Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1693 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2003
IMRRS 2003, 0333BGH, Urteil vom 20.02.2003 - IX ZR 384/99
Belehrt der steuerliche Berater über die Anforderungen, die an Barquittungen zu stellen sind, falsch und führt dies dazu, daß die Finanzbehörde die quittierten Beträge nicht als Betriebsausgaben anerkennt, kann die Haftung des steuerlichen Beraters entfallen, wenn der Mandant die ihm möglichen und zumutbaren Angaben vor Erlaß der nachteiligen Änderungsbescheide nicht nachholt.*)
VolltextIMRRS 2003, 0307
BFH, Urteil vom 22.01.2003 - X R 9/99
1. Plant der Erwerber eines vermieteten Gebäudes bereits im Zeitpunkt der Anschaffung die Eigennutzung und nicht die weitere Vermietung, machen die von vornherein geplanten und nach Beendigung des Mietverhältnisses durchgeführten Baumaßnahmen das Gebäude betriebsbereit, wenn dadurch ein höherer Standard erreicht wird. Die betreffenden Aufwendungen sind daher Anschaffungskosten.*)
2. Bei der Frage, ob Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen zu einer wesentlichen Verbesserung des Gebäudes und damit zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten i.S. von § 255 HGB führen, kommt es nicht auf die subjektiven Vorstellungen des Erwerbers, sondern allein auf die objektiven Auswirkungen der Maßnahmen auf den Nutzungswert des Gebäudes an. Auch Aufwendungen für die Beseitigung versteckter Mängel können den Nutzungswert eines Gebäudes steigern.*)
3. Der Gebrauchswert eines Wohngebäudes wird auch durch Erweiterungen i.S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 Variante 2 HGB bestimmt. Liegen insofern Herstellungskosten in einem der den Wohnstandard eines Gebäudes bestimmenden Bereiche vor, führen wesentliche Verbesserungen in wenigstens zwei weiteren Bereichen der Kernausstattung einer Wohnung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.*)
4. Aufwendungen, die mit Erweiterungen i.S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 Variante 2 HGB bzw. mit zu einer Hebung des Wohnstandards führenden Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen bautechnisch zusammenhängen, führen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten.*)
VolltextIMRRS 2003, 0283
BGH, Urteil vom 06.02.2003 - IX ZR 77/02
Zur Tragweite eines allgemeinen Prüfungsvorbehaltes eines Steuerberaters.*)
VolltextIMRRS 2003, 0247
BFH, Beschluss vom 29.08.2002 - V R 40/01
Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Handelt jemand, der für eigene Wohnzwecke ein Wohnhaus erwirbt oder errichtet, bei Erwerb oder Errichtung des Wohnhauses als Steuerpflichtiger, wenn er einen Raum des Gebäudes als sog. häusliches Arbeitszimmer für eine selbständige nebenberufliche Tätigkeit verwenden will?
Falls Frage 1 bejaht wird:
2. Ist bei gemeinsamer Bestellung eines Investitionsgegenstands durch eine Bruchteils- oder Ehegattengemeinschaft, die selbst nicht unternehmerisch tätig ist, von einem Erwerb durch einen Nichtsteuerpflichtigen, der nicht zum Vorsteuerabzug der auf den Erwerb fallenden Mehrwertsteuer berechtigt ist, auszugehen, oder sind die Gemeinschafter Leistungsempfänger?
Sofern Frage 2 bejaht wird:
3. Steht das Recht auf Vorsteuerabzug bei Erwerb eines Investitionsguts durch Ehegatten in Bruchteilsgemeinschaft, wenn der Gegenstand nur von einem der Gemeinschafter für seine unternehmerischen Zwecke verwendet wird,
a) diesem einen Gemeinschafter nur für den proportional auf seinen Anteil als Erwerber entfallenden Vorsteuerbetrag zu
oder
b) steht dem Gemeinschafter gemäß Art. 17 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG der Vorsteuerbetrag zu, der auf den Anteil seiner unternehmerischen Verwendung des gesamten Gegenstands entfällt (vorbehaltlich der Rechnungsvoraussetzungen gemäß Frage 4)?
