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Sachgebiet: Grundbuchrecht

1110 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2022

IMRRS 2022, 0685
NotareNotare
Sind auch ausländische Notare gegenüber Grundbuchamt vertretungsberechtigt?

OLG Schleswig, Beschluss vom 16.05.2022 - 2 Wx 40/21

1. Die Bescheinigung der Vertretungsberechtigung durch einen deutschen Notar reicht als Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt jedenfalls dann gem. § 21 BNotO aus, wenn der Notar Einsicht in ein ausländisches funktionsäquivalentes Register genommen hat, das seiner rechtlichen Bedeutung nach dem deutschen Handelsregister entspricht.*)

2. Eine Vertretungsbescheinigung durch einen ausländischen Notar reicht – auch wenn § 21 BNotO nicht direkt anwendbar ist – ebenfalls als Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt aus, wenn für Gesellschaften öffentliche Register existieren, die in ihrer rechtlichen Bedeutung dem deutschen Handelsregister entsprechen und wenn die Bescheinigung den für eine solche Bescheinigung geltenden Bestimmungen des ausländischen Rechts entspricht. Das gilt für Notare aus dem Bereich des lateinischen Notariats, das geprägt ist durch das Verständnis der Notarin oder des Notars als Träger eines öffentlichen Amtes im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege.*)

3. Die Vertretungsbescheinigung eines niederländischen Notars nach Einsicht in das Register der niederländischen Handelskammer ist ein tauglicher Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt, weil es sich bei dem niederländischen Register um ein funktionsäquivalentes Register handelt und niederländische Notare solche des lateinischen Notariats sind.*)

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IMRRS 2022, 0642
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Behörden müssen Anträge beim Grundbuchamt nicht elektronisch einreichen!

OLG Schleswig, Beschluss vom 26.04.2022 - 2 Wx 22/22

1. Auch eine Behörde muss eine Beschwerde gegen eine Verfügung des Grundbuchamts nicht gem. § 14b Abs. 1 FamFG elektronisch einreichen, weil § 14b FamFG nicht greift, da die Einlegung der Beschwerde in § 73 GBO abschließend normiert ist.*)

2. Behörden müssen Anträge beim Grundbuchamt nicht zwingend in elektronischer Form einreichen. Diese Verpflichtung ergibt sich weder aus § 130d ZPO noch aus § 14b FamFG. Beide Vorschriften, die eine Pflicht zur elektronischen Einreichung für Behörden vorsehen, sind bereits deshalb nicht anwendbar, weil § 135 GBO betreffend die Pflicht, beim Grundbuchamt Anträge elektronisch einzureichen, eine abschließende Regelung trifft, sodass insoweit kein Raum mehr für die allgemeinen Regelungen des FamFG oder der ZPO bleibt.*)

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IMRRS 2022, 0627
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ansprüche auf Auflassung sowie Herstellung von Wohnungseigentum

KG, Beschluss vom 11.05.2021 - 8 U 1153/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2022, 0551
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Zwangseintragung gelöscht: Kein Anspruch auf Umschreibung des Grundbuchblatts!

KG, Beschluss vom 05.04.2022 - 1 W 349/21

Der Grundstückseigentümer hat nach der Löschung von Zwangseintragungen grundsätzlich keinen Anspruch auf Umschreibung des Grundbuchblatts.*)

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IMRRS 2022, 0540
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Anspruch auf Wiedereintragung oder Entschädigung nach unionsrechtswidriger Lösch

EuGH, Urteil vom 10.03.2022 - Rs. C-177/20

(ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2022, 0499
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Bewilligung der Eintragung einer Grundschuld

KG, Beschluss vom 01.03.2022 - 1 W 471/21

1. Verpflichtet sich ein im gesetzlichen Güterstand lebender Ehegatte im Rahmen der Veräußerung eines sein wesentliches Vermögen bildendes Wohnungserbbaurechts bei der Finanzierung des Kaufpreises durch den Käufer zu Lasten des Kaufgegenstandes mitzuwirken, kann die Zustimmung des anderen Ehegatten zu dem Vertrag auch die von dem Erwerber unter Ausnutzung einer Belastungsvollmacht im Namen des Veräußerers erklärte Bewilligung der Eintragung einer Grundschuld erfassen.*)

2. Der - aktuelle - Bestand der Ehe muss dem Grundbuchamt nicht nachgewiesen werden, wenn sich die Eheschließung aus einer dem Grundbuchverfahren genügenden - älteren - Eheurkunde ergibt und nicht ersichtlich ist, dass der veräußernde Ehegatte mit einer anderen als der dort aufgeführten, die Zustimmung erklärenden Person verheiratet sein könnte.*)

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IMRRS 2022, 0498
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Ist der aufzunehmende Rechtsträger Gläubiger der Grundschuld?

KG, Urteil vom 24.03.2022 - 1 W 2/22

Bewilligt der Erwerber eines Grundstücks bzw. Wohnungseigentums in Vollmacht des Veräußerers die Eintragung einer Grundschuld und wird die dort benannte Gläubigerin in der Folgezeit auf einen anderen Rechtsträger verschmolzen, kann die Bewilligung dahin ausgelegt werden, dass der aufnehmende Rechtsträger als Gläubiger der Grundschuld im Grundbuch einzutragen ist (Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. März 2021 – 3 W 233/20 – juris; Abgrenzung zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. August 2020 – I-3 Wx 125/20 – ZIP 2020, 1915 = FGPrax 2021, 7 = MittBayNot 2021, 153).*)

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IMRRS 2022, 0497
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Scheidungsklausel steht Nachweis der Erbfolge nicht entgegen!

