Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1640 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IMRRS 2011, 0034BGH, Beschluss vom 18.11.2010 - V ZB 165/10
Die Beachtung der Rechte, die einem Ausländer nach Art. 36 Abs. 1 Buchst. b des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen zustehen, muss für das Rechtsbeschwerdegericht nachvollziehbar sein. Die Belehrung des Ausländers über diese Rechte, seine Reaktion hierauf und, sofern verlangt, die unverzügliche Unterrichtung der konsularischen Vertretung von der Inhaftierung sind daher aktenkundig zu machen.*)
VolltextOnline seit 2010
IMRRS 2010, 3560BGH, Beschluss vom 11.11.2010 - V ZB 123/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3546
BGH, Urteil vom 01.12.2010 - VIII ZR 241/07
Die Übergangsbestimmung in § 21 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 21. Juli 2004 (EEG 2004) ist verfassungsgemäß.*)
VolltextIMRRS 2010, 3511
BGH, Urteil vom 26.10.2010 - VI ZR 307/09
Die ärztliche Behandlung von Zivildienstleistenden durch Vertragsärzte und Krankenhäuser mit Kassenzulassung im Rahmen der gesetzlichen Heilfürsorge erfolgt nicht in Ausübung eines öffentlichen Amtes.*)
VolltextIMRRS 2010, 3506
BGH, Urteil vom 26.10.2010 - VI ZR 230/08
Der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegen eine Presseberichterstattung reicht hinsichtlich der Veröffentlichung von Bildern einerseits und der Wortberichterstattung andererseits unterschiedlich weit.*)
VolltextIMRRS 2010, 3501
BGH, Urteil vom 26.10.2010 - VI ZR 190/08
Zur Zulässigkeit der Veröffentlichung kontextbezogener Fotos in einem Presseartikel über ein zeitgeschichtliches Ereignis (Rosenball in Monaco).*)
VolltextIMRRS 2010, 3371
BGH, Beschluss vom 26.10.2010 - V ZB 201/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3366
BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - IX ZR 136/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3363
BGH, Beschluss vom 21.10.2010 - V ZB 56/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3358
BGH, Beschluss vom 21.10.2010 - V ZB 96/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3330
BGH, Beschluss vom 14.10.2010 - V ZB 214/10
Ein Betroffener muss grundsätzlich auch nach seiner Abschiebung die Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem durch § 1 PKHVV festgelegten Formular abgeben oder eine gleichgestellte Unterlage vorlegen.*)
VolltextIMRRS 2010, 3326
BGH, Urteil vom 04.11.2010 - III ZR 275/09
1. Ist vor Beginn des Laufs der Verjährungsfrist ein Antrag auf Schadensersatz nach § 4 Abs. 3 StHG gestellt, über den nach Grund und Höhe in einem Verwaltungsverfahren nach § 5 Abs. 3 StHG zu befinden ist, tritt die mit der Antragstellung verbundene Unterbrechungswirkung mit dem Beginn des Laufs der Verjährungsfrist ein (im Anschluss an BGHZ 52, 47).*)
2. Im Anwendungsbereich des Staatshaftungsgesetzes will die in § 5 Abs. 2 vorgesehene Pflicht zur Weiterleitung eines Schadensersatzantrags an die zuständige Stelle sicherstellen, dass einem Geschädigten die mit der rechtzeitigen Stellung des Antrags verbundenen verjährungsrechtlichen Wirkungen zugute kommen.*)
3. Verzichtet ein vom Restitutionsantragsteller beauftragter Rechtsanwalt darauf, sich vom Amt zur Regelung offener Vermögensfragen eine Eingangsbestätigung für die Anmeldung von Rückgabeansprüchen erteilen zu lassen, ergibt sich hieraus keine anderweitige Ersatzmöglichkeit für Schadensersatzansprüche, die auf einer mangelhaften Registrierung des tatsächlich eingegangenen Antrags beruhen.*)
VolltextIMRRS 2010, 3321
BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 209/07
Unter normalen Umständen kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Landesbediensteter, der in Erfüllung seiner Dienstpflichten ein urheberrechtlich geschütztes Werk geschaffen und seinem Dienstherrn hieran ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt hat, damit seine stillschweigende Zustimmung gegeben hat, dass der Dienstherr anderen Bundesländern zur Erfüllung der ihnen obliegenden oder übertragenen Aufgaben Unterlizenzen gewährt oder das Nutzungsrecht auf sie weiterüberträgt.*)
VolltextIMRRS 2010, 3299
BVerfG, Beschluss vom 06.07.2010 - 2 BvL 13/09
1. Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im Einkommensteuerrecht.*)
2. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007 ist lediglich für unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG zu erklären, soweit der Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann ausgeschlossen ist, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
3. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, den verfassungswidrigen Zustand rückwirkend auf den 1. Januar 2007, den Beginn des Anwendungszeitraums des Steueränderungsgesetzes 2007, durch Neufassung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG zu beseitigen.
