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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Pacht

99 Entscheidungen insgesamt

Online seit 25. März

IMRRS 2024, 0337
Beitrag in Kürze
PachtrechtPachtrecht
Kündigungsgründe können frei vereinbart werden!

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.01.2024 - 3 U 207/22

1. Es ist zulässig, das für Mietverträge aller Art in § 543 BGB geregelte außerordentliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund im Mietvertrag zu präzisieren. Materiell kann das außerordentliche Kündigungsrecht durch eine Spezifikation der wichtigen, zur Kündigung berechtigenden Gründe präzisiert werden. Die Parteien können frei vereinbaren, welche Umstände zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen (BeckOGK BGB, § 314 Rz. 25). Auf die Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung kommt es dann nicht mehr an.

2. § 314 Abs. 3 BGB findet auf die fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses nach §§ 543, 569 BGB keine Anwendung. Die fristlose Kündigung ist für das Mietrecht abschließend - vom Gesetzgeber bewusst - in §§ 543, 569 BGB ohne Verweis auf § 314 Abs. 3 BGB geregelt worden, so dass eine Anwendung des § 314 Abs. 3 BGB ausgeschlossen ist (BGH, IMR 2016, 402).

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Online seit 13. März

IMRRS 2024, 0332
PachtrechtPachtrecht
Vollstreckbarkeit bei Pachtverhältnissen

OLG Celle, Urteil vom 16.05.2023 - 2 U 37/23

§ 708 Nr. 7 ZPO ist im Wege richterlicher Rechtsfortbildung auch auf Pachtverhältnisse anzuwenden.*)

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Online seit 31. Januar

IMRRS 2024, 0136
Beitrag in Kürze
PachtrechtPachtrecht
Auch Unter-Unterpächter muss Pachtsache an Verpächter herausgeben

OLG München, Urteil vom 26.01.2023 - 14 U 766/19

1. Auch wenn die Gebrauchsüberlassung an den Dritten nicht unmittelbar durch den Pächter, sondern durch dessen Unterpächter erfolgt ist, liegt ein Überlassen der Pachtsache durch den Pächter an einen Dritten i.S.v. § 546 Abs. 2 BGB vor. Der Anspruch richtet sich gegen jeden Dritten, der die Miet-/Pachtsache (dauerhaft) nutzt und sein Besitzrecht vom Mieter/Pächter ableitet.

2. Nach Sinn und Zweck des § 546 Abs. 2 BGB, dem Vermieter einen unmittelbar Zugriff auf einen besitzenden Dritten zu ermöglichen, ist ein Anspruch auch anzuerkennen, wenn mehrere Untermietverhältnisse hintereinander geschaltet sind. Gleiches gilt, wenn der Unterpächter die Sache einem Dritten zur Nutzung überlässt, ohne eine diesbezügliche vertragliche Regelung zu treffen.

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Online seit 23. Januar

IMRRS 2024, 0132
MietrechtMietrecht
Herausgabe nach Kündigung eines Kleingartenpachtvertrages

OLG Brandenburg, Urteil vom 07.11.2023 - 3 U 120/22

ohne amtliche Leitsätze

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Online seit 18. Januar

IMRRS 2024, 0086
Mit Beitrag
PachtrechtPachtrecht
Vorzeitige Rückgabe der Pachtsache: Keine Bereicherungsansprüche

KG, Beschluss vom 26.10.2023 - 8 U 94/22

1. Gibt der Mieter/Pächter nach unwirksamer Kündigung des Vermieters/Verpächters die Räume vorzeitig an diesen zurück, sind Bereicherungsansprüche des Mieters/Pächters nach § 813 Abs. 2 BGB ausgeschlossen. Der Rückgabeanspruch nach § 546 BGB begründet eine betagte Verbindlichkeit. Er entsteht nicht aufschiebend bedingt oder aufschiebend befristet mit dem Ende des Miet-/Pachtverhältnisses, sondern bereits mit Abschluss des Vertrags und Übergabe an den Mieter/Pächter.*)

2. Zur Umdeutung der Kündigungserklärung des Verpächters in ein Angebot auf Abschluss eines Aufhebungsvertrags.*)

3. Zur Anwendung von § 814 BGB, wenn der Pächter sich entschließt, eine als unwirksam erkannte Kündigung des Verpächters zu befolgen.*)

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Online seit 11. Dezember 2023

IMRRS 2023, 1573
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nutzungsuntersagung: Campingplatz

VG Düsseldorf, Urteil vom 31.08.2023 - 28 K 744/22

(Ohne amtliche Leitsätze)

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Online seit 1. Dezember 2023

IMRRS 2023, 1523
PachtrechtPachtrecht
Kündigung eines Pachtvertrages über ein Lichtspieltheater

LG München I, Urteil vom 11.08.2023 - 34 O 7322/20

1. Bruchteilseigentümer können ein Pachtverhältnis über das gemeinschaftliche Grundstück wirksam mit Stimmenmehrheit kündigen, wenn sich die Kündigung als Maßnahme einer ordnungsgemäßen Verwaltung gem. § 745 Abs. 1 S. 1 BGB darstellt (vgl. BGH BeckRS 2010, 28445 Rn. 20).

2. Die Ordnungsmäßigkeit einer Maßnahme ist aus objektiver Sicht zu beurteilen. Dabei ist der Standpunkt eines vernünftig und wirtschaftlich denkenden Beurteilers entscheidend.

3. Liegt ein gültiger Mehrheitsbeschluss (§ 745 Abs. 1 S. 2 BGB) vor, verleiht dieser den im Außenverhältnis tätigen Gemeinschaftern die notwendige Vertretungsmacht, um den Beschluss zu vollziehen (vgl. BGH BeckRS 2010, 28445 Rn. 20 aE).

4. Die Kündigung des Pachtvertrags über ein Kino führt zu keiner – der einstimmigen Beschlussfassung vorbehaltenen – wesentlichen Veränderung des gemeinschaftlichen Grundstücks gem. § 745 Abs. 3 S. 1 BGB, da es den Gemeinschaftern unbenommen bleibt, lediglich den Betreiber des Kinos zu wechseln, sodass die betreffenden Räume wieder so verpachtet werden können, dass das Grundstück nicht wesentlich verändert wird.

