungsgericht dem in zweiter Instanz wiederholten Antrag auf Ladung des Sachverständigen stattgeben.*)
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IMRRS 2005, 1122
![Sachverständige Sachverständige](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
OLG Braunschweig, Beschluss vom 28.06.2005 - Ss (OWi) 40/05
Zur Frage der Verjährungsunterbrechung durch Beauftragung eines Sachverständigen in einem Parallelverfahren.*)
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IMRRS 2005, 1106
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
OLG Hamburg, Beschluss vom 28.04.2005 - 8 W 88/05
Ein Fachunternehmen kann auch bei komplizierten bauphysikalischen Fragen keine Erstattung für Kosten eines im Rahmen eines Rechtsstreits eingeholten Privatgutachtens verlangen.
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IMRRS 2005, 1105
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 12.05.2005 - VII ZR 181/04
Ist das vom Besteller vorgelegte Bodengutachten mangelhaft, so dass die Arbeiten bis zur Vorlage eines neuen Gutachtens eingestellt werden müssen, hat der Besteller dem Unternehmer die Ausfälle nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung zu ersetzen.
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IMRRS 2005, 1103
![Sachverständige Sachverständige](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 04.04.2005 - 2-12 OH 17/05
Nennt der Sachverständige in seiner Abrechnung zu den im Gutachtentext verwendeten Anschlägen eine Zahl, muss die Anweisungsstelle so lange die Richtigkeit annehmen und von Schätzung absehen, wie sie nicht die Fehlerhaftigkeit konkret belegen kann.
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IMRRS 2005, 1038
![Sachverständige Sachverständige](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.02.2005 - 5 WF 49/04
Entstandene Gutachterkosten können nur dann nicht angesetzt werden, wenn die Beweiserhebung als unrichtige Sachbehandlung gewertet werden muss.*)
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IMRRS 2005, 1027
![Architekten und Ingenieure Architekten und Ingenieure](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
BGH, Urteil vom 12.05.2005 - VII ZR 349/03
Die Werklohnforderung eines mit Planungs- und Überwachungsleistungen beauftragten Architekten für eine vom Bauunternehmer vorzunehmende Sanierung wird nicht allein dadurch fällig, daß sich der Besteller und der Bauunternehmer nach Erbringung von Teilleistungen darauf einigen, daß die Sanierung nicht fortgeführt wird.*)
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IMRRS 2005, 0991
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
OLG Celle, Urteil vom 15.06.2004 - 16 U 133/03
Ist das vom Besteller vorgelegte Bodengutachten mangelhaft, so dass die Arbeiten bis zur Vorlage eines neuen Gutachtens eingestellt werden müssen, hat der Besteller dem Unternehmer die Ausfälle nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung zu ersetzen.
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IMRRS 2005, 0979
![Sachverständige Sachverständige](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.04.2005 - 1 U 104/96
Ein zu Recht wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnter Sachverständiger, der die Unverwertbarkeit seines Gutachtens dadurch verschuldet, dass er einen offenkundig gebotenen Hinweis auf die bisherige, rege Geschäftsverbindung mit einer Prozesspartei anlässlich der Übernahme des gerichtlichen Gutachtenauftrags unterlässt, ist nicht zu entschädigen. In derartigen Fällen eines Übernahmeverschuldens genügt bereits eine einfache Fahrlässigkeit, um den Entschädigungsanspruch auszuschließen (Anschluss an OLG Koblenz MDR 2002, 1152).*)
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IMRRS 2005, 0957
![Immobilien Immobilien](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 20.04.2005 - XII ZR 92/02
Die Beschwer eines zur Beseitigung von Kontaminationen Verurteilten bemißt sich nicht nach dem vom Kläger behaupteten, sondern nach dem tatsächlichen, vom Gerichtssachverständigen festgestellten Kostenaufwand (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 16. September 2004 - III ZB 33/04 - NJW 2004, 3488 ff.).*)
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IMRRS 2005, 0897
![Sachverständige Sachverständige](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
OLG Koblenz, Beschluss vom 20.05.2005 - 14 W 305/05
1. Haben die Parteien oder das Gericht sich mit einem bestimmten Stundensatz des Sachverständigen einverstanden erklärt, rechtfertigt dies eine den Kostenvorschuss erheblich übersteigende Gesamtentschädigung allenfalls dann, wenn der Sachverständige vor der Einverständniserklärung auch mitgeteilt hat, dass der Vorschuss unzureichend ist ( Abgrenzung zu OLGR Düsseldorf 2003, 367 und OLGR Frankfurt 2004, 32 ).
