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Sachgebiet: Insolvenz und Zwangsvollstreckung

827 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2023

IMRRS 2023, 0989
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Muss sich Factor Kenntnis des Verkäufers zurechnen lassen?

BGH, Urteil vom 25.05.2023 - IX ZR 116/21

Im Rahmen des echten Factorings muss sich der Factor die Kenntnis des Forderungsverkäufers von der Zahlungsunfähigkeit des späteren Insolvenzschuldners oder den die Zahlungsunfähigkeit begründenden Umständen regelmäßig nicht allein wegen der den Forderungsverkäufer treffenden Pflichten zur Unterstützung des Factors bei der Forderungsdurchsetzung und zur Information des Factors über eine Zahlungsunfähigkeit begründende Umstände zurechnen lassen.*)

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IMRRS 2023, 0988
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Anwälte müssen Manager vor Insolvenzgefahr warnen!

BGH, Urteil vom 29.06.2023 - IX ZR 56/22

1. Die Einbeziehung eines Dritten in den Schutzbereich des zwischen Rechtsberater und Mandant geschlossenen Mandatsvertrags ist nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil dem Berater im Verhältnis zum Mandanten nur eine Schutz- oder Fürsorgepflichtverletzung zur Last fällt.*)

2. Die Hinweis- und Warnpflicht des Rechtsberaters bei möglichem Insolvenzgrund kann Drittschutz für den Geschäftsleiter der juristischen Person oder Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit entfalten; Voraussetzung ist ein Näheverhältnis zu der nach dem Mandatsvertrag geschuldeten Hauptleistung.*)

3. In den Schutzbereich des Vertrags bei Verletzung der Hinweis- und Warnpflicht bei möglichem Insolvenzgrund kann auch ein faktischer Geschäftsleiter einbezogen sein.*)

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IMRRS 2023, 1655
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 01.06.2023 - I ZB 108/22

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2023, 0932
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Eingetragenes Inkassounternehmen braucht keine Geldempfangsvollmacht!

BGH, Beschluss vom 05.07.2023 - VII ZB 35/21

§ 753a Satz 1 ZPO ist dahin auszulegen, dass Bevollmächtigte im Sinne des § 79 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 ZPO (in das Rechtsdienstleistungsregister eingetragene Inkassounternehmer) bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das bewegliche Vermögen ihre ordnungsgemäße Bevollmächtigung zum Empfang des vom Gerichtsvollzieher gepfändeten oder seitens des Schuldners an den Gerichtsvollzieher freiwillig gezahlten Geldbetrags (sog. Geldempfangsvollmacht) versichern können; des Nachweises einer Geldempfangsvollmacht durch Vorlage einer entsprechenden Vollmachtsurkunde bedarf es in diesen Fällen nicht.*)

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IMRRS 2023, 0927
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Vollstreckung einer kommunalen Gebührenforderung ohne Dienstsiegel?

BGH, Beschluss vom 01.06.2023 - I ZB 69/22

Bei der Vollstreckung einer kommunalen Gebührenforderung bedarf der elektronisch einzureichende Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Abnahme der Vermögensauskunft nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen keines Dienstsiegels.*)

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IMRRS 2023, 0922
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Auch Altersruhegeld vom Versorgungswerk ist pfändbar!

BGH, Beschluss vom 05.07.2023 - VII ZB 3/20

1. Ansprüche gegen das Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg sind trotz ihrer Unabtretbarkeit grundsätzlich wie Arbeitseinkommen in den Grenzen von §§ 850c ff. ZPO pfändbar (Fortführung von BGH, Beschluss vom 25.08.2004 - IXa ZB 271/03, IBRRS 2004, 3706 = BGHZ 160, 197; Beschluss vom 28.03.2007 - VII ZB 43/06, IBRRS 2007, 2586 = MDR 2007, 907).*)

2. Die mit einer Pfändung verbundene Beschlagnahme erstreckt sich ohne Weiteres auf alle Nebenrechte, die im Fall einer Abtretung oder eines gesetzlichen Forderungsübergangs nach §§ 401, 412 BGB mit auf den neuen Gläubiger übergehen.*)

