Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
4534 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2013
IMRRS 2013, 2017LG Berlin, Urteil vom 12.07.2013 - 65 S 141/12
1. Die Angabe unterschiedlicher Gesamtwohnflächen in einer Betriebskostenabrechnung beeinträchtigt grundsätzlich auch nicht deren Nachvollziehbarkeit, da sich die Verteilung der Betriebskostenarten auch in einem solchen Fall regelmäßig ohne gedankliche und rechnerische Schwierigkeiten aufgrund der in der Abrechnung angegebenen Werte nachvollziehen lässt.
2. Ist in der Heizkostenabrechnung der Umrechnungsfaktor für die von Einheitsskalen abgelesenen Wärmeverbrauchswerte unter Hinweis auf die DIN EN 834/835 ausgewiesen, so ist die Abrechnung formell wirksam.
3. Die Verbrauchszahlen der übrigen Mieter können für die Prüfung der eigenen Nebenkostenabrechnung relevant sein, so z.B. um nachvollziehen zu können, ob die Summe der Einzelverbräuche den angegebenen Gesamtverbrauch ergibt. In solchen Fällen hat der betroffene Mieter gegen den Vermieter einen Anspruch auf Einsichtnahme in entsprechende Unterlagen, aus denen sich der Einzelverbrauch der übrigen Mieter ergibt.
VolltextIMRRS 2013, 2016
AG Rheine, Urteil vom 29.05.2013 - 4 C 39/13
Die während der Preisbindung praktizierte Abrechnungsstruktur bleibt auch nach Wegfall der Förderung verbindlich, bis die Parteien aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung eine Veränderung vorgenommen haben.
VolltextIMRRS 2013, 2011
LG Berlin, Beschluss vom 19.04.2013 - 65 S 377/12
Ergibt sich aus den Umständen des Vertragsschlusses, dass der Vermieter bei Vertragsschluss wusste, dass er nicht einen Vertrag mit mehreren Einzelmietern, sondern einer Wohngemeinschaft geschlossen hat, besteht bei Mietereigenschaft aller Mitglieder ein Anspruch der Wohngemeinschaft gegen den Vermieter, einer Auswechselung von Mietern zuzustimmen, d.h. der Entlassung eines ausscheidenden Mitglieds und der Aufnahme eines neuen Mitglieds
VolltextIMRRS 2013, 2010
AG Zweibrücken, Urteil vom 26.06.2013 - 2 C 71/13
1. Der Mieter hat die Sache nach Ende des Mietverhältnisses im ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Ist die Mietsache oder Teile von ihr beschädigt, muss der Vermieter dem Mieter zunächst eine Nachfrist setzen, bevor er Schadensersatz verlangt.
2. Bei Gegenständen, die täglich mehrfach in Gebrauch sind, ist es normal, dass diese auch über Jahre hinweg beschädigt werden. Ein verkalkter Duschkopf und kleinere Beschädigungen am Kühlschrank sind daher vom Mieter nicht zu ersetzen, wenn diese auf den normalen Gebrauch zurückzuführen sind.
VolltextIMRRS 2013, 1985
LG Halle, Urteil vom 19.03.2013 - 2 S 263/12
1. Die Angabe der Wohnfläche in einem Mietvertrag stellt im Allgemeinen keine unverbindliche Objektbeschreibung, sondern eine Beschaffenheitsvereinbarung dar.
2. Überschreitet die tatsächliche Wohnfläche die vertraglich vereinbarte um mehr als 10%, ist bei einer anstehenden Mieterhöhung anstelle der vertraglich vereinbarten die tatsächliche Wohnungsgröße zu Grunde zu legen, weil es für den Vermieter nicht zumutbar ist, für die Dauer des Mietverhältnisses an der vereinbarten Wohnfläche festgehalten zu werden.
VolltextIMRRS 2013, 1978
AG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.05.2013 - 33 C 5347/12
1. Bei der Berechnung einer Mieterhöhung für eine Wohnung, die sich zur Hälfte in einem älteren Haus und zur anderen Hälfte in einem wesentlich neueren Anbau befindet, ist ein Mittelwert zwischen den Mietspiegeln beider Baualtersklassen zu bilden.