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Online seit 2023

IMRRS 2023, 1458
PachtrechtPachtrecht
Vereinshütte ist nur Scheinbestandteil!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.06.2023 - 13 W 2/23

Werden von einem (Vor-)Mieter/Pächter Baulichkeiten auf dem von ihm genutzten Grundstück eingebracht und mit diesem fest verbunden, so spricht eine Vermutung dafür, dass dies mangels besonderer Vereinbarungen in seinem Interesse nur für die Dauer des Miet- bzw. Pachtverhältnisses und damit nur zu einem vorübergehenden Zweck i.S.v. § 95 BGB geschehen sollte mit der Folge, dass diese Sachen als bloße "Scheinbestandteile" nicht gem. §§ 93, 94 BGB in das Eigentum des Grundstückseigentümers, sondern im Eigentum des Mieters oder Pächters verbleiben.

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IMRRS 2023, 1446
PachtrechtPachtrecht
Anwendbarkeit mietrechtlicher Gewährleistungsansprüche auf den Jagtpachtvertrag?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.08.2023 - 24 U 64/22

1. Die Grundsätze zur Störung der Geschäftsgrundlage gem. § 313 Abs. 1 BGB sind bei einem Jagdpachtvertrag (§§ 581 ff. BGB) nicht anwendbar, wenn das Revier als eine Eigenschaft bestimmte Wildarten aufweisen soll.*)

2. Ein Jagdpachtvertrag umfasst das Jagdausübungsrecht als Rechtspacht, für welche die mietrechtlichen Gewährleistungsregelungen entsprechend gelten (Anschluss an BGH, Urteil vom 20.02.2008 - III ZR 200/07, Rz. 9, IMRRS 2008, 0552).*)

3. Ein Jagdpachtvertrag ist gem. § 11 Abs. 4 Satz 1 BJagdG schriftlich abzuschließen. Die Schriftform bezieht sich auf den gesamten Vertragsinhalt einschließlich aller Nebenabreden.*)

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IMRRS 2023, 1370
PachtrechtPachtrecht
Zahlung rückständiger Pacht

OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.05.2023 - 2 U 97/22

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2023, 1116
PachtPacht
Pachtvertrag muss bei Marktbeherrschung diskriminierungsfrei vergeben werden!

OLG Frankfurt, Urteil vom 25.07.2023 - 11 U 71/22 (Kart)

1. Aus § 19 Abs. 2 Nr. 1, § 20 Abs. 1 GWB folgt weder ein Anspruch auf Fortsetzung des bisherigen Vertragsverhältnisses zu unveränderten Konditionen noch ein Anspruch auf ein Angebot zum Abschluss eines Folgevertrages zu nichtdiskriminierenden Bedingungen (Anschluss an BGH, Beschluss vom 27.09.2022 - KZB 75/21, IBRRS 2022, 3690 = IMRRS 2022, 1631).*)

2. Im Falle der diskriminierungsfrei oder Abhängigkeit folgt aus § 33 Abs. 1, 2 i.V.m. § 19 Abs. 2 Nr. 1, § 20 Abs. 1 GWB jedoch ein Anspruch, an der Neuvergabe diskriminierungsfrei, d. h. zu fairen und objektiven Bedingungen, beteiligt zu werden.*)

3. Bei Prüfung einer unternehmensbedingten Abhängigkeit ist nur auf die heutigen Gegebenheiten abzustellen. Andere Erwägungen können nur im Rahmen der Prüfung einer unbilligen Behinderung oder einer ohne sachlichen Grund erfolgenden Andersbehandlung gleichartiger Unternehmen Berücksichtigung finden.*)

4. Es verstößt gegen § 1 GWB, den Folgevertrag mit demjenigen Bewerber abzuschließen, der aufgrund seiner durch den Vertragsschluss weiter gestärkten Marktstellung gegenüber Dritten höhere Preise durchsetzen wird, als andere Bewerber.*)

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IMRRS 2023, 0803
PachtrechtPachtrecht
Zahlungsverzug wegen rückständiger Betriebskostenvorauszahlungen?

OLG Rostock, Urteil vom 09.02.2023 - 3 U 22/21

1. Die Kündigungstatbestände des § 543 Abs. 2 BGB sowie das Mahnungserfordernis nach § 543 Abs. 3 BGB können vertraglich modifiziert werden.*)

2. Die Kündigung nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB kann nicht auf den Verzug mit Betriebskostennachzahlungen oder der Zahlung der Kaution gestützt werden.*)

3. In die Berechnung des der Kündigung zu Grunde gelegten Zahlungsrückstandes werden nicht nur rückständige Nettomieten, sondern auch Betriebskostenvorauszahlungen sowie die zu zahlende Umsatzsteuer einbezogen.*)

4. Bei der Bestimmung des die Kündigung begründenden Zahlungsverzuges bleiben Betriebkostenvorauszahlungen, waren sie bei Entstehung des kündigungsbegründenden Zahlungsverzuges vorhanden, zu berücksichtigen, auch wenn zwischenzeitlich Abrechnungsreife eingetreten ist. Die aus dem Schuldnerverzug folgenden Rechte bleiben dem Vermieter grundsätzlich auch nach dem Eintritt der Abrechnungsreife erhalten. Etwas Anderes kann nur dann gelten, wenn der Verzug sich allein auf Betriebskostenvorauszahlungen stützt, für welche bei Erreichen des erforderlichen Zahlungsrückstandes bereits Abrechnungsreife eingetreten ist.*)

5. Zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung muss der eine Kündigung begründende Zahlungsverzug vollständig beseitigt werden. Es genügt nicht, dass durch entsprechende Zahlungen der Rückstand der Gestalt verkürzt wird, dass nunmehr eine fristlose Kündigung nicht mehr gerechtfertigt wäre. Die einmal zum Zeitpunkt des Vorliegens der Kündigungsvoraussetzungen gerechtfertigte Kündigung verliert ihre Wirkung nur in den im Gesetz vorgesehenen Fällen. § 543 Abs. 2 Satz 2 BGB verlangt den vollständigen Ausgleich des Rückstandes vor Zugang.*)

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IMRRS 2022, 1655
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mitgefangen, mitgehangen: Drogendealender Sohn ist Kündigungsgrund!

LG München I, Beschluss vom 03.07.2022 - 14 T 7020/22

1. Eine Straftat kann hinreichenden Bezug zum Mietverhältnis haben, wenn sie innerhalb des Mietobjekts begangen wird, was insbesondere bei der Aufbewahrung von Betäubungsmitteln zu bejahen ist.