3. Mit der Pfändung der Ansprüche auf Zahlung des Altersruhegelds gem. § 24 Abs. 1 Nr. 2, § 27 Satzung Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg (Satzung AK BW) für Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft wird das Recht, einen Leistungsantrag nach § 24 Abs. 5 Satzung AK BW - auch rückwirkend - zu stellen, umfasst. Dem steht der sozialrechtlich gebotene Schutz des unpfändbaren Stammrechts eines berufsständischen Altersruhegelds nicht entgegen.*)

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IMRRS 2023, 0898
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
NZB

OLG Rostock, Urteil vom 21.01.2022 - 5 U 121/18

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2023, 0911
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Was im elektronischen Handelsregister steht, ist offenkundig!

BGH, Beschluss vom 24.05.2023 - VII ZB 69/21

Die im Internet über das Gemeinsame Registerportal der Länder (www.handelsregister.de) aus dem elektronisch geführten Handelsregister ersichtliche Eintragung der Verschmelzung zweier Rechtsträger ist eine allgemeinkundige Tatsache i.S.v. § 727 Abs. 1 und 2 ZPO.*)

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IMRRS 2023, 0998
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
IVR

BGH, Beschluss vom 11.05.2023 - V ZR 203/22

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2023, 0706
WohnraummieteWohnraummiete
Wann ist der Besuch von Hunden eine Beherbergung?

LG Duisburg, Beschluss vom 03.01.2023 - 7 T 109/22

Wird dem Mieter die "Beherbergung" von Hunden gerichtlich untersagt, so ist dieser Titel unbestimmt, wenn aus dem Urteil nicht hervorgeht, was unter "Beherbergung" zu verstehen sein soll.

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IMRRS 2023, 0807
ProzessualesProzessuales
Vollstreckungsschutzantrag kann nur ein beim BGH zugelassener Rechtsanwalt stellen

BGH, Beschluss vom 31.01.2023 - VIII ZA 27/22

1. Einen Vollstreckungsschutzantrag beim BGH kann nur ein dort zugelassener Rechtsanwalt stellen, dies gilt auch, wenn der Antragsteller Prozesskostenhilfe begehrt.

2. Ein Vollstreckungsschutzantrag nach § 719 Abs. 2 ZPO hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn der Antragsteller in der Instanz einen Vollstreckungsschutzantrag nach § 712 ZPO gestellt hat. Hieran ändert sich auch dann nichts, wenn das Berufungsgericht fälschlich die Voraussetzungen des § 713 ZPO angenommen hat und eine Abwendungsbefugnis nicht angeordnet hat.

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IMRRS 2023, 0778
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Rücknahme des Widerspruchs führt zur Berichtigung der Insolvenztabelle

BGH, Urteil vom 27.04.2023 - IX ZR 99/22

1. Der Insolvenzverwalter kann nach seiner Wahl die Rücknahme des Widerspruchs gegenüber dem anmeldenden Gläubiger oder aber gegenüber dem Insolvenzgericht erklären.*)

2. Der Insolvenzverwalter muss nach der Rücknahme eines zuvor durch ihn erhobenen Widerspruchs, jedenfalls bei einem vorläufigen Bestreiten, auf eine Berichtigung der Insolvenztabelle hinwirken.*)

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IMRRS 2023, 0777
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Gesetzte Fristen gelten auch gegenüber neuem Verwalter

BGH, Beschluss vom 16.03.2023 - IX ZB 28/22

1. Die von oder gegenüber einem Insolvenz- oder Gesamtvollstreckungsverwalter vorgenommenen Rechtshandlungen bleiben nach seiner Abberufung auch gegenüber dem neu bestellten Verwalter wirksam. Das gilt namentlich für gerichtliche Zustellungen und damit in Lauf gesetzte Fristen.*)

2. Lehnt das Gericht es ab, einen Vergütungsfestsetzungsbeschluss von Amts wegen zu ändern, eröffnet dies kein Rechtsmittel zugunsten eines Beteiligten, für den die Beschwerdefrist gegen diesen Beschluss bereits abgelaufen ist.*)

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IMRRS 2023, 0997
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wg nicht zu ersetzenden Nachteile

BGH, Beschluss vom 10.05.2023 - VIII ZR 23/23

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2023, 0169
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Verzicht auf Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid ist unwiderruflich!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.01.2023 - 13 U 83/22

Der Verzicht auf einen Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid ist eine bestimmende Prozesshandlung, die weder widerruflich noch wegen Willensmängel anfechtbar ist. Dies gilt auch, wenn der Verzicht nicht gegenüber dem Gericht, sondern dem Gegner erklärt wurde und der Gegner sich im Prozess auf den Verzicht beruft.

