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Sachgebiet: Insolvenzrecht

2268 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IMRRS 2006, 0235
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Beschluss vom 20.10.2005 - IX ZA 19/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 0221
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

BGH, Beschluss vom 14.12.2005 - IX ZB 268/04

1. Begehrt der vorläufige Insolvenzverwalter im Hinblick auf einen vom Insolvenzgericht angeordneten Zustimmungsvorbehalt einen Zuschlag auf den Ausgangssatz von 25 % der Vergütung des endgültigen Verwalters, hat er konkret darzulegen, dass er sich mit Verfügungen des Schuldners in erheblichem Umfang hat befassen müssen. Eine auch nur annähernd lückenlose Aufzählung aller einschlägigen Vorgänge kann nicht von ihm verlangt werden.*)

2. Hat sich der Sachverständige, der zugleich vorläufiger Insolvenzverwalter ist, auf der Grundlage des ihm vorliegenden Materials gutachtlich zu künftigen Anfechtungsansprüchen geäußert, erstreckt sich seine Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen grundsätzlich auch auf den Aufwand, den er zur Feststellung der Anspruchsgrundlagen gemäß §§ 129 ff InsO betrieben hat. Musste er jedoch zu dieser Feststellung Ermittlungen anstellen, die ihm nur in seiner Eigenschaft als vorläufiger Insolvenzverwalter möglich waren, oder hat er Maßnahmen ergriffen, um die Durchsetzung künftiger Anfechtungsansprüche vorzubereiten oder zu sichern, so ist ihm dies als vorläufiger Insolvenzverwalter mit einem Zuschlag auf den Ausgangssatz von 25 % der Vergütung des endgültigen Verwalters zu honorieren.*)

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IMRRS 2006, 0196
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Eröffnungsvoraussetzungen sind ggf. im Prozesswege zu klären

BGH, Beschluss vom 14.12.2005 - IX ZB 207/04

Soll der Eröffnungsgrund aus einer einzigen Forderung des antragstellenden Gläubigers abgeleitet werden und ist diese Forderung bestritten, muss sie für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewiesen sein (Fortführung der Rechtsprechung zur Konkursordnung).*)

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IMRRS 2006, 0195
GesellschaftsrechtGesellschaftsrecht
Faktische Liquidation

BGH, Urteil vom 22.12.2005 - IX ZR 190/02

1. Tilgt die schuldende GmbH mit Mitteln des Gesellschaftsvermögens einen von einem Gesellschafter eigenkapitalersetzend besicherten Kredit und wird sie anschließend vorgefasster Absicht gemäß nach Sitzverlegung ins Ausland sofort still liquidiert, kann eine anfechtbare Rechtshandlung der Schuldnerin darin bestanden haben, dass sie es unterlassen hat, einen Freistellungs-/Erstattungsanspruch nach den Rechtsprechungsregeln zum Kapitalersatzrecht gegen ihren Gesellschafter geltend zu machen.*)

2. Werden die Gesellschaftsanteile an einen Erwerber veräußert, der eine faktische Liquidation durchführen soll, ohne etwa noch offene Forderungen zu realisieren und Gläubiger zu befriedigen, begründet dies ein erhebliches Beweisanzeichen dafür, dass die Durchsetzung eines nach den Rechtsprechungsregeln zum Kapitalersatzrecht bestehenden Erstattungsanspruchs bewusst unterlassen wird.*)

3. Wenn eine Gesellschaft ohne ordnungsgemäße Liquidation beseitigt werden soll, um so alle Verbindlichkeiten zu "erledigen", liegt dem der Vorsatz der Gläubigerbenachteiligung zu Grunde.*)

4. Löst die gegen die Rechtsprechungsregeln zum Kapitalersatzrecht verstoßende Rückzahlung eines gesellschafterbesicherten Drittdarlehens durch die Gesellschaft eine Erstattungspflicht des Gesellschafters aus, werden die Gesellschaftsgläubiger dennoch - wenigstens mittelbar - benachteiligt, wenn zugleich der Zugriff auf diesen Erstattungsanspruch wesentlich erschwert wird, etwa durch Verlegung des Gesellschaftssitzes ins Ausland und stille Liquidation.*)

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IMRRS 2006, 0193
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Entlassung des Insolvenzverwalters

BGH, Beschluss vom 08.12.2005 - IX ZB 308/04

1. Die Entlassung des Insolvenzverwalters wegen ihm vorgeworfener Pflichtverletzungen setzt grundsätzlich voraus, dass die Tatsachen, die den Entlassungsgrund bilden, zur vollen Überzeugung des Insolvenzgerichts nachgewiesen sind.*)

