Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
3406 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2005, 0160BGH, Urteil vom 09.11.2004 - X ZR 119/01
a) Den Reiseveranstalter, der sich hinsichtlich eines Reisemangels auf die Entlastungsmöglichkeit des § 651 f Abs.1 zweiter Halbsatz BGB beruft, trifft die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß sämtliche ernstlich in Betracht kommenden Verschuldenstatbestände auf seiner Seite, insbesondere die vom Reisenden aufgezeigten, nicht vorlagen.*)
b) Die richtlinienkonforme Auslegung des § 651 f Abs. 1 BGB ergibt, daß für den Entlastungsbeweis des Reiseveranstalters keine strengeren Voraussetzungen gelten als für den Nachweis fehlenden Verschuldens nach § 276 BGB.*)
Wer eine freiwillige Hilfeleistung erbittet, bei der der Helfer dann zu Schaden kommt, handelt widersprüchlich und damit gegen Treu und Glauben, wenn er allein aus dem Umstand, daß der Helfer seiner Bitte nachgekommen ist und sich dadurch in Gefahr begeben hat, den Vorwurf des Mitverschuldens herleitet.*)
VolltextIMRRS 2005, 0158
BGH, Urteil vom 03.11.2004 - RiZ(R) 2/03
a) Ein auf die Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit gestützter Prüfungsantrag nach § 26 Abs. 3 DRiG setzt die Darlegung konkreter, gegen einen bestimmten Richter oder eine bestimmte Gruppe von Richtern gerichteter Maßnahmen einer dienstaufsichtführenden Stelle voraus.*)
b) Eine unzureichende haushaltsmäßige Ausstattung der Justiz durch den Haushaltsgesetzgeber stellt keine "Maßnahme der Dienstaufsicht" dar.*)
VolltextIMRRS 2005, 0154
BGH, Urteil vom 26.10.2004 - VI ZR 300/03
a) Geht es dem Mietwagenunternehmen im wesentlichen darum, die durch die Abtretung eingeräumte Sicherheit zu verwirklichen, so besorgt es keine Rechtsangelegenheit des geschädigten Kunden, sondern eine eigene Angelegenheit.*)
b) Ein "Unfallersatztarif" ist nur insoweit ein "erforderlicher" Aufwand zur Schadensbeseitigung nach § 249 Satz 2 BGB a.F., als die Besonderheiten dieses Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation einen gegenüber dem "Normaltarif" höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlaßt und infolgedessen zur Schadensbehebung erforderlich sind (Anschluß an Senatsurteil vom 12. Oktober 2004 - VI ZR 151/03 -, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)
VolltextIMRRS 2005, 0153
BGH, Urteil vom 12.10.2004 - VI ZR 151/03
Ein "Unfallersatztarif" ist nur insoweit ein "erforderlicher" Aufwand zur Schadensbeseitigung gemäß § 249 Satz 2 BGB a.F. als die Besonderheiten dieses Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation (etwa die Vorfinanzierung, das Risiko eines Ausfalls mit der Ersatzforderung wegen falscher Bewertung der Anteile am Unfallgeschehen durch den Kunden oder den Kfz-Vermieter u.ä.) einen gegenüber dem "Normaltarif" höheren Preis aus betriebswirtschaftlicher Sicht rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlaßt und infolgedessen zur Schadensbehebung erforderlich sind.*)
VolltextIMRRS 2005, 0143
BGH, Urteil vom 14.07.2004 - XII ZR 257/01
Zur Kollision einer Globalzession zugunsten einer Bank mit einer zeitlich nachfolgenden Globalzession zugunsten des Vermieters von Baumaschinen.*)
VolltextIMRRS 2005, 0137
BGH, Urteil vom 09.11.2004 - VI ZR 311/03
Die Verpflichtung des Unternehmers nach § 7a GüKG in der Fassung vom 22. Juni 1998, eine Güterschaden-Haftpflichtversicherung zu unterhalten, ist kein Gesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zum Schutze des Vermögens eines Güterkraftverkehrsunternehmers, der einen ihm erteilten Beförderungsauftrag an einen Subunternehmer weitergibt.*)
VolltextIMRRS 2005, 0116
BGH, Urteil vom 19.10.2004 - VI ZR 292/03
