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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Nachbarrecht

473 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IMRRS 2011, 1613
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Nachbarrecht – Ausschlussfrist auch bei genehmigungsfreien Vorhaben

BGH, Urteil vom 29.04.2011 - V ZR 174/10

Die Ausschlussfrist nach § 3 Abs. 3 Satz 2 NRG-BW gilt auch bei genehmigungsfreien Vorhaben; Fristbeginn ist anstelle des Zugangs der Benachrichtigung nach § 55 LBO-BW der Zeitpunkt, in welchem der Nachbar von der (beabsichtigten) Baumaßnahme Kenntnis erlangt.*)

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IMRRS 2011, 1542
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Behindertenwohnheim in allgemeinem Wohngebiet

VG Koblenz, Beschluss vom 09.05.2011 - 7 L 365/11

Dem Mieter eines Gebäudes fehlt die Klagebefugnis - und damit zugleich die Antragsbefugnis im Eilverfahren -, sich unter Berufung auf nachbarschützende Vorschriften des Bauplanungsrechts gegen die einem Dritten erteilte Baugenehmigung zu wenden. Die Klagebefugnis kann nicht aus einer vom Normenkontrollgericht bejahten Antragsbefugnis des Mieters in Bezug auf den einschlägigen Bebauungsplan abgeleitet werden, da sich die Anforderungen an beide Prozessvoraussetzungen unterscheiden. Hier: Verneinung der Klagebefugnis eines Vereins, der in gemieteten Räumen ein Wohnheim für geistig Behinderte betreibt, gegen die Genehmigung zur Errichtung eines 400 m entfernten Wohnheims für psychisch Behinderte. Bei der Frage, ob eine relevante Nachbarrechtsverletzung vorliegt, ist auf das Gebäude und seine Nutzung im genehmigten Rahmen abzustellen. Das Verhalten der Bewohner außerhalb dessen, an beliebiger Stelle im Dorf- bzw. Stadtgebiet, ist irrelevant.*)

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IMRRS 2011, 1541
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Asylbewerberheim und Nachbarrechte

VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 05.05.2011 - 10 L 358/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 1508
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Grenzbebauung: Haftung für Feuchteschäden

OLG Köln, Urteil vom 22.12.2010 - 13 U 181/09

1. Wird durch einen Anbau die Ursache dafür gesetzt, dass an dem bereits vorhandenen Eigentum des Nachbarn ein entsprechender neuer Dachanschluss erforderlich wird, um aufgetreten Feuchtigkeit zu beseitigen und künftig zu verhindern, so hat der Anbauende die Kosten hierfür verschuldensunabhängig zu tragen.

2. Die verbindliche Erteilung der Aufträge mit Umsatzsteuerpflicht ist dem tatsächlichen Anfall der Umsatzsteuer im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht gleichzusetzen.

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IMRRS 2011, 1492
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Hammerschlags- und Leiterrecht bei Abbrucharbeiten

LG Essen, Beschluss vom 04.05.2011 - 1 O 101/11

1. Es kann dahinstehen, ob eine Beeinträchtigung eines Nachbargrundstücks im Sinne einer verbotenen Eigenmacht bereits dann besteht, wenn aus Sicherheitsgründen der Nachbareigentümer während Abbrucharbeiten einen Teil seines Grundstücks nicht nutzen kann.

2. Das Hammerschlags- und Leiterrecht kann auch einredeweise geltend gemacht werden.

3. Ein gestellter Unterlassungsantrag muss auch unter Berücksichtigung der in § 938 Abs. 1 ZPO getroffenen Regelung hinreichend bestimmt sein und einen vollstreckungsfähigen Inhalt haben. Bei einer Unterlassungsverfügung muss die zu unterlassende Handlung konkret bezeichnet werden.

4. Die gemäß §§ 16, 24 Abs. 3 NachbG-NW erforderliche Anzeige ist auch dann ordnungsgemäß, wenn diese nur vorsorglich ergeht und ein Hinweis darauf erfolgt, dass eine tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks wohl nicht erfolgen wird.

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IMRRS 2011, 1453
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Omnibusbetrieb in der Nachbarschaft?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 09.03.2011 - 1 LA 239/08

Zu den nachbarrechtlichen Abwehrmöglichkeiten gegen einen Omnibusbetrieb am Ende der (diffusen) Bebauung einer in den Außenbereich hineinführenden Straße.*)

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IMRRS 2011, 1367
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Zur Überzeugungskraft eines Lärmgutachtens

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24.03.2011 - 1 LA 2/09

1. Zur Bedeutung des ungeschriebenen Belangs des Planungserfordernisses für Außenbereichsvorhaben in Nachbarstreitfällen.*)

2. Zur Überzeugungskraft eines Lärmgutachtens, wenn der Gutachter die Lärmmessung unter Bereitstellung eines "Messkoffers" dem betroffenen Nachbarn selbst überlassen hat.*)

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IMRRS 2011, 1222
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch nach Brandschaden

BGH, Urteil vom 01.04.2011 - V ZR 193/10

Störer ist auch der Eigentümer eines Hauses, das infolge eines technischen Defekts an elektrischen Leitungen oder Geräten in Brand gerät und das Nachbargrundstück beschädigt.

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IMRRS 2011, 1006
NachbarrechtNachbarrecht
Zulässigkeit einer Grüngutannahmestelle im Innenbereich

VG Hannover, Urteil vom 07.01.2011 - 4 A 3345/10

Eine Annahmestelle für Grüngut ist nicht zu laut für eine dörfliche Umgebung und kann in direkter Nachbarschaft zu Wohngebäuden errichtet werden.

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IMRRS 2011, 1005
NachbarrechtNachbarrecht
Einstweiliger Rechtsschutz wegen lärmender Grüngutannahmestelle

VG Hannover, Beschluss vom 07.01.2011 - 4 B 5513/10

Eine Annahmestelle für Grüngut ist nicht zu laut für eine dörfliche Umgebung und kann in direkter Nachbarschaft zu Wohngebäuden errichtet werden.

