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Sachgebiet: Grundbuchrecht

1110 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2014

IMRRS 2014, 1019
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundbucheintrag: Mit "Gesellschafter der GbR" ist die GbR als solche gemeint!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 05.05.2014 - 15 W 788/14

Ein Eintragungsersuchen - hier des Vollstreckungsgerichts, das als Eigentümer die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit dem Zusatz "als Gesellschafter der ... GdbR" bezeichnet, ist dahin auszulegen, dass die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als solche eingetragen werden soll.*)

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IMRRS 2014, 0997
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundbuchamt ist nicht an eigenen Zurückweisungsbeschluss gebunden!

OLG München, Beschluss vom 14.05.2014 - 34 Wx 195/14

Die Grundbuchbeschwerde kann ohne Einschränkung auf neue Tatsachen und Beweismittel gestützt werden. Dies hat zur Folge, dass das ursprünglich mit Zwischenverfügung beanstandete Eintragungshindernis auch nach Zurückweisung des Antrags noch behebbar ist und die zunächst zutreffende Entscheidung des Grundbuchamts nunmehr aufgehoben werden muss. Dies hat regelmäßig bereits im Rahmen des Abhilfeverfahrens stattzufinden. Eine Bindung des Grundbuchamts an den eigenen Zurückweisungsbeschluss besteht in diesem Rahmen nicht.*)

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IMRRS 2014, 0974
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein Einsichtsrecht in Abteilung II und III der Wohnungsgrundbücher!

KG, Beschluss vom 03.04.2014 - 1 W 83/14

Regelmäßig sind Wohnungseigentümer nur zur Einsicht in das Bestandsverzeichnis und Abteilung I der Wohnungsgrundbücher anderer Mitglieder der Gemeinschaft berechtigt, nicht aber zur Kenntnisnahme der Belastungen in Abteilung II und III.*)

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IMRRS 2014, 0972
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Eintragung einer bedingten Bewilligung ist zulässig!

OLG München, Beschluss vom 31.03.2014 - 34 Wx 206/13

1. Hat sich der Übergeber eines Grundstücks das übertragbare und vererbliche Recht auf Rückauflassung einer Teilfläche vorbehalten und durch Vormerkung sichern lassen, andererseits die Löschung der Vormerkung für den Fall bewilligt, dass dem Grundbuchamt nicht innerhalb eines Jahres nach dem Tod des Übergebers die Erklärung der Rückauflassung in gesetzlich vorgeschriebener Form vorgelegt wird, so ist diese Bedingung nicht unwirksam. Das Grundbuchamt kann selbst prüfen, ob innerhalb der Frist eine formgültige Rückauflassung erklärt worden ist. Dies gilt auch dann, wenn zunächst strittig ist, ob die Rückauflassung von einer berechtigten Person erklärt wurde.*)

2. Ändern die Parteien den vorgemerkten Anspruch dergestalt ab, dass die vorbehaltene Fläche "verschoben" wird, jedoch eine Teilfläche von der ursprünglichen Vormerkung weiter umfasst ist, kann nicht nur die Reduzierung der Fläche, sondern gleichzeitig auch die bewilligte Extension in der Veränderungsspalte des Grundbuchs vermerkt werden. Der Rang der neu hinzugekommenen Fläche ergibt sich dann aus dem Vermerk in der Veränderungsspalte und der dort in Bezug genommenen Bewilligung.*)

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IMRRS 2014, 0931
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Miete einmalig im Voraus bezahlt: § 1124 Abs. 2 BGB bleibt anwendbar!

BGH, Urteil vom 30.04.2014 - VIII ZR 103/13

Eine in einem Mietvertrag mit fester Laufzeit als Einmalzahlung vereinbarte und vor der Beschlagnahme vollständig gezahlte Miete ist den Hypothekengläubigern gegenüber gemäß § 1124 Abs. 2 BGB insoweit unwirksam, als sie sich auf die (fiktive) anteilige Miete für eine spätere Zeit als den zur Zeit der Beschlagnahme laufenden (beziehungsweise bei Beschlagnahme nach dem fünfzehnten Tage des Monats für eine spätere Zeit als den ersten Monat nach der Beschlagnahme) bezieht.*)

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IMRRS 2014, 0902
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Versicherung des Notars als Nachweis seiner Vertretungsmacht ausreichend