2. Die Entschädigung eines Sachverständigen wird erst mit der Vorlage des Gutachtens bei Gericht fällig.
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IMRRS 2005, 0886
![Sachverständige Sachverständige](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
OLG Koblenz, Beschluss vom 24.01.2004 - 4 W 493/04
Das Verfahren über die Ablehnung eines Sachverständigen ist keine nicht-vermögensrechtliche Streitigkeit i.S.d. § 48 Abs. 2 GKG. Der Beschwerdewert bemisst sich daher gem. § 3 ZPO nach dem Interesse an der begehrten Entscheidung, das mit einem Bruchteil des Hauptsachestreitwertes anzusetzen ist.*)
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IMRRS 2005, 0885
![Sachverständige Sachverständige](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.03.2005 - 6 E 58/05
Ist der mit der Erstellung des Gutachtens gerichtlich Beauftragte kein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, gibt nur dies noch keinen berechtigten Anlass, an seiner Unbefangenheit, Unvoreingenommenheit oder Unparteilichkeit i.S.d. § 406 ZPO zu zweifeln.*)
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IMRRS 2005, 0832
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
LG Bielefeld, Beschluss vom 18.01.2005 - 3 OH 30/04
1. Eine sachgerechte Schlichtung setzt weder zwingend noch im Regelfall voraus, dass ein neutraler Sachverständiger zuvor festgestellt hat, ob und in welchem Umfang von der Antragsgegnerin zu vertretende Baumängel vorliegen.
2. Es bestehen keine Bedenken gegen die grundsätzliche Wirksamkeit einer Schlichtungsklausel. Eine solche bedarf auch nicht der Form des § 1031 Abs. 5 ZPO, da es sich hier nicht um eine Schiedsvereinbarung gemäß §§ 1029 ff. ZPO handelt.
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IMRRS 2005, 0808
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
OLG Brandenburg, Urteil vom 09.02.2005 - 4 U 190/03
1. Liegt einem Pauschalpreisvertrag kein Einheitspreisangebot zugrunde und sind zur Bewertung der erbrachten Leistungen Anhaltspunkte aus der Zeit vor Vertragsschluss nicht vorhanden, so muss der Auftragnehmer im Nachhinein anhand einer Kalkulation die Abgrenzung zwischen den erbrachten und den nicht erbrachten Leistungen sowie die Bewertung der jeweiligen Vergütungsanteile darlegen.
2. Eine juristische Person ist auch nach ihrer Löschung im Handelsregister aktiv parteifähig, so lange sie noch vermögenswerte Ansprüche geltend macht.
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IMRRS 2005, 0806
![Sachverständige Sachverständige](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.02.2005 - 10 W 98/04
Im Falle der schuldhaften Versäumung der dem Sachverständigen obliegenden Mitteilungspflicht ist seine Entschädigung um den Betrag der Kosten zu kürzen, die bei rechtzeitiger Mitteilung nicht entstanden wären.
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IMRRS 2005, 0801
![Sachverständige Sachverständige](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.01.2005 - 10 W 96/04
Ein Anlass zur Kürzung des in § 8 ZSEG grundsätzlich voll zu gewährenden Aufwendungsersatzes besteht nur, wenn die geltend gemachten Aufwendungen den Rahmen der "Notwendigkeit" überschreiten und eindeutig zu hohe Kosten geltend gemacht werden.
