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Sachgebiet: Insolvenzrecht

2268 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2005

IMRRS 2005, 1232
ImmobilienImmobilien
Eintragung einer Auflassungsvormerkung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.03.2005 - 20 W 312/04

1. In der Auflassung liegt in der Regel die Ermächtigung zur Weiterveräußerung auch ohne vorherige Eintragung des Auflassungsempfängers; diese Ermächtigung deckt aber nicht die Belastung des Grundstücks. Vor Eintragung des Auflassungsempfängers als Eigentümer kann keine Vormerkung zu Gunsten eines Dritterwerbers eingetragen werden.*)

2. Die Verfügungsbefugnis eines Bewilligenden muss bis zum Vollzug der Eintragung vorliegen, was vom Grundbuchamt ungeachtet des formellen Konsensprinzips zu überprüfen ist.*)

3. Die Anordnung nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO, dass die Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, hat die Wirkung eines allgemeinen Verfügungsverbotes.*)

4. Die Schutzwirkung des § 878 BGB setzt voraus, dass alle materiell-rechtlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen, insbesondere die Genehmigungen Dritter vor Eintritt der Verfügungsbeschränkung, bereits vorliegen.*)

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IMRRS 2005, 1212
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Zwangsvollstreckung: Nachweispflicht des Insolvenzverwalters

BGH, Beschluss vom 05.07.2005 - VII ZB 16/05

Der Insolvenzverwalter muß den Fortbestand seiner Berechtigung als Rechtsnachfolger im Sinne des § 727 Abs. 1 ZPO durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachweisen.*)

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IMRRS 2005, 1186
BauvertragBauvertrag
Aufrechnungsverbot durch Verrechnung nicht umgehbar!

BGH, Urteil vom 23.06.2005 - VII ZR 197/03

a) Stehen sich in einem Werkvertrag Ansprüche aufrechenbar gegenüber, können Aufrechnungsverbote nicht dadurch umgangen werden, daß ein Verrechnungsverhältnis angenommen wird. Allerdings ist stets sorgfältig zu prüfen, inwieweit Aufrechnungsverbote den zur Entscheidung stehenden Fall erfassen, einschränkend nach Sinn und Zweck der jeweils getroffenen Regelung ausgelegt werden müssen oder, z. B. mit Rücksicht auf § 11 Nr. 3 AGBG, § 309 Nr. 3 BGB n.F. oder auf § 9 Abs. 1 AGBG, 307 Abs. 1 BGB n.F., wirksam vereinbart sind.*)

b) Nach Kündigung nach § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B stehen sich der Werklohnanspruch des Auftragnehmers für erbrachte Leistungen und der Schadensersatzanspruch in Höhe der Mehrkosten der Fertigstellung aufrechenbar gegenüber. Die Ansprüche werden nicht verrechnet.*)

c) Der Auftraggeber kann gegenüber dem Werklohnanspruch des Auftragnehmers für erbrachte Leistungen mit dem Schadensersatzanspruch in Höhe der Mehrkosten der Fertigstellung auch im Gesamtvollstreckungsverfahren aufrechnen, wenn die Kündigung vor der Eröffnung des Verfahrens erfolgt ist.*)

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IMRRS 2005, 1153
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Vorläufiger Insolvenzverwalter: Arbeitsverhältnis-Kündigung?

BAG, Urteil vom 20.01.2005 - 2 AZR 134/04

Für eine vom vorläufigen Insolvenzverwalter mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis (§ 22 Abs. 1 InsO) ausgesprochene Kündigung eines Arbeitsverhältnisses gilt nicht die verkürzte Kündigungsfrist des § 113 Satz 2 InsO.*)

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IMRRS 2005, 1146
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Auskunftspflicht d. Verwalters über Zeitpunkt d. Insolvenzreife

BGH, Urteil vom 02.06.2005 - IX ZR 221/03

Ein Arbeitnehmer, dessen Beschäftigungsverhältnis bei der Schuldnerin bereits vor Stellung des Insolvenzantrags beendet worden ist, kann von dem Insolvenzverwalter zur Klärung eines gegen den Geschäftsführer oder sonstige Dritte gerichteten Anspruchs grundsätzlich keine Auskunft über den Zeitpunkt der Insolvenzreife der Schuldnerin verlangen.*)

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IMRRS 2005, 1144
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Erledigung des Insolvenzantrags durch Rücknahme

BGH, Beschluss vom 09.06.2005 - IX ZB 284/03

Nach Erledigung des Insolvenzantrags durch Rücknahme hat eine amtswegige Feststellung des Umfangs der Istmasse grundsätzlich nicht zu erfolgen.*)

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IMRRS 2005, 1138
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Haftung des Konkursverwalters

