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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Wohnraummiete

4548 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2023

IMRRS 2023, 1631
WohnraummieteWohnraummiete
Klage auf Räumung und Herausgabe

AG Brandenburg, Urteil vom 11.12.2023 - 30 C 86/23

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2023, 1145
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Vermietung eines Reihenhauses als Arbeiterunterkunft auf Zeit ist Zweckentfremdung

VG Ansbach, Beschluss vom 21.08.2023 - 3 S 23.1454

Die Vermietung eines Reihenhauses an Arbeiter, die eine Unterkunft für einen Arbeitseinsatz benötigen, stellt eine Zweckentfremdung von Wohnraum dar.

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IMRRS 2023, 1615
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Vertragsfortsetzung auf unbestimmte Zeit nur bei angemessener Miete

LG Berlin, Urteil vom 07.12.2023 - 67 S 20/23

Eine vom Gericht angeordnete Vertragsfortsetzung auf unbestimmte Zeit nach § 574a Abs. 2 BGB, § 308a Abs. 1 ZPO, ist dem Vermieter grundsätzlich nur dann zumutbar, wenn die vom Mieter entrichtete Miete der marktüblichen Neuvermietungsmiete entspricht. Liegt die bisherige Vertragsmiete darunter und ist für den Mieter die Entrichtung einer marktüblichen Miete sozialverträglich, hat das Gericht neben der unbestimmten Fortsetzung des Mietverhältnisses eine entsprechende Erhöhung des Mietzinses anzuordnen.*)

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IMRRS 2023, 1319
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Fristlose Kündigung gegenüber schuldunfähigem Mieter?

VerfGH Sachsen, Beschluss vom 30.08.2023 - Vf. 40-IV-23 (HS)

1. Eine fristlose Kündigung ist auch gegenüber einem psychisch kranken oder schuldunfähigen Mieter möglich, wenn trotz Abmahnung der Hausfrieden systematisch, wiederholt und nachhaltig gestört wird mit der Folge der vorzeitigen Kündigung von anderen Mietern und der Nichtvermietbarkeit angrenzender Wohnungen.

2. Der Einholung eines Sachverständigengutachtens über den Gesundheitszustand bedarf es dann nicht.




IMRRS 2023, 1293
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Vorratskündigung ist unzulässig!

LG München I, Urteil vom 15.03.2023 - 14 S 14047/22

1. Eine nur vage oder für einen späteren Zeitpunkt verfolgte Nutzungsabsicht rechtfertigt eine Eigenbedarfskündigung (noch) nicht.

2. Erforderlich ist jedenfalls, dass der Eigennutzungswunsch mit einiger Sicherheit und im zeitlichen Zusammenhang mit dem Ablauf der Kündigungsfrist eintreten wird.

3. Auch wenn man nicht fordern will, dass der beabsichtigte Nutzungswunsch des Vermieters sich zeitlich unmittelbar an das Ende der Kündigungsfrist anschließt, stellt eine Kündigung jedenfalls dann eine unzulässige sog. Vorratskündigung dar, wenn sie für einen Zeitpunkt erklärt wird, zu dem der Nutzungswunsch des Vermieters schon nach dem eigenen Sachvortrag ganz offensichtlich noch nicht besteht (hier erst 8 Monate später).

4. Die Kündigungsfrist kann auch schon vor dem beabsichtigen Nutzungswunsch enden, wenn die Zwischenzeit für Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen genutzt werden soll. Eine solche Absicht muss aber im Kündigungsschreiben klar zum Ausdruck gebracht werden.

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IMRRS 2023, 1576
WohnraummieteWohnraummiete
Fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug

AG Düsseldorf, Urteil vom 01.08.2023 - 56 C 157/23

Befindet sich der Mieter mit der Zahlung für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete in Verzug, rechtfertigt dies die fristlose Kündigung.

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IMRRS 2023, 1557
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Beleidigungen und Bedrohungen führen zur fristlosen Kündigung

LG Essen, Beschluss vom 06.11.2023 - 10 S 122/23

1. Werden in der Verhandlung - möglicherweise unrechtmäßige - Videoaufzeichnungen gezeigt und die Parteien verhandeln danach rügelos zu Sache, sind spätere Rügen ausgeschlossen.

2. (Verdeckte und offene) Foto-, Film- oder Videoaufnahmen stellen ohne Zustimmung des Abgelichteten regelmäßig einen Eingriff in Art. 2 Abs. 1 GG dar und verletzen sein Recht am eigenen Bild. Dies gilt auch für Aufnahmen, die in der Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen erfolgen. Diese können aber - soweit nicht der unantastbare Intimbereich betroffen ist - im Einzelfall gerechtfertigt und damit ausnahmsweise verwertbar sein, wenn das Interesse an der Verwertung der Aufnahmen das Interesse des Beweisgegners an Privatsphäre überwiegt.

3. Beleidigungen und Bedrohungen des Vermieters durch den Mieter führen zur fristlosen Kündigung.

4. Bei schweren Beleidigungen und der Bedrohung des Lebens des Vermieters bedarf es regelmäßig keiner vorherigen Abmahnung.

5. Der Mieter muss im Rahmen der Rückgabe, die ihn zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verpflichtet, auch Umbauten und sonstige bauliche Änderungen ohne Rücksicht auf die damit verbundenen Kosten beseitigen. Die Rückbaupflicht besteht auch dann, wenn der Vermieter seine Zustimmung zu den Änderungen gegeben hat.