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IMRRS 2005, 0787
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.12.2004 - 10 W 143/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2005, 0774
![Sachverständige Sachverständige](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
KG, Beschluss vom 25.03.2003 - 1 W 568/01
1. Der für die Abfassung eines Gutachtens erforderliche Zeitaufwand wird im Einzelfall von der Schwierigkeit der zu bewältigenden Aufgabe bestimmt.*) 2. Für die Feststellung, ob der für die schriftliche Abfassung eines Gutachtens angegebene Zeitaufwand erforderlich ist, darf nicht allein oder ausschlaggebend auf die Seitenzahl des erstatteten Gutachtens abgestellt werden. Der Senat hält an seinem Hinweis in der Entscheidung vom 24.4.2001 - 1 W 2398/00 - nicht fest, wonach als Richtwert davon ausgegangen werden kann, dass bei einem Gutachten ohne besondere Schwierigkeiten etwa eine Zeitstunde zur Ausarbeitung von zwei Gutachtenseiten erforderlich ist. Vielmehr wird der Aufwand im Einzelfall von der Schwierigkeit der Gutachtenerstattung bestimmt.*)
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IMRRS 2005, 0756
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.02.2005 - 2 W 8/05
Zu den Gründen, auf die die Ablehnung eines Sachverständigen gestützt werden kann.*)
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IMRRS 2005, 0752
![Sachverständige Sachverständige](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 15.03.2005 - VI ZB 74/04
Ergibt sich der Grund zur Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit aus dem Inhalt des schriftlichen Gutachtens, läuft im allgemeinen die Frist zur Ablehnung des Sachverständigen gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten Frist zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO ab, wenn sich die Partei zur Begründung des Antrags mit dem Inhalt des Gutachtens auseinandersetzen muß.*)
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IMRRS 2005, 0721
![Selbständiges Beweisverfahren Selbständiges Beweisverfahren](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
KG, Beschluss vom 31.03.2005 - 24 W 170/04
Zumindest für den Antragsgegner ist auch im selbstständigen Beweisverfahren die in das freie Ermessen des Gerichts gestellte Auswahl des Sachverständigen unanfechtbar.*)
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IMRRS 2005, 0656
![Sachverständige Sachverständige](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
BGH, Urteil vom 14.02.2005 - II ZR 365/02
Bestimmt der Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer OHG für den Fall, daß eine Einigung unter den Gesellschaftern über die Höhe des einem ausscheidenden Gesellschafter zustehenden Auseinandersetzungsguthabens nicht zustande kommt, die verbindliche Feststellung des Guthabens durch einen Sachverständigen, der von der zuständigen Industrie- und Handelskammer zu bestellen ist, so kann auch eine Benennung des Sachverständigen durch die IHK ausreichen, wenn damit der Zweck der gesellschaftsvertraglichen Regelung, eine neutrale Person für die Erstattung des Gutachtens zu gewinnen, erreicht wird.*)
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IMRRS 2005, 0645
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
OLG Köln, Urteil vom 23.03.2005 - 11 U 191/02
1. Die Rechtskraft des im Vorschussverfahren ergangenen Urteils kann sich nach dem Rechtsgedanken des § 767 Abs. 2 ZPO lediglich auf Umstände erstrecken, die der Werkunternehmer im Vorschussprozess bereits hätte geltend machen können, hindert ihn jedoch nicht daran, seine Einwendungen auf neue Umstände zu erstrecken.
2. Soweit ein Beweismittel in der Berufungsinstanz zu mehreren Beweisthemen beantragt wird, ist für jedes einzelne von ihnen zu prüfen, ob der Beweisantritt verspätet ist oder nicht.