BGH, Urteil vom 24.05.2005 - IX ZR 114/01

a) Ein Konkursverwalter, der pflichtwidrig eine erkennbar nicht gedeckte Masseschuld begründet, haftet ohne Hinzutreten besonderer Umstände nicht persönlich aus Verschulden bei Vertragsschluß.*)

b) Ein Schadensersatzanspruch aus § 82 KO wegen pflichtwidriger Begründung einer erkennbar nicht gedeckten Masseschuld verjährt analog § 852 BGB a.F. innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis der Massearmut.*)

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IMRRS 2005, 1136
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Rechtsweg bei insolvenzrechtlichem Anfechtungsanspruch

BGH, Beschluss vom 02.06.2005 - IX ZB 235/04

a) Der insolvenzrechtliche Anfechtungsanspruch gehört als bürgerliche Rechtsstreitigkeit vor die ordentlichen Gerichte (Bestätigung von BGHZ 114, 315, 320).*)

b) Hält der Insolvenzverwalter eine Aufrechnung oder Verrechnung für unzulässig, weil der Insolvenzgläubiger die Möglichkeit der Aufrechnung durch eine anfechtbare Rechtshandlung erlangt hat, ist die Frage der Anfechtbarkeit nicht rechtswegbestimmend.*)

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IMRRS 2005, 1104
ARGEARGE
Unzulässigkeit der Aufrechnung gegenüber insolventem ARGE-Partner

LG Berlin, Urteil vom 23.02.2005 - 2 O 300/04

1. Forderungen der Schuldnerin aus Leistungen, die sie als Gesellschafterin einer ARGE zwischen Insolvenzantragstellung und Ausscheiden aus der ARGE erbracht hat und die wegen Kenntnis der ARGE von der Insolvenzreife der Schuldnerin gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 3, § 130 Abs. 1 Nr. 2, § 132 Abs. 1 Nr. 2 InsO anfechtbar sind, sind vom Insolvenzverwalter selbstständig durchsetzbar; die Verrechnung dieser Forderungen in der Auseinandersetzungsbilanz der ARGE ist unzulässig.

2. Gegen Forderungen der Schuldnerin im Sinne von Ziffer 1, die zwischen deren Ausscheiden aus der ARGE und der Insolvenzeröffnung entstanden sind, kann die ARGE ebenfalls ab Kenntnis von der Insolvenzreife nicht mit Ansprüchen aus der Auseinandersetzungsbilanz aufrechnen.

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IMRRS 2005, 1081
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Auswahl und Ernennung eines Insolvenzverwalters

OLG Koblenz, Beschluss vom 12.05.2005 - 12 VA 1/04

Die Auswahl und Ernennung eines Insolvenzverwalters ist ein Justizverwaltungsakt im Sinne von § 23 Abs. 1 EGGVG.*)

Es besteht weder ein Anspruch eines Konkurrenten auf Bestellung zum Insolvenzverwalter im Einzelfall, noch ein Anspruch auf seine proportionale Beteiligung an der Gesamtheit der Bestellungsakte eines Insolvenzgerichts. Aus Art. 12 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG ergibt sich jedoch ein Anspruch des Bewerbers darauf, eine faire Chance auf Ernennung zum Insolvenzverwalter zu erhalten. Dieser Anspruch ist verletzt, wenn der Bewerber willkürlich nicht zum Insolvenzverwalter bestellt wird oder wenn der Insolvenzrichter bei der Auswahl die Bedeutung und Tragweite des Grundrechts auf Freiheit der Berufsausübung grundlegend verkennt. Als Kompensation kommt ein Amtshaftungsanspruch in Betracht. Um dessen Geltendmachung vorzubereiten, ist für den Bewerber ein Antrag gemäß § 28 Abs. 1 Satz 4 EGGVG auf Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner Nichtberücksichtigung zulässig.*)

Die Überlegung des Insolvenzrichters, dass andere Bewerber, die ihm vertraut sind und als bewährt gelten, besser als der nicht ernannte Bewerber geeignet seien, ist ein sachgerechteer Aspekt, der aber für sich genommen keine tragfähige Begründung für die Nichternennung eines Bewerbers liefert. Deshalb erlangen die gegen die Geeignetheit des Bewerbers angeführten Gründe Bedeutung. Steht diser dem Insolvenzgericht nicht ebenso oft und rasch zur Verfügung, wie andere Prätendenten, dann ist dieses Auswahlkriterium jedenfalls nicht sachwidrig.*)

Bisher bedarf die Entscheidung des Insolvenzrichters über die Auswahl eines Insolvenzverwalters unter Ablehnung anderer Prätendenten aus der Vorauswahlliste im Einzelfall keiner Begründung. Zur Rechtsschutzgewährleistung genügt es jedenfalls in einer Übergangszeit bis zur gesetzlichen Neuregelung des Ernennungsverfahrens, dass sich der Insolvenzrichter im Verfahren gemäß §§ 23 ff. EGGVG zu seiner Praxis äußert. Der Auswahl und Ernennung eines Insolvenzverwalters durch den Richter hat eine angemessene Aufklärung der maßgeblichen Umstände voranzugehen, die im Wesentlichen im Vorauswahlverfahrren durch Einholung aussagekräftiger Informationen aus den für den Insolvenzrichter allgemein verfügbaren Quellen vorgenommen werden kann.*)

