Immobilien- und Mietrecht.
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Volltexturteile nach Sachgebieten
1118 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2010, 2750![Notare Notare](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.01.2010 - 3 Wx 250/09
1. § 62 FamFG ist in Grundbuchverfahren prinzipiell anwendbar.*)
2. Hat der Notar eine Zwischenverfügung angefochten, mit der ihm aufgegeben wird, Eintragungsvoraussetzungen durch Einreichung diverser Urkunden nachzuweisen und kommt er der Auflagen nach, so ist für ein Fortsetzungsfeststellungsgesuch dahin, dass seinem Eintragungsantrag (auch) ohne Vorlage der geforderten Unterlagen stattzugeben gewesen wäre, bei Nichtvorliegen eines gravierenden Grundrechtseingriffs oder konkreter Wiederholungsgefahr, regelmäßig kein Raum.*)
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IMRRS 2010, 2732
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 18.08.2010 - V ZB 45/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 2695
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG München, Beschluss vom 25.08.2010 - 34 Wx 40/10
1. Zur Grundbuchfähigkeit einer altrechtlichen oberbayerischen Alpenweidegenossenschaft.*)
2. Die gesetzliche Vertretung einer körperschaftlich organisierten Alpenweidegenossenschaft durch ihren 1. Vorstand kann im Grundbuchverkehr regelmäßig dann nicht durch die Vorlage des Protokolls der maßgeblichen Beschlussfassung (Wahl), bei der die Unterschriften von die Niederschrift bestätigenden Personen öffentlich beglaubigt sind, nachgewiesen werden, wenn die Satzung dazu keine ausreichende Grundlage bildet (Abgrenzung zu Senat vom 30.10.2009, 34 Wx 056/09).*)
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IMRRS 2010, 2640
![Wohnungseigentum Wohnungseigentum](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.09.2010 - 3 Wx 46/10
Erlischt die auf einem in Wohnungseigentum aufgeteilten Grundstück lastende Grunddienstbarkeit an dem versteigerten Grundstücksmiteigentumsanteil eines Wohnungseigentümers (hier: mit dem Inhalt, "einen Teil des Grundstücks von geparkten Fahrzeugen und sonstigen Behinderungen des Durchfahrtsverkehrs freizuhalten"), weil sie nach den Versteigerungsbedingungen nicht bestehen bleiben soll, so hat die Löschung der Grunddienstbarkeit an der versteigerten Einheit grundsätzlich zur Folge, dass ihre Eintragung auch auf den nicht versteigerten Miteigentumsanteilen der anderen Wohnungseigentümer als inhaltlich unzulässig zu löschen ist.*)
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IMRRS 2010, 2576
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 19.08.2010 - VII ZB 2/09
1. a) Ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt auch dann vor, wenn ein Gericht versehentlich einen fristgerecht eingereichten Schriftsatz nicht berücksichtigt.*)
b) Berücksichtigt ein Beschwerdegericht eine fristgerecht eingereichte Beschwerdebegründung nicht, die sich mit der angefochtenen Entscheidung argumentativ auseinandersetzt, ist der Gehörsverstoß grundsätzlich entscheidungserheblich.*)
2. a) Enthält die notarielle Urkunde über eine Grundschuldbestellung und Zwangsvollstreckungsunterwerfung Erklärungen des Schuldners, wonach die Grundschuld nur unter Bedingungen verwertet werden darf, deren Eintritt nicht durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden kann, besteht keine Vermutung dafür, dass damit die Zwangsvollstreckung aus der Unterwerfungserklärung eingeschränkt sein soll.*)
b) Zur Auslegung einer Erklärung, wonach die Grundschuld nur verwertet werden darf, wenn der Gläubiger sicherstellt, dass der Kredit zweckentsprechend zur Bebauung verwendet wird.*)
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IMRRS 2010, 2503
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Schleswig, Beschluss vom 28.05.2010 - 2 W 40/10
Zum Verfahren des Grundbuchberichtigungszwanges nach § 82 S. 1 und 3 GBO, wenn eine der als Eigentümer "in Gesellschaft bürgerlichen Rechts" eingetragenen Personen verstirbt.*)
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IMRRS 2010, 2478
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
KG, Beschluss vom 22.06.2010 - 1 W 277/10
In der Auflassungsurkunde muss eine erwerbende Gesellschaft bürgerlichen Rechts so genau bezeichnet sein, dass sie als unverwechselbares Rechtssubjekt identifizierbar ist (im Anschluss an OLG München, NZG 2010, 341).*)
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IMRRS 2010, 2464
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 11.08.2010 - XII ZR 181/08
