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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Grundbuchrecht

1104 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2023

IMRRS 2023, 0516
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
RechtsVO nach § 250 Abs. 1 BauGB: Genehmigung nach § 250 Abs. 5 BauGB vorzulegen!

KG, Beschluss vom 28.02.2023 - 1 W 509/22

Im räumlichen Anwendungsbereich einer Rechtsverordnung nach § 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB ist dem Grundbuchamt vor Eintragung der Umwandlung im Grundbuch als Wohnungseigentum gebuchten Sondereigentums in Teileigentum die Genehmigung nach § 250 Abs. 5 Satz 1 BauGB nachzuweisen.*)

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IMRRS 2023, 0521
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Vertretung des Kindes bei Grundstücksüberlassungsvertrag

OLG Köln, Beschluss vom 16.09.2022 - 2 Wx 171/22

1. Überträgt ein Elternteil, der mit dem anderen Elternteil nicht verheiratet und gemeinsam sorgeberechtigt ist, sein Grundstück auf die minderjährigen Kinder, diese vertreten durch den anderen Elternteil, bedarf es weder der Bestellung eines Ergänzungspflegers noch der Vorlage eines Negativattests seitens des Familiengerichts.

2. Das Grundbuchamt hat gegebenenfalls zu prüfen, ob der vertretungsberechtigte andere Elternteil für seine Zustimmung zur Grundstücksübertragung der familiengerichtlichen Genehmigung bedarf.

3. Bei einem Grundstücksüberlassungsvertrag zwischen dem minderjährigen Kind und einem mitsorgeberechtigten Elternteil, der mit dem anderen Elternteil nicht (mehr) verheiratet ist, ist der andere Elternteil vom gesetzlichen Vertretungsausschluss gem. § 1629 Abs. 2 S. 1, § 1795 BGB nicht betroffen, sodass das Kind von ihm allein vertreten wird (Weiterentwicklung von BGH BeckRS 2021, 10811).

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IMRRS 2023, 0483
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Fehlende behördliche Genehmigung macht Grundstückskaufvertrag schwebend unwirksam

OLG München, Beschluss vom 06.02.2023 - 34 Wx 5/23 e

1. Die Entscheidung über die Abhilfe oder Nichtabhilfe gem. § 75 GBO hat stets in Form eines Beschlusses zu ergehen, der sämtlichen Beteiligten bekanntzugeben ist.*)

2. Das Beschwerdegericht ist auch bei erheblichen Mängeln des Abhilfeverfahrens nicht grundsätzlich gehindert, in der Sache selbst zu entscheiden.*)

3. Ein Grundstückskaufvertrag, der gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 GrdstVG der behördlichen Genehmigung bedarf, ist bis zu deren Erteilung schwebend unwirksam; wird die Genehmigung bestandskräftig versagt, ist das Rechtsgeschäft endgültig nichtig.*)

4. Eine Auflassungsvormerkung sichert nicht einen im Zusammenhang mit dem Grundstücksgeschäft entstandenen Verwendungsersatzanspruch des Vormerkungsberechtigten.*)

5. Selbst wenn der Vormerkungsberechtigte dem Anspruch auf Erteilung der Löschungsbewilligung aus § 894 ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines solchen Verwendungsersatzanspruchs entgegensetzen könnte, würde dies die Löschung der Vormerkung ohne seine Bewilligung aufgrund von Grundbuchunrichtigkeit gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 GBO nicht hindern.*)

6. Das Antragsrecht als öffentlich-rechtliche Position des Grundbuchverfahrens unterliegt nicht der Disposition der Parteien eines zivilrechtlichen Vertrags.*)

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IMRRS 2023, 0482
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anforderungen an Darstellungen im Aufteilungsplan

KG, Beschluss vom 14.06.2022 - 1 W 122/22

Der Aufteilungsplan dient der klaren Abgrenzung des Sondereigentums von dem Gemeinschaftseigentum. Regelmäßig ist es erforderlich, neben Grundrissen der einzelnen Stockwerke - KG bis DG - auch Schnitte und Ansichten des Gebäudes vorzulegen. An die Darstellungen in dem Aufteilungsplan sind wegen des grundbuchverfahrensrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes besondere Sorgfaltsanforderungen zu stellen.

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IMRRS 2023, 0465
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Bewilligung zur Löschung der Grundschuld bei Nichtigkeit des Vertrags

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2022 - I-22 W 19/22

1. Der Schuldner wurde zur Bewilligung der Löschung der Grundschuld verurteilt und hat diese somit unstrittig zu bewirken.

