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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Sachverständige

1252 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2007

IMRRS 2007, 1483
SachverständigeSachverständige
Privatgutachten: Kosten erstattungsfähig ohne Vorlage?

OLG München, Beschluss vom 06.03.2007 - 11 W 1117/07

Im Kostenfestsetzungsverfahren sind die Kosten für die Erstellung eines Privatgutachtens nur erstattungsfähig, wenn das Gutachten im Rechtsstreit vorgelegt worden ist und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung war.

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IMRRS 2007, 1472
SachverständigeSachverständige
Wann liegt Befangenheit vor?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.06.2007 - 21 W 19/07

Zu der Frage, wann ein Sachverständiger befangen ist.

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IMRRS 2007, 1382
SachverständigeSachverständige
Verfahrensrecht - Kostenerstattung für Privatgutachten

BVerwG, Beschluss vom 16.11.2006 - 4 KSt 1003.06

Die Kosten für die Einholung eines Privatgutachtens, das im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und für die Klage im Verfahren der Hauptsache betreffend einen (hier: luftverkehrsrechtlichen) Planfeststellungsbeschluss Bedeutung erlangt hat, sind im Rahmen der Kostenfestsetzung grundsätzlich dem Hauptsacheverfahren zuzuordnen.*)

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IMRRS 2007, 1339
SachverständigeSachverständige
Privater Sachverständiger: Vergütung ohne Gutachtenvertrag?

AG Diez, Urteil vom 27.12.2006 - 8 C 296/06

Teilt der Sachverständige auf eine ihm privat angetragene Bitte um die Erstellung eines Gutachtens mit, er werde zu einem bestimmten Stundensatz zunächst Untersuchungen vor Ort durchführen, ferner müsse vor Erstellung seines Gutachtens ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden, erhält er, wenn es nicht zur Vertragsunterzeichnung kommt, auch keine Bezahlung für seine durchgeführten Untersuchungen.

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IMRRS 2007, 1246
SachverständigeSachverständige
Privater Sachverständiger: „Differenzvergütungsklausel“

AG Wuppertal, Urteil vom 03.08.2006 - 97 C 138/06

Ein Sachverständiger, der mit dem privaten Auftraggeber vereinbart, dass bei seiner Zeugenladung zu dem Begutachtungsgegenstand dieser Auftraggeber die Differenz zwischen dem vereinbarten Honorar und dem vom Gericht bezogenen Geld bezahlt, kann im Falle einer Ladung diese Zusatzvergütung unabhängig von seiner Vernehmung und auch für eine Vorbereitungszeit verlangen.

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IMRRS 2007, 1218
SachverständigeSachverständige
Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18.04.2007 - 5 W 90/07-29

Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen kann sich daraus ergeben, dass er zu erkennen gibt, einzelne Beweisthemen für verfehlt zu halten und dass er außerdem abweichende Gutachten deshalb abgelehnt, weil sie von Angestellten aus dem Lager einer Partei „Ergebnis orientiert“ erstellt worden seien.*)

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IMRRS 2007, 1206
SachverständigeSachverständige
Neutralität trotz harter Kritik an der Tätigkeit?

OLG Naumburg, Beschluss vom 10.10.2006 - 10 W 72/06

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein gerichtlich bestellter Sachverständiger auch bei harter Kritik an seiner Tätigkeit durch eine Partei seine Neutralität und sachliche Unabhängigkeit bewahrt.*)

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IMRRS 2007, 1120
SachverständigeSachverständige
Entzug der Bestellung wegen persönlicher Insolvenz?

VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 13.04.2007 - 9 L 201/07

Eine Bestellungskörperschaft darf gegenüber dem von ihr bestellten und vereidigten Sachverständigen, der ihr seine Insolvenz nicht sogleich offenbart, den Widerruf der Bestellung aussprechen.

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IMRRS 2007, 1117
SachverständigeSachverständige
Gutachtervergütung bei grob fahrlässiger Unverwertbarkeit?