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IMRRS 2023, 1228
WohnraummieteWohnraummiete
Vertragswidrige Nutzung einer Gartenparzelle

AG Ludwigshafen, Urteil vom 16.06.2023 - 2b C 35/23

1. Die Abmahnung hat Warmfunktion und muss dem Mieter daher nur das beanstandete Verhalten - hier: die Art und Weise der Gartennutzung - vor Augen führen.

2. Der Mieter darf im Garten Brennholz lagern.

3. Der Mieter darf den Garten allerdings nicht vermüllen.

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IMRRS 2023, 1572
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Ehewohnung

KG, Beschluss vom 21.09.2023 - 16 UF 83/23

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2023, 1560
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Unwahre Tatsachenbehauptung = Grund für ordentliche Kündigung?

BGH, Urteil vom 25.10.2023 - VIII ZR 147/22

1. Ob das Aufstellen bewusst unwahrer Tatsachenbehauptungen durch den Mieter innerhalb eines Rechtsstreits mit seinem Vermieter eine die ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB rechtfertigende Pflichtverletzung darstellt, ist anhand einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen.*)

2. Dabei ist zum einen die Bedeutung und Tragweite der unwahren Behauptung des Mieters unter Berücksichtigung des gegebenen Sinnzusammenhangs zu bewerten. In die gebotene Würdigung ist zum anderen in der Regel ein vorangegangenes vertragswidriges Verhalten des Vermieters einzubeziehen (vgl. Senatsurteil vom 04.06.2014 - VIII ZR 289/13, IMR 2014, 366 = NJW 2014, 2566 Rz. 14). So ist etwa zu berücksichtigen, ob das unredliche Prozessverhalten des Mieters der Abwehr einer unberechtigten Kündigung des Vermieters dienen sollte (vgl. Senatsurteil vom 04.12.1985 - VIII ZR 33/85, IBRRS 1985, 0091 = WuM 1986, 60 unter II 1 [zur fristlosen Kündigung eines Pachtverhältnisses nach § 554a BGB a.F.]).*)

3. Die Vorschrift des § 573 Abs. 3 Satz 2 BGB, wonach Kündigungsgründe, die in dem Kündigungsschreiben nicht angegeben wurden, (ausnahmsweise) dann berücksichtigt werden können, wenn sie nachträglich entstanden sind, findet ausschließlich dann Anwendung, wenn die ursprüngliche Kündigungserklärung zum Zeitpunkt ihres Ausspruchs wirksam war.*)

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IMRRS 2023, 1521
WohnraummieteWohnraummiete
Nur ein Mieter muss Verstoß gegen Mietpreisbremse rügen

AG München, Urteil vom 03.06.2022 - 411 C 17846/21

Für die Geltendmachung von Rückzahlungsansprüche aus § 556g BGB reicht es aus, wenn von einem Mieter in einer von mehreren Mietern angemieteten Wohnung die Rüge ausspricht. Es handelt sich hierbei nicht um eine Willenserklärung, sondern um eine geschäftsähnliche Handlung.

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IMRRS 2023, 1499
WohnraummieteWohnraummiete
Eigenbedarf künstlich herbeigeführt: Kündigung unwirksam!

AG München, Urteil vom 05.05.2022 - 419 c 20261/19

Ist eine GbR zu dem Zweck gegründet worden, einen Kündigungsgrund für das Mietverhältnis zu kreieren, den es ansonsten nicht gegeben hätte, ist ein solches Vorgehen als Umgehungsgeschäft nach § 242 BGB treuwidrig und macht die Eigenbedarfskündigungen unwirksam.

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IMRRS 2023, 1532
Arbeit und SozialesArbeit und Soziales
Abwicklung und Auflösung von Wohnraum - Keine gesonderte Vergütung des Betreuers

LG Freiburg, Beschluss vom 24.11.2023 - 4 T 183/23

Wenn einem Betreuer der Aufgabenkreis der Wohnungsangelegenheiten zugewiesen ist, rechtfertigt die notwendige Tätigkeit bei Abwicklung und Auflösung des Wohnraums, den der Betroffenen zuletzt zur Miete bewohnt hat, grundsätzlich nicht die Festsetzung der gesonderten Vergütungspauschale nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VBVG.*)

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IMRRS 2023, 1515
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Heizkostenabrechnung fehlt: Betriebskostenabrechnung unwirksam!

AG Dresden, Urteil vom 31.03.2023 - 147 C 3768/22

1. Wird in der Nebenkostenabrechnung des Vermieters für die Heizkosten nur der zu zahlende Betrag genannt, ohne dass dem Mieter die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung beigereicht wird, ist die Heizkostenabrechnung formell unwirksam. Wird dem Mieter nicht binnen Jahresfrist eine formell wirksame Heizkostenabrechnung ausgereicht, ist der Vermieter nach § 556 Abs. 3 BGB mit Nachforderungen auf die Heizkosten ausgeschlossen.

