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Sachgebiet: Insolvenzrecht

2268 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

IMRRS 2004, 0137
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Auskunft des Insolvenzverwalters bzgl. Vermieterpfandrecht

BGH, Urteil vom 04.12.2003 - IX ZR 222/02

Verlangt der Vermieter des insolventen Mieters Auskunft über die seinem Vermieterpfandrecht unterliegenden Sachen, kann der Insolvenzverwalter dazu auch dann verpflichtet sein, wenn die Sachen unter der Verantwortung seines Amtsvorgängers von dem vermieteten Grundstück entfernt wurden.*)

Soweit der Insolvenzverwalter die Mietsache noch nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit nutzt, ist der Vermieter mit seiner Mietzinsforderung Neumassegläubiger.*)

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IMRRS 2004, 0136
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Inkongruente Deckung wegen Androhung eines Insolvenzantrags

BGH, Urteil vom 18.12.2003 - IX ZR 199/02

a) Leistet der Schuldner zur Abwendung eines angekündigten Insolvenzantrags, den der Gläubiger zur Durchsetzung seiner Forderung angedroht hat, bewirkt dies eine inkongruente Deckung.*)

b) Der für eine Inkongruenz notwendige zeitliche Zusammenhang zwischen der Drohung mit einem Insolvenzantrag und der Leistung des Schuldners endet je nach Lage des Einzelfalls nicht mit Ablauf der von dem Gläubiger mit der Androhung gesetzten Zahlungsfrist. Rückt der Gläubiger von der Drohung mit dem Insolvenzantrag nicht ab und verlangt er von dem Schuldner fortlaufend Zahlung, kann der Leistungsdruck über mehrere Monate fortbestehen.*)

c) Die durch die Androhung eines Insolvenzantrags bewirkte inkongruente Deckung bildet auch bei Anfechtungen nach § 133 Abs. 1 InsO in der Regel ein starkes Beweisanzeichen für einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners und eine Kenntnis des Gläubigers hiervon.*)

d) Ist dem Gläubiger eine finanziell beengte Lage des Schuldners bekannt, kann die Inkongruenz einer Deckung auch im Rahmen von § 131 Abs. 1 Nr. 3 InsO ein nach § 286 ZPO zu würdigendes Beweisanzeichen für die Kenntnis von einer Gläubigerbenachteiligung sein.*)

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IMRRS 2004, 0135
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Inwieweit ist Zahlung auf eine fällige Forderung inkongruent?

BGH, Urteil vom 18.12.2003 - IX ZR 9/03

Die Zahlung auf eine fällige Forderung ist inkongruent insoweit, als sie mitursächlich auf Maßnahmen (z.B. Kontosperre der Gläubigerbank) beruht, auf die kein Anspruch bestand.*)

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IMRRS 2004, 0134
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Festgesetzte Beträge fehlen in der öffentlichen Bekanntmachung

BGH, Beschluss vom 04.12.2003 - IX ZB 249/02

Wurde der Schuldner zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters gehört, ist das Fehlen der festgesetzten Beträge in der öffentlichen Bekanntmachung für den Nachweis der Zustellung ohne Bedeutung (im Anschluß an BayObLG InsO 2002, 129).*)

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IMRRS 2004, 0088
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Haftung des Insolvenzverwalters nach § 61 Satz 1 InsO

LG Gießen, Urteil vom 19.11.2003 - 5 O 170/03

1. Im Prozess um die Haftung für die Nichterfüllung von Masseverbindlichkeiten hat der Insolvenzverwalter je nach den Erfordernissen des Falles näher und gegebenenfalls bis ins Einzelne darzulegen und zu beweisen, wie er das erforderliche finanzielle Kontroll- und Eingriffsinstrumentarium ausgestaltet hat.

2. Die Haftung des Insolvenzverwalters aus § 61 Satz 1 InsO tritt bereits dann ein, wenn eine Erfüllung bei Fälligkeit nicht möglich ist.

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IMRRS 2004, 0077
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Bürgschaft - Sicherungszweck einer Partnerausschüttungsbürgschaft

LG Osnabrück, Urteil vom 16.12.2003 - 7 O 1615/03

Eine Partnerausschüttungsbürgschaft gemäß §§ 11.24, 11.25 ARGE-Vertrag sichert Partnerausschüttungen auch im Insolvenzfall.