OLG Rostock, Beschluss vom 14.02.2007 - 4 W 17/06

Dem Sachverständigen steht kein Anspruch auf Vergütung zu, wenn er grob fahrlässig die Unverwertbarkeit seines Gutachtens verschuldet hat und er nicht vor Erstellung des Gutachtens mitgeteilt hat, dass er die erforderliche Bewertung nicht vornehmen kann.

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IMRRS 2007, 0969
SachverständigeSachverständige
Sohn erläutert Gutachten des Vaters: Befangen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.04.2007 - 5 W 1/07

Kann ein Sachverständiger aus Altergründen sein im selbständigen Beweisverfahren erstattetes Gutachten im anschließenden Hauptverfahren nicht erläutern oder ergänzen, kann das Gericht als weiteren Sachverständigen den am Gutachten beteiligten Sohn mit dieser gutachterlichen Aufgabe beauftragen.

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IMRRS 2007, 0961
BauvertragBauvertrag
Mangel: Nachweis einer Geräuschbelästigung

OLG Brandenburg, Urteil vom 21.02.2007 - 13 U 1/05

Um festzustellen, ob es bei Windgeräuschen und Schallbelästigung bei Niederschlägen in Dachgeschossräumen um einen Dachfehler handelt, ist der Beregnungsversuch durch Aufbringen von Wasser mittels eines Wasserschlauchs keine brauchbare Untersuchungsmethode.

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IMRRS 2007, 0909
SachverständigeSachverständige
Kein Honorar für Erläuterung der Rechnung!

OLG Koblenz, Beschluss vom 29.11.2006 - 14 W 692/06

Gibt ein gerichtlicher Sachverständiger auf eine Kostenansatzerinnerung, mit der seine Rechnung beanstandet wird, eine die Rechnungspositionen erläuternde Stellungnahme ab, ist der dafür erforderliche Aufwand nicht gesondert zu vergüten.*)

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IMRRS 2007, 0908
SachverständigeSachverständige
Rückerstattung der Vergütung

OLG Koblenz, Beschluss vom 12.04.2007 - 14 W 258/07

1. Wird die Stellungnahme eines gerichtlichen Sachverständiger zu seiner Rechnung trotz fehlenden Rechtsgrundes von der Staatskasse honoriert, ist der Sachverständige in entsprechender Anwendung von § 812 BGB zur Rückzahlung verpflichtet.*)

2. Der Rückerstattungsanspruch ist nicht dadurch in Frage gestellt, dass der Sachverständige zuvor im Erinnerungsverfahren gegen den Ansatz seiner Kosten vom Gericht zur Erläuterung der Rechnung aufgefordert wurde und dabei auch ergänzend zu den Fachfragen seines Gutachtens Stellung genommen hat.*)

3. Dass das Gericht im Erinnerungsverfahren gegen den Kostenansatz ohne die Rechnungserläuterung durch den Sachverständigen einen zweiten Sachverständigen auf Kosten der Staatskasse mit der Rechnungsprüfung hätte beauftragen müssen, steht der Rückerstattungspflicht ebenfalls nicht entgegen.*)

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IMRRS 2007, 0903
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Beiziehung von Baugenehmigungsunterlagen?

LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 08.06.2006 - 7 OH 5425/04

Ein gerichtlicher Sachverständiger ist grundsätzlich weder berechtigt noch verpflichtet, sich Urkunden - z.B. Baugenehmigungsunterlagen - zu verschaffen, die sich im Besitz Dritter befinden.

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IMRRS 2007, 0799
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - SV-Ablehnung nach ausführlicher Befassung mit Gutachten?

OLG Naumburg, Beschluss vom 13.10.2006 - 10 W 79/06

Befasst sich eine Partei zunächst schriftliche ausführlich mit inhaltlichen Fragen eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens, ist ein über eine Woche später bei Gericht eingegangenes Ablehnungsgesuch verspätet.*)

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IMRRS 2007, 0795
SachverständigeSachverständige
Begegnung auf Fachkongressen als Befangenheitsgrund?