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IMRRS 2005, 1080
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Streitwert einer Insolvenzfeststellungsklage

OLG Celle, Beschluss vom 23.06.2005 - 4 U 83/05

1. Für die Festsetzung des Streitwertes einer Insolvenzfeststellungsklage gegen den bestreitenden Insolvenzverwalter ist ausschließlich die zu erwartende Insolvenzquote maßgeblich; gleiches gilt für die Festsetzung der Beschwer im Berufungsverfahren.*)

2. Die Möglichkeit der Vollstreckung gegen den Schuldner nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder Erteilung der Restschuldbefreiung ist bei der Festsetzung des Wertes der Insolvenzfeststellungsklage nicht zu berücksichtigen.*)

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IMRRS 2005, 1076
BankrechtBankrecht
Globalzession: Forderungsübergang bei Insolvenz anfechtbar?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.04.2005 - 14 U 200/03

Entsteht eine dem Kreditinstitut im Rahmen einer Globalzession sicherungshalber abgetretene künftige Forderung in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist der Forderungserwerb nach Maßgabe des § 131 InsO anfechtbar, weil das Kreditinstitut vor Entstehung der Forderung noch keinen hinreichend bestimmten, zur Kongruenz führenden Anspruch auf ihre Abtretung hatte.*)

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IMRRS 2005, 1008
ARGEARGE
Bau-ARGE: Gesellschaftsrechtliche Ansprüche oder Drittleistungen?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 06.04.2005 - 2-2 O 167/04

Die in der Zeit zwischen Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters einer ARGE bis zu seinem Ausscheiden aus der ARGE von diesem erbrachten Leistungen unterliegen als Drittleistungen dem Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO.

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IMRRS 2005, 0975
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Einstellung des Konkursverfahrens mangels Masse

OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.04.2005 - 17 U 177/03

Mit der Einstellung des Konkursverfahrens mangels Masse gem. § 204 KO (jetzt § 207 InsO) verliert der Konkursverwalter auch seine Stellung als Partei kraft Amtes im rechtshängigen Aktivprozess. Gleichzeitig endet seine Prozessführungsbefugnis. Dies führt in der Regel zu einem Parteiwechsel auf Klägerseite, wonach die (frühere) Gemeinschuldnerin als Gesellschaft in Liquidation ohne weiteres als Klägerin in den Prozess eintritt.*)

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IMRRS 2005, 0956
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Versehentliches Urteil gegen den vorläufigen Insolvenzverwalter

OLG Koblenz, Urteil vom 12.05.2005 - 5 U 132/05

1. Wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, ohne dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot aufzuerlegen, ist das ohne Einfluss auf einen vom Schuldner geführten Rechtsstreit.

2. Richtet sich das Urteil gleichwohl gegen den Insolvenzverwalter, kann dieser die Entscheidung nur mit dem Ziel der Aufhebung und Zurückverweisung in die erste Instanz anfechten, wenn zwischenzeitlich das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, jedoch lediglich eine einfache Insolvenzforderung betroffen ist.

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IMRRS 2005, 0950
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters

BGH, Beschluss vom 14.12.2000 - IX ZB 105/00

a) InsO §§ 22, 165 ff. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter obliegt es regelmäßig nicht, Schuldnervermögen i.S. der §§ 159, 165 ff. InsO zu verwerten.

b) Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist der Wert des von ihm verwalteten Vermögens bei Beendigung der vorläufigen Verwaltung. Mit Aus- oder Absonderungsrechten belastete Gegenstände sind zu berücksichtigen, soweit der vorläufige Insolvenzverwalter sich damit in nennenswertem Umfang befaßt hat. Das Ergebnis einer mutmaßlichen Verwertung ist grundsätzlich unerheblich.

c) Bemißt sich der für den vorläufigen Insolvenzverwalter zu errechnende Gebührensatz aufgrund einer Wertberechnung, die in beträchtlichem Umfange auch aus- oder absonderungsbelastete Gegenstände umfaßt, so ist regelmäßig ein Abschlag geboten, wenn die Bearbeitung der Aus- oder Absonderungsrechte nicht einen erheblichen Teil der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters ausgemacht hat. Bei der Bemessung sonstiger Zuschläge ist jeweils zu berücksichtigen, inwieweit sich die besonders zu vergütende Tätigkeit gerade auch auf die Aus- oder Absonderungsrechte erstreckt hat.