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IMRRS 2004, 0073
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Kenntnis der Gläubigerbenachteiligungsabsicht

OLG Koblenz, Urteil vom 25.09.2003 - 5 U 788/03

1. Die Behauptung des Anfechtungsgegners, der Gläubiger habe Erfolg versprechende Vollstreckungsmöglichkeiten nicht genutzt, ist im Anfechtungsprozess unerheblich, wenn die zwischenzeitlich abgegebene eidesstattliche Offenbarungsversicherung des Schuldners dessen Einkommens- und Vermögenslosigkeit ergeben hat und die behaupteten Vollstreckungsmöglichkeiten dem Gläubiger seinerzeit nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten.

2. Beim entgeltlichen Vertrag mit einer nahe stehenden Person i. S. v. § 138 InsO wird vermutet, dass sie die Benachteiligungsabsicht des Schuldners kannte. Fehlende Kenntnis muss der Anfechtungsgegner beweisen. Dabei ist maßgeblich, welche Vorstellung von den Beweggründen des Schuldners das konkrete Rechtsgeschäft vermitteln musste.

3. Zu den Anforderungen an die Darlegung fehlender Kenntnis der Gläubigerbenachteiligungsabsicht.

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IMRRS 2004, 0070
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenzverwalter erhält keine Treuhändervergütung

BGH, Beschluss vom 18.12.2003 - IX ZB 60/03

Dem Insolvenzverwalter steht vor einer Entscheidung des Insolvenzgerichts gemäß § 291 Abs. 2 InsO über die Bestellung als Treuhänder eine Treuhändervergütung nicht zu.*)

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IMRRS 2004, 0045
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Nichtbeachtung von Absonderungsrechten

OLG Celle, Beschluss vom 26.11.2003 - 16 U 134/03

Die mutmaßliche Nichtbeachtung von Absonderungsrechten bei der bevorstehenden Verwertung unbeweglicher Sachen durch den Insolvenzverwalter rechtfertigt kein Herausgabeverlangen des Gläubigers.*)

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IMRRS 2004, 0040
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Rechtsmittel gegen verweigerte Akteneinsicht

OLG Celle, Beschluss vom 05.01.2004 - 2 W 113/03

Gegen die Verweigerung von Einsicht in die Insolvenzakten innerhalb eines eröffneten Insolvenzverfahrens steht dem Gläubiger das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu.*)

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IMRRS 2004, 0020
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Insolvenz des Haftpflichtigen

LG Gießen, Urteil vom 08.12.2003 - 4 O 280/00

1. In der Insolvenz des auf Schadensersatz haftenden Sonderfachmanns kann der Bauherr abgesonderte Befriedigung aus der Entschädigungsleistung des Haftpflichtversicherers verlangen.

2. Die abgesonderte Befriedigung gemäß § 157 VVG kann unmittelbar durch Klage auf Zahlung gegen den Insolvenzverwalter geltend gemacht werden, beschränkt auf die Leistung aus der Entschädigungsforderung gegen den Versicherer.

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IMRRS 2004, 0015
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Zuständigkeit für Verfahrenseröffnung bei Umzug innh. der EG

BGH, Beschluss vom 27.11.2003 - IX ZB 418/02

Zu der Frage, ob das Gericht des Mitgliedstaats, in dem der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt worden ist, für die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zuständig bleibt, wenn der Schuldner nach Antragstellung, aber vor der Eröffnung den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats verlegt, oder ob das Gericht des anderen Mitgliedstaats zuständig wird (Vorlage an den EuGH).*)

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IMRRS 2004, 0012
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Regelvergütung des Konkursverwalters ist Bruttovergütung

BGH, Beschluss vom 20.11.2003 - IX ZB 469/02

Die Regelvergütung des Konkursverwalters stellt auch nach Inkrafttreten der InsVV weiterhin eine Bruttovergütung dar, die im Umfange des ermäßigten Satzes nach § 12 Abs. 2 UStG die von dem Konkursverwalter zu zahlende Umsatzsteuer enthält, so daß diesem zusätzlich zu der Regelvergütung als Ausgleich lediglich der Unterschiedsbetrag zur Umsatzsteuer nach dem allgemeinen Satz zusteht.*)