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IMRRS 2005, 0620
![Sachverständige Sachverständige](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 10.02.2005 - VII ZB 22/04
1. Der Gerichtsgutachter, dem von einer Prozesspartei im laufenden Verfahren der Streit verkündet worden ist, ist kein am Prozess unbeteiligter Dritter. Demgemäß kommt gegen einen Beschluss, in dem der Antrag, die Zustellung der Streitverkündungsschrift für unwirksam zu erklären, zurückgewiesen worden ist, die sofortige Beschwerde gemäß § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO in Betracht.
2. An einer Beschwerdeentscheidung besteht kein Rechtsschutzinteresse des Gerichtsgutachters mehr, wenn der Prozess vor einer Entscheidung über die sofortige Beschwerde rechtskräftig zu Gunsten des Streitverkünders abgeschlossen worden ist.
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IMRRS 2005, 0593
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
LG Frankenthal, Beschluss vom 20.10.2004 - 8 T 142/04
1. Eine Fertigstellungsbescheinigung im Sinne des § 641a Abs. 1 Satz 1 BGB stellt kein Privatgutachten dar, sondern eine bloße Privaturkunde im Sinne des § 416 ZPO.
2. Grundsätzlich hat der Unternehmer als Auftraggeber des Sachverständigen die Kosten der Fertigstellungsbescheinigung zu tragen.
3. Eine Kostenerstattung des Auftragnehmers kommt nur beim Vorliegen einer materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlage in Betracht, etwa wenn sich der Besteller in Verzug befindet, was unter anderem ein Verschulden des Bestellers voraussetzt.
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IMRRS 2005, 0592
![Sachverständige Sachverständige](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
LG Leipzig, Beschluss vom 12.11.2004 - 4 OH 3459/04
Zur Beweislage eines Sachverständigen-Ablehnungsgesuchs.
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IMRRS 2005, 0581
![Sachverständige Sachverständige](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
BGH, Urteil vom 30.11.2004 - VI ZR 365/03
a) Das Haftungsprivileg des § 828 Abs. 2 Satz 1 BGB greift nur ein, wenn sich bei der gegebenen Fallkonstellation eine typische Überforderungssituation des Kindes durch die spezifischen Gefahren des motorisierten Verkehrs realisiert hat (vgl. Senatsurteil vom 30. November 2004 - VI ZR 335/03 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).*)
b) Für die Beurteilung, ob die Kosten eines Sachverständigengutachtens zum erforderlichen Herstellungsaufwand gehören und vom Schädiger zu ersetzen sind, kann im Rahmen tatrichterlicher Würdigung auch die von dem Gutachter ermittelte Schadenshöhe berücksichtigt werden.*)
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IMRRS 2005, 0563
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
OLG Zweibrücken, Urteil vom 07.10.2004 - 4 U 33/04
Ist ein bestimmter Geschehensablauf sowohl unter Sachverständigen- als auch unter Zeugenbeweis gestellt, so darf das Gericht nicht mit der Begründung von der Zeugenvernehmung absehen, das behauptete Geschehen könne bereits nach dem Ergebnis des eingeholten Sachverständigengutachtens nicht zutreffen.*)
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IMRRS 2005, 0534
![Sachverständige Sachverständige](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
OLG Koblenz, Beschluss vom 23.02.2005 - 14 W 118/05
1. Parteiaufwand zur Vorbereitung, Durchführung und Auswertung eines Ortstermins des gerichtlichen Sachverständigen ist jedenfalls dann erstattungsfähig, wenn die Arbeiten ansonsten von Hilfskräften des Sachverständigen geleistet werden müssten.
2. Im Kostenfestsetzungsverfahren kann das Gericht sich zur Feststellung des maßgeblichen Sachverhalts aller Beweismittel bedienen, wobei eine überwiegende Wahrscheinlichkeit ausreicht, um eine streitige Position zuzubilligen.
3. Pauschales Bestreiten kann im Kostenfestsetzungsverfahren unzureichend sein, wenn die Partei eigene Wahrnehmungen zum kostenrelevanten Sachverhalt gemacht hat.