2. Die Entfernung von Elektroleitungen, Schaltern und Steckdosen, die Anbringung neuer Sockelleisten, Estricharbeiten, die Erneuerung der Sanitärobjekte sowie die Verbindung der Heizungen der zwei Hälften der Wohnung stellen noch keine vollständige Sanierung dar, welche die Einordnung in eine andere Baualtersklasse rechtfertigen kann.
VolltextIMRRS 2013, 1974
LG Karlsruhe, Urteil vom 13.09.2013 - 9 S 572/11
Eine isolierte Erhöhung der Wohnraummiete ist im Rahmen eines einheitlichen Mischmietverhältnisses (hier: Wohnhaus und zwei Stellplätze) jedenfalls dann zulässig, wenn der Mietvertrag keine dem entgegenstehende Regelung enthält, die Mieten getrennt im Mietvertrag ausgewiesen sind und der Vermieter im Mieterhöhungsverlangen klarstellt, dass er lediglich die Zustimmung zur Erhöhung der Wohnraummiete vom Mieter begehrt.
VolltextIMRRS 2013, 1960
AG Köpenick, Urteil vom 02.05.2013 - 17 C 3/13
1. Laminat ist nicht als "hochwertiger Bodenbelag" anzusehen.
2. Bei einem nach vorn offenen Balkon, begrenzt auf der einen Seite vom Außenmauerwerk des Gebäudes und auf der anderen Seite durch eine Glasfläche, handelt es sich nicht um eine Loggia, die nämlich dadurch gekennzeichnet ist, dass sie nach allen Außenseiten verschlossen werden kann.
3. Eine alte, schon bei der Errichtung des Gebäudes eingefügte Holztür, die lediglich mit zwei modernen Schlössern gesichert ist, ist keine einbruchshemmende Wohnungseingangstür.
VolltextIMRRS 2013, 1955
LG Berlin, Urteil vom 30.04.2013 - 67 S 307/12
1. Bei massiven Zigarettenrauch, der während der Sommermonate zwei- bis dreimal pro Stunde vom Nachbarbalkon des Mieters in dessen (Oberlieger-)Wohnung zieht, wenn Türen und/oder Fenster nicht geschlossen gehalten werden, ist die Miete selbst in einer Großstadt um 10% gemindert, wenn die Wohnung praktisch über keine andere ausreichende Belüftungsmöglichkeit verfügt.
2. Der Mieter darf in einem solchen Fall sein Zurückbehaltungsrecht an der Miete bis zur Mängelbeseitigung durch den Vermieter in Höhe des dreifachen Minderungsbetrags ansetzen.
VolltextIMRRS 2013, 1940
AG Grünstadt, Urteil vom 19.04.2013 - 3 C 273/12
Den Vermieter, der seinen zukünftigen Mietern einen Mietvertrag auf unbestimmte Zeit anbietet, obwohl er weiß oder in Erwägung ziehen müsste, dass er die Mietsache in absehbarer Zeit wieder benötigt trifft die Pflicht, die zukünftigen Mieter auf die voraussichtlich kurze Dauer des Mietverhältnisses hinzuweisen.
VolltextIMRRS 2013, 1938
AG Idstein, Urteil vom 18.03.2013 - 32 C 22/12
1. Ein Mietvertrag für Heizkostenverteiler und die Vergütung für deren Ablesung ist mangels Einigung unwirksam, wenn die Angaben im Vertrag die tatsächliche Hauptleistung, den Einbau von Heizkostenverteiler, um das Dreifache übersteigen. Eine solche Differenz ist mit einer ca-Angabe nicht zu erklären.
2. Eine Klausel, wonach die Grundlage einer künftigen Gebührenrechnung "die dann gültige Preisliste" ist, ist der Sache nach eine Preisänderungsvorbehaltsklausel, die unwirksam ist.