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Online seit 2003

IMRRS 2003, 1439
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Verwertungskostenpauschale

BGH, Urteil vom 20.11.2003 - IX ZR 259/02

a) Zieht der absonderungsberechtigte Gläubiger eine Forderung ein, ohne dazu vom Insolvenzverwalter ermächtigt worden zu sein, schuldet er der Masse nicht allein deshalb zusätzlich zur Feststellungskostenpauschale auch die Verwertungskostenpauschale.*)

b) Hat der absonderungsberechtigte Gläubiger vor Insolvenzeröffnung eine Forderung nach Aufdeckung der Abtretung eingezogen, kann diese Rechtshandlung nicht mit der Begründung angefochten werden, der Masse sei die Verwertungskostenpauschale entgangen.*)

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IMRRS 2003, 1438
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Feststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter

BGH, Urteil vom 23.10.2003 - IX ZR 165/02

a) Geht der Gläubiger im Feststellungsverfahren nach § 179 InsO von dem angemeldeten Rückzahlungsanspruch aus Wandelung auf die Geltendmachung eines Nichterfüllungsschadens über, so ist die Klage unzulässig, wenn die neue Forderung nicht zur Tabelle angemeldet wurde (im Anschluß an BGH, Urt. v. 27. September 2001 - IX ZR 71/00, WM 2001, 2180).*)

b) Eine allgemeine Feststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter auf Feststellung eines unbezifferten Insolvenzanspruchs ist unzulässig.*)

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IMRRS 2003, 1391
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Unterbrechung des Beweisverfahrens bei Insolvenzverfahren?

OLG Hamm, Beschluss vom 20.11.2003 - 21 W 28/03

Ein selbständiges Beweisverfahren wird mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der antragstellenden Partei unterbrochen.*)

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IMRRS 2003, 1379
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Beginn der Frist zur Anfechtung des Insolvenzplans

BGH, Beschluss vom 16.10.2003 - IX ZB 36/03

Die gesetzliche Regelung, daß die Frist von zwei Wochen zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluß, durch den der Insolvenzplan bestätigt oder versagt wird, mit der Verkündung des Beschlusses beginnt, bleibt auch dann maßgebend, wenn vom Gericht hierüber falsch belehrt worden ist.*)

Zur Wiedereinsetzung von Amts wegen, wenn über den Beginn der Rechtsmittelfrist gegen einen verkündeten Beschluß vom Gericht falsch belehrt worden ist.*)

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IMRRS 2003, 1369
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Benachteiligung der Insolvenzgläubiger

BGH, Urteil vom 09.10.2003 - IX ZR 28/03

Verkauft der spätere Schuldner ohne vorherige Verpflichtung im letzten Monat vor dem Eröffnungsantrag an einen Insolvenzgläubiger (Käufer) Gegenstände, die er einem anderen Gläubiger zur Sicherheit übereignet hatte und die dieser zur Veräußerung nur an diesen Käufer "freigibt", so werden die Insolvenzgläubiger im allgemeinen durch die dadurch zugunsten des Käufers hergestellte Aufrechnungslage benachteiligt; die Aufrechnung des Käufers gegen die Kaufpreisforderung ist dann gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO i.V. mit § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO unwirksam.*)

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IMRRS 2003, 1356
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet

BGH, Beschluss vom 25.09.2003 - IX ZR 213/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2003, 1355
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Aussetzung wegen schutzwürdiger Interessen?

BGH, Beschluss vom 16.10.2003 - IX ZB 133/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2003, 1353
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Prozesskostenhilfe trotz aussichtsloser Berufung?