KG, Beschluss vom 06.05.2014 - 1 W 229/14

Zur Vertretung eines Beteiligten vor dem Grundbuchamt genügt grundsätzlich die Versicherung des Notars, von dem Beteiligten hierzu bevollmächtigt worden zu sein.*)

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IMRRS 2014, 0897
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Voraussetzungen für Eintragung einer Zwangssicherungshypothek?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.12.2013 - 14 Wx 80/13

1. Bei der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek wird das Grundbuchamt als Vollstreckungsorgan tätig und hat neben den grundbuchrechtlichen Voraussetzungen der Eintragung auch die vollstreckungsrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Wie jedes Vollstreckungsorgan hat das Grundbuchamt dabei zu prüfen, ob überhaupt ein vollstreckbarer Titel vorliegt und ob er einen vollstreckbaren Inhalt hat.*)

2. Zweifel an der Wirksamkeit einer Abtretung der titulierten Forderung und an der Rechtmäßigkeit einer diesbezüglich erteilten Rechtsnachfolgeklausel berechtigen das Grundbuchamt nicht zur Verweigerung der begehrten Eintragung einer Zwangssicherungshypothek. Die Person des Vollstreckungsgläubigers wird mit der erteilten Klausel für das Grundbuchamt bindend bescheinigt.*)

3. Die vollstreckungsrechtlichen Voraussetzungen einer Grundbucheintragung müssen grundsätzlich in der Form des § 29 GBO nachgewiesen werden. Bei Zustellung an einen Vertreter des Schuldners kann dessen Empfangsvollmacht als Voraussetzung für den Nachweis der wirksamen Zustellung von Vollstreckungstitel und Vollstreckungsklausel jedoch auch im Wege freier Beweiswürdigung festgestellt werden.*)

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IMRRS 2014, 0868
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Gelöschter Insolvenzvermerk: Grundbuchamt muss von Verfügungsbefugnis ausgehen!

OLG Hamm, Beschluss vom 20.03.2014 - 15 W 392/13

Das Grundbuchamt hat von der Bewilligungsbefugnis des eingetragenen Eigentümers auszugehen, wenn zeitlich zurückliegend ein Insolvenzvermerk zunächst eingetragen worden, dann aber auf Ersuchen des Insolvenzgerichts gelöscht worden ist (Abweichung von OLG Brandenburg, MittBayNot 2013, 76 = BeckRS 2012, 08558).*)

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IMRRS 2014, 0829
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Löschung von Insolvenzvermerk: Wann darf Eigentümer über Grundstück verfügen?

OLG Naumburg, Beschluss vom 12.11.2013 - 12 Wx 43/13

Die Löschung des Insolvenzvermerks im Grundbuch führt für sich betrachtet nicht zur Wiedererlangung der Verfügungsbefugnis des als Eigentümer eingetragenen Schuldners. Das Grundbuchamt kann daher vor dem Vollzug von Verfügungen des Schuldners über das Grundstückseigentum den Nachweis des Ausscheidens der Liegenschaft aus der Masse verlangen. Die hierzu notwendige Freigabeerklärung des Treuhänders bedarf der Form des § GBO § 29 GBO.*)

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IMRRS 2014, 0791
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Auch einseitig widerrufliche Abänderungsvereinbarung ist eintragungsfähig!

OLG München, Beschluss vom 10.03.2014 - 34 Wx 512/13

Die Abänderung einer von Wohnungseigentümern getroffenen, im Grundbuch eingetragenen Vereinbarung ist ihrerseits als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eintragungsfähig. Es spielt keine Rolle, dass die Änderungsvereinbarung einseitig widerruflich ist (hier: Nutzung bestimmter Bereiche von Sondernutzungsflächen durch die übrigen Wohnungseigentümer mit entsprechender Kostenregelung).*)

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IMRRS 2014, 0775
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Erstreckung einer bestehenden Grundschuld auf ein weiteres Grundstück

BGH, Beschluss vom 06.03.2014 - V ZB 27/13

1. Ist der Sicherungscharakter einer Grundschuld aus der Bestellungsurkunde ersichtlich oder soll eine Bank als Grundschuldgläubigerin eingetragen werden, darf das Grundbuchamt davon ausgehen, dass die Grundschuld eine Geldforderung sichert.*)

2. Soll eine vor dem 20.08.2008 bestellte sofort fällige Grundschuld auf ein Grundstück erstreckt werden und ergibt sich aus den Umständen, dass die Grundschuld eine Geldforderung sichert, so ist die Eintragungsbewilligung regelmäßig dahingehend auszulegen, dass für das neu belastete Grundstück die gesetzlichen Fälligkeitsvoraussetzungen gelten sollen; dies hat das Grundbuchamt von Amts wegen durch einen Klarstellungsvermerk zu kennzeichnen.*)