2. Erfolgt die Nebenkostenabrechnung in einem Abrechnungsschreiben über allgemeine Betriebskosten und Heizkosten und ist die Heizkostenabrechnung formell unwirksam, führt dies nicht auch zur formellen Unwirksamkeit der Abrechnung über die sonstigen Betriebskosten, zumindest dann nicht, wenn mietvertraglich getrennte Vorauszahlungen für Betriebs- und für Heizkosten vereinbart sind und auch im Abrechnungsschreiben selbst zwischen Betriebskosten- und Heizkostenvorauszahlungen differenziert wird und die Höhe der jeweiligen Kostenanteile getrennt angegeben sind, da es dann keine einheitliche Zweckbestimmung für die Leistung von Vorauszahlungen bezüglich aller Betriebskosten gibt. Insbesondere wird hierdurch auch nicht die Prüfbarkeit der Abrechnung beeinträchtigt.

3. Die Zweckbestimmung der erfolgten Vorauszahlungen einerseits auf Heizkosten, andererseits auf sonstige Betriebskosten, wird nicht nachträglich dadurch aufgehoben, dass der Vermieter bei der Abrechnung der auf den Mieter entfallenden Heizkosten und der auf ihn entfallenden sonstigen Betriebskosten aufaddiert und von dieser Summe den Gesamtbetrag der auf Heizkosten und auf sonstige Betriebskosten geleisteten Vorauszahlungen abgesetzt hat.

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IMRRS 2023, 1482
WohnraummieteWohnraummiete
Keine Erhöhung der Garagenmiete

AG München, Urteil vom 06.09.2022 - 461 C 4815/22

1. Der Anspruch auf Mieterhöhung rechtfertigt die Änderung der Mietstruktur (hier Umwandlung einer Gesamtmiete für Wohnung und Garage in eine Einheitsmiete) nicht.

2. Der Vermieter kann den Mietanteil für die Garage nicht erhöhen, wenn in einem einheitlichen Mietvertrag für Wohnung und Garage getrennte Mietanteile ausgewiesen sind, denn § 558 BGB sieht nur eine Erhöhung der Miete für Wohnraummiete vor.

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IMRRS 2023, 1504
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Ohne Nutzungswillen keine Eigenbedarfskündigung

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 15.03.2023 - 21 C 50/23

Das Tatbestandsmerkmal "benötigt" in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB setzt begrifflich zunächst voraus, dass der Vermieter die ernsthafte Absicht hat, die Räume selbst als Wohnung zu nutzen oder diese einem Hausstands- oder Familienangehörigen zu überlassen. Fehlt in den Fällen der behaupteten Eigennutzungsabsicht ein ernsthafter Nutzungswille, so ist die Kündigung bereits aus diesem Grunde unwirksam.

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IMRRS 2023, 1519
WohnraummieteWohnraummiete
Inkasso für Mieter: Kostenerstattung trotz eingeschalteten Mietervereins

BGH, Urteil vom 20.09.2023 - VIII ZR 247/22

Beauftragt der Mieter einer Wohnung einen - auf die Einziehung von Ansprüchen gegen Vermieter wegen Verstoßes gegen die Vorschriften über die Begrenzung der Miethöhe (§ 556d ff. BGB) spezialisierten - Inkassodienstleister mit der Geltendmachung solcher Ansprüche, kann die Erstattung der hierdurch entstandenen außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten nicht mit der Begründung versagt werden, dass der Vermieter auf eine Leistungsaufforderung des von dem Mieter zuvor eingeschalteten örtlichen Mietervereins keine Reaktion gezeigt hat.*)

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IMRRS 2023, 1483
WohnraummieteWohnraummiete
Wer einen Schadensfalls nicht (rechtzeitig) meldet, riskiert Kündigung

AG München, Urteil vom 21.07.2022 - 463 C 20434/21

Hat der Mieter mehr als 14 Std. zugewartet, um der Hausverwaltung einen Wasserschaden zu melden, und hat er das Wasser im Bad stundenlang austreten lassen, stellt dieses Verhalten eine schwere Sorgfaltspflichtverletzung dar.

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IMRRS 2023, 1507
SteuerrechtSteuerrecht
Gewerbesteuer: Entgelte für Ferienimmobilien zur Weitervermietung sind Miete

BFH, Urteil vom 17.08.2023 - III R 59/20

1. Die Hinzurechnung von Aufwendungen eines Anbieters von Ferienimmobilien für die vorübergehende Überlassung der Ferienobjekte nach § 8 Nr. 1 Buchst. e des Gewerbesteuergesetzes setzt voraus, dass das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Eigentümer des Objekts seinem wesentlichen rechtlichen Gehalt nach ein Mietverhältnis ist.*)

2. Ob das Vertragsverhältnis zwischen dem Ferienimmobilienanbieter und dem Objekteigentümer einen Mietvertrag oder einen Vermittlungsvertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter darstellt, hängt vom Inhalt und der Durchführung des geschlossenen Vertrags ab. Für die Einordnung als Mietvertragsverhältnis spricht insbesondere, dass der Anbieter die Objekte im eigenen Namen vermarktet und vom Eigentümer keine Vermittlungsprovision erhält, sondern diesem ein Entgelt für die Gebrauchsüberlassung zahlt.*)

3. Eine Zuordnung der im fiktiven Eigentum des Ferienimmobilienanbieters stehenden Objekte zu dessen Anlagevermögen kommt insbesondere dann in Betracht, wenn er die Objekte langfristig anmietet und nach seinem Geschäftsmodell bestrebt ist, einen weitgehend unveränderten Bestand an Objekten zu erhalten und den Reisekunden anzubieten.*)

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IMRRS 2023, 1475
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mieterhöhung per Vergleichswohnungen: Welche Angaben sind erforderlich?