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IMRRS 2011, 0958
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nachbarklage bei Fehlen d. Verfahrens nach § 10 BImschG

OVG Niedersachsen, Urteil vom 01.06.2010 - 12 LB 32/07

In der prozessualen Konstellation der Nachbarklage führt das fehlerhafte Unterbleiben des förmlichen Genehmigungsverfahrens nach § 10 BImSchG allein nicht zur Aufhebung der statt der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung erteilten Baugenehmigung. Entsprechendes gilt auch, wenn für das angegriffene Vorhaben statt der vorgeschriebenen allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach dem UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt wurde. Derartige Mängel im Genehmigungsverfahren können nicht ohne Anknüpfung an materielle Rechtspositionen betrachtet werden.*)

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IMRRS 2011, 0793
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nachbarschutz gegen das "Zubauen" von Glasbausteinen

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24.01.2011 - 1 ME 275/10

Ist in einer älteren Baugenehmigung zugelassen worden, dass anstelle von ursprünglich vorgesehenen Fenstern in einer Grenzwand (Brandwand) Glasbausteine für die zusätzliche Belichtung eines Treppenhauses verwendet werden dürfen, kann sich der Genehmigungsinhaber bei faktisch geschlossener Bauweise jedenfalls dann nicht mit Erfolg gegen eine Baugenehmigung für ein Nachbarvorhaben wenden, das an diese Grenzwand angebaut werden soll, wenn das Nachbargrundstück bei einem behördlichem Verlangen nach Einhaltung eines Abstandes (§ 8 Abs. 4 NBauO) baulich nicht mehr angemessen nutzbar wäre.*)

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IMRRS 2011, 0699
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Hammerschlags- und Leiterrecht (hier: Baukran)

OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.01.2011 - 4 W 43/10

1. Dem Eigentümer eines Grundstücks kann in entsprechender Anwendung der Vorschriften über das Hammerschlags- und Leiterrecht ein Benutzungsrecht am Nachbargrundstück des Inhalts zustehen, dass der Anleger eines auf seinem Grundstück stehenden Baukrans über dem Luftraum des Nachbargrundstücks schwenken darf.*)

2. Das Benutzungsrecht entsteht jedoch erst mit Ablauf der zweiwöchigen Frist nach Anzeige der beabsichtigten Benutzung (NachbG-HE § 24 Abs. 1, § 29 ).*)




IMRRS 2011, 0622
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Unbestimmte Baugenehmigung = Verletzung Nachbarrechte?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.02.2011 - 7 B 1803/10

(Ohne amtlichen Leitsatz.)

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IMRRS 2011, 0585
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Factory Outlet Center: Verkaufsflächenobergrenzen

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18.02.2011 - 1 ME 252/10

1. Bei zunächst summarischer Prüfung im Eilverfahren schließt sich der Senat der Auffassung an, dass bei der Bauleitplanung für ein (einziges) Hersteller-Direktverkaufszentrum (Factory Outlet Center) Verkaufsflächenobergrenzen gesetzt werden dürfen.*)

2. Zum Umfang der Vorlagepflicht nach § 99 VwGO im Normenkontrollverfahren.*)

3. Zu den Anforderungen an die Widerlegung fachlicher Gutachten.*)

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IMRRS 2011, 0429
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wasserschäden bei nachbarrechtlichem Gemeinschaftsverhältnis

OLG Koblenz, Beschluss vom 24.01.2011 - 2 U 209/10

Sind aufgrund von Wasserschäden, hervorgerufen durch eine mangelhafte Horizontal- und Vertikalisolierung einer neu errichteten Kellerdecke und Anschlussfuge des angrenzenden Mauerwerks des Nachbargebäudes, Tapezierabreiten erforderlich, die nicht nur die beeinträchtigte Giebelwand, sondern die angrenzenden Räume betreffen, muss sich der Geschädigte bei 5 bis 6 Jahren alten Tapeten Sowiesokosten anrechnen lassen.*)

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IMRRS 2011, 0428
ImmobilienImmobilien
Wasserschäden bei nachbarrechtlichem Gemeinschaftsverhältnis

OLG Koblenz, Urteil vom 23.12.2010 - 2 U 209/10

Sind aufgrund von Wasserschäden, hervorgerufen durch eine mangelhafte Horizontal- und Vertikalisolierung einer neu errichteten Kellerdecke und Anschlussfuge des angrenzenden Mauerwerks des Nachbargebäudes, Tapezierabreiten erforderlich, die nicht nur die beeinträchtigte Giebelwand, sondern die angrenzenden Räume betreffen, muss sich der Geschädigte bei 5 bis 6 Jahren alten Tapeten Sowiesokosten anrechnen lassen.*)

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IMRRS 2011, 0005
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Nachbarschutz gegen Grenzanbau

OVG Saarland, Urteil vom 08.12.2010 - 2 B 308/10

1. Bei Aussetzungsbegehren von Nachbarn nach den §§ 80a Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3, 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO gegen eine Baugenehmigung ist Entscheidungskriterium für die Verwaltungsgerichte die mit den Erkenntnismöglichkeiten des Eilverfahrens zu prognostizierende Erfolgsaussicht ihres in der Hauptsache eingelegten Rechtsbehelfs. Maßgebend ist daher das Vorliegen einer für den Erfolg des Widerspruchs oder gegebenenfalls einer anschließenden Anfechtungsklage des Nachbarn unabdingbaren Verletzung ihrem Schutz dienender Vorschriften des öffentlichen Rechts durch die angefochtene Baugenehmigung (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).*)

2. Da sich eine Verletzung von Nachbarrechten von vorneherein nur aus einer Nichtbeachtung nachbarschützender Anforderungen des materiellen Rechts, nicht hingegen aus verfahrensrechtlichen Vorgaben ergeben kann, ist insoweit grundsätzlich nicht von Bedeutung, ob im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens eine Beteiligung von Nachbarn (§ 71 LBO 2004) erforderlich war und gegebenenfalls erfolgt ist.*)