2. Bei Kondiktion der Grundschuld hat der Gläubiger einen Anspruch auf Aufhebung oder Übertragung.

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IMRRS 2023, 0389
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wie werden Nebenforderungen eingetragen?

OLG Rostock, Beschluss vom 16.03.2022 - 3 W 76/21

1. Bei der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek sind Zinsen und andere Nebenforderungen stets nur so einzutragen, wie sie tituliert sind.*)

2. Es ist nicht zulässig, als Nebenforderung titulierte Zinsen oder Säumniszuschläge kapitalisiert als Hauptforderung bzw. unter Hinzurechnung zu der Hauptforderung einzutragen.*)

3. Etwas Anderes gilt nur dann, wenn die Hauptforderung erloschen ist und nur noch Nebenforderungen offen sind.*)

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IMRRS 2023, 0384
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundbuchamt darf Kaufvertrag nicht prüfen

OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.10.2021 - 20 W 191/21

Das Grundbuchamt hat im Rahmen des § 20 GBO das der Auflassung zu Grunde liegende schuldrechtliche Grundgeschäft nicht zu überprüfen. Von daher darf das Grundbuchamt im Regelfall die Eigentumsumschreibung nicht deshalb ablehnen, weil die Auflassung nicht mit dem schuldrechtlichen Grundgeschäft übereinstimmt. Das Grundbuchamt hat mithin bei dem Vollzug einer Auflassung im Grundbuch auch eine im Rahmen des Kaufvertrags etwa zugesicherte Lastenfreiheit nicht zu prüfen.*)

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IMRRS 2023, 0390
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wie kann der Erbe das Ende der Testamentsvollstreckung nachweisen?

KG, Beschluss vom 11.10.2022 - 1 W 268/22

Ist nach den Feststellungen des Nachlassgerichts ein von ihm ausgestelltes Testamentsvollstreckerzeugnis unrichtig geworden, weil nach Erledigung von dem Erblasser dem Testamentsvollstrecker übertragener Aufgaben nur noch eine überwachende Testamentsvollstreckung verbleibt, kann der Beschluss, mit dem das Testamentsvollstreckerzeugnis eingezogen wird, ein geeigneter Nachweis dafür sein, dass der Erbe in der Verwaltung und Verfügung über ein Grundstück durch die Anordnung der Testamentsvollstreckung nicht beschränkt wird. Bei der Berichtigung des Grundbuchs durch Eintragung des Erben ist dann nicht zugleich ein Testamentsvollstreckervermerk einzutragen.*)

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IMRRS 2023, 0382
GesellschaftsrechtGesellschaftsrecht
Erwerb des Alleineigentums an dem Grundbesitz durch Tod des Mitgesellschafters!

OLG Köln, Beschluss vom 11.07.2022 - 2 Wx 102/22

Bei dem Tod eines Mitgesellschafters einer Zwei-Personen-GBR wird im Falle der Anwachsung der verbleibende Gesellschafter als Alleineigentümer eines der Gesellschaft gehörenden Grundstücks eingetragen.*)

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IMRRS 2023, 0345
GesellschaftsrechtGesellschaftsrecht
Grundbuchberichtigungsanspruch

LG Dortmund, Urteil vom 18.11.2021 - 18 O 1/20

Ein Missbrauch der Vertretungsmacht liegt bereits dann vor, wenn der Geschäftsführer objektiv Grenzen überschreitet, die seiner Vertretungsbefugnis im Innenverhältnis zur Gesellschaft gezogen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 10.04.2006, II ZR 337/05,BeckRS 2006, 08342 - IBRRS 2006, 3395)

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IMRRS 2023, 0325
HandelsrechtHandelsrecht
Kann elektronisch das Ausscheiden als Geschäftsführer angemeldet werden?

KG, Beschluss vom 30.06.2022 - 22 W 36/22

Zum Nachweis der Beendigung der Vertretungsbefugnis durch Amtsniederlegung eines Geschäftsführers hat der anmeldende Geschäftsführer Unterlagen vorzulegen, aus denen sich der Zugang der Niederlegungserklärung bei dem Bestellungsorgan ergibt. Als Unterlage kommt auch das rein elektronisch erstellte Protokoll einer Gesellschafterversammlung in Betracht.*)

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IMRRS 2023, 0323
GesellschaftsrechtGesellschaftsrecht
Grundbuchberichtigungsanspruch

LG Essen, Urteil vom 04.08.2022 - 41 O 15/15

Eine durch einen Vertreter abgegebene Willenserklärung ist als unwirksam anzusehen, wenn der Vertreter seine Vertretungsmacht missbraucht hat und sich dies der Gegenseite geradezu aufdrängen musste (vgl. BGH, Urteil vom 08.01.2019, II ZR 364/18; BeckRS 2019, 445 - IBRRS 2019, 1000).