2. Ausnahmsweise kann bereits das Vorliegen von konkreten Anhaltspunkten für die Verletzung von wichtigen Verwalterpflichten für eine Entlassung genügen, wenn der Verdacht im Rahmen zumutbarer Amtsermittlung nicht ausgeräumt und nur durch die Entlassung die Gefahr größerer Schäden für die Masse noch abgewendet werden kann.*)

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IMRRS 2006, 0184
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Vergütung für Bearbeitung von Aus- oder Absonderungsrechten

BGH, Beschluss vom 14.12.2005 - IX ZB 256/04

1. Die vergütungsrechtlich erhebliche Bearbeitung von Aussonderungsrechten setzt nicht voraus, dass sich der vorläufige Insolvenzverwalter mit dem Aussonderungsrecht als solchem befasst. Es genügt, dass er den Gegenstand, auf den sich das Aussonderungsrecht bezieht, oder die Nutzung dieses Gegenstands für die künftige Masse beansprucht.*)

2. Die Bearbeitung von Aus- oder Absonderungsrechten durch den vorläufigen Insolvenzverwalter ist für dessen Vergütung nur relevant, wenn ihn diese Aufgabe erheblich, nämlich über das gewöhnliche Maß hinaus in Anspruch genommen hat. Gegebenenfalls ist sie nicht über die Erhöhung der Berechnungsgrundlage, sondern durch Gewährung eines Zuschlags zur Regelvergütung zu berücksichtigen (Änderung von BGHZ 146, 165).*)

3. Für die Bemessung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters kommt es grundsätzlich nicht auf Umstände an, die sich nach Beendigung des Eröffnungsverfahrens ergeben haben.*)

4. Teilweise uneinbringliche, wertlose oder nicht durchsetzbare Forderungen sind nicht mit ihrem Nominalwert, sondern mit dem voraussichtlichen Realisierungswert in die Berechnungsgrundlage der Vergütung einzustellen.*)

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IMRRS 2006, 0159
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenzverwalter: Vergütung bei vorzeitiger Beendigung

BGH, Beschluss vom 10.11.2005 - IX ZB 168/04

1. Im Falle vorzeitiger Beendigung des Amtes als Insolvenzverwalter richtet sich die Berechnungsgrundlage nach dem Wert der Masse, die der Verwaltung des ausgeschiedenen Insolvenzverwalters bis zu seiner Ablösung unterlegen hat.*)

2. Ein nach Ablösung des Insolvenzverwalters, aber noch vor der Entscheidung über seinen Vergütungsfeststellungsantrag sich ergebender Massezufluss ist dem ausgeschiedenen Insolvenzverwalter zuzurechnen, falls er ausschließlich Folge seiner Tätigkeit ist. Ist er dies nicht, hat der ausgeschiedene Insolvenzverwalter jedoch wesentlich zu dem Massezufluss beigetragen, kann dies einen Zuschlag zur Regelvergütung rechtfertigen.*)

2. Ein Massezufluss, der im Zeitpunkt der Entscheidung über den Vergütungsfestsetzungsantrag des ausgeschiedenen Insolvenzverwalters zwar möglich erscheint, jedoch noch nicht eingetreten ist, kann vorerst nicht berücksichtigt werden. Dem ausgeschiedenen Insolvenzverwalter bleibt jedoch unbenommen, nach erfolgter Masseanreicherung eine Ergänzung seiner Vergütung zu beantragen.*)

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IMRRS 2006, 0150
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Zur Auslegung eines Insolvenzplanes

BGH, Urteil vom 06.10.2005 - IX ZR 36/02

1. Regelungen in einem Insolvenzplan sind nach den allgemeinen Vorschriften auszulegen.*)

2. Die Klausel "§ 259 Abs. 3 InsO findet Anwendung" im gestaltenden Teil des Insolvenzplans genügt in der Regel als Ermächtigung des Insolvenzverwalters, Anfechtungsrechtsstreitigkeiten auch nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens fortzuführen.*)

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IMRRS 2006, 0145
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Zum Umfang des Verwertungsrechts des Insolvenzverwalters

BGH, Urteil vom 17.11.2005 - IX ZR 174/04

Das Verwertungsrecht des Insolvenzverwalters aus § 166 Abs. 2 InsO erstreckt sich nicht auf einen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Drittschuldner unter Verzicht auf die Rücknahme hinterlegten Forderungserlös.*)

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IMRRS 2006, 0143
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Rückerstattung von Konkursverwaltervergütung an Sonderverwalter