VolltextIMRRS 2013, 1934
LG Dortmund, Urteil vom 25.09.2012 - 1 S 73/11
Es obliegt dem Vermieter, zu beweisen, dass bauseitig bedingte Feuchtigkeitserscheinungen nicht vorliegen. Der Mieter hat die bauseitig nicht auszuschließenden Mängel nicht - wenn dies z. B. nach dem Gutachten eines Sachverständigen gegebenenfalls möglich gewesen wäre - durch besonderes und dem alten Bauzustand angepassten Lüften aufzufangen.*)
VolltextIMRRS 2013, 1930
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.06.2013 - 10 U 26/13
Die Frage, ob Schimmelpilz in Mieträumen die Gesundheit der Bewohner gefährdet, lässt sich nicht allgemein beantworten und kann in vielen Fällen nur durch ein medizinisches Sachverständigengutachten geklärt werden.
VolltextIMRRS 2013, 1911
BGH, Urteil vom 03.07.2013 - VIII ZR 373/12
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1905
AG Frankfurt/Main, Urteil vom 29.08.2013 - 33 C 1402/13
Eine Funktionsstörung der Heizung führt zu einer Beseitigungspflicht des Vermieters, aber nicht automatisch zu einer Mietminderung, wenn der Mieter nicht konkret nachweist, dass aufgrund der Funktionsstörung der Heizkörper die Aufrechterhaltung angemessener Temperaturen in der Mietwohnung ganz oder teilweise nicht möglich ist. Der Mieter muss unter Angabe konkreter Temperaturen die Heizleistung in den verschiedenen Räumen beschreiben und darlegen, welche konkreten Beeinträchtigungen hiervon für die Nutzer der Räume ausgehen.
VolltextIMRRS 2013, 1902
AG Ibbenbüren, Urteil vom 08.03.2013 - 3 C 26/13
Bei einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters müssen die Vergleichswohnungen so genau bezeichnet werden, dass der Mieter sie ohne nennenswerte Schwierigkeiten auffinden kann. Dazu gehört die genaue Adresse mit Hausnummer, Geschoss und bei mehreren Wohnungen an einer Adresse - die genaue Lage der Vergleichswohnung.
VolltextIMRRS 2013, 1883
LG Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2013 - 19 S 88/12
1. Im Fall besonderer Dringlichkeit ist der Verwalter zur Abkürzung der Einladungsfrist (hier: auf neun Tage) berechtigt. Dies gilt namentlich dann, wenn die zuständige Behörde nach Inaugenscheinnahme von korrosionsbedingten Schäden an der Tiefgaragenstatik eine kurze, wenn auch mehrwöchige Anhörungsfrist gesetzt hat. Denn es liegt im vom Verwalter wohlverstandenen Interesse der Wohnungseigentümer, sich in laufender Anhörungsfrist zu verständigen und Antworten auf die aufgeworfenen Fragen und womöglich bereits ein eigenes Sanierungskonzept zu entwickeln, ein solches den Behörden jedenfalls als in Arbeit befindlich in Aussicht stellen zu können, damit gewährleistet bleibt, "Herren" des unausweichlichen Sanierungsverfahrens und seiner Kosten zu bleiben.*)
2. Es ist grundsätzlich nicht erforderlich, aber auch unschädlich, vorformulierte Beschlussanträge in die Tagesordnung der Einladung mit aufzunehmen. Denn den Wohnungseigentümern bleibt es, solange nicht vom Gegenstand des angekündigten Beschlusses abgewichen wird, unbenommen, nach ihrem Ermessen Abweichendes zu beschließen, also auch von der, wie zunächst angekündigt, Einholung von drei Vergleichsangeboten abzusehen, um die Sanierungsarbeiten möglichst schnell aufnehmen zu können.*)
3. Eine dringend erforderliche, auch angesichts drohenden behördlichen Einschreitens keinen weiteren Aufschub duldende Sanierungsmaßnahme kann eine direkte Auftragsvergabe auch ohne Einholung von Konkurrenzangeboten noch als Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung erscheinen lassen, wenn deren Betrag zwar hoch erscheint (hier: 45 000 Euro), aber die anteilige Kostenlast der einzelnen Wohnungseigentümer angesichts der Größe der Wohnanlage nicht weiter ins Gewicht fällt.*)
VolltextIMRRS 2013, 1882
AG Berlin-Mitte, Urteil vom 31.07.2012 - 5 C 1006/12
Dem Mieter steht ein Anspruch auf Wiederinbetriebnahme eines Fahrstuhls zu den bisherigen Bedingungen zu.