BGH, Beschluss vom 09.10.2003 - IX ZA 8/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2003, 1284
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Anspruch aus § 104 VglO

BGH, Urteil vom 23.10.2003 - IX ZR 10/02

Ein Anspruch aus § 104 VglO ist nur begründet, wenn und soweit der Zwangsvollstreckungsgläubiger durch den Zugriff auf Kosten der Masse etwas erlangt und dadurch im Sinne des § 812 Abs. 1 Satz 2 BGB ungerechtfertigt bereichert ist. Der Zugriffsgegenstand, auf den sich die Sperrwirkungen beziehen sollen, muß mithin zu dem Vermögen gehört haben, über welches der Anschlußkonkurs eröffnet wurde.*)

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IMRRS 2003, 1283
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens

BGH, Beschluss vom 16.10.2003 - IX ZB 599/02

Teilt das Insolvenzgericht dem Schuldner mit, daß sein Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens kraft Gesetzes als zurückgenommen gelte, weil er unvollständig und trotz gerichtlicher Aufforderung nicht fristgerecht ergänzt worden sei, so ist dagegen eine sofortige Beschwerde grundsätzlich nicht statthaft.*)

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IMRRS 2003, 1279
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
"Freigabe" eines Passivprozesses durch Insolvenzverwalter?

BGH, Beschluss vom 27.10.2003 - II ZA 9/02

Ein Insolvenzverwalter kann nicht einen gemäß § 240 ZPO unterbrochenen Passivprozeß über eine Insolvenzforderung zur Aufnahme durch den Gemeinschuldner "freigeben".*)

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IMRRS 2003, 1278
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Verrechnungsbefugnis bei drohender Insolvenz

BGH, Urteil vom 04.09.2003 - I ZR 128/01

Eine Vereinbarung, die den Schuldner zu seiner Sicherung ermächtigt, seine Forderungen gegen einen von der Insolvenz bedrohten Dritten mit Forderungen seines Gläubigers zu verrechnen, kann vom Gläubiger nur mit Wirkung für die Zukunft gekündigt werden. Entsprechend der Sicherungsabrede zwischen Gläubiger und Schuldner können bereits entstandene Forderungen auch nach der Kündigung verrechnet werden.*)

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IMRRS 2003, 1258
ImmobilienImmobilien
Auslegung eines Ausgliederungsvertrages nach § 123 Abs. 3 UmwG

BGH, Urteil vom 08.10.2003 - XII ZR 50/02

Zur Auslegung eines Ausgliederungsvertrages nach § 123 Abs. 3 UmwG.*)

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IMRRS 2003, 1255
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Rückzahlung von Zuschüssen

BGH, Urteil vom 15.10.2003 - VIII ZR 358/02

a) Zur Frage, ob eine Automobilherstellerin Anspruch auf Rückzahlung von Zuschüssen hat, die sie aufgrund einer Vereinbarung unter Beteiligung des Insolvenzverwalters an einen insolventen Zulieferer zur Fortführung des Geschäftsbetriebes geleistet hat.*)

b) Zur Frage der Zulässigkeit der Aufrechnung mit einem derartigen Anspruch gegenüber Kaufpreisansprüchen, die der Zulieferer vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens an ein Factoringunternehmen abgetreten hat.*)

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IMRRS 2003, 1244
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners

BGH, Beschluss vom 18.09.2003 - IX ZB 75/03

Die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners nach § 97 InsO umfassen die Erteilung einer sogenannten Auslandsvollmacht, wenn Anhaltspunkte für Vermögen des Schuldners im Ausland bestehen und die Befugnisse des Insolvenzverwalters im Ausland nicht ohne weiteres anerkannt werden.*)

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IMRRS 2003, 1238
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Beiordnung eines Rechtsanwaltes

BGH, Beschluss vom 18.09.2003 - IX ZB 44/03

Hat ein Gläubiger eine Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung zur Tabelle angemeldet, so ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts gemäß § 4a Abs. 2 InsO nicht allein wegen eines dem Schuldner gemäß § 175 Abs. 2 InsO vom Insolvenzgericht erteilten Hinweises auf die Rechtsfolgen des § 302 Nr. 1 InsO und die Möglichkeit des Widerspruchs zu versagen. Vielmehr ist ein Rechtsanwalt beizuordnen, wenn der Schuldner im Rahmen seiner Möglichkeiten dartut, daß er nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen im konkreten Fall nicht in der Lage ist, ohne anwaltliche Hilfe eine Entscheidung über die Zweckmäßigkeit der Erhebung des Widerspruchs zu treffen.*)

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IMRRS 2003, 1212
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Verfahrensrecht - Teilurteil bei Verfahrensunterbrechung wegen Insolvenz

OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.09.2003 - 7 U 136/03

Die Unterbrechung eines Verfahrens gegen einen einfachen Streitgenossen wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bildet eine Ausnahme vom Grundsatz, dass ein Teilurteil dann nicht ergehen soll, wenn die Gefahr widerstreitender Erkenntnisse besteht. Sie ist regelmäßig gerechtfertigt, weil die Unterbrechung zu einer faktischen Trennung der Verfahren führt.