OLG München, Beschluss vom 27.10.2006 - 1 W 2277/06

1. Allein die Begegnung auf Fachkongressen, der wissenschaftliche Austausch in gemeinsamen fachlichen Arbeitsgemeinschaften oder die Mitarbeit bei größeren universitären Forschungsprojekten lassen für sich genommen nicht den Rückschluss zu, ein Sachverständiger habe nicht mehr die nötige Distanz zur kritischen Beurteilung der Tätigkeit eines Kollegen.*)

2. Der Sachverständige ist kein Jurist, von dem erwartet werden kann, dass er bei der Beurteilung, welche Anknüpfungstatsachen dem Gutachten zugrunde zu legen sind oder wie weit sein Gutachtensauftrag reicht, keine Fehler macht, zumal wenn es sich um ein umfangreiches und komplexes Verfahren handelt.*)

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IMRRS 2007, 0791
SachverständigeSachverständige
Öffentliche Bestellung endet mit dem 68. Lebensjahr

VG Mainz, Beschluss vom 21.03.2007 - 6 L 149/07

Auch nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist es nicht zu beanstanden, dass die öffentliche Bestellung eines Sachverständigen grundsätzlich mit der Vollendung des 68. Lebensjahres erlischt.

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IMRRS 2007, 0761
SachverständigeSachverständige
Wann entfällt der Vergütungsanspruch des Sachverständigen?

OLG Schleswig, Beschluss vom 06.10.2006 - 15 WF 244/06

Ein Vergütungsanspruch des Sachverständigen nach §§ 8 ff JVEG entfällt nur, wenn der Sachverständige schuldhaft die Unverwertbarkeit seines Gutachtens herbeigeführt hat. Nur dann haben die Verfahrensparteien die Kosten nicht zu tragen.*)

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IMRRS 2007, 0662
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wann läuft Frist zur Ablehnung des Sachverständigen ab?

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 14.12.2006 - 5 W 276/06

Ergibt sich der Grund zur Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit aus dem Inhalt des schriftlichen Gutachtens, läuft die Frist für die Ablehnung des Sachverständigen gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten - auch verlängerten - Frist zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO ab, wenn sich die Partei zur Begründung des Antrags mit dem Inhalt des Sachverständigengutachtens auseinander setzen muss.*)

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IMRRS 2007, 0649
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschluss über Sachverständigenablehnung anfechtbar?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.01.2007 - 24 W 97/06

Wird die Ablehnung eines Sachverständigen für begründet erklärt, ist dieser Beschluss weder für die Parteien noch für den Sachverständigen anfechtbar und kann auch nicht auf eine Anhörungsrüge oder eine außerordentliche Beschwerde aufgehoben werden.*)

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IMRRS 2007, 0611
SachverständigeSachverständige
Wie konkret müssen Fragen formuliert werden?

OLG Bamberg, Beschluss vom 28.02.2007 - 7 W 17/06

1. Von einer Partei, die einen Antrag auf Anhörung des Sachverständigen stellt, kann nicht verlangt werden, dass die zu stellenden Fragen im Voraus konkret formuliert werden.

2. Es genügt, wenn die Partei allgemein angibt, in welche Richtung sie durch ihre Fragen eine weitere Aufklärung herbeizuführen wünscht.

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IMRRS 2007, 0583
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Ergänzungsfragen im Beweisverfahren

OLG Hamm, Beschluss vom 05.02.2007 - 6 W 5/07

1. Bei Ablehnung eines Sachverständigen im laufenden Beweisverfahren ist der Bauherr nicht gehalten, gleichzeitig mit dem Befangenheitsantrag schon weitere Ergänzungsfragen zu stellen.

2. Auf die Frage, ob wegen § 43 ZPO schon vorher Ergänzungsfragen möglich waren oder nicht, kommt es nicht an.

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IMRRS 2007, 0572
SachverständigeSachverständige
Enge Voraussetzungen für Versagung der (weiteren) Vergütung!