VolltextIMRRS 2013, 1859
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.02.2013 - 2/11 S 191/12
Nach allgemeiner Rechtsauffassung kann der Vermieter keine Besichtigung einer Mietwohnung durch den geschiedenen Ehemann der Mieterin durchführen lassen, wenn dies für den Mieter auch unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Vermieters unzumutbar ist.
VolltextIMRRS 2013, 1849
AG Pinneberg, Urteil vom 08.08.2013 - 80 C 19/13
1. Bei Nichterfüllung des Identitätserfordernisses nach § 566 BGB zwischen Vermieter, Grundstückseigentümer und Veräußerer kann es in bestimmten Fallgestaltungen dahinstehen, ob eine analoge Anwendung des § 566 BGB in Betracht kommt.
2. Die Auswechslung eines Vertragspartners kann auch durch Vereinbarung zwischen zwei Beteiligten durchgeführt werden, wenn der Dritte zustimmt.
3. Eine Zustimmung kann auch durch konkludentes Verhalten erfolgen, wenn der zustimmende Mieter Kenntnis von der Übertragung der Vermieterstellung hat und an den neuen Vermieter Mieten zahlt und von diesem Erfüllung des Vertrages verlangt, etwa durch Geltendmachung von Mängelbeseitigungsansprüchen.
VolltextIMRRS 2013, 1839
AG Kaufbeuren, Beschluss vom 07.03.2013 - 6 C 272/13
Die Frage. ob ein Mieter in seinem derzeitigen Mietverhältnis gekündigt wurde, ist zulässig. Gibt der Mieter hierauf eine falsche Antwort, kann der neue Vermieter den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten bzw. kündigen.
VolltextIMRRS 2013, 1838
BGH, Beschluss vom 05.03.2013 - VIII ZR 137/12
Folgende Regel in Vermieter-AGB ist unwirksam und führt zur Unwirksamkeit der gesamten Schönheitsreparaturklausel:
"Parkett und Holzfußboden sind nach 10 Jahren zu versiegeln, sofern dies die Gesetzeslage bzw. die Rechtsprechung erlauben, was nach dem heutigen Stand nicht der Fall ist, so dass der Mieter die Versiegelung momentan auch nicht schuldet."
VolltextIMRRS 2013, 1819
AG Wolfratshausen, Urteil vom 30.07.2013 - 8 C 1056/12
1. Ein Hotelgast, der den Zimmerschlüssel nach Ende des Aufenthalts nicht zurückgibt, muss dem Hotelbetreiber den dadurch entstandenen Schaden ersetzen. Dazu gehören die Kosten eines neuen Schlüssels, bzw. Kosten für den Austausch der Schlösser oder der Schließanlage.
2. Ein Hotelbetreiber ist jedoch im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht gehalten, eine Schließanlage zu installieren, die es ermöglicht, im Falle eines Verlustes eines Hotelschlüssels den Umfang der auszutauschenden Schlösser auf die unmittelbar betroffenen Türen zu begrenzen. Des Weiteren müsste er die Hotelgäste auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens bei Schlüsselverlust aufmerksam machen müssen, wenn im Falle des Verlustes besonders hohe Ersatzbeschaffungskosten anfallen.
3. Der Betreiber hat nur dann einen Schadensersatzanspruch gegen den Hotelgast, wenn er die Schlösser auch tatsächlich austauschen lässt. Es besteht kein Anspruch auf einen entsprechenden Vorschuss.
VolltextIMRRS 2013, 1807
AG Rheine, Urteil vom 27.03.2013 - 14 C 230/11
Fehlende Fußleisten in allen bis auf einem Raum in einer Mietwohnung mindern die Tauglichkeit zum vertragsmäßigen Gebrauch nicht bzw. nur unerheblich, weil der Mieter in der Wohnung ohne Beeinträchtigung seiner Gesundheit oder seiner alltäglichen Gewohnheiten leben kann. Es besteht lediglich eine minimale ästhetische Beeinträchtigung, die den Mieter nicht zu einer Minderung der Monatsmiete berechtigt.