4. Bedarf es zur Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug gemäß Art. 18 der Richtlinie 77/388/EWG einer Rechnung i.S. von Art. 22 Abs. 3 der Richtlinie 77/388/EWG, die auf diesen Ehegatten/Gemeinschafter allein --und mit den auf ihn proportional entfallenden Entgelts- und Steuerbeträgen-- ausgestellt ist oder reicht die an die Gemeinschafter/Ehegatten ohne solche Aufteilung ausgestellte Rechnung aus?
VolltextIMRRS 2003, 0246
BFH, Urteil vom 05.09.2002 - III R 37/01
Die Gewährung einer Investitionszulage nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1999 für Erhaltungsarbeiten an einem Gebäude setzt kein zivilrechtliches oder wirtschaftliches Eigentum an dem Gebäude voraus. Unter den weiteren Voraussetzungen dieser Vorschrift ist auch der Nießbraucher anspruchsberechtigt, wenn er die Erhaltungsarbeiten auf eigene Rechnung und Gefahr durchgeführt hat.*)
VolltextIMRRS 2003, 0245
BFH, Urteil vom 18.09.2002 - X R 5/00
1. Gewerblicher Grundstückshandel kann schon bei An- und Verkauf von nur zwei Grundstücken vorliegen, wenn sie der Erwerber mit unbedingter Veräußerungsabsicht erworben hat (Anschluss an Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).*)
2. Eine unbedingte Veräußerungsabsicht ist regelmäßig anzunehmen, wenn der Erwerber die Grundstücke seiner Planung entsprechend jeweils unmittelbar nach Ankauf bebaut und sodann veräußert.*)
VolltextIMRRS 2003, 0244
BFH, Urteil vom 23.10.2002 - II R 81/00
Verpflichtet sich der Erbbauberechtigte in einem Erbbaurechtsbestellungsvertrag zur Errichtung eines bestimmten Gebäudes auf dem Erbbaugrundstück sowie zu dessen ordnungsgemäßer Unterhaltung über die Gesamtlaufzeit des Erbbaurechts und erhält er bei Erlöschen des Erbbaurechts vom Grundstückseigentümer eine Entschädigung für das Gebäude in Höhe des Verkehrswerts, kommen die Verwendungen auf das Erbbaugrundstück regelmäßig dem Erbbauberechtigten dauerhaft zugute. In der Gebäudeherstellungsverpflichtung liegt deshalb regelmäßig keine Gegenleistung für die Bestellung des Erbbaurechts.*)
VolltextIMRRS 2003, 0243
BFH, Beschluss vom 23.10.2002 - II B 153/01
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die Bewertung des mit einem Gebäude auf fremdem Grund und Boden bebauten Grundstücks nach § 148 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 BewG mit dem 18,6fachen des nach den vertraglichen Bestimmungen im Besteuerungszeitpunkt zu zahlenden jährlichen Entgelts für die Grundstücksnutzung wegen Verstoßes gegen das Übermaßverbot mit der Verfassung vereinbar ist.*)
VolltextIMRRS 2003, 0242
BFH, Urteil vom 05.11.2002 - IX R 18/02
1. Bei einer ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung ist --auch beim Vermieten in Eigenregie-- ohne weitere Prüfung von der Einkünfteerzielung des Steuerpflichtigen auszugehen (gegen BMF-Schreiben vom 14. Oktober 2002 IV C 3 -S 2253- 77/02, BStBl I 2002, 1039, Tz. 1).*)
2. Bei einer teils selbstgenutzten und teils an wechselnde Feriengäste vermieteten Ferienwohnung ist --nach Aufteilung der auf die Selbstnutzung und die Vermietung entfallenden Kosten-- durch eine Prognose festzustellen, ob in einem Zeitraum von 30 Jahren aus der Vermietungstätigkeit ein Totalüberschuss erzielt werden kann.*)
VolltextIMRRS 2003, 0241
BFH, Urteil vom 28.11.2002 - V R 3/01
Die unentgeltliche Übertragung eines Bauunternehmens durch den Unternehmer an seinen Sohn kann auch dann als nicht steuerbare Teilgeschäftsveräußerung beurteilt werden, wenn dem Sohn das Betriebsgrundstück für zehn Jahre mit Verlängerungsoption zur Fortführung des Bauunternehmens vermietet wird.*)
VolltextIMRRS 2003, 0240
BFH, Urteil vom 28.11.2002 - V R 54/00