2. Ein hinreichender Bezug zum Mietverhältnis kann nicht nur dann bestehen, wenn eine der Mietvertragsparteien der Straftäter ist. Vielmehr kann das Mietverhältnis ebenso betroffen sein, wenn die Straftat von einem Familienangehörigen, (engen) Freund, Untermieter oder Hausbewohner verwirklicht wird.

3. Demnach kann der Vermieter fristlos kündigen, wenn der Sohn des Mieters aus der Wohnung heraus in erheblichem Maße Handel mit Marihuana betreibt.

4. Allein für die Stellung eines Antrags auf Gewährung einer Räumungsfrist nach § 721 Abs. 1 ZPO kann Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden.

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IMRRS 2023, 0443
Mit Beitrag
PachtrechtPachtrecht
Jede Kündigung ist gerichtlich überprüfbar

LG Stuttgart, Urteil vom 16.12.2022 - 20 O 256/21

1. Die Ausübung einer Kündigung ist, auch wenn vertraglich festgelegt ist, dass eine Kündigung jederzeit ohne Nennung von Gründen mit einer Frist von drei Monaten erfolgen kann, anhand der allgemeinen Vorschriften, insbesondere anhand §§ 241 Abs. 1, 242 BGB überprüfbar.

2. Einer ausgesprochenen Kündigung kann daher die Einwendung des Rechtsmissbrauches entgegengehalten werden, was deren Wirksamkeit entgegensteht. Die Rechtsausübung ist dabei missbräuchlich, wenn ihr kein schutzwürdiges Eigeninteresse zu Grunde liegt.

3. Der Eintritt einer dritten Person in ein Vertragsverhältnis erfordert die Zustimmung der Vertragsparteien.

4. Der Mieter darf sich Hilfspersonen bedienen. Es obliegt dem Mieter, ob er dazu dritte Personen im Sinne eines Arbeitsverhältnisses anstellt oder mit diesen dritten Personen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründet.

5. Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen. Diese kann auch konkludent erteilt werden.

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IMRRS 2023, 0373
PachtrechtPachtrecht
Rückbau sonst endet Pachtvertrag: Nach Ende kein Anspruch auf Rückbau mehr

OLG Brandenburg, Urteil vom 14.02.2023 - 3 U 90/21

1. Wird eine positive Feststellungsklage als unbegründet abgewiesen, dann wird damit das Nichtbestehen des Rechtsverhältnisses festgestellt, auf das sie sich bezieht.

2. Werden Baulichkeiten von einem Pächter auf dem von ihm genutzten Grundstück eingebracht und mit diesem fest verbunden, so spricht eine Vermutung dafür, dass dies mangels besonderer Vereinbarungen nur in seinem Interesse und für die Dauer des Pachtvertrags und damit nur zu einem vorübergehenden Zweck geschehen sollte mit der Folge, dass diese eingebrachten Sachen als bloße Scheinbestandteile nicht in das Eigentum des Grundstückseigentümers übergehen, sondern als bewegliche Sachen im Eigentum des Pächters verbleiben.

3. Grundsätzlich umfasst die Rückgabe der Pachtparzelle neben der Übergabe des unmittelbaren Besitzes an dem Grundstück auch die Entfernung von Baulichkeiten, Anlagen, Einrichtungen und Anpflanzungen, die der Pächter eingebracht oder von seinem Vorpächter übernommen hat, soweit diese nicht vereinbarungsgemäß vom Verpächter oder vom nachfolgenden Pächter übernommen werden.

4. Haben die Parteien die Verpflichtung des Unterpächters zum Rückbau der Laube und dem Abriss der weiteren Baulichkeiten als Auflage zum Unterpachtvertrag - also als eine Nebenbestimmung zum Unterpachtvertrag - vereinbart und die Nichterfüllung dieser Verpflichtung mit einer auflösenden Bedingung für den Unterpachtvertrag sanktioniert, so ist mit der Beendigung des Unterpachtvertrags der Anspruch auf Rückbau und Abriss aus der Zusatzvereinbarung entfallen.

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IMRRS 2023, 0371
ProzessualesProzessuales
Bestreiten mit Nichtwissen kann erfolglose Nachforschungen voraussetzen!

KG, Urteil vom 23.02.2023 - 8 U 39/21

1. Ein Bestreiten mit Nichtwissen kann erfolglose Nachforschungen bei einem früheren gesetzlichen Vertreter voraussetzen (wie BGH, Urteil vom 19.04.2001 - I ZR 238/98, IBRRS 2001, 0205 = IMRRS 2001, 0141).*)

2. Eine zweitinstanzlich vorgetragene Tatsache, die zur Überzeugung des Berufungsgerichts urkundlich belegt ist, ist ebenso wie eine unstreitige Tatsache über die Fallgruppen des § 531 Abs. 2 Satz 1 ZPO hinaus zu berücksichtigen.*)

3. § 9 Abs. 1 Nr. 4 BKleingG berechtigt nicht zu Vorratskündigungen.*)

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IMRRS 2022, 1233
PachtrechtPachtrecht
Weder Krankheit noch Lockdown rechtfertigen Kündigung eines Pachtvertrags

OLG Zweibrücken, Urteil vom 02.09.2022 - 7 U 57/21

1. Ein Nachlassgläubiger hat bis zur Teilung des Nachlasses die Wahl, ob er die Miterben als Gesamtschuldner (§ 2058 BGB) in Anspruch nimmt oder ob er von ihnen (lediglich) die Befriedigung aus dem ungeteilten Nachlass in Form der Gesamthandsklage (§ 2059 Abs. 2 BGB) verlangt.

2. Ein Pachtvertrag kann vom Pächter nicht wegen seines schlechten Gesundheitszustandes außerordentlich gekündigt werden.

3. Auch die Corona-Pandemie und die damit zusammenhängenden behördlichen Einschränkungen bieten keinen Grund für eine außerordentlichen Grund eines Gaststättenpachtvertrags.

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IMRRS 2023, 0074
WohnraummieteWohnraummiete
Mit gewerblicher Weitervermietung einverstanden: § 565 BGB greift!

LG Heidelberg, Urteil vom 04.08.2022 - 5 S 72/21

1. Es genügt für das Tatbestandsmerkmal "Soll" in § 565 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn der Vermieter mit der möglichen Weitervermietung als Wohnung einverstanden ist und deshalb mit einem Vertragseintritt gem. § 565 BGB rechnen muss.

2. Der Erwerber muss zumindest versuchen, sich die erforderliche Kenntnis über Art, Umfang und Rechtsgrundlage der bestehenden Nutzungsverhältnisse bezüglich des zu erwerbenden bzw. des erworbenen Objekts beim Verkäufer zu verschaffen.