VolltextIMRRS 2013, 1805
OLG Koblenz, Beschluss vom 05.11.2012 - 5 U 1059/12
Dass er seine Zahlungspflicht erfüllt hat, kann der Mieter im Rechtsstreit nicht durch den Antrag beweisen, dem Vermieter aufzugeben, Kontoauszüge des Mietkontos vorzulegen.*)
VolltextIMRRS 2013, 1801
KG, Urteil vom 29.07.2013 - 8 U 257/12
1. Zu der Frage, ob der Mieter aufgrund formularvertraglicher Regelungen verpflichtet ist, Regenrinnen und -fallrohre eisfrei zu halten.*)
2. Der Mieter kann nach eigener fristloser Kündigung und Einstellung der Mietzahlungen unabhängig von der Wirksamkeit seiner Kündigung nach Treu und Glauben keine Instandsetzungsmaßnahmen beanspruchen.*)
IMRRS 2013, 1796
AG Charlottenburg, Urteil vom 13.02.2013 - 214 C 234/12
1. "Mietsache" bei Wohnraummietverhältnissen ist nicht nur die eigentliche Wohnung, sondern auch das dazugehörige Gebäude.
2. Wird ein Balkon nachträglich angebaut und kommt es dadurch zu Verdunkelung einer anderen - ein Stockwerk darunter liegenden - Mietwohnung, indem kein Einfall direkten Tageslichts mehr stattfindet und die Bewohner keine Sicht zum Himmel mehr haben, handelt es sich um einen Mietmangel, der eine Mietkürzung um 10% rechtfertigt. Die Mieter haben im Übrigen auch einen Anspruch auf Abbau dieses Balkons, da sie nur Veränderungen der Mietsache, die sich auf deren Erhaltung und Modernisierung beziehen, dulden müssen, nicht dagegen Maßnahmen, die der Vermieter aus anderen Gründen vornimmt.
VolltextIMRRS 2013, 1791
AG Leipzig, Beschluss vom 24.04.2012 - 165 C 6339/11
1. Eine formularmäßige Vereinbarung, die dem Mieter die Anbringung einer eigenen Parabolantenne immer und ausnahmslos dann untersagt, wenn die Wohnung an eine Antennenanlage oder an eine mit einem Breitbandkabelnetz verbundene Verteileranlage angeschlossen ist, ist wegen unangemessener Benachteiligung insgesamt unwirksam.
2. Die Anbringung einer Parabolantenne durch einen schwerstbehinderten Mieter ist zulässig, wenn er aufgrund seiner Behinderung für die Teilhabe am kulturellen Leben auf digitales Fernsehen und Internet besonders angewiesen ist, die Antenne ohne nennenswerter Substanzverletzung am Gebäude angebracht worden und von außen kaum sichtbar ist und wenn es keine vernünftige Alternative gibt, digitales Fernsehen und Internet etwa über Kabel empfangen zu können.
VolltextIMRRS 2013, 1785
LG Osnabrück, Urteil vom 19.10.2011 - 1 S 203/10
1. Schimmelbildung und Feuchtigkeit in der Wohnung ist als erheblicher Mangel der Mietsache anerkannt und ist tauglicher Kündigungsgrund. Grundsätzlich muss der Mieter einen solchen Mangel darlegen und beweisen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Mieter selbst für den Mangel verantwortlich ist. Dies muss wiederum der Vermieter beweisen.
2. Werden baubedingte Mängeln als Grund für den Schimmel ausgeschlossen, bedeutet es nicht, dass der Vermieter dafür nicht verantwortlich sein kann. Treten an den gleichen Stellen in der Wohnung bei drei unterschiedlichen Mietern mit unterschiedlichen Lebensgewohnheiten die gleichen Schimmelprobleme auf, spricht vieles dafür, dass die Ursache des Schimmelbefalls aus der Sphäre des Vermieters stammt.
VolltextIMRRS 2013, 1784
LG Berlin, Beschluss vom 18.03.2013 - 65 S 494/12
1. Der Mieter muss sich nicht jedes Verhalten seines Besuchers zurechnen lassen.
2. Es ist kein Kündigungsgrund, wenn der Mieter Personen empfängt, obwohl der Vermieter diesen Personen Hausverbot erteilt hat, wenn dieses Hausverbot vom Gericht wieder aufgehoben worden ist.