Wird ein Zwangsverwaltungsverfahren nicht wegen Antragsrücknahme (§§ 161 Abs. 4, 29 ZVG) oder der vollständigen Befriedigung des Gläubigers (§ 161 Abs. 2 ZVG) aufgehoben, sondern weil das Grundstück in der Zwangsversteigerung zugeschlagen wurde, ist der Zwangsverwalter auch ohne entsprechende Ermächtigung im Aufhebungsbeschluss befugt, wegen Nutzungen aus der Zeit vor der Zuschlagserteilung Klage zu erheben, sofern der die Zwangsverwaltung betreibende Gläubiger im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Zuschlagsbeschlusses noch nicht vollständig befriedigt ist.*)
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IMRRS 2010, 2411
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 15.07.2010 - V ZB 107/10
Der Voreintragungsgrundsatz in § 39 Abs. 1 GBO verlangt nicht, dass derjenige, der die Eintragung nach § 19 GBO bewilligt hat, als Inhaber des betroffenen Rechts im Grundbuch eingetragen sein muss.*)
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IMRRS 2010, 2402
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 16.07.2010 - V ZR 215/09
Durch die Aufrechnung mit einer Gegenforderung kann eine Grundschuld nur abgelöst werden, wenn der Duldungsanspruch durch die Aufrechnung vollständig abgelöst oder der fehlende Betrag zusammen mit der Aufrechnung im Wege der Zahlung erbracht wird.*)
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IMRRS 2010, 2326
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 08.07.2010 - V ZR 216/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 2278
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG München, Beschluss vom 20.07.2010 - 34 Wx 63/10
Im Anwendungsbereich des § 20 GBO müssen Existenz und Identität der erwerbenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts sowie die Vertretungsberechtigung der für sie handelnden Personen in der Form des § 29 GBO nachgewiesen werden (wie OLG Schleswig vom 9.12.2009, 2 W 168/09 = Rpfleger 2010, 320; gegen OLG Saarbrücken vom 26.2.2010, 5 W 371/09-134 = ZfIR 2010, 329).*)
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IMRRS 2010, 2219
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 25.06.2010 - V ZR 151/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 2217
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 01.07.2010 - V ZR 34/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 2186
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
KG, Beschluss vom 14.06.2010 - 1 W 276/09
1. Der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek an dem in Deutschland belegenen Gebäudeeigentum eines ausländischen Staates steht die Staatenimmunität entgegen, wenn der ausländische Staat Wohnungen in diesem Gebäude Diplomaten seiner diplomatischen Mission als Dienstwohnung überlassen hat (Abgrenzung zu BVerfGE 15, 25 und zu OLG Köln, FGPrax 2004, 100 = Rpfleger 2004, 478 = IPRax 2006, 170).*)
2. Dies gilt auch, wenn diese Nutzung für Zwecke der diplomatischen Mission nicht den überwiegenden Teil des Gebäudes betrifft.*)
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IMRRS 2010, 2180
![ARGE ARGE](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
KG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 W 250/10
Zur Eintragung einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft - ARGE - als Gläubigerin einer Sicherungshypothek im Grundbuch.)
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IMRRS 2010, 2179
![ARGE ARGE](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
KG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 W 251/10
Zur Eintragung einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft - ARGE - als Gläubigerin einer Sicherungshypothek im Grundbuch.)
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IMRRS 2010, 2178
![ARGE ARGE](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
KG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 W 252/10
Zur Eintragung einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft - ARGE - als Gläubigerin einer Sicherungshypothek im Grundbuch.)
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IMRRS 2010, 2177
![ARGE ARGE](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
KG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 W 253/10
Zur Eintragung einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft - ARGE - als Gläubigerin einer Sicherungshypothek im Grundbuch.)
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IMRRS 2010, 2176
![ARGE ARGE](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
KG, Beschluss vom 08.06.2010 - 1 W 254/10
Zur Eintragung einer baurechtlichen Arbeitsgemeinschaft - ARGE - als Gläubigerin einer Sicherungshypothek im Grundbuch.)