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IMRRS 2014, 0761
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Schuldnerwechsel nicht eintragungsfähig

BGH, Beschluss vom 13.02.2014 - V ZB 88/13

Übernimmt jemand im Wege der befreienden Schuldübernahme die Schuld eines anderen, deren zu Grunde liegender Anspruch durch eine Vormerkung gesichert ist, und wird er zeitgleich Inhaber des von der Vormerkung betroffenen Rechts, erlischt die Vormerkung nicht. Der Schuldnerwechsel kann nicht in das Grundbuch eingetragen werden.*)

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IMRRS 2014, 0724
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Kein eigenes Antragsrecht des Urkundsnotars im Grundbuchverfahren!

KG, Beschluss vom 11.02.2014 - 1 W 130/13

1. Der Urkundsnotar ist im Grundbuchverfahren grundsätzlich nicht befugt, im eigenen Namen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Eintragungsantrags oder gegen eine Zwischenverfügung zu erheben. Im Antragsverfahren deckt sich die Beschwerdeberechtigung mit dem Antragsrecht. Ein eigenes Antragsrecht hat der Notar nicht; regelmäßig werden weder Rechte des Notars von der Eintragung betroffen noch erfolgt die Eintragung zu seinen Gunsten. Auch aus der Vollmachtsvermutung gemäß § 15 Abs. 2 GBO folgt kein eigenes Antragsrecht.*)

2. Wird zur näheren Erläuterung einer Bewilligung auf Anlagen verwiesen, sind diese genau zu bezeichnen und bei dem Grundbuchamt einzureichen.*)

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IMRRS 2014, 0668
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Zwangshypothek: Anwaltsbeiordnung kommt regelmäßig in Betracht

OLG München, Beschluss vom 13.09.2013 - 34 Wx 358/13

1. Zur Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek.*)

2. Im Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek bei bewilligter Verfahrenskostenhilfe kommt regelmäßig auch die Anwaltsbeiordnung in Betracht, denn es handelt sich um keine einfache Rechtsmaterie; die Möglichkeit, den Antrag auch selbst formlos, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme der Rechtsantragsstelle, zu stellen, ändert daran nichts.

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IMRRS 2014, 0640
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wiederbegründung per Beschluss einer aufgehobenen Veräußerungsbeschränkung?

OLG München, Beschluss vom 04.04.2014 - 34 Wx 62/14

Für die Wiederbegründung einer durch Beschluss aufgehobenen Veräußerungsbeschränkung fehlt der Versammlung der Wohnungseigentümer die Beschlusskompetenz. § 12 Abs. 4 Satz 1 WEG gilt als gesetzliche Ausnahme vom Vereinbarungsprinzip nicht für den "actus contrarius". Hierzu bedarf es vielmehr einer Vereinbarung.*)

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IMRRS 2014, 0621
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
WEG-Wohnungen vertauscht: Wie hat die Berichtigung zu erfolgen?

OLG München, Beschluss vom 12.03.2014 - 34 Wx 467/13

1. Zur Grundbuchberichtigung bei "vertauschten" Wohnungen in einer Wohnanlage.*)

2. Die Pfändung des Anspruchs auf Mitwirkung zur Berichtigung des Grundbuchs - im Weg der Hilfspfändung - zielt auf die Eintragung gerade des (nicht eingetragenen) Schuldners ab. Sie ist unbehelflich, wenn mit ihr die Berichtigung zunächst auf einen - mitwirkungsbereiten - Dritten zu bewirken ist, jedoch der Schuldner nicht mitwirkt.*)

3. Zum Nachweis der Sequesterbestellung.*)

4. An den Unrichtigkeitsnachweis sind strenge Anforderungen zu stellen. Namentlich genügt bei "vertauschten" Wohnungen nicht, dass Miteigentumsanteile nicht mit dem Verkehrswert der Wohnung bzw. ihrer Wohn- bzw. Nutzfläche korrelieren.*)

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IMRRS 2014, 0609
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Umwandlung Teileigentum in Wohnungseigentum bedarf Erklärung aller Eigentümer!