1. Der nachträgliche Verzicht auf die Steuerfreiheit einer Grundstückslieferung ist kein rückwirkendes Ereignis i.S. von § 233a Abs. 2 a AO 1977.*)
2. Der Lauf der Zinsen für die Umsatzsteuer wegen der rückwirkend steuerpflichtigen Grundstückslieferung beginnt nach § 233a Abs. 2 Satz 1 AO 1977.*)
VolltextIMRRS 2003, 0239
BFH, Urteil vom 04.12.2002 - II R 75/00
1. Bei der mittelbaren Schenkung eines noch herzustellenden Gebäudes gibt der Herstellungsaufwand die Höhe vor, bis zu der der Schenker die Finanzierung übernehmen kann. Soweit der Bedachte zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, ist der Herstellungsaufwand mit den Nettobeträgen anzusetzen.*)
2. Wendet der Schenker dem Bedachten einen den Herstellungsaufwand übersteigenden Betrag zu, liegt darin eine zusätzliche Schenkung, und zwar in Gestalt einer Geldschenkung.*)
3. Stellt der Schenker dem Bedachten den Betrag in Höhe des maßgeblichen Herstellungsaufwandes im Voraus zinslos zur Verfügung, liegt darin eine weitere freigebige Zuwendung, und zwar in Gestalt einer Gewährung der Möglichkeit zur Kapitalnutzung, die unter Berücksichtigung der Fälligkeit(en) der Herstellungskosten gemäß § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 15 Abs. 1 BewG mit jährlich 5,5 v.H. des Kapitals zu bewerten ist.*)
VolltextIMRRS 2003, 0238
BFH, Urteil vom 05.12.2002 - IV R 57/01
Veräußert der Steuerpflichtige Eigentumswohnungen in einem von ihm sanierten Gebäude, so beginnt die für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels bedeutsame Frist von fünf Jahren im Sinne der Drei-Objekt-Rechtsprechung mit Abschluss der Sanierungsarbeiten.*)
VolltextIMRRS 2003, 0237
BFH, Urteil vom 09.12.2002 - VIII R 40/01
Eine Personengesellschaft, deren erklärter Gesellschaftszweck die Verwaltung ihres Vermögens ist und die Eigentümerin von sechs Grundstücksparzellen ist, kann selbst dann gewerblich tätig werden, wenn sie diese Grundstücke durch nur einen Vertrag an eine Erwerberin veräußert. Dies ist dann der Fall, wenn sie ab dem Zeitpunkt des Veräußerungsentschlusses zahlreiche Einzelaktivitäten verschiedenster Art im Hinblick darauf entfaltet hat, dass auf dem zu veräußernden Grundbesitz von der Käuferin ein Einkaufszentrum errichtet werden soll, dessen Baupläne Gegenstand des Kaufvertrages sind.*)
VolltextIMRRS 2003, 0236
BFH, Urteil vom 12.12.2002 - III R 20/01
Die Veräußerung einer Immobilie durch einen gewerblichen Grundstückshändler zwei Jahre nach deren Erwerb ist ein gewichtiges Indiz für ein dem Gewerbebetrieb zuzuordnendes Geschäft. Eine Zuordnung zur privaten Vermögensverwaltung kommt nur in Betracht, wenn der Erwerb eindeutig privat veranlasst ist und aufgrund der vorliegenden objektiven Tatsachen klar von den betrieblich veranlassten Immobiliengeschäften zu unterscheiden ist, wie z.B. bei einer Nutzung der Immobilie zu eigenen Wohnzwecken oder deren langfristiger Vermietung.*)
VolltextIMRRS 2003, 0235
BFH, Urteil vom 18.12.2002 - II R 20/01
Ein Grundstück, auf dem sich leer stehende, aber benutzbare Gebäude befinden, ist bei der Feststellung des Einheitswerts des Grundvermögens (auch nach dem in den neuen Bundesländern geltenden Bewertungsrecht) nicht allein deshalb als unbebautes Grundstück zu bewerten, weil am Stichtag eine Nutzung aus dem formalen Grund einer fehlenden Genehmigung oder aus bauplanungsrechtlichen Gründen nicht zulässig gewesen wäre.*)
VolltextIMRRS 2003, 0222
BFH, Urteil vom 15.10.2002 - IX R 58/01
Die vom Inhaber einer Ferienwohnung gezahlte Zweitwohnungssteuer ist mit dem auf die Vermietung der Wohnung an wechselnde Feriengäste entfallenden zeitlichen Anteil als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.*)