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IMRRS 2023, 0090
MietrechtMietrecht
Anwendung des Berliner Mietspiegels 2021

LG Berlin, Urteil vom 07.09.2022 - 64 S 99/21

1. Der Berliner Mietspiegel 2021 durfte gemäß Art. 229 § 50 Abs. 1 Satz 2 EGBGB als Fortschreibung des am 31. Dezember 2019 existierenden Mietspiegel 2019 in entsprechender Anwendung von § 558d Abs. 2 BGB auf den Vierjahreszeitraum des § 558 Abs. 2 Satz 1 BGB a. F. bezogen werden und darf gemäß Art. 229 § 50 Abs. 2 Satz 1 EGBGB vom Zeitpunkt seiner Veröffentlichung an bis zu zwei Jahre lang angewendet werden (Anschluss LG Berlin - 65 S 189/21 -, Urt. v. 24.05.2022, GE 2022, 690 ff. und LG Berlin - 66 S 47/22 -, Urt. v. 20.07.2022, GE 2022, 842 ff.).*)

2. Einer Erklärungsfrist nach § 283 ZPO bedarf es nicht, wenn die darlegungspflichtige Partei rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung auf ihre Darlegungslast hingewiesen worden ist und sich im Termin ungeachtet ihrer persönlichen Ladung deswegen nicht im erforderlichen Detail zu den tatsächlichen Vorgängen erklären kann, weil sie ihre Prozessbevollmächtigten nach § 141 Abs. 3 ZPO bevollmächtigt hat, statt selbst an den Vorgängen beteiligte Mitarbeiter als informierte und bevollmächtigte Vertreter zu entsenden.*)

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IMRRS 2023, 0037
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Corona-Lockdown: Doch keine Vertragsanpassung?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.2022 - 1 U 30/22

Die Anpassung der Zahlungsverpflichtungen kommt nicht in Betracht, wenn dem Mieter unter Abwägung aller Umstände einschließlich der vertraglichen Risikoverteilung ein unverändertes Festhalten am Vertrag zuzumuten ist (hier: betreffend den Fall, dass Vertragsgegenstand nicht nur die Überlassung einer Immobilie, sondern auch die Überlassung eines eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs ist).

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IMRRS 2023, 0012
MietrechtMietrecht
Anspruch auf Zustimmung zu zukünftigen Mieterwechseln

LG Berlin, Urteil vom 13.10.2022 - 65 S 151/21

Auch die Bezeichnung als Wohngemeinschaft besagt allein nichts darüber, ob nach dem - dem Vermieter zur Kenntnis gelangten - Willen der Mieter die Mitbewohner jederzeit austauschbar sein sollen und hiermit auch zu rechnen ist.

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Online seit 2022

IMRRS 2022, 1157
PachtrechtPachtrecht
Nicht genehmigte Erhöhung des Daches einer Kleingartenlaube rechtfertigt Kündigung

OLG Schleswig, Urteil vom 29.06.2022 - 12 U 137/21

1. Vorstandsmitglieder eines Vereins bleiben im Regelfall nach der Satzung auch nach Ablauf ihrer Amtszeit solange im Amt, bis ein neuer Vorstand durch eine Mitgliederversammlung ordnungsgemäß gewählt ist und das Amt angenommen hat.*)

2. Nach der Lehre von der fehlerhaften Organstellung bleibt auch eine eventuell satzungswidrige Bestellung eines Vorstandsmitglieds eines Vereins wirksam vom Beginn der tatsächlichen Amtsausübung bis zur Geltendmachung des Mangels, zu der ein Widerruf der Bestellung oder eine Amtsniederlegung durch das Vorstandsmitglied erforderlich ist. Bis zur Beendigung des fehlerhaften Organverhältnisses ist das Vorstandsmitglied als wirksam bestellt anzusehen. Die von ihm vorgenommenen Rechtshandlungen wirken für und gegen den Verein.*)

3. Die rechtliche Wirksamkeit von Vereinsmaßnahmen muss innerhalb angemessener, jedenfalls aber beschränkter Zeit einer Klärung zugeführt werden (vgl. BGH, NJW 1973, 235; KG, OLGZ 1971, 480). Die Treuepflicht des Mitglieds gebietet ihm, eine beabsichtigte Klage gegen Vereinsmaßnahmen mit zumutbarer Beschleunigung zu erheben. Unterlässt das Mitglied dies, kann der Verein annehmen, dass das Mitglied die Vereinsmaßnahme akzeptieren und nicht mehr dagegen vorgehen wolle. Einer gleichwohl später erhobenen Klage steht dann der Einwand der Verwirkung des Klagerechts entgegen (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 02.04.2008 - 1 U 450/07).*)

4. Die ohne Genehmigung erfolgte Erhöhung des Daches einer Kleingartenlaube von 2,50 m auf 5 m widerspricht den kleingärtnerischen Zwecken und rechtfertigt damit nach Abmahnung eine Kündigung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BKleingG wegen einer "nicht unerheblichen Pflichtverletzung". Die Höhe der Laube ist zwar im Gesetz nicht geregelt; Höhenbegrenzungen ergeben sich aber bereits aus der (kleingärtnerischen) Funktion der Laube im Zusammenhang mit den baurechtlichen Zulässigkeitsbestimmungen. Lauben dürfen keine Höhe haben, die sie nach landesrechtlichen Vorschriften dazu geeignet macht, zum dauernden Wohnen genutzt zu werden (BVerwG, DÖV 1984, 855; OLG Hamm, BeckRS 2008, 5436).*)

5. Der Pächter kann sich demgegenüber auch nicht auf Bestandsschutz seiner bereits im Hinblick auf die Grundfläche zu großen Laube berufen. Ein Bestandsschutz - sei es gem. § 18 BKleingG oder gem. § 242 BGB aus Treu und Glauben - deckt keinen Umbau des Daches von 2,50 m auf 5 m Höhe. Entscheidend zur Wahrung des Bestandsschutzes bei Umbauarbeiten ist, dass die Identität der vorhandenen Laube erhalten bleibt. Kennzeichen dieser Identität sind u. a. Standort, Bauvolumen, Zweckrichtung und ein adäquates Verhältnis zwischen dem ursprünglichen Gebäude und den Instandhaltungsmaßnahmen dergestalt, dass das ursprüngliche Gebäude als die Hauptsache erscheint (vgl. Mainczyk/Nessler, Bundeskleingartengesetz, 12. Aufl., § 18, Rz. 4).*)