BGH, Beschluss vom 17.02.2022 - V ZB 14/21

1. Einem Nachweis der Erbfolge des überlebenden Ehegatten gemäß § 35 Abs. 1 Satz 2 GBO steht nicht entgegen, dass die letztwillige Verfügung eine dem § 2077 Abs. 1 BGB entsprechende Scheidungsklausel enthält, sofern nicht konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass deren Voraussetzungen erfüllt sind.*)

2. Das gilt auch, wenn die Scheidungsklausel abweichend von § 2077 Abs. 1 Satz 2 BGB vorsieht, dass die letztwillige Verfügung bereits dann unwirksam sein soll, wenn der überlebende Ehegatte einen Scheidungsantrag gestellt hat.*)

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IMRRS 2022, 0426
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
GbR-Grundstückseigentümer verstorben: Buchposition ist keine gesondert vererbliche Rechtsposition!

BGH, Beschluss vom 10.02.2022 - V ZB 87/20

1. Nach dem Tod des Gesellschafters einer im Grundbuch als Eigentümerin eines Grundstücks eingetragenen GbR stellt die Buchposition des Gesellschafters keine gesondert vererbliche Rechtsposition dar; die Rechtsnachfolge in die Gesellschafterstellung vollzieht sich insgesamt nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrags.*)

2. Soll eine auf dem Grundstück einer GbR lastende Grundschuld nach dem Tod eines Gesellschafters mit Zustimmung des Testamentsvollstreckers und der verbliebenen Gesellschafter gelöscht werden, ohne zuvor das Grundbuch zu berichtigen, muss die Zustimmungsbefugnis des Testamentsvollstreckers nachgewiesen werden (Abgrenzung zu Senat, Beschluss vom 13.07.2017 - V ZB 136/16, IBRRS 2017, 3526 = NJW 2017, 3715 Rn. 16 a.E.)*)

3. Der Nachweis der Zustimmungsbefugnis ist jedenfalls dann erbracht, wenn sich aus der in der Form des § 29 GBO eingereichten Zustimmungserklärung des Testamentsvollstreckers und der übrigen Gesellschafter ergibt, dass es keinen schriftlichen Gesellschaftsvertrag gibt und besondere gesellschaftsvertragliche Abreden für den Todesfall nicht getroffen worden sind, sofern keine konkreten Anhaltspunkte für Zweifel an diesen Angaben bestehen; eidesstattlicher Versicherungen bedarf es nicht. *)

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IMRRS 2022, 0417
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Anspruch aus Bebauungsverbot verjährt: Dienstbarkeit erlischt vollumfänglich!

OLG Schleswig, Urteil vom 22.03.2022 - 7 U 75/21

1. Die Verjährung des Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs aus einer Grunddienstbarkeit (hier Bebauungsverbot) führt hier dazu, dass die Dienstbarkeit nach § 1028 Abs. 1 Satz 2 BGB insgesamt erlischt.*)

2. Für den Umfang des Erlöschens eines eingetragenen Bauverbots nach § 1028 BGB ist nicht auf die vorhandene Bebauung abzustellen, sondern auf Art und Umfang der eingetragenen Grunddienstbarkeit.*)

3. Bei einem zugunsten des herrschenden Grundstücks eingetragenen Bebauungsverbot für das Nachbargrundstück kann aus § 1028 Abs. 1 Satz 2, Hs.2 BGB (..."soweit" die Bestandsanlage mit der Dienstbarkeit im Widerspruch steht) nicht gefolgert werden, das Erlöschen sei lediglich auf die Dimensionen des Bestandsbaus beschränkt. Bei einem eingetragenen Bauverbot gibt es nämlich (im Unterschied z.B. zu einem Wasserbezugsrecht oder Wegerecht) keinen abgrenzbaren Teil der eingetragenen Grunddienstbarkeit, der im Hinblick auf die Bebauung bei einer solchen Grunddienstbarkeit nicht zur Geltung kommen könnte.*)

4. Wenn die Grundakte fehlt und für Auslegungszwecke nicht (mehr) zur Verfügung steht, kann der Zweck einer im Jahr 1889 eingetragenen Grunddienstbarkeit (hier Bebauungsverbot) nicht mehr zweifelsfrei festgestellt werden. Dies geht zu Lasten desjenigen, der sich auf einen bestimmten Zweck beruft (hier "Sicherung des freien Blicks nach Osten").*)

5. Das Beschwerderecht zur Wiederherstellung von zerstörten oder abhanden gekommenen Urkunden kann gegenüber dem Grundbuchamt nach § 14 Satz 2 GBWiederhV nur mit dem Ziel geltend gemacht werden, einen Widerspruch gegen den Inhalt des Grundbuchs einzutragen oder eine Löschung vorzunehmen.*)

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IMRRS 2022, 0366
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Gutgläubiger Wegerwerb der Befristung der Dienstbarkeit

