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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Sachverständige

1253 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IMRRS 2006, 0524
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitverkündung an Sachverständigen

OLG Bamberg, Beschluss vom 09.01.2006 - 4 U 186/05

1. Ein Gerichtssachverständiger, dem nach Erstellung des Gutachtens der Streit verkündet wird, ist von der weiteren Mitwirkung in diesem Verfahren ab dem Zeitpunkt ausgeschlossen, zu dem er dem Rechtsstreit beitritt.

2. Das bisher vom Sachverständigen in diesem Verfahren erstattete Gutachten bleibt verwertbar.

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IMRRS 2006, 0513
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitverkündung gegen gerichtl. Sachverständigen unzulässig!

LG München I, Beschluss vom 16.06.2005 - 18 O 7466/03

Die Streitverkündung gegenüber einem gerichtlichen Sachverständigen stellt sich als Versuch eines rechtsmissbräuchlichen Eingriffs in den Verfahrensfortgang dar.*)

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IMRRS 2006, 0512
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitverkündung an den Gerichtsgutachter: Keine Zustellung!

OLG München, Beschluss vom 29.07.2005 - 9 W 1940/05

Die Streitverkündung an den vom Gericht beauftragten Sachverständigen ist rechtsmissbräuchlich und nicht zuzustellen.

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IMRRS 2006, 0510
SachverständigeSachverständige
Kein Rechtsmittel gegen Vergütungsentscheidung des OLG

BGH, Beschluss vom 07.02.2006 - X ZB 34/05

Gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte über die Entschädigung des gerichtlichen Sachverständigen ist keine Beschwerde zulässig.

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IMRRS 2006, 0509
SachverständigeSachverständige
Schiedsverfahren - Mangel eines Schiedsgutachtens

OLG Frankfurt, Urteil vom 26.01.2006 - 26 U 24/05

Ein den Vergütungsanspruch berührender Mangel eines Schiedsgutachtens liegt nur dann vor, wenn das Gutachten offenbar unrichtig ist.*)

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IMRRS 2006, 0460
SachverständigeSachverständige
Geschäftsbeziehungen mit Partei: Befangenheitsgrund?

OLG München, Beschluss vom 23.01.2006 - 1 W 2990/05

Dass ein Sachverständiger in der Vergangenheit in Einzelfällen Privatgutachten für Mandanten des Anwalts der gegnerischen Partei erstattet hat, begründet für sich genommen keine Zweifel an dessen Unparteilichkeit.*)

Anlass zur Besorgnis der Befangenheit kann jedoch bestehen, wenn es sich um eine regelmäßige Geschäftsbeziehung handelt oder die Privatgutachtertätigkeit für die Kanzlei des Anwalts der gegnerischen Partei ein bedeutsamer wirtschaftlicher Faktor für den Sachverständigen ist.*)

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IMRRS 2006, 0430
SachverständigeSachverständige
Keine Befangenheit bei Hinweis auf weitere Baumängel

OLG Naumburg, Beschluss vom 21.12.2005 - 10 W 71/05

Erlangt ein Sachverständiger im Rahmen eines Ortstermins Kenntnis von womöglich weiteren mangelhaften Bauleistungen einer Partei, begründet der Umstand, dass er seinen Verdacht zu den Akten mitteilt, ohne besondere Anhaltspunkte nicht den Vorwurf seiner Befangenheit.*)

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IMRRS 2006, 0429
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Streitwert bei Verfahren wegen Mängelbeseitigung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.03.2006 - 23 W 10/06

1. Der Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens ist nach dem gemäß § 3 ZPO zu schätzenden Interesse des Antragstellers zu bemessen und entspricht regelmäßig dem vollen Wert des Hauptsacheverfahrens.

2. Im Einzelfall kann jedoch eine andere Bemessung gerechtfertigt sein. Dies ist etwa der Fall, wenn nicht alle im selbständigen Beweisverfahren zur Prüfung gestellten Mängel im Hauptsacheverfahren weiter verfolgt werden.

3. Beantragt der Antragsteller, die Kosten für die Mängelbeseitigung sachverständig feststellen zu lassen, so richtet sich das streitwertbildende Interesse an der Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens grundsätzlich nach dem für die Beseitigung der Mängel erforderlichen Aufwand, der auf der Grundlage der Sachdarstellung des Antragstellers nach objektiven Gesichtspunkten zu bestimmen ist. Dabei ist jedoch der vom Antragsteller lediglich geschätzte Wert weder bindend noch maßgebend.

