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Sachgebiet: Bauträger

936 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2022

IMRRS 2022, 1215
BauträgerBauträger
Was ist Luxus?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.01.2022 - 22 U 184/21

1. Die Beantwortung der Frage, welche Leistungen der Auftragnehmer nach dem Vertrag in welcher Qualität auszuführen hat, ist Aufgabe des Gerichts, nicht die eines Sachverständigen. Die Rolle des Sachverständigen beschränkt sich bei der Vertragsauslegung auf die Vermittlung des für die Beurteilung bedeutsamen Fachwissens (Anschluss an BGH, IBR 1996, 333; IBR 1995, 325).

2. Der schillernde Begriff des "Luxus" (oder die Verwendung des Worts "exklusiv") erlaubt keinen Rückschluss darauf, ob ein Duschboden beheizt sein muss. Die Begriffe "Luxus" und "exklusiv" werden in der Werbung inflationär verwendet. Was "Luxus" oder "exklusiv" ist, wird zudem individuell durchaus unterschiedlich bewertet.

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IMRRS 2022, 1214
BauträgerBauträger
Was ist „Luxus“ oder „exclusiv“?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.12.2021 - 22 U 184/21

1. Die Beantwortung der Frage, welche Leistungen der Auftragnehmer nach dem Vertrag in welcher Qualität auszuführen hat, ist Aufgabe des Gerichts, nicht die eines Sachverständigen. Die Rolle des Sachverständigen beschränkt sich bei der Vertragsauslegung auf die Vermittlung des für die Beurteilung bedeutsamen Fachwissens (Anschluss an BGH, IBR 1996, 333; IBR 1995, 325).

2. Der schillernde Begriff des „Luxus“ (oder die Verwendung des Worts „exclusiv“) erlaubt keinen Rückschluss darauf, ob ein Duschboden beheizt sein muss. Die Begriffe „Luxus“ und „exclusiv“ werden in der Werbung inflationär verwendet. Was „Luxus“ oder „exclusiv“ ist, wird zudem individuell durchaus unterschiedlich bewertet.

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IMRRS 2022, 1096
BauträgerBauträger
"Vorlagesperre" ist unwirksam!

OLG Rostock, Beschluss vom 17.11.2021 - 4 U 79/18

Die Klausel in einem vorformulierten Bauträgervertrag, wonach "die Vertragsparteien unabhängig von ihrer Leistungspflicht untereinander den Notar gemeinsam anweisen, die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erst zu veranlassen, wenn die Zahlung des gesamten Kaufpreises nachgewiesen ist", führt zu einem Verlust des Leistungsverweigerungsrechts des Erwerbers wegen Mängeln, benachteiligt diesen unangemessen und ist deshalb unwirksam.

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IMRRS 2022, 1059
BauträgerBauträger
"Vorlagesperre" ist unwirksam!

OLG Rostock, Beschluss vom 21.12.2021 - 4 U 79/18

Die Klausel in einem vorformulierten Bauträgervertrag, wonach "die Vertragsparteien unabhängig von ihrer Leistungspflicht untereinander den Notar gemeinsam anweisen, die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erst zu veranlassen, wenn die Zahlung des gesamten Kaufpreises nachgewiesen ist", führt zu einem Verlust des Leistungsverweigerungsrechts des Erwerbers wegen Mängeln, benachteiligt diesen unangemessen und ist deshalb unwirksam.

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IMRRS 2022, 0813
BauträgerBauträger
Dach einer Wohnanlage neu errichtet: Gewährleistung nach Werkvertragsrecht!

OLG München, Beschluss vom 22.04.2020 - 28 U 6408/19 Bau

1. Wird eine Wohnungseigentumsanlage errichtet und eine Wohnung erst nach vollständiger Errichtung veräußert, findet regelmäßig Werkvertragsrecht Anwendung.

2. Gleiches gilt für Sanierungsmaßnahmen. Soweit die Sanierung den reinen Bezug zum Sondereigentum verlässt und einen nennenswerten Umfang einnimmt, gilt für die Sanierungsmaßnahme umfassend das Werkvertragsrecht und auch die sog. Altsubstanz wird erfasst.

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IMRRS 2022, 0812
BauträgerBauträger
Neuerrichtung eines Dachs unterfällt Werkvertragsrecht!

OLG München, Beschluss vom 16.03.2020 - 28 U 6408/19 Bau

1. Wird eine Wohnungseigentumsanlage errichtet und eine Wohnung erst nach vollständiger Errichtung veräußert, findet regelmäßig Werkvertragsrecht Anwendung.

2. Gleiches gilt für Sanierungsmaßnahmen. Soweit die Sanierung den reinen Bezug zum Sondereigentum verlässt und einen nennenswerten Umfang einnimmt, gilt für die Sanierungsmaßnahme umfassend das Werkvertragsrecht und auch die sog. Altsubstanz wird erfasst.

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IMRRS 2022, 0688
BauträgerBauträger
Eigentumswohnung fertig gestellt: Rohbau kann nicht zurückgegeben werden!

OLG Brandenburg, Urteil vom 13.04.2022 - 4 U 61/21

1. Folge eines wirksamen Rücktritts ist grundsätzlich, dass die Parteien verpflichtet sind, gegenseitig den jeweils empfangenen Gegenstand zurückzugewähren.

2. Der Anspruch auf Rückgewähr entfällt jedoch, wenn der Rückgewährschuldner nicht in der Lage ist, den empfangenen Gegenstand zurückzugeben oder nur in veränderter Form.

3. Ein Rohbau kann vom Erwerber nicht zurück übereignet werden, wenn er in einer fertig gestellten Eigentumswohnung aufgegangen ist.

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IMRRS 2022, 0691
BauträgerBauträger
Behinderung durch Corona-Pandemie: Bauablaufbezogene Darstellung erforderlich!