3. Aus der seit der Novellierung der Saarländischen Landesbauordnung im Jahre 2004 geltenden Reduzierung des nunmehr das gesamte Bauordnungsrecht ausklammernden präventiven Pflichtprüfungsprogramms im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 64 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LBO 2004) folgt notwendig ein für die Beurteilung der Frage des Vorliegens einer Nachbarrechtsverletzung eingeschränkter Entscheidungsinhalt der Baugenehmigung nach § 64 LBO 2004. Bauordnungsrechtliche Anforderungen an Bauvorhaben im Sinne des § 64 Abs. 1 LBO 2004 darf die Bauaufsichtsbehörde danach in diesem Verfahren - vorbehaltlich einer konkreten Abweichung (§ 68 Abs. 1 LBO 2004) und zusätzlich eines auf deren Zulassung zielenden Antrags des Bauherrn (§ 64 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LBO 2004) - generell nicht mehr prüfen.*)

4. Durch die Benutzung bedarfsgerechter Pkw-Stellplätze ausgelöste Immissionen gehören auch in Wohngebieten zu den dort von der Nachbarschaft in aller Regel hinzunehmenden "Alltagserscheinungen" und rechtfertigen daher im Regelfall nicht die Annahme einer Verletzung des Gebots nachbarlicher Rücksichtnahme.*)

5. Eine über den Normalfall hinausgehende Schutzwürdigkeit lässt sich insofern weder aus einer gesteigerten subjektiven Empfindlichkeit eines konkreten Nachbarn noch aus einer besonderen baulichen Situation auf seinem eigenen Grundstück herleiten.*)

6. Jeder Eigentümer ist bei der Bebauung seines Grundstücks gehalten, für eine ausreichende Belichtung (selbst) zu sorgen. Diese Verpflichtung lässt sich nicht im Wege einer Forderung nach "Rücksichtnahme" und einer eingeschränkten baulichen Nutzbarkeit seines Grundstücks auf den Bauherrn verlagern.*)

7. Die Erteilung einer Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren (§ 64 LBO 2004) hindert die Bauaufsichtsbehörde nicht an einem repressiven Tätigwerden auf der Grundlage der § 81, 82 LBO 2004 bei Verstößen gegen im Rahmen der Ausführung des Vorhabens vom Bauherrn "eigenverantwortlich" zu beachtende Vorschriften außerhalb des Prüfungs- und Entscheidungsinhalts nach § 64 Abs. 2 LBO 2004, also regelmäßig insbesondere das (gesamte) Bauordnungsrecht.*)

8. Die Errichtung von Garagen unmittelbar auf den Nachbargrenzen - auch unter Anbau an vorhandene Gebäude auf angrenzenden Grundstücken - ist nichts Ungewöhnliches und, wie schon der § 8 Abs. 2 LBO 2004 zeigt, ein vom Gesetzgeber sogar generell abstandsflächenrechtlich begünstigtes Bauvorhaben.*)

9. Nach dem - bewussten - Verzicht des Gesetzgebers auf das in den Vorläuferfassungen der Landesbauordnung noch enthaltene Anbauerfordernis (zuletzt § 6 Abs. 1 LBO 1996) kann der Eigentümer eines seinerseits nicht im Einklang mit den Grenzabstandserfordernissen bebauten Nachbargrundstücks selbst einen darüber hinausgehenden Eingriff in die Abstandsflächenfunktionen auf dem angrenzenden Baugrundstück - vorbehaltlich der Einhaltung des in planungsrechtlichen Vorschriften enthaltenen Rücksichtnahmegebotes - grundsätzlich nicht mehr abwehren.*)

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Online seit 2010

IMRRS 2010, 3469
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Ansprüche unmittelbar aus Treu und Glauben?

LG Köln, Urteil vom 10.11.2010 - 10 S 40/10

Die gegenseitigen Rechte und Pflichten benachbarter Grundstückseigentümer ergeben sich grundsätzlich aus den gesetzlichen Bestimmungen des Nachbarrechts. Da sie dort eine ins Einzelne gehende Sonderregelung erfahren haben, kann das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis nur in Ausnahmefällen dazu führen, dass die Ausübung gewisser aus dem Eigentum fließender und durch die nachbarrechtlichen Gesetzesvorschriften nicht verbotener Rechte ganz oder teilweise unzulässig wird. Die Beschränkung der an sich bestehenden Eigentümerrechte muss aber eine durch zwingende Gründe erforderliche Ausnahme bleiben.

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IMRRS 2010, 3212
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Eigentumsbeeinträchtigung durch Parken vor Nachbars Garage?

AG München, Urteil vom 22.12.2009 - 241 C 7703/09

Das Abstellen des Pkw vor einer Garagenzufahrt stellt eine Besitz- und Eigentumsbeeinträchtigung dar, wenn die Zu- und die Abfahrt behindert wird. Zumindest dann, wenn der Eigentümer mit dem in seiner Garage geparkten Pkw das Grundstück nur über die Garageneinfahrt verlassen kann und somit die Garageneinfahrt die einzige Abfahrtsmöglichkeit darstellt, kann man von einer Besitz- und Eigentumsbeeinträchtigung sprechen.