OVG Berlin, Beschluss vom 07.12.2004 - 1 K 1.04

1. Bei einer ergänzenden Stellungnahme handelt es sich nicht um eine bei entsprechender Anwendung der Werkvertragsregelungen des BGB von der weiteren Vergütung ausgeschlossene Nachbesserung des schriftlichen Sachverständigengutachtens.

2. Das Rechtsverhältnis des gerichtlich bestellten Sachverständigen (§ 1 Abs. 1 ZSEG) unterliegt nicht dem bürgerlichen Vertragsrecht, sondern stellt sich rechtlich als eine öffentlich-rechtliche Indienstnahme dar, so dass der Entschädigungsanspruch des vom Gericht herangezogenen Sachverständigen öffentlich-rechtlicher Natur ist.

3. Da das ZSEG keine Regelungen über den Ausschluss oder den Verlust des Entschädigungsanspruchs enthält, entsteht dieser Anspruch grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Verwertbarkeit der erbrachten Leistung des Sachverständigen und ist nur zu versagen, wenn die bestimmungsgemäße Entschädigung grob unbillig wäre, weil der Sachverständige schuldhaft seinen ihm obliegenden Verpflichtungen nicht nachgekommen ist oder die Unverwertbarkeit der ihm obliegenden Leistung vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt hat; insbesondere besteht der Entschädigungsanspruch grundsätzlich unabhängig davon, wie die Verfahrensbeteiligten oder das Gericht das Gutachten "bewerten".

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IMRRS 2007, 0443
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Recht auf Nachfrage

OLG Köln, Beschluss vom 21.08.2006 - 16 Wx 119/06

1. Dem Antrag eines Beteiligten, den Sachverständigen zum Termin zu laden, um Gelegenheit zu haben, Einwendungen gegen sein Gutachten zu erheben und Ergänzungsfragen zu stellen, ist zur Wahrung seines rechtlichen Gehörs zwingend zu entsprechen und zwar auch dann, wenn das Gericht das Gutachten zur Klärung der Beweisfragen für ausreichend erachtet.

2. Auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit besteht aufgrund entsprechender Anwendung der §§ 397, 402 ZPO ein solcher Anspruch der Beteiligten.

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IMRRS 2007, 0442
SachverständigeSachverständige
Mitarbeit wissenschaftlicher Hilfspersonen

OLG München, Beschluss vom 04.10.2005 - 1 U 3921/05

1. Der in einem Rechtsstreit mit der Begutachtung beauftragte medizinische Sachverständige darf sich der Mitarbeit wissenschaftlicher Hilfspersonen bedienen. Die Anamneseerhebung und die körperliche Untersuchung des Patienten sind dabei keine Maßnahmen, die stets der Sachverständige höchstpersönlich vornehmen muss.*)

2. Selbst wenn die Fragestellungen an den Sachverständigen zum (untergeordneten) Teil solche sind, die eine Anschauung vom Operationsergebnis und dem jetzigen Zustand des Patienten voraussetzen, ist es nicht immer erforderlich, dass sich der Sachverständige hiervon einen unmittelbaren persönlichen Eindruck verschafft, zumal, wenn der Zustand des Patienten in mehreren, dem Gutachten beigehefteten Photos dokumentiert ist.*)

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IMRRS 2007, 0397
SachverständigeSachverständige
Streitverkündung ggü. Gerichtsgutachter: unzulässig

OLG München, Beschluss vom 21.07.2006 - 1 U 3851/06

1. Die Streitverkündung gegenüber dem gerichtlichen Sachverständigen ist unzulässig.*)

2. Die Streitverkündungsschrift ist nicht zuzustellen.*)

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IMRRS 2007, 0323
SachverständigeSachverständige
Sachverständigenvergütung: Versagung und Rückforderung

OLG Nürnberg, Beschluss vom 06.02.2007 - 2 W 192/07

Befangener Sachverständiger erhält Anspruch auf Entschädigung, wenn sein Gutachten im weiteren Verlauf des Verfahrens verwertet wird.

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IMRRS 2007, 0321
SachverständigeSachverständige
Befangenheit

OLG München, Beschluss vom 24.01.2007 - 1 W 2886/06

Ein sich selbst für befangen haltender Sachverständiger muss nicht zwingend befangen sein.