KG, Urteil vom 24.05.2022 - 21 U 156/21

1. Ein Werkunternehmer oder Bauträger hat seinen Verzug nicht zu vertreten, soweit er durch schwerwiegende, unvorhersehbare und unabwendbare Umstände an der rechtzeitigen Erfüllung gehindert war.*)

2. Ist es umstritten, ob die Auswirkungen der Corona-Pandemie einen Werkunternehmer in diesem Sinne vom Verzug entlasten, so hat er darzulegen, wie sich ein von ihm nicht zu verantwortender Umstand im Einzelnen auf den Herstellungsprozess ausgewirkt und ihn verzögert hat ("bauablaufbezogene Darstellung").*)

3. Ist ein Bauträger in Verzug mit der Übergabe einer Wohneinheit, die der Erwerber nicht selbst beziehen, sondern vermieten will, so besteht der Schaden des Erwerbers in den Vermietungserlösen, die ihm verzugsbedingt entgangen sind.*)

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IMRRS 2022, 0674
BauträgerBauträger
Schimmelpilze in der Raumluft: Bauträger haftet für entgangene Mieteinnahmen!

OLG Hamburg, Urteil vom 12.12.2019 - 4 U 40/19

1. Weist die Leistung des Auftragnehmers einen Mangel auf, kann mit dem Schadensersatzanspruch neben der Leistung Ersatz für solche Schäden verlangt werden, die aufgrund des Mangels entstanden sind und durch eine Nacherfüllung der geschuldeten Leistung nicht beseitigt werden können. Hiervon erfasst sind mangelbedingte Folgeschäden, die an anderen Rechtsgütern des Auftraggebers oder an dessen Vermögen eintreten.

2. Für derartige Folgeschäden kommt die Setzung einer Frist zur Nacherfüllung nicht in Betracht.

3. Das Verschulden des Auftragnehmers wird vermutet.

4. Die Kosten eines Sachverständigengutachtens gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist.

5. Zu den wegen eines Baumangels zu ersetzenden Folgeschäden gehören auch solche Beträge, die durch Mietminderungen der durch den Mangel betroffenen Mieter des Auftraggebers entstehen. Dabei ist unerheblich, ob die Nutzung bauordnungsrechtlich erlaubt war oder nicht.

6. Ein vom Bauträger vorformulierter Zustimmungsvorbehalt für eine Abtretung der Mängelansprüche benachteiligt die Ersterwerber unangemessen und ist unwirksam.

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IMRRS 2022, 0578
BauträgerBauträger
Ehepaar erwirbt Wohnung: Abnahme kann nur gemeinschaftlich erklärt werden!

OLG Rostock, Urteil vom 21.09.2021 - 4 U 121/18

1. Der Werklohnanspruch des Bauträgers wird erst fällig, wenn der/die Erwerber einer Eigentumswohnung die Leistung abgenommen hat/haben.

2. Auch bei Vereinbarung einer förmlichen Abnahme kann die Leistung durch schlüssiges Verhalten (konkludent) abgenommen werden.

3. Die schlüssige Abnahme setzt - ebenso wie die ausdrückliche Abnahme - ein vom Willen des Erwerbers getragenes Verhalten voraus. Sie ist danach gegeben, wenn der Erwerber durch sein Verhalten zum Ausdruck bringt, dass er das Bauwerk als im Wesentlichen vertragsgerecht ansieht.

4. Eine schlüssige Abnahme durch rügelose Ingebrauchnahme ist jedenfalls dann nicht durch das Vorhandensein einer Abnahmereife entgegenstehender Mängel ausgeschlossen, wenn diese während des erforderlichen Prüfungszeitraums noch nicht in Erscheinung getreten sind.

5. Ein Ehegatte ist nicht ohne Weiteres dazu bevollmächtigt, für den anderen Ehegatten die Abnahme einer gemeinsam erworbenen Eigentumswohnung zu erklären.

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IMRRS 2022, 0006
BauträgerBauträger
8%-iger Einbehalt kann "geringfügig" sein!

OLG München, Beschluss vom 23.10.2020 - 27 U 2211/20 Bau

1. Dem Bauträger steht die Vergütung erst nach vollständiger Fertigstellung und Abnahme des Objekts zu. Er ist vorleistungspflichtig.

2. Hat der Erwerber einen Großteil der vereinbarten Vergütung bereits geleistet und behält er einen Teil der Vergütung wegen Mängel zurück, kann die die Auflassung und die Eintragungsbewilligung ins Grundbuch insoweit nicht verweigert werden, wenn die Verweigerung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit des rückständigen Teils, gegen Treu und Glauben verstößt.

3. Es gibt keine feste Geringfügigkeitsgrenze. Erforderlich ist in jedem Einzelfall eine umfassende Würdigung der Gesamtumstände, wobei der betragsmäßig rückständige Teil der Leistung nur ein - wenngleich wesentliches - zu würdigendes Kriterium ist.

4. Eine ausstehende Restvergütung in Höhe von 8 % kann im Einzelfall als geringfügig anzusehen sein.

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IMRRS 2022, 0005
BauträgerBauträger
8 %-iger Einbehalt kann "geringfügig" sein!

OLG München, Beschluss vom 13.08.2020 - 27 U 2211/20 Bau

1. Dem Bauträger steht die Vergütung erst nach vollständiger Fertigstellung und Abnahme des Objekts zu. Er ist vorleistungspflichtig.

2. Hat der Erwerber einen Großteil der vereinbarten Vergütung bereits geleistet und behält er einen Teil der Vergütung wegen Mängel zurück, kann die die Auflassung und die Eintragungsbewilligung ins Grundbuch insoweit nicht verweigert werden, wenn die Verweigerung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit des rückständigen Teils, gegen Treu und Glauben verstößt.

3. Es gibt keine feste Geringfügigkeitsgrenze. Erforderlich ist in jedem Einzelfall eine umfassende Würdigung der Gesamtumstände, wobei der betragsmäßig rückständige Teil der Leistung nur ein - wenngleich wesentliches - zu würdigendes Kriterium ist.

4. Eine ausstehende Restvergütung in Höhe von 8 % kann im Einzelfall als geringfügig anzusehen sein.

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IMRRS 2022, 0420
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Abnahme, keine Mängelansprüche!

OLG München, Urteil vom 22.03.2022 - 28 U 3194/21 Bau

1. Voraussetzung für den Übergang vom Herstellungsanspruch zu Gewährleistungsansprüchen ist die Abnahme der Bauleistung. Vor der Abnahme können grundsätzlich keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.

2. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann zwar die Herstellungsansprüche der Erwerber an sich ziehen, sie ist aber nicht befugt, die Abnahme der Werkleistung zu erklären.

3. Erklärt der Prozessbevollmächtigte des Auftraggebers in der mündlichen Verhandlung die Abnahme, ohne eine Vollmachtsurkunde vorzulegen, und wird die Abnahmeerklärung vom Prozessbevollmächtigten des Auftragnehmers aus diesem Grund unverzüglich zurückgewiesen, ist keine wirksame Abnahme erfolgt.

4. Haben die Parteien eines Bauvertrags die Möglichkeit von Teilabnahmen nicht vereinbart, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, das Werk gegen den Willen des Auftragnehmers in Teilen abzunehmen.

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IMRRS 2022, 0373
BauvertragBauvertrag
Umsatzsteuer kann trotz Schlusszahlungsvorbehalt nachgefordert werden!

OLG Hamm, Beschluss vom 07.07.2020 - 24 U 203/19

1. Sind ein Bauunternehmer und ein Bauträger bei einem zwischen ihnen vor Erlass des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) abgeschlossenen und durchgeführten Bauvertrag übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers ausgegangen und hat der Bauträger die auf die erbrachten Leistungen des Bauunternehmers entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, steht dem Bauunternehmer aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung ein Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags zu, wenn der Bauträger Erstattung der Steuer verlangt und deshalb für den Bauunternehmer die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner die Umsatzsteuer abführen zu müssen (Anschluss u. a. an BGH, IBR 2018, 372).

2. An dieser Annahme ändert sich nicht deswegen etwas, weil die Vertragsparteien eine Festpreisabrede getroffen haben. Denn auch dann stellt sich die Frage, wer von ihnen Umsatzsteuerschuldner ist bzw. die Umsatzsteuer abführen muss.

3. Der Anspruch des Bauunternehmers verjährt innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Bauunternehmer Kenntnis von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.

4. Da die Entscheidung des BFH vom 22.08.2013 erst im Jahr 2014 im Bundessteuerblatt II veröffentlicht wurde, ist der Anspruch des Bauunternehmers (frühestens) im Jahr 2014 entstanden.

5. Ein Umstand, den die Parteien bei Schlussrechnungslegung nicht gekannt haben, wird von der Ausschlusswirkung des § 16 Abs. 3 Satz 2 VOB/B nicht erfasst.

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IMRRS 2022, 0372
BauträgerBauträger
Umsatzsteuer kann trotz Schlusszahlungsvorbehalt nachgefordert werden!

OLG Hamm, Beschluss vom 19.05.2020 - 24 U 203/19

1. Sind ein Bauunternehmer und ein Bauträger bei einem zwischen ihnen vor Erlass des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) abgeschlossenen und durchgeführten Bauvertrag übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers ausgegangen und hat der Bauträger die auf die erbrachten Leistungen des Bauunternehmers entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, steht dem Bauunternehmer aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung ein Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags zu, wenn der Bauträger Erstattung der Steuer verlangt und deshalb für den Bauunternehmer die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner die Umsatzsteuer abführen zu müssen (Anschluss u. a. an BGH, IBR 2018, 372).

2. An dieser Annahme ändert sich nicht deswegen etwas, weil die Vertragsparteien eine Festpreisabrede getroffen haben. Denn auch dann stellt sich die Frage, wer von ihnen Umsatzsteuerschuldner ist bzw. die Umsatzsteuer abführen muss.

3. Der Anspruch des Bauunternehmers verjährt innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Bauunternehmer Kenntnis von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.

4. Da die Entscheidung des BFH vom 22.08.2013 erst im Jahr 2014 im Bundessteuerblatt II veröffentlicht wurde, ist der Anspruch des Bauunternehmers (frühestens) im Jahr 2014 entstanden.

5. Ein Umstand, den die Parteien bei Schlussrechnungslegung nicht gekannt haben, wird nicht von der Ausschlusswirkung des § 16 Abs. 3 Satz 2 VOB/B erfasst.

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IMRRS 2022, 0315
BauträgerBauträger
„Baugemeinschaft“ muss Mängelansprüche an Eigentümergemeinschaft abtreten!

OLG Brandenburg, Urteil vom 12.05.2021 - 7 U 176/19

1. Erschöpft sich der Zweck einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ("Baugemeinschaft") im Wesentlichen darin, das zu erwerbende Grundstück zu bebauen, Wohnungseigentum zu begründen sowie dieses auf die Gesellschafter zu übertragen, was auch geschieht, so dass das Grundstück im Wohnungseigentum der Mitglieder der ganz überwiegend aus den GbR-Gesellschaftern gebildeten Wohnungseigentümergemeinschaft steht, hat die GbR die Rechtszuständigkeit dafür, über eine Durchführung von Maßnahmen zur Beseitigung von Baumängeln - hier: Trittschallübertragung zwischen zwei Einheiten - zu entscheiden, verloren. Die Entscheidung über die erstmalige ordnungsgemäße Herstellung des Sondereigentums liegt alsdann bei den Wohnungseigentümern.

2. Über die Zweckerreichung hinaus kommt eine Rechtspflicht der "Baugemeinschaft" in Betracht, die plangemäß begründete Wohnungseigentümergemeinschaft durch Abtretung etwaiger Mängelgewährleistungsansprüche gegen ausführende Bauunternehmen in die Lage zu versetzen, solche Ansprüche im Außenverhältnis durchsetzen zu können.

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IMRRS 2022, 0296
BauträgerBauträger
Keine Umsatzsteuer zu zahlen: Erhöhungsklausel geht ins Leere!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.11.2020 - 13 U 34/19

1. Bilden der Erwerb des Grundstücks und die Verpflichtung des Unternehmers zur Errichtung eines Bauvorhabens auf dem Grundstück eine Einheit, unterliegt das Geschäft der Grunderwerbsteuer und ist umsatzsteuerfrei.