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IMRRS 2010, 3121
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nachbarklage gegen vereinfachte Baugenehmigung

OVG Saarland, Beschluss vom 23.09.2010 - 2 A 196/10

1. Aus der seit der Novellierung der Saarländischen Landesbauordnung im Jahre 2004 geltenden Reduzierung des nunmehr das gesamte Bauordnungsrecht ausklammernden präventiven Pflichtprüfungsprogramms im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 64 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LBO 2004) folgt notwendig auch ein für die Beurteilung der Frage des Vorliegens einer Nachbarrechtsverletzung im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO eingeschränkter Entscheidungsinhalt der Baugenehmigung nach § 64 LBO 2004.*)

2. Setzt sich die Widerspruchsbehörde in ihrer den Widerspruch eines Nachbarn gegen eine solche Baugenehmigung zurückweisenden Bescheid ausschließlich mit bauordnungsrechtlichen Fragen, hier einer Einhaltung der Abstandsflächenvorschriften, auseinander, so ist das nicht geeignet, die Genehmigungsentscheidung inhaltlich mit nach der gesetzlichen Vorgabe in § 64 Abs. 2 LBO 2004 nicht vorgesehenen materiellen Inhalten anzureichern.*)

3. Für eine erweiternde "verfassungskonforme" Auslegung des § 64 Abs. 2 Satz 1 LBO 2004 besteht auch mit Blick auf Art. 14 GG kein Anlass, da die Reduzierung des Prüfungsprogramms im vereinfachten Verfahren aus Sicht des Nachbarn lediglich Konsequenzen für die Modalitäten des Rechtsschutzes hat. Die Abstandsflächenbestimmungen sind vom Bauherrn ungeachtet von Verfahrensvorgaben zu beachten (§ 60 Abs. 2 LBO 2004) und der Nachbar kann einen hieraus wegen des nachbarschützenden Charakters der Bestimmungen herzuleitenden Abwehranspruch zwar nicht im Wege der Anfechtung der (vereinfachten) Baugenehmigung, sondern als Grundlage eines Einschreitensverlangens gegen die Bauaufsichtsbehörde gegebenenfalls im Wege einer Verpflichtungsklage geltend machen.*)

4. Beurteilungsgegenstand des Anfechtungsstreits, in dem der Nachbar die Aufhebung einer Baugenehmigung begehrt, ist allein das genehmigte Bauvorhaben. Eine abweichende Bauausführung oder eine nicht von der Genehmigungsentscheidung zugelassene abweichende Benutzung des Bauvorhabens führt nicht zur Rechtswidrigkeit der Genehmigung, sondern kann allenfalls Grundlage für ein bauaufsichtsbehördliches Einschreiten nach § 82 LBO 2004 sein, beziehungsweise - aus Sicht des Nachbarn - im Falle der Verletzung nachbarschützender Vorschriften einen Anspruch seinerseits auf ein entsprechendes Tätigwerden begründen.*)

5. Nach den §§ 34 Abs. 2 BauGB, 12 Abs. 2 BauNVO 1990 ist auch in einem faktischen Wohnbaugebiet die Zahl zulässiger Stellplätze und Garagen auf den durch die "zugelassene Nutzung" verursachten Bedarf beschränkt. Da es sich dabei um eine die Baugebietsvorschriften in den §§ 2 ff. BauNVO 1990 ergänzende Bestimmung über die Art der baulichen Nutzung handelt, ist die Nichteinhaltung der Begrenzung grundsätzlich geeignet, Abwehransprüche von Nachbarn zu begründen, deren Grundstücke in demselben Gebiet liegen und die von daher bei der baulichen Ausnutzung derselben entsprechenden Einschränkungen unterworfen sind. Der "Bedarf" ist dabei im Sinne der früheren Rechtsprechung zur ehemaligen Reichsgaragenordnung (RGaO) gebiets-, nicht grundstücksbezogen zu beurteilen, und insoweit auch nicht durch die Anzahl notwendiger Stellplätze nach § 47 Abs. 1 LBO 2004 beschränkt. Entscheidend sind dabei die objektiven Gegebenheiten des Vorhabens und des Baugebiets.*)

6. Ein Abwehranspruch wegen einer Verletzung des im Merkmal des Einfügens in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB enthaltenen Gebots der Rücksichtnahme lässt sich weder aus einer gesteigerten subjektiven Befindlichkeit des Nachbarn noch aus einer besonderen baulichen Situation auf seinem Grundstück - hier aus einem nach seinem Vortrag zur Grenze hin orientierten Schlafraum - herleiten.*)

7. Zwar ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats im Falle der Einhaltung der zur Sicherstellung einer ausreichenden Besonnung, Belichtung und Belüftung von Nachbargrundstücken sowie zur "Wahrung des Nachbarfriedens" erlassenen landesrechtlichen Bestimmungen über die Abstandsflächen (§§ 7, 8 LBO 2004) darüber hinaus für die Annahme einer Rücksichtslosigkeit gegenüber dem Nachbarn zumindest im Hinblick auf diese Regelungsziele regelmäßig kein Raum. Ob umgekehrt aus jeder Verletzung der "mathematisch-exakte" Anforderungen stellenden Abstandsflächenvorschriften gewissermaßen "automatisch" auf eine bundesrechtliche "Rücksichtslosigkeit" geschlossen werden kann, erscheint angesichts des an den faktischen Auswirkungen und an dem Gedanken konkreter Unzumutbarkeit orientierten nachbarlichen Interessenausgleichs unter Rücksichtnahmegesichtspunkten zumindest fraglich.*)

8. Die maximale auf eine Nachbargrenze bezogene Längenbegrenzung von 12 m in § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 LBO 2004 betrifft nach dem Wortlaut der Vorschrift eindeutig nur die nach dieser Vorschrift abstandsflächenrechtlich privilegierte Grenzbebauung. Ob auf dem Grundstück an derselben Grenze sonstige nicht privilegierte und daher im Grundsatz Abstandserfordernissen nach § 7 Abs. 1 LBO 2004 unterliegende Gebäude vorhanden sind, ist mangels gesetzlicher "Anrechnungsregeln" ohne Belang.*)

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IMRRS 2010, 2833
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Pflichten der Wohnungseigentümer bzgl. der Trittschalldämmung

AG Köln, Urteil vom 08.07.2010 - 202 C 140/07

1. § 14 Nr. 1 WEG verpflichtet jeden Wohnungseigentümer von den im Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen nur in solcher Weise Gebrauch zu machen, dass dadurch keinem anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst.

2. Überschreitet ein Wohnungseigentümer den danach zulässigen Gebrauch, setzt er sich Ansprüchen gemäß § 15 Abs. 3 WEG, § 1004 Abs. 1 BGB aus, die auf Unterlassung oder Beseitigung eines Zustands gerichtet sein können, der die Einhaltung der von § 14 Nr. 1 WEG auferlegten Verpflichtung verhindert.