VolltextIMRRS 2010, 3276
BGH, Urteil vom 21.10.2010 - III ZR 237/09
Zur Entschädigung wegen Mehrwegen bei enteignungsbedingtem Neuerwerb von Ersatzflächen.*)
VolltextIMRRS 2010, 3260
BGH, Beschluss vom 28.10.2010 - V ZB 210/10
1. Ein nicht unterschriebener verfahrensleitender Antrag (hier: Antrag auf Freiheitsentziehung) ist wirksam, wenn sich aus anderen Umständen eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für den Urheber des Antrags und dessen Willen ergibt, den Antrag in den Rechtsverkehr zu bringen.*)
2. Wird ein aus der Haft heraus gestellter Asylantrag nicht binnen vier Wochen nach Eingang des Antrags bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als unbeachtlich oder offensichtlich unbegründet abgelehnt, kommt eine Anordnung oder Fortdauer der Abschiebungshaft auf der Grundlage des Haftgrundes der unerlaubten Einreise (§ 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG) nicht in Betracht.*)
VolltextIMRRS 2010, 3179
BGH, Beschluss vom 14.10.2010 - V ZB 78/10
1. Der sich in Abschiebungshaft befindende Ausländer kann in einem Beschwerdeverfahren neben der Aufhebung der Haftanordnung zugleich analog § 62 Abs. 1 FamFG die Feststellung der Rechtswidrigkeit seiner Inhaftierung beantragen.*)
2. Ein von der Grenzbehörde protokolliertes Asylgesuch ist nach Art. 4 Abs. 2 Satz 1 Dublin II-Verordnung als eine weitere Form für die Stellung eines förmlichen Asylantrags bei der zuständigen Behörde anzusehen (Fortführung von Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 213/09, Rn. 9, 10). Mit dem Eingang der Niederschrift bei dem zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erwirbt der aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen sicheren Drittstaat eingereiste Ausländer die gesetzliche Aufenthaltsgestattung nach § 55 Abs. 1 Satz 3 AsylVfG.*)
VolltextIMRRS 2010, 3145
BGH, Urteil vom 05.10.2010 - I ZR 90/08
Eine für die Bejahung einer pharmakologischen Wirkung eines Stoffes erforderliche Wechselwirkung zwischen seinen Molekülen und Körperzellen liegt auch dann vor, wenn die Moleküle eine ohne sie gegebene Einwirkung anderer Stoffe auf die Körperzellen verhindern.*)
VolltextIMRRS 2010, 3094
BGH, Beschluss vom 22.09.2010 - XII ZB 135/10
Zu den Voraussetzungen der Genehmigung einer Zwangsmedikation bei der Unterbringung des Betroffenen gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB.*)
VolltextIMRRS 2010, 3060
VG Potsdam, Urteil vom 17.08.2010 - 3 K 1383/05
Soweit dem Zuwendungsempfänger in Ziff. 3.1 ANBest-G bei der Vergabe von Aufträgen für Bauleistungen die Beachtung der VOB/A aufgegeben wird, rechtfertigen unter den Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit und der haushaltsrechtlichen Zielsetzung der Zuwendung nur schwere Vergaberechtsverstöße eine Versagung der begehrten Zuwendung. Eine Verwaltungspraxis, wonach formelle und materielle Fehler im Vergabeverfahren regelmäßig und unabhängig von der Schwere des Verstoßes, zum Förderausschluss führen, ist rechtswidrig.*)
VolltextIMRRS 2010, 3054
BGH, Beschluss vom 29.09.2010 - XII ZB 161/09
Der Adressat eines nach § 1632 Abs. 2 BGB gerichtlich verhängten Kontaktverbots ist berechtigt, eine Aufhebung des Verbots zu beantragen. Gegen eine die Aufhebung ablehnende Entscheidung des Familiengerichts ist er auch beschwerdeberechtigt.*)
VolltextIMRRS 2010, 3052