OLG Koblenz, Urteil vom 06.09.2012 - 1 U 1097/11

1. Zur Notwendigkeit der allseitigen Erklärung der Eigentümer bei der Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum und zur inhaltlichen Unzulässigkeit der Grundbucheintragung in einem solchen Fall.*)

2. Der Rechtspfleger des Grundbuchamts ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Grundakten darauf durchzusehen, ob sich aus ihnen Bedenken gegen die beantragte Eintragung oder das zugrunde liegende Kausalgeschäft ergeben; im Regelfall kann er sich - vorbehaltlich besonderer Umstände - auf die sorgfältige Prüfung der eingereichten und in Bezug genommenen Unterlagen sowie des Grundbuchblatts beschränken.*)

3. In Grundbuchangelegenheiten ist Dritter i.S.d. § 839 Abs. 1 BGB nicht nur derjenige, auf dessen Antrag oder in dessen Interesse die Eintragung erfolgt, sondern jeder, der im Vertrauen auf die richtige Handhabung der Grundbuchgeschäfte am Rechtsverkehr teilnimmt (Anschluss an BGHZ 124, 100).*)

4. Der beurkundende Notar ist nicht Erfüllungsgehilfe eines Beteiligten (Anschluss

an BGH NJW 1993, 648).*)

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IMRRS 2014, 0580
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundpfandrecht anfechtbar: Anspruch auf Einräumung eines Vorrangs

KG, Urteil vom 10.02.2014 - 20 U 308/12

Wenn dem Sicherungsrecht eines Gläubigers ein anfechtbar erworbenes Grundpfandrecht eines anderen an einem Grundstück vorgeht, dann begründet der Anfechtungsanspruch nach § 11 Abs. 1 AnfG regelmäßig auch einen schuldrechtlichen Anspruch des Anfechtenden gegen den Leistungsempfänger auf Einräumung eines Vorrangs, der entsprechend § 880 BGB zu vollziehen ist (im Anschluss an BGH, Urt. v. 13.07.1995 - IX ZR 81/94 = BGHZ 130, 314).*)

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IMRRS 2014, 0582
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Rangverhältnis falsch eingetragen: Grundbuch unrichtig?

BGH, Beschluss vom 20.02.2014 - V ZB 179/13

Trägt das Grundbuchamt das Rangverhältnis unter mehreren in das Grundbuch einzutragenden Rechten abweichend von einer verfahrensrechtlichen Rangbestimmung ein, hat das nicht die Unrichtigkeit des Grundbuchs im Sinne von § 894 BGB zur Folge. Diese ist jedoch gegeben, wenn die Eintragung unter Verstoß gegen eine materiell-rechtliche Rangvereinbarung erfolgt.*)

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IMRRS 2014, 0513
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundbuchamt darf am gutgläubigen Erwerb nicht mitwirken!

OLG Jena, Beschluss vom 26.08.2013 - 9 W 323/13

Die Löschung des Insolvenzvermerks entbindet in einem solchen Fall das Grundbuchamt nach der soweit ersichtlich einhelligen Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung das Grundbuchamt nicht von seiner Verpflichtung, zu prüfen, ob der Schuldner tatsächlich wieder verfügungsbefugt ist.*)

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IMRRS 2014, 0512
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wie ist der Nachweis der Nichtexistenz einer juristischen Person zu führen?

OLG Jena, Beschluss vom 23.08.2013 - 9 W 356/13

Der Nachweis der Nichtexistenz einer juristischen Person ist im Regelfall nicht mit den Mitteln des § 29 GBO zu führen. Es ist daher namentlich in solchen Fällen anerkannt, dass das Grundbuchamt in die dann zu erfolgende freie Beweiswürdigung auch allgemeine Lebenserfahrungen und solche Nachweise einzubeziehen hat, die den strengen Formanforderungen des § 29 GBO nicht entsprechen.*)

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IMRRS 2014, 0514
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wann wird aus einer Grunddienstbarkeit eine Baulast?

OLG Oldenburg, Urteil vom 10.01.2014 - 11 U 66/13

Die Bestellung einer Grunddienstbarkeit gibt nur in besonderen Ausnahmefällen und unter engen Voraussetzungen einen Anspruch auf Bewilligung einer Baulast.*)

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IMRRS 2014, 0479
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Prozessvollmacht als Nachweis für Löschungsbewilligung?