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IMRRS 2003, 1181
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Anfechtung eigener Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters

OLG Celle, Urteil vom 12.12.2002 - 13 U 56/02

Zur Frage, wann ein Insolvenzverwalter Rechtshandlungen, die er als vorläufiger Insolvenzverwalter selbst vorgenommen oder ihnen zugestimmt hat, nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens anfechten kann.*)

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IMRRS 2003, 1168
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Stundung der Verfahrenskosten

BGH, Beschluss vom 25.09.2003 - IX ZB 459/02

Die Verfahrenskosten sind auch dann zu stunden, wenn der Schuldner die in dem maßgebenden Verfahrensabschnitt anfallenden Kosten nur im Wege von Ratenzahlungen, nicht aber in einer Einmalzahlung aufbringen kann.*)

Im Verbraucherinsolvenzverfahren bildet das Eröffnungsverfahren neben dem eröffneten (vereinfachten) Insolvenzverfahren, dem gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren und dem Restschuldbefreiungsverfahren einen besonderen Verfahrensabschnitt.*)

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IMRRS 2003, 1148
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Verfahrensrecht - Klageerhebung gemäß § 494a Abs. 1 ZPO

KG, Beschluss vom 07.07.2003 - 24 W 367/02

Für einen Kostenantrag des Antragsgegners oder seines Streithelfers nach § 494 a Abs. 2 ZPO ist kein Raum, wenn der Antrag auf Klageerhebung nach § 494a Abs. 1 ZPO unzulässig ist, weil die vom Antragsteller geltend gemachten Ansprüche ohnehin nur zur Insolvenztabelle anzumelden sind und im Übrigen ein Hauptsacheprozess wirtschaftlich unzumutbar wäre.*)

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IMRRS 2003, 1147
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung

BGH, Beschluss vom 11.09.2003 - IX ZB 37/03

a) Stellt der Gläubiger den Antrag, dem Schuldner die Restschuldbefreiung zu versagen, so hat er den Versagungsgrund nach den für den Zivilprozeß geltenden Regeln und Maßstäben glaubhaft zu machen.*)

b) Eine aufgrund richterlicher Sachprüfung ergangene rechtskräftige gerichtliche Entscheidung reicht regelmäßig zur Glaubhaftmachung des aus ihr ersichtlichen rechtserheblichen Sachverhalts aus.*)

c) Die Amtsermittlungspflicht des Insolvenzgerichts setzt ein, wenn der Gläubiger den Versagungsgrund glaubhaft gemacht hat.*)

d) Das Insolvenzgericht darf dem Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung nur stattgeben, wenn es nach Ausschöpfung der ihm obliegenden Ermittlungspflicht zur vollen Überzeugung gelangt, daß der geltend gemachte Versagungstatbestand erfüllt ist.*)

e) Unrichtige oder unvollständige Angaben des Schuldners betreffen jedenfalls dann seine eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse, wenn sie sich auf eine Personengesellschaft beziehen, für deren Verbindlichkeiten er unbeschränkt haftet.*)

f) Unrichtige schriftliche Angaben des Schuldners liegen auch dann vor, wenn ein Dritter die schriftliche Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse mit Wissen und Billigung des Schuldners abgegeben hat.*)

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IMRRS 2003, 1125
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Bürgschaftsrecht - Bedingte Bürgschaft

BGH, Urteil vom 24.07.2003 - IX ZR 333/00

Erklärt der Treuhänder im vereinfachten Insolvenzverfahren dem Schuldner, er erkenne das Absonderungsrecht eines Dritten an der vom Schuldner gerichtlich geltend gemachten Forderung an und werde deshalb insoweit keine Verwertung vornehmen, bringt er damit in der Regel zum Ausdruck, daß er die Aufnahme des unterbrochenen Rechtsstreits ablehnt.*)