BGH, Urteil vom 29.09.2010 - IV ZR 99/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3045
BGH, Urteil vom 21.09.2010 - VI ZR 263/09
Ein Unfall kann auch dann dem Betrieb eines anderen Kraftfahrzeugs zugerechnet werden, wenn er durch eine - objektiv nicht erforderliche - Ausweichreaktion im Zusammenhang mit einem Überholvorgang des anderen Fahrzeugs ausgelöst worden ist. Nicht erforderlich ist, dass die von dem Geschädigten vorgenommene Ausweichreaktion aus seiner Sicht, also subjektiv erforderlich war oder sich gar für ihn als die einzige Möglichkeit darstellte, um eine Kollision zu vermeiden (im Anschluss an Senatsurteil vom 26. April 2005 - VI ZR 168/04).*)
VolltextIMRRS 2010, 3041
BGH, Urteil vom 15.09.2010 - XII ZR 148/09
1. Gemäß § 1611 Abs. 1 Satz 1 Alt. 3 BGB setzt die Verwirkung wegen einer schweren Verfehlung ein Verschulden des Unterhaltsberechtigten voraus. Es genügt nicht, wenn er in einem natürlichen Sinne vorsätzlich gehandelt hat.*)
2. Eine Störung familiärer Beziehungen im Sinne des § 1611 BGB genügt grundsätzlich nicht, um eine unbillige Härte im Sinne des § 94 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB XII zu begründen und damit einen Anspruchsübergang auf den Träger der Sozialhilfe auszuschließen.*)
3. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der nach § 1611 BGB zu beurteilende Lebenssachverhalt aus Sicht des Sozialhilferechts auch soziale Belange erfasst, die einen Übergang des Anspruches nach öffentlich-rechtlichen Kriterien ausschließen (Klarstellung zum Senatsurteil vom 21. April 2004 - XII ZR 251/01 - FamRZ 2004, 1097).*)
VolltextIMRRS 2010, 3025
BGH, Urteil vom 29.09.2010 - IV ZR 11/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3022
BGH, Beschluss vom 14.10.2010 - V ZB 261/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 3015
BGH, Beschluss vom 30.09.2010 - Xa ZR 123/09
Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art. 267 Abs. 1 Buchst. b, Abs. 3 AEUV folgende Fragen zur Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz (Sortenschutzverordnung, GemSortV) und der Verordnung (EG) Nr. 1768/95 der Kommission vom 24. Juli 1995 über die Ausnahmeregelung gemäß Art. 14 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz (Nachbauverordnung, GemNachbauV) vorgelegt:*)
1. Ist die angemessene Vergütung, die ein Landwirt dem Inhaber eines gemeinschaftlichen Sortenschutzrechts gemäß Art. 94 Abs. 1 GemSortV zu zahlen hat, weil er durch Nachbau gewonnenes Vermehrungsgut einer geschützten Sorte genutzt und die in Art. 14 Abs. 3 GemSortV und Art. 8 GemNachbauV festgelegten Verpflichtungen nicht erfüllt hat, nach dem Durchschnittsbetrag der Gebühr zu berechnen, die in demselben Gebiet für die Erzeugung einer entsprechenden Menge in Lizenz von Vermehrungsmaterial der geschützten Sorten der betreffenden Pflanzenarten verlangt wird, oder ist stattdessen das (niedrigere) Entgelt zu Grunde zu legen, das im Falle eines erlaubten Nachbaus nach Art. 14 Abs. 3 Spiegelstrich 4 GemSortV und Art. 5 GemNachbauV zu entrichten wäre?*)
2. Falls nur das Entgelt für berechtigten Nachbau zu Grunde zu legen ist: Kann der Sortenschutzinhaber in der genannten Konstellation bei einem einmaligen schuldhaft begangenen Verstoß den ihm gemäß Art. 94 Abs. 2 GemSortV zu ersetzenden Schaden pauschal auf der Grundlage der Gebühr für die Erteilung einer Lizenz für die Erzeugung von Vermehrungsmaterial berechnen?*)