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IMRRS 2023, 0620
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Beihilfe zur Insolvenzverschleppung durch beurkundenden Notar

LG Lübeck, Beschluss vom 27.03.2023 - 6 Qs 33/22

1. Die Beurkundung durch einen Notar stellt eine berufstypische Handlung dar, was ihrer Qualifizierung als objektive Beihilfehandlung nicht entgegensteht. Die Übertragung sämtlicher Geschäftsanteile auf einen Dritten, wiederholte Wechsel in der Person des Geschäftsführers und Sitzverlegungen sind auf die Vorbereitung einer "Firmenbestattung" hindeutende Indizien, die durch die Beurkundung ermöglicht werden. Die Beurkundung eines Geschäftsanteilskaufvertrags über u. a. die Abtretung von Gesellschaftsanteilen fördert eine zu begehende Insolvenzverschleppung, da ohne die Beurkundung kein faktischer Geschäftsführer bestellt werden kann.

2. Die Kenntnis des beurkundenden Notars von der Vorbereitung einer "Firmenbestattung" der Gesellschaft begründet den hinreichenden Verdacht, dass dieser Kenntnis von einer bevorstehenden Insolvenzverschleppung hatte, da in diesem Rahmen die Begehung von Straftaten gem. § 15a Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Nr. 1 InsO vorhersehbar ist. Das Hilfeleisten zu einer vorbereitenden Handlung ist ausreichend; der Notar muss keine bestimmte Vorstellung von den Einzelheiten der zu begehenden Insolvenzverschleppung haben.

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IMRRS 2023, 0583
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
IVR

LG München I, Beschluss vom 03.02.2022 - 16 T 1095/22

(Ohne)

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IMRRS 2023, 0617
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 03.04.2023 - IX ZR 91/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2023, 0539
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Nur schuldumschaffende Vereinbarung wird Masseverbindlichkeit

BGH, Urteil vom 09.03.2023 - IX ZR 90/22

Eine Vereinbarung zwischen Gläubiger und Insolvenzverwalter über eine Insolvenzforderung kann nur dann eine Masseverbindlichkeit begründen, wenn es sich um eine schuldumschaffende Vereinbarung handelt oder die Vereinbarung zweifelsfrei einen Anspruch auf eine Vorwegbefriedigung aus der Insolvenzmasse begründet.*)

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IMRRS 2023, 0536
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Kein Zwangsgeld bei unterbliebenem Heckenrückschnitt

OLG Frankfurt, Urteil vom 24.03.2023 - 26 W 1/23

Bei dem von einer Schuldnerin vorzunehmenden Rückschnitt einer Bepflanzung handelt es sich um eine vertretbare Handlung, die grundsätzlich der Zwangsvollstreckung nach § 887 ZPO unterliegt.*)

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IMRRS 2023, 0486
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Kann Zessionar den Prozess ohne Zustimmung des Schuldners aufnehmen?

BGH, Urteil vom 16.02.2023 - IX ZR 21/22

Tritt ein Insolvenzgläubiger eine zur Tabelle angemeldete und bestrittene Forderung, über die zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Rechtsstreit anhängig war, nach der Anmeldung ab, so kann der Zessionar den Rechtsstreit auch ohne Zustimmung des Prozessgegners aufnehmen, wenn die Rechtsnachfolge zwischen Zessionar, Prozessgegner und dem Zedenten unstreitig ist und gegenüber dem Insolvenzgericht nachgewiesen, in der Tabelle vermerkt und dem Prozessgegner angezeigt worden ist.*)

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IMRRS 2023, 0473
ImmobilienImmobilien
Bestellung eines Wohnungsrechts am eigenen Grundstück?