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.03.2022 - 3 W 104/21

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2022, 0193
ZwangsverwaltungZwangsverwaltung
Keine Ausnahmen vom Grundsatz der Voreintragung bei Fortdauer der Verwalterbefugnisse

OLG Naumburg, Beschluss vom 27.07.2021 - 12 Wx 27/21

Eine Ausnahme analog § 40 GBO von dem Grundsatz der Voreintragung des Betroffenen nach § 39 GBO wegen Fortdauer der Verwalterbefugnisse nach der Aufhebung der Zwangsverwaltung ist nicht gerechtfertigt.*)

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IMRRS 2022, 0188
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Auslegung einer Grunddienstbarkeit, die „für uns und unsere Rechtsnachfolger im

OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.11.2021 - 12 U 124/21

1. Begründung einer Grunddienstbarkeit im Jahr 1900 vor Anlegung der Grundbücher.*)

2. Art. 189 Abs. 1 EGBGB steht der Begründung einer Grunddienstbarkeit nach §§ 873, 925 BGB in der Zwischenzeit bis zur Anlegung der Grundbücher nicht entgegen, sofern das dingliche Rechtsgeschäft mit dem hergebrachten System der öffentlichen Bücher zu vereinbaren war.*)

3. Zur Auslegung einer Grunddienstbarkeit, die „für uns und unsere Rechtsnachfolger im Besitz“ bewilligt wurde, als Grunddienstbarkeit.*)

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IMRRS 2022, 0176
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Erlöschen eines Erbbaurechts und daran lastender Grundpfandrechte

KG, Beschluss vom 20.12.2021 - 1 W 298/21

1. Erlischt ein Erbbaurecht durch Zeitablauf, folgt daraus zugleich das Erlöschen daran lastender Grundpfandrechte. Wird darauf das Erbbaugrundbuch geschlossen, müssen dort eingetragene Belastungen des Erbbaurechts nicht gesondert gelöscht werden.*)

2. Im Grundbuch des Grundstücks kann das Erbbaurecht nur gelöscht werden, wenn zugleich die an seine Stelle tretende Entschädigungsforderung des Erbbauberechtigten im Grundbuch vermerkt wird. Hat der Gläubiger einer Hypothek deren Löschung bewilligt, unterbleibt die Eintragung eines Vermerks nach § 29 ErbbauRG, wenn der Erbbauberechtigte dem zustimmt.*)

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IMRRS 2022, 0175
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Erlöschen eines Erbbaurechts und daran lastender Grundpfandrechte

KG, Beschluss vom 20.12.2021 - 1 W 295/21

1. Erlischt ein Erbbaurecht durch Zeitablauf, folgt daraus zugleich das Erlöschen daran lastender Grundpfandrechte. Wird darauf das Erbbaugrundbuch geschlossen, müssen dort eingetragene Belastungen des Erbbaurechts nicht gesondert gelöscht werden.*)

2. Im Grundbuch des Grundstücks kann das Erbbaurecht nur gelöscht werden, wenn zugleich die an seine Stelle tretende Entschädigungsforderung des Erbbauberechtigten im Grundbuch vermerkt wird. Hat der Gläubiger einer Hypothek deren Löschung bewilligt, unterbleibt die Eintragung eines Vermerks nach § 29 ErbbauRG, wenn der Erbbauberechtigte dem zustimmt.*)

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IMRRS 2021, 1408
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Nichtigkeit der Berliner Umwandlungsverordnung I: Keine Grundbuchsperre

KG, Urteil vom 02.12.2021 - 1 W 384/21

1. Eine nach der einschlägigen Ermächtigungsnorm erforderliche Begründung einer Rechtsverordnung muss spätestens im Zeitpunkt ihres Inkrafttretens öffentlich bekannt gemacht worden sein.

2. Der Gesetzgeber hat bei dem Genehmigungsvorbehalt nach § 250 Abs. 1 Satz 1 BauGB keine von § 878 BGB abweichende Sonderregelung getroffen. Ist ein Antrag auf Vollzug einer Teilungserklärung vor dem Inkrafttreten einer Rechtsverordnung nach § 250 Abs. 1 Satz 3 BauGB gestellt worden, besteht insoweit keine Grundbuchsperre (im Anschluss an Senat, Beschluss vom 16. 11. 2021 - 1 W 347/21, ZfIR 2022, 4L).

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IMRRS 2022, 0120
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Zinsen können nicht mit Hypothek eingetragen werden

BGH, Beschluss vom 21.10.2021 - V ZB 52/20

1. Bei der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek können Zinsen, die in dem Vollstreckungstitel als Nebenforderungen ausgewiesen sind, nicht in kapitalisierter Form der Hauptforderung hinzugerechnet und als Betrag der Hypothek eingetragen werden.*)

2. Eine Verletzung gesetzlicher Vorschriften i.S.v. § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO liegt vor, wenn das Grundbuchamt bei der Eintragung das Gesetz nach seinem objektiven Inhalt nicht oder nicht richtig anwendet; darauf, ob die der Eintragung zu Grunde liegende Rechtsauffassung des Grundbuchamtes vertretbar ist oder war, kommt es nicht an.*)

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IMRRS 2022, 0103
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wie wird Nachweis der Aufhebung einer zu vollstreckenden Entscheidung geführt?