Die Presse darf ein Foto, das die abgebildete Person in einer privaten Situation zeigt und dessen Veröffentlichung zunächst rechtswidrig war, nicht schon deshalb ohne Einwilligung des Abgebildeten erneut veröffentlichen, weil dieser inzwischen Informationen über sein Privatleben teilweise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat.*)
VolltextIMRRS 2005, 0043
BGH, Beschluss vom 05.11.2004 - IXa ZB 202/03
Wird vom Zwangsverwalter im Verlauf des Kalenderjahres eine Mietwohnung zwangsgeräumt, berechnet sich die Vergütung in der Zeit des Leerstandes nach dem Umfang der Verwaltertätigkeit (§ 26 ZwVerwVO).*)
Wählt der Zwangsverwalter die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsrecht, so kann er für eine Geschäftstätigkeit, die mit den gewährten Gebühren durch Anrechnung abgegolten ist, keine Vergütung nach anderen Tatbeständen mehr beanspruchen.*)
VolltextIMRRS 2005, 0016
BGH, Urteil vom 30.11.2004 - X ZR 43/03
Der Werkunternehmer, der das Werk arbeitsteilig herstellen läßt, muß die organisatorischen Voraussetzungen schaffen, um sachgerecht beurteilen zu können, ob das Werk bei Ablieferung mangelfrei ist. Unterläßt er dies und wäre der Mangel bei richtiger Organisation entdeckt worden, verjähren Gewährleistungsansprüche des Bestellers wie bei arglistigem Verschweigen des Mangels. Das gilt unabhängig davon, ob der Werkvertrag ein Bauwerk oder ein anderes Werk betrifft (Fortführung von BGHZ 117, 318).*)
VolltextOnline seit 2004
IMRRS 2004, 2317OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.1999 - 22 U 208/98
1. Ein Anspruch aus § 908 BGB besteht nicht, wenn der Eigentümer des gefährdeten Grundstücks selbst die Einsturzgefahr des auf dem Nachbargrundstück stehenden Gebäudes dadurch herbeigeführt hat, daß er sein Grundstück im Sinne des § 909 BGB unzulässig vertieft hat.
2. Schon die Tatsache, daß es nach Ausschachtungsarbeiten auf einem Grundstück zu Senkungen des angrenzenden Nachbargiebels gekommen ist, rechtfertigt nach den Regeln des Anscheinsbeweises die Feststellung, daß bei der Grundstücksvertiefung nicht für eine genügende anderweitige Befestigung des Nachbargrundstücks gesorgt worden ist.
3. Ob eine Stütze im Sinne von § 909 BGB erforderlich ist, beurteilt sich allein danach, welche Befestigung das Nachbargrundstück nach seiner tatsächlichen Beschaffenheit benötigt.
VolltextIMRRS 2004, 2315
VG Düsseldorf, Beschluss vom 11.03.1997 - 17 L 1216/97
Baumischabfälle können grundsätzlich an private Entsorgungsunternehmen überlassen werden, wenn diese die Abfälle einer Sortierung zuführen und anschließend zumindest ein Teil der Abfälle verwertet werden kann.
VolltextIMRRS 2004, 2301
BGH, Urteil vom 04.11.2004 - III ZR 201/04
Zur Pflicht eines Krankenhauses, den Patienten vor Abschluß einer Wahlleistungsvereinbarung über die Entgelte und den Inhalt der wahlärztlichen Leistungen zu unterrichten (Fortführung der Senatsurteile BGHZ 157, 87 ff, vom 8. Januar 2004 - III ZR 375/02 - NJW 2004, 686 und vom 22. Juli 2004 - III ZR 355/03 - NJW-RR 2004, 1428).*)
VolltextIMRRS 2004, 2300
BGH, Urteil vom 30.09.2004 - I ZR 207/02
Zur Frage der Erforderlichkeit der Umbenennung eines importierten Arzneimittels.*)
VolltextIMRRS 2004, 2271
BGH, Urteil vom 03.11.2004 - VIII ZR 375/03
Bei Kaufverträgen zwischen einem gewerblichen Anbieter und einem Verbraucher, die im Rahmen einer sog. Internet-Auktion durch Angebot und Annahme gemäß §§ 145 ff. BGB und nicht durch einen Zuschlag nach § 156 BGB zustande kommen, ist das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht nach § 312 d Abs. 4 Nr. 5 BGB ausgeschlossen.*)
VolltextIMRRS 2004, 2358
BGH, Beschluss vom 28.10.2004 - III ZR 205/03
a) Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Begründung der Kündigung (§ 8 Abs. 5 HeimG) hat die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge.*)