VolltextIMRRS 2003, 0217
BFH, Urteil vom 16.10.2002 - X R 74/99
Immobilienobjekte sind in der Regel nicht in einen gewerblichen Grundstückshandel einzubeziehen, wenn sie zu eigenen Wohnzwecken erworben werden.*)
IMRRS 2003, 0213
BFH, Urteil vom 28.11.2002 - III R 1/01
Die Veräußerung eines 50 %igen Kommanditanteils an einer gewerblich geprägten Grundstücksgesellschaft ist steuerrechtlich als --anteilige-- Übertragung so vieler Objekte im Sinne der Rechtsprechung zum gewerblichen Grundstückshandel (Indizwirkung der sog. Drei-Objekt-Grenze) zu werten, wie sich im Gesamthandseigentum der Personengesellschaft befinden (Fortentwicklung des BFH-Urteils vom 10. Dezember 1998 III R 61/97, BFHE 187, 526, BStBl II 1999, 390).*)
VolltextIMRRS 2003, 0212
BFH, Urteil vom 03.12.2002 - IX R 64/99
1. Eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung, die gemäß § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB zu Herstellungskosten führt, ist gegeben, wenn drei der vier für den Gebrauchswert eines Wohngebäudes wesentlichen Bereiche (Heizungs-, Sanitär-, Elektroinstallationen und Fenster) von einem ursprünglich sehr einfachen auf einen nunmehr mittleren oder von einem ursprünglich mittleren auf einen nunmehr sehr anspruchsvollen Standard gehoben worden sind. Dabei sind für die Prüfung, ob die Installationen und die Fenster im ursprünglichen Zustand als "sehr einfach", "mittel" oder "sehr anspruchsvoll" anzusehen waren, die Maßstäbe zugrunde zu legen, die zu dem Zeitpunkt, in dem sich das Gebäude im ursprünglichen Zustand befand, allgemein üblich waren.*)
2. "Ursprünglicher Zustand" i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB ist bei Erwerb eines Wohngebäudes durch Schenkung oder Erbfall der Zustand zum Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung durch den Schenker/Erblasser.*)
VolltextIMRRS 2003, 0210
BFH, Beschluss vom 16.01.2003 - IX B 172/02
Es ist nicht zweifelhaft, dass Wohnräume im Haus der Eltern, die keine abgeschlossene Wohnung bilden, nicht mit steuerrechtlicher Wirkung an volljährige unterhaltsberechtigte Kinder vermietet werden können.*)
VolltextIMRRS 2003, 0195
BGH, Urteil vom 23.01.2003 - IX ZR 180/01
Zu den Pflichten eines Steuerberaters, der den Auftrag übernimmt, zur Beseitigung eines von ihm verursachten Schadens den steuerbegünstigten Ankauf einer Immobilie persönlich zu überwachen und zu kontrollieren.*)
VolltextIMRRS 2003, 0193
FG Köln, Urteil vom 22.11.2002 - 14 K 3507/01
Zur Frage der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung einer Eigentumswohnung gem. § 22 Nr. 2 iVm § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG.
VolltextIMRRS 2003, 0192
FG Köln, Urteil vom 11.12.2002 - 4 K 6906/94
Zur Frage der Einordnung der Dienstleistungen eines EDV-Beraters als freiberuflich (Einkommensteuerpflicht) oder gewerblich (Gewerbesteuerpflicht).
VolltextIMRRS 2003, 0191
FG Köln, Urteil vom 11.07.2002 - 7 K 3697/02
Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 EigZulG kann ein zweites Objekt im Todesjahr eines Ehegatten nur dann gefördert werden, wenn die gesetzlichen Erfordernisse - bestehende Ehe sowie die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG - zumindest im Zeitpunkt der Anschaffung noch vorgelegen haben.
VolltextIMRRS 2003, 0190
FG Niedersachsen, Beschluss vom 10.12.2002 - 3 V 372/02
1. Eine Sonderabschreibung nach § 7c EStG kommt nicht in Betracht, wenn der Steuerpflichtige eine baugenehmigungspflichtige Maßnahme durchführt, ohne die erforderliche Baugenehmigung zu haben.
2. Dies gilt auch dann, wenn der fehlende Bauantrag innerhalb des Förderzeitraums gestellt und die Genehmigung später erteilt wird.