AG Friedberg, Urteil vom 24.03.2023 - 2 C 790/22

Bei der Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit Vergleichswohnungen muss die Angabe der Vergleichswohnungen hinsichtlich Anschrift, Etage und Lage auf der Etage (links, rechts usw.) so genau erfolgen, dass der Mieter sie ohne Probleme und ohne eigenständige Nachforschungen gleich finden kann.

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IMRRS 2023, 1476
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Begründung einer Mieterhöhung auf Basis eines veralteten Mietenspiegels?

AG Hamburg, Urteil vom 13.01.2023 - 49 C 299/22

Wenn zur Begründung einer Mieterhöhung ein veralteter Mietenspiegel verwendet wird, hat das noch nicht zwingend die Unwirksamkeit des Erhöhungsverlangens zur Folge. Ändert sich jedoch im Rahmen der danach veröffentlichten Mietenspiegel die Struktur und Kategorisierung zum vorherigen Mietenspiegel grundlegend, entspricht das Mieterhöhungsverlangen unter Bezugnahme auf den vorgelegten Mietenspiegel nicht den gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Begründung der Erhöhungserklärung.

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IMRRS 2023, 1472
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wann liegt eine Störung des Hausfriedens vor?

LG Saarbrücken, Beschluss vom 12.05.2023 - 10 S 3/23

1. Aus dem Gebot der wechselseitigen Rücksichtnahme innerhalb der Hausgemeinschaft können sich Grenzen für die Nutzung der Mietsache durch den Einzelnen ergeben. Welche konkreten Verhaltensweisen dabei noch sozialüblich sind oder die Grenze des dem anderen zumutbaren Mietgebrauchs überschreiten und deshalb den Hausfrieden zu beeinträchtigen geeignet sind, bestimmt sich entweder nach den vertraglichen Vereinbarungen - insbesondere der Hausordnung - oder, sofern solche fehlen, nach der Verkehrssitte.

2. Eine Störung des Hausfriedens liegt demnach in einem Verhalten, das das Zusammenleben über das in einer Hausgemeinschaft als sozialüblich hinzunehmende Maß beeinträchtigt.

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IMRRS 2023, 1477
WohnraummieteWohnraummiete
Mieterhöhung per Vergleichsobjekte: Drei übereinstimmende Wohnwertmerkmale genügen!

AG München, Urteil vom 19.08.2022 - 414 C 10005/21

Liegen bei den im Mieterhöhungsgesuch genannten Vergleichswohnungen drei Wohnwertmerkmale vor, die mit dem Mietobjekt im Wesentlichen übereinstimmen, etwa Art, Größe und Lage, kommt es auf die Frage der Ausstattung (renoviert oder unrenoviert) sowie der Beschaffenheit (Zuschnitt) bei der vorzunehmenden Gesamtschau nicht mehr an.

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IMRRS 2023, 1057
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Bildung einer Wirtschaftseinheit und formelle Rechtmäßigkeit einer Nebenkostenabrechnung

LG Essen, Urteil vom 04.07.2023 - 15 S 145/22

1. Der Vermieter preisfreien Wohnraums ist, sofern vertragliche Abreden dem nicht entgegen stehen, bei der Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten berechtigt, mehrere von ihm verwaltete und der Wohnnutzung dienende zusammenhängende Gebäude zu einer Abrechnungseinheit zusammenzufassen, wenn diese eine vergleichbare Bauweise, Ausstattung und Größe aufweisen.

2. Dies ist nicht der Fall, wenn an einem Gebäude überall Balkone vorhanden sind, beim anderen aber nur vereinzelt, wenn nur eines der Gebäude Parkflächen hat und nur eines Grünflächen besitzt und wenn in dem einen Gebäude zwei Wohnung je Etage liegen, im anderen aber nur eine viel größere Wohnung je Etage.

3. Die unzulässige Bildung einer Abrechnungseinheit führt nicht zwingend zur formellen Unwirksamkeit der Abrechnung, sondern stellt für sich genommen nur einen inhaltlichen Fehler dar.

4. Daher ist für jede Kostenposition zu prüfen, ob in der Abrechnung die erforderlichen Mindestangaben enthalten sind (formelle Anforderungen) und ob diese auch in materieller Hinsicht zutreffend sind.

5. Allerdings ist eine für sich genommen nachvollziehbare (und den Mindestanforderungen genügende) Abrechnung, die Angaben zu den Gesamtkosten der Abrechnungseinheit, dem Verteilerschlüssel und dem Anteil des Mieters enthält, im Nachhinein als aus formellen Gründen unwirksam zu behandeln, wenn offenbar wird, dass der Vermieter Vorwegabzüge oder andere Rechenschritte vorgenommen hat, die aus der Abrechnung nicht ersichtlich oder darin nicht ausreichend erläutert sind.

6. Ein Mieter kann hinsichtlich der bei einer Betriebskostenabrechnung vom Vermieter geschuldeten Belegvorlage grundsätzlich Einsicht in die Originale der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung verlangen, ohne insoweit ein besonderes Interesse darlegen zu müssen.

7. Nur in Ausnahmefällen kann es nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) in Betracht kommen, dass der Vermieter lediglich die Vorlage von Kopien oder Scanprodukten schuldet.