Erhält der Gläubiger vom Kreditinstitut seines Vertragspartners eine Bürgschaft zur Sicherung einer vertraglich geschuldeten Anzahlung, soll die Sicherheit jedoch erst in Kraft treten, wenn die Anzahlung bei der Bank "bedingungslos und auflagenfrei" eingegangen ist, kommt zwischen Gläubiger und Kreditinstitut ein Treuhandauftrag zustande, wenn der Gläubiger dem Kreditinstitut die Auflage erteilt, die Auszahlung dürfe erst nach Freigabe durch ihn erfolgen, und das Kreditinstitut die geleistete Zahlung nicht zurückweist.*)

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IMRRS 2003, 1107
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Rechtsbeschwerde gegen Postsperre

BGH, Beschluss vom 11.09.2003 - IX ZB 65/03

Zu den Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung einer Postsperre.*)

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IMRRS 2003, 1101
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Anfechtbarkeit einer insolvenznahen Sicherungsübereignung

OLG Koblenz, Urteil vom 18.09.2003 - 5 U 520/03

1. Für die Anfechtbarkeit von Verträgen, die lediglich in der Krisensituation des Insolvenzschuldners in Kraft treten sollen, ist nicht der Abschluss, sondern der Zeitpunkt des Wirksamwerdens maßgeblich.

2. Eine Sicherungsübereignung ist keine unentgeltliche Leistung i.S.v. § 134 InsO. Zur Abgrenzung zwischen sofortiger und aufschiebend bedingter Sicherungsübereignung.

3. Einer wiederholten Beweisaufnahme bedarf es nicht, wenn das Berufungsgericht weder die Glaubwürdigkeit eines Zeugen noch die Glaubhaftigkeit seiner Aussage anders beurteilt und die Aussage auch nicht anders versteht als die angefochtene Entscheidung. Neue rechtliche Schlussfolgerungen mit gegenläufigem Ergebnis sind ohne Wiederholung der Beweisaufnahme statthaft.

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IMRRS 2003, 1095
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Wann ist Aufrechnungslage entstanden?

OLG Hamm, Urteil vom 18.02.2003 - 21 U 7/02

Anfechtungsgegenstand muss nicht die Rechtshandlung als solche, sondern kann auch ihre die Gläubiger benachteiligende Wirkung sein, und zwar auch dann, wenn diese im Kausalverlauf einen Schritt ferner liegt als unanfechtbare Wirkungen.

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IMRRS 2003, 1078
ImmobilienImmobilien
Forderungsabtretung aus einem Grundstückskaufvertrag

OLG Rostock, Beschluss vom 13.02.2003 - 3 W 5/03

Die Abtretung einer Forderung aus einem Grundstückskaufvertrag wird ungeachtet der Hinterlegung des Kaufpreises auf Notaranderkonto und dessen späterer Auszahlung an den Verkäufer mit Fälligkeit der zedierten Forderung und nicht mit Eintritt der Auszahlungsvoraussetzungen wirksam.*)

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IMRRS 2003, 1074
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Verfahrensrecht - Vorläufiger Insolvenzverwalter: Verfahrensunterbrechung?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.07.2003 - 14 U 207/01

1. Ein anhängiger Rechtsstreit wird durch die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters nicht gemäß § 240 S. 2 ZPO unterbrochen, wenn dem Schuldner kein allgemeines Verfügungsverbot, sondern nur ein Zustimmungsvorbehalt i.S.v. § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO auferlegt wird (Anschluß an BGH NJW 1999, S. 2822 f.).*)

2. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Personengesellschaft, deren persönlich haftender Gesellschafter weder eine natürliche Person noch eine nicht insolvente juristische Person ist, ist die Freigabe streitbefangener Massegegenstände durch den Verwalter unwirksam. Die Prozeßführungsbefugnis geht durch eine solche Freigabe nicht auf den Schuldner über. Die vom Schuldner nach unwirksamer Freigabe erklärte Aufnahme des Rechtsstreits führt daher nicht zur Beendigung der Unterbrechung.*)