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IMRRS 2005, 0533
![Sachverständige Sachverständige](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
OLG Rostock, Beschluss vom 04.02.2002 - 7 W 100/01
Ein Sachverständiger ist weder zur Beauftragung externer Hilfskräfte oder Unternehmer für die Leistung von für die Begutachtung erforderlichen Vorarbeiten verpflichtet, noch kann er durch eine Weisung vom Gericht hierzu gezwungen werden. Es obliegt vielmehr den Antragstellern, die Vorarbeiten zu beauftragen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das zu begutachtende Objekt im Eigentum der Antragsteiler steht.
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IMRRS 2005, 0530
![Sachverständige Sachverständige](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.03.2005 - 8 W 71/05
1. Die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens zu inländischem Recht stellt eine unrichtige Sachbehandlung dar, die zur Nichterhebung von Kosten führt, wenn und soweit dadurch Mehrkosten verursacht wurden.*)
2. Die Grundlagen für die Prüffähigkeit einer Rechnung nach § 14 Nr. 1 VOB/B sind einem gerichtlichen Sachverständigenbeweis zugänglich, wenn im Zusammenhang mit der Prüfung der Rechnung der Auftraggeber und dessen Hilfspersonen besondere Kenntnisse und Fähigkeiten haben, die dem Gericht fehlen (Abgrenzung zu OLG Stuttgart BauR 1999, 514).*)
3. Die Hinzuziehung eines Mitarbeiters des Sachverständigen zur mündlichen Sachverständigenanhörung vor dem Gericht ist in der Regel nicht notwendig im Sinn des § 8 Abs. 1 Nr. 1 ZSEG / § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 JVEG, weil der Sachverständige das Gutachten aus eigener Sachkenntnis zu erstatten hat und der Mitarbeiter zur Erläuterung des Gutachtens nicht befugt ist.*)
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IMRRS 2005, 0494
![Sachverständige Sachverständige](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.09.2004 - 14 U 173/03
1. Beauftragt der Schuldner einen technischen Sachverständigen mit der für die Beurteilung seiner Leistungspflicht erforderlichen Aufklärung des Sachverhalts, so bedient er sich des Gutachters bei der Erfüllung seiner Verbindlichkeit.*)
2. Erstattet der vom Schuldner zur Beurteilung seiner Leistungspflicht beauftragte Sachverständige schuldhaft ein falsches Gutachten, so hat der Schuldner die darauf beruhende Nichtleistung zu vertreten und gerät in Verzug.*)
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IMRRS 2005, 0475
![Sachverständige Sachverständige](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.09.2004 - 17 U 191/01 (2)
1. Zur Frage der Unverzüglichkeit einer Ablehnung des Sachverständigen.
2. Zur Problematik der Befangenheit eines Sachverständigen.
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IMRRS 2005, 0472
![Sachverständige Sachverständige](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
LG Berlin, Urteil vom 27.10.2004 - 28 O 157/04
Der sachliche Anwendungsbereich des § 839a BGB ist bei einer auf § 74a Abs. 5 ZVG gestützten Verkehrswertermittlung im Zwangsversteigerungsverfahren nicht eröffnet.