4. Das streitwertbildende Interesse an der Beweiserhebung wird jedenfalls dann nach den vom Sachverständigen ermittelten Mängelbeseitigungskosten zu veranschlagen sein, wenn die Angaben des Antragstellers zur Höhe des Streitwerts nur grob geschätzt sind und bei verständiger Auslegung vorrangig der Feststellung der sachlichen Zuständigkeit dienen sollten.

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IMRRS 2006, 0410
SachverständigeSachverständige
Vergütung des Prüfstatikers nach Zeitaufwand?

LG Ingolstadt, Urteil vom 08.11.2005 - 4 O 1387/05

Prüfstatiker dürfen nur in Ausnahmefällen nach Zeitaufwand abrechnen.

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IMRRS 2006, 0333
SachverständigeSachverständige
Amtliche Auskunft kann einen Sachverständigenbeweis ersetzen

OLG Bremen, Urteil vom 28.09.2005 - 1 U 49/05 a

Amtliche Auskünfte von Behörden (§ 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) sind als Beweismittel im Prozess zulässig. Dabei kann eine amtliche Auskunft einen Sachverständigenbeweis ersetzen. Eine amtliche Auskunft, die ein Gutachten einschließt, ist ein echtes Sachverständigengutachten und prozessual nach den Bestimmungen über die Erhebung eines Sachverständigengutachtens zu behandeln.*)

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IMRRS 2006, 0331
SachverständigeSachverständige
Vergütung von Gutachterkosten bei zu geringem Kostenvorschuss

OLG Bremen, Beschluss vom 07.10.2005 - 2 W 69/05

Wendet sich ein Sachverständiger, nachdem er den gerichtlichen Auftrag zur Begutachtung erhalten hat, schriftlich mit dem Hinweis an das Gericht, der von der mit der Vorschussobliegenheit belasteten Partei eingeforderte und eingezahlte Betrag werde nicht ausreichen, um die Kosten des Gutachtens abzudecken, und setzt er seine Tätigkeit ungeachtet dessen fort, dass sein Schreiben unbeantwortet geblieben ist, so beschränkt sich sein Entschädigungsanspruch der Höhe nach auf den Vorschussbetrag.*)

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IMRRS 2006, 0316
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Sachverständiger tritt Klägerseite bei: Ausschließungsgrund?

BGH, Urteil vom 12.01.2006 - VII ZR 207/04

Tritt ein Sachverständiger dem Rechtsstreit bei, nachdem ihm der Streit verkündet worden ist, ist er nicht kraft Gesetzes ausgeschlossen.*)

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IMRRS 2006, 0306
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Vorschuss bei Ergänzungsfragen?

LG Hamburg, Beschluss vom 24.01.2006 - 414 OH 2/04

Den Antragsgegner trifft keine Kostenvorschusspflicht, wenn er zu dem im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens vorgelegten Sachverständigengutachten lediglich Ergänzungsfragen stellt, die keine eigenständigen Beweisanträge darstellen.

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IMRRS 2006, 0295
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wer trägt Kosten des Sachverständigen?

OLG München, Beschluss vom 12.01.2006 - 32 Wx 72/05

1. In einem Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz beurteilt sich die Zulässigkeit einer Antragsänderung entsprechend § 533 Nr. 1 ZPO analog. § 533 Nr. 2 ZPO ist nicht anzuwenden (Anschluss an KG ZMR 2006, 62).*)

2. Eine materielle Einigung über die Tragung der Kosten für ein Gutachten, das der vom Gericht bestellte Sachverständige erstattet, ist bei der Kostenentscheidung nach § 47 WEG zu berücksichtigen.*)

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IMRRS 2006, 0078
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Zulässige Beweisthemen/Grenzen d. Beweiserhebung

OLG Oldenburg, Beschluss vom 09.09.2005 - 1 W 68/05

Zu den zulässigen Beweisthemen und Grenzen der Beweiserhebung im selbständigen Beweisverfahren.*)

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IMRRS 2006, 0077
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Einholung eines weiteren Gutachtens

OLG Jena, Beschluss vom 16.12.2005 - 4 W 637/05

1. Im Beweissicherungsverfahren hat auch der Antragsgegner grundsätzlich das Recht auf mündliche Erläuterung des Gutachtens und die Stellung von Gegen(beweis)anträgen.*)

