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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Sachverständige

1253 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IMRRS 2006, 3073
SachverständigeSachverständige
Befangenheit: Beteiligung nur einer Partei an Befunderhebung

OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.12.2005 - 3 U 28/05

Zur Frage der Befangenheit eines Sachverständigen bei Beteiligung nur einer Partei an Maßnahmen, welche der Befunderhebung vorausgehen.*)

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IMRRS 2006, 3070
SachverständigeSachverständige
Befangenheit: Befragung ohne Ermächtigung durch das Gericht

OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.03.2006 - 5 U 3543/04

Die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit ist für begründet zu erklären, wenn dieser ohne Ermächtigung durch das Gericht informationsbereite Dritte befragt, um sich die erforderlichen Anknüpfungstatsachen zu verschaffen und er nicht spätestens im Gutachten Umstände und Ergebnis der Befragungen im einzelnen offen gelegt hat.*)

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IMRRS 2006, 3004
SachverständigeSachverständige
Entschädigung für Stellungnahme zu Befangenheitsantrag?

LG Wiesbaden, Beschluss vom 26.10.2006 - 10 OH 5/02

Bezieht sich der vorgebrachte Befangenheitsgrund auf den Inhalt des Gutachtens, steht dem Sachverständigen auch für die Stellungnahme zum Ablehnungsgesuch eine Vergütung zu.

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IMRRS 2006, 3003
SachverständigeSachverständige
Verbale Entgleisungen: Ablehnung wegen Befangenheit

OLG Hamm, Beschluss vom 11.05.2006 - 32 W 30/05

Die Äußerungen eines Sachverständigen in seinem schriftlichen Gutachten:

"zitiert... wissentlich falsch", "in diesem Fall wird ganz offensichtlich, dass die Fakten verdreht werden, um das Gericht vorsätzlich zu täuschen", "allein der Punkt Hydrophobierung lässt ein Täuschungsmanöver vermuten"

rechtfertigen eine Ablehnung wegen Befangenheit.

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IMRRS 2006, 2992
SachverständigeSachverständige
Angemessene Vergütung des Sachverstädigen

BVerfG, Beschluss vom 29.11.2005 - 1 BvR 2035/05

Der niedrige Stundensatz von 65 Euro in § 9 Abs. 2 JVEG begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Bei der Indienstnahme Privater für öffentliche Aufgaben ist der Gesetzgeber nicht verpflichtet, die Vergütung zu gewähren, die auf dem freien Markt für vergleichbare Leistungen zu erzielen ist, oder eine höhere Vergütung vorzusehen als nach dem alten ZSEG.

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IMRRS 2006, 2991
SchiedswesenSchiedswesen
Sachverständiger des Beweisverfahrens als Schiedsrichter?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.07.2006 - 10 Sch 2/06

1. Ein Sachverständiger, der in derselben Angelegenheit zuvor als gerichtlich bestellter Gutachter in einem selbständigen Beweisverfahren tätig war, kann als Schiedsrichter wegen Vorbefassung abgelehnt werden.

2. Die Erfüllung eines der Tatbestände des § 41 ZPO (Ausschluss vom Richteramt) begründet in der Regel Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Schiedsrichters und berechtigt zur Ablehnung des Schiedsrichters gemäß § 9 SGO Bau.

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IMRRS 2006, 2980
SachverständigeSachverständige
Vergütung eines Sachverständigen

BGH, Urteil vom 10.10.2006 - X ZR 42/06

Sind die Leistungen einem als einheitlich empfundenen Wirtschaftsbereich zuzuordnen, wie es bei Leistungen Sachverständigen der Fall sein wird, kann sich eine Üblichkeit im Sinne des § 632 Abs. 2 BGB auch über eine im Markt verbreitete Berechnungsregel ergeben. Darüber hinaus ist die übliche Vergütung regelmäßig nicht auf einen festen Betrag oder Satz festgelegt, sondern bewegt sich innerhalb einer bestimmten Bandbreite, neben die aus der Betrachtung auszuscheidende und daher unerhebliche "Ausreißer" treten können.