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IMRRS 2005, 0937
MietrechtMietrecht
Einziehung der Zwischenmiete durch Insolvenzverwalter

BGH, Urteil vom 09.03.2005 - VIII ZR 394/03

Zieht der (vorläufige) Insolvenzverwalter, der für das Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Zwischenmieters bestellt worden ist, die Miete von dem Endmieter ein, so ist er verpflichtet, die vereinnahmte Miete in der geschuldeten Höhe an den Hauptvermieter weiterzuleiten (im Anschluß an BGHZ 151, 353). Erklärt er dennoch, er werde die Miete nicht weiterleiten, so ist der Hauptvermieter zur fristlosen Kündigung des Zwischenmietverhältnisses berechtigt, auch wenn ein Zahlungsrückstand im Sinne des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB noch nicht entstanden ist.*)

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IMRRS 2005, 0935
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Freigabe eines Massegegenstandes durch Insolvenzverwalter

BGH, Urteil vom 21.04.2005 - IX ZR 281/03

a) Der Verwalter ist auch im Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Gesellschaft befugt, einen Massegegenstand freizugeben.*)

b) Erklärt der Verwalter die Freigabe eines vom Schuldner rechtshängig gemachten Anspruchs, wird dadurch der Insolvenzbeschlag aufgehoben mit der Folge, daß die Unterbrechung des Verfahrens endet.*)

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IMRRS 2005, 0900
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Sitz in Österreich, Tätigkeit aber nur in BRD: Wo Verfahren?

LG Salzburg, Beschluss vom 05.08.2004 - 44 S 30/04 t

Für die Frage, in welchem Mitgliedstaat der EU ein Insolvenzverfahren zu eröffnen ist, kommt es darauf an, wo der Schuldner/Antragsteller den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat. Dabei begründet der Ort des satzungsmäßigen Sitzes nur eine widerlegbare Vermutung.

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IMRRS 2005, 0899
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Sitz in Österreich, Tätigkeit aber nur in BRD: Wo Verfahren?

LG Salzburg, Beschluss vom 05.08.2004 - 44 S 29/04 w

Für die Frage, in welchem Mitgliedstaat der EU ein Insolvenzverfahren zu eröffnen ist, kommt es darauf an, wo der Schuldner/Antragsteller den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat. Dabei begründet der Ort des satzungsmäßigen Sitzes nur eine widerlegbare Vermutung.

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IMRRS 2005, 0848
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Wann liegt Aktivprozeß der Masse vor?

BGH, Beschluss vom 14.04.2005 - IX ZR 221/04

Ein Aktivprozeß der Masse liegt auch dann nicht vor, wenn dem Insolvenzschuldner vor Verfahrenseröffnung vorläufig vollstreckbar ein Anspruch zuerkannt, die ausgeurteilte Leistung im Wege der Zwangsvollstreckung oder zu ihrer Abwendung erbracht worden ist und der Titelschuldner nunmehr in einem gesonderten Rechtsstreit Ersatz seines Vollstreckungsschadens verlangt (Anschluß an BGH WM 2004, 751).*)

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IMRRS 2005, 0811
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Vermeidung von Haftung der Masse für Räumungskosten

OLG Stuttgart, Urteil vom 10.02.2005 - 13 U 167/04

Der Insolvenzverwalter kann die Haftung der Masse für Räumungskosten dadurch vermeiden, daß er die von der Schuldnerin in die gemieteten Räume eingebrachten Sachen freigibt.*)

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IMRRS 2005, 0800
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Muss Insolvenzverwalter Frist zur Mängelbeseitigung setzen?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.01.2005 - 23 U 150/04

Der Umstand, dass ein Generalunternehmer sich im förmlichen Insolvenzverfahren befindet, führt nicht dazu, dass die Mängelbeseitigung rechtlich unmöglich geworden ist und der Insolvenzverwalter vom Nachunternehmer ohne Fristsetzung sofort Geldzahlung (als Minderung des Werklohnanspruchs) verlangen kann.

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IMRRS 2005, 0782
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Konzernverrechungsklauseln nicht insolvenzfest!

OLG Köln, Urteil vom 10.11.2004 - 2 U 168/03

1. Aus § 94 InsO lässt sich nicht entnehmen, dass sog. Konzernverrechnungsklauseln, die das Gegenseitigkeitsverhältnis entfallen lassen, abweichend von der früheren Rechtslage nach der Konkursordnung sind.

2. Die Aufrechnung ist aber gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 2 InsO in entsprechender Anwendung aus insolvenzrechtlichen Gründen unzulässig.

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IMRRS 2005, 0744
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Inhalt des Gläubiger- und Forderungsverzeichnisses

BGH, Beschluss vom 07.04.2005 - IX ZB 195/03

a) Zur Anfechtbarkeit der Rücknahmefiktion.*)

b) Im Gläubiger- und Forderungsverzeichnis sind die Höhe und der voraussichtliche Zeitpunkt der Fälligkeit von Ansprüchen aus bestehenden Schuldverhältnissen anzugeben, auch wenn die Forderung gestundet ist oder sie erst nach Verfahrenseröffnung entsteht; dies gilt auch für Ansprüche des Verfahrensbevollmächtigten des Schuldners auf vereinbarte Vorschüsse und auf Anwaltshonorar.*)

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IMRRS 2005, 0720
GesellschaftsrechtGesellschaftsrecht
Unterlassene Rechtsverteidigung nicht interessenwidrig!