2. Bei einer Nettopreisvereinbarung ist im Zweifel davon auszugehen, dass eine in Wirklichkeit nicht anfallende Mehrwertsteuer vom Erwerber auch nicht bezahlt werden muss.

3. Die in einem Bauträgervertrag getroffene Regelung, dass der Pauschalpreis im Falle der Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu einer Erhöhung der zu zahlenden Raten um den Prozentsatz der Steuererhöhung führt, geht von vornherein ins Leere.

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IMRRS 2022, 0295
BauträgerBauträger
Keine Umsatzsteuer zu zahlen: Erhöhungsklausel geht ins Leere!

OLG Frankfurt, Gerichtlicher Hinweis vom 11.05.2020 - 13 U 34/19

1. Bilden der Erwerb des Grundstücks und die Verpflichtung des Unternehmers zur Errichtung eines Bauvorhabens auf dem Grundstück eine Einheit, unterliegt das Geschäft der Grunderwerbsteuer und ist umsatzsteuerfrei.

2. Bei einer Nettopreisvereinbarung ist im Zweifel davon auszugehen, dass eine in Wirklichkeit nicht anfallende Mehrwertsteuer vom Erwerber auch nicht bezahlt werden muss.

3. Die in einem Bauträgervertrag getroffene Regelung, dass der Pauschalpreis im Falle der Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu einer Erhöhung der zu zahlenden Raten um den Prozentsatz der Steuererhöhung führt, geht von vornherein ins Leere.

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IMRRS 2022, 0066
BauträgerBauträger
Mängelrügen der Erwerber ist ohne Vergütung nachzugehen!

AG Ratingen, Urteil vom 22.12.2021 - 10 C 91/21

Der Auftragnehmer kann über Allgemeine Geschäftsbedingungen dazu verpflichtet werden, Mängelrügen ohne Kostenansatz zu überprüfen. Er kann nicht pauschal behaupten, dass ein Bauträger auch über Personal mit entsprechendem Fachwissen verfügt.

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IMRRS 2022, 0160
ProzessualesProzessuales
Streitwert einer Auflassungsklage im Bauträgergeschäft?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.01.2022 - 8 W 38/21

Maßgeblich für den Streitwert einer Klage des Erwerbers einer Eigentumswohnung gerichtet auf Auflassung des Eigentums zu seinen Gunsten ist nicht der Wert der Wohnung bzw. der Kaufpreis der Wohnung. Entscheidend ist vielmehr die Höhe bzw. der Wert der restlichen Kaufpreisforderung, die der Bauträger vom Erwerber noch verlangt.

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IMRRS 2022, 0491
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gemeinschaft oder Eigentümer als Vertragspartner, das ist hier die Frage ...

OLG Frankfurt, Urteil vom 03.09.2020 - 22 U 163/18

1. Für den Abschluss eines Vertrags über Sanierungsarbeiten ist es unerheblich, in wessen Eigentum das fragliche Objekt steht, da schuldrechtliche Verträge durchaus auch von solchen Personen geschlossen werden können, die nicht Eigentümer der betroffenen Sache sind.

2. Schadensersatzansprüche stehen dann dem Vertragspartner zu, auch wenn dieser selbst bezüglich der Eigentumsbeeinträchtigung keinen Schaden erleidet.

3. Zur Frage, ob die Wohnungseigentümergemeinschaft oder die Wohnungseigentümer den Auftrag zur Durchführung einer Fassadensanierung erteilt haben.




IMRRS 2022, 0182
BauträgerBauträger
Bauträger verlangt Umsatzsteuer erstattet: Auch der insolvente Unternehmer kann Zahlung an sich verlangen!

KG, Urteil vom 10.11.2020 - 7 U 125/19

Die durch das Urteil des BFH vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) veranlasste ergänzende Vertragsauslegung im Verhältnis des leistenden Werkunternehmers zum Leistungsempfänger (Bauträger) wird durch die Insolvenz des leistenden Unternehmers nicht beeinflusst (Anschluss an BGH, IBR 2020, 505).

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IMRRS 2022, 0033
BauträgerBauträger
Keine Heizleistung vereinbart: Welche Raumtemperaturen müssen erreicht werden?

OLG Hamburg, Urteil vom 30.12.2020 - 4 U 21/20

1. Ein Anspruch auf eine bestimmte Heizleistung unabhängig davon, ob die vereinbarten oder üblichen Raumtemperaturen erreicht werden oder nicht, besteht nur, wenn dies gesondert vereinbart ist.

2. Werden bestimmte Temperaturen in den technischen Anschlussbedingungen zum Wärmelieferungsvertrag genannt, begründet dies keine Beschaffenheitsvereinbarung für die zu errichtende Wohnung.

3. Wird keine gesonderte Vereinbarung über die Heizleistung getroffen, ist für den üblichen Gebrauch einer Wohnung von einer erreichbaren Raumtemperatur von 20°C für Wohnräume und 24°C für das Bad auszugehen.

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Online seit 2021

IMRRS 2021, 1168
BauträgerBauträger
Kaufpreisanspruch aus Bauträgervertrag verjährt in drei Jahren!

LG Berlin, Urteil vom 21.09.2021 - 19 O 55/20

1. Der Kaufpreisanspruch aus einem Bauträgervertrag verjährt innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

2. Entstanden ist ein Anspruch auf Kaufpreiszahlung, wenn er erstmals geltend gemacht und notfalls im Wege der Klage - auch der Feststellungsklage - durchgesetzt werden kann.

3. Jede Kaufpreisrate verjährt selbstständig.

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IMRRS 2021, 1387
BauträgerBauträger
Zwischen Unternehmen vereinbarte Preise sind Netto-Preise!

LG Heilbronn, Urteil vom 03.09.2021 - 11 O 248/20

1. Sind ein Bauunternehmer und ein Bauträger bei einem zwischen ihnen vor Erlass des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) abgeschlossenen und durchgeführten Bauvertrag übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers ausgegangen und hat der Bauträger die auf die erbrachten Leistungen des Bauunternehmers entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, steht dem Bauunternehmer aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung ein Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags zu, wenn der Bauträger Erstattung der Steuer verlangt und deshalb für den Bauunternehmer die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner die Umsatzsteuer abführen zu müssen (Anschluss u. a. an BGH, IBR 2018, 372).