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IMRRS 2010, 2130
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 26.04.2010 - II ZR 159/09
1. Die Kündigung eines Mietverhältnisses über ein gemeinschaftliches Grundstück kann Gegenstand einer Verwaltungsentscheidung sein, die unter den Voraussetzungen des § 745 Abs. 1 BGB mehrheitlich getroffen werden kann.*)
2. Ist eine mehrheitlich beschlossene Kündigung der Miteigentümergemeinschaft im Außenverhältnis zum Mieter unwirksam, steht dies ihrer Beurteilung als Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung im Sinn von § 745 Abs. 1 BGB jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Rechtslage bei der Beschlussfassung auch nach Einholung anwaltlichen Rates nicht zuverlässig einzuschätzen war.*)
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IMRRS 2010, 2065
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 10.06.2010 - V ZB 192/09
Es stellt keinen Rechtsmissbrauch dar, wenn der Gläubiger die Zwangsversteigerung aus mehreren Grundpfandrechten betreibt und der ablösungsberechtigte Ehepartner des Schuldners hiervon lediglich das Recht mit dem besten Rang ablöst.*)
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IMRRS 2010, 2047
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 18.06.2010 - V ZR 196/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 2026
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - V ZR 225/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1979
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 10.06.2010 - V ZB 22/10
1. Eine Gesamtgrundschuld kann an den einzelnen Grundstücken mit unterschiedlichen Fälligkeitsbedingungen bestehen.*)
2. Wird eine vor dem 20. August 2008 bestellte Sicherungsgrundschuld auf ein anderes Grundstück erstreckt, gilt die durch das Risikobegrenzungsgesetz eingeführte zwingende Fälligkeitsbestimmung des § 1193 BGB deshalb nur für die Belastung des nachverpfändeten Grundstücks.*)
3. Eine Gesamtgrundschuld entsteht nicht, wenn der Belastungsgegenstand verschiedener Grundschulden wechselseitig ausgetauscht werden soll (Pfandtausch).*)
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IMRRS 2010, 1922
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 22.04.2010 - Xa ZR 73/07
Erreicht der Unterhaltsbedarf nicht den Wert des geschenkten Grundstücksrechts, unterliegt auch der Teilwertersatz für einen Schenkungsrückforderungsanspruch der zehnjährigen Verjährung gemäß § 196 BGB.*)
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IMRRS 2010, 1902
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Brandenburg, Urteil vom 01.07.2010 - 5 U 1/09
Der Ersteher des mit einer Reallast belasteten Erbbaurechts kann gegenüber dem Anspruch des Gläubigers auf Zahlung des dinglichen Erbbauzinses nicht einwenden, dass der schuldrechtliche Teil der Eigentümererbbaurechtsbestellung als wucherisches Geschäft nichtig sei.
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IMRRS 2010, 1889
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG München, Beschluss vom 05.02.2010 - 34 Wx 128/09
Nach der Neuregelung der Zwangsmittel in § 35 FamFG kommt die Androhung von Zwangsgeld als Vorstufe der Festsetzung (§ 33 Abs. 3 Satz 1 FGG a.F.) nicht mehr in Betracht. Eine derartige Anordnung entbehrt der gesetzlichen Grundlage und ist auf Beschwerde regelmäßig ersatzlos aufzuheben.*)
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IMRRS 2010, 1888
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG München, Beschluss vom 24.02.2010 - 34 Wx 001/10
Wer auf Grund von Vorgängen außerhalb des Grundbuchs Gläubiger eines Grundpfandrechts geworden ist, aber keinen Grundbuchberichtigungsantrag stellt, hat keinen Anspruch darauf, dass Unterlagen, aus denen sich seine Rechtsposition ergibt, zu den Grundakten genommen werden, um es dem Grundbuchamt zu ermöglichen, ihn von Rechtsänderungen zu benachrichtigen.*)
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IMRRS 2010, 1844
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 21.05.2010 - V ZR 207/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1839
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.06.2010 - 3 Wx 54/10
1. Werden Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung bereits mit der Teilungserklärung beurkundet, so bedarf es nicht des Nachweises dieser Eintragungsvoraussetzungen durch öffentliche Urkunden. In diesem Fall ist die notarielle Urkunde unter Einbeziehung der Schriftstücke mit Schnur und Prägesiegel zu verbinden.
2. Sollen gemeinschaftliche Sondernutzungsrechte (hier: an 6 Kellerräumen) zugunsten zweier oder mehrerer Sondereigentümer begründet werden, so bezieht sich das Erfordernis der Bestimmtheit des Umfangs und des Inhalts des einzutragenden Rechts nur auf die vorzunehmende Abgrenzung zum übrigen Gemeinschaftseigentum und zum Sonder- bzw. Teileigentum der übrigen Gemeinschafter, nicht aber auf etwaige schuldrechtliche Nutzungsvereinbarungen unter den Sondernutzungsberechtigten für die Handhabung des Sondernutzungsrechts.