BGH, Urteil vom 17.11.2005 - IX ZR 179/04

1. Ein Sonderverwalter, der mit der Aufgabe bestellt ist, Ansprüche der Masse gegen den amtierenden Insolvenzverwalter zu prüfen und geltend zu machen, hat ein Rechtsschutzbedürfnis zur klageweisen Durchsetzung des Anspruchs auf Rückzahlung eines Vergütungsvorschusses, unabhängig von möglichen aufsichtsrechtlichen Maßnahmen des Insolvenzgerichts gegen den Insolvenzverwalter.*)

2. Die vom Insolvenzgericht festgesetzte Vergütung des Insolvenzverwalters darf vor Rechtskraft des Festsetzungsbeschlusses der Masse entnommen werden.*)

3. Ist der Vergütungsfestsetzungsbeschluss durch das Beschwerdegericht rechtskräftig aufgehoben worden, findet auf die gemäß dem Beschluss aus der Masse entnommene Vergütung § 717 Abs. 2 ZPO entsprechende Anwendung.*)

4. Mit einem Anspruch auf Sequester- oder Verwaltervergütung kann im streitigen Zivilprozess nur aufgerechnet werden, wenn die Vergütung durch das Insolvenzgericht rechtskräftig festgesetzt ist.*)

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IMRRS 2006, 0139
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenzanfechtung: abgeführte Sozialversicherungsbeiträge

BGH, Urteil vom 08.12.2005 - IX ZR 182/01

Zur Insolvenzanfechtung innerhalb und außerhalb des gesetzlichen Dreimonatszeitraums abgeführter Sozialversicherungsbeiträge (zusammenfassende Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).*)

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IMRRS 2006, 0137
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Feststellung der titulierten Forderung zur Insolvenztabelle

BGH, Urteil vom 01.12.2005 - IX ZR 95/04

Die Feststellung der titulierten Forderung zur Insolvenztabelle setzt die Vorlage des Originaltitels weder im Prüfungstermin noch im Feststellungsrechtsstreit voraus.*)

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IMRRS 2006, 0132
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Verweisung wegen Unzuständigkeit des Insolvenzgerichts

BGH, Beschluss vom 13.12.2005 - X ARZ 223/05

Das nach § 3 Abs. 1 Satz 1 InsO zuständige Insolvenzgericht hat die zur Begründung der örtlichen Zuständigkeit eines anderen Insolvenzgerichts vorgetragenen Umstände zu würdigen und gegebenenfalls von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufzuklären. Erst wenn danach ein Gerichtsstand bei dem nach § 3 Abs. 1 Satz 1 InsO zuständigen Gericht nicht eröffnet ist, kann es seine örtliche Unzuständigkeit aussprechen. Geschieht dies ohne eine solche Prüfung, so entbehrt der Verweisungsbeschluss jeder gesetzlichen Grundlage und muss deshalb als willkürlich betrachtet werden.*)

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IMRRS 2006, 0101
BauvertragBauvertrag
Verjährung bei Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2005 - 22 U 79/04

Die in 2001 veranlasste verjährungsunterbrechende gerichtliche Geltendmachung i.S.v. § 212 BGB a.F., die über den 01.01.2002 andauert und in eine Hemmung übergeht, führt dazu, dass nach Fortfall der Hemmung die Verjährung infolge der Unterbrechung bis zum 31.12.2001 ab 01.01.2002 neu zu laufen beginnt und sofort - nach einer juristischen Sekunde - gehemmt wird.

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IMRRS 2006, 0040
BauvertragBauvertrag
Anmeldung zur Insolvenztabelle: Bindendes Anerkenntnis?

OLG Köln, Urteil vom 16.02.2005 - 11 U 99/04

1. Erkennt ein Insolvenzverwalter über das Vermögen eines Auftragnehmers die zunächst von ihm bestrittene Schlussabrechnung des Auftraggebers zum Bauvorhaben zur Insolvenztabelle an und übermittelt er das diesbezügliche Schreiben an das Insolvenzgericht parallel auch dem Auftraggeber, liegt darin ein negatives deklaratorisches Schuldanerkenntnis mit dem Inhalt, dass dem Insolvenzverwalter keine weiteren Ansprüche mehr gegen den Auftraggeber aus dem Bauvertrag zustehen.

2. Da sich aus der Abrechnung der gegenseitigen Ansprüche des Auftragnehmers und des Auftraggebers aus einem Bauvorhaben nur entweder ein Saldo zu Gunsten des Auftraggebers oder zu Gunsten des Auftragnehmers ergeben kann, ist nach einem vom Auftragnehmer abgegebenen negativen deklaratorischen Schuldanerkenntnis eine gleichwohl vom Auftragnehmer auf Werklohnzahlung erhobene Klage ohne Sachprüfung als unbegründet abzuweisen.