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IMRRS 2023, 1479
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Ob Nebenwohnsitz oder weniger Miete: Mieter dürfen untervermieten

BGH, Urteil vom 27.09.2023 - VIII ZR 88/22

Zur Untervermietung bei einer aus beruflichen Gründen genutzten Nebenwohnung (im Anschluss an Senatsurteile vom 23.11.2005 - VIII ZR 4/05, IBRRS 2006, 0632 = IMRRS 2006, 0387; vom 11.06.2014 - VIII ZR 349/13, IBRRS 2014, 1888 = IMR 2014, 319; vom 31.01.2018 - VIII ZR 105/17, IBRRS 2018, 0817 = IMR 2018, 141).*)

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IMRRS 2023, 1474
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wartung heißt nicht Erneuerung!

LG Berlin, Beschluss vom 16.02.2023 - 63 S 249/22

Vereinbarungen über die Abwälzung der Instandhaltungspflicht des Vermieters sind im Zweifel eng auszulegen, so dass die Auferlegung des Betriebs und der Wartung einer vom Vormieter übernommenen Gasetagenheizung nicht bedeutet, dass der Mieter auch die Kosten des Einbaus einer neuen Heizung zu übernehmen hat. Das gilt auch dann, wenn die Etagenheizung nicht Gegenstand des Mietvertrags sein soll.

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IMRRS 2023, 1473
WohnraummieteWohnraummiete
Wartungspflicht für Gasetagenheizung umfasst nicht Einbau einer neuen Heizung

AG Wedding, Urteil vom 30.08.2022 - 20 C 133/20

Fehlt es an einer konkreten Zustandsvereinbarung, schuldet der Vermieter gem. der §§ 133,157 BGB basierend auf der Verkehrssitte die nach dem Vertragszweck einerseits und der Art der Mietsache andererseits zu erwartende Beschaffenheit der Mietsache.

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IMRRS 2023, 1467
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwert bei Ansprüchen auf Erhöhung der Miete?

KG, Beschluss vom 06.11.2023 - 8 W 53/23

§ 41 Abs. 5 GKG gilt nicht - auch nicht analog - für den Gebührenwert von Klagen auf Feststellung einer Überschreitung der gem. § 556d Abs. 1 BGB zulässigen Miete.*)

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IMRRS 2023, 1454
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Nur "Liebhaberei": Keine Steuerersparnis durch Vermietung von Luxushäusern

BFH, Urteil vom 20.06.2023 - IX R 17/21

1. Bei der Vermietung eines Objekts mit einer Wohnfläche von mehr als 250 qm besteht eine Ausnahme von der typisierten Annahme der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit, die Anlass zu deren Überprüfung mittels einer Totalüberschussprognose gibt.*)

2. An den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur typisierten Annahme der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit und den diesbezüglichen Ausnahmen, insbesondere bei der Vermietung eines Objekts mit mehr als 250 qm Wohnfläche, hält der Senat auch nach der Einfügung von § 21 Abs. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 fest.*)

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IMRRS 2023, 1450
WohnraummieteWohnraummiete
Verunreinigung durch Taubenkot ist kein Mietmangel

AG Hanau, Urteil vom 25.10.2022 - 94 C 21/22

Da der Vermieter in der Regel keine Möglichkeit hat, die Verunreinigung von Balkonen mit Taubenkot zu verhindern, kann der Mieter in diesem Fall weder die Miete mindern, noch von dem Vermieter die Reinigung des Balkons verlangen.*)

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IMRRS 2023, 1400
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Untermieter hat keinen Anspruch auf Versorgungsgüter!

AG Zossen, Beschluss vom 02.06.2023 - 2 C 81/23

Besteht zu Lasten eines Untermieters ein Räumungsanspruch nach Beendigung eines Gewerberaummietvertrags zwischen Hauptvermieter und Hauptmieter, hat der Untermieter keinen Anspruch auf Versorgungsgüter.

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IMRRS 2023, 1457
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Modernisierungsarbeiten bremsen Mietpreisbremse aus

AG Charlottenburg, Urteil vom 09.06.2023 - 209 C 29/22

1. Nach Modernisierungsarbeiten vor Mietbeginn kann der Vermieter eine die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 10% übersteigende Miete vereinbaren; das Bestreiten des Mieters zu den Maßnahmen ist unbeachtlich, wenn der Vermieter eine substanziierte Berechnung vorgelegt und Einsicht in sämtliche Unterlagen angeboten hat.

2. Der Streitwert einer Klage auf Feststellung der zulässigen Miethöhe ist analog § 41 Abs. 5 GKG nach dem Jahreswert der streitigen Miete zu bestimmen.

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IMRRS 2023, 1452
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Untervermietung auch bei einer Ein-Zimmer-Wohnung?

AG Wedding, Urteil vom 25.07.2023 - 16 C 315/22

1. Der Wohnraummieter hat bei berechtigtem Interesse einen Anspruch auf Gestattung der Untervermietung eines Teils der Wohnung. Der Antrag auf Gestattung muss konkret angeben, welcher abgrenzbare Bereich der Wohnung in seinem Gewahrsam verbleiben soll (Anschluss an LG Berlin, IMR 2022, 58).

2. Eine teilweise Überlassung liegt nicht schon dann vor, wenn der Mieter persönliche Sachen in einem Schrank lagert und einen Wohnungsschlüssel behält (gegen LG Berlin, IMR 2022, 305).