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IMRRS 2023, 0295
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Testamentsvollstreckung beendet: Nachweis durch Bescheinigung des Nachlassgerichts!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.09.2022 - 19 W 64/21

Der Nachweis der Beendigung der Testamentsvollstreckung kann gegenüber dem Grundbuchamt auch durch eine entsprechende Bescheinigung des zuständigen Nachlassgerichts geführt werden.*)

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IMRRS 2023, 0206
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Nur ein selbständiges Grundstück kann ein herrschendes Grundstück sein!

BGH, Urteil vom 11.11.2022 - V ZR 145/21

1. Wenn der aus einer Grunddienstbarkeit Berechtigte durch Bezeichnung des herrschenden Grundstücks im Grundbuch eindeutig bezeichnet ist, kommt eine abweichende Auslegung anhand der Eintragungsbewilligung und der tatsächlichen Verhältnisse nicht in Betracht. Dies gilt auch dann, wenn die Grunddienstbarkeit zugunsten einer noch wegzumessenden Teilfläche bestellt worden war (im Anschluss an Senat, Beschluss vom 23.09.1993 - V ZB 27/92, BGHZ 123, 297, 301).*)

2. Herrschendes Grundstück im Sinne von § 1018 BGB kann nur ein selbständiges Grundstück im Sinne der Grundbuchordnung, also eine räumlich abgegrenzte, auf einem besonderen Grundbuchblatt gebuchte Fläche sein. Ausreichend, aber auch erforderlich ist dabei, dass das Grundstück im Zeitpunkt der Eintragung der Dienstbarkeit rechtlich selbständig ist.*)

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IMRRS 2023, 0177
ProzessualesProzessuales
Voraussetzungen für Gerichtskostenvorschuss im Grundbuchverfahren

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.08.2022 - 19 W 7/21

(ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2023, 0151
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Widerspruch gegen Löschung einer Gesamtgrundschuld

OLG München, Beschluss vom 15.12.2022 - 34 Wx 482/22 e

Stellt der Notar aus einer beim Grundbuchamt eingereichten Urkunde, die umfassende Pfandfreigabeerklärungen zu einer Gesamtgrundschuld enthält, nur zu einer einzelnen Pfandfreigabe einen Antrag, so sind die weiteren Pfandfreigabeerklärungen nicht in das Grundbuchverfahren eingeführt und können deshalb nicht Grundlage einer Löschung der Gesamtgrundschuld auch im Übrigen sein.*)

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IMRRS 2023, 0113
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Gartenfläche als Sondereigentum?

OLG Rostock, Beschluss vom 24.10.2022 - 3 W 82/22

1. Das Sondereigentum gem. § 3 Abs. 2 WEG in der seit dem 01.12.2020 geltenden Fassung kann auf einen außerhalb des Gebäudes liegenden Teil des Grundstücks, wie z. B. Gartenflächen, erstreckt werden, es sei denn, die Wohnung oder die Räume bleiben dadurch wirtschaftlich nicht die Hauptsache.*)

2. Die Hauptsacheeigenschaft der Wohnung bzw. der Räume wird grundsätzlich vermutet, insbesondere bei - wie hier - Verbindung einer Wohnung mit einem Garten.*)

3. Eine Prüfung durch das Grundbuchamt hat nur bei konkreten anderweitigen Anhaltspunkten zu erfolgen.*)

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IMRRS 2023, 0149
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Bestand der gesicherten Forderung unterfällt nicht Schutz des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs

BGH, Urteil vom 01.12.2022 - V ZR 91/21

1. Bei der Abtretung einer durch Vormerkung gesicherten Forderung gilt der Inhalt des Grundbuchs analog § 892 Abs. 1 Satz 1 BGB zu Gunsten des Zessionars im Hinblick auf den Grundbuchstand unter Einschluss des Rangs der Vormerkung sowie das Vorliegen ihrer sachenrechtlichen Entstehungsvoraussetzungen unter Einschluss der wirksamen Bewilligung als richtig; der Schutz des öffentlichen Glaubens erstreckt sich hingegen nicht auf den Bestand der gesicherten Forderung (Fortführung von Senat, Beschluss vom 21.06.1957 - V ZB 6/57, BGHZ 25, 16, 23 f.).*)