VolltextIMRRS 2013, 1776
AG Halle, Urteil vom 25.06.2013 - 95 C 3141/12
Zum Schadensersatzanspruch eines Mieters gegen einen über ihm wohnenden Mieter, wenn durch dessen Unachtsamkeit ein Wasserschaden an der Decke der unteren Wohnung entsteht.*)
VolltextIMRRS 2013, 1775
AG Gummersbach, Urteil vom 26.07.2013 - 11 C 46/13
Es stellt keine nicht unerhebliche Pflichtverletzung i. S. v. § 573 II Nr. 1 BGB dar, wenn ein Mieter kurz nach Beginn des Mietverhältnisses und über einen Zeitraum von etwa einem halben Jahr versucht, von ihm als Mängel angesehene Gegebenheiten der Wohnung abgestellt zu bekommen und dazu Mietanteile nicht zahlt, die insgesamt den Mietzins für einen Monat geringfügig überschreiten.*)
VolltextIMRRS 2013, 1750
AG Köln, Urteil vom 04.10.2012 - 222 C 153/12
1. Die Zusammenfassung zweier Mieterhöhungen - bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und nach Modernisierung - in einem Verlangen ist zulässig.
2. Ist eine Teilinklusivmiete vereinbart, ist ein Mieterhöhungsverlangen wegen eines formellen Mangels unwirksam, wenn es inhaltlich untrennbar mit dem Angebot zur Änderung des Mietstruktur verbunden ist, indem danach eine Nettokaltmiete zu zahlen ist.
3. Die Vergrößerung oder auch eine Verkleinerung der Wohnfläche einer Wohnung ist regelmäßig keine Modernisierungsmaßnahme.
VolltextIMRRS 2013, 1747
AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 02.11.2010 - 920 C 286/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1744
AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 20.11.2012 - 532 C 259/12
1. Der Vermieter muss nach außen in Erscheinung tretende geschäftliche Aktivitäten des Mieters in der Wohnung nicht ohne entsprechende Vereinbarung dulden.
2. Geht der Mieter im Mietobjekt einer gewerblichen Tätigkeit nach, genügt das allein nicht für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung, wenn der Mieter unmittelbar nach Abmahnung durch den Vermieter sein Gewerbe abgemeldet hat und den Gewerbesitz verlegt hat, auch wenn er mit seiner gewerblichen Tätigkeit und mit der Anschrift noch in Auskunftsverzeichnissen oder im Internet zu finden ist.
VolltextIMRRS 2013, 1743
AG Oldenburg, Urteil vom 28.11.2012 - 11 C 62/12
1. Der Mieter kann Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Zugang der Abrechnung mitteilen. Nach Ablauf der Frist kann er nichts mehr einwenden, es sei denn er hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.
2. Handelt es sich um eine Immobilie mit 8 Wohneinheiten und einer Gewerbeeinheit mit einer Gesamtfläche von fast 700 qm, in der laufend umfangreiche Arbeiten anfallen, ist es nicht zu beanstanden, wenn sich der Vermieter, der nicht vor Ort wohnt, zur Ausführung der Hausmeisterdienste, des Mülleimerservices und der Gartenpflege eines gewerblichen Dritten bedient und die Kosten für die Dienstleistungen in die Nebenkostenabrechnungen einstellt.
3. Die Differenz in der Vergütung von Mietern, denen einzelne Aufgaben wie z.B. der Mülleimerservice übertragen wurden und der Inrechnungstellung eines höheren Betrages wie z.B. im Punkt Hausmeisterservice in der Abrechnung der Nebenkosten beinhaltet keinen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot.
VolltextIMRRS 2013, 1737
LG München I, Urteil vom 06.12.2012 - 14 S 12138/12
1. Allein die Belastung einer Wohnung mit - auch karzinogenen - Schadstoffen führt nicht per se zu einer Unbewohnbarkeit und damit zu einer Minderung der Tauglichkeit um 100%. Dem Mieter steht in solchen Fällen das Recht zur außerordentlichen Kündigung zur Seite. Der Mieter ist somit nicht gezwungen, in einer seiner Ansicht nach seine Gesundheit gefährdenden Wohnung zu verbleiben. Darüber hinaus kann er den Vermieter auf Mängelbeseitigung in Anspruch nehmen.