2. Die erfolgreiche Durchsetzung eines Anspruchs des Bauunternehmers gegenüber dem Bauträger bedarf eines Steuerbescheids oder zumindest einer Steueranmeldung. Denn die Grundlage für die Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis sind die Steuerbescheide, durch die steuerliche Nebenleistungen festgesetzt werden.

3. Der Bauunternehmer hat einen solchen Steuerbescheid oder eine solche Steueranmeldung substantiiert darzulegen.

4. Zwischen Unternehmen werden regelmäßig "Nettovergütungen zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer" und nicht etwa Bruttovergütungen vereinbart.

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IMRRS 2021, 1349
BauträgerBauträger
Anspruch auf Zahlung der Umsatzsteuer trotz Festsetzungsverjährung!

BGH, Urteil vom 14.10.2021 - VII ZR 242/20

Die durch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) veranlasste ergänzende Vertragsauslegung im Verhältnis des leistenden Bauunternehmers zum Leistungsempfänger (Bauträger) wird nicht dadurch beeinflusst, dass das Finanzamt unter etwaiger fehlerhafter Beurteilung der Rechtslage zur Festsetzungsverjährung den Bauunternehmer als Steuerschuldner heranzieht.*)

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IMRRS 2021, 1339
BauvertragBauvertrag
Umkehr der Umsatzsteuerschuld-Fälle: Zahlungsanspruch frühestens Ende 2017 verjährt!

OLG Stuttgart, Urteil vom 03.03.2020 - 10 U 406/19

1. Einem Bauunternehmer steht, wenn dieser und ein Bauträger bei einem zwischen ihnen vor Erlass des BFH-Urteil vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) abgeschlossenen und durchgeführten Bauvertrag übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers ausgegangen sind und der Bauträger die auf die erbrachten Leistungen des Bauunternehmers entfallende Umsatzsteuer abgeführt hat, ein Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags zu, wenn der Bauträger Erstattung der Steuer verlangt und deshalb für den Bauunternehmer die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner die Umsatzsteuer abführen zu müssen (Anschluss an BGH, IBR 2018, 372).

2. Der Anspruch des Bauunternehmers verjährt innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Bauunternehmer Kenntnis von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.

3. Da die Entscheidung des BFH vom 22.08.2013 erst im Jahr 2014 im Bundessteuerblatt II veröffentlicht wurde, ist der Anspruch des Bauunternehmers (frühestens) im Jahr 2014 entstanden.

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IMRRS 2021, 1208
BauträgerBauträger
Abnahme "wegen Amnesie" verweigert: Bauträger kann zurücktreten!

OLG Hamm, Beschluss vom 01.12.2020 - 24 U 143/19

Fordert der Bauträger den Erwerber zur Abnahme auf und bezeichnet dieser die Abnahmeaufforderung als ein Zeichen "dreister Chuzpe oder als Ausfluss einer fortgeschrittenen retrograden oder psychogenen Amnesie", liegt darin die ernsthafte und endgültige Verweigerung der Abnahme, die einen Rücktritt des Bauträgers vom Bauträgervertrag rechtfertigt.

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IMRRS 2021, 1207
BauträgerBauträger
Abnahme wegen Amnesie verweigert: Bauträger kann zurücktreten!

OLG Hamm, Beschluss vom 30.04.2020 - 24 U 143/19

Fordert der Bauträger den Erwerber zur Abnahme auf und bezeichnet dieser die die Abnahmeaufforderung als ein Zeichen "dreister Chuzpe oder als Ausfluss einer fortgeschrittenen retrograden oder psychogenen Amnesie", liegt darin die ernsthafte und endgültige Verweigerung der Abnahme, die einen Rücktritt des Bauträgers vom Bauträgervertrag rechtfertigt.

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IMRRS 2021, 1268
BauträgerBauträger
WEG zieht Mängelansprüche an sich: Erwerber ist nicht (mehr) prozessführungsbefugt!

OLG Frankfurt, Urteil vom 28.05.2019 - 14 U 253/10

1. Grundsätzlich steht dem Erwerber einer Eigentumswohnung die Befugnis zu, seine individuellen Rechte aus dem Vertrag gegenüber dem Veräußerer selbstständig zu verfolgen. Dies gilt auch für Rechte, die auf ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums gerichtet sind, solange durch sein Vorgehen gemeinschaftlich gezogene Interessen der Wohnungseigentümer oder schützenswerte Interessen des Veräußerers nicht beeinträchtigt sind.

2. Zieht die Wohnungseigentümergemeinschaft die Durchsetzung der auf ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums gerichteten Rechte an sich, begründet sie damit ihre alleinige Zuständigkeit. Ein selbstständiges Vorgehen des Erwerbers ist ausgeschlossen. Das gilt auch dann, wenn die Eigentümergemeinschaft abweichende Mangelbeseitigungsmaßnahmen beschließt oder ganz bzw. teilweise auf bestimmte Maßnahmen verzichten will.

3. Die Begründung der gekorenen Ausübungsbefugnis des Verbands hat zur Folge, dass die einzelnen Wohnungseigentümer nicht mehr prozessführungsbefugt sind.

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IMRRS 2021, 0902
BauträgerBauträger
Gemeinschaftseigentum muss jeder Erwerber selbst abnehmen!

OLG Köln, Urteil vom 11.07.2018 - 17 U 44/16

1. Jeder Erwerber hat einen eigenen Anspruch auf Abnahme des Gemeinschaftseigentums.

2. Die Abnahme des Sondereigentums oder die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch andere Wohnungseigentümer führen nicht zu einer Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Erwerber, soweit es sich nicht um die Teile des Gemeinschaftseigentums handelt, die ausschließlich im Bereich der Wohnung (Sondereigentum) liegen oder dem Erwerber zur alleinigen Nutzung zugewiesen sind.