2. Bei einem abgeleiteten Erwerb der Vormerkung ist der Zeitpunkt der Abtretung der gesicherten Forderung entscheidend für die Gutgläubigkeit des Zessionars.*)

3. Tritt der Zedent seinen durch Vormerkung gesicherten, gegen den Erstverkäufer gerichteten Auflassungsanspruch an einen in Ansehung eines nicht eingetragenen vorrangigen Rechts gutgläubigen Zessionar ab und übereignet der Erstverkäufer das Grundstück sodann mit Zustimmung des Zessionars an den Zedenten als Zwischenerwerber, so kommen die Wirkungen der Vormerkung dem Zedenten zugute; dies gilt auch dann, wenn der Zedent seinerseits bei Erwerb der Vormerkung nicht gutgläubig i.S.v. § 892 BGB war (Fortführung von Senat, Urteil vom 17.06.1994 - V ZR 204/92, NJW 1994, 2947 f.).*)

4. Ziel des Anspruchs auf Grundbuchberichtigung kann auch ein Amtswiderspruch sein.*)

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IMRRS 2023, 0117
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Miteigentumsanteile können isoliert übertragen werden

OLG Hamm, Beschluss vom 29.11.2022 - 15 W 271/22

1. Miteigentumsanteile können isoliert innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft durch Auflassung übertragen werden.*)

2. Bei einer Vergrößerung des Miteigentumsanteils erstrecken sich die auf dem Miteigentumsanteil lastenden Grundpfandrechte kraft Gesetzes auf den hinzukommenden Miteigentumsanteil (Anschluss an OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.09.2012 - 11 Wx 4/12).*)

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IMRRS 2023, 0051
GewerberaummieteGewerberaummiete
Festsetzung des Geschäftswerts für die Bestellung einer Dienstbarkeit

OLG München, Beschluss vom 21.11.2022 - 34 Wx 459/22 Kost

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2023, 0009
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Duldungspflicht eines Überbaus

LG Saarbrücken, Urteil vom 11.11.2022 - 13 S 51/21

Zur Frage der Duldungspflicht eines Überbaus bei einem vermeintlich grenzständig errichteten Anbau an ein Nachbargebäude.*)

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Online seit 2022

IMRRS 2022, 1667
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Erbbaurecht hindert Vollzug eines Teilungsantrags!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.12.2022 - 14 W 75/22

1. Ein bestehendes Erbbaurecht hindert den Vollzug eines Teilungsantrags gem. § 8 WEG, da ein aufgrund eines Erbbaurechts errichtetes Bauwerk als wesentlicher Bestandteil des Erbbaurechts gilt (§ 12 Abs. 1 Satz 1 ErbbauRG) und nicht Gegenstand von Sondereigentum werden kann (§ 93 BGB), (im Anschluss an OLG Hamm, NJW-RR 1999, 234).*)

2. Im Unterschied zu einer "Vorratsteilung" nach § 8 WEG und dadurch entstehendem substanzlosem Sondereigentum ist der Eigentümer eines Grundstücks bei (noch) bestehendem Erbbaurecht nicht befugt, über das Bauwerk zu verfügen, das nach § 12 Abs. 1 ErbbauRG Teil des Erbbaurechts ist. Die beiden Fälle sind daher nicht ohne Weiteres miteinander vergleichbar.*)

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IMRRS 2022, 1613
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Ausdruck eines per beA eingereichten Schriftsatzes = schriftlicher Antrag i.S.v. § 13 GBO

OLG München, Beschluss vom 07.09.2022 - 34 Wx 323/22

Wird ein über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) eingereichter Schriftsatz ausgedruckt, liegt - unabhängig davon, ob der elektronische Rechtsverkehr im Grundbuchverfahren eröffnet ist - ein schriftlicher Antrag i.S. v. § 13 GBO vor. Ergibt sich aus den Umständen eindeutig, wer Antragsteller ist, muss das Schriftstück nicht von diesem unterschrieben sein.*)

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IMRRS 2022, 1555
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Heizungsanlage und Heizungsraum sind Gemeinschaftseigentum

OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.05.2022 - 20 W 292/20

1. Das Grundbuchamt hat im Eintragungsverfahren nach den §§ 3 Abs. 1 Satz 1, 7 Abs. 1 Satz 2 WEG die Sondereigentumsfähigkeit der gewünschten Räume bzw. Freiflächen unter Beachtung des Bestimmtheitsgrundsatzes zu prüfen.*)

2. Dient die Heizungsanlage dem gemeinschaftlichen Gebrauch aller Sondereigentumseinheiten einer Wohnungseigentümergemeinschaft, ist sie gem. § 5 Abs. 2 WEG grundsätzlich gemeinschaftliches Eigentum. In diesem Fall dient grundsätzlich auch der Raum, in dem sich diese Heizungsanlage befindet, dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer und muss gleichfalls gemeinschaftliches Eigentum sein.*)

3. Zur Frage, wann und unter welchen Voraussetzungen das Grundbuchamt im Eintragungsverfahren vom Vorliegen einer Ausnahme von diesem Grundsatz (Ziffer 2.) ausgehen kann.*)

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IMRRS 2022, 1561
MietrechtMietrecht
Festsetzung des Geschäftswerts

OLG München, Beschluss vom 21.11.2022 - 34 Wx 459/22

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2022, 1537
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Rechtsmittel gegen Ablehnung eines Antrags auf Grundbuchberichtigung

OLG München, Beschluss vom 03.11.2022 - 34 Wx 426/22

1. Gegen die Ablehnung eines Antrags auf Grundbuchberichtigung ist die unbeschränkte Beschwerde nach § 71 Abs. 1 GBO statthaft, wenn die Berichtigung auf der Grundlage einer Bewilligung nach § 19 GBO betrieben wird.*)

2. Die Grundbuchberichtigung durch Wiedereintragung des tatsächlichen Eigentümers nach § 22 GBO erfordert nicht die Bewilligung des Inhabers einer zwischenzeitlich eingetragenen Auflassungsvormerkung nach § 19 GBO.*)

3. Der Nachweis der Vertretungsmacht des Betreuers bei der Erteilung einer Vollmacht zur Stellung des Berichtigungsantrags nach § 13 GBO ist in der Form des § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO zu führen.*)

4. Die Zustimmung des Eigentümers nach § 22 Abs. 2 GBO bedarf der Form des § 29 Abs. 1 Satz 1 GBO.*)

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IMRRS 2022, 1472
GesellschaftsrechtGesellschaftsrecht
Eintragung des einen Dorfladen betreibenden Vereins in das Vereinsregister

OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.01.2022 - 8 W 233/21

Die wirtschaftliche Betätigung eines Vereins, der einen Dorfladen betreibt, steht seiner Eintragung in das Vereinsregister nicht entgegen, sofern und solange sie zur Verfolgung des ideellen Vereinszwecks eingesetzt wird.*)

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IMRRS 2022, 1455
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Berichtigung des Grundbuchs bezüglich einer Eigentumswohnung

OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.10.2022 - 14 U 125/21

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2022, 1454
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Überlassung der Ehewohnung

OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.11.2021 - 13 UF 73/21

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2022, 1451
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Verfügung der befreite Vorerbin über Miteigentumsanteile

OLG Hamm, Beschluss vom 31.05.2022 - 15 W 293/21

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2022, 1390
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Kein Amtswiderspruch gegen Miteigentumsrechte

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.07.2022 - 19 W 75/21

1. Nach dem in Baden vor dem 1. Januar 1810 - dem Inkrafttreten des badischen Landrechts - geltenden Recht bestand die Möglichkeit, Miteigentumsrechte an einem gemeinsamen Hofraum ohne Bruchteile und ohne Teilungsmöglichkeit einzutragen.*)

2. Gegen die Verlautbarung entsprechender Miteigentumsrechte im Grundbuch kann ein Amtswiderspruch nicht mit der Begründung verlangt werden, es sei nicht nachweisbar, dass bei ursprünglicher Eintragung ein Bedürfnis für eine gemeinsame Nutzung des Hofraums nicht bestand.*)

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IMRRS 2022, 1371
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Nur Löschung des eingetragenen Eigentümers geht nicht!