2. Wird das Mietobjekt regelmäßig und ausreichend gelüftet, was in den Pflichtenkreis des Mieters fällt, braucht sich eine vorhandene Belastung mit Naphthalin nicht auszuwirken, weil der Luftaustausch verhindert, dass sich dieser Schadstoff an Decken und Wänden ablagert.
VolltextIMRRS 2013, 1727
LG Berlin, Urteil vom 12.03.2013 - 63 S 628/12
1. Ist eine im Jahre 1939 errichtete Doppelhaushälfte vermietet, stellt es einen gemäß § 535 I 2 BGB zu beseitigenden Mangel dar, wenn der Keller des Hauses derart durchfeuchtet ist, dass dort gelagerte Lebensmittel und Schuhe schimmeln und jeden Monat mehrere Kehrbleche Bausubstanz von den Kellerwänden rieseln.*)
2. Der Vermieter ist selbst dann zur Mangelbeseitigung verpflichtet, wenn die zum Errichtungszeitpunkt maßgeblichen Bauvorschriften eingehalten worden sind; das gilt zumindest dann, wenn die (Feuchtigkeits-)Mängel auf Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkungen zurückzuführen sind.*)
3. Hat der Vermieter die streitgegenständlichen Mängel vorgerichtlich in Augenschein genommen, kann er sich im Prozess nicht auf ein pauschales Bestreiten oder ein solches mit Nichtwissen zurückziehen. Bestreitet er den Mängelvortrag des Mieters nur pauschal, ist sein Bestreiten unbeachtlich und der Mängelvortrag des Mieters als unstreitig zu behandeln.*)
VolltextIMRRS 2013, 1709
AG Köpenick, Urteil vom 04.07.2012 - 15 C 25/12
Ist der Mietergarten regelmäßig von Wildschweinen heimgesucht und verwüstet worden, muss der Vermieter Vorsorge dafür treffen, dass die Wildschweine den Garten nicht mehr betreten können.
VolltextIMRRS 2013, 1702
LG Bonn, Urteil vom 13.09.2012 - 6 S 69/12
Zur Beweislast und Beweiswürdigung bei Streit über die Ursache des Schimmelpilzbefalls zwischen Mieter und Vermieter.*)
VolltextIMRRS 2013, 1700
BGH, Urteil vom 03.07.2013 - VIII ZR 322/12
Der Vermieter, der einen Wärmelieferungsvertrag mit einem Contractor abgeschlossen hat, ist dem Mieter gegenüber nicht zur Vorlage der dem Contractor von dessen Vorlieferanten ausgestellten Rechnung verpflichtet (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 22. November 2011 - VIII ZR 38/11, WuM 2012, 276).*)
VolltextIMRRS 2013, 1696
OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2013 - 12 U 55/12
Stimmt die Vermieterin dem Abschluss des Mietvertrages zu, obwohl sie weiß, dass die Bonität des Mietinteressenten nicht ausreichend geprüft war, stellt die unterlassene Bonitätsprüfung des Mietinteressenten keine Pflichtverletzung seitens des Mietverwalters dar.
VolltextIMRRS 2013, 1693
BGH, Urteil vom 10.07.2013 - VIII ZR 388/12
Zur ergänzenden Vertragsauslegung im Falle der Unwirksamkeit einer Befristung des Mietvertrags.*)
VolltextIMRRS 2013, 1685
LG Berlin, Urteil vom 08.03.2013 - 63 S 267/12
1. Der Vermieter muss dem Mieter spätestens drei Monate vor Beginn einer Modernisierungsmaßnahme deren Art sowie voraussichtlichen Umfang und Beginn, die voraussichtliche Dauer und die zu erwartende Mieterhöhung in Textform mitteilen.
2. Wird die voraussichtliche Mieterhöhung in einem Betrag und nicht für jede einzelne Modernisierungsmaßnahme getrennt ausgewiesen, ist diese unwirksam. Eine entsprechende Aufschlüsselung ist unentbehrlich.