6. Einen Anspruch auf einer Laube in der gewünschten Höhe kann ein Pächter gegebenenfalls. aus dem sog. vereinsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz haben (OLG Hamm, Urteil vom 13.11.2007 - 7 U 22/07). Diesbezüglich kann sich ein Pächter darauf berufen, dass er Gleichbehandlung mit anderen Pächtern beanspruchen kann, die ebenfalls "höhere Häuser" haben. Der Grundsatz hindert den Verpächter aber nicht daran, seine Grundsätze zur Gestattung übergroßer Lauben zu einem bestimmten Zeitpunkt zu ändern und von da an alle Laubenbesitzer dahingehend gleichzubehandeln, dass neue Umbauanträge mit Überschreitung des Flächenmaßes/Verfehlung der kleingärtnerischen Nutzung nicht mehr geduldet werden.*)

7. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BKleingG verlangt keine Abwägung, wenn die sachlichen Voraussetzungen der Vorschriften ("Verstoß gegen Verbot baulicher Anlagen ohne Genehmigung", "Fortsetzung einer nicht unerheblichen Pflichtverletzung trotz Abmahnung") vorliegen. Dies hat seinen Grund darin, dass es sich nicht - wie bei § 543 BGB, § 594e BGB, § 8 Nr. 2 BKleingG - um eine fristlose Kündigung handelt. Dementsprechend benötigt die von einem Verpächter ausgesprochene ordentliche Kündigung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BKleingG weder eine nachhaltige Störung der Kleingärtnergemeinschaft noch die Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Vertragsverhältnisse für den Verpächter (so auch Mainczyk/Nessler, a.a.O., § 9 Rz. 6).*)

8. Die Kündigung ist gem. § 9 Abs. 2 BKleingG nur für den 30. November eines Jahres zulässig und hat im Fall des hier gegebenen § 9 Abs. 1 Nr. 1 BKleingG spätestens am dritten Werktag im August des entsprechenden Jahres zu erfolgen.*)

9. Die Rückgabe der Pachtparzelle gem. §§ 581 Abs. 2, 546 Abs. 1 BGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BKleingG umfasst nach der Rechtsprechung grundsätzlich - wenn nicht der Pachtvertrag etwas anderes regelt - neben der Übergabe des unmittelbaren Besitzes an dem Grundstück auch die Entfernung von Baulichkeiten, Anlagen, Einrichtungen und Anpflanzungen, die der Pächter eingebracht oder von seinem Vorpächter übernommen hat, soweit diese nicht vereinbarungsgemäß vom Verpächter oder vom nachfolgenden Pächter übernommen werden (vgl. BGH, Urteil vom 01.04.2013 - III ZR 249/12; NJW 1981, 2569; NJW-RR 1994, 847 m.w.N.). Darauf, ob die Baulichkeiten, Anlagen, Einrichtungen und Anpflanzungen der kleingärtnerischen Nutzung dienen oder nicht, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an (vgl. BGH, Urteil vom 01.04.2013 - III ZR 249/12).*)

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IMRRS 2022, 1495
Mit Beitrag
PachtrechtPachtrecht
Verpächter muss kein Bestandsverzeichnis erstellen

AG Paderborn, Urteil vom 09.06.2022 - 51a C 32/22

Den Verpächter trifft keine einklagbare Pflicht auf Erstellung eines Bestandsverzeichnisses. Dies gilt auch im Fall eigenmächtiger Räumung.

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IMRRS 2022, 1391
Mit Beitrag
PachtrechtPachtrecht
Abschluss einer Mietkautionsversicherung als Mietsicherheit?

OLG Hamm, Urteil vom 27.05.2022 - 30 U 15/22

Der Mieter, der als Mietsicherheit eine selbstschuldnerische Bürgschaft zu stellen hat, genügt dieser Verpflichtung durch Abschluss einer Mietkautionsversicherung dann nicht, wenn die danach vereinbarte Bürgschaft hinter den im Mietvertrag verabredeten Anforderungen an die Bürgschaft zurück bleibt und zudem von laufenden (hier jährlichen) Zahlungen der Versicherungsprämie des Mieters abhängig ist.*)

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IMRRS 2022, 1382
PachtrechtPachtrecht
Herausgabe einer Landpachtsache

OLG Naumburg, Beschluss vom 19.02.2020 - 2 U 129/19

Da gemäß § 589 Abs. 1 der Pächter ohne Erlaubnis des Verpächters nicht berechtigt ist, die Nutzung der Pachtsache einem Dritten zu überlassen, ist eine Vertragsklausel, wonach der Pächter berechtigt ist, die Pachtsache in Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder Juristische Personen zur Bewirtschaftung einzubringen, dahin auszulegen, dass der Pächter selbst hieran beteiligt sein muss.

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IMRRS 2022, 1070
Mit Beitrag
PachtrechtPachtrecht
Vermietung von Wohnraum "pro Matratze" sittenwidrig

OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.05.2022 - 2 W 45/21

1. Die Vermietung von Wohnraum "pro Matratze" ist sittenwidrig und damit nichtig.

2. Das Pachtverhältnis kann wegen Verwahrlosung der Pachtsache wirksam fristlos gekündigt werden.

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IMRRS 2022, 1042
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwert einer Klage auf Berichtigung des Grundbuchs?

OLG Schleswig, Beschluss vom 11.08.2022 - 5 W 20/22

Für die Höhe des Streitwerts einer Klage auf Berichtigung des Grundbuchs ist die Höhe des Interesses des Klägers und nicht der Wert des Grundstücks entscheidend.

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IMRRS 2022, 0831
GewerberaummieteGewerberaummiete
Corona-bedingte Schließungen sind kein Mietmangel

LG Düsseldorf, Urteil vom 24.11.2021 - 21 O 124/21

Betriebsbeschränkungen durch die hoheitlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sind kein Sachmangel der Mietsache i.S.d. § 536 Abs. 1 BGB.

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IMRRS 2022, 0825
PachtrechtPachtrecht
Auslegung einer Fristenregelung zur Erhöhung des Pachtzinses

AG Schwerin, Urteil vom 03.09.2021 - 19 XV 5/21

Die Formulierung „nach jeweils zwei Pachtjahren“ ist nicht so auszulegen, dass nur alle zwei Jahre eine Erhöhung erfolgen kann. Einer solchen Auslegung steht § 593 Abs. 5 BGB entgegen.