BGH, Urteil vom 16.09.2022 - V ZR 151/21

Ohne die Angabe eines Berechtigten ist die Eintragung eines Rechts in das Grundbuch inhaltlich unzulässig. Deshalb kann ein Antrag auf Grundbuchberichtigung nicht auf die Löschung des eingetragenen Eigentümers beschränkt werden (Bestätigung von Senat, Urteil vom 12.06.1970 - V ZR 145/67, NJW 1970, 1544, 1545).*)

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IMRRS 2022, 1265
ProzessualesProzessuales
Zum Grundbucheinsichtsrecht von Verwandten des Grundstückseigentümers

OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.01.2020 - 20 W 269/19

Verwandten kann allgemein ein Grundbucheinsichtsrecht - jedenfalls hinsichtlich Abt. I des Grundbuchs - zugestanden werden, wenn sie Unterhaltsansprüche geltend machen wollen. Will der Unterhaltsberechtigte das Grundbuch des Unterhaltsverpflichteten einsehen, hat er allerdings konkrete Tatsachen seiner Unterhaltsbedürftigkeit darzulegen. Die Behauptung eines abstrakt-sachlichen Unterhaltsanspruchs genügt nicht. Der Unterhaltsberechtigte kann in diesem Zusammenhang dann nicht allgemein auf das Bestehen eines Auskunftsanspruchs gegen den Unterhaltsverpflichteten verwiesen werden.*)

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IMRRS 2022, 1238
GesellschaftsrechtGesellschaftsrecht
Beurkundungsbedürftigkeit des Gesellschafterbeschlusses einer GmbH

OLG Celle, Beschluss vom 30.06.2021 - 3 U 72/21

Ein Notar begeht ungeachtet der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 2019 (II ZR 364/18) keine Pflichtverletzung, wenn er den Urkundsbeteiligten als sichersten Weg die notarielle Beurkundung des Gesellschafterbeschlusses einer GmbH empfiehlt, mit dem die Gesellschafter der Übertragung des Gesellschaftsvermögens oder eines wesentlichen Teils davon zustimmen.*)

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8.1.2019 (BGH Az. II ZR 364/18, NZG 2019, 505 - IBRRS 2019, 1000) betrifft lediglich die – vom Bundesgerichtshof verneinte – analoge Anwendbarkeit des § 179a AktG auf die GmbH. Sie verhält sich jedoch nicht zu einer notariellen Beurkundungsbedürftigkeit eines Gesellschafterbeschlusses, der die Zustimmung zu der Übertragung des Gesellschaftsvermögens – bzw. hier unstreitig des wesentlichen Teils davon – beinhaltet. Deshalb lässt sich entgegen der Auffassung der Klägerin aus dieser Rechtsprechung nicht mit der notwendigen Gewissheit ableiten, dass es fehlerhaft und damit pflichtwidrig gewesen wäre, eine notarielle Beurkundung zu empfehlen bzw. als sichersten Weg zu wählen.

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IMRRS 2022, 1203
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grunddienstbarkeit: Keine Abänderung ohne Eintragung!

AG Pfaffenhofen, Urteil vom 22.07.2022 - 1 C 151/22

Ist eine Grunddienstbarkeit im Grundbuch eindeutig bezeichnet, kann eine Änderung des Inhalts nicht durch Auslegung, sondern nur durch Eintragung des abgeänderten Inhalts bewirkt werden.

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IMRRS 2022, 1152
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Kaufpreis 90% über Verkehrswert: Grundstückskaufvertrag sittenwidrig!

OLG Braunschweig, Beschluss vom 30.03.2022 - 2 W 10/22

1. Das Grundbuchamt ist im Antragsverfahren u. a. zur Prüfung des Grundgeschäfts berechtigt. Es darf den Eintragungsantrag zurückweisen, wenn es aufgrund der ihm vorliegenden Urkunden oder anderer ihm bekannter Umstände zu der sicheren Überzeugung gelangt, dass das Grundgeschäft nichtig ist und die Nichtigkeit auch das Erfüllungsgeschäft ergreift.

2. Ein gegenseitiger Vertrag - wie ein Grundstückskaufvertrag - ist als wucherähnliches Rechtsgeschäft sittenwidrig, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung ein auffälliges Missverhältnis besteht und außerdem mindestens ein weiterer Umstand hinzukommt, der den Vertrag bei Zusammenfassung der subjektiven und der objektiven Merkmale als sittenwidrig erscheinen lässt.

3. Ein besonders grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung liegt bei Grundstücksgeschäften ab einer Verkehrswertüber- oder -unterschreitung von 90% vor.

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IMRRS 2022, 1057
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wegerecht erlischt nach 68 Jahre Duldung von beeinträchtigendem Bauwerk

OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.07.2022 - 12 W 38/22

1. Bei einer Beeinträchtigung einer Grunddienstbarkeit (Wegerecht) hat der Dienstbarkeitsberechtigte einen Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung.