BGH, Beschluss vom 02.03.2023 - V ZB 64/21

1. Die Bestellung eines Wohnungsrechts am eigenen Grundstück ist zulässig.*)

2. Sind Grundstückseigentümer und Wohnungsberechtigter personenidentisch, sei es durch eine anfängliche Bestellung des Wohnungsrechts als Eigentümerrecht, sei es durch eine nachträgliche (Wieder-)Vereinigung von Wohnungsrecht und Eigentum in einer Person (§ 889 BGB), muss sich der Wohnungsberechtigte für die Pfändung so behandeln lassen, als habe er es gestattet, die Ausübung des Wohnungsrechts einem anderen zu überlassen; infolgedessen ist ein Eigentümerwohnungsrecht stets pfändbar (Fortführung von Senat, Urteil vom 11.03.1964 - V ZR 78/62, NJW 1964, 1226, insoweit in BGHZ 41, 209 nicht abgedruckt).*)

3. Aufgrund der Pfändbarkeit fällt das Eigentümerwohnungsrecht bei Insolvenz des wohnungsberechtigten Grundstückseigentümers in die Insolvenzmasse. Der Insolvenzverwalter ist befugt, im Rahmen der Verwertung die Löschung des Wohnungsrechts zu bewilligen.*)

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IMRRS 2023, 0388
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Wann hat Gläubiger Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz?

BGH, Beschluss vom 12.01.2023 - IX ZR 71/22

Für die gesetzliche Vermutung der Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners muss der Anfechtungsgegner nicht wissen, dass der Schuldner seine übrigen Gläubiger auch künftig nicht wird befriedigen können.*)

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IMRRS 2023, 0315
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Zur Vergütung des Insolvenzverwalters bei Immobilienverwaltung

LG Dresden, Beschluss vom 22.06.2022 - 5 T 722/21

1. Das Insolvenzgericht hat den Vergütungsantrag selbstständig zu prüfen. Es kann sich aber eines Gutachtens bedienen, um sich über die Entscheidung von Zu- oder Abschlägen eine Meinung zu bilden.

2. In der Regelvergütung ist die Verwaltung von Immobilien grundsätzlich nicht enthalten. Zuschläge sind möglich.

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IMRRS 2023, 0187
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Schwebende Unwirksamkeit von Grundschuldbestellung bei Insichgeschäft wegen Kollusion

OLG München, Urteil vom 28.09.2022 - 7 U 3238/20

Schließt ein nach § 181 BGB Befreiter mit sich selbst oder einem von ihm vertretenen Dritten ein Geschäft zum Nachteil des Vertretenen ab, wäre Rechtsfolge des nach an sich die Nichtigkeit des Vertretergeschäftes wegen Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB). Interessengerechter erscheint aber die Annahme einer schwebenden Unwirksamkeit des Vertretergeschäfts in analoger Anwendung des § 177 BGB.

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IMRRS 2023, 0219
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Einstweilige Einstellung der Räumungsvollstreckung bei Gesundheitsgefahren

BVerfG, Beschluss vom 17.11.2022 - 2 BvR 2013/22

Die aus der Zwangsvollstreckung möglicherweise entstehenden Nachteile für die Gesundheit des dementen und nicht transportfähigen Beschwerdeführers erscheinen mit Blick jedenfalls auf einen mittlerweile vorgelegten Vertrag über die Anmietung einer Ersatzwohnung unverhältnismäßig.

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IMRRS 2023, 0283
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Unentgeltliche Leistung bei Auszahlungen von Scheingewinnen im Schneeballsystem

OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.12.2022 - 3 U 45/21

1. Unentgeltlich ist im Zwei-Personen-Verhältnis eine Leistung, wenn ein Vermögenswert des Verfügenden zugunsten einer anderen Person aufgegeben wird, ohne dass dem Verfügenden ein entsprechender Vermögenswert vereinbarungsgemäß zufließen soll.

2. Eine objektiv unentgeltliche Leistung liegt insbesondere auch bei Auszahlungen von in „Schneeballsystemen“ erzielten Scheingewinnen vor.