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IMRRS 2022, 0791
PachtrechtPachtrecht
Auch fristlose Kündigung eines Kleingartens muss innerhalb von drei Monaten erfolgen

OLG München, Urteil vom 19.08.2021 - 32 U 3372/17

1. Erfasst ein einheitlicher Pachtvertrag mehrere rechtlich selbstständige Grundstücke und werden diese Grundstücke sodann an mehrere Personen veräußert, so bilden die mehreren Erwerber eine Verpächtergemeinschaft. Für eine spätere Kündigung des Pachtverhältnisses gilt der Grundsatz der Einheitlichkeit des Pachtverhältnisses, so dass die Kündigung durch alle Erwerber erklärt werden muss.

2. Eine außerordentliche fristlose Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses muss binnen angemessener Frist erfolgen. Diese Frist muss auch bei einer Kündigung eines Kleingartens innerhalb von drei Monaten erfolgen (Anschluss an BGH, IMR 2010, 1031 - nur online).

3. Es liegt i.d.R. nicht mehr die nach § 1 BKleingG geschützte Kleingartennutzung vor, wenn mehr als 2/3 der Fläche mit Zierpflanzen bepflanzt sind.

4. Gemäß § 3 Abs. 2 BKleingG ist im Kleingarten eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche zulässig, die Herstellung und Unterhaltung von Ver- und Entsorgungsanlagen und -einrichtungen (Anschluss an das Elektrizitäts-, Gas- und Fernwärmenetz; Abwasserbeseitigungsanlagen; Telefonanschluss etc.) und das Anbringen ortsfester Heizvorrichtungen (Kamin, Schornstein) sind dabei nicht erlaubt, eine Wasserversorgung ist demgegenüber zulässig.

5. Eine Unterkellerung von Lauben ist nur zulässig, wenn dieser nicht dem Aufenthalt von Menschen dient, sondern der Lagerung von Gartenfrüchten.

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IMRRS 2022, 0479
PachtrechtPachtrecht
Die Geister, die ich rief ....

LG Itzehoe, Urteil vom 19.02.2021 - 7 O 217/20

Wer behauptet, ihm sei der Geist der Mutter des Vermieters erschienen und habe ihm gesagt, dass dieser sie ermordet habe, und dies auch noch der Polizei meldet, dem kann fristlos gekündigt werden.

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IMRRS 2022, 0706
PachtrechtPachtrecht
Räumung und Herausgabe des Pachtobjekts

OLG München, Urteil vom 10.03.2022 - 14 U 4154/19

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2022, 0677
PachtrechtPachtrecht
Umwandlung von Gründland in Ackerland während der Pachtzeit

OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2021 - 101 U 2/20 Lw

1. Ein öffentlich-rechtlicher Ackerstatus, der dadurch entstanden ist, dass der Pächter während der Pachtzeit Grünland in Ackerland umgebrochen und sodann als Ackerland genutzt hat, steht jedenfalls dann nach Beendigung des Pachtverhältnisses dem Verpächter zu, wenn der Pächter bei Begründung des Ackerstatus keine eigenen Flächen in Dauergrünland umgewandelt hatte.*)

2. Der Pächter kann unter diesen Umständen vom Verpächter die Übertragung des Ackerstatus bzw. die Verpflichtung gegenüber der Landwirtschaftsbehörde zur Umwandlung von Ackerflächen des Verpächters in Dauergrünland nicht verlangen, weil der auf einer Änderung öffentlich-rechtlicher Vorschriften beruhende Ackerstatus als Mehrwert der Pachtflächen grundsätzlich dem Verpächter zugewiesen ist.*)

3. In derartigen Fällen ist ohne besondere zusätzliche Anhaltspunkte für eine ergänzende Vertragsauslegung in Bezug auf den Ackerstatus kein Raum.*)

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IMRRS 2022, 0602
PachtrechtPachtrecht
Nutzungsentschädigung mindestens so hoch wie letzte Pacht

OLG Köln, Beschluss vom 04.04.2022 - 22 U 191/21

1. Der Verpächter kann nach Beendigung des Mietverhältnisses für die Dauer der Vorenthalten die zuletzt vereinbarte Pacht stets ungeachtet des Verhältnisses, in dem die gezogenen oder ziehbaren Nutzungen zu denen des Gesamtjahres stehen, als Mindestentschädigung nach § 584b Satz 1 BGB verlangen.*)

2. Eine Anpassung der seitens des Pächters nach § 584b Satz 1 BGB zu leistenden Nutzungsentschädigung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage kommt jedenfalls dann von vorneherein nicht in Betracht, wenn sich die zur Grundlage des Vertrags gewordenen Umstände erst nach der Beendigung des Pachtvertrags schwer wiegend verändert haben.*)

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IMRRS 2022, 0555
Mit Beitrag
PachtrechtPachtrecht
Alle zwei Jahre = frühestens nach zwei Jahren!

OLG Rostock, Urteil vom 26.04.2022 - 14 U XV 7/21

Eine Pachtzinsanpassungsklausel, nach der jeder Vertragspartner "nach jeweils zwei Pachtjahren" eine Pachtzinsanpassung verlangen kann, ist unter Berücksichtigung einer vorrangigen Interessenlage der Parteien an einer (rechts-)wirksamen Vereinbarung in Übereinstimmung mit den in § 593 BGB normierten Anforderungen dahingehend auszulegen, dass "nach frühestens zwei Jahren" ein Anpassungsbegehren geltend gemacht werden kann.*)

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IMRRS 2022, 0489
PachtrechtPachtrecht
Sicherungsanordnung für laufende Miete

LG Landshut, Beschluss vom 03.03.2021 - 53 O 3087/20

Eine Sicherungsanordnung ist begründet, wenn die Klage hohe Aussicht auf Erfolg hat. Die erforderlichen besonderen Nachteile können auch darin liegen, dass es dem Vermieter nicht möglich ist, ohne die Zahlungen für das Grundstück aufgenommene Darlehen zu befriedigen.

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IMRRS 2022, 0389
Mit Beitrag
PachtrechtPachtrecht
Pflicht zur Instandhaltung und -setzung einer Heizungsanlage auf Pächter übertragbar

LG Augsburg, Urteil vom 13.10.2021 - 95 O 2323/20

1. Während allgemein unter Instandhaltungs- bzw. Wartungskosten die Kosten, die zur Erhaltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen und sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen, verstanden werden, umfassen die Instandsetzungskosten bzw. die Kosten der Ersatzbeschaffung die Kosten aus Reparatur und Wiederbeschaffung.