2. Verjährt der Beseitigungsanspruch, erlischt auch die Grunddienstbarkeit. Dies gilt selbst dann, wenn die beeinträchtigende Anlage nach Eintritt der Verjährung nicht mehr vorhanden, also die Beseitigung aufgehoben ist.




IMRRS 2022, 1042
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwert einer Klage auf Berichtigung des Grundbuchs?

OLG Schleswig, Beschluss vom 11.08.2022 - 5 W 20/22

Für die Höhe des Streitwerts einer Klage auf Berichtigung des Grundbuchs ist die Höhe des Interesses des Klägers und nicht der Wert des Grundstücks entscheidend.

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IMRRS 2022, 1024
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Verletzung des Zug-um- Zug Prinzips bei Klauseln im Notarvertrag: Fälligkeit der Kaufpreiszahlung erst bei Abnahme

OLG Dresden, Urteil vom 06.07.2021 - 6 U 1882/20

(ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2022, 1026
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Beglaubigung einer Unterschrift eines nicht deutschen Staatsangehörigen

OLG Köln, Beschluss vom 12.01.2022 - 2 Wx 2/22

(Ohne)

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IMRRS 2022, 0953
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Zu viele Eigentumsanteile: Keine Eintragung, aber Zwischenverfügung

KG, Beschluss vom 12.07.2022 - 1 W 258/22

Ergibt die Verteilung der Miteigentumsanteile in einer Teilungserklärung mehr als ein Ganzes, kann die beantragte Eintragung im Grundbuch nicht vollzogen werden. Gleichwohl ist die sofortige Zurückweisung des Antrags allein aus diesem Grund regelmäßig nicht gerechtfertigt. Vielmehr kommt der Erlass einer Zwischenverfügung in Betracht, um dem Antragsteller die Berichtigung der Verteilung der Miteigentumsanteile zu ermöglichen. Entsprechend ist die Bewilligung zu berichtigen, was aber insoweit rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung möglich ist.*)

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IMRRS 2022, 0957
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Bestimmheit einer Teilungserklärung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.05.2022 - 3 Wx 59/22

Die in einer notariell beurkundeten Teilungserklärung aufgenommene Bestimmung:

"Sollten die zu Sondereigentum erklärten Gebäudeteile nicht sondereigentumsfähig sein, so sind sie den jeweils zugehörigen Sondereigentumseinheiten zur Sondernutzung zugewiesen und hinsichtlich der Instandhaltungspflichten und etwaiger Betriebskosten wie Sondereigentum zu behandeln"

verstößt nicht gegen den im Grundbuchrecht geltenden Bestimmtheitsgrundsatz.*)

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IMRRS 2022, 0922
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Nur Notare müssen elektronische Form für Ersuchen an Grundbuchamt nutzen

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25.03.2022 - 3 W 19/22

Die Nutzung der elektronischen Form für ein Ersuchen an das Grundbuchamt ist in §§ 126 ff. GBO i.V.m. der Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Rheinland-Pfalz vom 10.07.2015 ausschließlich für Notare verpflichtend vorgesehen. Mit der Einführung von § 130d ZPO und § 14b FamFG hat der Bundesgesetzgeber den Wortlaut des § 135 Abs. 1 Nr. 4 GBO nicht angepasst und keine Ausweitung der Nutzungspflicht, beispielsweise für Behörden, normiert.*)

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IMRRS 2022, 0704
WohnungseigentumWohnungseigentum
Löschung einer Falschbezeichnung von Sondereigentum

OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.04.2022 - 8 W 288/20

Wird im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs ein Sondereigentum als Miteigentumsanteil verbunden mit dem Sondereigentum an einer Wohnung bezeichnet, obwohl der Miteigentumsanteil nach der in der Eintragungsbewilligung in Bezug genommenen Teilungserklärung mit dem Sondereigentum an Räumen verbunden und dort als Teileigentum bezeichnet ist, ist die Eintragung inhaltlich unzulässig und daher nach § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO zu löschen. Da eine unzulässige Eintragung nicht Grundlage für weitere Eintragungen sein kann, sind auch alle nachfolgenden Eintragungen als unzulässig zu löschen mit der weiteren Folge, dass das Grundbuchblatt zu schließen ist und die folglich noch unerledigten Eintragungsanträge neu zu bescheiden sind.*)

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IMRRS 2022, 0685
NotareNotare
Sind auch ausländische Notare gegenüber Grundbuchamt vertretungsberechtigt?