3. Ein Anspruch auf Genehmigung der Überlassung der gesamten Wohnung kann nur ausnahmsweise nach Treu und Glauben bestehen, wobei die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mieters darzulegen und die Höhe der Untermiete sowie die Bereitschaft zur Zahlung eines Untermietzuschlags zu berücksichtigen sind.

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IMRRS 2023, 1443
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Schlechter Übergabezustand kein Mangel

LG Hanau, Beschluss vom 28.09.2023 - 2 S 94/22

1. Mangels abweichender Abreden der Parteien ist derjenige Zustand der Mietsache vertragsgemäß, der bei Übergabe besteht. Das erfasst auch einen objektiv schlechten Zustand.*)

2. Veränderungen der Mietsache hat der Mieter spätestens bei Mietende auch dann zu beseitigen, wenn der Vermieter mit deren Vornahme einverstanden war. Hierunter fällt auch die Behebung eines bei Mietbeginn schlechten Zustands, wenn dieser vertragsgemäß war.*)

3. Das Begleichen der Rechnung ist für die gerichtliche Schadensschätzung gem. § 287 ZPO keine Voraussetzung, wenn sich der Geschädigte dieser Verpflichtung nicht sogleich durch Anspruchsabtretung entledigt und die Kosten nicht offensichtlich erkennbar überhöht sind. In diesem Fall kann der Schädiger der Erforderlichkeit der Aufwendungen nicht durch einfaches Bestreiten entgegentreten.*)

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IMRRS 2023, 1442
WohnraummieteWohnraummiete
Schlechter Übergabezustand kein Mangel

LG Hanau, Beschluss vom 11.09.2023 - 2 S 94/22

1. Mangels abweichender Abreden der Parteien ist derjenige Zustand der Mietsache vertragsgemäß, der bei Übergabe besteht. Das erfasst auch einen objektiv schlechten Zustand.*)

2. Der Mieter hat die Mietsache bei Mietende abgesehen von vertragsgemäßen Verschlechterungen in demjenigen Zustand zurückzugeben, in dem er sie erhalten hat. Veränderungen hat er spätestens bei Mietende auch dann zu beseitigen, wenn der Vermieter mit deren Vornahme einverstanden war. Hierunter fällt auch die Behebung eines bei Mietbeginn schlechten Zustands, wenn dieser vertragsgemäß war.*)

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IMRRS 2023, 1428
WohnraummieteWohnraummiete
Zukünftige Staffelmieterhöhungen sind keine Vormiete

LG Berlin, Urteil vom 13.09.2022 - 67 S 15/22

Im Vormietverhältnis vereinbarte Staffelmieterhöhungen, die wegen Beendigung des Vormietverhältnisses in zeitlicher Hinsicht nicht mehr wirksam geworden sind, sind im Rahmen des § 556e BGB nicht zu berücksichtigen.*)

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IMRRS 2023, 1280
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Erst nach Vertragsschluss veröffentlichter Mietspiegel gilt trotzdem!

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 12.05.2023 - 926 C 248/22

1. Auf einen im Mai 2021 abgeschlossen Mietvertrag, wo nur der Hamburger Mietspiegel 2019 veröffentlicht war, ist dennoch der erst im Dezember 2021 veröffentlichte Hamburger Mietspiegel 2021 mit Erhebungsstichtag 01.04.2021 anzuwenden.

2. Mithin muss es ein Vermieter hinnehmen, dass die "vereinbarte" Miete nicht der ortsüblichen Miete entspricht, dieser Mangel aber erst mit der späteren Veröffentlichung des Mietenspiegels - dessen Erhebungsstichtag wie hier vor dem Abschluss des Vertrags lag - offenbar wird.

3. Da es sich bei einem Mietenspiegel auch nicht um ein Gesetz oder eine (Rechts-)Verordnung handelt, greifen die (verfassungs-)rechtlichen Grundsätze für eine unzulässige Rückwirkung nicht.

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IMRRS 2023, 1182
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ProzessualesProzessuales
Berufung als qualifizierte elektronische Signatur mit Dokumenteninhalt zulässig?

LG Berlin, Urteil vom 20.06.2023 - 65 S 198/22

1. Die bei Übermittlung einer Berufungsschrift verwendete Signatur verliert ihre Eigenschaft als qualifizierte elektronische Signatur i.S.d. Art. 26 eIDAS-VO, § 130a Abs. 3 Satz 1 Alt. 1 ZPO nicht etwa dadurch, dass es sich um eine Signatur mit Dokumenteninhalt handelt ("enveloping signature"), d. h. eine Signatur, die mit dem zu übermittelnden Dokument dadurch verbunden ist, dass das Dokument in die Signatur eingebettet ist. Denn eine nachträgliche (unerkannte) Veränderung der Daten wird durch die Verwendung der Signatur nicht ermöglicht.

2. Wird eine Klageerweiterung im Urteil nicht erwähnt, so entfällt die Rechtshängigkeit dieser Ansprüche, wenn keine Urteilsergänzung nach § 321 ZPO auf Antrag einer Partei innerhalb der Frist des § 321 Abs. 2 ZPO erfolgt.

3. Die Mietbegrenzungsverordnung Berlin 2015 ist wirksam.

4. Eine Anschlussberufung, die sich gegen (eine) bisher am Verfahren nicht als Partei beteiligte Person(en) richtet, ist unzulässig.

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IMRRS 2023, 1417
WohnraummieteWohnraummiete
Mehr Mühe = Erfolg?