KG, Beschluss vom 14.11.2013 - 1 W 245/13

Die Vertretungsbefugnis eines Rechtsanwalts, der im Namen des eingetragenen Gläubigers die Löschung einer Zwangssicherungshypothek bewilligt, kann im Grundbuchverfahren nicht dadurch nachgewiesen werden, dass der Rechtsanwalt in dem der Eintragung zugrunde liegenden Titel als Prozessbevollmächtigter bezeichnet ist (Abgrenzung von BGH, NJW-RR 2012, NJW-RR Jahr 2012 Seite 532).*)

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IMRRS 2014, 0478
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grunddienstbarkeit für Wasserleitung: Widerspruch einzutragen?

OLG Dresden, Urteil vom 19.11.2013 - 9 U 1408/13

Der Grundstückseigentümer hat einen Anspruch auf Eintragung eines Widerspruchs gegen die zugunsten des Versorgungsunternehmens eingetragene beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch, wenn nicht hinreichend glaubhaft gemacht worden ist, dass das betreffende Grundstück von der Wasserleitung des Versorgungsunternehmens beansprucht wird und zur Sicherung der Wasserleitung ein Schutzstreifen nicht in Betracht kommt.

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IMRRS 2014, 0448
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Drittzustimmung bei Neubegründung von Sondernutzungsrechten!

OLG München, Beschluss vom 04.02.2014 - 34 Wx 434/13

Anders als für die Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum bedarf die nachträgliche Aufhebung und anschließende Neubegründung von Sondernutzungsrechten der Zustimmung des dritten Rechtsinhabers. Die Ausnahmebestimmung des § 5 Abs. 4 Satz 3 WEG greift insoweit nicht ein (siehe bereits Senat vom 19.5.2009, 34 Wx 36/09).*)

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IMRRS 2014, 0447
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Voraussetzungen wirksamer Unterteilung von Sondereigentum!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.12.2013 - 14 Wx 47/13

1. Die formlose schriftliche Mitteilung von Gründen, die der von einem Beteiligten gewünschten Amtslöschung entgegen stehen sollen, kann eine mit der Beschwerde anfechtbare Entscheidung sein, wenn die Mitteilung als abschließende und verbindliche Entschließung des Grundbuchamts erscheint.*)

2. Wird bei der Unterteilung eines Sondereigentums ein zugehöriger Raum keinem der neu entstandenen Miteigentumsteile als Sondereigentum zugeordnet, sondern ohne Mitwirkung der anderen Wohnungseigentümer "zur Gemeinschaftsbenutzung" ausgewiesen, so entsteht unzulässiges isoliertes Sondereigentum und ist die Eintragung der Unterteilung im Grundbuch inhaltlich unzulässig und von Amts wegen zu löschen.*)

3. Wird bei der Unterteilung eines Sondereigentums ein bisher nicht zu diesem gehörender, sondern im Gemeinschaftseigentum stehender Raum ohne Mitwirkung der anderen Wohnungseigentümer einer der neu entstandenen Einheiten als Sondereigentum zugeordnet, so ist die Eintragung der Unterteilung im Grundbuch inhaltlich unzulässig und von Amts wegen zu löschen.*)

4. In einer Grundbuchsache ist das Beschwerdegericht berechtigt, über eine unmittelbar bei ihm eingelegte Beschwerde zu entscheiden, ohne das Rechtsmittel zuvor dem Grundbuchamt zur Prüfung der Abhilfe vorzulegen.*)




IMRRS 2014, 0446
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann ist ein WEG-Vergleich eintragungsfähig?

OLG München, Beschluss vom 28.01.2014 - 34 Wx 318/13

Zur Eintragungsfähigkeit von Absprachen der Wohnungseigentümer im Grundbuch, die als Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO gerichtlich festgestellt sind.*)

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IMRRS 2014, 0441
ProzessualesProzessuales
Beantragte Grundbucheintragung ist „gerichtliches Verfahren“!

OLG Bamberg, Beschluss vom 07.10.2013 - 8 W 84/13

Bei einer beantragten Eintragung in das Grundbuch handelt es sich im kostenrechtlichen Sinn um ein gerichtliches Verfahren. Daher gilt für laufende Grundbuchverfahren, in denen die Eintragung vor Inkrafttreten des neuen Rechts beantragt worden sei, weiterhin die Kostenordnung.