2. Der Antrag auf Einholung eines weiteren Gutachtens ist jedoch dann unzulässig, wenn – bei gleichem Beweisthema – das Erstgutachten das Beweisthema genügend ausschöpft (vgl. §§ 485 Abs. 3, 412 ZPO).*)

3. Dem Richter im Beweissicherungsverfahren steht insoweit ein Beurteilungsermessen zu.*)

4. Das bedeutet, dass das Beschwerdegericht – bei Ablehnung einer weiteren Begutachtung durch das erstinstanzliche Gericht – diese Entscheidung nur eingeschränkt überprüfen darf. Nur Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit des (Erst)Gutachtens oder Gründe, die zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen führen, rechtfertigen eine andere Entscheidung.*)

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IMRRS 2006, 0065
SachverständigeSachverständige
Sachverständigenentschädigung bei gerichtlichem Auftrag

OLG Koblenz, Beschluss vom 12.11.2004 - 14 W 735/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 0032
SachverständigeSachverständige
Vergütung für Handaktengutachten bleibt weiter streitig!

OLG München, Beschluss vom 28.11.2005 - 2 Ws 1194/05

Fertigt der gerichtliche Sachverständige ohne entsprechenden Auftrag ein Gutachtenexemplar für sich, erhält er dafür kein Geld (gegen OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.09.2005 - 1 Ws 211/05, IfS-Informationen 5/2005, 28).

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IMRRS 2006, 0014
SachverständigeSachverständige
Haftung für falsches gerichtliches Gutachten nach altem Recht

OLG Hamm, Urteil vom 24.06.2005 - 9 U 37/05

1. Zu den engen Voraussetzungen der Haftung des gerichtlichen Sachverständigen vor Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung in § 839a BGB zum 01.08.2002.

2. Der wegen eines vermeintlich falschen gerichtlichen Gutachtens auf Schadenersatz in Anspruch genommene Sachverständige haftet nicht nach §§ 823 Abs. 2 i.V.m. §§ 163, 154 StGB (fahrlässiger Falscheid, Meineid), wenn er sich ohne vorausgegangene Anordnung seiner Vereidigung durch das Gericht bei seiner gerichtlichen Anhörung im voraus auf seinen allgemein geleisteten Sachverständigeneid beruft.*) (anders: OLG Düsseldorf, IBR 2005, 1286)

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IMRRS 2006, 0012
SachverständigeSachverständige
Gutachter muss Sache wieder in Ursprungszustand setzen

OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.09.2005 - 13 W 43/05

1. Der Sachverständige muss den vor der Beweiserhebung vorgefundenen Zustand der zu begutachtenden Sache wieder herstellen, zumindest dann, wenn die Zustimmung des beweisfälligen Antragstellers zur Zerlegung der zu begutachtenden Sache von der anschließenden Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes erkennbar abhängig gemacht worden ist.

2. Die Kosten der Wiederherstellung sind Kosten der Beweisaufnahme.

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IMRRS 2006, 0011
SachverständigeSachverständige
Müssen Dritte Sachverständigenbesichtigungen dulden?

KG, Beschluss vom 21.10.2005 - 7 W 46/05

Durch das Zivilprozessreformgesetz 2001 wurde erstmals ausdrücklich die Möglichkeit eröffnet, dass der Richter auch einen Dritten zur Duldung/Begutachtung eines in seinem Besitz befindlichen Gegenstandes verpflichten kann.

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IMRRS 2006, 0002
SachverständigeSachverständige
Verkehrswertgutachten: Bestehen Nachforschungspflichten?

OLG Naumburg, Urteil vom 03.08.2005 - 11 U 100/04

Der mit der Ermittlung des Verkehrswertes beauftragte Sachverständige hat nur die von ihm äußerlich wahrnehmbaren, wertbeeinflussenden Faktoren zu berücksichtigen und in seine Bewertung einfließen zu lassen. Ihn trifft weder die Pflicht, Baumängel selbst oder durch Zuziehung weiterer Sonderfachleute zu ermitteln, noch hat er ohne Anhaltspunkte für bestimmte Mängel auf ihr allgemein mögliches Vorliegen hinzuweisen. Nur wenn der Verkehrswertsachverständige im Verlauf seiner Tätigkeit auf auf Baumängel hindeutende Indizien stößt, muss er seinen Auftraggeber hierauf aufmerksam machen.*)

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Online seit 2005

IMRRS 2005, 1928
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Schiedsgutachtens

BGH, Beschluss vom 24.11.2005 - VII ZB 76/05

Die Aufwendungen für ein vereinbarungsgemäß eingeholtes Schiedsgutachten sind im nachfolgenden Rechtsstreit grundsätzlich nicht als Prozesskosten erstattungsfähig.*)

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IMRRS 2005, 1927
SachverständigeSachverständige
Streitverkündung und Zustellung an den Gutachter: Zulässig?