b) Die Pflicht, dem Heimbewohner bei einer Kündigung des Heimvertrags nach § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1, 2 HeimG eine angemessene anderweitige Unterkunft und Betreuung nachzuweisen (§ 8 Abs. 7 HeimG), wird durch eine wirksame Kündigung ausgelöst. Ihre Erfüllung ist nicht Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung.*)
c) Die Erfüllung der Nachweispflicht nach § 8 Abs. 7 HeimG ist materielle Voraussetzung für den Räumungsanspruch und seine Titulierung.*)
VolltextIMRRS 2004, 2243
BGH, Urteil vom 21.10.2004 - III ZR 380/03
a) Wird bei Vertragsschluß oder -anbahnung ein Bote beauftragt, der zwar dem Verbraucher in unmittelbarem persönlichen Kontakt gegenübertritt, jedoch über den Vertragsinhalt und insbesondere über die Beschaffenheit der Vertragsleistung des Unternehmers keine näheren Auskünfte geben kann und soll, steht dies der Annahme eines Fernabsatzvertrages nicht entgegen.*)
b) Beauftragt der Unternehmer die Deutsche Post AG mit der Einholung der Unterschrift des Verbrauchers unter das Vertragsformular im Wege des Postident 2-Verfahrens, liegt der Einsatz von Fernkommunikationsmitteln vor, da der mit der Ausführung betraute Postmitarbeiter keine Auskünfte über Vertragsinhalt und -leistung geben kann und soll.*)
VolltextIMRRS 2004, 2241
BGH, Urteil vom 13.10.2004 - I ZR 249/01
Eine Auslegung, wonach ein zwischen dem Gläubiger und einem Gesamtschuldner anläßlich einer Teilleistung vereinbarter Erlaß gemäß § 423 BGB zur Folge hat, daß der Gläubiger die Teilleistung dem Schuldner im Hinblick auf eine diesem günstige Haftungsverteilung im Innenverhältnis der Gesamtschuldner zurückzugewähren hat, widerspricht dem Gebot, daß Verträge nach beiden Seiten hin interessengerecht auszulegen sind.*)
VolltextIMRRS 2004, 2218
BGH, Beschluss vom 05.07.2000 - XII ZB 58/97
a) Zur Frage der Zulässigkeit einer Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2 FGG im Falle abtrennbarer Teile eines teilbaren Verfahrensgegenstandes.*)
b) Zur Höhe des Vergütungsanspruchs eines Betreuungsvereins für die Wahrnehmung der Betreuung eines vermögenden Betroffenen durch einen Vereinsbetreuer, insbesondere zur Frage des Einbezugs allgemeiner Verwaltungskosten nach § 1908 e Abs. 1 Satz 2 BGB.*)
VolltextIMRRS 2004, 2197
BGH, Urteil vom 23.09.2004 - IX ZR 421/00
Bei außergewöhnlichen Schwierigkeiten der Sachverhaltsfeststellung, die den Strafrichter veranlassen, die Hauptverhandlung auszusetzen und weitere Ermittlungen anzuordnen, erlangt der gesetzliche Vertreter der durch eine unerlaubte Handlung geschädigten Minderjährigen die Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners nicht ohne weiteres durch die Anklageschrift und den Inhalt der Ermittlungsakten.*)
VolltextIMRRS 2004, 2103
BGH, Urteil vom 14.09.2004 - VI ZR 186/03
Bestehen bei einer Zwillingsschwangerschaft für Mutter oder Kind im Falle eines Zuwartens erhebliche Risiken, so ist über die Alternative einer primären Schnittentbindung aufzuklären.*)
VolltextIMRRS 2004, 2102
BGH, Urteil vom 14.09.2004 - VI ZR 97/04
Zahlt die zuständige Behörde wegen der Reparatur einer Schutzplanke der Bundesautobahn Umsatzsteuer an eine Fachfirma, steht ihr ein Schadensersatzanspruch auch in Höhe des der Bundesrepublik Deutschland zufallenden Umsatzsteueranteils zu.*)
VolltextIMRRS 2004, 2094
BGH, Urteil vom 07.10.2004 - III ZR 158/04
"Sender" einer Gewinnmitteilung im Sinne des § 661a BGB ist derjenige Unternehmer, den ein durchschnittlicher Verbraucher in der Lage des Empfängers einer Gewinnzusage als Versprechenden ansieht.*)
Als "Sender" können nach § 661a BGB auch solche Unternehmer in Anspruch genommen werden, die Verbrauchern unter nicht existierenden oder falschen Namen, Firmen, Geschäftsbezeichnungen oder Anschriften Gewinnmitteilungen zukommen lassen.*)
VolltextIMRRS 2004, 2092
BGH, Urteil vom 22.07.2004 - I ZR 288/01