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IMRRS 2006, 0010
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenz und Aufrechnung

OLG Stuttgart, Urteil vom 13.10.2005 - 13 U 78/05

1. Die mit Abschluss eines Vertrags hergestellte Aufrechnungslage ist inkongruent, wenn sie innerhalb einer Frist von drei Monaten vor Insolvenzantrag hergestellt wurde und der Auftraggeber als der Aufrechnende keinen Anspruch auf den Abschluss des Vertrags besaß.

2. Kommt der Bauvertrag außerhalb der Dreimonatsfrist vor dem Insolvenzantrag zu Stande, ist die Entgegennahme der Leistung und damit die "Wertausfüllung der Vergütungsforderung" kongruent, so dass die vom Auftraggeber erklärte Aufrechnung insolvenzanfechtungsrechtlich nur dann unzulässig ist, wenn er zum Zeitpunkt der Entgegennahme der Leistung von der Zahlungsunfähigkeit oder dem Insolvenzantrag Kenntnis besaß.

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IMRRS 2006, 0009
ARGEARGE
Wie werden Vergütungsforderungen im Insolvenzfall geltend gemacht?

OLG Frankfurt, Urteil vom 24.11.2005 - 1 U 19/05

1. Der Gesellschafter einer Bau-ARGE, der an diese entsprechend seiner gesellschaftsvertraglichen Verpflichtung in der Zeit zwischen Beantragung und Eröffnung des Insolvenzverfahrens weiter Leistungen erbringt (hier: fortgesetzte Bereitstellung von Personal, Geräten, Baumaterial), erbringt damit Beiträge oder beitragsähnliche Leistungen. Die hierauf beruhenden Vergütungsansprüche sind grundsätzlich in der Auseinandersetzungsbilanz zu berücksichtigen und nicht gesondert gelten zu machen.*)

2. Abweichendes gilt, wenn der andere ARGE-Gesellschafter die Verrechnungslage in nach § 130 Abs. 1 Nr. 2 InsO anfechtbarer Weise herbeigeführt hat.*)

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Online seit 2005

IMRRS 2005, 1890
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Erbbauzinsen im Insolvenzverfahren

BGH, Urteil vom 20.10.2005 - IX ZR 145/04

1. § 108 InsO findet auf Erbbaurechtsverträge keine Anwendung.*)

2. Ansprüche auf Erbbauzinsen begründen für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine Masseverbindlichkeiten.*)

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IMRRS 2005, 1874
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
"Echter Schadensersatz" umfasst nicht die Umsatzsteuer

BGH, Urteil vom 03.11.2005 - IX ZR 140/04

Der Anspruch des Massegläubigers gegen den Verwalter auf Schadensersatz umfasst nicht die Umsatzsteuer.*)

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IMRRS 2005, 1840
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Zur Anrechnung von Mehrerlös auf die Insolvenzforderung

BGH, Urteil vom 03.11.2005 - IX ZR 181/04

1. Verwertet der Insolvenzverwalter einen Gegenstand in der Weise, dass ihn der absonderungsberechtigte Gläubiger übernimmt, wird ein durch die Weiterveräußerung erzielter Mehrerlös nicht auf die Insolvenzforderung angerechnet.*)

2. Haftet für die Forderung des absonderungsberechtigten Gläubigers ein Bürge, so kann der Gläubiger diesen in Höhe des durch die Weiterveräußerung nach Abzug der Kosten erlangten Mehrerlöses nicht in Anspruch nehmen.*)

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IMRRS 2005, 1837
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Richtlinie 80/987/EWG schützt nicht Sozialversicherbeiträge

BGH, Beschluss vom 03.11.2005 - IX ZR 35/05

Aus der Richtlinie 80/987/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers vom 28. Oktober 1980 kann eine Sonderstellung des Sozialversicherers im Rahmen der Insolvenzanfechtung eindeutig nicht hergeleitet werden.*)

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IMRRS 2005, 1806
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Auktionator-Kosten gehören zu tatsächlichen Verwertungskosten

BGH, Beschluss vom 22.09.2005 - IX ZR 65/04

Die Kosten des vom Insolvenzverwalter beauftragten Auktionators sind Teil der tatsächlich angefallenen Verwertungskosten.*)

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IMRRS 2005, 1773
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Regelinsolvenz bei geschäftsführendem Alleingesellschafter?

BGH, Beschluss vom 22.09.2005 - IX ZB 55/04

1. Der geschäftsführende Alleingesellschafter einer GmbH übt eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit aus.