OLG Schleswig, Beschluss vom 16.05.2022 - 2 Wx 40/21

1. Die Bescheinigung der Vertretungsberechtigung durch einen deutschen Notar reicht als Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt jedenfalls dann gem. § 21 BNotO aus, wenn der Notar Einsicht in ein ausländisches funktionsäquivalentes Register genommen hat, das seiner rechtlichen Bedeutung nach dem deutschen Handelsregister entspricht.*)

2. Eine Vertretungsbescheinigung durch einen ausländischen Notar reicht – auch wenn § 21 BNotO nicht direkt anwendbar ist – ebenfalls als Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt aus, wenn für Gesellschaften öffentliche Register existieren, die in ihrer rechtlichen Bedeutung dem deutschen Handelsregister entsprechen und wenn die Bescheinigung den für eine solche Bescheinigung geltenden Bestimmungen des ausländischen Rechts entspricht. Das gilt für Notare aus dem Bereich des lateinischen Notariats, das geprägt ist durch das Verständnis der Notarin oder des Notars als Träger eines öffentlichen Amtes im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege.*)

3. Die Vertretungsbescheinigung eines niederländischen Notars nach Einsicht in das Register der niederländischen Handelskammer ist ein tauglicher Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt, weil es sich bei dem niederländischen Register um ein funktionsäquivalentes Register handelt und niederländische Notare solche des lateinischen Notariats sind.*)

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IMRRS 2022, 0642
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Behörden müssen Anträge beim Grundbuchamt nicht elektronisch einreichen!

OLG Schleswig, Beschluss vom 26.04.2022 - 2 Wx 22/22

1. Auch eine Behörde muss eine Beschwerde gegen eine Verfügung des Grundbuchamts nicht gem. § 14b Abs. 1 FamFG elektronisch einreichen, weil § 14b FamFG nicht greift, da die Einlegung der Beschwerde in § 73 GBO abschließend normiert ist.*)

2. Behörden müssen Anträge beim Grundbuchamt nicht zwingend in elektronischer Form einreichen. Diese Verpflichtung ergibt sich weder aus § 130d ZPO noch aus § 14b FamFG. Beide Vorschriften, die eine Pflicht zur elektronischen Einreichung für Behörden vorsehen, sind bereits deshalb nicht anwendbar, weil § 135 GBO betreffend die Pflicht, beim Grundbuchamt Anträge elektronisch einzureichen, eine abschließende Regelung trifft, sodass insoweit kein Raum mehr für die allgemeinen Regelungen des FamFG oder der ZPO bleibt.*)

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IMRRS 2022, 0627
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ansprüche auf Auflassung sowie Herstellung von Wohnungseigentum

KG, Beschluss vom 11.05.2021 - 8 U 1153/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2022, 0551
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Zwangseintragung gelöscht: Kein Anspruch auf Umschreibung des Grundbuchblatts!

KG, Beschluss vom 05.04.2022 - 1 W 349/21

Der Grundstückseigentümer hat nach der Löschung von Zwangseintragungen grundsätzlich keinen Anspruch auf Umschreibung des Grundbuchblatts.*)

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IMRRS 2022, 0540
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Anspruch auf Wiedereintragung oder Entschädigung nach unionsrechtswidriger Lösch

EuGH, Urteil vom 10.03.2022 - Rs. C-177/20

(ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2022, 0499
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Bewilligung der Eintragung einer Grundschuld

KG, Beschluss vom 01.03.2022 - 1 W 471/21

1. Verpflichtet sich ein im gesetzlichen Güterstand lebender Ehegatte im Rahmen der Veräußerung eines sein wesentliches Vermögen bildendes Wohnungserbbaurechts bei der Finanzierung des Kaufpreises durch den Käufer zu Lasten des Kaufgegenstandes mitzuwirken, kann die Zustimmung des anderen Ehegatten zu dem Vertrag auch die von dem Erwerber unter Ausnutzung einer Belastungsvollmacht im Namen des Veräußerers erklärte Bewilligung der Eintragung einer Grundschuld erfassen.*)

2. Der - aktuelle - Bestand der Ehe muss dem Grundbuchamt nicht nachgewiesen werden, wenn sich die Eheschließung aus einer dem Grundbuchverfahren genügenden - älteren - Eheurkunde ergibt und nicht ersichtlich ist, dass der veräußernde Ehegatte mit einer anderen als der dort aufgeführten, die Zustimmung erklärenden Person verheiratet sein könnte.*)

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