OLG Braunschweig, Beschluss vom 07.04.2005 - 8 W 16/05

Die Unterlassung der Rechtsverteidigung einer juristischen Person (GmbH) läuft dann nicht dem allgemeinen Interesse zuwider, wenn sich diese in Liquidation befindet und vermögenslos ist.*)

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IMRRS 2005, 0706
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Wann liegt Gläubigerbenachteiligungsabsicht vor?

BGH, Urteil vom 18.11.2004 - IX ZR 299/00

1. Tritt ein zahlungsschwacher Bauhauptunternehmer einem Subunternehmer Forderungsteile gegen seinen Auftraggeber erfüllungshalber ab, zu deren Abtretung er bereits aufgrund einer voraufgegangenen Sicherungsvereinbarung verpflichtet war, so begründet eine solche Abtretung in der Regel kein ausreichend starkes Beweisanzeichen dafür, daß der Bauhauptunternehmer in Gläubigerbenachteiligungsabsicht gehandelt hat und dem Subunternehmer dies bekannt war.*)

2. Eine Vereinbarung, in der sich ein zahlungsschwacher Bauhauptunternehmer gegenüber einem Subunternehmer verpflichtet, in einer Höhe, in der dieser werkvertragsrechtlich Sicherheit verlangen kann, ihm einen Teil des Werklohnanspruchs gegen den Bauherrn abzutreten, bildet ebenfalls kein starkes Beweisanzeichen für eine Gläubigerbenachteiligungsabsicht.*)

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IMRRS 2005, 0701
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Gesetzliche Löschungsvormerkung ist insolvenzfest

OLG Köln, Urteil vom 22.12.2004 - 2 U 103/04

Die gegen ein zur Insolvenzmasse gehörendes Eigentümergrundrecht eingetragene Löschungsvormerkung ist insolvenzfest.

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IMRRS 2005, 0685
BauvertragBauvertrag
Kommunales Wohnungsunternehmen: Öffentl. AG gem. § 17 VOB/B!

LG Schwerin, Urteil vom 13.11.2003 - 4 O 78/03

Ein kommunales Wohnungsbauunternehmen, das zwar als juristische Person des Privatrechts organisiert ist, jedoch im Eigentum der öffentlichen Hand steht, ist öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 17 Nr. 6 Abs. 4 VOB/B.

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IMRRS 2005, 0678
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Entgeltlichkeit einer Forderung

BGH, Urteil vom 03.03.2005 - IX ZR 441/00

a) Eine Leistung, die der spätere Gemeinschuldner zur Tilgung einer nicht werthaltigen Forderung des Leistungsempfängers gegen einen Dritten erbringt, ist auch dann als unentgeltlich anfechtbar, wenn der Leistungsempfänger von der Wertlosigkeit seiner Forderung keine Kenntnis hat.*)

b) Eine Leistung, die der spätere Gemeinschuldner zur Tilgung einer nicht werthaltigen Forderung des Empfängers gegen einen Dritten erbringt, ist nicht schon deshalb entgeltlich, weil der Empfänger seinerseits Leistungen an den Dritten erbracht hat.*)

c) Maßgeblich für die Beurteilung der Frage, ob der Leistungsempfänger an den Dritten eine werthaltige Gegenleistung erbracht hat, ist der Zeitpunkt der Vollendung seines Rechtserwerbs.*)

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IMRRS 2005, 0677
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Anzeige der Masseunzulänglichkeit: Kostenfestsetzungsbeschluss?

BGH, Beschluss vom 17.03.2005 - IX ZB 247/03

Nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit ist der Erlaß eines Kostenfestsetzungsbeschlusses zugunsten eines Altmassegläubigers unzulässig.*)

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IMRRS 2005, 0676
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Unzulässige Herbeiführung der Annahme eines Insolvenzplans