VolltextIMRRS 2003, 0137
BVerwG, Urteil vom 18.11.2002 - 9 C 2.02
War eine Erschließungsanlage im Beitrittsgebiet vor dem 3. Oktober 1990 bereits hergestellt worden, kann ein Erschließungsbeitrag auch dann nicht erhoben werden, wenn dieser Anlage nach dem 3. Oktober 1990 weitere Teile hinzugefügt werden.*)
Die Sechs-Monats-Frist des § 113 Abs. 3 Satz 4 VwGO beginnt mit dem Eingang der Behördenakten, die auf die erstmalige Verfügung des Verwaltungsgerichts gemäß § 99 VwGO vorgelegt werden. Sie beginnt nicht in jeder Instanz neu.*)
Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 113 Abs. 3 Satz 1 VwGO sind eng auszulegen und deshalb auf besonders gelagerte Fälle beschränkt.*)
VolltextIMRRS 2003, 0113
BFH, Urteil vom 18.09.2002 - X R 28/00
1. Werden bislang zum Anlagevermögen eines (ruhenden) Gewerbebetriebs gehörende gewerblich genutzte Räume in Eigentumswohnungen umgebaut, um diese anschließend zu veräußern, so gehen sie zum Buchwert aus dem Betriebsvermögen des (ruhenden) Gewerbebetriebs in das Umlaufvermögen eines gewerblichen Grundstückshandels über.*)
2. Veräußert der Steuerpflichtige ein seit seiner Anschaffung oder Errichtung zu eigenen Wohnzwecken genutztes Immobilienobjekt und beruht diese Veräußerung auf offensichtlichen Sachzwängen (z.B. einer nicht vorhergesehenen finanziellen Notlage), so kann dieses Objekt in der Regel auch dann nicht in einen gewerblichen Grundstückshandel einbezogen werden, wenn die Zeitspanne zwischen Erwerb (Errichtung) und Verkauf weniger als fünf Jahre beträgt.*)
VolltextIMRRS 2003, 0112
BFH, Urteil vom 23.10.2002 - II R 71/00
Wird ein Grundstück schenkungsweise übertragen und verpflichtet sich der Beschenkte dabei, an einen Dritten ein sog. Gleichstellungsgeld zu zahlen, liegt bezüglich des Grundstücks eine gemischte Schenkung zugunsten des Beschenkten und bezüglich des Gleichstellungsgeldes eine Forderungsschenkung zugunsten des Dritten vor.*)
VolltextIMRRS 2003, 0111
BFH, Urteil vom 20.08.2002 - IX R 70/00
Befindet sich ein Wohngebäude vor der erstmaligen Nutzung nach dem Erwerb wegen eines Schadens nicht in einem vermietbaren Zustand, dann führen die Aufwendungen zur Behebung dieses Schadens zu Anschaffungskosten i.S. des § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB. Unerheblich ist, ob der Schaden bereits bei Erwerb vorhanden war.*)
VolltextIMRRS 2003, 0109
BFH, Urteil vom 18.07.2001 - X R 15/01
Errichten die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemeinsam ein Einfamilienhaus auf einem Grundstück, das zivilrechtlich im Eigentum nur eines Partners steht, kann auch der andere als wirtschaftlicher Miteigentümer zur Inanspruchnahme der Wohneigentumsförderung nach § 10e EStG berechtigt sein, wenn ihm für den Fall des Scheiterns der Lebensgemeinschaft nach zivilrechtlichen Grundsätzen ein Ausgleichsanspruch gegen den zivilrechtlichen Eigentümer in Höhe des hälftigen Verkehrswertes des Gebäudes zusteht.*)
VolltextIMRRS 2003, 0060
BFH, Urteil vom 18.09.2002 - X R 183/96
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein gewerblicher Grundstückshandel auch dann anzunehmen ist, wenn bei dem Ankauf, der Bebauung und der Veräußerung von Grundstücken die Drei-Objekt-Grenze nicht überschritten wird (Fortführung zum BFH-Beschluss vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).*)
VolltextIMRRS 2003, 0055
BFH, Beschluss vom 13.11.2002 - I B 147/02