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IMRRS 2007, 0313
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erstattung der Kosten eines Privatgutachtens

BGH, Beschluss vom 25.01.2007 - VII ZB 74/06

Die erstattungsfähigen Kosten eines prozessbegleitend eingeholten Privatgutachtens können nicht deshalb der Höhe nach begrenzt werden, weil die Partei ihrem Gegner den Kostenrahmen des Gutachtens nicht vor dessen Einholung mitgeteilt hat. Die Erstattungsfähigkeit dieser Kosten richtet sich nicht nach den Vergütungssätzen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG).*)

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IMRRS 2007, 0298
AmtshaftungAmtshaftung
Haftung des TÜV

OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.10.2006 - 12 U 154/06

Auch wenn die besondere Amtspflicht eines in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes mit einer Prüfung betrauten Sachverständigen nur dem Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren für Leben und Gesundheit dient, trifft ihn weiter die allgemeine und drittschützende Amtspflicht, das Eigentum dessen nicht zu schädigen, der ihm die Sache zur Prüfung übergeben muss.*)

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IMRRS 2007, 0293
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Abbruch mangels Kooperation des Gutachters?

OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2006 - 19 W 21/06

Die Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens erfolgt durch sachliche Erledigung, nicht durch Beschluss des Gerichts.*)

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IMRRS 2007, 0250
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Streitverkündung an Gerichtsgutachter unzulässig!

BGH, Beschluss vom 19.12.2006 - VIII ZB 49/06

Auch in Mietsachen ist die von einer Partei gegenüber einem gerichtlichen Sachverständigen erklärte Streitverkündung zur Vorbereitung von Haftungsansprüchen aufgrund im Rechtsstreit erbrachter, angeblich fehlerhafter Gutachterleistungen unzulässig; eine gleichwohl erfolgte Zustellung der Streitverkündungsschrift ist rechtswidrig (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - VII ZB 16/06, IBR 2006, 653 = NJW 2006, 3214).*)

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IMRRS 2007, 0228
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Fehlende Bescheinigung des Brandschutzsachverständigen

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.07.2006 - 10 B 695/06

Liegt bei Baubeginn entgegen § 68 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauO NRW die Bescheinigung eines staatlich anerkannten Brandschutzsachverständigen gem. § 16 Abs. 1 SV-VO nicht vor, ist die Bauaufsichtsbehörde allein aufgrund dieses Rechtsverstoßes berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen (Stillegung, Nutzungsuntersagung) zu treffen. Einer Prüfung, ob das Vorhaben den brandschutzrechtlichen Vorschriften tatsächlich genügt, bedarf es nicht.*)

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IMRRS 2007, 0122
SachverständigeSachverständige
Besorgnis der Befangenheit

OLG Celle, Beschluss vom 22.01.2007 - 13 W 101/06

Es rechtfertigt die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen, wenn der Sachverständige, nachdem er eine Partei zu dem von ihm durchgeführten Ortstermin nicht geladen hat, auf den Hinweis des Gerichts, es sei zu erwägen, einen erneuten Ortstermin mit allen Parteien durchzuführen, erklärt, eine Wiederholung des Ortstermins werde zu keinem anderen Ergebnis führen, es sei "abwegig" das vorliegende Gutachten in Frage zu stellen und gänzlich zu verwerfen.*)

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IMRRS 2007, 0106
SachverständigeSachverständige
Telekommunikationsrecht - Schadprogramm: Sachverständigengutachten nötig!