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IMRRS 2014, 0426
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Besorgnis der Verwirrung bei Bestandteilszuschreibung

OLG Celle, Beschluss vom 05.11.2013 - 4 W 192/13

Sind bei der Bestandteilszuschreibung nach § 6 Abs. 1 S. 1 GBO das zuzuschreibende und das aufnehmende Grundstück unterschiedlich belastet, so kann allein hieraus eine Besorgnis der Verwirrung nicht hergeleitet werden.*)

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IMRRS 2014, 0433
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Voraussetzungen einer Rangänderung bei Zulassungsbeschluss

OLG Celle, Beschluss vom 17.10.2013 - 4 W 185/13

Ein Zulassungsbeschluss i. S. v. § 111h Abs. 2 StPO ersetzt die materiell-rechtlich erforderliche dingliche Einigung nach § 880 Abs. 2 Satz 1 BGB und damit die grundbuchrechtliche Bewilligung nach § 19 GBO nicht.*)

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IMRRS 2014, 0349
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundbucherklärungen erst nach Zahlungseingang abgeben?

OLG München, Urteil vom 09.01.2014 - 34 Wx 495/13

Bevollmächtigen die Vertragsparteien den Notar zur Abgabe von Grundbucherklärungen, so bezieht sich die Regelung, wonach diese erst abgegeben werden dürfen, wenn die Kaufpreiszahlung vom Veräußerer schriftlich bestätigt oder vom Erwerber durch schriftliche Bankbestätigung nachgewiesen ist, nur das Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Notar.*)

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IMRRS 2014, 0316
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Kein Anspruch auf Löschung überholter Zwangshypothek!

OLG München, Beschluss vom 05.11.2013 - 34 Wx 388/13

Ein Grundstückseigentümer hat keinen Anspruch auf Umschreibung des Grundbuchblatts, damit eine rechtmäßig eingetragene, aber zwischenzeitlich wieder gelöschte Zwangshypothek sowie Zwangsversteigerungsvermerke aus dem (aktuellen) Grundbuch nicht mehr ersichtlich sind (Anschluss an OLG Celle FGPrax 2013, 146).*)

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IMRRS 2014, 0273
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Verzicht auf Überbaurente: Eintragung ins Grundbuch unzulässig!

BGH, Beschluss vom 12.12.2013 - V ZB 120/13

Die Eintragung eines Vermerks über den Verzicht des rentenberechtigten Grundstückseigentümers auf die Überbaurente in das für das überbaute Grundstück angelegte Grundbuchblatt ist unzulässig.*)

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IMRRS 2014, 0298
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundschuld: Wann ist das Ablösungsrecht auszuüben?

OLG Hamm, Urteil vom 08.08.2013 - 5 U 26/13

Ausgeübt werden kann das Ablösungsrecht gem. § 268 Abs. 1, § 1150 BGB erst dann, wenn die Gläubigerin die Zwangsvollstreckung in das Grundstück betreibt und der Ablösende Gefahr läuft, durch die Zwangsvollstreckung seinen Besitz an dem Anwesen zu verlieren. Dabei bezieht sich das Ablösungsrecht jedoch nur auf die Grundschuld, wegen der vollstreckt wird.*)

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IMRRS 2014, 0234
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Hinweise auf Eintragungshindernisse muss Antragsteller ausräumen

OLG Nürnberg, Beschluss vom 04.12.2013 - 15 W 2175/13

Ergeben sich im Antragsverfahren aus dem Vortrag des Antragstellers konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen von Eintragungshindernissen - hier die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Urteils über eine Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO -, so obliegt es dem Antragsteller, die deshalb bestehenden Bedenken gegen die Eintragung auszuräumen.*)

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IMRRS 2014, 0182
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundbucheinsicht: Wann liegt berechtigtes Interesse vor?

OLG Oldenburg, Beschluss vom 30.09.2013 - 12 W 261/13 (GB)

Ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse an der Einsicht in das Grundbuch ist gegeben, wenn dem früheren Miteigentümer des betroffenen Grundbesitzes ein konkreter Zahlungsanspruch in Höhe von einem Drittel des Verkehrswertes des Grundbesitzes nachweislich zusteht, wenn ein zugunsten der gemeinsamen Mutter der Beteiligten eingetragenes Nießbrauchsrecht erlischt.

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IMRRS 2014, 0099
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Befreiung von Grundschulden

OLG Brandenburg, Urteil vom 04.10.2005 - 2 U 16/02

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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Online seit 2013

IMRRS 2013, 2418
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Bestandteilszuschreibung: Besorgnis einer Verwirrung?