OLG München, Beschluss vom 13.12.2021 - 34 Wx 408/21

Der formgerechte Nachweis der Aufhebung der zu vollstreckenden Entscheidung nach § 868 Abs. 1 ZPO kann im Grundbuchverfahren nur durch Vorlage einer Ausfertigung, nicht auch einer beglaubigten Abschrift der aufhebenden Entscheidung geführt werden.*)

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IMRRS 2022, 0019
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Eintragung eines Widerspruchs gegen eine Vormerkung

AG Steinfurt, Beschluss vom 04.12.2019 - 21 C 988/19

1. Ein Bedürfnis für die Eintragung eines Widerspruchs gegen eine Vormerkung, deren Nichtigkeit sich aus einer Formunwirksamkeit des Kausalgeschäfts ergibt, besteht dort, wo die Gefahr eines Rechtsverlustes durch einen gutgläubigen Erwerb Dritter besteht. Diese ist insbesondere dann gegeben, wenn der nichtige Grundstückskaufvertrag eine Belastungsvollmacht zugunsten des avisierten Erwerbers vorsieht.*)

2. Die Entscheidung ist rechtskräftig.*)

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IMRRS 2022, 0018
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Berechtigtes Interesse an Einsichtnahme in Grundakte

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.04.2020 - 3 Wx 24/20

ohne amtlichen Leitsatz

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Online seit 2021

IMRRS 2021, 1409
WohnungseigentumWohnungseigentum
Genehmigungsvorbehalt - Angespannter Wohnungsmarkt

KG, Beschluss vom 30.11.2021 - 1 W 355/21

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2021, 1405
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Eintragung eines begründeten, aber nicht gebuchten Sondernutzungsrechts?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27.10.2021 - 3 W 52/21

Das Grundbuchamt darf die Eintragung eines durch Teilungserklärung begründeten, bisher aber nicht gebuchten schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts (hier: Kfz-Außenstellplatz) nur bei Bewilligung aller in Betracht kommender Rechtsinhaber vornehmen, wenn eine zwischenzeitlich außerhalb des Grundbuchs erfolgte Übertragung an einen anderen Wohnungseigentümer nicht als gänzlich unwahrscheinlich zu erachten ist.*)

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IMRRS 2021, 1386
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Berliner Umwandlungsverordnung von August 2021 ist nichtig

KG, Beschluss vom 16.11.2021 - 1 W 347/21

1. Die Berliner Verordnung über einen Genehmigungsvorbehalt gem. § 250 Abs. 1 Satz 1 BauGB für die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum oder Teileigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten vom 03.08.2021 ist nichtig, weil zum Zeitpunkt des Inkraftretens der Verordnung am 06.08.2021 die Begründung für den Erlass der Verordnung nicht allgemein zugänglich war. Die zum 13.08.2021 erfolgte Veröffentlichung der Begründung im Amtsblatt von Berlin führte nicht zur Heilung des Begründungsmangels.*)

2. § 878 BGB ist analog anwendbar auf Anträge auf Aufteilung von Gebäuden in Wohnungseigentumsrechte nach § 8 Abs. 1 WEG, wenn ein solcher Antrag vor Inkraftreten der Berliner Verordnung über einen Genehmigungsvorbehalt gem. § 250 Abs. 1 Satz 1 BauGB für die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum oder Teileigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten (Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB) vom 21.09.2021, die am 07.10.2021 in Kraft getreten ist, beim Grundbuchamt eingegangen ist (Anschluss an BGH, NJW 2017, 1546, zur vergleichbaren Situation bei sog. Erhaltungssatzungen gem. § 172 BauGB).*)

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IMRRS 2021, 1327
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Entgeltlichkeit der Veräußerung einer Immobilie?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.09.2021 - 3 Wx 125/21

1. Ob die Veräußerung einer zum Nachlass gehörenden Immobilie durch den befreiten Nacherben entgeltlich war, d.h. ihr eine gleichwertige Gegenleistung gegenüberstand, hat das Grundbuchamt ohne Bindung an die Beweisvorschrift des § 29 Abs. 1 GBO an Hand aller Umstände frei zu würdigen.*)

2. Entgeltlichkeit ist zu bejahen, wenn die für die Bestimmung des Entgelts maßgebenden Beweggründe im Einzelnen angegeben werden und verständlich sowie der Wirklichkeit gerecht werdend erscheinen, und wenn begründete Zweifel an der Pflichtmäßigkeit der Handlung nicht ersichtlich sind.*)

3. Die Prüfung der Entgeltlichkeit der Veräußerung beschränkt sich nach allgemeinen Grundsätzen auf die dem Nachlassgericht vorgelegten Eintragungsunterlagen und sonstige offenkundige Tatsachen. Dem Grundbuchamt ist es verwehrt, eigene Ermittlungen und Beweiserhebungen vorzunehmen.*)

4. Eine entgeltliche Veräußerung liegt nicht erst dann vor, wenn der Vorerbe denjenigen Kaufpreis vereinbart hat, der sich unter Anwendung der im Einzelfall sachgerechten Wertermittlungsmethode maximal vertreten lässt. Zweifel an der Pflichtgemäßheit der Übertragung ergeben sich nämlich im Allgemeinen nicht alleine aus dem Umstand, dass verschiedene Wertgutachten zu unterschiedlichen Schätzpreisen gelangen.*)