2. Die Verpflichtung zur Instandhaltung und auch zur Instandsetzung einer Pachtsache ist im Grundsatz Teil der Gebrauchsgewährungspflicht des Verpächters. Durch eindeutige Regelungen in einem Individualvertrag kann diese Pflicht jedoch auf den Pächter übertragen werden, dies insbesondere im gewerblichen Bereich.

3. Pachtet der Pächter die gesamte Anlage alleine, ist es ebenfalls zulässig, Instandsetzungspflichten und die daraus resultierenden Kosten formularmäßig auf den Pächter zu übertragen.

4. Nicht mit § 307 BGB zu vereinbaren wäre eine Übertragung der Erhaltungslast an "Dach und Fach". Die Begrifflichkeit "Dach und Fach" ist gesetzlich nicht definiert. Gemeint ist damit die Erhaltung der Dachsubstanz der tragenden Gebäudeteile, also der äußeren Hülle des Pachtobjekts. Klassischerweise sind mit der Bezeichnung "Dach und Fach" alle Arbeiten am Mauerwerk des Gebäudes gemeint. Die Heizanlage gehört nicht zu den tragenden Teilen eines Gebäudes.

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IMRRS 2022, 0445
PachtrechtPachtrecht
Pachtzinsnachforderung zulässig trotz Lockdown der Gaststätte?

LG Bonn, Urteil vom 03.02.2021 - 1 O 40/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2022, 0292
PachtrechtPachtrecht
Geschäftswertfestsetzung bei Verlängerungsverlangen nach § 595 Abs. 6 BGB

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.03.2022 - 13 W 7/22 Lw

1. Der Geschäftswert eines Verlängerungsverlangens gemäß § 595 Abs. 6 BGB bestimmt sich nach § 36 Abs. 1, § 52 Abs. 1 und 2 GNotKG. Es kommt weder eine entsprechende Anwendung des § 48 GNotKG noch des § 41 Abs. 1 GKG in Betracht (entgegen OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.07.2019 - 101 W 4/19, Rn. 74 zu § 41 Abs. 1 GKG).*)

2. Der Geschäftswert richtet sich gemäß § 52 Abs. 1 GNotKG nach dem Verkehrswert des Nutzungsrechts. Die zuletzt zwischen den Parteien vereinbarte Jahrespacht spiegelt regelmäßig den Wert des Nutzungsrechts wider.*)

3. Grundsätzlich ist für die Geschäftswertbestimmung gemäß § 52 Abs. 2 GNotKG die Jahrespacht entsprechend der Dauer der beantragten Verlängerung in Jahren zu vervielfachen. Soweit der Beginn der Verlängerung wegen der in einem Parallelprozess zu klärenden Frage der Wirksamkeit einer Kündigung noch offen ist, kann gemäß § 36 Abs. 1 GNotKG nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des prognostischen Ausgangs des Parallelrechtsstreits für den Zeitraum zwischen Pachtende bei unterstellt wirksamer Kündigung und vertraglich vereinbartem Pachtende der Geschäftswert herabgesetzt werden. Bei offenem Ausgang des Parallelrechtsstreits ist es angemessen, den Geschäftswert für diesen Zeitraum auf 50% zu reduzieren. Dies ist der Fall, solange der Parallelrechtsstreit nicht entscheidungsreif ist in der Instanz, die über den Geschäftswert entscheidet.*)

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IMRRS 2022, 0257
PachtrechtPachtrecht
Begehren nach verpachteter Kleingartenparzelle

OLG Brandenburg, Urteil vom 08.02.2022 - 3 U 31/16

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2022, 0030
PachtrechtPachtrecht
Pachtobjekt kann durch Verweis auf Anlagen bestimmt werden

OLG Naumburg, Urteil vom 06.05.2020 - 2 U 205/19

1. Es stellt im Hinblick auf die Vorschrift des § 585a BGB keinen Verstoß gegen die Schriftform des Landpachtvertrags dar, wenn der Pachtgegenstand durch Verweis auf die "Anlage 1" bestimmt und der Vertragsurkunde eine "Anlage zum Pachtvertrag" mit der Auflistung aller verpachteten Grundstücke beigeheftet wird.*)

2. Der Pachtpreis in einem Landpachtvertrag ist hinreichend bestimmbar, wenn er als Jahrespachtzins und differenziert zwischen Ackerland und Grünland jeweils in Euro je Bodenpunkt und Hektar angegeben wird; das gilt auch dann, wenn in der Auflistung der verpachteten Grundstücke lediglich die Nutzungsart und die Flächengröße, nicht aber die jeweiligen Bodenpunktzahlen angegeben sind. Die Ermittlung der Bodenpunktzahl eines Grundstücks ist objektiv möglich und bedarf keiner weiteren Willensbetätigung der Vertragsparteien.*)

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IMRRS 2022, 0050
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Keine pauschale Reduzierung für gewerbliche Mietzahlungen im Lockdown

LG Köln, Urteil vom 22.12.2021 - 15 O 201/21

Nach § 313 Abs. 1 BGB kann bei einem Wegfall der Geschäftsgrundlage Vertragsanpassung verlangt werden, wobei dies eine Einzelfallbetrachtung fordert, so dass sich eine pauschale Reduzierung der Pacht alleine aufgrund der pandemie-bedingten Beschränkungen verbietet.

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IMRRS 2022, 0029
PachtrechtPachtrecht
Teilidentität zwischen Verpächter und Veräußerer genügt nicht für § 566 BGB

OLG Naumburg, Urteil vom 06.05.2020 - 2 U 28/20

1. Eine Teilidentität zwischen dem Verpächter und dem Veräußerer eines landwirtschaftlichen Grundstücks genügt im Hinblick auf den Bestand des Landpachtvertrages nicht für eine unmittelbare Anwendung der Grundsätze nach §§ 593b i.V.m. 566 Abs. 1 BGB; eine entsprechende Anwendung findet nur unter besonderen Voraussetzungen statt.*)

2. Der Pächter ist vor dem Herausgabeverlangen des neuen Eigentümers nach § 985 BGB auch dann nicht geschützt, wenn im Kaufvertrag auf das Landpachtverhältnis hingewiesen worden ist und der Erwerber gegenüber dem Veräußerer erklärt hat, dass er das Pachtverhältnis übernehmen werde.*)

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Online seit 2021

IMRRS 2021, 1420
PachtrechtPachtrecht
Räumung und Herausgabe einer Veranstaltungsimmobilie

OLG Schleswig, Urteil vom 10.11.2021 - 12 U 19/21

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2021, 1283
PachtrechtPachtrecht
Kleingarten darf nicht nur der Erholung dienen!