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IMRRS 2006, 2976
SachverständigeSachverständige
Haftung des Gerichtsgutachters wegen grober Fahrlässigkeit

OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.09.2005 - 3 U 160/05

Eine Haftung des öffentlich bestellten und allgemein vereidigten gerichtlichen Sachverständigen (für Sachverhalte vor Inkrafttreten des § 839a BGB) nach §§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 154, 163 StGB kommt bereits bei fahrlässiger Falschbegutachtung grundsätzlich in Betracht, setzt jedoch voraus, dass der Sachverständige per Gerichtsbeschluss vereidigt worden ist. Der allgemein geleistete Eid in einem schriftlichen oder mündlichen reicht hierfür nicht aus, da nach der Regelung in den §§ 402, 391 ZPO über die Vereidigung immer durch das Gericht durch Beschluss zu entscheiden ist.

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IMRRS 2006, 2952
SachverständigeSachverständige
Sachverständiger muss auf Antrag geladen werden!

BGH, Beschluss vom 05.09.2006 - VI ZR 176/05

1. Für den Antrag einer Partei auf Ladung des Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens kommt es nicht darauf an, ob das Gericht noch Erläuterungsbedarf sieht oder ob ein solcher von einer Partei nachvollziehbar dargetan worden ist.

2. Von der Partei, die den Antrag auf Ladung des Sachverständigen stellt, kann nicht verlangt werden, dass sie die Fragen, die sie an den Sachverständigen zu richten beabsichtigt, im Voraus konkret formuliert.

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IMRRS 2006, 2861
SachverständigeSachverständige
Überschreitung des Kostenvorschusses

OLG Nürnberg, Beschluss vom 20.02.2006 - 4 W 100/06

1. Die Verpflichtung eines Sachverständigen nach § 407a Abs. 3 S. 3 ZPO, dem Gericht Mitteilung zu machen, wenn der angeforderte Kostenvorschuss erheblich überschritten zu werden droht, führt dazu, dass dieser beim Auftreten neuer, kostenträchtiger Umstände im Verlauf des Verfahrens eine erneute Vorschussanforderung veranlassen muss.*)

2. Unterlässt der Sachverständige dies und erbringt ohne ausdrückliche Zustimmung des Gerichts weitere, durch den Vorschuss nicht mehr gedeckte Leistungen, kann sein insoweit bestehender Gebührenanspruch gekürzt werden; er ist dann dafür beweisbelastet, dass die Parteien bei erfolgter Mitteilung seine weitere Tätigkeit veranlasst hätten.*)

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IMRRS 2006, 2752
SachverständigeSachverständige
Keine Befangenheit bei Beachtung von Äußerungen Dritter

OLG Nürnberg, Beschluss vom 04.07.2006 - 4 U 535/05

1. Das Unterlassen der Benachrichtigung beider Parteien von einer Ortsbesichtigung rechtfertigt nicht die Ablehnung eines Sachverständigen.*)

2. Es begründet auch nicht die Besorgnis der Befangenheit, wenn ein Sachverständiger zur Beweisfrage (hier. Geeignetheit eines Flugplatzgeländes für Autorotationsübungen von Hubschraubern) Äußerungen von dritten Personen, die er hierzu befragt hat, in sein Gutachten aufnimmt.*)

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IMRRS 2006, 2620
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streit um Herausgabepflicht des Gerichtsgutachters

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.08.2006 - 14 W 35/06

1. Ordnet das Gericht auf Antrag einer Partei die Herausgabe von Unterlagen durch den Sachverständigen an, so ist dagegen keine sofortige Beschwerde statthaft.*)

2. Beim Widerspruch gegen einen Antrag des Gegners - hier: auf Anordnung der Herausgabe von Unterlagen durch den Sachverständigen - handelt es sich nicht um ein das Verfahren betreffendes Gesuch i. S. v. § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO.*)

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IMRRS 2006, 2610
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitverkündung an Gerichtsgutachter unzulässig!