BGH, Urteil vom 23.11.2006 - III ZR 65/06

Ist zwischen einem Telefonanschlussinhaber und seinem Teilnehmernetzbetreiber strittig, ob und gegebenenfalls in welcher Weise sich ein auf dem Heimcomputer des Anschlussinhabers vorgefundenes Schadprogramm auf das Telefonentgeltaufkommen ausgewirkt hat, ist über die widerstreitenden Behauptungen ein Sachverständigengutachten einzuholen, es sei denn das Gericht verfügt ausnahmsweise über eigene besondere Sachkunde und legt diese im Urteil und in einem vorherigen Hinweis an die Parteien dar.*)

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IMRRS 2007, 0086
SachverständigeSachverständige
Architekten & Ingenieur - Fachtechnische Überprüfung von Architektenleistungen

BGH, Urteil vom 07.12.2006 - VII ZR 290/04

Die fachtechnische Überprüfung von Architektenleistungen und deren Berechnung ist keine unerlaubte Rechtsberatung.*)

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IMRRS 2007, 0072
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Privatgutachten als Sachverständigenbeweis?

OLG Köln, Urteil vom 20.12.2006 - 17 U 5/06

1. Ein Privatgutachten ist ein urkundlicher belegter Parteivortrag und als solcher nicht als Sachverständigenbeweis zu behandeln. Die Verwertung eines Privatgutachtens kann nur mit Zustimmung beider Parteien geschehen.

2. Die Rechte der Parteien sind nur gewahrt, wenn es über die Person und Bestellung des Sachverständigen keine Zweifel gibt.

3. Die Auswahl des Sachverständigen ist grundsätzlich in das Ermessen des Gerichts gestellt. In der Frage, welche Person zum Sachverständigen ernannt werden soll, ist das Gericht jedoch gebunden.

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IMRRS 2007, 0061
SachverständigeSachverständige
Dutzfreund einer Partei: Befangen!

OLG Celle, Beschluss vom 22.05.2006 - 1 W 5/06

Ist der Sachverständige ein ehemaliger Kollege und Duzfreund einer Prozesspartei, besteht ein eindeutiger Ablehnungsgrund wegen Besorgnis der Befangenheit.

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IMRRS 2007, 0059
SachverständigeSachverständige
Beruflich mit Rechtsanwalt verbunden: Befangen

OLG München, Beschluss vom 18.12.2006 - 9 W 2732/06

Ein Sachverständiger kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn er Mitgeschäftsführer einer Firma ist, die mit demselben Rechtsanwalt zusammenarbeitet, der auch einen Prozessbeteiligten vertritt. Die Ablehnungsbefugnis steht auch einem Streithelfer zu.

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Online seit 2006

IMRRS 2006, 3207
SachverständigeSachverständige
Anspruch auf erneute Bestellung zum Sachverständigen?

VG Oldenburg, Urteil vom 19.09.2006 - 12 A 1737/04

1. An den Nachweis der besonderen Sachkunde des Sachverständigen sind hohe Anforderungen zu stellen.*)

2. Allein der Hinweis auf eine Ausbildung, auf das Studium oder auf berufliche Tätigkeiten genügt ebenso wenig wie die öffentliche Bestellung als Sachverständiger in der Vergangenheit.*)

3. Gutachterliche Tätigkeit muss sich an den Grundsätzen der Unabhängigkeit, der Unparteilichkeit und Gewissenhaftigkeit gegenüber jedermann ausrichten; juristische Belehrungen bis hin zur "Besserwisserei" genügen diesen Anforderungen nicht.*)

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IMRRS 2006, 3206
SachverständigeSachverständige
Höhe der Entschädigung des gerichtlichen Sachverständigen

OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.12.2006 - 12 W 37/06

1. Bei der Festlegung der Sachverständigenvergütung ist in der Regel davon auszugehen, dass die Angaben des Sachverständigen über die tatsächlich benötigte Zeit richtig sind, und ein Anlass zur Nachprüfung der Erforderlichkeit nur dann besteht, wenn der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zu den erbrachten Leistungen ungewöhnlich hoch erscheint.

2. Die Entscheidung, ob die Hinzuziehung von Hilfskräften zur Erstattung des Gutachtens notwendig ist, steht grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des Sachverständigen.

3. Ein Verstoß gegen § 407a Abs. 3 S. 1 ZPO, wonach ein Sachverständiger verpflichtet ist, das Gericht rechtzeitig darauf hinzuweisen, wenn voraussichtlich Kosten entstehen, die erkennbar außer Verhältnis zum Wert des Verfahrensgegenstandes stehen oder einen angeforderten Kostenvorschuss erheblich übersteigen, führt nicht zur Vergütungskürzung, wenn zwischenzeitlich weitere Vorschüsse eingezahlt worden sind.