2. Forderungen auf Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer, die gegen den Schuldner als ehemaligen geschäftsführenden Alleingesellschafter einer GmbH nach Grundsätzen der Durchgriffshaftung geltend gemacht werden, sind Forderungen aus Arbeitsverhältnissen im Sinne des § 304 InsO.*)

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IMRRS 2005, 1746
ARGEARGE
Partnerausschüttungsbürgschaft und Verzug der Bank

LG Bremen, Urteil vom 04.08.2005 - 2 O 454/05

Befindet sich der Bürge vor dem Ausschluss des Partners bereits in Verzug, kommt es auf eine sog. Durchsetzungssperre nicht an.

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IMRRS 2005, 1724
BauvertragBauvertrag
Verrechnung in der Insolvenz des ARGE-Partners

OLG Köln, Urteil vom 19.10.2005 - 2 U 28/05

Die Verrechnung von Leistungen in der Auseinandersetzungsbilanz einer ARGE unterliegt nicht der Insolvenzanfechtung.

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IMRRS 2005, 1670
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Pflichtwidrige Grundstücksfreigabe durch Insolvenzverwalter

KG, Beschluss vom 30.09.2005 - 7 W 61/05

Wird durch ein pflichtwidriges Verhalten des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse geschmälert, handelt es sich auch dann um einen Gesamtschaden im Sinne von § 92 InsO, welcher der Gemeinschaft der (Alt-) Gläubiger zur Last fällt und durch Zahlung in die Insolvenzmasse auszugleichen ist, wenn der Schaden ein Grundstück betrifft, das der Insolvenzverwalter freigegeben hat.*)

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IMRRS 2005, 1663
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Abtretungsvereinbarung mit Finanzbehörde: Inkongruente Deckung!

BGH, Urteil vom 29.09.2005 - IX ZR 184/04

1. Eine in der kritischen Zeit mit dem Schuldner getroffene Vereinbarung, nach der dieser berechtigt ist, sich durch eine andere als die eigentlich geschuldete Leistung von seiner Schuld zu befreien, ist inkongruent.*)

2. Eine Stundungsvereinbarung der Finanzbehörde mit einem zahlungsunfähigen Schuldner, nach der Stundung gegen Abtretung einer Kundenforderung gewährt wird, ist auch dann inkongruent, wenn sich die Forderung des Schuldners ebenfalls gegen einen Träger hoheitlicher Gewalt richtet.*)

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IMRRS 2005, 1626
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Verfahrensrecht - Erledigung der Hauptsache im Insolvenzverfahren

BGH, Beschluss vom 22.09.2005 - IX ZB 205/04

Kann der Gläubiger in seinem Bestreben, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners herbeizuführen keine aktuelle Unpfändbarkeitsbescheinigung vorlegen, muss er Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, die den Schluss auf eine Zahlungsunfähigkeit - im Unterschied zur Zahlungsunwilligkeit oder zur bloßen Zahlungsstockung - des Schuldners zulassen.

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IMRRS 2005, 1625
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit

BGH, Beschluss vom 22.09.2005 - IX ZB 223/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2005, 1610
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Masseunzulänglichkeit gegenüber den Neumassegläubigern

BGH, Beschluss vom 22.09.2005 - IX ZB 91/05

Macht der Insolvenzverwalter mit den im Kostenfestsetzungsverfahren zulässigen Beweismitteln glaubhaft, dass gegenüber den Neumassegläubigern Masseunzulänglichkeit eingetreten ist, fehlt das Rechtsschutzinteresse für den Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses (Fortführung von BGH, Beschl. v. 17. März 2005 - IX ZR 247/03, ZIP 2005, 817).*)

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IMRRS 2005, 1604
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Aufrechnungsrecht des Insolvenzgläubigers

BGH, Urteil vom 22.09.2005 - VII ZR 117/03

§ 95 Abs. 1 Satz 3 InsO schließt die Aufrechnung des Insolvenzgläubigers mit einem während des Insolvenzverfahrens fällig gewordenen Schadensersatzanspruch auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten gegen den vorher fällig gewordenen Werklohnanspruch des Insolvenzschuldners nicht aus.*)

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IMRRS 2005, 1583
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Keine Vollstreckungsunterwerfung wegen nichtiger Vollmacht

BGH, Urteil vom 15.03.2005 - XI ZR 325/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2005, 1581
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Unwirksame Vollmacht wegen Verstoß gegen das RBerG

BGH, Urteil vom 15.03.2005 - XI ZR 297/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2005, 1578
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Keine Vollstreckungsunterwerfung wegen nichtiger Vollmacht

BGH, Urteil vom 15.03.2005 - XI ZR 334/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2005, 1577
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Keine Vollstreckungsunterwerfung wegen nichtiger Vollmacht

BGH, Urteil vom 15.03.2005 - XI ZR 323/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2005, 1576
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Persönliche Unterwerfung bei Zwangsvollstreckung