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IMRRS 2010, 1706
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 29.04.2010 - V ZR 218/09
Ein Verfügungsberechtigter haftet nicht wegen Verletzung des Unterlassungsgebots aus § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG, wenn er einem Dritten eine Belastungsvollmacht erteilt, von der dieser erst nach Erteilung der Grundstücksverkehrsgenehmigung für den zugrundeliegenden schuldrechtlichen Vertrag Gebrauch machen kann. Das gilt auch dann, wenn die Belastungsvollmacht nach einem Widerruf oder einer Rücknahme der Genehmigung wirksam bleibt.*)
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IMRRS 2010, 1673
![Mietrecht Mietrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 06.05.2010 - V ZR 223/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1631
![Wohnungseigentum Wohnungseigentum](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Hamburg, Beschluss vom 18.01.2010 - 13 W 28/09
1. Lediglich die Vereinigung von Flächen reicht nicht aus, die bestehenden Lasten auf die Zuerwerbsfläche zu erstrecken, es ist vielmehr eine Nachverpfändung erforderlich, die sich für die Zuerwerbsfläche als Neuerwerb darstellt. In diesem Zusammenhang ist eine Bezugnahme auf den Eintrag im Grundbuch ausreichend.
2. § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 WEG greift auch für Vollmachten, die vor dem Inkrafttreten der Neufassung (01.07.2007) erteilt wurden.
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IMRRS 2010, 1628
![Wohnungseigentum Wohnungseigentum](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Hamburg, Beschluss vom 18.01.2010 - 13 W 29/09
1. Lediglich die Vereinigung von Flächen reicht nicht aus, die bestehenden Lasten auf die Zuerwerbsfläche zu erstrecken, es ist vielmehr eine Nachverpfändung erforderlich, die sich für die Zuerwerbsfläche als Neuerwerb darstellt. In diesem Zusammenhang ist eine Bezugnahme auf den Eintrag im Grundbuch ausreichend.
2. § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 WEG greift auch für Vollmachten, die vor dem Inkrafttreten der Neufassung (01.07.2007) erteilt wurden.
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IMRRS 2010, 1523
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG München, Beschluss vom 07.04.2010 - 34 Wx 35/10
Auch nach Auflassung kann der Gläubiger unabhängig hiervon allein den schuldrechtlichen Anspruch auf Eigentumsverschaffung pfänden mit der Folge, dass die Pfändung mit Zustellung der Pfändungsverfügung bzw. des Pfändungsbeschlusses an den Drittschuldner bewirkt ist und das Grundbuch entsprechend berichtigt werden kann.*)
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IMRRS 2010, 1398
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 30.10.2009 - V ZR 42/09
1. Der grundsätzlichen Abtretbarkeit eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Übertragung einer Grunddienstbarkeit steht § 399 BGB nicht entgegen, es handelt sich beim Eigentümerwechsel nicht um eine unzulässige Inhaltsänderung, sondern um ein Ereignis, mit dem der Eigentümer des belasteten Grundstücks rechnen muss.
2. Jahrelanger Nichtgebrauch hindert den Anspruch auf Bestellung einer Grunddienstbarkeit nicht.
3. Zur Differenzierung zwischen Grunddienstbarkeit und beschränkter persönlicher Dienstbarkeit ist bei einer schuldrechtlichen Vereinbarung eine Auslegung durchzuführen.
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IMRRS 2010, 1319
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.05.2010 - 3 Wx 244/09
Die Eintragung "Befristete beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Wärmeerzeugungsanlagerecht verbunden mit einer Betretungsbefugnis) für die ..." schöpft den Antrag, gerichtet auf Eintragung (auch) eines in der Bewilligung enthaltenen Wärmebezugsverbots von Dritten, nicht aus.*)
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IMRRS 2010, 1317
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BFH, Urteil vom 17.12.2009 - III R 92/08
Ein bebautes Grundstück ist in dem Zeitpunkt angeschafft, in dem Besitz, Nutzungen, Gefahr und Lasten auf den Käufer übergehen. Maßgebend ist nicht der vertraglich vorgesehene, sondern der tatsächliche Übergang.
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IMRRS 2010, 1316
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG München, Beschluss vom 11.03.2010 - 34 Wx 10/10
Der in Insolvenz befindliche Gläubiger eines durch Vormerkung gesicherten Rückübertragungsanspruchs kann, auch wenn die Grundstücksübertragung mit Rücksicht auf eine familiäre Verbundenheit stattgefunden hat, auf die Geltendmachung des Anspruchs nicht wirksam verzichten (im Anschluss an den Beschluss des OLG München, 13. Mai 2009, 34 Wx 026/09, FG Prax 2009, 155).