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IMRRS 2023, 0282
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Vergütung eines Insolvenzverwalters im Bauinsolvenzverfahren

LG Münster, Beschluss vom 22.07.2022 - 5 T 1570/21

Auch bei Bauinsolvenzen hat der Insolvenzverwalter bei Geltendmachung eines Zuschlags wegen "Bauinsolvenz" seine besonders intensive Inanspruchnahme im Einzelfall konkret darzulegen und zu begründen.*)

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IMRRS 2023, 0184
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Keine über § 66 Abs. 1 ZVG hinausgehende Hinweispflicht des Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren

LG München I, Beschluss vom 11.05.2022 - 16 T 1095/22

Ein offensichtlicher Fehler des Rechtspflegers liegt nicht vor, wenn er im Versteigerungsverfahren auf die Grundbucheintragung hinweist, aber nicht darauf, dass ein im Versteigerungsgutachten erwähntes Nutzungsrecht an einem Stellplatz von der WEG bestritten wird.

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IMRRS 2023, 1000
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nur bei Aussicht auf Erfolg des eingelegten Rechtsmittels

BGH, Beschluss vom 09.02.2023 - V ZA 3/23

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2023, 0231
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckungsschutzantrag muss im ersten Rechtszug gestellt werden!

LG Berlin, Beschluss vom 17.12.2022 - 67 S 278/22

Ein Antrag nach § 718 Abs. 1 ZPO mit dem Ziel, das erstinstanzliche Urteil "nicht vorläufig vollstreckbar" erklären zu lassen, ist nur begründet, wenn der Vollstreckungsschuldner bereits im ersten Rechtszug einen Vollstreckungsschutzantrag gem. § 712 Abs. 1, § 714 Abs. 2 ZPO gestellt hat, den das erstinstanzliche Gericht entweder übergangen oder anderweitig fehlerhaft behandelt hat.*)

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IMRRS 2023, 0237
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Vergütung des Zwangsverwalters für Fortsetzung eines Gewerbebetriebs?

BGH, Beschluss vom 11.01.2023 - V ZB 23/22

Führt der Zwangsverwalter auf dem beschlagnahmten Grundstück einen Gewerbetrieb fort, bemisst sich seine Vergütung gemäß § 19 Abs. 1 ZwVwV nach Zeitaufwand. Eine Abrechnung auf der Grundlage eines Prozentsatzes der erzielten Einnahmen und der nicht eingezogenen Forderungen scheidet demgegenüber aus. § 18 Abs. 1 ZwVwV gilt nur bei der Nutzung des Grundstücks durch Vermieten und Verpachten und findet bei der Fortführung eines Gewerbebetriebs keine entsprechende Anwendung.*)

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IMRRS 2023, 0217
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Sind Miteigentümer bei Zwangsversteigerung Beteiligte?

BGH, Beschluss vom 22.09.2022 - V ZB 8/22

1. In dem Verfahren über die Zwangsversteigerung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück sind die Eigentümer der übrigen Miteigentumsanteile nicht schon wegen ihrer Stellung als Miteigentümer als Beteiligte i.S.v. § 9 Nr. 1 ZVG anzusehen.*)

2. Die übrigen Miteigentümer sind aber nach § 9 Nr. 1 ZVG Beteiligte, wenn für sie oder ihren jeweiligen Miteigentumsanteil ein Recht an dem zu versteigernden Miteigentumsanteil im Grundbuch eingetragen ist (etwa ein Grundpfandrecht, ein Vorkaufsrecht oder eine Regelung nach § 1010 BGB), oder wenn ihre aus dem Grundbuch ersichtlichen rechtlichen Interessen ausnahmsweise ihre Beteiligung gebieten; das ist etwa dann der Fall, wenn eine Gesamtgrundschuld auf allen Miteigentumsanteilen lastet (Fortführung von Senat, IVR 2018, 144).*)

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IMRRS 2023, 0216
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Straftat ist kein Arrestgrund!

LG München I, Urteil vom 19.01.2023 - 31 S 2971/22

1. Ein Arrestbefehl und die Eintragung einer Arresthypothek als Sicherungshypothek auf dem Grundeigentum des Arrestbeklagten setzen gem. § 917 Abs. 1 ZPO einen Arrestgrund voraus. Es muss zu besorgen sein, dass - nach dem objektiven Standpunkt eines verständigen, gewissenhaft prüfenden Menschen - ohne dessen Verhängung die Vollstreckung des Urteils vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde.