BGH, Urteil vom 15.03.2005 - XI ZR 137/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2005, 1574
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Freigabe der Insolvenzmasse durch Insolvenzverwalter

BGH, Beschluss vom 14.04.2005 - V ZB 25/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2005, 1572
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Vorschlagsrecht bei Benennung des Zwangsverwalters

BGH, Beschluss vom 14.04.2005 - V ZB 11/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2005, 1485
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Kosten nach Klageabweisung sind Neumasseschuld

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.12.2004 - 15 W 25/04

1. Erhebt der Insolvenzverwalter nach einer Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 208 Abs. 1 InsO) eine Klage, so sind die Kosten, die der Insolvenzverwalter nach Klageabweisung dem Gegener erstatten muss, eine Neumasseschuld im Sinne von § 209 Abs. 1 Ziff. 2 InsO.*)

2. Stellt sich bei einer Neumasseschuld heraus, dass die Masse zur vollen Befriedigung der Kosten des Insolvenzverfahrens und aller Neumasseschulden (§ 209 Abs. 1 Ziff. 1 und Ziff. 2 InsO) nicht ausreicht, kommt ein Leistungstitel gegen den Insolvenzverwalter nicht in Betracht; auch im Kostenfestsetzungsverfahren kann gegen den Insolvenzverwalter in diesem Fall nur ein Feststellungstitel ergehen.*)

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IMRRS 2005, 1471
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Wann liegt Zahlungsunfähigkeit vor?

BGH, Urteil vom 24.05.2005 - IX ZR 123/04

1. Eine bloße Zahlungsstockung ist anzunehmen, wenn der Zeitraum nicht überschritten wird, den eine kreditwürdige Person benötigt, um sich die benötigten Mittel zu leihen. Dafür erscheinen drei Wochen erforderlich, aber auch ausreichend.*)

2. Beträgt eine innerhalb von drei Wochen nicht zu beseitigende Liquiditätslücke des Schuldners weniger als 10 % seiner fälligen Gesamtverbindlichkeiten, ist regelmäßig von Zahlungsfähigkeit auszugehen, es sei denn, es ist bereits absehbar, daß die Lücke demnächst mehr als 10 % erreichen wird.*)

3. Beträgt die Liquiditätslücke des Schuldners 10 % oder mehr, ist regelmäßig von Zahlungsunfähigkeit auszugehen, sofern nicht ausnahmsweise mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, daß die Liquiditätslücke demnächst vollständig oder fast vollständig beseitigt werden wird und den Gläubigern ein Zuwarten nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zuzumuten ist.*)

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IMRRS 2005, 1398
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Nutzungsentschädigung bei Bewohnen von Massenimmobilie

OLG Nürnberg, Urteil vom 24.06.2005 - 5 U 215/05

Bewohnt der Insolvenzschuldner gemeinsam mit seiner Familie ein zur Insolvenzmasse gehörendes Haus, so muss er selbst an die Insolvenzmasse eine Nutzungsentschädigung bezahlen, seine Angehörigen aber nur dann, wenn dies besonders vereinbart ist oder sie dem Insolvenzschuldner zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet sind.*)

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IMRRS 2005, 1396
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Zumutbarkeit von Prozesskosten für Massegläubiger

KG, Beschluss vom 27.06.2005 - 12 W 31/05

Massegläubigern im Sinne des § 55 InsO, die durch einen Erfolg der vom Insovenzverwalter beabsichtigten Prozessführung ihre Befriedigungsmöglichkeit verbessern, ist es regelmäßig zuzumuten, die Prozesskosten aufzubringen, so dass die Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe nach § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO nicht vorliegen. Die zugelassene Rechtsbeschwerde ist eingelegt, BGH, X ARZ 264/05.*)

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IMRRS 2005, 1386
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Anfechtung von Vergleichszahlung durch Insolvenzverwalter

AG Pankow/Weißensee, Urteil vom 16.12.2004 - 5 C 93/04

Die Zahlung des späteren Insolvenzschuldners im Rahmen eines Sanierungsvergleiches kann durch den Insolvenzverwalter gemäß § 130 InsO wegen kongruenter Deckung angefochten werden.

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IMRRS 2005, 1370
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Vergütungsanspruch des insolventen Werkunternehmers

OLG Hamm, Urteil vom 28.06.2005 - 21 U 4/04

Hält der Werkauftraggeber dem Vergütungsanspruch des mittlerweile insolventen Werkauftragnehmers seinen, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Werkauftragnehmers, in Geld übergegangenen Nachbesserungsanspruch entgegen, so scheitert dies nicht an § 95 Abs. 1 S. 3 InsO, da es sich insoweit nicht im eine Aufrechnung i.S.d. Vorschrift handelt, sondern um eine von § 95 InsO nicht erfasste Verrechnung.