BGH, Beschluss vom 27.07.2006 - VII ZB 16/06

Die Streitverkündung gegenüber einem gerichtlichen Sachverständigen zur Vorbereitung von Haftungsansprüchen gegen diesen aus angeblich fehlerhafter, im selben Rechtsstreit erbrachter Gutachterleistungen ist unzulässig.*)

Der Streitverkündungsschriftsatz ist nicht zuzustellen.*)

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IMRRS 2006, 2609
ImmobilienImmobilien
Wann findet die katastermäßige Vermessung statt?

VGH Hessen, Urteil vom 13.06.2006 - 5 UE 1658/05

Ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur kann die Einmessung eines im Grundriss veränderten Gebäudes anlässlich eines Auftrags zur Katastervermessung auf dem betroffenen Grundstück oder zur Fertigung von Bauvorlagen, in denen das betroffene Gebäude darzustellen ist, aufgrund von § 19 Abs. 3 Hess. Vermessungsgesetz auch noch nach Ablauf der Frist von zwei Monaten nach Fertigstellung des Rohbaus (§ 19 Abs. 2 Satz 2 HVG) vornehmen.*)

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IMRRS 2006, 2598
SachverständigeSachverständige
Wann kann öffentliche Bestellung widerrufen werden?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.05.2006 - 4 B 310/06

1. Schwerwiegende Mängel bei der Erstellung von Gutachten rechtfertigen auch unter Berücksichtigung von Art. 12 Abs. 1 GG den Widerruf der Bestellung.

2. Bedenken gegen die Eignung als Sachverständiger reichen für den Widerruf aus, ohne dass das Fehlen der Eignung feststehen muss.

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IMRRS 2006, 2594
SachverständigeSachverständige
Vergütungsnachforderung Jahre nach Abschluss des Rechtsstreits

BGH, Beschluss vom 01.08.2006 - X ZR 109/01

Zur Frage der Verjährung, wenn ein gerichtlicher Sachverständiger einen Rechenfehler in seiner ursprünglichen Abrechnung geltend macht und Entschädigung nachfordert.

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IMRRS 2006, 2454
SachverständigeSachverständige
Selbständiges Beweisverfahren gegen Gerichtsgutachter?

BGH, Beschluss vom 28.07.2006 - III ZB 14/06

Ein Antrag auf Begutachtung durch einen Sachverständigen im selbständigen Beweisverfahren nach § 485 Abs. 2 ZPO, der der Vorbereitung eines Sachverständigenhaftpflichtprozesses nach § 839a BGB dienen soll, ist mangels eines rechtlichen Interesses grundsätzlich unzulässig, solange der Vorprozess noch nicht abgeschlossen ist und der Partei dort Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen, mit denen sie eine Korrektur des ihrer Meinung nach grob fehlerhaften Gutachtens erwirken kann.*)

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IMRRS 2006, 2414
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Sachverständigenablehnung wegen Bekanntschaft vor 33 Jahren?

OLG Celle, Beschluss vom 15.08.2006 - 6 W 95/06

Der Umstand, dass eine Partei den Sachverständigen vor 30 Jahren auf einer Fachoberschule unterrichtet hat, rechtfertigt keine Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit.*)

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IMRRS 2006, 1959
BauvertragBauvertrag
Flachdachabdichtung: Dachdecker muss Kondensatbildung verhindern

OLG München, Urteil vom 30.11.2005 - 27 U 229/05

1. Die Leistung des Werkunternehmers beschränkt sich nicht auf seine isolierte Werkleistung, sondern muss deren funktionelles Umfeld mit einbeziehen. Dies betrifft vor allem Vorgewerke, mit deren Überprüfung der Auftragnehmer den Erfolg seiner eigenen Leistung abzusichern hat.

2. Zur Dichtigkeit eines Daches gehört nicht nur die Vermeidung des Eindringens von Niederschlagswasser, sondern auch die Verhinderung von Kondensatbildung.