Ein Stoff natürlicher Herkunft, der in verschiedenen Anwendungsfällen Verwendung findet, ist dann kein unerlaubter Zusatzstoff, wenn er in einem Anwendungsfall nach allgemeiner Verkehrsauffassung überwiegend wegen seines Nähr-, Geruchs- oder Geschmackswerts Lebensmitteln zugesetzt wird.*)
VolltextIMRRS 2004, 2079
OLG Oldenburg, Urteil vom 30.09.2004 - 8 U 152/04
Die Umwandlung von zwei unbeschrankten Bahnübergängen an Privatwegen in Bahnübergänge mit abschließbaren Hecktoren stellt grundsätzlich keinen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines Landwirts, der diese Wege benutzen muss, dar.*)
VolltextIMRRS 2004, 2027
BGH, Urteil vom 18.05.2001 - V ZR 126/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1997
BGH, Urteil vom 04.05.2001 - V ZR 21/00
Bei einem im Herbst 1989 oder später eingetretenen Erbfall reicht es für die Feststellung der Zuteilungsfähigkeit des Erben hin, daß er seinen Lebensunterhalt in erheblichem Umfang durch eine landwirtschaftliche Tätigkeit verdient und vor Ablauf des 15. März 1990 seinen Willen zu einem Eintritt in eine landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft bekundet hat.*)
VolltextIMRRS 2004, 1993
BGH, Beschluss vom 27.04.2001 - BLw 21/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1991
BGH, Beschluss vom 27.04.2001 - BLw 22/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1989
BGH, Beschluss vom 27.04.2001 - BLw 27/00
1. § 44 Abs. 6 LwAnpG setzt voraus, daß es sich bei der ordentlichen Bilanz nach Beendigung der Mitgliedschaft um eine solche der LPG handelt.*)
2. Folgt dem Ausscheiden des Mitglieds keine ordentliche Bilanz mehr, weil die LPG inzwischen umgewandelt wurde, so ist auf die Umwandlungsbilanz abzustellen.*)
VolltextIMRRS 2004, 1987
BGH, Urteil vom 25.04.2001 - X ZR 205/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1986
BGH, Urteil vom 25.04.2001 - X ZR 229/99
Der Anspruch des Schenkers nach § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB auf Herausgabe des Geschenks erlischt nicht mit dessen Tod, sofern er bereits vom Schenker geltend gemacht oder abgetreten worden ist. Das gleiche gilt, wenn der Schenker durch die Inanspruchnahme unterhaltssichernder Leistungen Dritter zu erkennen gegeben hat, daß er ohne die Rückforderung des Geschenks nicht in der Lage war, seinen notwendigen Unterhalt zu bestreiten.*)
VolltextIMRRS 2004, 1983
BGH, Urteil vom 24.04.2001 - VI ZR 36/00
1. Beim Vorliegen einer wirksamen Anweisung eines Darlehensnehmers an die darlehensgewährende Bank zur Überweisung des Darlehensbetrages auf das Konto eines Dritten vollzieht sich der Bereicherungsausgleich im Sinne des § 812 BGB grundsätzlich auch dann innerhalb des jeweiligen Leistungsverhältnisses, wenn sich die Bank bei der Ausführung der Anweisung über die entsprechende Berechtigung zum Abruf der Kreditmittel infolge einer Täuschungshandlung des Anweisenden irrt.*)
2. Zu den Voraussetzungen, unter denen in einem solchen Fall der Dritte gegenüber der Bank wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB haftet.*)
VolltextIMRRS 2004, 1927
BGH, Urteil vom 19.04.2001 - I ZR 340/98
Die Verjährung der Ansprüche aus einem Eisenbahnfrachtvertrag hat in § 94 EVO eine eigenständige Regelung erfahren, in deren Anwendungsbereich § 414 Abs. 1 HGB a.F. verdrängt wird. Auf eine vor Ablauf der Verjährungsfrist des § 94 Abs. 1 EVO vereinbarte Fristverlängerung findet § 225 Satz 1 BGB Anwendung.*)
VolltextIMRRS 2004, 1923
BGH, Urteil vom 05.04.2001 - I ZR 39/99
Ein dem Käufer eines Gebrauchtwagens eingeräumtes Rückgaberecht, das die Nutzung des Fahrzeugs für 14 Tage ermöglicht, ist keine verbotene Zugabe.*)
VolltextIMRRS 2004, 1922
BGH, Beschluss vom 29.06.2004 - X ZB 5/03