LG Berlin, Beschluss vom 19.10.2023 - 67 T 79/23

Die Zurückweisung eines auf Verlängerung der Räumungsfrist gerichteten Antrags ist verfahrensfehlerhaft, wenn das Gericht sie auf unzureichende Anmietbemühungen des Mieters stützt, ohne gleichzeitig tatsächliche Feststellungen dazu zu treffen, ob, gegebenenfalls wann, intensivere Anmietbemühungen vor Ablauf der ursprünglich gewährten Räumungsfrist zum Erfolg geführt hätten.*)

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IMRRS 2023, 1416
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WohnraummieteWohnraummiete
Darf Vermieter Balkonkraftwerk verbieten?

AG Köln, Urteil vom 26.09.2023 - 222 C 150/23

Die Versagung der Genehmigung eines sog. "Balkonkraftwerks" mit außenliegenden Solarpaneelen durch den Vermieter ist nach derzeitiger Rechtslage nicht rechtsmissbräuchlich, wohingegen die Zustimmung zu einer optisch nicht beeinträchtigenden, auf dem Boden ohne Substanzbeeinträchtigung des Mietobjekts aufgestellten Solaranlage nicht versagt werden darf.*)

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IMRRS 2023, 1284
WohnraummieteWohnraummiete
"Komplettumbau" ist unwirksame Vertragsbefristung!

LG Berlin, Beschluss vom 15.06.2023 - 64 S 40/23

1. Der i.S.d. § 575 Abs. 1 BGB wohl noch ausreichend bestimmte Befristungsgrund "Komplettumbau der Wohnung und Zusammenlegung mit der Nachbarwohnung" kann nicht dahin ausgelegt werden, dass der Vermieter zwei selbstständige Bauvorhaben habe skizzieren wollen, die jeweils für sich die Befristung rechtfertigen könnten. Die unbestimmte Angabe "Komplettumbau" der Wohnung ist für eine wirksame Mietvertragsbefristung ungenügend; denn die Vorsilbe "Komplett" vor dem Wort "Umbau" lässt zwar die Wertung des Vermieters erkennen, dass eine umfassende Umgestaltung der Wohnung angestrebt sei, ermöglicht dem Mieter aber mangels konkreter Angabe der geplanten Baumaßnahmen keine eigene informierte Abschätzung, ob diese Maßnahmen die Beendung des Mietverhältnisses erfordern und rechtfertigen können.*)

2. Eine Befristung nach § 575 BGB ist nur zulässig, "wenn der Vermieter bei Abschluss des Mietvertrags die ernsthafte Absicht hat, das Mietobjekt einer der in § 575 BGB bezeichneten Verwendungen zuzuführen." Ob dies der Fall war, kann und muss in einem späteren Räumungsrechtsstreit selbstverständlich überprüft werden, so dass der Vermieter zu Inhalt und Stand seiner Planungen im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags vortragen muss. Der Umstand, dass der Vermieter aktuell Baumaßnahmen plant, die sich als "Komplettumbau" der Wohnung umschreiben lassen, lässt einen Rückschluss auf seine konkreten Pläne und ernsthaften Absichten im Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses offensichtlich nicht zu.*)

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IMRRS 2023, 1398
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WohnraummieteWohnraummiete
Härtegründe müssen noch bei Schluss der mündlichen Verhandlung bestehen!

AG München, Urteil vom 10.03.2023 - 461 C 1702/21

Die Härtegründe müssen auch noch bei Schluss der mündlichen Verhandlung vorliegen, denn die Fortsetzung des Mietverhältnisses erfolgt durch richterliches Gestaltungsurteil (vgl. § 574a Abs. 2 Satz 1 BGB).

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IMRRS 2023, 1395
WohnraummieteWohnraummiete
Bloße Unterbringung ist keine Wohnnutzung

VG Berlin, Beschluss vom 12.10.2023 - 6 L 166/23

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2023, 1391
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WohnraummieteWohnraummiete
Ist Mieter grundsätzlich zur Zahlung von Betriebskosten verpflichtet?

AG Fürstenfeldbruck, Urteil vom 21.04.2023 - 2 C 175/23

Es besteht keine allgemeine Vermutung dafür, dass der Mieter die Betriebskosten zusätzlich zur Miete zu entrichten hat.

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IMRRS 2023, 1360
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WohnraummieteWohnraummiete
Untervermietung mit Gewinnerzielung: Vermieter ist zu beteiligen!

LG Berlin, Urteil vom 27.09.2023 - 64 S 270/22

1. Ein Vermieter muss nach § 553 BGB einem Mieter jedenfalls nicht ohne Partizipation an dem Ertrag erlauben, wirtschaftlichen Gewinn aus der Untervermietung zu erzielen; dabei steht einer Gewinnerzielung nicht entgegen, dass die Untermiete zum Teil auch auf das Wohnungsinventar entfällt, wenn der Mieter Mieteinnahmen für seinen Hausrat überhaupt erst in Folge und in Verbindung mit der Untervermietung der Wohnung generieren kann. Ein Mieter hat außerdem von vorneherein keinen Anspruch auf Genehmigung einer Untervermietung, die ihrerseits nicht mit den Vorschriften über die "Mietpreisbremse" nach §§ 556d ff. BGB vereinbar ist. (Festhaltung LG Berlin, Urteil vom 21.08.2019 - 64 S 266/18; Anschluss LG Berlin, IMR 2022, 487).*)