3. Ist es zulässig oder sogar geboten, bei der Bemessung der nach Art. 94 Abs. 1 GemSortV geschuldeten angemessenen Vergütung oder des nach Art. 94 Abs. 2 GemSortV geschuldeten weiteren Schadensersatzes einen besonderen Kontrollaufwand einer Organisation, die die Rechte zahlreicher Schutzrechtsinhaber wahrnimmt, in der Weise zu berücksichtigen, dass das Doppelte der üblicherweise vereinbarten Vergütung bzw. des nach Art. 14 Abs. 3 Spiegelstrich 4 GemSortV geschuldeten Entgelts zugesprochen wird?*)
VolltextIMRRS 2010, 3001
BGH, Urteil vom 29.09.2010 - IV ZR 179/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2998
BGH, Urteil vom 29.09.2010 - IV ZR 8/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2987
BGH, Beschluss vom 05.10.2010 - V ZB 222/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2957
VerfGH Sachsen, Beschluss vom 26.08.2010 - 32-IV-10
1. Wenn durch den Kabelanschluss ein Zugang zu Programmen in der Sprache des ausländischen Mieters besteht, kann ihm regelmäßig zugemutet werden, die Kabelanlage statt einer Satellitenempfangsanlage zu nutzen, auch wenn hierdurch Kosten entstehen.
2. Allerdings sind die für den Bezug der Programmpakete mit weiteren ausländischen Programmen aufzubringenden Kosten ihrerseits bei der mietrechtlichen Prüfung eines Rechts auf Anbringung einer Satellitenempfangsanlage in der Abwägung zwischen den Vermieter- und Mieterinteressen zu berücksichtigen.
3. Hierbei ist es nicht zu beanstanden, wenn die Abwägung zu Lasten des Mieters ausfällt, sofern die Zusatzkosten nicht so hoch sind, dass sie nutzungswillige Interessenten typischerweise davon abhalten, das Programmpaket zu beziehen.
VolltextIMRRS 2010, 2896
BGH, Beschluss vom 15.09.2010 - XII ZB 166/10
1. Im Verfahren über die Verlängerung einer bestehenden Betreuung nach § 295 FamFG ist gegen die Beschwerdeentscheidung die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG statthaft. Dies gilt auch, wenn sich der Betroffene nicht gegen die Verlängerung der Betreuung, sondern nur gegen die Auswahl des Betreuers wendet.*)
2. Ist im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Verlängerung einer bereits bestehenden Betreuung über einen Betreuerwechsel zu befinden, richtet sich die Auswahl der Person des Betreuers nicht nach § 1908 b Abs. 3 BGB, sondern nach der für die Neubestellung eines Betreuers maßgeblichen Vorschrift des § 1897 BGB.*)
3. Eine von dem volljährigen Betreuten als Betreuer vorgeschlagene Person kann deshalb nur dann abgelehnt werden, wenn deren Bestellung dem Wohl des Volljährigen zuwiderlaufen würde, § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB.*)
VolltextIMRRS 2010, 2895
BGH, Beschluss vom 16.09.2010 - V ZB 120/10
1. Das Beschwerdegericht darf von einer erneuten Anhörung des Betroffenen nicht absehen, wenn es auf die Glaubhaftigkeit des Vorbringens des Ausländers, sich einer Abschiebung nicht entziehen zu wollen, und dessen Glaubwürdigkeit ankommt (Fortsetzung von Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 153).*)
2. Eine erneute Anhörung durch das Beschwerdegericht ist auch dann unverzichtbar, wenn die Entscheidung der ersten Instanz auf einer Verletzung des Verfahrensgrundrechts des Betroffenen auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) beruht.*)