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IMRRS 2006, 1393
SachverständigeSachverständige
Verschuldensmaßstab für Sachverständigenhaftung

OLG Hamm, Beschluss vom 18.10.2005 - 21 U 12/05

1. Grundsätzlich ist bei der Verschuldensbeurteilung Rechtsunkenntnis grundsätzlich nicht entschuldbar, wenn auch für den juristischen Laien die Möglichkeit der Einholung von Rechtsrat besteht.

2. Wird jedoch ein Sachverständiger unabhängig von seinem Gutachtenauftrag für einen Vergleich erneut beauftragt, genügt die Formulierung, er würde „schiedsgutachterlich“ hinzugezogen, nicht, um ihm seine Rechtsunkenntnis und die fehlende Konsultation von Rechtsrat bezüglich des Fortbestehens seiner Gutachtertätigkeit vorzuwerfen, wenn ihm kein Terminprotokoll übersandt wird und der Sachverständige in der Beautragung noch als „gerichtlicher Sachverständiger“ bezeichnet wird.

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IMRRS 2006, 1303
SachverständigeSachverständige
Besondere Entschädigung nach § 13 JVEG ist gerichtskostenfrei

LG Berlin, Beschluss vom 19.06.2006 - 23 OH 8/03

Die nach § 2 GKG gerichtskostenbefreite öffentliche Hand ist auch in Bezug auf die besondere Entschädigung eines Sachverständigen nach § 13 JVEG befreit. § 2 GKG umfasst nicht lediglich die Honorartabelle des § 9 JVEG.

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IMRRS 2006, 1235
SachverständigeSachverständige
Bemessung der Vergütung des Sachverständigen

BGH, Urteil vom 04.04.2006 - X ZR 122/05

1. Ein Vertrag, nach dem ein Sachverständiger ein Gutachten über die Höhe eines Kraftfahrzeugunfallschadens zu erstellen hat, ist ein Werkvertrag.*)

2. Für die Bemessung der Vergütung des Sachverständigen ist der Inhalt der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung maßgeblich, wobei nach § 632 BGB - in dieser Reihenfolge - ihre tatsächliche Absprache, eine eventuell vorliegende Taxe oder die übliche Vergütung den Inhalt der Vereinbarung bestimmen. Andernfalls ist eine verbleibende Vertragslücke nach den Grundsätzen über die ergänzende Vertragsauslegung zu schließen, für die Gegenstand und Schwierigkeit der Werkleistung und insbesondere die mit dem Vertrag verfolgten Interessen der Parteien von Bedeutung sein können. Nur wenn sich auf diese Weise eine vertraglich festgelegte Vergütung nicht ermitteln lässt, kann zur Ergänzung des Vertrages auf die Vorschriften der §§ 315, 316 BGB zurückgegriffen werden.*)

3. Ein Sachverständiger, der für Routinegutachten eine an der Schadenshöhe orientierte angemessene Pauschalierung seiner Honorare vornimmt, überschreitet die Grenzen des ihm vom Gesetz eingeräumten Gestaltungsspielraums grundsätzlich nicht.*)

4. Mit der Rechtskraft des Gestaltungsurteils nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB tritt Verzug des Schuldners ohne weiteres und auch dann ein, wenn das Urteil einen bestimmten Zeitpunkt für die Leistung nicht ausdrücklich festlegt.*)

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IMRRS 2006, 1190
SachverständigeSachverständige
Stille Weitergabe d. Gutachtens zur Ausarbeitung an Dritte

OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.05.2006 - 5 W 781/06

1. Ein Sachverständiger verwirkt seinen Entschädigungsanspruch, wenn sein Gutachten unverwertbar ist, weil bei dessen Ausarbeitung Dritte in einer Weise mitgewirkt haben, dass seine persönliche Verantwortung für das Gutachten nicht mehr gewährleistet ist, und der Sachverständige bei Übernahme des Auftrags erkennen konnte, dass er allein nicht über das zur vollständigen Erfüllung des Auftrags erforderliche Fachwissen verfügt.*)