3. Eine sog. negative Feststellungsklage, dass ein Werk nicht abgenommen ist, ist - grundsätzlich - ebenso zulässig wie eine entsprechende "positive" Feststellungsklage, dass das Werk abgenommen ist. Bei der Abnahme i.S.v. § 640 Abs. 1 BGB handelt es sich um ein der Feststellung gem. § 256 ZPO zugängliches Rechtsverhältnis.

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IMRRS 2021, 1045
BauträgerBauträger
Auf die förmliche Abnahme kann durch Nutzung verzichtet werden!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.05.2019 - 15 U 57/18

1. Die Vereinbarung einer förmlichen Abnahme in einem Bauträgervertrag steht einer konkludenten Abnahme nicht entgegen.

2. Wird die Leistung des Bauträgers entgegen der getroffenen Vereinbarung nicht förmlich abgenommen, können die Vertragsparteien auf die ursprünglich vereinbarte förmliche Abnahme (konkludent) verzichten.

3. Ein konkludenter Verzicht auf eine förmliche Abnahme kann angenommen werden, wenn längere Zeit nach der Benutzung des Bauwerks keine der Parteien auf die förmliche Abnahme zurückkommt.

4. Jedenfalls nach vielen Jahren kann sich der Erwerber in der Regel nicht mehr auf die fehlende förmliche Abnahme berufen.

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IMRRS 2021, 0983
BauträgerBauträger
Verkauf nur an die Mieter: Untersagung der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum?

VG Berlin, Beschluss vom 02.07.2021 - 19 L 97/21

Die Erklärung, gem. § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 6 BauGB innerhalb von sieben Jahren ab der Begründung von Wohnungseigentum Wohnungen nur an die Mieter zu veräußern, steht der vorläufigen Untersagung der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum nicht entgegen.*)

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IMRRS 2021, 0903
BauträgerBauträger
ohne Titel

OLG Köln, Beschluss vom 10.09.2018 - 17 U 44/16

ohne amtliche Leitsätze

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IMRRS 2021, 0811
BauträgerBauträger
Schöner ist auch teurer!

KG, Urteil vom 19.11.2019 - 27 U 134/16

1. Liegt dem Bauträgervertrag ein Ausstattungskatalog zugrunde und kann der Erwerber unabhängig von der Herstellerfirma gleichwertige Objekte und Materialien auswählen, steht dem Bauträger ein Anspruch auf Mehrvergütung zu, wenn sich der Erwerber eine höherwertigere Ausstattung aussucht.

2. Von einer in einem notariellen Kaufvertrag vereinbarten Schriftformklausel für Nachträge kann durch eine mündliche Vereinbarung der Vertragsparteien Abstand genommen werden.

3. Eine vereinbarte Vertragsstrafe kann nicht geltend gemacht werden, wenn der Erwerber bei der Abnahme keinen entsprechenden Vorbehalt erklärt hat.

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IMRRS 2021, 0675
BauträgerBauträger
Weiterarbeit an unberechtigte Forderung geknüpft: Erwerber kann Bauträgervertrag kündigen!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.11.2019 - 21 U 4/19

1. Ein Bauträgervertrag kann gegenüber dem vertragstreuen Bauträger zwar nicht (frei) gekündigt werden, da dieser eine einheitliche Abwicklung des aus werk- und kaufvertraglichen Elementen bestehenden Vertrags gebietet.

2. Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Bauträger dem Erwerber einen wichtigen Grund zur Kündigung der Bauleistung gibt. Dann kann es geboten sein, dem Erwerber sowohl das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund zu gewähren als auch den Anspruch auf Übereignung des Grundstücks bzw. des Miteigentumsanteils daran zu belassen.

3. Der Erwerber kann dann die Übereignung unter Anrechnung der für das Grundstück und das bis dahin erstellte Bauwerk geleisteten Zahlungen verlangen.

4. Einen wichtigen Grund, der die Kündigung des Bauträgervertrags rechtfertigt, stellt es dar, wenn die Umstände aus Sicht des Erwerbers den Schluss zulassen, dass der Bauträger seine Leistungspflichten nicht erfüllen wird. Der Erwerber kann sein Recht zur außerordentlichen Kündigung darauf stützen, dass der Bauträger sein Weiterarbeit ernsthaft und endgültig von der Zahlung einer weiteren Vergütung abhängig gemacht hat, auf die er eindeutig keinen Anspruch hat.

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IMRRS 2021, 0614
BauträgerBauträger
Wann entsteht/verjährt der Anspruch auf Zahlung der zurückgeforderten Umsatzsteuer?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.03.2020 - 5 U 147/19

1. Vor Ergehen des BFH-Urteils vom 22.08.2013 (IBR IBR 2014, 49) von Bauunternehmern mit Bauträgern geschlossene Verträge sind ergänzend dahingehend auszulegen, dass ein Anspruch auf Zahlung von Restwerklohn in Höhe des Umsatzsteuerbetrags gegen den Bauträger besteht, wenn beide Vertragsparteien übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers ausgegangen sind, der Bauträger die auf die erbrachten Leistungen des Bauunternehmers entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt hat und wegen eines Erstattungsverlangens des Bauträgers für den Bauunternehmer die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner die Umsatzsteuer abführen zu müssen (Anschluss u. a. an BGH, IBR 2018, 372).

2. Der Anspruch entsteht erst, wenn der Bauträger einen Erstattungsantrag beim Finanzamt einreicht.

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IMRRS 2021, 0564
BauträgerBauträger
Mängelverdacht berechtigt nicht zum Geldeinbehalt!

OLG Schleswig, Urteil vom 27.04.2018 - 1 U 90/15

1. Der Erwerber kann beim Bauträgervertrag die Bezahlung einer fälligen Abschlagsforderung wegen bis dahin aufgetretener Baumängel in angemessenem Verhältnis zum voraussichtlichen Beseitigungsaufwand verweigern.

2. Ein solches mangelbedingtes Leistungsverweigerungsrecht besteht auch in den Fällen, in denen die Abschlagsforderungen gemäß vertraglichem Zahlungsplan nach Baufortschritt fällig werden, ebenso im Rahmen eines Bauträgervertrags für die nach Maßgabe der Makler- und Bauträgerverordnung vereinbarten Raten.