BGH, Beschluss vom 26.09.2013 - V ZB 152/12

1. Das Grundbuchamt kann mit einer Zwischenverfügung dem Antragenden nicht den Abschluss eines Rechtsgeschäfts aufgeben, um damit ein Eintragungshindernis zu beheben.*)

2. Auch bei der Bestandteilszuschreibung eines Wohnungseigentumsrechts zu einem anderen nach § 890 Abs. 2 BGB begründet allein der Umstand, dass die Rechte mit verschiedenen Grundpfandrechten belastet sind, nicht die Besorgnis einer Verwirrung im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 GBO.*)

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IMRRS 2013, 2393
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentumsbegründung trotz fehlender Original-Unterschrift

OLG München, Beschluss vom 04.10.2013 - 34 Wx 174/13

Wird die Anlegung des Wohnungsgrundbuchs unter Verwendung eines nur formell nicht ordnungsgemäßen Aufteilungsplans vorgenommen (hier: - möglicherweise - fehlende Original-Unterschrift der Baubehörde auf Bauzeichnung), hindert dies die wirksame Begründung von Wohnungseigentum nicht, wenn der Aufteilungsplan im Übrigen den gesetzlichen Anforderungen genügt.*)

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IMRRS 2013, 2391
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Rechtsschutzbedürfnis im Aufgebotsverfahren?

BGH, Beschluss vom 14.11.2013 - V ZB 204/12

Das Rechtsschutzbedürfnis für ein Aufgebotsverfahren zum Ausschluss der unbekannten Erben des eingetragenen Gläubigers eines Buchgrundpfandrechts fehlt nicht deshalb, weil für die unbekannten Erben ein Nachlasspfleger bestellt und von diesem die Bewilligung der Löschung des Grundpfandrechts verlangt werden könnte.*)

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IMRRS 2013, 2360
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zustimmungserklärung des Verwalters wirkt fort!

BGH, Beschluss vom 07.11.2013 - V ZB 111/12

1. Eine Kostenentscheidung zu Gunsten des Rechtsbeschwerdeführers hat danach zu ergehen, wenn sein Rechtsmittel ohne die Erledigung der Hauptsache begründet gewesen wäre.

2. Eine vom Verwalter erklärte Zustimmung zu der Veräußerung von Wohnungseigentum nach § 12 Abs. 1, 3 WEG bleibt auch dann wirksam, wenn die Bestellung des Verwalters vor dem in § 878 BGB genannten Zeitpunkt endet (vgl. BGH IMR 2013, 69).

3. Hat sich die Hauptsache erledigt, muss im Rechtsbeschwerdeverfahren eine Entscheidung über die Gerichtskosten für alle Rechtszüge ergehen, selbst wenn und soweit sie nur klarstellende Bedeutung hat.

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IMRRS 2013, 2344
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Keine Vermutung für Grundbuchrichtigkeit bei sicherer Kenntnis!

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.03.2013 - 3 W 164/12

Das Grundbuchamt hat im Ausgangspunkt die sich aus § 891 BGB ergebende Vermutung seiner Tätigkeit zugrunde zu legen. Das gilt jedoch dann nicht mehr, wenn das Grundbuchamt sichere Kenntnis von Umständen hat, aus denen sich ergibt, dass eine Eintragung das Grundbuch falsch machen würde. Eine solche sichere Kenntnis von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens setzt nicht voraus, dass ein Insolvenzvermerk ins Grundbuch eingetragen wurde.*)

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IMRRS 2013, 2236
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Keine Einsicht in das Grundbuch vor dem Tod des Erblassers!

OLG München, Beschluss vom 17.07.2013 - 34 Wx 282/13

Der Gläubiger eines Pflichtteilsberechtigten hat vor dem Eintritt des Erbfalls regelmäßig kein berechtigtes Interesse, Einsicht in das Grundbuch des Erblassers zu nehmen.*)

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IMRRS 2013, 2179
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Erbbaurecht: Eigene Unterwerfungserklärung nicht erforderlich!

OLG Braunschweig, Beschluss vom 12.03.2013 - 2 W 14/13

Auf die Unterwerfungserklärung nach §§ 800 Abs. 1, 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO ist § 185 Abs. 2, Satz 1, Var. 1 BGB entsprechend anzuwenden.*)

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IMRRS 2013, 2173
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Annahmefrist verlängert: Keine Grundbuchänderung erforderlich!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.06.2013 - 3 Wx 82/13

Hat eine Vertragspartei der anderen ein bindendes befristetes Angebot auf Abschluss von Kaufverträgen gemacht und sind die aus den Kaufverträgen erwachsenden Übereignungsansprüche durch Vormerkung gesichert worden, so bedarf es, wenn die Parteien die Annahmefrist verlängern und die Übereignungsansprüche nach wie vor durch Vormerkung gesichert sehen wollen - ohne dass es hierbei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur sogenannten Wiederaufladung einer Vormerkung ankommt - weder einer Ergänzung der Bezugnahme im Eintragungsvermerk im Grundbuch, noch eines Klarstellungsvermerks.*)

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IMRRS 2013, 2166
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundstücksmiteigentümer können Wohnungsrechtsberechtigte sein!