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IMRRS 2005, 0469
![Sachverständige Sachverständige](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.01.2005 - 12 U 299/04
Der vom Geschädigten beauftragte Sachverständige ist gegenüber dem in die Schutzwirkung des Gutachterauftrags einbezogenen Haftpflichtversicherer des Unfallgegners zu keinen weitergehenden Erhebungen verpflichtet, als gegenüber seinem eigentlichen Auftraggeber.*)
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IMRRS 2005, 0440
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
BGH, Urteil vom 16.12.2004 - VII ZR 16/03
1. Schließen die Parteien eines Werkvertrags einen Aufhebungsvertrag, nachdem die Werkleistung unmöglich geworden ist, bestimmt sich die Vergütung des Unternehmers nicht nach § 649 BGB. Beruht die Unmöglichkeit auf einem von dem Besteller gelieferten Stoff, richtet sich die Vergütung nach § 645 BGB.*)
2. Die HOAI ist öffentliches Preisrecht. Sie regelt den preisrechtlichen Rahmen, in dem Honorarvereinbarungen zulässig sind (Anschluß an BGH, Urteil vom 13. September 2001 - VII ZR 380/00, BauR 2001, 1926).*)
3. Vereinbaren die Parteien in Anlehnung an die HOAI mehrere Faktoren, nach denen die Vergütung des Architekten berechnet werden soll, kann nicht daraus, daß einer der vereinbarten Berechnungsfaktoren von der HOAI abweicht, geschlossen werden, daß die Honorarvereinbarung unwirksam ist. Es ist zu ermitteln, welches Honorar sich unter Anwendung der gesamten von den Parteien vereinbarten Bemessungsregelungen ergibt und ob dieses Honorar in dem von der HOAI zugelassenen Rahmen liegt.*)
4. Die Zurückweisung verspäteten Vorbringens ist auch nach dem Gesetz zur Reform des Zivilprozesses gemäß §§ 530, 296 ZPO nur dann zulässig, wenn die Zulassung zu einer Verzögerung des Verfahrens führen würde und die Verspätung nicht entschuldigt ist.*)
5. Die Fragen, welche Kosten im Sinne des § 10 Abs. 2 bis 6 HOAI anrechenbar sind, welche Honorarzone anwendbar ist, wie erbrachte Leistungen zu bewerten sind und ob die Berechnung eines Architektenhonorars den Grundlagen der HOAI entspricht, sind Rechtsfragen. Diese Fragen sind vom Gericht auf der vom Sachverständigen ermittelten Tatsachengrundlage zu beantworten. Die rechtliche Beurteilung darf das Gericht nicht dem Sachverständigen überlassen.*)
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IMRRS 2005, 0277
![Sachverständige Sachverständige](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
OLG Celle, Beschluss vom 21.01.2005 - 3 W 6/05
Ergeben sich aus den Unterlagen einer Partei Anhaltspunkte dafür, dass der vom Gericht bestellte Sachverständige in derselben Sache bereits für die andere Seite tätig war, hat sie Erkundigungen anzustellen, ob der Ablehnungsgrund tatsächlich besteht. Unterlässt sie dies, verliert sie ihr Ablehnungsrecht.*)
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IMRRS 2005, 0252
![Selbständiges Beweisverfahren Selbständiges Beweisverfahren](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
OLG Celle, Beschluss vom 08.02.2005 - 7 W 147/04
Zur Frage der Zulässigkeit einer Weisung des Gerichts gegenüber einem Bausachverständigen, eine für die Erstattung des Gutachtens erforderliche Bauteilöffnung vorzunehmen.*)
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IMRRS 2005, 0175
![Sachverständige Sachverständige](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
OLG Dresden, Beschluss vom 29.12.2004 - 14 W 1489/04
1. Maßgeblich für die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen ist, ob objektive Tatsachen vorliegen, die bei verständiger Würdigung diese Besorgnis rechtfertigen.
2. Eine solche ergibt sich nicht bereits daraus, dass der Sachverständige verspätet zum Ortstermin erscheint, oder mit der Gegenseite bekannt ist. Insbesondere unzulässig ist durch offensichtlich haltlose Angriffe in einem Befangenheitsantrag eine Reaktion zu provozieren, welche dann wiederum einen Befangenheitsantrag rechtfertigen soll.
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IMRRS 2005, 0139
![Wohnungseigentum Wohnungseigentum](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
BayObLG, Beschluss vom 18.11.2004 - 3 Z BR 224/04
Zu den Voraussetzungen, unter denen Auslagen für einen Sachverständigen im WEG-Verfahren wegen unrichtiger Sachbehandlung niederzuschlagen sind.*)
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IMRRS 2005, 0046
![Sachverständige Sachverständige](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.11.2004 - 10 W 88/04
Entscheidend für die Vergütung als gerichtlicher Sachverständiger oder für die - niedrigere - Entschädigung als Zeuge ist nicht die Bezeichnung dieser Person in dem Beweisbeschluss oder der Ladung, sondern der sachliche Gehalt der ihr gestellten Aufgabe.