3. Ein allgemeiner "Mängelverdacht" reicht zur Begründung eines Mängel- oder Zurückbehaltungsrechts nicht aus.

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IMRRS 2021, 0493
BauträgerBauträger
Kein Anspruch auf Abschlagszahlungen bei erheblichen Mängeln!

LG Tübingen, Urteil vom 23.11.2020 - 7 O 377/18

1. Ein Zahlungsplan, der keine Erhöhung der Sicherheitsleistung bei Werklohnerhöhung um 10% vorsieht, ist unwirksam.

2. Ein Zahlungsplan, dem bei kundenfeindlichster Auslegung nicht zu entnehmen ist, dass die Abschlagszahlungen bei wesentlichen Mängeln nicht fällig werden, ist unwirksam.

3. Ein Zahlungsplan, der nicht erkennen lässt, dass dem Besteller bei Fälligkeit der jeweiligen Rate ein entsprechender nicht mehr entziehbarer Gewinn gegenübersteht, ist unwirksam.

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IMRRS 2021, 0490
BauträgerBauträger
Wenn sich die Eigentumswohnung auf dem Nachbargrundstück befindet ...

OLG Hamm, Urteil vom 17.12.2020 - 22 U 129/20

1. Auf eine Streitigkeit zwischen einem Bauträger und einem Erwerber wegen eines Überbaus findet nicht Werkvertragsrecht, sondern Kaufrecht Anwendung.

2. Der Überbau auf ein angrenzendes Grundstück begründet für den Erwerber der überbauenden Eigentumswohnung einen Rechtsmangel.

3. Die gemeinsame Vorstellung der Vertragsparteien, dass ein Überbau bis zur vorgesehenen Besitzübergabe auf die Wohnungseigentümergemeinschaft übertragen werden soll, um einen Gleichlauf von überirdischem Eigentum und Eigentum an der darunterliegenden Grundfläche zu erreichen, gehört zur Geschäftsgrundlage des Bauträgervertrags.

4. Der Anspruch auf Vertragsanpassung oder ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises aufgrund eines Rücktritts vom Vertrag wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage verjährt in zehn Jahren.

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IMRRS 2021, 0467
BauträgerBauträger
Zurückverlangte Umsatzsteuer muss der Bauträger an den Unternehmer zahlen!

OLG Köln, Urteil vom 15.05.2019 - 11 U 162/18

1. Sind ein Bauunternehmer und ein Bauträger bei einem zwischen ihnen vor Erlass des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) abgeschlossenen und durchgeführten Bauvertrag übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers ausgegangen und hat der Bauträger die auf die erbrachten Leistungen des Bauunternehmers entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, steht dem Bauunternehmer ein Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags zu, wenn der Bauträger Erstattung der Steuer verlangt und deshalb für den Bauunternehmer die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner die Umsatzsteuer abführen zu müssen (Anschluss an BGH, IBR 2018, 372).

2. Die Verjährung dieses Anspruchs beginnt in einem solchen Fall mit dem Schluss des Jahres, in dem der Erstattungsantrag gestellt ist und der Bauunternehmer davon Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.

3. Die nachträgliche Heranziehung des Unternehmers zur Umsatzsteuer verstößt nicht gegen das verfassungs- und steuerrechtliche Rückwirkungsverbot und den Vertrauensgrundsatz.

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IMRRS 2021, 0443
BauvertragBauvertrag
Verstoß gegen die EnEV = Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik!

OLG Stuttgart, Urteil vom 30.04.2020 - 13 U 261/18

1. Zur Frage, ob der Erwerber einer neu zu errichtenden Eigentumswohnung aufgrund der Baubeschreibung davon ausgehen darf, dass in der Diele, im Abstellraum und im Flur eine gesondert geregelte Fußbodenheizung vorhanden ist.

2. Ein Verstoß gegen die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) stellt gleichzeitig einen Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik dar.

3. Die Nachbesserung kann nicht wegen hoher Kosten verweigert werden, wenn die Funktionsfähigkeit des Werks spürbar beeinträchtigt ist.

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IMRRS 2021, 0425
BauträgerBauträger
Voraussetzungen einer Besitzübergabe durch einstweilige Verfügung?

LG Karlsruhe, Urteil vom 17.02.2021 - 6 O 15/21

1. In den Fällen, in denen bei Bau- oder Bauträgerverträgen die Herausgabe des Vertragsobjekts nach der Bezugsfertigkeit im Wege der einstweiligen Verfügung verlangt wird, sind die Grundsätze der Darlegungs- und Beweislast zur Dringlichkeit einer finanziellen Situation der Antragsteller ebenso zu berücksichtigen, wie auch unter den eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes im Rahmen der Interessenabwägung die die Entscheidung des Gerichts leitenden Tatsachen - insbesondere auch unter Beachtung der vollständigen und wahrheitsgemäßen Erklärung der Parteien (§ 138 ZPO) - aufzuklären und der freien Würdigung des gesamten Vorbringens zuverlässig festzustellen sind (Abgrenzung zu KG, IBR 2019, 675, und IBR 2018, 147).*)

2. Zur Auslegung der Klausel im Bauträgervertrag "Die Übergabe des Vertragsgegenstandes erfolgt unverzüglich nach seiner Bezugsfertigkeit Zug um Zug gegen Zahlungen der bis dahin fälligen Kaufpreisraten".*)

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IMRRS 2021, 0246
BauträgerBauträger
Nachforderung der Umsatzsteuer trotz eingetretener Festsetzungsverjährung?