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IMRRS 2010, 2827
NachbarrechtNachbarrecht
Baumwurzeln im Nachbargrundstück

AG München, Urteil vom 12.02.2010 - 121 C 15076/09

Dem Eigentümer eines Grundstücks steht ein Anspruch auf Unterlassen gegen seinen Nachbarn aus BGB § 1004 zu, wenn auf sein Grundstück Wurzel von Bäumen des Nachbarn eindringen.

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IMRRS 2010, 2448
ImmobilienImmobilien
Beschädigung durch Bodenerschütterungen vom Nachbargrundstück

BGH, Urteil vom 16.07.2010 - V ZR 217/09

Der Bauunternehmer haftet bei Schäden am Nachbargrundstück nicht unter dem Gesichtspunkt des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs. Dieser richtet sich vielmehr gegen den Eigentümer des Grundstücks, von dem die Störungen ausgehen, regelmäßig also gegen den Bauherrn.

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IMRRS 2010, 2435
NachbarrechtNachbarrecht
Rechtsverletzung durch Installation von Überwachungskameras?

LG Potsdam, Urteil vom 22.04.2009 - 13 S 9/09

Bei der Installation von Überwachungskameras auf einem privaten Grundstück kann das Persönlichkeitsrecht eines vermeintlich überwachten Nachbarn schon aufgrund einer Verdachtssituation beeinträchtigt sein. Allein die hypothetische Möglichkeit einer Überwachung reicht dazu aber nicht aus.

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IMRRS 2010, 2413
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verlegung der Hauseingangstür technisch möglich: Kein Notwegerecht!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.07.2010 - 6 U 105/08

Grenzt ein Gebäude an den öffentlichen Straßenraum an, befindet sich die Hauseingangstür jedoch nicht an dieser Seite des Gebäudes, sondern an einer anderen, zum Grundstück eines Nachbarn hin weisenden Seite, steht dem Eigentümer ein Notwegrecht über dessen Grundstück nur zu, wenn die Verlegung der Tür technisch unmöglich oder aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist. Die Grenze der Zumutbarkeit ist dabei nicht durch einen Vergleich zwischen der Beeinträchtigung des Nachbarn und den Kosten für den erforderlichen Umbau zu bestimmen, maßgeblich ist vielmehr das Verhältnis dieser Kosten zu der Wirtschaftlichkeit der Nutzung des Grundstücks.*)

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IMRRS 2010, 2265
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Keine Duldungspflicht aus öffentlichem Nachbarrecht

AG Hannover, Urteil vom 16.09.2009 - 542 C 8732/08

Auch aus dem nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis lässt sich eine Duldungspflicht betreffend die Mitbenutzung von Parkplätzen der Nachbar-Wohnungseigentümergemeinschaft nicht herleiten.

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IMRRS 2010, 2163
NachbarrechtNachbarrecht
Wesentlicher Lärm bei Abbrucharbeiten/Sicherheitsleistung?

LG Stuttgart, Urteil vom 22.06.2010 - 24 O 119/10

Bevor mit den baubehördlich genehmigten Baumaßnahmen begonnen wird, kann der Nachbar unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Sicherheitsleistung verlangen. Es fehlt die Duldung von Immissionen, die von der Baumaßnahme ausgehen.

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IMRRS 2010, 2109
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Verzahnung des Mauerwerks: Außenmauer = Nachbarwand?

OLG Dresden, Urteil vom 01.07.2009 - 11 U 568/08

Eine Mauer, die zwei Grundstücke auf einer Länge von 35 m voneinander trennt, ist zur Gänze eine gemeinsame Grenzeinrichtung, auch wenn nur auf eine Länge von 20 m die Grundstücksgrenze im Innern des Mauerkörpers verläuft.*)

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IMRRS 2010, 2104
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Nachbarhaus-Abriss: Entschädigung bei Bodenfeuchtigkeit?

LG Itzehoe, Urteil vom 09.06.2010 - 6 O 345/09

Es besteht kein Ausgleichsanspruch des Eigentümers eines angrenzenden Grundstücks, wenn ein entlang der Grenze benachtbarter Grundstücke errichtetes Gebäude abgerissen und dadurch Bodenfeuchtigkeit in das Kelleraußenmauerwerk eindringen kann.*)

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IMRRS 2010, 2089
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Abriss einer Nachbarwand: Schutz der freigelegten Wand

OLG Frankfurt, Urteil vom 29.03.2010 - 4 U 29/10

1. Wird infolge des Abbruchs eines Gebäudes, das über eine eigene Giebelwand verfügt, die rückseitig anschließende Giebelwand des Nachbarhauses freigelegt, so ist der abbrechende Nachbar nicht verpflichtet, die erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz der dadurch freigelegten Wand des Nachbargebäudes zu treffen.*)

2. Die Frage nach den wechselseitigen Rechten und Pflichten im Falle des Abrisses einer Nachbarwand oder einer Grenzwand stellt sich bei einer solchen Fallgestaltung nicht (entgegen OLG Frankfurt am Main, 17. Zivilsenat, 17 U 178/80, 08.07.1981).*)

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IMRRS 2010, 2013
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Anspruch auf Erlass einer Beseitigungsanordnung?