IMRRS 2013, 1684
LG Berlin, Beschluss vom 23.01.2013 - 65 S 512/12
Die Abgabe einer Mieterhöhungserklärung durch die Hausverwaltung im Rahmen eines Mietverhältnisses erfolgt zugunsten des Vermieters, wenn in der Erklärung zum Ausdruck gebracht wird, dass der Vermieter berechtigt sei, die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete zu verlangen, und die Hausverwaltung unstreitig nicht Vermieterin ist.
VolltextIMRRS 2013, 1679
LG Berlin, Urteil vom 11.03.2013 - 67 S 465/12
Der Mieter einer Mietwohnung in der Berliner Innenstadt kann nicht ohne Weiteres von einem unveränderlichen Umfeld seiner Mietwohnung ausgehen, sondern muss mit nachteiligen Veränderungen durch eine Anpassung der vorhandenen Bebauung an das Umfeld rechnen. Daher stellt die vorübergehende Belastung durch Baulärm keinen Grund zur Mietminderung dar.
VolltextIMRRS 2013, 2472
BGH, Beschluss vom 31.07.2013 - VIII ZR 149/13
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2013, 1670
LG Berlin, Beschluss vom 05.04.2013 - 63 S 267/12
1. Der Vermieter muss dem Mieter spätestens drei Monate vor Beginn einer Modernisierungsmaßnahme deren Art sowie voraussichtlichen Umfang und Beginn, die voraussichtliche Dauer und die zu erwartende Mieterhöhung in Textform mitteilen.
2. Wird die voraussichtliche Mieterhöhung in einem Betrag und nicht für jede einzelne Modernisierungsmaßnahme getrennt ausgewiesen, ist diese unwirksam. Eine entsprechende Aufschlüsselung ist unentbehrlich.
VolltextIMRRS 2013, 1666
LG Berlin, Urteil vom 27.03.2013 - 67 S 510/12
Verfügt ein Mietshaus über einen repräsentativen und hochwertigen Eingangsbereich, rechtfertigt dies keine Mieterhöhung, wenn die betroffenen Mieter in einem Quergebäude hinter dem fraglichen Haus wohnen, das über einen eigenen Eingangsbereich verfügt, der bewusst schlicht und einfach gestaltet ist, auch wenn diese zwangsläufig zuerst durch den vorderen hochwertigen Eingangsbereich durchgehen müssen. An der Repräsentanz und Hochwertigkeit der sanierten Bereiche des Vorderhauses nimmt das Quergebäude bzw. nehmen dessen Bewohner nicht teil.
VolltextIMRRS 2013, 1663
AG Rheinbach, Urteil vom 07.04.2005 - 3 C 199/04
1. Anders als bei unterlassenen Schönheitsreparaturen oder anderen Substanzverletzungen an der Mietsache kann bei dem Austausch einer Schließanlage nicht auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags durch abstrakte Schadensberechnung Schadensersatz gewährt werden, denn die bloße Befürchtung, mit dem verlorengegangenen Schlüssel könne Missbrauch getrieben werden, genügt dazu nicht. Bei Substanzverletzungen, erleidet die Mietsache eine Wertminderung, die zu ersetzen ist, auch wenn der Vermieter den Gegenstand nicht repariert oder ersetzt. Einen solchen Nachteil erleidet der Vermieter jedoch nicht, wenn er auf den Austausch einer Schließanlage aufgrund des Schlüsselverlustes verzichtet.
2. Die Grenze zur normalen Abnutzung ist erst überschritten, wenn an Waschbecken auffällige Schlagstellen oder größere Beschädigungen vorliegen. Abplatzungen oder Kratzer in sehr geringem Umfang - wie etwa hier von 2 mm - gehören zum üblichen Gebrauch. Sie sind bei Nutzung des Mietobjektes unvermeidbar und gehen nicht zu Lasten des Mieters.
3. Die vorbehaltlose Zurücknahme führt zum Ausschluss von Ansprüchen aus erst später erkannten Mängeln.
4. Stellt der Vermieter bestimmte Einrichtungen für eine Mietwohnung nicht zur Verfügung, die zum gewöhnlichen Mietgebrauch unerlässlich sind, so muss er damit rechnen, dass der Mieter diese Einrichtungen anbringt. Dabei sind 14 Dübellöcher in den Küchenfliesen zur Anbringung einer Arbeitsplatte als unvermeidbar hinzunehmen.
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