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IMRRS 2005, 1364
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Anfechtung des Sanierungsvergleichs durch insolventen Schuldner

AG Chemnitz, Urteil vom 21.04.2005 - 22 C 4020/04

Schließen Schuldner und Gläubiger zur Abwendung der drohenden Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners einen Sanierungsvergleich, in dem der Gläubiger den Verzicht bezüglich der Hälfte seiner Forderung erklärt, so kann sich dieser, wenn später der Schuldner den Sanierungsvergleich wegen Zahlungsunfähigkeit anficht, gerade nicht darauf berufen, von der Zahlungsunfähigkeit keine Kenntnis gehabt zu haben.

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IMRRS 2005, 1363
BauvertragBauvertrag
Neuabschluss mit gekündigtem, insolventem Auftragnehmer

OLG München, Urteil vom 05.08.2003 - 9 U 1582/03

1. Es stellt eine wirtschaftlich sinnvolle und rechtlich unangreifbare Maßnahme dar, wenn der Auftraggeber nach insolvenzbedingter Kündigung des ursprünglichen Vertrags mit dem selben Auftragnehmer unter Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters einen neuen Vertrag zu geänderten Konditionen wegen der offenen Restarbeiten abschließt, mag es dadurch auch zu Kostensteigerungen kommen. Wegen dieser Mehrkosten ist ein Bürge, der eine Vertragserfüllungsbürgschaft übernommen hat, einstandspflichtig.

2. Setzt das Insolvenzgericht nach dem Insolvenzantrag des Auftragnehmers (AN) einen vorläufigen Insolvenzverwalter ein und macht es die Wirksamkeit von Verfügungen des AN von der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalter abhängig, kann der Auftraggeber (AG) den Bauvertrag sofort außerordentlich kündigen, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter die weitere Erfüllung des Vertrags verweigert.

3. Stützt der AG die schriftliche ausgesprochene Kündigung auf § 8 Nr. 2 VOB/B, kann gleichwohl ein Gericht die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung auf Grundlage von § 8 Nr. 3 VOB/B bejahen, wenn sich die Kündigung auf den selben Sachverhalt stützt und es mithin nur um eine andere rechtliche Würdigung geht.

4. Nach berechtigter Vertragskündigung aus wichtigem Grund hat der Auftraggeber Anspruch auf Ersatz der Restfertigstellungsmehrkosten. Dazu sind die nach dem alten Vertrag und die nach dem neuen, auf die identische Leistung bezogenen Vertrag tatsächlich geleisteten Zahlungen zu addieren und hiervon die Kosten, die bei ordnungsgemäßer Erfüllung des ursprünglichen Vertrags angefallen wären, in Abzug zu bringen.

5. Einer eingehenden Bewertung der vom Auftragnehmer bis zur Kündigung erbrachten Einzelleistungen bedarf es nicht, da letztlich nicht der Leistungsstand zum Zeitpunkt der Kündigung als solcher, sondern die tatsächlich vom Auftraggeber geleisteten Zahlungen in die Berechnung des Schadens eingehen.

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IMRRS 2005, 1340
ARGEARGE
Treuhandkonto: Aussonderung von Geldbeträgen

BGH, Urteil vom 07.07.2005 - III ZR 422/04

Zur Aussonderung von Geldbeträgen, die irrtümlich noch nach der Kündigung des Treuhandverhältnisses auf ein Treuhandkonto geleistet worden sind.*)

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IMRRS 2005, 1316
MietrechtMietrecht
Mieter hat Ersatzpflicht des Kündigungsfolgeschadens!

OLG Schleswig, Beschluss vom 11.04.2005 - 4 U 20/05

1. Veranlasst der Mieter durch Pflichtverletzung den Vermieter zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, so hat er diesem den durch die Kündigung entstandenen Schaden (sog. Kündigungsfolgeschaden ) gem. §§ 280 Abs. 1, 281 Abs. 1, 314 Abs. 4 BGB zu ersetzen (vgl. Palandt-Weidenkaff, BGB, 64. Aufl., § 543 Rn. 61 mit Hinweis auf BGH NJW 2000, 2342 "Anspruch eigener Art"). Bei einem befristeten Mietvertrag kommt es insoweit nicht auf die streitige Frage einer Vorenthaltung der Mietsache i.S. v. § 546a BGB an, wenn es dem geschädigten Vermieter nicht gelungen ist, einen Nachfolgemieter zu finden.*)