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IMRRS 2010, 1299
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
LG Bochum, Beschluss vom 30.12.2009 - I-5 S 93/09
Der Nacherbe haftet für die Maklercourtage betreffend eine Nachlassimmobilie, da der Abschluss eines Maklervertrages durch den Vorerben zur ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung gehört.
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IMRRS 2010, 1298
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Koblenz, Beschluss vom 08.09.2009 - 2 W 402/09
1. Der Ausgleichsanspruch nach § 426 BGB lebt nach Scheitern der nichtehelichen Lebensgemeinschaft - ebenso wie bei der ehelichen Lebensgemeinschaft - wieder auf. Es bedarf keiner ausdrücklichen Erklärung des ausgleichsberechtigten Ehegatten, er werde die Lasten nicht allein tragen.*)
2. Gem. § 745 II BGB kann jeder Teilhaber eine dem Interesse aller Teilhaber nach billigem Ermessen entsprechende Verwaltung und Benutzung verlangen, sofern die Verwaltung oder Benutzung nicht durch Mehrheitsbeschluss oder Vereinbarung geregelt ist. Auch bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft gilt, dass der ausziehende Partner ein Entgelt verlangen kann, allerdings muss er es zuvor ausdrücklich gefordert haben.*)
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IMRRS 2010, 1294
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 27.04.2010 - VIII ZR 283/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1276
![Grundbuchrecht Grundbuchrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 18.03.2010 - V ZB 117/09
Restitutionsansprüche auf Grundstücke können nicht nach Maßgabe von § 9a Abs. 1 Satz 3 EGZVG im Zwangsversteigerungsverfahren angemeldet werden (Anschluss an BVerwGE 130, 134).*)
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IMRRS 2010, 1272
![Insolvenzrecht Insolvenzrecht](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 18.02.2010 - IX ZR 101/09
1. InsO § 49*)
2. Der Inhaber einer öffentlichen Last gemäß § 12 GrStG kann dann, wenn der Insolvenzverwalter das belastete Grundstück freihändig veräußert hat, keine abgesonderte Befriedigung aus dem Veräußerungserlös verlangen.*)
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IMRRS 2010, 1253
![Wohnungseigentum Wohnungseigentum](/include/css/imr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
LG Itzehoe, Urteil vom 12.01.2010 - 11 S 33/09
Eine Beschlussfassung über eine Angelegenheit, die bereits Gegenstand eines Annerkenntnisurteils war, muss die schutzwürdige Rechtsposition, die der Kläger durch das Anerkenntnisurteil erlangt hat, berücksichtigen.*)
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IMRRS 2010, 1252
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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2009 - 3 W 225/09
Erstellen die Wohnungseigentümer anstatt der bisherigen gemeinschaftlichen Heizungsanlage einzelne Heizungsanlagen für die jeweiligen Sondereigentumseinheiten und ändern sie die Teilungserklärung dahin, dass diese einzelnen Heizungsanlagen als Sondereigentum zu den jeweiligen Wohnungen gehören, so bedarf diese Änderung - auch unter Beachtung der Sonderregelung des § 5 Abs. 4 Satz 3 WEG - der Zustimmung der nur in Bezug auf einzelne Wohnungs- und Teileigentumsrechte dinglich Berechtigten.*)
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IMRRS 2010, 1191
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BGH, Urteil vom 19.03.2010 - V ZR 52/09
1. Die Sittenwidrigkeit unter dem Gesichtspunkt einer anfänglichen Übersicherung setzt eine verwerfliche Gesinnung voraus. Hierfür streitet keine tatsächliche Vermutung.*)
2. Bei der Belastung eines in Miteigentum stehenden Grundstücks durch alle Miteigentümer mit einer Grundschuld entsteht eine Gesamt(sicherungs)grundschuld an den Miteigentumsanteilen (Senat, BGHZ 40, 115, 120). Deren Freigabe kann rechtlich auch in der Form einer vollständigen oder teilweisen Freigabe nur eines der mithaftenden Miteigentumsanteile erfolgen.*)
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IMRRS 2010, 1143
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BGH, Urteil vom 11.12.2009 - V ZR 110/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1116
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BGH, Urteil vom 17.03.2010 - IV ZR 144/08
Wird einem Vorerben während der Dauer der Vorerbschaft ein enteignetes Grundstück auf der Grundlage des Vermögensgesetzes zurück übertragen, welches ursprünglich im Eigentum des vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes (29. September 1990) verstorbenen Erblassers stand, so fällt das Eigentum am Grundstück in entsprechender Anwendung des § 2111 BGB mit dem Eintritt des Nacherbfalls in das Eigentum des Nacherben.*)
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