2. Es besteht regelmäßig kein Arrestgrund, wenn das dem Arrestanspruch zu Grunde liegende Verhalten eine vorsätzliche strafbare Handlung darstellt, die sich gegen das Vermögen des Arrestgläubigers richtet (Anschluss an OLG Hamm, Urteil vom 16.08.2006 - 20 U 84/06, NJW-RR 2007, 388; entgegen OLG München, Urteil vom 27.09.2021 - 3 U 3242/21, BeckRS 2021, 28915).

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IMRRS 2023, 0210
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Drohende Obdachlosigkeit muss Schuldner hinnehmen!

AG Wuppertal, Beschluss vom 19.09.2022 - 43 M 2411/22

Die Ausnahmevorschrift des § 765a ZPO ist eng auszulegen. Eine drohende Obdachlosigkeit muss der Schuldner hin­nehmen. Der Einwand, einen Vermieter zu finden, der auch den Hund des Schuldners akzeptiert, ist unbeachtlich. Not­falls muss das Tier vorübergehend oder dauerhaft in einem Tierheim untergebracht werden.

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IMRRS 2023, 0218
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Einstellung der Zwangsräumung

LG Verden, Beschluss vom 17.10.2022 - 6 T 88/22

(ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2023, 0180
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vereinigung von Grundstückseigentum und Inhaberschaft an Grundschuld in einer Person

LG Stuttgart, Urteil vom 16.11.2022 - 27 O 56/22

1. Vereinigen sich Grundstückseigentum und Inhaberschaft an einer Grundschuld in einer Person, so erlöschen Ansprüche auf rückständige Zinsen und Nebenleistungen auch dann, wenn über das Vermögen des Eigentümers das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.*)

2. Der Eigentümer kann Zinsansprüche aus einer Eigentümergrundschuld für den Zeitraum einer angeordneten Zwangsverwaltung auch in einem späteren Zwangsversteigerungsverfahren geltend machen, soweit die Zinsansprüche nicht aus der Teilungsmasse des Zwangsverwaltungsverfahrens erfüllt sind (entgegen RG, Urteil vom 5. April 1905 - V 454/04, RGZ 60, 359, 362).*)

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IMRRS 2023, 0170
Beitrag in Kürze
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Zwangsräumung trotz konkreter Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners?

LG Traunstein, Beschluss vom 16.05.2022 - 4 T 1275/21

1. Die Einstellung der Räumungsvollstreckung scheidet aus, wenn der Gesundheitsgefahr durch ärztliche Maßnahmen begegnet werden kann.

2. Auch eine Unterrichtung der zuständigen Sicherheitsbehörden (Landratsamt) über die Zurückweisung/Nichteinstellung kann genügen.

3. Zum (geringen) Schutzbedürfnis des verschwiegenen Mitbesitzers.

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IMRRS 2023, 0582
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 13.12.2022 - VIII ZR 96/22

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2023, 0581
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung

BGH, Beschluss vom 16.11.2022 - XII ZB 100/22

1. Der Schutz des räumlich-gegenständlichen Bereichs der Ehe und der grundsätzlich bis zur Rechtskraft der Scheidung fortbestehende Charakter der ehelichen Immobilie als Ehewohnung gebieten es nicht, eine Teilungsversteigerung der Ehegattenimmobilie in der Trennungszeit ohne eine Abwägung der beiderseitigen Interessen generell als unzulässig anzusehen (Fortführung von BGH, Urteil vom 14. März 1962 - IV ZR 253/61, BGHZ 37, 38 = NJW 1962, 1244). (Rn. 28)*)

2. Die schutzwürdigen Belange des teilungsunwilligen Ehegatten werden durch ein Schrankensystem aus materiell-rechtlichen Einwendungen nach §§ 1365, 1353 Abs. 1 Satz 2, 242 BGB, die im Drittwiderspruchsverfahren geltend zu machen sind, und vollstreckungsschützenden Vorschriften im Teilungsversteigerungsverfahren nach § 180 Abs. 2 und 3 ZVG, § 765 a ZPO gewahrt. (Rn. 29)*)

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IMRRS 2023, 0032
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Darf Insolvenzverwalter sonstige Rechte verwerten?