VG Saarlouis, Urteil vom 09.06.2010 - 5 K 613/09

1. Bei Verletzung der Abstandsflächenvorschriften durch eine bauliche Anlage hat der betroffene Nachbar einen Anspruch auf Erlass einer Beseitigungsanordnung gegen die Untere Bauaufsichtsbehörde.*)

2. Das Neigungsverhältnis einer Aufschüttung in der Abstandsfläche darf gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11 LBO 1,5 zu 1 nicht überschreiten. Da bei der Berechnung des damit zulässigen Neigungswinkels auf die Horizontale und nicht auf die vorhandene Geländeoberfläche abgestellt werden muss, beträgt der maximal zulässige Winkel der Aufschüttung 33,69 Grad. Sollte das vorhandene Gelände diesen Winkel bereits erreicht haben, sind weitere Aufschüttungen unzulässig.*)

3. Jede bauliche Anlage, die zur Stützung einer Aufschüttung dient, ist unabhängig von ihrer Ausführung nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 LBO in den Abstandsflächenvorschriften unzulässig, da danach Stützmauern nur zur Sicherung des natürlichen Geländes zulässig sind.*)

4. Der Überbau einer Grenzgarage von 5 cm auf das Nachbargrundstück führt nicht dazu, dass Abwehrrechte wegen der Verletzung der Abstandsflächenvorschriften durch eine ca. 2,40 m hohe Aufschüttung verloren gingen.*)

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IMRRS 2010, 2002
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Bei Nutzungsänderung nachbarliche Belange beachten

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.04.2010 - 7 A 2065/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 2000
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nachbaranfechtung wegen Baugenehmigung für 4 Carports

VG Saarlouis, Urteil vom 12.05.2010 - 5 K 1876/09

1. Gegenstand der Nachbaranfechtung einer Baugenehmigung ist allein der in den Bauvorlagen dargestellte Regelungsgehalt der Genehmigung.*)

2. Eine Stellplatzanlage für 4 Pkw auf einem unbebauten Grundstück in einem Wohngebiet für einen Hobbymotorsportler ist mit § 12 BauNVO vereinbar.*)

3. Vier Carports im rückwärtigen Bereich verletzen im Regelfall nicht das Gebot der Rücksichtnahme.*)

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IMRRS 2010, 1907
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Schmerzensgeld aufgrund nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs?

LG Saarbrücken, Urteil vom 03.07.2009 - 13 S 19/09

Zur Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen im Zusammenhang mit bergbaubedingten Erderschütterungen.*)

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IMRRS 2010, 1885
NachbarrechtNachbarrecht
Anspruch auf bauaufsichtsbehördliches Einschreiten

OVG Saarland, Urteil vom 17.06.2010 - 2 A 425/08

1. Das Einschreitensbegehren eines Nachbarn gegenüber der Bauaufsichtsbehörde zielt in der Sache immer auf eine Ausräumung materieller Nachbarrechtsverstöße durch das von ihm bekämpfte Bauvorhaben mit den der Behörde durch die Landesbauordnung eröffneten Möglichkeiten des Vorgehens gegen den Bauherrn. Von dem Nachbarn kann dabei regelmäßig keine abschließende rechtliche Prüfung hinsichtlich der insoweit im konkreten Einzelfall in Betracht kommenden Einschreitensbefugnisse und ihrer Grenzen verlangt werden.*)

2. Abstandsflächenrechtlich kommt eine isolierte Beurteilung einer auf einem Wohnhausanbau errichteten Dachterrasse auf der Grundlage des § 7 Abs. 7 Satz 1 LBO 2004 nicht in Betracht, weil die Terrasse mit den diese Benutzung des Flachdachs ermöglichenden baulichen Einrichtungen untrennbarer Bestandteil des Anbaus ist und dieser mit Ausnahme untergeordneter Bauteile nach § 7 Abs. 6 LBO 2004 einer einheitlichen Betrachtung zu unterziehen ist.*)

3. Die zu den früheren Befreiungsvorschriften in §§ 75 LBO 1996, 64 LBO 1988, 95 LBO 1974/80 entwickelte Rechtsprechung, wonach wegen der in diesen Bestimmungen durchgängig vom Gesetzgeber geforderten Würdigung nachbarlicher Interessen auf der Tatbestandsseite eine Befreiung von nachbarschützenden Anforderungen des Bauordnungsrechts gegen den Willen der betroffenen Nachbarn in aller Regel nicht in Betracht kam, gilt auch für die nunmehr in § 68 Abs. 1 LBO 2004 vorgesehene Abweichungsmöglichkeit.*)

4. Im Falle einer Verletzung nachbarschützender Vorschriften des materiellen Bauordnungsrechts über die Abstandsflächen verdichtet sich das der Bauaufsichtsbehörde auf der Rechtsfolgeseite des § 82 Abs. 1 LBO 2004 vom Gesetzgeber eingeräumte Entschließungsermessen für ein Tätigwerden in aller Regel zu einem positiven Anspruch des betroffenen Nachbarn auf Tätigwerden zur Ausräumung des Nachbarrechtsverstoßes. Eine Ermessensreduzierung auf Null und damit der nachbarliche Einschreitensanspruch setzen nicht die Feststellung einer tatsächlichen Betroffenheit des Nachbarn durch das Bauwerk voraus, da die saarländischen Abstandsflächenvorschriften (§§ 7, 8 LBO 2004) auch an die Stelle der früheren Regelungen über die Sozialabstände (§ 8 LBO 1974/80) getreten sind und der Gesetzgeber bei der diesen Gesichtspunkt einbeziehenden Novellierung des Grenzabstandsrechts im Jahre 1988 (§§ 6, 7 LBO 1988) ausdrücklich auch die weitere Gewährleistung eines störungsfreien Wohnens zur Wahrung des Nachbarfriedens im Blick hatte.*)

5. Ob die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung für die Verwirkung von sich aus dem materiellen Bundesbaurecht ergebenden nachbarlichen Abwehransprüchen gegen Bauvorhaben entwickelten strengen Anforderungen insbesondere hinsichtlich des Kausalitätskriteriums zwischen einem Untätigbleiben des Nachbarn und einer darauf aufbauenden Vertrauensbetätigung durch den Bauherrn auf die Verwirkung landesrechtlicher Abwehrrechte vollumfänglich zu übertragen sind, bleibt offen.*)