2. Dies gilt nicht für solche Arbeiten, die das Gericht noch bei ihm in Auftrag gibt, obwohl es bereits hätte erkennen können, dass der Sachverständige die Ausarbeitung des Gutachtens in unzulässiger Weise Dritten überlassen hat.*)

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IMRRS 2006, 1186
SachverständigeSachverständige
Befangenheit bei Überschreitung d. gerichtl. Gutachtenauftrags

OLG Nürnberg, Beschluss vom 12.06.2006 - 5 W 980/06

Ein Sachverständiger kann wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn er für sein Gutachten einen bestimmten Geschehensablauf als praktisch ausgeschlossen behandelt, obwohl ihm das Gericht eigens aufgegeben hat, bei seiner gutachtlichen Stellungnahme von einer diesen Geschehensablauf bestätigenden Zeugenaussage auszugehen.*)

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IMRRS 2006, 1179
SachverständigeSachverständige
Erstattungsfähigkeit innerprozessualer Privatgutachterkosten

OLG Jena, Beschluss vom 21.06.2006 - 9 W 168/06

Bei der Beauftragung eines Privatgutachtens zur Widerlegung eines gerichtlichen Gutachtens trifft den Auftraggeber eine Obliegenheit, wonach der Kostenrahmen eines außergerichtlich einzuholenden Gutachtens dem Gegner vorab mitzuteilen ist.

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IMRRS 2006, 1171
SachverständigeSachverständige
Sachverständiger muss auf fremde Mitarbeit hinweisen

LG Koblenz, Urteil vom 30.05.2006 - 4 HK O 8/05

Selbst wenn der privat beauftragte Sachverständige die Tatsachenfeststellung und die Ortsbesichtigung vollständig von Mitarbeitern erledigen lässt und seine eigene Tätigkeit dann bloß noch in der Ausarbeitung des Gutachtentextes besteht, darf der Sachverständige sich auf seine öffentliche Bestellung und Vereidigung berufen; er muss nur in dem Gutachten auf die fremde Mitarbeit hinweisen.

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IMRRS 2006, 1117
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenerstattung für vorprozessualen Privatsachverständigen

BGH, Beschluss vom 23.05.2006 - VI ZB 7/05

Zum Anspruch auf Erstattung von Kosten eines vorprozessual beauftragten Privatsachverständigen (Fortführung von BGHZ 153, 235).*)

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IMRRS 2006, 1085
ProzessualesProzessuales
Sebständiges Beweisverfahren - Voraussetzungen für ein weiteres Gutachten

OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.05.2006 - 19 W 17/06

Zu den Voraussetzungen der Einholung eines weiteren Sachverständigengutachten im selbstständigen Beweisverfahren gem. §§ 485 Abs. 3, 412 ZPO*)

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IMRRS 2006, 1076
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Verjährungsbeginn in der Berufshaftpflicht

OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.02.2006 - 19 U 110/05

Die Verjährungsfrist des § 12 Abs. 1 VVG beginnt in der Vermögenshaftpflichtversicherung, wenn der Geschädigte den Versicherungsnehmer unter Androhung der Erhebung einer Feststellungsklage zum Verzicht auf die Einrede der Verjährung auffordert und feststeht, dass nur der Versicherungsnehmer als Anspruchsgegner in Betracht kommt und das Ob nud die Höhe des Schadens nur vom Ausgang eines anderen Verfahrens abhängt.*)

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IMRRS 2006, 1063
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Muss Architekt echten Hausschwamm feststellen?

KG, Urteil vom 13.09.2005 - 14 U 17/04

1. Die Feststellung von echtem Hausschwamm ist nicht Gegenstand der Feststellung und Dokumentation des Bautenstandes.

2. Bei der Feststellung von echtem Hausschwamm handelt es sich um eine Leistung der Fachberatung zum Holzschutz und Holzschadensfall.