BGH, Beschluss vom 03.03.2005 - IX ZB 153/04

a) Kauft ein Insolvenzgläubiger oder ein Dritter einzelnen anderen Insolvenzgläubigern deren Forderungen zu einem Preis ab, der die in einem vorgelegten Insolvenzplan vorgesehene Quote übersteigt, um mit der so erlangten Abstimmungsmehrheit die Annahme des Insolvenzplans zu bewirken, ist der Forderungskauf nichtig, falls der Insolvenzplan zustande kommt (im Anschluß an BGHZ 6, 232, 236). Das Insolvenzgericht darf den Plan nicht bestätigen, wenn dessen Annahme auf dem Forderungskauf beruhen kann.*)

b) Die Herbeiführung der Annahme eines Insolvenzplans durch einen Forderungskauf, der einzelnen Gläubigern besondere Vorteile bietet, ist unlauter unabhängig davon, ob der Forderungskauf heimlich durchgeführt wird; etwas anderes kann nur gelten, wenn er offen in dem Insolvenzplan ausgewiesen wird.*)

c) Ein Forderungskauf, der nur für den Fall der rechtskräftigen Bestätigung des Insolvenzplans gelten soll, ist auch dann "im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren" vereinbart, wenn er ausschließlich dem Zweck dient, die Annahme dieses Plans zu sichern.*)

d) Die Annahme eines Insolvenzplans kann durch einen Forderungskauf auch dann herbeigeführt sein, wenn dessen Wirksamkeit auf den Zeitpunkt der rechtskräftigen Bestätigung des Insolvenzplans aufgeschoben ist, zugleich aber dem Käufer eine sofort wirksame Abstimmungsvollmacht erteilt wird, die dieser unabhängig von Weisungen des Verkäufers ausüben kann.*)

e) Die Annahme eines Insolvenzplans beruht auf einem Forderungskauf, wenn sie ohne die Stimmen des Forderungskäufers nicht zustande gekommen wäre.*)

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IMRRS 2005, 0674
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Bestimmtheit des Haftbefehls

BGH, Beschluss vom 17.02.2005 - IX ZB 62/04

a) Im anordnenden Teil des vom Insolvenzgerichts erlassenen Haftbefehls sind die Mitwirkungspflichten des Schuldners, die mit der Haft durchgesetzt werden sollen, so bestimmt zu bezeichnen, daß der Schuldner ohne weiteres erkennen kann durch welche Handlungen er seinen Mitwirkungspflichten genügt.*)

b) Erweist sich die Haftanordnung gegen den Schuldner im Insolvenzverfahren hinsichtlich einzelnen von ihm verlangter Auskunftspflichten als unbegründet, weil eine entsprechende Pflicht von vornherein nicht bestand oder sich zwischenzeitlich erledigt hat, hat das Beschwerdegericht den Haftbefehl auch dann teilweise abzuändern, wenn die Anordnung der Haft im Ergebnis weiterhin berechtigt ist.*)

c) Privatärztliche Honorarforderungen sind grundsätzlich pfändbar und unterliegen dem Insolvenzbeschlag.*)

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IMRRS 2005, 0670
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Beweislast für die Grundsätze des Eigenkapitalersatzes

BGH, Urteil vom 07.03.2005 - II ZR 138/03

a) Verlangt eine GmbH oder in ihrer Insolvenz der Insolvenzverwalter von einem Gesellschafter Rückzahlung einer Leistung nach den Grundsätzen des Eigenkapitalersatzes, muß die Gesellschaft bzw. der Insolvenzverwalter darlegen und beweisen, daß die Gesellschaft zu dem maßgeblichen Zeitpunkt in einer Krise i.S. des § 32 a Abs. 1 GmbHG war.*)

b) Beruft sich die Gesellschaft bzw. der Insolvenzverwalter dazu auf eine Insolvenzreife wegen Überschuldung der Gesellschaft, reicht es nicht aus, wenn lediglich die Handelsbilanz vorgelegt wird, auch wenn sich daraus ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ergibt. Vielmehr muß entweder ein Überschuldungsstatus mit Aufdeckung etwaiger stiller Reserven und Ansatz der Wirtschaftsgüter zu Veräußerungswerten aufgestellt oder dargelegt werden, daß stille Reserven und sonstige aus der Handelsbilanz nicht ersichtliche Veräußerungswerte nicht vorhanden sind.*)

c) Dabei muß die Gesellschaft bzw. der Insolvenzverwalter nicht jede denkbare Möglichkeit ausschließen, sondern nur naheliegende Anhaltspunkte - beispielsweise stille Reserven bei Grundvermögen - und die von dem Gesellschafter insoweit aufgestellten Behauptungen widerlegen.*)

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IMRRS 2005, 0655
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenzanfechtung gegen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.01.2005 - 8 U 249/04

Eine in kritischer Zeit im Wege der Zwangsvollstreckung erlangte Befriedigung durch Zahlung eines Drittschuldners ist nach § 131 Abs 1 Nr. 1 InsO als inkongruente Deckung anfechtbar, wenn die Pfändung und Überweisung der Forderung des Schuldners nicht zu einem wirksamen und insolvenzbeständigen Pfändungspfandrecht geführt hat, weil sie ebenfalls innerhalb des Zeitraums von einem Monat vor Insolvenzantragstellung erfolgt ist.*)

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IMRRS 2005, 0636
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Anfechtung einer Zahlung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung

OLG Koblenz, Urteil vom 27.01.2005 - 2 U 690/04

Die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch den Arbeitgeber aufgrund angedrohter oder durchgeführter Zwangsvollstreckung unterliegt aus dem Gesichtspunkt der inkongruenten Deckung der Insolvenzanfechtung nach § 131 Abs. 1 InsO.*)