2. Ein Vermieter, der die rechtzeitig erbetene und geschuldete Untervermietungserlaubnis rechtswidrig verweigert, kann eine Mietvertragskündigung nicht auf den bloßen Formmangel der fehlenden Erlaubnis stützen. Das Risiko einer fehlerhaften Einschätzung der Rechtslage trifft in einer solchen Situation aber den Mieter; stand ihm ein Anspruch auf Erteilung der Untervermietungserlaubnis tatsächlich nicht zu, so wird in der ihm vom Vermieter ausdrücklich verbotenen Untervermietung regelmäßig eine nicht unerhebliche schuldhafte Verletzung des Mietverhältnisses liegen, so dass der Vermieter den Hauptmietvertrag wirksam kündigen kann. Darauf, ob der Vermieter die Erlaubnis aus rechtlich zu billigenden Gründen verweigerte oder sich für die konkrete Ausgestaltung des Untermietvertrages gar nicht interessierte, obwohl allein dessen Konditionen die Verweigerung der Untervermietungserlaubnis rechtfertigen können, kommt es nicht an (Anschluss/Abgrenzung BGH, IMR 2011, 135).*)




IMRRS 2023, 1383
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WohnraummieteWohnraummiete
Untervermietung auch bei Einzimmerwohnung möglich?

BGH, Urteil vom 13.09.2023 - VIII ZR 109/22

1. Von einer Überlassung eines Teils des Wohnraums an Dritte im Sinne der Vorschrift des § 553 Abs. 1 BGB ist regelmäßig bereits dann auszugehen, wenn der Mieter den Gewahrsam an dem Wohnraum nicht vollständig aufgibt (Bestätigung von Senatsurteil vom 11.07.2014 - VIII ZR 349/13, Rz. 25, 30, IMR 2014, 319 = NJW 2014, 2717).*)

2. Danach kann ein Anspruch des Mieters gegen den Vermieter auf Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte grundsätzlich auch bei einer Einzimmerwohnung gegeben sein.*)

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IMRRS 2023, 1369
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WohnraummieteWohnraummiete
Kündigung des Mietvertrags wegen Beleidigung der Hausverwalterin

LG München I, Beschluss vom 08.02.2023 - 14 S 7769/22

Unerlaubte Handlungen rechtfertigen nur dann eine Kündigung, wenn sie zugleich eine Vertragsverletzung darstellen. Dies ist bei Beleidigungen beispielsweise dann der Fall, wenn diese ihren Ursprung im Mietverhältnis selbst haben. Wenn innerhalb des verfahrensgegenständlichen Anwesens zumal gegenüber Mitmietern, Nachbarn oder Besuchern zum Nachteil der Hausverwalterin des Vermieters eine Beleidigung erfolgt, ist der notwendige innere Zusammenhang offenkundig zu bejahen.

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IMRRS 2023, 1343
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WohnraummieteWohnraummiete
Lärmprotokoll gefälscht: Fristlose Kündigung!

LG Bonn, Beschluss vom 19.04.2023 - 6 T 11/23

1. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegt insbesondere dann vor, wenn die Durchführung des Vertrags durch Zerstörung der das Schuldverhältnis tragenden Vertrauensgrundlage durch das Verhalten eines Vertragsteils derart gefährdet ist, dass sie dem Kündigenden auch bei strenger Prüfung nicht mehr zuzumuten ist.

2. Täuschungshandlungen einer Vertragspartei während der Mietzeit können jedenfalls zur Kündigung durch die andere Partei berechtigen, wenn sie gehäuft auftreten und das Vertrauensverhältnis hierdurch zerstört wird. Bei einer vereinzelten Vertragswidrigkeit ist zu fragen, ob die Belange einer Vertragspartei hierdurch erheblich verletzt oder gefährdet werden. Dies ist etwa dann der Fall, wenn eine Vertragspartei durch die Täuschung der Gegenpartei einen Schaden erleidet oder von der Wahrung ihrer Interessen abgehalten wird.

3. Macht der Mieter in einem Lärmprotokoll wissentlich falsche Angaben zu vermeintlichen Lärmbelästigungen eines Mitmieters, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung.

4. Eine Abmahnung ist entbehrlich, da eine solche bei der nachhaltigen Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses nicht geeignet ist, das Vertrauensverhältnis wieder herzustellen.

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IMRRS 2023, 1160
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WohnraummieteWohnraummiete
Mietpreisbremse bei Tausch des Mietobjekts nicht anwendbar

LG Berlin, Urteil vom 21.03.2023 - 65 S 159/22

Die Vorschriften über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (sog. Mietpreisbremse) sind auf ein vor Inkrafttreten begründetes Vertragsverhältnis nicht anwendbar, wenn auf Wunsch des Mieters ein Austausch des Mietobjekts statt­gefunden hat; der Umstand, dass neben dem Austausch des Mietob­jekts eine - der Ausstattung und Größe geschuldete - Anpassung der Miete vereinbart wurde, steht der Annahme einer einvernehmlichen Vertragsänderung nicht entgegen.

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IMRRS 2023, 1368
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WohnraummieteWohnraummiete
Was ist eine "Türnische"?

BGH, Urteil vom 27.09.2023 - VIII ZR 117/22

Zum Begriff der "Türnische" im Sinne der Vorschrift des § 3 Abs. 3 Nr. 3 WoFlV.*)

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