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IMRRS 2021, 1365
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Rechtsänderungen nur auf Ersuchen des Vollstreckungsgerichts

OLG München, Beschluss vom 04.11.2021 - 34 Wx 273/21

1. Grundlage der Grundbucheintragung von durch den Zuschlag im Versteigerungsverfahren eingetretenen Rechtsänderungen ist ausschließlich das Ersuchen des Vollstreckungsgerichts, nicht auch der Zuschlagsbeschluss oder der Verteilungsplan.*)

2. Neben einem solchen Ersuchen des Vollstreckungsgerichts ist für einen entsprechenden Eintragungsantrag eines Beteiligten kein Raum.*)

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IMRRS 2021, 1252
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Zulässigkeit der Eintragung einer Wohnungsgewährungsreallast in Schleswig-Holstein

OLG Schleswig, Beschluss vom 02.08.2021 - 2 Wx 23/21

Zulässigkeit der Eintragung einer Wohnungsgewährungsreallast in Schleswig-Holstein und § 54 Abs. 2 des preußischen Gesetzes betreffend die Ablösung von Reallasten in der Provinz Schleswig-Holstein vom 3. Januar 1873.*)

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IMRRS 2021, 1248
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Rechtsnachfolge des Schuldners bei Übertragung von Miteigentum und Nutzungsrechten

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.05.2021 - 12 W 3/21

1. Auch der Schuldner selbst kann Rechtsnachfolger im anfechtbaren Erwerb werden. Sonderrechtsnachfolge im Sinne des § 145 Abs. 2 InsO setzt nicht die Vollübertragung des anfechtbar Erlangten voraus, sondern kann schon vorliegen, wenn aus dem anfechtbar Erworbenen ein neues, beschränktes Recht geschaffen oder eine besondere Befugnis abgezweigt wird.*)

2. Hat der Schuldner seinen Miteigentumsanteil an einem Grundstück an den anderen Miteigentümer anfechtbar übertragen und räumt dieser ihm sodann ein Mitbenutzungsrecht am gesamten Grundbesitz ein (§ 1090), so ist der Schuldner hinsichtlich des Mitbenutzungsrechts als Rechtsnachfolger anzusehen, weil erst die Übertragung seines Miteigentumsanteils die Belastung des gesamten Grundstücks ermöglicht hat.*)

3. Das zugunsten des Schuldners anfechtbar begründete Mitbenutzungsrecht erlischt wegen § 889 BGB nicht schon bei Rückübereignung des Miteigentumsanteils an diesen. Vielmehr bedarf es seiner rechtsgeschäftlichen Aufhebung gemäß § 875 BGB.*)

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IMRRS 2021, 1236
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Antrag auf Nichterhebung der Kosten ist als Erinnerung auszulegen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.03.2021 - 3 Wx 233/20

Hat das Grundbuchamt den Eintragungsantrag eines übertragenden Rechtsträgers nach Verschmelzung mit einem übernehmenden Rechtsträger (AG) und dessen Eintragung in das Handelsregister kostenpflichtig zurückgewiesen und der nach Vornahme der Grundbucheintragung zugunsten des übernehmenden Rechtsträgers erhobenen Beschwerde der Antragsteller nicht abgeholfen, so ist deren Rechtsmittel als Erinnerung gegen den Kostenansatz mit dem Ziel einer Nichterhebung der Kosten auszulegen, über die unter Aufhebung des Nichtabhilfebeschlusses des Grundbuchamts das Gericht des Kostenansatzes zu entscheiden hat.*)

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IMRRS 2021, 0397
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Zustimmung Dritter zur Einräumung von dinglichen Sondernutzungsrechten nötig?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 29.09.2020 - 15 W 1774/20

Wird ein Sondernutzungsrecht begründet, das im Grundbuch eingetragen wird, bedeutet dies für die anderen Sondereigentümer eine Inhaltsänderung des jeweiligen Sondereigentums i.S.d. § 877 BGB. Bei einer Belastung mit Rechten Dritter ist in Anwendung der §§ 877, 876 BGB auch die Zustimmung der Dritten zu der Änderung erforderlich.

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IMRRS 2021, 0963
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Keine körperliche Verbindung der Anlagen mit der Bewilligung nötig

KG, Beschluss vom 17.06.2021 - 1 W 275/21

Die zum grundbuchrechtlichen Vollzug einer Teilungserklärung nach §§ 8, 7 Abs. 4 Satz 1 WEG beizufügenden Anlagen - Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung - müssen auch dann nicht mit der Bewilligung körperlich verbunden werden, wenn nur die Unterschrift unter der Bewilligung beglaubigt worden ist (Fortführung von Senat, IMR 2015, 470).*)

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IMRRS 2021, 1013
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Beschränkung der Vertretungsmacht nach § 49 Abs. 2 HGB

KG, Beschluss vom 05.07.2021 - 1 W 26/21

Die gesetzliche Beschränkung der Vertretungsmacht nach § 49 Abs. 2 HGB besteht unabhängig davon, ob der Kaufmann Eigentümer des Grundstücks ist (Anschluss an OLG Köln, NJW-RR 2020, 530; entgegen OLG Hamm, DNotZ 2012, 230).*)

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IMRRS 2021, 0843
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Eintragung eines vorläufigen Umwandlungsverbots in Eigentümergrundbuch?