BGH, Urteil vom 27.10.2022 - IX ZR 145/21

Das Recht des Insolvenzverwalters, bewegliche Sachen, an denen ein Absonderungsrecht besteht, und zur Sicherheit abgetretene Forderungen des Schuldners zu verwerten, erstreckt sich nicht auf sonstige Rechte.*)

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IMRRS 2023, 0030
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Muss anwaltlicher Insolvenzverwalter beA nutzen?

BGH, Beschluss vom 24.11.2022 - IX ZB 11/22

Ein anwaltlicher Insolvenzverwalter ist jedenfalls dann zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen an das Gericht verpflichtet, wenn er Rechtsmittel im Insolvenzverfahren einlegt.*)

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IMRRS 2022, 1677
ImmobilienImmobilien
Testamentarische Verfügung zu Grundstücksverkauf als Teilungsverbot

OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.02.2022 - 11 U 7/21

1. Eine testamentarische Verfügung, nach welcher ein in den Nachlass fallendes Grundstück nur bei Einstimmigkeit aller Miterben verkauft werden darf, ist als Teilungsverbot auszulegen.

2. Dieses Teilungsverbot steht einer Aufhebung der Erbengemeinschaft durch die von einem Miterben beantragte Teilungsversteigerung entgegen.

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Online seit 2022

IMRRS 2022, 1652
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Räumungstitel ist auch ein Vergleich!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.05.2022 - 8 U 130/21

1. Auf Geschäftsraummietverhältnisse findet § 940a Abs. 2 ZPO keine (analoge) Anwendung.*)

2. Räumungstitel i.S.v. § 940 Abs. 2 ZPO ist auch ein Vergleich, der in einem Gerichtsverfahren zu Stande gekommen ist, in welchem der Kläger die Räumung und Herausgabe der Mieträume beantragt hat.*)

3. Die Räumung von Gewerberaum gegen einen im Räumungstitel nicht genannten Dritten durch einstweilige Verfügung kommt in Betracht, wenn der Mieter die Vollstreckung mithilfe von missbräuchlich eingesetzten Untermietern verhindern oder verzögern will und die besondere Eilbedürftigkeit nach Maßgabe der §§ 935, 940 ZPO glaubhaft gemacht wird.*)

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IMRRS 2022, 1612
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Mangelnde Form eines Vollstreckungsauftrags

AG Lörrach, Beschluss vom 25.08.2022 - 1 M 300/22

Der schriftsätzlich eingereichte Auftrag stellt kein "Nullum" dar, der keine Kosten auslöst. Zwar konnte er, da er nicht auf dem vorgeschriebenen elektronischen Wege erteilt worden war, nicht beachtet werden und damit insoweit keine Wirkung entfalten. Dies bedeutet jedoch nicht dass es sich hierbei um ein unbeachtliches "Nullum" handelt und hierdurch keine Kosten entstehen. Vielmehr handelt es sich um eine Prozesshandlung, über die mangels Einhaltung der Formvorschriften zu entscheiden ist.

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IMRRS 2022, 1599
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Zwangsvollstreckung in ein durch Arrestvollziehung gesichertes Grundstück

OLG Bremen, Beschluss vom 12.09.2022 - 3 W 13/22

1. Auch die Staatsanwaltschaft selbst hat - wie andere Gläubiger - wegen § 111h Abs. 2 S.1 StPO kein Recht auf die Eintragung einer weiteren Sicherungshypothek in das Grundbuch, wenn das Grundstück bereits durch eine Sicherungshypothek aufgrund einer Arrestvollziehung durch die Staatsanwaltschaft gesichert ist.*)

2. § 111h Abs. 2 S.1 StPO dient der Sicherung des grundsätzlichen Vorrangs der Verletzten vor anderen Gläubigern und der Gleichbehandlung der Tatgeschädigten.*)

3. Die Vorschrift soll darüber hinaus, im Hinblick auf das Erlöschen des Sicherungsrechts nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (gem. § 111i Abs. 1 S.1 StPO), verhindern, dass durch Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen zwischen der Arrestvollziehung und der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Absonderungsrechte einzelner Gläubiger entstehen, die die Vermögensmasse zu Lasten der Verletzten schmälern.*)

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IMRRS 2022, 1641
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Wann liegt vorweggenommene Befriedigung vor?