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IMRRS 2006, 1061
SachverständigeSachverständige
Bestimmung der üblichen Vergütung für ein Gutachten

BGH, Urteil vom 04.04.2006 - X ZR 80/05

1. Zu der Frage, ob beim Fehlen einer Vereinbarung über die Vergütung für die Erstellung eines privaten Sachverständigengutachtens einer Partei ein einseitiges Bestimmungsrecht gemäß § 316 BGB zusteht.

2. Zu der Frage der Bestimmung der üblichen Vergütung für die Erstellung eines privaten Sachverständigengutachtens.

3. Zur Prüfung der Frage, ob die Bestimmung der Gegenleistung billigem Ermessen entspricht.

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IMRRS 2006, 1035
SachverständigeSachverständige
Sachgebiet in JVEG nicht aufgezählt: Vergütung?

OLG Celle, Beschluss vom 05.04.2006 - 1 Ws 177/06

Wird eine sachverständige Leistung in einem Gebiet erbracht, das in der Anlage zu § 9 Abs. 1 JVEG nicht enthalten ist, kommt nicht in Betracht, die erbrachte Leistung einem inhaltlich vergleichbaren oder ähnlichen Sachgebiet entsprechend zuzuordnen. Die Vergütung bemisst sich dann vielmehr an § 9 Abs. 2 Satz 2 JVEG.*)

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IMRRS 2006, 1003
SachverständigeSachverständige
Abgrenzung zwischen Schieds- und Parteigutachten

OLG Hamm, Urteil vom 21.07.2004 - 21 U 20/03

Beauftragt nur ein Vertragspartner einer Schiedsgutachtenabrede einen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens, hat er klarzustellen, dass es sich um ein für alle Beteiligten verbindliches Schiedsgutachten handelt. Anderenfalls wird der Sachverständige als Privatgutachter tätig.

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IMRRS 2006, 0992
SachverständigeSachverständige
Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.09.2005 - 20 U 213/04

Ein Bausachverständiger, der für seinen Auftraggeber technische Mängel an einem Bauwerk feststellt und darauf zu stützende Gewährleistungsrechte gegenüber Auftragnehmern geltend macht, verstößt nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz.

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IMRRS 2006, 0907
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Höhe der Erstattung v. innerprozessualen Privatgutachterkosten

OLG Jena, Beschluss vom 27.01.2006 - 9 W 45/06

Die Tätigkeit des gerichtlich bestellten Sachverständigen bietet für die Höhe der Erstattungsfähigkeit eines zu seiner Widerlegung eingeholten Privatgutachtens einen geeigneten Vergleichsmaßstab sowohl hinsichtlich des Umfangs als auch der monetären Bewertung.

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IMRRS 2006, 0890
SachverständigeSachverständige
Gerichtsgutachter: Parteiöffentlichkeit der Ortsbesichtigung

BVerwG, Beschluss vom 12.04.2006 - 8 B 91.05

1. Die Vorschrift des § 97 Satz 1 VwGO ist auf eine Sachverhaltsermittlung im Wege einer Ortsbesichtigung durch den Sachverständigen zur Vorbereitung seines Gutachtens entsprechend anwendbar.*)

2. Ein Sachverständigengutachten, das auf einer Ortsbesichtigung beruht, die unter Verstoß gegen die Vorschriften der Parteiöffentlichkeit durchgeführt wurde, ist regelmäßig nicht verwertbar.*)

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IMRRS 2006, 0874
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Gebühren des "schwachen" vorläufigen Insolvenzverwalters

OLG Nürnberg, Beschluss vom 20.02.2006 - 2 W 267/06

1. Ein Sachverständiger hat nach § 4 InsO i.V.m. §§ 402 ff. ZPO auch in einem Insolvenzverfahren lediglich die "schwache" Position eines Helfers des Gerichts. Die Konstruktion eines "starken" Gutachters, der berechtigt wäre, Außenstände einzuziehen und Massengegenstände zu verwerten, widerspricht auch der in § 21 InsO vorgesehenen Aufgabenzuweisung.*)