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IMRRS 2005, 0031
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OLG München, Urteil vom 28.11.1995 - 13 U 2149/95
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2005, 0018
![Sachverständige Sachverständige](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.02.2000 - 10 E 64/00
1. Ist bei dem Ansatz der Gerichtskosten eine Entschädigung berücksichtigt, die die Gerichtskasse an einen Sachverständigen gezahlt hat, ist auf die Erinnerung des Gerichtskostenschuldners gegen den Gerichtskostenansatz nachzuprüfen, ob dem Sachverständigen eine Entschädigung in dieser Höhe nach Maßgabe der Vorschriften des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) zusteht.*)
2. Der Einwand der mangelnden Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens kann nur im Rahmen der Prüfung gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 GKG auf offensichtliche und schwere Verfahrensfehler berücksichtigt werden.*)
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IMRRS 2005, 0012
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
LG Itzehoe, Urteil vom 18.08.1989 - 3 O 372/87
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2005, 0011
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
LG Hildesheim, Urteil vom 23.11.1993 - 3 O 49/93
(ohne amtlichen Leitsatz)
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Online seit 2004
IMRRS 2004, 2337![Sachverständige Sachverständige](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.09.2004 - 5 W 36/04
Die Ablehnung eines gerichtlich bestellten Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit ist gerechtfertigt, wenn der Sachverständige sich von einer Partei mit weiteren Maßnahmen der Beweissicherung entgeltlich beauftragen lässt, auch wenn es sich dabei "überwiegend um eine Fotodokumentation handelt, die fast keine gutachterlichen Bewertungen enthält".*)
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IMRRS 2004, 2319
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
OLG Koblenz, Beschluss vom 09.12.2004 - 14 W 814/04
1. Die Zustimmung des Gerichts zu einem bestimmten Stundensatz des Sachverständigen wirkt nicht zurück. Das gilt auch dann, wenn eine Entschädigung für bloße Vorarbeiten begehrt wird.
2. Ist eine juristische Person zum Sachverständigen ernannt worden, sind die durch einen Wechsel des Sachbearbeiters entstehenden Mehrkosten in der Regel nicht erforderlich und daher auch nicht zu vergüten.
3. Enden umfangreiche und aufwendige Vorarbeiten eines Sachverständigen mit der Empfehlung, den Sachverständigen einer ganz anderen Fachrichtung zu beauftragen, ist die Erforderlichkeit der Vorarbeiten besonders kritisch zu prüfen.
4. Die nicht fristgebundene Erinnerung gegen den gerichtlichen Kostenansatz kann ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht als verwirkt angesehen werden, wenn sie erst nach mehr als drei Jahren erhoben wird.
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IMRRS 2004, 2270
![Sachverständige Sachverständige](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.10.2004 - 13 W 63/04
Die zur Stellungnahme zu einem gerichtlichen Sachverständigengutachten gesetzte Frist ist grundsätzlich nicht maßgeblich für die Frage der Rechtzeitigkeit eines Ablehnungsantrages, der auf den Inhalt des Gutachtens gestützt wird.*)
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IMRRS 2004, 2128
![Sachverständige Sachverständige](/include/css/imr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
LG Schwerin, Beschluss vom 04.10.2004 - 1 O 609/98
Steht das vom Sachverständigen zu begutachtende Objekt im Eigentum des Beweisführers, ist der Sachverständige weder zur Beauftragung externer Hilfskräfte oder Unternehmer verpflichtet noch kann er durch eine Weisung vom Gericht hierzu gezwungen werden. Es obliegt in einem solchen Fall dem Beweisführer, die für eine Begutachtung erforderlichen Vorarbeiten zu beauftragen.
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