AG Brandenburg, Urteil vom 29.10.2021 - 31 C 288/20

1. Dem Verpächter eines Grundstücks soll auch während der Pachtzeit die Möglichkeit haben, auf die Einhaltung des vertragsgemäßen Gebrauchs hinzuwirken. Hierfür steht ihm ein Unterlassungsanspruch gegen einen vertragswidrigen Gebrauch des Pächters zu, wobei der Anspruch auch ohne entsprechende ausdrückliche Regelung aus den vertraglichen Vereinbarungen zum Gebrauchszweck folgen kann. Er ist dem Eigentumsanspruch des § 1004 BGB nachgebildet; hier kommt es jedoch nur darauf an, dass der Pächter einen vertragswidrigen Gebrauch der Pachtsache trotz einer Abmahnung des Verpächters fortsetzt. Dem Eigentümer des Grundstücks steht dieses Recht erst dann zu, wenn er in den streitbefangenen Pachtvertrag eingetreten ist.

2. Das Wesensmerkmal des Kleingartens ist zunächst die Nutzung fremden Landes. Als Nutzung steht die Gartennutzung, nicht jedoch die bauliche Nutzung im Vordergrund. Notwendigerweise beinhaltet die kleingärtnerische Nutzung die Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf; nur Dauerkulturen oder eine überwiegende Nutzung zu Erholungszwecken reichen für eine kleingärtnerische Nutzung nicht aus (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.10.2008 - 2 A 5.08; OVG Hamburg, 04.11.1999 - 2 E 29/96, NVwZ-RR 2001, 83).

3. Der Anspruch des Verpächters gegen den Pächter auf Unterlassung des vertragswidrigen Gebrauchs der Kleingartenparzelle verjährt während des laufenden Pachtverhältnisses im Übrigen solange nicht, solange die zweckwidrige Nutzung andauert (BGH, IMR 2019, 110).

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IMRRS 2021, 1102
Mit Beitrag
PachtPacht
Kündigungsgrund Corona?

OLG Frankfurt, Urteil vom 17.09.2021 - 2 U 147/20

1. Die in den Hessischen Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus im Frühjahr 2020 angeordneten Beschränkungen für Gaststätten begründen auch im Pachtverhältnis keinen zur Minderung führenden Mangel der gepachteten Gewerberäume und keine Unmöglichkeit der von dem Verpächter geschuldeten Leistung. Das Fruchtziehungsrecht des Pächters führt zu keiner abweichenden Beurteilung.*)

2. Durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie kann die Geschäftsgrundlage auch eines Pachtvertrages schwerwiegend gestört sein, wenn die Vertragsparteien sie bei Abschluss des Vertrages nicht bedacht haben. Der Pächter ist aber nicht berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.*)

3. Gibt der Pächter den Geschäftsbetrieb auf, bevor die Betriebsbeschränkungen Auswirkungen auf seine Geschäfte zeigen konnten, ist eine Anpassung der Pacht über § 313 Abs. 1 BGB regelmäßig nicht möglich.*)

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IMRRS 2021, 1189
PachtPacht
Räumung und Herausgabe von Kleingartengrundstücken

AG Hannover, Urteil vom 15.10.2021 - 548 C 2891/21

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2021, 1151
PachtPacht
Fälligkeit von Pachtzinsen - Rechnungserteilung

OLG Schleswig, Urteil vom 22.07.2021 - 60 L U 1/20

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2021, 1083
PachtPacht
Umwandlung von Grünland in Ackerland

OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2021 - 101 U 2/20

1. Ein öffentlich-rechtlicher Ackerstatus, der dadurch entstanden ist, dass der Pächter während der Pachtzeit Grünland in Ackerland umgebrochen und sodann als Ackerland genutzt hat, steht jedenfalls dann nach Beendigung des Pachtverhältnisses dem Verpächter zu, wenn der Pächter bei Begründung des Ackerstatus keine eigenen Flächen in Dauergrünland umgewandelt hatte.*)

2. Der Pächter kann unter diesen Umständen vom Verpächter die Übertragung des Ackerstatus bzw. die Verpflichtung gegenüber der Landwirtschaftsbehörde zur Umwandlung von Ackerflächen des Verpächters in Dauergrünland nicht verlangen, weil der auf einer Änderung öffentlich-rechtlicher Vorschriften beruhende Ackerstatus als Mehrwert der Pachtflächen grundsätzlich dem Verpächter zugewiesen ist.*)

3. In derartigen Fällen ist ohne besondere zusätzliche Anhaltspunkte für eine ergänzende Vertragsauslegung in Bezug auf den Ackerstatus kein Raum.*)

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IMRRS 2021, 0955
Mit Beitrag
PachtPacht
Instandhaltung kann dem Pächter per AGB auferlegt werden!

LG Köln, Urteil vom 28.06.2021 - 7 O 247/19

1. Schadensersatzansprüche wegen vertraglich übernommener und nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen sind als Schadensersatz statt der Leistung zu behandeln.

2. Schadensersatzansprüche wegen Beschädigungen der Mietsache sind als Verletzung einer Nebenpflicht des Mieters zu behandeln.

3. Die Verpflichtung zur Instandsetzung und Instandhaltung kann bei der Gewerberaummiete formularmäßig auf den Mieter übertragen werden, soweit sie sich auf Schäden beschränkt, die dem Mietgebrauch oder der Risikosphäre des Mieters zuzuordnen sind.

4. Soweit dem Pächter auch noch auferlegt wird, das Objekt bei Beendigung des Vertrags "bezugsfertig" zu übergeben, folgt daraus kein Summierungseffekt, der die Unwirksamkeit der Klausel begründet.

5. Eine Vorteilsausgleichung findet nicht statt, wenn diese auf einer Verzögerung bzw. Unterlassung der vertraglich geschuldeten Mängelbeseitigung beruht.

6. Auch wenn eine Reparatur nur zur Herstellung des ordnungsgemäßen Zustands führt, findet eine Vorteilsausgleichung nicht statt.

7. Die Rückgabe von Räumen an den Verpächter setzt regelmäßig voraus, dass ihm die Schlüssel dazu ausgehändigt werden und der Pächter die darin von ihm untergebrachten Einrichtungsgegenstände entfernt. Bleiben erhebliche Teile des Mobiliars zurück, ist die Rückgabe nicht vollzogen.

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