3. Kann eine Verletzung des Grundrechts nach Art. 103 Abs. 1 GG in dem Beschwerdeverfahren infolge der inzwischen erfolgten Abschiebung nicht mehr durch erneute Anhörung behoben werden, ist davon auszugehen, dass die Haftanordnung des Amtsgerichts auf dem Verfahrensfehler beruht.*)
VolltextIMRRS 2010, 2891
BGH, Beschluss vom 29.09.2010 - V ZB 233/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2831
OLG Nürnberg, Urteil vom 21.12.2009 - 4 U 1436/09
Auch die längerfristige Sperrung einer Kreisstraße wegen verzögerter Bauarbeiten beeinträchtigt einen Gewerbebetrieb (Diskothek), der etwa zehn Kilometer von der Baustelle entfernt an einer von der gesperrten Kreisstraße abzweigenden Straße liegt und weiterhin über eine zumutbare Umleitung erreichbar bleibt, nur mittelbar. Entschädigungsansprüche aus enteignungsgleichem Eingriff können im Falle der Fernwirkung einer Baumaßnahme bei einer hierdurch bedingten Existenzgefährdung des Betriebes in Betracht kommen.*)
VolltextIMRRS 2010, 2776
BGH, Beschluss vom 24.08.2010 - EnVR 17/09
§ 110 Abs. 1 EnWG ist richtlinienkonform dahin auszulegen, dass auf Objektnetze i.S. der Nummer 1 dieser Vorschrift Teil 3 des Energiewirtschaftsgesetzes nur insoweit keine Anwendung findet, als dem nicht der Anspruch auf diskriminierungsfreien Netzzugang entgegensteht.*)
VolltextIMRRS 2010, 2734
BGH, Urteil vom 24.06.2010 - I ZR 166/08
Bei der im jeweiligen Einzelfall zu treffenden Entscheidung, ob ein Erzeugnis ein (Funktions-)Arzneimittel oder ein Medizinprodukt ist, sind neben seinen unmittelbaren Wirkungen auch seine Neben- und Folgewirkungen zu berücksichtigen und führen diese, soweit sie auf immunologischem, metabolischem oder pharmakologischem Gebiet liegen, zu seiner Einordnung als Arzneimittel.*)
VolltextIMRRS 2010, 2722
BGH, Beschluss vom 14.07.2010 - IV ZR 250/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2672
OLG Stuttgart, Urteil vom 08.05.2008 - 2 U 85/07
1. Die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften haben keinen marktverhaltensregulierenden Charakter i. S. d. § 4 Nr. 11 UWG.*)
2. Der Zweck steuerrechtlicher Normen, dem Staat die zu seiner Aufgabenerfüllung erforderlichen Finanzmittel zu verschaffen, umfasst weder primär noch sekundär den Zweck, ein Interesse von Mitbewerbern oder Verbrauchern an einem bestimmten Marktverhalten anderer Marktteilnehmer zu schützen.*)
3. Auch ein Steuervorschriften möglicherweise eigener Lenkungscharakter beeinflusst lediglich die interne Kalkulation der Unternehmen, regelt aber nicht das Marktverhalten selbst. Die Auswirkung auf die Preise stellt sich auch dann lediglich als Reflex der steuerlichen Norm dar, wenn diese eine unternehmerische Tätigkeit je nach ihrem Umfang von der Umsatzsteuer ganz frei stellt.*)
VolltextIMRRS 2010, 2665
OVG Koblenz, Urteil vom 14.01.2010 - 7 A 10941/09
Der Grundstückseigentümer eines Gewerbegrundstücks als Anschlussnehmer der kommunalen Abwasserentsorgungseinrichtung haftet aus dem schuldrechtsähnlichen öffentlich-rechtlichen Kanalbenutzungsverhältnis gemäß §§ 280, 278 BGB analog für schuldhaftes Verhalten des Mieters des Grundstücks als seines Erfüllungsgehilfen (hier: Schäden durch Einleiten betonzersetzender Säuren). Die Haftung für das Verhalten des Erfüllungsgehilfen scheidet nicht deshalb aus, weil dieser selbst deliktsrechtlich oder gar aus einer eigenständigen Sonderrechtsbeziehung als Kanalbenutzer für die Schäden herangezogen werden kann.*)