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden zu Auslegung von Art. 1 Buchst. b der Verordnung (EWG) Nr. 1768/92 des Rates über die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Arzneimittel vom 18. Juni 1992 (ABl. EG L 182 v. 02.07.1992 im folgenden: Verordnung) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:*)
a) Setzt der Begriff der "Wirkstoffzusammensetzung eines Arzneimittels" im Sinne von Art. 1 Buchst. b der Verordnung voraus, daß die Bestandteile, aus denen die Zusammensetzung besteht, je für sich Wirkstoffe mit arzneilicher Wirkung sind?*)
b) Liegt eine "Wirkstoffzusammensetzung eines Arzneimittels" auch dann vor, wenn bei einer aus zwei Bestandteilen bestehenden Stoffzusammensetzung der eine Bestandteil ein bekannter arzneilich wirksamer Stoff für eine bestimmte Indikation ist und der andere Bestandteil eine Darreichungsform des Arzneimittels ermöglicht, die eine veränderte Wirksamkeit des Arzneimittels für diese Indikation herbeiführt (in-vivo-Implantat mit kontrollierter Freigabe des Wirkstoffs zur Vermeidung toxischer Wirkungen)?*)
VolltextIMRRS 2004, 1915
BGH, Urteil vom 04.04.2001 - VIII ZR 33/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1906
BGH, Urteil vom 30.03.2001 - V ZR 27/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1905
BGH, Beschluss vom 29.03.2001 - LwZR 3/01
Die zurückweisende Entscheidung über einen Antrag auf Heraufsetzung der Beschwer zur Erreichung der Revisionssumme bedarf nicht der Zuziehung ehrenamtlicher Richter.*)
VolltextIMRRS 2004, 1904
BGH, Urteil vom 29.03.2001 - I ZR 312/98
Eine Beendigung der KVO-Haftung des Frachtführers, der das transportierte Gut wegen eines Ablieferungshindernisses i.S. von § 28 Abs. 5 KVO gemäß § 28 Abs. 6 KVO bei einem Spediteur oder öffentlichen Lagerhaus hinterlegt, erfordert, daß das Gut in Drittverwahrung gegeben worden ist. Eine Hinterlegung im eigenen Lager führt nicht zur Beendigung der KVO-Haftung.*)
VolltextIMRRS 2004, 1901
BGH, Urteil vom 28.03.2001 - IV ZR 19/00
In einem Versicherungsvertrag zwischen Reiseveranstalter und Versicherer, mit dem der Reiseveranstalter seiner Verpflichtung aus § 651k BGB zur Absicherung des Risikos der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz entsprechen will, sind Klauseln unwirksam, die den Versicherungsschutz des Reisenden für Anzahlungen auf Zahlungen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag und für weitere Zahlungen auf solche beschränken, die binnen bestimmter Frist vor Reisebeginn erfolgen.*)
VolltextIMRRS 2004, 1897
BGH, Urteil vom 27.03.2001 - VI ZR 12/00
Haben die Parteien eines Teilungsabkommens eine Ausschlußfrist vereinbart, nach der Ansprüche nur geltend gemacht werden können, wenn sie innerhalb von drei Jahren seit Kenntnis vom Schadensfall angemeldet worden sind, so kann es für den Beginn der Frist auf die Kenntnis der Mitarbeiter der für Regresse zuständigen Abteilung der Körperschaft anstelle derjenigen der Leistungsabteilung ankommen.*)
VolltextIMRRS 2004, 1886
BGH, Urteil vom 20.03.2001 - X ZR 94/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1885
BGH, Urteil vom 20.03.2001 - X ZR 91/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1884
BGH, Urteil vom 20.03.2001 - X ZR 92/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1883
BGH, Urteil vom 20.03.2001 - X ZR 90/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1882
BGH, Urteil vom 20.03.2001 - X ZR 86/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1881
BGH, Urteil vom 20.03.2001 - X ZR 77/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1880
BGH, Urteil vom 20.03.2001 - X ZR 76/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1879
BGH, Urteil vom 20.03.2001 - X ZR 75/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2004, 1878
BGH, Urteil vom 20.03.2001 - X ZR 89/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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