1. Wird Bauabzugsteuer an das FA abgeführt, nachdem über das Vermögen des leistenden Bauunternehmers das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, so kann das FA den abgeführten Betrag nicht außerhalb des Insolvenzverfahrens vereinnahmen. Vielmehr steht dem Steuergläubiger auch in diesem Fall für seinen Steueranspruch gegenüber dem Bauunternehmer nur die nach Insolvenzrecht zu ermittelnde Verteilungsquote zu.*)
2. Ist über das Vermögen eines Bauunternehmers das Insolvenzverfahren eröffnet worden, so darf dem Insolvenzverwalter eine Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG regelmäßig nicht versagt werden.*)
3. Eine Regelungsanordnung i.S. des § 114 Abs. 1 Satz 2 FGO kann erlassen werden, wenn zwar nicht die Existenz des Antragstellers von der Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes abhängt, aber die Rechtslage klar und eindeutig für die begehrte Regelung spricht und eine abweichende Beurteilung in einem etwa durchzuführenden Hauptverfahren zweifelsfrei auszuschließen ist. In diesem Fall steht auch der Gesichtspunkt einer Vorwegnahme der Entscheidung in der Hauptsache dem Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht entgegen.*)
IMRRS 2003, 0051
EuGH, Urteil vom 16.01.2003 - Rs. C-315/00
1. Die Vermietung eines Gebäudes, das aus Fertigteilen errichtet wird, die so in das Erdreich eingelassen werden, dass sie weder leicht demontiert noch leicht versetzt werden können, stellt die Vermietung eines Grundstücks im Sinne von Artikel 13 Teil B Buchstabe b der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage - dar, auch wenn dieses Gebäude nach Beendigung des Mietvertrags entfernt und auf einem anderen Grundstück wieder verwendet werden soll.*)
2. Für die Beantwortung der Frage, ob es sich bei einer Vermietung um die Vermietung eines Grundstücks im Sinne von Artikel 13 Teil B Buchstabe b der Sechsten Richtlinie 77/388 handelt, kommt es nicht darauf an, ob der Vermieter dem Mieter das Grundstück und das Gebäude oder nur das Gebäude überlässt, das er auf dem Grundstück des Mieters errichtet hat.*)
VolltextIMRRS 2003, 0050
BFH, Urteil vom 05.11.2002 - IX R 48/01
1. Bei einer langfristigen Vermietung ist grundsätzlich von dem Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht auszugehen, solange der Mietzins nicht weniger als 75 v.H. der ortsüblichen Marktmiete beträgt (Abweichung von den BFH-Urteilen vom 15. Dezember 1992 IX R 13/90, BFHE 170, 162, BStBl II 1993, 490, und vom 27. Juli 1999 IX R 64/96, BFHE 190, 125, BStBl II 1999, 826).*)
2. Beträgt der Mietzins 50 v.H. und mehr, jedoch weniger als 75 v.H. der ortsüblichen Marktmiete, so ist die Einkünfteerzielungsabsicht anhand einer Überschussprognose zu prüfen. Ist die Überschussprognose positiv, sind die mit der verbilligten Vermietung zusammenhängenden Werbungskosten in voller Höhe abziehbar. Ist die Überschussprognose negativ, ist die Vermietungstätigkeit in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen; die anteilig auf den entgeltlichen Teil entfallenden Werbungskosten sind abziehbar.*)
3. Beträgt der Mietzins weniger als 50 v.H. der ortsüblichen Marktmiete, sind die mit der Vermietungstätigkeit zusammenhängenden Werbungskosten gemäß § 21 Abs. 2 EStG insoweit abziehbar, als sie anteilig auf den entgeltlichen Teil der Vermietung entfallen.*)
VolltextIMRRS 2003, 0049
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.11.2002 - 5 K 1468/01
Zur Frage, in welchem Umfang (trotz gesetzlichen Verbots der Bildung einer sogen. Drohverlustrückstellung in der Steuerbilanz ab 1997) Teilwertabschreibungen bei halbfertigen Verlustbauten möglich sind.