KG, Beschluss vom 08.04.2021 - 1 W 50-230/21

1. Ein vorläufiges Umwandlungsverbot nach § 15 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 172 Abs. 2 BauGB kann als relatives Verfügungsverbot auch noch nach (verbotswidriger) Begründung von Wohnungseigentum in die Wohnungsgrundbücher eingetragen werden.*)

2. Ist zumindest ein Wohnungseigentum an einen gutgläubigen Dritten veräußert worden, so ist die Begründung des Wohnungseigentums an dem Grundstück insgesamt auch der Gemeinde gegenüber absolut wirksam. Die Nichteintragung des Verfügungsverbots begründet dann auch auf den Grundbuchblättern der anderen Wohnungseigentumsrechte keine Grundbuchunrichtigkeit mehr.*)

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IMRRS 2021, 0901
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Eigentumsumschreibung

LG München I, Urteil vom 13.07.2021 - 3 O 3482/21

ohne amtliche Leitsätze

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IMRRS 2021, 0870
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Ausschank-Wettbewerbsverboten ist in beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten unzulässig

OLG München, Beschluss vom 24.02.2021 - 34 Wx 458/20

Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit, nach der der Vertrieb von Getränken auf dem belasteten Grundstück untersagt ist, ist inhaltlich unzulässig, soweit sie von der Berechtigten hergestellte oder vertriebene Getränke im Ergebnis von dem Verbot ausnimmt.*)

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IMRRS 2021, 0869
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Eintragung eines Amtswiderspruchs wegen Anlegung eines Fischereigrundbuchs

OLG München, Beschluss vom 24.02.2021 - 34 Wx 339/20

1. Wird nach Anlegung eines Grundbuchs dessen anfängliche Unrichtigkeit geltend gemacht, kann die als falsch gerügte Eintragung nicht nach § 891 BGB als Argument gegen die Glaubhaftigkeit der Grundbuchunrichtigkeit entgegengehalten werden.*)

2. Ein Eigentümer eines grundstücksgleichen Rechts ist nicht i.S.v. § 123 Nr. 1 GBO ermittelt, wenn das Grundbuchamt selbst Zweifel daran hat, ob diesem das Recht tatsächlich zusteht.*)

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IMRRS 2021, 0857
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Vereinbarung einer Kostentragung des Eigentümers als dinglicher Inhalt des Wohnungsrechts?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 06.10.2020 - 15 W 2130/20

Eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Berechtigten eines Wohnungsrechts, nach der die Kosten für Schönheitsreparaturen, Wasser, Abwasser, Heizung, Strom und Gas, den Kaminkehrer und die Müllabfuhr der Eigentümer trägt, kann zum dinglichen Inhalt des Wohnungsrechts gemacht werden.*)

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IMRRS 2021, 0686
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Bevollmächtigter ist Alleinerbe: Transmortale Vollmacht genügt als Nachweis!

KG, Beschluss vom 02.03.2021 - 1 W 1503/20

Eine transmortale Vollmacht des eingetragenen Berechtigten genügt zum Nachweis der (Vertretungs-)Macht des Bevollmächtigten auch dann, wenn dieser erklärt, Alleinerbe des Vollmachtgebers zu sein; es bedarf keines Nachweises der Erbfolge in der Form des § 35 Abs. 1 GBO (Fortführung von Senat, Beschluss vom 22.10.2020 - 1 W 1357/20, IBRRS 2020, 3344 = IMRRS 2020, 1356; entgegen OLG Hamm, FGPrax 2013, 148; OLG München, Beschluss vom 31.08.2016 - 34 Wx 273/16, IBRRS 2016, 2421 = IMRRS 2016, 1449).*)

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IMRRS 2021, 0731
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Voreintragung des Erben

OLG Oldenburg, Beschluss vom 23.03.2021 - 12 W 38/21

§ 40 GBO ist entgegen einer verbreiteten Ansicht auf Fälle einer Belastung des Eigentumsrechtes, auch im Rahmen einer Finanzierungsgrundschuld, nicht anzuwenden, so dass es bei dem Erfordernis einer Voreintragung des Erben nach § 39 GBO bleibt.

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IMRRS 2021, 0725
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Forstrecht ist untrennbar!

OLG München, Beschluss vom 31.05.2021 - 34 Wx 106/21

Steht für das Grundbuchamt aus den Grundakten fest, dass das Grundbuch mit einer beantragten Grundstückseinteilung unrichtig würde, da sich ein Forstrecht nur an einem der Teilgrundstücke fortsetzt, ist das Grundbuchamt wegen des Legalitätsprinzips an der beantragten Eintragung gehindert, wenn nicht gleichzeitig Löschung des Forstrechts im Hinblick auf den nicht mehr begünstigten Teil beantragt ist.*)

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IMRRS 2021, 0638
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Drittwiderspruchsantrag eines Ehegatten gegen den anderen

OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.02.2021 - 9 AR 1/21

Beantragt ein Ehegatte die Feststellung der Unzulässigkeit einer vom anderen Ehegatten beantragten Teilungsversteigerung eines im hälftigen Miteigentums stehenden Wohngrundstücks mit der Begründung, dass die Teilungsversteigerung nicht ohne seine Einwilligung hätte beantragt werden dürfen, weil das Grundstücksmiteigentum das gesamte Vermögen des anderen Ehegatten im Sinne von § 1365 BGB darstelle, so ist das Familiengericht für die Entscheidung des Drittwiderspruchsantrages zuständig.