VolltextIMRRS 2010, 2647
BGH, Beschluss vom 15.09.2010 - XII ZB 383/10
1. Auch der behandelnde Arzt des Betroffenen kann im Unterbringungsverfahren gemäß § 321 Abs. 1 FamFG zum Sachverständigen bestellt werden, solange es sich nicht um Unterbringungen mit einer Gesamtdauer von mehr als vier Jahren handelt, § 329 Abs. 2 Satz 2 FamFG.*)
2. Der Verwertung eines Sachverständigengutachtens des behandelnden Arztes steht nicht entgegen, dass der Betroffene ihn nicht von seiner Verschwiegenheitspflicht entbunden hat.*)
3. Ist der Sachverständige nicht Arzt für Psychiatrie, muss das Gericht prüfen und in der Entscheidung darlegen, ob er als Arzt über Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie i.S.v. § 321 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 2 FamFG verfügt. Ein pauschaler Verweis auf die Selbsteinschätzung des Sachverständigen genügt nicht.*)
4. Ist der Sachverständige im Sinne von § 321 Abs. 1 Satz 4 FamFG nicht hinreichend qualifiziert, kann das von ihm angefertigte Gutachten nicht verwertet werden.*)
5. Dem Betroffenen sind vor seiner Untersuchung durch den Sachverständigen dessen Ernennung und der Zweck der Untersuchung bekanntzugeben.*)
VolltextIMRRS 2010, 2583
BGH, Beschluss vom 18.08.2010 - V ZB 79/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2566
BGH, Beschluss vom 11.08.2010 - XII ZB 138/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2546
BGH, Urteil vom 10.06.2010 - I ZR 96/08
Ein Landkreis ist unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt verpflichtet, für von ihm erbrachte ingenieurtechnische Vermessungsleistungen auf das nach HOAI abgerechnete Honorar Umsatzsteuer aufzuschlagen.
VolltextIMRRS 2010, 2544
BGH, Beschluss vom 11.08.2010 - XII ZB 171/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2542
BGH, Beschluss vom 11.08.2010 - XII ZB 78/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2509
BGH, Beschluss vom 18.08.2010 - V ZB 211/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2508
BGH, Beschluss vom 22.07.2010 - V ZB 29/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2010, 2474
VG Neustadt, Urteil vom 07.06.2010 - 4 K 311/10
Ein Gebührenbescheid, der neben der Festsetzung einer Gebühr eine Zahlungsaufforderung enthält, setzt sich aus zwei selbstständigen Verwaltungsakten zusammen. Haften Mieter und Grundstückseigentümer für Abfallentsorgungsgebühren als Gesamtschuldner, kann der Eigentümer ermessensfehlerfrei in Anspruch genommen werden, nachdem der vorrangig herangezogene Mieter seiner Zahlungspflicht aus dem bestandskräftigen Gebührenbescheid nicht nachgekommen ist. Eine nachträgliche Ratenzahlungsvereinbarung zwischen Mieter und Behörde wirkt als andere Tatsache im Sinne des § 44 Abs. 2 Satz 3 AO nur für den Gesamtschuldner, in dessen Person sie eintritt. Im Anfechtungsprozess des Grundstückseigentümers gegen seine eigene Heranziehung zu Abfallentsorgungsgebühren wird die ihm gegenüber ergangene Zahlungsaufforderung nicht deshalb rechtswidrig, weil der Mieter nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens auf die Gebührenschuld (teilweise) geleistet hat.*)
VolltextIMRRS 2010, 2433
BGH, Beschluss vom 22.07.2010 - V ZB 8/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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