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IMRRS 2003, 1063
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Voraussetzung des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes

BGH, Urteil vom 17.07.2003 - IX ZR 272/02

a) Der Gläubigerbenachteiligungsvorsatz nach § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO setzt kein unlauteres Zusammenwirken von Schuldner und Gläubiger voraus.*)

b) Von einem Gläubiger, der Umstände kennt, die zwingend auf eine mindestens drohende Zahlungsunfähigkeit schließen lassen, ist zu vermuten, daß er auch die drohende Zahlungsunfähigkeit selbst kennt.*)

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IMRRS 2003, 1057
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Angemessene Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

BGH, Beschluss vom 24.06.2003 - IX ZB 453/02

a) Ein Vergütungssatz von 25 % der Staffelvergütung gemäß § 2 InsVV ist beim vorläufigen Insolvenzverwalter als Ausgangssatz angemessen. Von diesem kommen je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit Zu- oder Abschläge in Betracht.*)

b) Allein die Bestellung zum starken vorläufigen Insolvenzverwalter rechtfertigt nicht generell einen Vergütungszuschlag.*)

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IMRRS 2003, 1056
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Bearbeitung von Aussonderungsrechten: Zuschlag für Verwalter?

BGH, Beschluss vom 24.07.2003 - IX ZB 607/02

a) Ein Zuschlag für die Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten ist nicht allein deswegen gerechtfertigt, weil die Höhe der Fremdrechte oder die Anzahl der Berechtigten eine bestimmte Quote erreicht; er kommt vielmehr nur dann in Betracht, wenn die Bearbeitung den Insolvenzverwalter stärker als in entsprechenden Insolvenzverfahren allgemein üblich in Anspruch genommen hat.*)

b) Das Insolvenzgericht braucht nicht für jeden in Frage kommenden Zuschlags- oder Abschlagstatbestand zunächst isoliert zu entscheiden, ob er eine Erhöhung oder Ermäßigung des Regelsatzes rechtfertigt; es darf den Zuschlag für einen an sich erfüllten Erhöhungstatbestand auch dann versagen, wenn die für ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz sprechenden Gründe bei einer Gesamtbetrachtung gleichwertig erscheinen.*)

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IMRRS 2003, 1018
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Geschäftsführerhaftung wegen Insolvenzverschleppung

BGH, Urteil vom 07.07.2003 - II ZR 241/02

a) Auf dem Wege der Insolvenzverschleppungshaftung können die Neugläubiger einer GmbH deren die Insolvenzantragspflicht pflichtwidrig schuldhaft verletzenden Geschäftsführer auf Ausgleich des Schadens in Anspruch nehmen, der ihnen dadurch entsteht, daß sie in Rechtsbeziehungen zu der insolventen Gesellschaft getreten sind. Ob dasselbe auch für gesetzliche Schuldverhältnisse gilt, bleibt offen.*)

b) Es besteht keine die Vermutung des § 252 Satz 2 BGB auslösende Wahrscheinlichkeit, daß Arbeitnehmer einer insolvent gewordenen GmbH sofort eine Beschäftigung bei einem anderen Unternehmen mit der Folge aufnehmen, daß die Sozialkasse, bei der sie zuvor versichert waren, durch die verspätete Stellung des Insolvenzantrages einen Beitragsausfallschaden erleidet.*)

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IMRRS 2003, 1014
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Aussonderungsrecht bei Treuhand?

BGH, Urteil vom 24.06.2003 - IX ZR 75/01

a) Durch eine schuldrechtliche Vereinbarung, daß der bisherige Volleigentümer sein Eigentum nunmehr im Interesse eines anderen ("Treugeber") verwaltet, erwirbt dieser kein Aussonderungsrecht in der Insolvenz des Eigentümers ("Treuhänders").*)

b) Ein Aussonderungsrecht an einem Grundstück kann durch eine Treuhandvereinbarung ohne Vormerkung des Übereignungsanspruchs des Treugebers nicht begründet werden.*)

c) § 25 Abs. 5 Satz 1 DMBilG begründet ein schuldrechtliches Aussonderungsrecht der Treuhandanstalt, das jedoch erlischt, sobald die Privatisierung vollzogen ist.*)

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IMRRS 2003, 1005
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Verfahrensrecht - Insolvenz eines BGB-Gesellschafters: Verfahrensaussetzung

BGH, Beschluss vom 24.07.2003 - VII ZR 209/01

Die Mitglieder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bilden als Kläger eine notwendige Streitgenossenschaft. Einen zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Anspruch können sie nur gemeinsam geltend machen; eine in Bezug auf einzelne klagende Gesellschafter ergehende Entscheidung ist unzulässig. Deshalb muß nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters das Verfahren insgesamt ausgesetzt werden.