VolltextIMRRS 2003, 0048
BFH, Urteil vom 23.04.2002 - IX R 101/00
Ein Steuerpflichtiger kann für ein Kind, das zum Zeitpunkt der Anschaffung der Wohnung zu seinem Haushalt gehörte, die Kinderzulage nach § 9 Abs. 5 Satz 2 EigZulG unabhängig davon beanspruchen, ob das Kind nach Bezug der ihm unentgeltlich überlassenen Wohnung weiterhin zu seinem Haushalt gehört.*)
VolltextIMRRS 2003, 0047
BFH, Urteil vom 20.03.2002 - X R 9/00
Steht Ehegatten für ein gemeinsames Einfamilienhaus die Grundförderung nach § 10e Abs. 1 EStG zu und entfallen während des Abzugszeitraums die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG, kann der Ehegatte, der den Miteigentumsanteil des anderen Ehegatten hinzuerwirbt, im Jahr der Trennung die auf den hinzuerworbenen Miteigentumsanteil entfallende Grundförderung nur beanspruchen, wenn der andere Ehegatte die Grundförderung nicht in Anspruch nimmt.*)
VolltextOnline seit 2002
IMRRS 2002, 0771BFH, Urteil vom 28.06.2002 - IX R 51/01
1. (Voraus-)Zahlungen auf die Anschaffungskosten eines zur Erzielung von Überschuss-Einkünften vorgesehenen Wirtschaftsguts sind im Jahr der Zahlung nicht als verlorene Aufwendungen sofort abziehbar, wenn im Zeitpunkt der Zahlung nicht davon auszugehen ist, dass diese ohne Gegenleistung bleiben und eine Rückzahlung nicht zu erlangen sein wird (Anschluss an BFH-Beschluss vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830).*)
2. § 4 FördG, wonach Sonderabschreibungen auch auf Anzahlungen gewährt werden können, ist kein selbständiger Begünstigungstatbestand; die Vorschrift regelt lediglich die "Bemessungsgrundlage für Sonderabschreibungen", setzt also die Erfüllung der Tatbestände der §§ 1-3 FördG voraus.*)
VolltextIMRRS 2002, 0762
BFH, Urteil vom 14.11.2001 - X R 24/00
Wohnungen in einem Sondernutzungsgebiet i.S. von § 10 BauNVO sind nach § 10e EStG begünstigt, wenn die zuständige Baugenehmigungsbehörde die dauernde Nutzung genehmigt hat. Dies gilt bis zur Rücknahme der Baugenehmigung selbst dann, wenn sie insoweit rechtswidrig ist (Fortführung der BFH-Urteile vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, und vom 31. Mai 1995 X R 140/93, BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720).*)
VolltextIMRRS 2002, 0760
BFH, Urteil vom 10.07.2002 - X R 89/98
1. Eine für sich gesehen nicht förderfähige Maßnahme ist im Rahmen einer einheitlichen Baumaßnahme nur dann mitbegünstigt, wenn zwischen ihr und einer förderfähigen Ausbau-/Erweiterungsmaßnahme ein zwangsläufiger Zusammenhang besteht. Insoweit begründen weder der bloße zeitliche Zusammenhang noch die gemeinsame baurechtliche Behandlung in einem Bauantrag und einer Baugenehmigung eine einheitliche Baumaßnahme.*)
2. Die danach geforderte Zwangsläufigkeit kann sich aus bautechnischen Gegebenheiten (bautechnischer Zusammenhang) oder aus baurechtlichen Verpflichtungen ergeben.*)
VolltextIMRRS 2002, 0759
BFH, Urteil vom 24.07.2002 - II R 33/01
1. Die Rechtsprechung des Senats, wonach eine Grundstücksschenkung ausgeführt ist, sobald die Auflassung beurkundet und die Eintragungsbewilligung erteilt ist, hat zur Voraussetzung, dass die Umschreibung nachfolgt.*)
2. Unterbleibt die Umschreibung, weil die Schenkungsabrede zuvor aufgehoben wird, liegt in der Aufhebung weder eine Rückschenkung des Grundstücks noch eine anderweitige Zuwendung seitens des ursprünglich Bedachten.*)
VolltextIMRRS 2002, 0689
BFH, Urteil vom 23.07.2002 - VIII R 19/01
1. Nach dem Beschluss des Großen Senats vom 10. Dezember 2001 - GrS 1/98 - gilt die Drei-Objekt-Grenze nicht nur in Fällen der Anschaffung bebauter Grundstücke und deren Veräußerung (sog. Durchhandeln), sondern in der Regel auch dann, wenn das Grundstück vom Steuerpflichtigen bebaut und anschließend veräußert wird (sog. Bebauungsfall).
2. Die Drei-Objekt-Grenze für die Qualifikation der Einkünfte einer Personengesellschaft ist auch in Fällen der Branchennähe der Gesellschafter zu beachten.