OLG Koblenz, Beschluss vom 28.09.2005 - 12 W 251/05

Die Streitverkündung an den vom Gericht beauftragten Sachverständigen ist unzulässig. Die Zustellung der Streitverkündungsschrift an diesen Sachverständigen ist rechtswidrig.

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IMRRS 2005, 1926
SachverständigeSachverständige
Zur Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen

OLG Jena, Beschluss vom 14.12.2005 - 4 W 399/05

Ein Verstoß gegen § 407a Abs. 2 ZPO rechtfertigt nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit.*)

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IMRRS 2005, 1899
SachverständigeSachverständige
Zur Haftung eines von der Bank beauftragten Gutachters

OLG Köln, Urteil vom 08.11.2000 - 19 U 23/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2005, 1852
SachverständigeSachverständige
Zulässigkeit von Einwendungen gegen das Gutachten

BGH, Urteil vom 18.10.2005 - VI ZR 270/04

Eine Partei ist auch außerhalb des Arzthaftungsprozesses grundsätzlich nicht verpflichtet, Einwendungen gegen ein Gerichtsgutachten bereits in erster Instanz auf ein Privatgutachten oder auf sachverständigen Rat zu stützen, wenn ihr Vortrag fachspezifische Fragen betrifft und eine besondere Sachkunde erfordert (Fortführung Senatsurteil BGHZ 159, 245).*)

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IMRRS 2005, 1826
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Streitverkündung gegenüber dem Sachverständigen

OLG Celle, Beschluss vom 14.11.2005 - 7 W 117/05

1. Das Gericht hat den Streitverkündungsschriftsatz dem Betroffenen grundsätzlich ohne Prüfung der Zulässigkeit der Streitverkündung zuzustellen.*)

2. Dies gilt nicht, wenn die Streitverkündung gegenüber dem im Rechtsstreit tätigen Sachverständigen in der Absicht einer rechtsmissbräuchlichen Einflussnahme auf die Gutachtertätigkeit erfolgt.*)

3. Gegen einen Beschluss, mit dem der Antrag des Sachverständigen, die Zustellung der Streitverkündungsschrift für unzulässig zu erklären, zurückgewiesen wird, steht ihm das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu.*)

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IMRRS 2005, 1761
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Sachverständiger: Ablehnung wegen Befangenheit

KG, Beschluss vom 14.10.2005 - 21 W 8/05

1. Wird der Ablehnungsgrund aus dem Inhalt des Sachverständigengutachtens hergeleitet, ist der Antrag unverzüglich gemäß § 121 BGB zu stellen; die Frist des § 406 Abs. 2 ZPO findet keine Anwendung.

2. Für die Befangenheitsablehnung genügen vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus objektive Gründe, die aus den Augen eines vernünftigen Menschen geeignet sind, Zweifel an der Objektivität und Unparteilichkeit zu erregen.

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IMRRS 2005, 1747
SachverständigeSachverständige
Ablehnung bei rechtlichen Ausführungen im Gutachten?

OLG Celle, Beschluss vom 12.10.2005 - 14 W 31/05

Die Tatsache, dass der Sachverständige sich unter Bezugnahme auf § 9 VOB/A zum Inhalt der Leistungsbeschreibung geäußert hat, ohne dazu befragt worden zu sein, gibt allein noch keinen Grund zur Ablehnung des Sachverständigen.*)

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IMRRS 2005, 1673
SachverständigeSachverständige
Kein Honorar, wenn Auftrag außerhalb des Fachgebiets

OLG Braunschweig, Beschluss vom 25.08.2005 - 2 W 90/05

Der für die Prüfung der fachlichen Qualifikation des Sachverständigen (§ 407 a Abs. 1 Satz 1 ZPO) erforderliche Zeitaufwand gehört jedenfalls dann nicht zu dem nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 JVEG erstattungsfähigen Honorar des Sachverständigen, wenn für diesen ohne Schwierigkeiten erkennbar ist, dass die Beweisfrage außerhalb seines Fachgebietes liegt. Dies ist der Fall, wenn sich der Gegenstand des Gutachtens und die hierzu erforderlichen fachlichen Kenntnisse bereits aus dem Beweisbeschluss ergeben oder nach oberflächlicher Durchsicht der Klageschrift ohne weiteres erkennbar sind.*)

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IMRRS 2005, 1664
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Mündliche Erläuterung des Gutachtens?