2. Jedenfalls für die gebührenrechtliche Beurteilung ist darauf abzustellen, welche Tätigkeit einem Rechtsanwalt, der förmlich als Gutachter bestellt worden ist, tatsächlich übertragen worden ist. Sind einem Rechtsanwalt, der als Sachverständiger bestellt worden ist, nach der gerichtlichen Anordnung sachlich zusätzlich Aufgaben eines vorläufigen Insolvenzverwalters übertragen worden, so ist auf dessen Vergütung als Sachverständiger § 9 Abs. 2 JVEG anzuwenden.*)

3. Der Gebührenanspruch eines Sachverständigen, dem zusätzlich die Stellung eines "schwachen" vorläufigen, Insolvenzverwalters übertragen worden ist, bestimmt sich nach § 9 Abs. 2 JVEG.*)

4. Das Honorar eines isolierten Sachverständigen im Insolvenzverfahren ist nach § 9 Abs. 1 S. 3 JVEG zu beurteilen. Da vergleichbare außergerichtlich vereinbarte Stundensätze nicht vorliegen, ist in einem typischen Fall das Honorar des isolierten Sachverständigen an einem Stundensatz von 65 Euro zu orientieren.*)

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IMRRS 2006, 0790
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Sachverständigenanhörung im selbständigen Beweisverfahren

OLG Koblenz, Beschluss vom 03.04.2006 - 5 W 200/06

1. Zur Frage, innerhalb welcher Frist Einwendungen gegen ein schriftliches Sachverständigengutachten im selbständigen Beweisverfahren vorzubringen sind.*)

2. Die von der Rechtsprechung für das Erkenntnisverfahren entwickelten Grundsätze zur Anhörung eines Sachverständigen von Amts wegen lassen sich nicht auf das selbständige Beweisverfahren übertragen.*)

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IMRRS 2006, 0764
SachverständigeSachverständige
Haftung des Gerichtssachverständigen gemäß § 839a BGB

OLG Rostock, Beschluss vom 21.03.2006 - 8 U 113/05

Wer dem Gerichtssachverständigen vorwirft, er habe ein Gutachten gemäß § 839a BGB grob fahrlässig falsch erstellt, muss näher darlegen, dass auch den entscheidenden Richtern aufgrund naheliegender Überlegungen hätte einleuchten müssen, dass die Richtigkeit des Gutachtens zu bezweifeln ist.

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IMRRS 2006, 0750
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Einwendungen gegen Sachverständigengutachten

OLG Frankfurt, Urteil vom 07.03.2006 - 9 U 30/04

Zur Aufhebung und Zurückverweisung eines erstinstanzlichen Urteils, das die Bewertungen eines gerichtlich bestellten Sachverständigen (hier zum Aufmaß und zum Einheitspreis als Grundlage der Bewertung einer Werkleistung) unkritisch übernimmt und das Gebot rechtlichen Gehörs verletzt, indem es sich nicht mit den detaillierten Einwendungen der unterliegenden Partei gegen die Feststellungen des Gutachters auseinander setzt.*)

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IMRRS 2006, 0721
SachverständigeSachverständige
Zur Streitverkündung und Zustellung an Gerichtsgutachter

OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.03.2006 - 6 W 7/06

Der Sachverständige ist nicht Dritter im Sinne von § 72 ZPO. Bereits die Zustellung der Streitverkündungsschrift an den Sachverständigen hat zu unterbleiben.

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IMRRS 2006, 0720
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Gutachten für nicht festgestellte Mängel?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.04.2006 - 7 W 11/06

Werden im selbständigen Beweisverfahren nicht alle behaupteten Mängel bestätigt, sind für die Wertfestsetzung die hypothetischen Mängelbeseitigungskosten vom Gericht zu schätzen; eine weitere gutachterliche Stellungnahme ist hierfür nicht einzuholen.

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IMRRS 2006, 0634
SachverständigeSachverständige
Erste BGH-Entscheidung zu § 839a BGB: Haftung in ZVG-Sachen!