Die Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (80/987 EWG) steht dem nicht entgegen; das gilt jedenfalls nach In-Kraft-Treten der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 80/987 EWG (Richtlinie 2002/74 EWG).*)

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IMRRS 2005, 0629
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Abtretungsverbot und Schuldnerschutz

BGH, Urteil vom 26.01.2005 - VIII ZR 275/03

1. Der Vorbehalt in den Einkaufsbedingungen einer GmbH, daß der Lieferant ohne vorherige schriftliche Zustimmung der GmbH nicht berechtigt ist, seine Kaufpreisforderungen gegen die GmbH abzutreten, steht einem Abtretungsausschluß nach § 354a HGB gleich.*)

2. Als Leistung im Sinne des § 354a Satz 2 HGB ist auch die Aufrechnung des Schuldners mit einer Forderung gegen den Zedenten anzusehen. Der Schuldner kann dabei die Aufrechnung nicht nur dem bisherigen Gläubiger gegenüber erklären, sondern auch dem neuen Gläubiger gegenüber.*)

3. § 406 BGB findet im Fall des § 354a HGB keine Anwendung. Der Schuldner kann daher selbst dann mit einer Forderung gegen den bisherigen Gläubiger aufrechnen, wenn er diese in Kenntnis der Abtretung erwirbt oder wenn sie nach Kenntnis des Schuldners und später als die abgetretene Forderung fällig wird.*)

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IMRRS 2005, 0590
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Verfahrensrecht - Zur Zulässigkeit einer Feststellungsklage nach §§ 179 ff InsO

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.04.2004 - 4 U 9/04

1. Ein außerhalb des Prüfungstermins erfolgtes Bestreiten genügt nicht, um die Klagemöglichkeit einer Feststellungsklage nach §§ 179 ff InsO zu eröffnen.

2. Anmeldung und Prüfung der Forderung im Prüfungstermin sind zwingende Sachurteilsvoraussetzungen.

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IMRRS 2005, 0585
MietrechtMietrecht
Voraussetzung für Aufrechnung Miete/Nebenkostenvorauszahlung

BGH, Urteil vom 11.11.2004 - IX ZR 237/03

Maßgebliche Rechtshandlung für die Möglichkeit der Aufrechnung von Mietzinsansprüchen gegen Ansprüche auf Auszahlung von Guthaben aus Nebenkostenvorauszahlungen ist der Abschluß des Mietvertrages.*)

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IMRRS 2005, 0583
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Klage des Insolvenzverwalters trotz fehlender Masse?

BGH, Urteil vom 02.12.2004 - IX ZR 142/03

Die Insolvenzordnung begründet keine Verpflichtung des Insolvenzverwalters, vor der Erhebung einer Klage oder während des Verfahrens die Interessen des Prozeßgegners an einer Erstattung seiner Kosten zu berücksichtigen (im Anschluß an BGHZ 148, 175 ff).*)

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IMRRS 2005, 0582
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Vergütung des Insolvenzverwalters

BGH, Beschluss vom 16.12.2004 - IX ZB 301/03

a) Die Vergütung des Insolvenzverwalters, dessen Amt vorzeitig geendet hat, ist regelmäßig in der Weise zu berechnen, daß der Regelsatz nach § 2 InsVV gemäß § 3 Abs. 2 Buchst. c InsVV reduziert wird.*)

b) Sonstige Umstände, welche die Tätigkeit dieses Insolvenzverwalters erleichtert oder erschwert haben, verringern oder erhöhen unmittelbar gemäß § 3 InsVV den für den Insolvenzverwalter maßgeblichen Bruchteil der Vergütung.*)

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IMRRS 2005, 0561
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Verfahrensrecht - Unterbrechung des PKH-Verfahrens durch Insolvenz?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.11.2004 - 4 W 155/04

Hat der Beklagte zur Verteidigung gegen die Klage Prozesskostenhilfe beantragt, so wird das Prozesskostenhilfeverfahren nicht dadurch unterbrochen, dass über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird.*)

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IMRRS 2005, 0555
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Selbständiges Beweisverfahren: Insolvenz des Antragsgegners

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.01.2005 - 4 W 142/04

Ist über das Vermögen des Antragsgegners im selbstständigen Beweisverfahren das Insolvenzverfahren eröffnet worden, so kann der Antrag auf Fristsetzung zur Klageerhebung nur vom Insolvenzverwalter gestellt werden.*)

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IMRRS 2005, 0497
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Arbeit & Soziales - Einschränkung der Saldotheorie in der Insolvenz