BGH, Beschluss vom 13.09.2005 - VI ZB 84/04

Die mündliche Erläuterung des Gutachtens durch den Sachverständigen und dessen Anhörung sind auch im selbständigen Beweisverfahren nach § 485 Abs. 2 ZPO zulässig.*)

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IMRRS 2005, 1656
WohnungseigentumWohnungseigentum
Folgen der Teilrechtsfähigkeit einer WEG-Gemeinschaft

OLG München, Beschluss vom 24.10.2005 - 34 Wx 82/05

1. Schadensersatzansprüche eines Wohnungseigentümers wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten bzw. wegen Verletzung der korrespondierenden Pflicht zur ordnungsmäßigen Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums richten sich nicht gegen die Wohnungseigentümer als Einzelpersonen, sondern gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband.*)

2. Zur Würdigung von Sachverständigengutachten durch den Tatrichter.*)

3. Hat der Verkehrssicherungspflichtige die Verkehrssicherungspflicht auf einen Dritten übertragen, trifft ihn zwar die Pflicht zur Überwachung des Dritten. Der Verkehrssicherungspflichtige darf jedoch im Allgemeinen darauf vertrauen, dass der ordnungsgemäß ausgewählte Dritte den ihm übertragenen Verpflichtungen auch nachkommt, solange nicht konkrete Anhaltspunkte bestehen, die dieses Vertrauen erschüttern.

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IMRRS 2005, 1654
SachverständigeSachverständige
Beauftragung eines Sachverständigen

LG Kaiserslautern, Beschluss vom 05.09.2005 - 3 OH 28/05

Zur Beauftragung eines Sachverständigen.

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IMRRS 2005, 1632
SachverständigeSachverständige
Ansatz unrechtmäßig gezahlter Sachverständigenkosten?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.06.2005 - 10 W 24/05

Verliert der Sachverständige seinen Entschädigungsanspruch, so ist dies im Kostenansatzverfahren zu Gunsten der Parteien zu berücksichtigen.

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IMRRS 2005, 1599
SachverständigeSachverständige
Frühere gemeinsame Bauprojekte: Befangen?

BGH, Beschluss vom 09.11.2004 - X ZR 65/03

Auch wenn der Gutachter mit einer der beiden Prozessparteien bei mehreren früheren Bauobjekten beruflich zusammengearbeitet hat, so führt dies nicht zwingend zu einer Befangenheit als Gerichtssachverständiger.

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IMRRS 2005, 1568
SachverständigeSachverständige
Erhöhte Vergütung nur bei ausreichendem Vorschuss

OLG Naumburg, Beschluss vom 25.07.2005 - 12 W 76/05

1. Eine besondere Entschädigung i. S. d. § 7 ZSEG (jetzt § 13 JVEG) setzt voraus, dass ein ausreichender Vorschluss gezahlt ist.*)

2. Nach Beendigung des Rechtsstreits ist die Anforderung eines weiteren Vorschusses gegenüber einer hierzu nicht bereiten Partei nicht durchsetzbar.*)

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IMRRS 2005, 1507
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bauherr muss sich Fehlverhalten zurechnen lassen

OLG Brandenburg, Urteil vom 11.05.2005 - 4 U 172/04

1. Der Auftraggeber, der von dem Unternehmer einen Kostenvorschuß für die Mängelbeseitigung verlangt, muß sich nach dem allgemeinen Rechtsgedanken des § 254 BGB, der nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch auf die werkvertragliche Nachbesserung anzuwenden ist, ein Fehlverhalten seines Architekten bei der Planung oder Koordinierung zurechnen lassen.

2. Der Grundsatz der Vorteilsausgleichung kommt auch außerhalb des Schadensersatzrechts in zahlreichen Vorschriften zum Ausdruck und ist deshalb auf Nachbesserungs- und Kostenerstattungsansprüche gemäß § 633 Abs. 3 BGB a.F. (jetzt § 637 BGB n.F.) und § 13 Nr. 5 VOB/B entsprechend anzuwenden.