VolltextIMRRS 2002, 0688
BFH, Beschluss vom 06.08.2002 - IX B 36/02
1. Gibt im finanzgerichtlichen Verfahren der Berichterstatter im Rahmen eines Erörterungstermins deutlich zu erkennen, dass der Klage stattgegeben werde, so darf das Gericht die Klage nicht abweisen, ohne zuvor Gelegenheit zu weiterem Sachvortrag zu geben.
2. Gelegentliches Übernachten der auswärts wohnenden Kinder im elterlichen Haushalt kann die Voraussetzungen für die Kinderzulage nach dem Eigenheimzulagengesetz erfüllen.
VolltextIMRRS 2002, 0687
BFH, Urteil vom 09.07.2002 - IX R 65/00
1. Finanziert der Steuerpflichtige die Anschaffung eines Gebäudes, das nicht nur dem Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, sondern auch der (nichtsteuerbaren) Selbstnutzung dient, mit Eigenmitteln und Darlehen, kann er die Darlehenszinsen insoweit als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, als er das Darlehen tatsächlich zur Anschaffung des der Einkünfteerzielung dienenden Gebäudeteils verwendet (Anschluss an BFH-Urteil vom 27. Oktober 1998 IX R 44/95, BFHE 187, 276, BStBl II 1999, 676; gegen BMF-Schreiben vom 10. Dezember 1999, BStBl I 1999, 1130).*)
2. Der Werbungskostenabzug setzt voraus, dass der Steuerpflichtige die Anschaffungskosten im Rahmen seiner Finanzierungsentscheidung dem ein eigenständiges Wirtschaftsgut bildenden Gebäudeteil gesondert zuordnet und die so zugeordneten Anschaffungskosten mit Geldbeträgen aus dem dafür aufgenommenen Darlehen zahlt.*)
VolltextIMRRS 2002, 0670
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.06.2002 - 1 S 1199/01
Eine Steuervergünstigung nach § 7 i Abs. 1 S. 4 EStG kommt nur für Aufwendungen an bestehenden Gebäuden oder Gebäudeteilen in Betracht, wenn an diesen Baumaßnahmen durchgeführt werden, die nach Art und Umfang zur Erhaltung einer nach § 19 DSchG geschützten Gesamtanlage erforderlich sind.*)
Neubauten zählen auch dann nicht zu den begünstigungsfähigen Objekten, wenn mit Rücksicht auf eine geschützte Gesamtanlage denkmalschutzrechtliche Auflagen zu beachten waren.*)
VolltextIMRRS 2002, 0658
FG Niedersachsen, Urteil vom 26.06.2002 - 9 K 777/98
Selbstbewohntes Einfamilienhaus ist kein Zählobjekt bei Anwendung der Drei-Objekt-Grenze des gewerblichen Grundstückshandels.
VolltextIMRRS 2002, 0649
BFH, Beschluss vom 24.07.2002 - V B 25/02
Durch die Rechtsprechung ist geklärt, dass die Frage, ob eine Leistung dem Handelnden oder einem anderen zuzurechnen ist, grundsätzlich davon abhängt, ob der Handelnde gegenüber dem Leistungsempfänger bei Ausführung der Leistung im eigenen Namen oder --berechtigterweise-- im Namen eines anderen aufgetreten ist, sowie, dass die Feststellungslast für das Vorliegen der den Rechtsanspruch auf Vorsteuerabzug begründenden Tatsachen (wie u.a. die Identität von Leistendem und Rechnungsaussteller) der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer trägt.*)
VolltextIMRRS 2002, 0648
BFH, Urteil vom 06.03.2002 - XI R 9/01
Werden Darlehensforderungen, die im Rahmen eines Einzelunternehmens begründet und wertberichtigt wurden, später getilgt, so erhöht die Tilgung den laufenden Gewinn des Einzelunternehmens im Jahr der Tilgung. Das gilt auch, wenn sich der Einzelunternehmer vorübergehend atypisch still an dem Darlehensschuldner beteiligt und die Beteiligung ohne die Darlehensforderungen an einen Dritten veräußert hatte.*)
VolltextIMRRS 2002, 0647
BFH, Urteil vom 05.09.2001 - X R 50/99
Die die Höchstbemessungsgrundlage für die Grundförderung nach § 10e Abs. 1 EStG übersteigenden Kosten für die Herstellung einer eigengenutzten Wohnung sind nicht nach § 7 FördG begünstigt.*)
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