KG, Beschluss vom 24.09.2013 - 1 W 379/12

Der Grundstückseigentümer kann Berechtigter eines Wohnungsrechts nach § 1093 BGB sein, ebenso mehrere Miteigentümer.*)

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IMRRS 2013, 2122
Mit Beitrag
NotareNotare
Sondernutzung: Notar muss rechtliche Befugnis des Veräußerers prüfen!

OLG München, Urteil vom 25.07.2013 - 1 U 2067/11

1. In der Gemeinschaftsordnung kann geregelt werden, dass das Recht des Bauträgers, ein Sondernutzungsrecht durch Zuweisung zu begründen, mit dem Verkauf der "letzten Wohnungs- oder Teileigentumseinheit in der Wohnanlage" endet. Dabei ist der Begriff "Verkauf" nicht so zu verstehen, dass das Zuweisungsrecht erst endet, wenn der Erwerb der letzten Einheit grundbuchrechtlich vollendet ist. Daher kann der Bauträger kein Sondernutzungsrecht durch Zuweisung mehr schaffen, wenn er alle Eigentumseinheiten schon veräußert hat, jedoch bei einigen noch der Vollzug der Eigentumsumschreibung im Grundbuch aussteht.

2. Ein Notar muss bei der Beurkundung bedenken und prüfen, ob ein Veräußerer noch die rechtliche Befugnis hat, ein Sondernutzungsrecht durch Zuweisung zu schaffen. Tut er das nicht, verletzt er seine Amtspflichten und ist schadensersatzpflichtig.

3. Auch eine einseitige Risikoverlagerung zulasten einer Vertragspartei begründet Belehrungspflichten des Notars.

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IMRRS 2013, 2074
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Eine Bauverpflichtung ist ein werterhöhender wirtschaftlicher Wert!

OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.06.2013 - 12 W 170/13

1. Eine Bauverpflichtung ist eine vom Käufer übernommene Leistung und stellt damit einen (werterhöhenden) wirtschaftlichen Wert dar. Ob eine Gemeinde als Verkäuferin dabei wirtschaftliche oder ideelle Interessen verfolgt, ist unbeachtlich. Regelmäßig ist der Wert mit der Hälfte des Grundstückspreises zu veranschlagen.

2. Zur Wertbestimmung eines Wieder- bzw. Vorkaufsrecht ist vom vereinbarten Kaufpreis auszugehen und der halbe Wert der Sache anzusetzen.

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IMRRS 2013, 2035
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Erbbaurecht: Angabe sämtlicher Bauwerke nicht erforderlich!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 20.09.2013 - 15 W 1465/13

Ein Erbbaurecht kann in der Weise bestimmt und im Grundbuch eingetragen werden, dass der Erbbauberechtigte auf dem Erbbaugrundstück Hallen und Silos für die Lagerung, Behandlung und den Umschlag von Waren aller Art mit den benötigten Büro-, Sozial- und Hallenflächen samt Außenanlagen errichten und betreiben darf und bei der Bebauung die planungsrechtlichen Vorgaben im Zeitpunkt der Antragstellung einzuhalten sind. Eine genaue Angabe der Zahl der Bauwerke ist nicht erforderlich (Anschluss an BGHZ 126, 12).*)

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IMRRS 2013, 1998
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundbucheinsicht des Rechtsanwalts aus eigenem Recht

OLG Celle, Beschluss vom 03.04.2013 - 4 W 31/13

Ein Anspruch auf Einsicht in das Grundbuch kommt dem Rechtsanwalt aus eigenem Recht nur zu, wenn er ein eigenes rechtliches Interesse gemäß § 12 Abs. 1 GBO geltend machen kann. Hierzu reicht die Darlegung, dass die Grundbucheinsicht zur Durchsetzung anwaltlicher Honoraransprüche gegenüber einem in diesem Grundbuch nie eingetragenen früheren Mandanten benötigt werde, nicht aus.*)

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