BGH, Urteil vom 09.03.2006 - III ZR 143/05

Zur Sachverständigenhaftung des Wertgutachters gegenüber dem Ersteigerer im Zwangsversteigerungsverfahren.*)

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IMRRS 2006, 0632
SachverständigeSachverständige
Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.03.2006 - 5 U 151/04

Zur Ablehnung eines Gerichtssachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit.

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IMRRS 2006, 0631
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Verspäteter Antrag auf Erläuterung d. Gutachtens

OLG Bamberg, Beschluss vom 27.07.2005 - 8 W 22/05

Wird ein Antrag auf mündliche Erläuterung des Gutachtens erst mehr als zwei Monate nach Zugang des Gutachtens und einen Monat nach Feststellung, dass das Beweisverfahren beendet ist, gestellt, so kann dieser Antrag gemäß § 411 Abs. 4 ZPO zurückgewiesen werden.

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IMRRS 2006, 0608
SachverständigeSachverständige
Befangenheit: Bistrobesuch mit Beteiligten beim Ortstermin?

OLG Koblenz, Beschluss vom 17.03.2006 - 4 W 128/06

Zur Ablehnung eines Gerichtssachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit.

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IMRRS 2006, 0604
SachverständigeSachverständige
Gutachten zur Wertermittlung eines Grundstücks: Entschädigung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.01.2006 - 10 W 101/05

1. Innerhalb des vorgesehenen Entschädigungsrahmens sind für die Bemessung der Entschädigung im Einzelfall der Grad der erforderlichen Fachkenntnisse, die Schwierigkeit der Leistung, besondere Umstände, unter denen das Gutachten zu erarbeiten war und ein nicht anderweitig abzugeltender Aufwand für die notwendige Benutzung technischer Vorrichtungen bestimmend.

2. Der Höchstsatz von EUR 52,- hat Ausnahmecharakter und kann nur in Ausnahmefällen bei Spitzenleistungen mit außergewöhnlichen Schwierigkeiten zugestanden werden.

3. Zur Bemessung der Sachverständigenentschädigung nach § 3 Abs. 2 ZSEG für ein Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes eines Hausgrundstücks.

4. Pauschalentschädigungen für Telefonauslagen sind im ZSEG nicht vorgesehen.

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IMRRS 2006, 0598
SachverständigeSachverständige
Wird eigenes Gutachtenexemplar bezahlt?

OLG Hamburg, Beschluss vom 27.02.2006 - 8 W 26/06

Der gerichtlich beauftragte Sachverständige hat nach dem JVEG in der Regel keinen Anspruch mehr auf Ersatz von Fotokopierkosten für sein eigenes Handaktenexemplar. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn der Sachverständige vom Gericht zur Herstellung eines Eigenexemplares seines Gutachtens aufgefordert worden ist.

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IMRRS 2006, 0569
ImmobilienImmobilien
Sachverständiger übersieht wertmindernde Grundstücksbelastung

BFH, Urteil vom 17.11.2005 - III R 44/04

Hat ein vom Steuerpflichtigen beauftragter, unabhängiger Sachverständiger bei der Wertermittlung eines Grundstücks eine den Wert mindernde Grundstücksbelastung übersehen, muss sich der Steuerpflichtige ein grobes Verschulden des Sachverständigen am nachträglichen Bekanntwerden dieser Tatsache i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 nicht als eigenes grobes Verschulden zurechnen lassen.*)

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IMRRS 2006, 0551
SachverständigeSachverständige
Darf Gericht Vorbereitungsarbeiten für Begutachtung anweisen?

OLG Hamm, Beschluss vom 18.10.2005 - 26 U 16/04

Grundsätzlich hat die beweispflichtige Partei für die zur Begutachtung nötige Baufreiheit, also dafür zu sorgen, dass die Untersuchung eines unzugänglichen Bauteils möglich ist; die gerichtliche Anweisung an den Sachverständigen, er solle diese Prüföffnungen schaffen und verschließen, ist unzulässig.

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