BGH, Urteil vom 02.12.2004 - IX ZR 200/03

Ist der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag wegen eines Mangels der Schriftform nichtig, kann der Entleiher Sozialversicherungsbeiträge, die er nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Verleihers zum Ausgleich der diesem obliegenden Zahlungspflicht an die Kasse geleistet hat, der vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Bereicherungsforderung nicht anspruchsmindernd entgegensetzen (Einschränkung der Saldotheorie in der Insolvenz).*)

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IMRRS 2005, 0489
GesellschaftsrechtGesellschaftsrecht
Einlagepflicht des GmbH-Gesellschafters

BGH, Urteil vom 08.11.2004 - II ZR 362/02

a) Wird in einem Prozeß des Insolvenzverwalters gegen einen GmbH-Gesellschafter rechtskräftig festgestellt, daß der Gesellschafter seine Einlage nicht eingezahlt hat, und führt der Insolvenzverwalter daraufhin das Kaduzierungsverfahren nach § 21 GmbHG durch, ist das Gericht in dem nachfolgenden Prozeß des Insolvenzverwalters gegen einen Mitgesellschafter auf Zahlung des Fehlbetrages nach § 24 GmbHG nicht an die rechtskräftige Feststellung aus dem Vorprozeß gebunden.*)

b) Der GmbH-Gesellschafter erfüllt seine Einlagepflicht, indem er den Einlagebetrag nach einem Kapitalerhöhungsbeschluß zur freien Verfügung der Geschäftsführer an die Gesellschaft zahlt. Dabei reicht die Zahlung auf ein im Debet geführtes Konto aus, sofern die Geschäftsführung die Möglichkeit erhält, über einen Betrag in Höhe der Einlageleistung frei zu verfügen, sei es im Rahmen eines förmlich eingeräumten Kreditrahmens, sei es aufgrund einer nur stillschweigenden Gestattung der Bank.*)

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IMRRS 2005, 0473
ARGEARGE
Auseinandersetzung der Gesellschaft bei Insolvenz

LG Bonn, Urteil vom 04.02.2005 - 18 O 248/04

Die Verrechnung von Gesellschafterforderungen in der Auseinandersetzungsbilanz des ausgeschiedenen ARGE-Partners ist zulässig, da diese nicht der Insolvenzanfechtung unterliegen, sondern gemäß § 84 Abs. 1 InsO die Auseinandersetzung der Gesellschaft außerhalb der Insolvenzordnung nach den allgemein Regeln des Gesellschafsrecht erfolgt.

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IMRRS 2005, 0418
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Urteil vom 02.04.1998 - III ZR 245/96

a) Zur Frage, ob ein Dritter in den Schutzbereich des Prüfvertrages zwischen einer Kapitalgesellschaft und einem Abschlußprüfer über eine Pflichtprüfung nach §§ 316 ff HGB einbezogen werden kann.*)

b) Zur Haftung des Abschlußprüfers einer Pflichtprüfung wegen der Ankündigung eines unrichtigen Testats gegenüber einem Dritten, das dieser als Entscheidungsgrundlage für einen Anteilserwerb verwendet.*)

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IMRRS 2005, 0404
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Urteil vom 29.06.1998 - II ZR 353/97

a) Ein Rechtsschutzinteresse für die Klage auf Feststellung einer Forderung zum Vermögensverzeichnis besteht auch dann, wenn über den Anspruch des Gläubigers eine notarielle Urkunde errichtet ist, in der sich der Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat.*)

b) Im Gesamtvollstreckungsverfahren ist bei der Prüfung, ob der Kaufpreis für den Erwerb eigener Geschäftsanteile durch die GmbH aus dem über den Betrag des Stammkapitals hinaus vorhandenen Vermögen aufgebracht werden kann, auf einen Gesamtvergleich des nach § 33 Abs. 2 GmbHG freien Vermögens mit dem Gesamtbetrag der offenen Ansprüche der Gesellschafter abzustellen, die einen Zahlungsanspruch aus einem Anteilsabtretungsvertrag geltend machen.*)

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IMRRS 2005, 0397
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Urteil vom 17.09.1998 - IX ZR 300/97

Ersatzaussonderungs- und Ersatzabsonderungsrechte entstehen in der Gesamtvollstreckung entsprechend den nach der Konkursordnung geltenden Voraussetzungen.*)

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IMRRS 2005, 0385
InsolvenzrechtInsolvenzrecht

BGH, Urteil vom 07.12.1998 - II ZR 382/96

Die Wirkung einer eigenkapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung, daß nämlich die Gesellschaft bzw. - im Falle ihres Konkurses - der Konkursverwalter das Grundstück nutzen darf, endet, sofern das überlassene Grundstück mit einem Grundpfandrecht belastet war, in entsprechender Anwendung von §§ 146 ff. ZVG, 1123, 1124 Abs. 2 BGB mit dem Wirksamwerden des im Wege der Zwangsverwaltung erlassenen Beschlagnahmebeschlusses, ohne daß es eines weiteren Tätigwerdens des Zwangsverwalters bedarf.*)

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