3. Setzt sich das Gericht nicht hinreichend mit einem Sachverständigengutachten auseinander und folgt stellenweise dem Gutachten, an anderer Stelle jedoch nicht, so ist ein neues Gutachten zu den strittigen Beweisthemen einzuholen.

4. Der Auftraggeber hat nur einmal die Möglichkeit, durch eine schriftliche Aufforderung die zweijährige Verjährungsfrist des § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B in Gang zu setzen.

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IMRRS 2005, 1479
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.02.2005 - 15 W 44/04

1. Holt ein Haftpflichtversicherer nach einem Verkehrsunfall ein Privatgutachten ein, weil er Zweifel an der Unfallschilderung und an der Schadenshöhe hat, sind die Kosten des Sachverständigen in einem späteren Zivilprozess nur dann erstattungsfähig, wenn das vorprozessuale Gutachten prozessbezogen eingeholt wurde.*)

2. Die Kosten des Gutachtens sind in der Regel nicht prozessbezogen entstanden, wenn der Haftpflichtversicherer den Sachverständigen zwar nach einem Anspruchsschreiben des Geschädigten, aber vor einer Klageandrohung beauftragt hat. Ein Betrugsverdacht des Haftpflichtversicherers ändert hieran nichts.*)

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IMRRS 2005, 1417
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wegfall der Einrede eines Schiedsgutachtenvertrags

OLG Frankfurt, Urteil vom 11.03.2005 - 2 U 5/04

Zur Frage, ob nach dem in zweiter Instanz erfolgten Wegfall der Einrede des Schiedsgutachtenvertrages, die in erster Instanz zur Abweisung der Klage als derzeit unbegründet geführt hat, die Zurückverweisung in entsprechender Anwendung des § 538 Nr. 3 ZPO zulässig ist.*)

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IMRRS 2005, 1365
SachverständigeSachverständige
Aufwandsentschädigung für beschäftigte Hilfskräfte

OLG Hamm, Beschluss vom 20.01.2004 - 26 U 113/01

Beschäftigt der mit einer Messung beauftragte öffentlich bestellte Sachverständige zu Durchführung der Messung Fachhilfskräfte, so kommt es für die Berechnung seines erstattungsfähigen Aufwandes für die Messgehilfen nicht darauf an, ob es sich hierbei um externe Hilfskräfte oder um eigene festangestellte Mitarbeiter des Sachverständigen handelt. Entscheidend ist allein, ob der in der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Gebührenordnung bestimmte Stundensatz nach dem Prinzip der Kostendeckung festgesetzt worden ist.

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IMRRS 2005, 1353
SachverständigeSachverständige
Kostenfrage bei Stellungnahme zum Ablehnungsgesuch

LG Essen, Beschluss vom 14.07.2005 - 17 O 187/01

Macht die Partei mit dem Ablehnungsgesuch gegen den Sachverständigen geltend, dieser habe ungeprüfte und von der Herkunft nicht bekannte Informationen im Gutachten einseitig zu Grunde gelegt, und verlangt das Gericht vom Sachverständigen eine für die folgende Zurückweisung des Befangenheitsgesuchs verwertete Stellungnahme, erhält dieser für seine Mehrarbeit keine Vergütung.

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IMRRS 2005, 1330
SachverständigeSachverständige
Gutachtenerstellung durch Dritte: Honorarverlust?

KG, Beschluss vom 06.08.2004 - 6 W 135/04

Lässt der beauftrage Sachverständige pflichtwidrig das Gutachten durch einen Dritten erstellen, so verliert er seinen Vergütungsanspruch zumindest in dem Fall, dass ihn eine grobe Fahrlässigkeit trifft.

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IMRRS 2005, 1305
SachverständigeSachverständige
Verlängerung des Selb. Beweisverfahrens bei Ergänzungsfragen

OLG Hamm, Beschluss vom 25.11.2004 - 12 W 40/04

Der Beendigungszeitpunkt des Selbständigen Beweisverfahrens wird hinausgeschoben, wenn innerhalb einer angemessenen Frist nach Übersendung der Protokolle Ergänzungsfragen mitgeteilt werden.

Für die Frage, ob Ergänzungsanträge innerhalb angemessener Frist gestellt sind, ist auf die Übersendung des Protokolls abzustellen, da erst aus dem Protokoll für die Partei letztlich ersichtlich ist, welche Ausführungen des Sachverständigen zugrunde zu legen sind.