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IMRRS 2006, 3185
SachverständigeSachverständige
Muss der Sachverständige auf Weisung auch Bauteile öffnen?

OLG Jena, Beschluss vom 18.10.2006 - 7 W 302/06

Zu der Frage, ob ein Gericht befugt ist, gemäß § 404a Abs. 1 ZPO einem Sachverständigen die Weisung zu erteilen, die von ihm zur Erstattung seines Gutachtens für erforderlich erachteten Bauteilöffnungen auf eigene Verantwortung vorzunehmen.

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IMRRS 2006, 3179
SachverständigeSachverständige
Sachverständigenvergütung in Patentsachen

BGH, Beschluss vom 07.11.2006 - X ZR 138/04

Zur Anwendung der Honorargruppe 10 zu § 9 Abs. 1 JVEG auf den im Patentnichtigkeitsberufungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof herangezogenen gerichtlichen Sachverständigen.*)

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IMRRS 2006, 3175
SachverständigeSachverständige
Sachverständigenvergütung

OLG Oldenburg, Beschluss vom 06.12.2006 - 15 W 36/06

Hat das Gericht einem Sachverständigen für Vermessungswesen auf dessen Anfrage vor Erstellung des Gutachtens bestätigt, es solle "nach der geltenden Kostenordnung" abgerechnet werden, und durfte der Sachverständige dies so verstehen, dass damit auch vom Gericht die KOVerm (und nicht das JVEG) gemeint war, so ist die Anfrage analog einem Antrag auf Festsetzung des Stundensatzes nach dem JVEG zu behandeln. Der anzusetzende Stundensatz ist dann der KOVerm zu entnehmen.*)

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IMRRS 2006, 3154
SachverständigeSachverständige
Haftung für fehlerhafte Überprüfung einer Heizöltankstillegung

OLG Hamm, Urteil vom 17.10.2006 - 21 U 177/05

1. Überprüft ein nach § 22 VAwS zugelassener Sachverständiger gemäß § 19i Abs. 2 S. 3 Nr. 5 WHG i.V.m. §§ 23, 28 VAwS die ordnungsgemäße Stilllegung eines Heizöltanks, handelt er dabei in Erfüllung einer hoheitlichen Aufgabe. Er ist dem Betreiber des Tanks im Falle einer fehlerhaften Prüfung weder aus Vertrag noch aus Delikt noch aus § 22 Abs. 1 WHG zum Schadensersatz verpflichtet.*)

2. Der Anspruch des Tankbetreibers gegen den Unternehmer, der die Stilllegung fehlerhaft ausgeführt hat, scheidet nicht aus und ist auch nicht anteilig zu kürzen, weil der Sachverständige bei der Überprüfung der Stilllegung den Fehler übersehen hat.*)

3. Gelangt infolge der fehlerhaften Stilllegung Heizöl ins Erdreich, handelt es sich um einen entfernten Mangelfolgeschaden, so dass ein Schadensersatzanspruch des Betreibers gegen den Unternehmer nach dem vor dem 01.01.2002 geltenden Recht in dreißig Jahre verjährt, falls ein enger zeitlicher, lokaler und funktionaler Zusammenhang zwischen dem Schadenseintritt und der fehlerhaften Werkleistung zu verneinen ist. Nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB n.F. beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre, wenn der Heizöltank nicht lediglich in das Erdreich eingebettet ist, sondern auch fest mit einem gemauerten Domschacht verbunden ist.*)

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IMRRS 2006, 3151
SachverständigeSachverständige
Fehlende Sachkunde: Kürzung der Vergütung!