6. Zu den Voraussetzungen, unter denen der Geltendmachung des Nachbaranspruchs mit Blick auf zivilrechtliche Vereinbarungen zwischen Bauherrn und Nachbarn der Einwand eines darin liegenden Verstoßes gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB entspr.) unter dem Gesichtspunkt des Verbots widersprüchlichen Verhaltens entgegen gehalten werden kann. Das kommt jedenfalls dann von vornherein nicht in Betracht, wenn sich der Bauherr oder - hier - dessen Rechtsnachfolger von der zivilrechtlichen Einigung entgegen dem erkennbar fortbestehenden Willen der Nachbarn einseitig "eigenmächtig verabschiedet" hat. Die Bauaufsichtsbehörde ist darüber hinaus allerdings allgemein im Zweifelsfall nicht verpflichtet, die inhaltliche Reichweite zivilrechtlicher Absprachen zwischen Bauherrn und von dem Bauvorhaben betroffenen Nachbarn im Wege der Auslegung und Würdigung zu ermitteln.*)

7. Der Nachbar kann grundsätzlich dann kein (zusätzliches) bauaufsichtsbehördliches Einschreiten erfolgreich einfordern, wenn er im Besitz eines inhaltlich die zur Ausräumung seiner geltend gemachten Rechtsbeeinträchtigung von ihm für geboten erachtete Anordnung abdeckenden vollstreckbaren zivilgerichtlichen Titels ist und er sich daher insoweit selbst einfacher "zu seinem Recht verhelfen" kann. Das gilt indes nicht, wenn sich im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens - hier einer erforderlichen Umschreibung des Titels - bei einem zivilgerichtlichen Vergleich besondere Schwierigkeiten ergeben und der Rechtsnachfolger des Bauherrn als Schuldner eine Vielzahl von Einwendungen erhoben und eine Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO) bereits ausdrücklich angekündigt hat.*)

8. Die Bauaufsichtsbehörde ist nicht nur verpflichtet, Anordnungen gegenüber dem Bauherrn bezogen auf das nachbarrechtswidrige Bauwerk zu erlassen, sondern muss diese erforderlichenfalls im Fall der Nichtbefolgung mit dem Mitteln des Verwaltungszwangs (§§ 13 ff. SVwVG) auch durchsetzen.*)

9. Der Bauherr ist im Verhältnis zu Nachbarn im Falle des Erlasses beziehungsweise gegenüber der Durchsetzung der Beseitigungsanordnung (§§ 82 Abs. 1 LBO 2004, 13 ff. SVwVG) für das Bauwerk regelmäßig berechtigt, als geeignetes Austauschmittel zur Ausräumung des Nachbarrechtsverstoßes einen Rückbau entsprechend den Vereinbarungen durchzuführen.*)

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IMRRS 2010, 1834
NachbarrechtNachbarrecht
Wann ist eine bauliche Anlage illegal?

VG Neustadt, Urteil vom 25.02.2010 - 4 K 1096/09

1. Der Nachbar kann sich nicht auf die formelle Illegalität einer baulichen Anlage berufen.

2. Zur bodenrechtlichen Relevanz eines Christbaumverkaufs in der Adventszeit.

3. Der Begriff des "Ladens" im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO knüpft an das Vorhandensein von Räumlichkeiten an.

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IMRRS 2010, 1832
WohnungseigentumWohnungseigentum
Garage an der Nachbargrenze

VG Neustadt, Urteil vom 04.05.2009 - 4 K 179/09

Eine bis auf die Nachbargrenze reichende Garage verliert ihre Privilegierung nach § 8 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 LBauO nicht schon deshalb, weil sie neben der Funktion als Garage noch einer anderen Nutzung dient, für die sie die bautechnische Grundlage darstellt.

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IMRRS 2010, 1409
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nachbarklage gegen immissionschutzrechtliche Genehmigung

VG Oldenburg, Urteil vom 10.03.2010 - 5 A 1375/09

(Erfolglose) Nachbarklage gegen Hähnchenmaststall im Außenbereich.*)

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IMRRS 2010, 1408
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Unzulässige Überschreitung der Gesamtaußenwandlänge

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.03.2010 - 10 B 229/10

Eine Baugenehmigungen ist nachbarrechtswidrig, wenn hinsichtlich gegenüberleigender Grundstücke mehrfach von der Halbierungsregelung des § 6 Abs. 6 Satz 1 BauO-NRW Gebrauch gemacht wird und so die zulässige Gesamtlänge einer Außenwand von 16 m insgesamt deutlich überschritten wird.

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IMRRS 2010, 1398
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Eintragung des Wegerechts aus lang zurückliegender Vereinbarung

BGH, Urteil vom 30.10.2009 - V ZR 42/09

1. Der grundsätzlichen Abtretbarkeit eines schuldrechtlichen Anspruchs auf Übertragung einer Grunddienstbarkeit steht § 399 BGB nicht entgegen, es handelt sich beim Eigentümerwechsel nicht um eine unzulässige Inhaltsänderung, sondern um ein Ereignis, mit dem der Eigentümer des belasteten Grundstücks rechnen muss.

2. Jahrelanger Nichtgebrauch hindert den Anspruch auf Bestellung einer Grunddienstbarkeit nicht.

3. Zur Differenzierung zwischen Grunddienstbarkeit und beschränkter persönlicher Dienstbarkeit ist bei einer schuldrechtlichen Vereinbarung eine Auslegung durchzuführen.