OLG Stuttgart, Urteil vom 01.12.2020 - 10 U 211/20

1. Sind ein Bauunternehmer und ein Bauträger bei einem zwischen ihnen vor Erlass des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) abgeschlossenen und durchgeführten Bauvertrag übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers gem. § 13b Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 1 UStG 2011 ausgegangen und hat der Bauträger die auf die erbrachten Leistungen des Bauunternehmers entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, steht dem Bauunternehmer aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung ein Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags zu, wenn der Bauträger Erstattung der Steuer verlangt und deshalb für den Bauunternehmer die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner gemäß § 27 Abs. 19 UStG die Umsatzsteuer abführen zu müssen (Anschluss an BGH, IBR 2018, 372).*)

2. Maßgeblicher Zeitpunkt für die ergänzende Vertragsauslegung ist derjenige des Vertragsschlusses, es kommt also darauf an, was die Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gewollt hätten. Die Vertragsparteien hätten im Zweifel zum Zeitpunkt des Abschlusses des Werkvertrags nicht vereinbart, dass nur dann eine um die Umsatzsteuer erhöhte Vergütung zu zahlen ist, wenn zum Zeitpunkt der Heranziehung der Auftragnehmerin als Steuerschuldnerin gemäß § 27 Abs. 19 UStG der Umsatzsteueranspruch der Staatskasse unverjährt ist.*)

3. Ob gegen den Auftragnehmer rechtmäßig geänderte Umsatzsteuerbescheide erlassen worden sind oder ob im Steuerverhältnis zum Auftragnehmer Festsetzungsverjährung eingetreten ist, spielt für das zivilrechtliche Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber jedenfalls dann keine Rolle, wenn die Änderungsbescheide allenfalls rechtswidrig und anfechtbar, aber nicht unwirksam oder nichtig sind.*)

4. Der ergänzenden Vertragsauslegung stehen weder § 254 BGB noch der Vorwurf eines treuwidrigen Verhaltens des Auftragnehmers (§ 242 BGB) entgegen, wenn der Auftragnehmer bei höchstrichterlich ungeklärter Rechtslage sich nicht gegen die Umsatzsteuer-Änderungsbescheide im Hinblick auf die Frage der Verjährung gewendet hat.*)

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IMRRS 2021, 0235
BauträgerBauträger
Abtretung von Mängelansprüchen befreit Bauträger nicht von der Mängelhaftung!

LG Karlsruhe, Urteil vom 23.12.2020 - 6 O 141/20

Keine nachrangige Haftung des Bauträgers gegenüber dem Bauherrn, wenn im Vertrag der mögliche Durchgriff wegen Baumängeln auf Nachunternehmer durch eine "Abtretung sicherungshalber" geregelt ist.*)

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IMRRS 2021, 0132
BauträgerBauträger
Trotz fehlender Abnahme: Bauträger muss Baumängel beseitigen!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.04.2018 - 12 U 197/16

1. Eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrags verwendete Klausel ist nicht nur dann unwirksam, wenn die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Bauträger selbst als Erstverwalter erfolgen kann, sondern auch dann, wenn die Abnahme durch einen Sachverständigen ermöglicht wird, der durch den Bauträger selbst oder eine in seinem Lager stehende Person benannt und beauftragt wird.

2. Dem Bauträger ist es verwehrt, sich bei unwirksam vereinbarter förmlicher Abnahme auf eine konkludente Abnahme des Gemeinschaftseigentums zu berufen.

3. Ein Bauträger, der mit der unwirksamen Abnahmeklausel den Eindruck erweckt, dass das Erfüllungsstadium aufgrund erfolgter Abnahme des Gemeinschaftseigentums beendet ist, muss als Verwender den Nachteil tragen, dass er trotz fehlender Abnahme mit Mängelansprüchen konfrontiert wird.

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IMRRS 2021, 0130
BauträgerBauträger
Trotz fehlender Abnahme: Bauträger muss Baumängel beseitigen!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.02.2018 - 12 U 197/16

1. Eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrags verwendete Klausel ist nicht nur dann unwirksam, wenn die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Bauträger selbst als Erstverwalter erfolgen kann, sondern auch dann, wenn die Abnahme durch einen Sachverständigen ermöglicht wird, der durch den Bauträger selbst oder eine in seinem Lager stehende Person benannt und beauftragt wird.

2. Dem Bauträger ist es verwehrt, sich bei unwirksam vereinbarter förmlicher Abnahme auf eine konkludente Abnahme des Gemeinschaftseigentums zu berufen.

3. Ein Bauträger, der mit der unwirksamen Abnahmeklausel den Eindruck erweckt, dass das Erfüllungsstadium aufgrund erfolgter Abnahme des Gemeinschaftseigentums beendet ist, muss als Verwender den Nachteil tragen, dass er trotz fehlender Abnahme mit Mängelansprüchen konfrontiert wird.

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IMRRS 2021, 0483
BauträgerBauträger
Beurkundungspflicht einer Reservierungsvereinbarung

AG München, Urteil vom 22.06.2020 - 155 C 21618/19

Beträgt die vollständige Reservierungsgebühr 5.440 Euro, ist sowohl ein unangemessener Druck als auch in der Folge die Beurkundungspflichtigkeit gegeben.

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IMRRS 2021, 0097
BauträgerBauträger
Bauträger verlangt Umsatzsteuererstattung: Bauunternehmer hat Zahlungsanspruch!!

OLG Köln, Beschluss vom 28.08.2018 - 19 U 31/18

Dem Bauunternehmer steht aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung ein Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags zu, wenn er und ein Bauträger bei einem zwischen ihnen vor Erlass des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) abgeschlossenen und durchgeführten Bauvertrag übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers ausgegangen sind, der Bauträger die auf die erbrachten Leistungen des Bauunternehmers entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt hat und sodann Erstattung der Steuer verlangt (Anschluss u. a. an BGH, IBR 2018, 372).

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IMRRS 2021, 0095
BauträgerBauträger
Wer muss für Sonderwünsche bezahlen: Die Erwerber oder der Bauträger?

OLG Köln, Urteil vom 18.12.2019 - 16 U 114/19

Zur Abgrenzung eines "selbständigen Sonderwunschvertrags" ("Handwerker-Sonderwunschvertrag") von einem "scheinselbständigen Sonderwunschvertrag", bei welchem der Erwerber von Wohnungseigentum zwar mit einem Handwerker eine vertragliche Abrede über eine höherwertige Ausstattung trifft und diesem insoweit eine höhere Vergütung als diejenige für eine Standardausführung geschuldet wird, der Grundpreis der Ausstattung jedoch Gegenstand des Bauträgervertrags bleibt.*)

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