BGH, Urteil vom 10.11.2022 - IX ZR 160/21

Eine den insolvenzanfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruch ausschließende vorweggenommene Befriedigung kann auch dann anzunehmen sein, wenn die vorinsolvenzliche Rückführung des in anfechtbarer Weise erlangten Gegenstands oder dessen Werts in das Vermögen des Schuldners mit dem Willen zur Erfüllung eines anderen, auf ein und dieselbe Leistung gerichteten Anspruchs erfolgt (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 25.01.2018 - IX ZR 299/16, Rz. 10 ff., IBRRS 2018, 0668).*)

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IMRRS 2022, 1639
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Kündigung aus wichtigem Grund bei Insolvenz zulässig!?

BGH, Urteil vom 27.10.2022 - IX ZR 213/21

1. Eine insolvenzabhängige Lösungsklausel ist unwirksam, wenn der insolvenzabhängige Umstand für sich allein die Lösung vom Vertrag ermöglicht und die Lösungsklausel in Voraussetzungen oder Rechtsfolgen von gesetzlichen Lösungsmöglichkeiten abweicht, ohne dass für diese Abweichungen bei objektiver Betrachtung ex ante zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Grundlage der wechselseitigen Interessen der Parteien berechtigte Gründe bestehen (Ergänzung BGH, IBR 2013, 278).*)

2. Solche berechtigten Gründe können sich bei insolvenzabhängigen Lösungsklauseln allgemein aus einer insolvenzrechtlich gerechtfertigten Zielsetzung oder zu Gunsten eines Sach- oder Dienstleistungsgläubigers ergeben. Hingegen ist eine insolvenzabhängige Lösungsklausel zu Gunsten eines Geldleistungsgläubigers regelmäßig unwirksam.*)

3. Vereinbaren die Parteien eines Schülerbeförderungsvertrags, dass eine Kündigung aus wichtigem Grund zulässig ist, ist die Klausel, dass der vom Erbringer der Leistungen gestellte Insolvenzantrag als wichtiger Grund gilt, wirksam, wenn der Besteller bei einer typisierten, objektiven Betrachtung ex ante zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein berechtigtes Interesse daran hatte, mit der Vereinbarung eines Insolvenzereignisses als wichtigem Grund Vorsorge für eine allgemein bei Schülerbeförderungsverträgen mit einem Insolvenzfall einhergehende besondere Risikoerhöhung zu treffen.*)

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IMRRS 2022, 1565
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Keine Räumungsfrist nach gerichtlichem Räumungsvergleich

AG Seligenstadt, Beschluss vom 06.09.2022 - 1 C 76/22

Eine Antragsbewilligung kommt bei nachträglich geänderten Umständen nur in Betracht, wenn der Räumungsschuldner diese bei Vergleichsabschluss ohne grobes Verschulden nicht vorhergesehen hat.

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IMRRS 2022, 1610
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Ersteher kann sich nicht auf Sicherungsvertrag berufen

OLG München, Urteil vom 20.07.2022 - 7 U 6031/20

Der Ersteher eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung, der aus einer bestehen gebliebenen Grundschuld dinglich (hier auf Zinszahlungen) in Anspruch genommen wird, kann dem Grundschuldgläubiger grundsätzlich keine Einreden entgegensetzen, die sich aus dem zwischen dem früheren Eigentümer (Sicherungsgeber) und dem Gläubiger (Sicherungsnehmer) abgeschlossenen Sicherungsvertrag ergeben (Anschluss an BGH, BeckRS 2003, 5078). Dies gilt auch dann, wenn ein Miterbe des Sicherungsgebers den weiteren Miterben, der das Grundstück im Wege der Teilungsversteigerung erwirbt, nach Übertragung der Grundschuld durch den Sicherungsgeber im Wege der Abtretung auf die ungeteilte Erbengemeinschaft auf Duldung der Zwangsvollstreckung wegen dinglicher Zinsen in Anspruch nimmt.

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