Ein Zeitraum von ca. einem Monat zwischen Übersendung des Protokolls und Eingang des Antrags auf weitere Begutachtung ist als in diesem Sinne angemessene Frist anzusehen, wenn die Sache einen nicht unerheblichen Umfang hat.

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IMRRS 2005, 1272
SachverständigeSachverständige
Unverwertbarkeit eines Gutachtens: Schuldhaft herbeigeführt?

OLG Naumburg, Beschluss vom 01.03.2005 - 10 W 10/05

Eine schuldhafte Herbeiführung der Unverwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens durch den Sachverständigen kann nicht angenommen werden, wenn eine angeordnete Begutachtung letztlich daran scheitert, dass die beweisbelastete Partei nicht für die erforderliche Baufreiheit Sorge trägt.*)

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IMRRS 2005, 1266
SachverständigeSachverständige
Ablehnungsgesuch muss unverzüglich erfolgen!

KG, Beschluss vom 18.11.2004 - 26 W 48/04

Meint eine Partei, dem schriftlichen Gutachten eines Sachverständigen stichhaltige Anhaltspunkte für die Besorgnis seiner Befangenheit entnehmen zu können, so muss sie die Ablehnungsgründe unverzüglich geltend machen und darf nicht erst abwarten, ob der Sachverständige im Rahmen eines Ergänzungsgutachtens die Zweifel an seiner Unbefangenheit möglicherweise doch noch ausräumt.

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IMRRS 2005, 1260
SachverständigeSachverständige
Haftung des vorprozessual eingeschalteten Bausachverständigen

OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.06.2005 - 9 U 171/04

1. Die Haftung des von der Partei eingeschalteten Privatsachverständigen wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Gerichtsgutachter zuvor im selbständigen Beweisverfahren zu einem teilweise abweichenden Ergebnis gekommen ist (Abgrenzung zu BGH NJW 2001, 512).*)

2. Der Rechtsanwalt, der im Auftrag der Partei den Prozess führt, der aufgrund der unrichtigen Begutachtung durch den Privatsachverständigen eingeleitet worden ist, ist nicht deren Erfüllungsgehilfe in Bezug auf die diesem Gutachter gegenüber bestehende Obliegenheit nach § 254 BGB.*)

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IMRRS 2005, 1236
SachverständigeSachverständige
Nicht jede Falschbegutachtung ist ein Falscheid!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.03.2005 - 5 U 123/04

Der Sachverständiger beschwört im Zivilprozess durch die Bezugnahme auf seinen allgemein geleisteten Eid gem. § 410 ZPO, das Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen zu erstatten. Damit beschwört er, dass er die von ihm vorgetragene Ansicht habe. Beschwört er eine wider seine Überzeugung gehende Ansicht, so verletzt er seinen Eid, auch wenn die Ansicht in Wahrheit richtig ist. Umgekehrt gilt, dass der Sachverständige grundsätzlich seinen Eid nicht verletzt, wenn er seine Überzeugung beschwört, auch wenn diese Überzeugung in Wahrheit falsch ist.*)

Subjektiv ist fahrlässiges Handeln erforderlich. Beim Sachverständigen-Eid ist fahrlässige Begehung selten, weil der Sachverständige meist nur seine subjektive Überzeugung wiedergibt; er kann allerdings fahrlässig nicht sein ganzes Wissen kundtun oder die zur Vorbereitung des Gutachtens erforschten Tatsachen falsch wiedergeben. Die Fahrlässigkeit kann auch in der mangelhaften Vorbereitung liegen.*)

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IMRRS 2005, 1216
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Angemessenheit der Gutachtenergänzungsfrist

OLG Celle, Beschluss vom 21.01.2000 - 16 W 2/00

Zur Angemessenheit der Gutachtenergänzungsfrist in einem Bauprozeß.*)

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IMRRS 2005, 1149
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufung: Bindung an festgestellte Tatsachen?

BGH, Beschluss vom 10.05.2005 - VI ZR 245/04

Hat das Erstgericht dem rechtzeitig gestellten Antrag einer Partei auf erstmalige mündliche Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen nicht entsprochen, kann die Bindung des Berufungsgerichts an die vom Gericht des ersten Rechtszuges festgestellten Tatsachen entfallen. Ist dies der Fall, muß das Berufungsgericht dem in zweiter Instanz wiederholten Antrag auf Ladung des Sachverständigen stattgeben.*)

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