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IMRRS 2003, 1003
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Umweltrecht - Altlastenhaftung der Insolvenzmasse

VG Dresden, Urteil vom 19.06.2003 - 13 K 862/02

Grundsätzlich steht die Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens (jetzt: Insolvenzverfahrens) dem Erlass eines Leistungsbescheids nach behördlicher Ersatzvornahme einer wasser- und bodenschutzrechtlichen Anordnung nicht entgegen. Vielmehr können die Kosten der Ersatzvornahme als vorab zu begleichender Anspruch nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 GesO geltend gemacht werden, wenn die Durchführung und die Kostenfestsetzung nach Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens stattgefunden haben. Der Gesamtvollstreckungsverwalter ist für die zur Masse gehörigen Gegenstände zustandsverantwortlich, da nur er aktuell rechtlich in der Lage ist, die von ihnen ausgehenden Störungen zu beseitigen.

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IMRRS 2003, 1001
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenz - Muss Insolvenzgläubiger Bürgschaftsurkunde im Original vorlegen?

OLG Hamm, Beschluss vom 02.05.2003 - 31 W 52/03

Eine Insolvenzforderung kann im Prüfungstermin nicht allein deswegen bestritten werden, weil die Bürgschaftsurkunde lediglich in Kopie, nicht jedoch im Original vorgelegt worden ist. Gemäß § 174 Abs. 1 Satz 2 InsO reicht die Vorlage einer Ablichtung der Bürgschaftsurkunde grundsätzlich für eine ordnungsgemäße Forderungsanmeldung aus.

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IMRRS 2003, 0957
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Anzeichen einer Zahlungseinstellung

BGH, Urteil vom 10.07.2003 - IX ZR 89/02

Beitragszahlungen des späteren Gemeinschuldners an einen Sozialversicherungsträger benachteiligen die anderen Konkursgläubiger regelmäßig auch insoweit, als sie auf Arbeitnehmeranteile zu verrechnen sind (Bestätigung von BGHZ 149, 100 ff).*)

Die mindestens halbjährige Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen kann hinreichend auf eine Zahlungseinstellung hindeuten.*)

Kennt ein im Geschäftsleben nicht unerfahrener Konkursgläubiger alle für das Vorliegen einer Zahlungseinstellung wesentlichen Tatsachen, so kennt er die Zahlungseinstellung auch dann, wenn er die aus den Tatsachen zwingend abzuleitenden Schlußfolgerungen nicht zieht; das gilt regelmäßig auch dann, wenn dieser Gläubiger mit mehr als einmonatiger Verzögerung nach Stellung eines Konkursantrags vollständig befriedigt wird.*)

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IMRRS 2003, 0956
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Rechtsnachfolge i.S.v. § 145 InsO

BGH, Urteil vom 24.06.2003 - IX ZR 228/02

a) Auch ein Prozeßvergleich wirkt regelmäßig nicht schuldumschaffend.*)

b) Die Rechtsnachfolge i.S.v. § 145 InsO setzt voraus, daß der Nachfolger den anfechtbar weggegebenen Gegenstand selbst erlangt; sie scheidet aus, wenn schon dem Ersterwerber die Rückgewähr in Natur vor Eintritt der "Rechtsnachfolge" unmöglich geworden war.*)

c) Der Zahlungsanspruch des Anfechtungsgläubigers stellt in der Insolvenz des Anfechtungsgegners jedenfalls dann nur eine Insolvenzforderung dar, wenn dieser im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung über sein Vermögen lediglich Wertersatz schuldete und eine Gegenleistung für den anfechtbar erlangten Gegenstand selbst nicht unterscheidbar in seinem Vermögen vorhanden ist.*)

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