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IMRRS 2021, 0554
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Schimmelbefall und dessen Ausmaß sind immer aufklärungspflichtig

LG Regensburg, Beschluss vom 08.12.2020 - 42 O 2327/17

Durchfeuchtungen durch eine Wärmebrücke sind für Dritte im Zuge von Besichtigungen regelmäßig nicht ohne Weiteres zu erkennen und bedürfen daher einer Aufklärung des Verkäufers, dem regelmäßig die dem Mangel zu Grunde liegende Symptombildung nicht verborgen bleiben kann, insbesondere wenn die Mängel bereits seit Längerem vorhanden sind.

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IMRRS 2021, 0531
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Nießbrauch auf Lebzeit begrenzt: Für Löschung genügt Nachweis des Todes!

OLG Dresden, Beschluss vom 10.02.2021 - 17 W 73/21

1. Auch wenn Berechtigter des Nießbrauchsrechts eine rechtsfähige Gesellschaft ist (hier: Gesellschaft bürgerlichen Rechts), kann ein anderes bestimmtes Ereignis als das Erlöschen des Berechtigten (hier: der Tod des Längerlebenden der beiden heutigen Gesellschafter) für die Befristung des Rechts und damit für die hierauf aufbauende Löschungserleichterungsklausel i.S.v. § 23 Abs. 2 GBO bestimmt werden.

2. Ein Schenkungsvertrag, in dem lediglich auf den nach gesetzlichen Regelungen bestimmten Eintritt des minderjährigen Beschenkten in bestehende Mietverhältnisse bei Erlöschen des Nießbrauchsrechts hingewiesen wird (§ 1056 Abs. 1, § 566 BGB), bedarf nicht der familiengerichtlichen Genehmigung nach § 1643 Abs. 1, § 1821 Abs. 1 Nr. 5 BGB.

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IMRRS 2021, 0482
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Beschränkung der Ausübung einer Grunddienstbarkeit

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.08.2020 - 3 Wx 127/20

Wird die Ausübung einer Grunddienstbarkeit rechtsgeschäftlich im Sinne einer Benutzungsdienstbarkeit auf einen realen Grundstücksteil beschränkt (hier: Tiefgaragenstellplatz), so muss die Ausübungsstelle als Grundstücksfläche in der Eintragungsbewilligung eindeutig bezeichnet bzw. dargestellt werden, sei es durch eine so genaue Flächenbeschreibung, dass sie in der Natur ohne weiteres feststellbar ist sei es durch Bezugnahme auf eine allgemein zugängliche Karte (Flurkarte, Plan, Skizze), in die die Ausübungsstelle eingezeichnet ist, wobei Karte und Zeichnung über die Lageverhältnisse eindeutig Auskunft geben müssen (hier vom Senat verneint, wenn bei Fehlen einer wörtlichen Beschreibung der betroffenen Fläche in der Bewilligung der eingereichte Lageplan lediglich die Einzeichnung eines einzelnen, ca. 0,5 cm breiten, teilweise in den Bereich des benachbarten Stellplatzes sowie in den Fahrbereich zwischen den Stellplätzen ragenden Striches mit welligem Rand aufweist, ohne die Eckpunkte der betroffenen Fläche zu fixieren).*)

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IMRRS 2021, 0457
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Nießbrauch bei Grundstückserwerb durch Minderjährigen genehmigungsbedürftig?

BGH, Beschluss vom 11.03.2021 - V ZB 127/19

Die Bestellung eines Nießbrauchs oder eines Grundpfandrechts im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb eines Minderjährigen ist jedenfalls dann nicht nach § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB genehmigungsbedürftig, wenn sich die Belastung bei wirtschaftlicher Betrachtung als Teil des Erwerbsvorgangs darstellt und die Auflassung und die dingliche Einigung über die Belastung gleichzeitig erfolgen; die Belastung bedarf nicht deshalb der familiengerichtlichen Genehmigung, weil ihre Eintragung in das Grundbuch erst nach Umschreibung des Eigentums an dem Grundstück bewilligt und beantragt wird.*)

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IMRRS 2021, 0439
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Grundbuchbeschwerde des Mitglieds einer Separationsgemeinschaft

OLG Naumburg, Beschluss vom 07.02.2020 - 12 Wx 60/19

Zur Zulässigkeit einer Grundbuchbeschwerde: Einem Mitglied einer deutschrechtlichen Separationsgemeinschaft fehlt es bereits an der Antrags- und damit an der Beschwerdebefugnis, wenn er das Ziel verfolgt, selbst als (Mit-)Eigentümer im Grundbuch eingetragen zu werden.