2. Der Erklärungsempfänger einer "harten" Patronatserklärung hat neben dem Anspruch auf Erfüllung der Ausstattungspflicht - also der Unterstützung des Tochterunternehmens - auch einen unmittelbaren Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 280 Abs. 1 BGB, wenn der Patron seine Verpflichtung aus der "harten" Patronatserklärung nicht erfüllt, insbesondere das unterstützte Unternehmen entgegen seiner Zusicherung nicht ausreichend finanziell ausstattet (vgl. OLG R Naumburg 2000, 407 - 410 = JURIS Nr. KORE 417552000 S. 6 Rn. 62 m.w.N.). Der Schadensersatzanspruch des Erklärungsempfängers ist wegen des garantieähnlichen Charakters der Patronatserklärung von einem Verschulden des Patrons unabhängig. Für eine evtl. Zahlungsunfähigkeit ihrer Tochtergesellschaft hat der Patron einzustehen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu zahlen (OLG Naumburg, a.a.O. mit Hinweis auf OLG Düsseldorf WM 1989, 1642, 1643).*)

3. Die Insolvenz des Hauptschuldners (hier des Mieters) ist nicht Voraussetzung für eine direkte Inanspruchnahme des Patrons. Wer vereinbarungsgemäß für die Vertragserfüllung eines anderen zu sorgen hat, haftet bei zu vertretender Nichterfüllung grundsätzlich neben diesem als Gesamtschuldner auf Schadensersatz in voller Höhe (BGHZ 43, 227, 229 ff.; BGH NJW 1992, 2093, 2095). Der BGH (a.a.O.) setzt weder die Einleitung eines Insolvenzverfahrens noch die erfolglose Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner für eine direkte Inanspruchnahme des Patrons voraus, sondern lässt jeden Nachweis der Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners genügen (BGH a.a.O. m.w.N.).*)

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IMRRS 2005, 1296
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Arbeit & Soziales - § 266a StGB Schutzgesetz i.S.d. § § 823 Abs. 2 BGB

BGH, Urteil vom 18.04.2005 - II ZR 61/03

a) § 266a StGB ist ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB.*)

b) Für die Möglichkeit normgemäßen Verhaltens ist im Rahmen des § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266a StGB der Anspruchsteller darlegungs- und beweispflichtig (Bestätigung von BGHZ 133, 370, 379). An die Erfüllung der grundsätzlich bestehenden sekundären Darlegungslast des Geschäftsführers einer GmbH dürfen keine diese Verteilung der Vortragslast umkehrenden Anforderungen gestellt werden. Eine besondere Dokumentationspflicht zur Abwehr einer möglichen Haftung nach diesen Vorschriften besteht nicht. Auch die Verletzung der Insolvenzantragspflicht erhöht die sekundäre Darlegungslast des Geschäftsführers nicht.*)

c) Hätte der Insolvenzverwalter die Zahlungen an die Sozialkasse nach der InsO anfechten können, entfällt mangels Kausalität der Schaden (Bestätigung von BGH, Urt. v. 14. November 2000 - VI ZR 149/99, ZIP 2001, 80). § 266a StGB begründet in der Insolvenzsituation keinen Vorrang der Ansprüche der Sozialkasse (Bestätigung von BGHZ 149, 100, 106 f.; Urt. v. 10. Juli 2003 - IX ZR 89/02, ZIP 2003, 1666). Der Geschäftsführer, der in dieser Lage die Arbeitnehmeranteile noch abführt, statt das Gebot der Massesicherung (§ 64 Abs. 2 GmbHG) zu beachten, handelt nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns im Sinne von § 64 Abs. 2 Satz 2 GmbHG (Bestätigung von BGHZ 146, 264, 274 f.).*)

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IMRRS 2005, 1263
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenzverschleppung: Pers. Haftung des Geschäftsführer

OLG Celle, Urteil vom 09.03.2005 - 9 U 180/04

1. Der Subunternehmer einer insolventen Auftraggeber-GmbH kann vom Geschäftsführer der GmbH Schadensersatz verlangen, wenn die GmbH bereits bei Auftragserteilung insolvenzreif war.

2. Als Neugläubiger hat der Subunternehmer grundsätzlich nur einen Anspruch auf Ersatz des negativen Interesses. Dies kann jedoch entgangenen Gewinn einschließen, wenn - wie regelmäßig - gemäß der Beweiserleichterung des § 252 Satz 2 BGB von einer anderweitigen Verwendung der Kapazitäten des Subunternehmers ausgegangen werden kann.

3. Die Schadensersatzleistung durch den Geschäftsführer beruht auf dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung und unterliegt demnach nicht der Umsatzsteuerpflicht. Der Subunternehmer kann dann nur Ersatz der entgangenen Nettovergütung verlangen.

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