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IMRRS 2010, 1366
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Vorhabenbezogener B-Plan: Keine Bindung an BauNVO!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 09.04.2010 - 1 MN 251/09

1. Fesetzungen zur Dauer von lärmintensiven Arbeiten fallen nicht unter § 9 Abs.1 Nr. 24 BauGB.*)

2. Der Erforderlichkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans steht nicht entgegen, dass er im Interesse des Vorhabenträgers aufgestellt wird.*)

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IMRRS 2010, 1365
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Zur Umnutzung eines ehemaligen Hafens

VGH Hessen, Urteil vom 22.04.2010 - 4 C 306/09

1. Die Anpassungspflicht an die Ziele der Raumordnung ist verletzt, wenn durch Bebauungsplan Mischgebiete im Bereich eines durch den Regionalplan festgelegten "Siedlungsbeschränkungsbereichs" des Flughafens Frankfurt am Main festgesetzt werden.*)

2. Ein früher gewerblich genutztes Hafengelände ist nicht als Umstrukturierungsgebiet im Siedlungsbestand gemäß der Ausnahmebestimmung der Nr. 5.2-2 Satz 3 des Regionalplans Südhessen 2000 zu qualifizieren, wenn das Plangebiet als Siedlungsbereich "Zuwachs" festgelegt ist.*)

3. Abweichungen eines Bebauungsplans vom Flächennutzungsplan sind nicht vom Begriff des "Entwickelns" gedeckt, wenn das Verhältnis der gemischten Flächen zu den im Flächennutzungsplan ausgewiesenen gewerblichen Flächen quantitativ nicht unerheblich verändert wird und die im Bebauungsplan zum Ausdruck kommende Verschiebung der Gewichte der Mischgebiete einerseits und der Gewerbegebiete andererseits der Grundkonzeption des Flächennutzungsplans widerspricht.*)

4. Einzelfall, in dem eine textliche Festsetzung, die eine zeitliche Staffelung von Nutzungen vorsieht, nicht hinreichend bestimmt ist.*)

5. Die Realisierung eines Schallschutzkonzepts, das in einem sehr weitgehenden Umfang den Nachweis der Einhaltung von Beurteilungspegeln durch schalltechnische Gutachten in Baugenehmigungsverfahren voraussetzt, kann dadurch in Frage gestellt sein, dass ein Baugenehmigungsverfahren für bestimmte Arten von Bebauung nicht vorgesehen ist.*)

6. Zu den Anforderungen einer Überschreitung des nach § 17 Abs. 1 BauNVO zulässigen Maßes der baulichen Nutzung.*)

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IMRRS 2010, 1363
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Fehlende Bekanntgabe einer Baugenehmigung

OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.04.2010 - 10 S 5.10

1. Die Erkennbarkeit der mit einem Widerspruch gegen ein Bauvorhaben binnen Jahresfrist (§ 58 Abs. 2 VwGO) geltend zu machenden Beeinträchtigungen durch den Grundstücksnachbarn muss nicht von dessen Grundstück aus gegeben sein.*)

2. Bei mangelnder Einsehbarkeit des angrenzenden Baugrundstücks vom Nachbargrundstück aus kann in besonderen städtebaulichen Situationen auch ein nur vom Straßenraum aus sichtbarer Turmdrehkran als Hinweis auf eine umfangreiche Bautätigkeit auf dem Nachbargrundstück genügen, um die Mitwirkungs- und Erkundigungspflicht des Nachbarn auszulösen. Diese ist in solchen Fällen nicht nur auf den eigenen Straßenzug beschränkt.*)

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IMRRS 2010, 1264
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Abriss angrenzender Gebäude

BGH, Urteil vom 16.04.2010 - V ZR 171/09

Dass der Abriss eines entlang der Grenze benachbarter Grundstücke errichteten Gebäudes es notwendig macht, ein Gebäude auf dem angrenzenden Grundstück vor Witterungseinflüssen zu schützen, begründet keinen Ausgleichsanspruch des Eigentümers des angrenzenden Grundstücks.*)

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IMRRS 2010, 1216
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Entschädigung wegen Überwuchses?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.09.2009 - 6 U 185/07

1. Voraussetzung eines Anspruchs nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB sowohl in direkter als auch in analoger Anwendung ist jeweils, dass die hinzunehmenden Einwirkungen das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen.*)

2. Das ist hinsichtlich der von zwei Bäumen auf dem Nachbargrundstück ausgehenden Einwirkungen zu verneinen, wenn von dem für die Pflege des Grundstücks insgesamt erforderlichen Aufwand lediglich ein Achtel auf die beiden Bäume zurückzuführen ist.*)

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IMRRS 2010, 1210
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Mobilfunkanlage: Rechtmäßigeit einer Ausnahme vom B-Plan

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.04.2010 - 8 S 33/10

Eine für die Errichtung eines Mobilfunkmastes erteilte "Bewilligung", die auf der Grundlage von § 31 Abs. 2 BauGB eine Abweichung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans über die Art der baulichen Nutzung zulässt, kann nach § 14 Abs. 2 Satz 2 BauNVO i.V.m. § 31 Abs. 1 BauGB rechtmäßig sein.*)

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IMRRS 2010, 1065
NachbarrechtNachbarrecht
Verfahrensrecht - Nichtzulassungsbeschwerde

BVerwG, Beschluss vom 24.11.2009 - 4 B 1.09

Über das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB ist nicht nach geographisch-mathematischen Maßstäben, sondern aufgrund einer umfassenden, die gesamten örtlichen Gegebenheiten erschöpfend würdigenden Wertung und Bewertung des im Einzelfall gegebenen konkreten Sachverhalts zu entscheiden.

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IMRRS 2010, 1061
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Erweiterungvorhaben mangels Planreife unzulässig

OVG Sachsen, Beschluss vom 28.01.2010 - 1 B 574/09

1. Die Planreife hängt von der einzelfallbezogenen Prognose ab, ob die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans bereits so sicher absehbar sind, dass die Baubehörde die Übereinstimmung des nach § 33 BauGB zuzulassenden Vorhabens überprüfen kann.

2. Dies ist nicht der Fall, wenn es an einem Abwägungsvorgang fehlt, der alle nachbarlichen Einwendungen berücksichtigt.

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IMRRS 2010, 1060
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Auf Bahngelände betriebene Anlage ist nicht Bahnanlage!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.02.2010 - 8 B 1652/09

Zur Frage der Bahnbetriebsbezogenheit einer Anlage für Annahme, Lagerung und Aufbereitung von gebrauchtem Gleisschotter auf einem ehemaligem Bahnhofsgelände sowie zur Frage des Erfordernisses einer immissionsschutzrechtlichen oder eisenbahnrechtlichen Genehmigung hierfür.

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