OLG Jena, Beschluss vom 07.11.2006 - 4 W 365/06

Ein Sachverständiger verliert seinen Entschädigungsanspruch ( teilweise), wenn er einen Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens übernimmt, obwohl er - zumindest teilweise - nicht über die ausreichende Sachkunde zur umfassenden Beantwortung der Beweisfragen verfügt.*)

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IMRRS 2006, 3146
SachverständigeSachverständige
Vorprozessuales Gutachten: Kostenerstattung

OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.08.2005 - 9 W 1205/05

1. Die Kosten für ein Privatgutachten, das vom Bauherrn aufgewendet werden muß, um Schäden an dem Bauwerk festzustellen und abzuklären, welche Maßnahmen zur Schadensbeseitigung erforderlich sind, sind Mangelfolgeschäden. Sie können aufgrund des materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs nach § 635 BGB a.F. als Schadensposition der Hauptsache geltend gemacht werden.

2. Eine Partei hat nach § 91 ZPO unter engen Voraussetzungen Anspruch auf Erstattung der Kosten für ein vorprozessuales Gutachten in einem schwierigen Fall, in dem die Partei ihre Rechte nicht allein aufgrund des gerichtlich eingeholten Sachverständigengutachtens genügend wahrnehmen kann, auch für ein während des Rechtsstreits zusätzlich in Auftrag gegebenes Privatgutachten.

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IMRRS 2006, 3103
SachverständigeSachverständige
Bemessung der Sachverständigenvergütung

OLG Koblenz, Beschluss vom 19.09.2006 - 14 W 569/06

Nicht der tatsächliche Zeitaufwand, sondern lediglich die «erforderliche Zeit» ist einem vom Gericht bestellten Sachverständigen für seine Arbeit zu vergüten.

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IMRRS 2006, 3084
BauträgerBauträger
Gebrauchswert berechnet sich anhand des Wertverzehrs

OLG München, Urteil vom 16.10.2003 - 28 U 2351/03

1. Der Wert des Gebrauchs einer erworbenen Sache ist, wenn der Rechtsgrund für den Erwerb später wieder weggefallen oder von vorneherein nicht eingetreten ist, nach dem Wertverzehr und nicht nach dem üblichen oder fiktiven Mietzins für eine gleichartige Sache zu berechnen (BGHZ 115, 47, 54).

2. Der Wertverzehr einer Sache ist nach der zeitanteiligen linearen Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlichem Gebrauch und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer zu ermitteln, wobei regelmäßig als Ausgangswert der tatsächliche Wert der Kaufsache zugrunde zu legen ist.

3. Wird nach den §§ 635, 249 BGB a.F. der große Schadensersatz gefordert, umfasst dies alle Kosten, die nicht sowieso angefallen wären, ungeachtet der anspruchsauslösenden Handlung. Gezahlte Grundsteuer ist dann nicht erstattungsfähig, wenn sie auch angefallen wäre, wenn eine andere Wohnung gekauft worden wäre. Die Grundsteuer ist eine zwangsläufige Abgabe, die jeder Eigentümer bezahlen muss.

4. Schallschutzmängel in einer Wohnung, in der für den Luftschallschutz zur Nachbarwohnung ein Schallschutzdämmwert von 53 dB geschuldet ist, liegen auch bei einer Abweichung von 4dB zum geschuldeten Wert, in diesem Falle also bei erreichten 49 dB, unstreitig vor.

5. Ein Gewährleistungsausschluss nur für Wandelung gebietet keine Gleichbehandlung von Schadensersatzansprüchen. Der Schadensersatzanspruch setzt Verschulden voraus und ist daher vom Wandelungsanspruch auch hinsichtlich eines Ausschlusses eines der beiden Ansprüche zu differenzieren.

6. Ein Ausschluss der Wandelung nach § 635 BGB a.F. in den AGB einer Partei ist nach § 11 Nr. 10b AGB-Gesetz unwirksam.

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IMRRS 2006, 3073
SachverständigeSachverständige
Befangenheit: Beteiligung nur einer Partei an Befunderhebung

OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.12.2005 - 3 U 28/05

Zur Frage der Befangenheit eines Sachverständigen bei Beteiligung nur einer Partei an Maßnahmen, welche der Befunderhebung vorausgehen.*)

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