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IMRRS 2021, 0438
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Eintragung wechselseitiger Hofzugehörigkeitsvermerke

OLG Köln, Beschluss vom 14.11.2019 - 2 Wx 331/19

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2021, 0392
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Nachweis der Vertretungsberechtigung bei einer ausländischen Gesellschaft

OLG München, Beschluss vom 09.11.2020 - 34 Wx 235/20

1. Zum Nachweis der Berechtigung zur Vertretung einer auf den British Virgin Islands ansässigen Gesellschaft in der Rechtsform einer Limited.*)

2. Wird die Auflassung durch einen Vertreter erklärt, ist dessen diesbezügliche Berechtigung als andere Voraussetzung der Eintragung i.S.v. § 29 Abs. 1 S. 2 GBO, also durch öffentliche Urkunden, nachzuweisen.

3. Die von § 32 GBO gewährte Erleichterung mittels Nachweises der in einem Register eingetragenen Vertretungsberechtigung durch eine Bescheinigung ist grundsätzlich beschränkt auf Eintragungen in einem deutschen Register. Ausnahmsweise genügt die von einem deutschen Notar aufgrund einer Einsicht in ein ausländisches Register ausgestellte Bescheinigung, wenn feststeht, dass dieses Register dem deutschen entspricht.

4. Kennt das einschlägige ausländische Recht kein beweiskräftiges Handelsregister und gibt es nach dessen Vorschriften auch sonst keinen vollständigen Beweis für die Vertretungsberechtigung, dann kann und muss das Grundbuchamt den nach dem ausländischen Recht möglichen Nachweis verlangen, dieser reicht dann aus. Das Grundbuchamt darf aber im Interesse der Sicherheit des Grundstücksverkehrs und der Gewährleistung der Richtigkeit des Grundbuchs verlangen, dass der Antragsteller sämtliche nach dem ausländischen Recht bestehenden Möglichkeiten ausschöpft, mögen sie in dem jeweiligen Staat im inländischen Rechtsverkehr auch unüblich sein.

5. Die Bestätigung der Vertretungsberechtigung durch einen britischen notary public genügt nicht, wenn sie allein auf einer Einsichtnahme in das Companies House beruht; aus der Bescheinigung müssen vielmehr die tatsächlichen Grundlagen - etwa Einsicht in die Unterlagen der Gesellschaft wie Gesellschaftsvertrag, Protokollbuch - der notariellen Feststellungen hervorgehen, da sonst eine Beweiswürdigung durch das Grundbuchamt nicht möglich ist. Das gilt entsprechend für einen auf den British Virgin Islands zugelassenen notary public und das Register of Companies.

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IMRRS 2021, 0388
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Kein isoliertes Sondereigentum an Kellerraum!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.03.2021 - 15 W 421/21

1. Ist eine Neufassung wegen Unübersichtlichkeit des Bestandsverzeichnisses nicht vollständig durchgeführt worden, kann dies auch später noch nachgeholt werden.*)

2. Wird das Sondereigentum an einem Kellerraum einer Wohnungseigentümergemeinschaft bei der Neufassung des Bestandsverzeichnisses wegen Unübersichtlichkeit versehentlich nicht mitübernommen, geht bei einer späteren Übertragung des Miteigentumsanteils verbunden mit dem Sondereigentum an einer Wohnung auch das Sondereigentum an dem dazugehörenden Kellerraum auf den Käufer über, da isoliertes Sondereigentum an einem Kellerraum ohne Miteigentumsanteil an dem Grundstück nicht möglich ist.*)

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IMRRS 2021, 0308
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Zulässigkeit der Eintragung einer Vormerkung für Gütergemeinschaft niederländischen Rechts?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2020 - 3 Wx 137/20

1. Zur - vom Senat bejahten - Zulässigkeit der Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch zur dinglichen Sicherung des Anspruchs des Käufers (einer Eigentumswohnung) auf "Erwerb des Eigentums zu Alleineigentum in Gütergemeinschaft niederländischen Rechts lebend".*)

2. Weist das Grundbuchamt in einem als "Zwischenverfügung gem. § 18 Abs. 1 GBO" bezeichneten Beschluss, bei dem es sich nicht um eine "rangwahrende Zwischenverfügung im Sinne von § 18 GBO" handele, auf ein der Vormerkung entgegenstehendes Eintragungshindernis hin (vorgemerkt werden könne nur eine nach dem Sachenrecht des BGB mögliche Eintragung; die Eintragung nicht des Eigentums sondern der Verfügungsberechtigung einer Person mit einem ein Gemeinschaftsverhältnis ausweisenden Zusatz gem. § 47 GBO sei nach dem Sachenrechtskatalog des BGB nicht vorgesehen), so hat der Beschluss mangels Heilbarkeit des Mangels mit rückwirkender Kraft keinen nach § 18 GBO zulässigen Inhalt und ist daher aufzuheben.*)

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IMRRS 2020, 0801
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wann sind die Voraussetzungen für eine Löschung im Grundbuch offenkundig?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.01.2020 - 3 Wx 207/19

1. Ist ein lebzeitiges vormerkungsgesichertes Rückforderungsrecht an die Veräußerung oder Belastung des Grundstücks geknüpft, kann vom Nichteintritt dieser Voraussetzungen ausgegangen werden, wenn das Grundbuch mehr als drei Jahre nach Versterben des Berechtigten keine solchen Eintragungen ausweist.

2. In einem solchen Fall sind die Voraussetzungen für die Löschung des Rückforderungsrechts im Grundbuch beim Grundbuchamt offenkundig und müssen nicht durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden.

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