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Sachgebiet: Rechtsanwälte und Notare

2968 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2022

IMRRS 2022, 1031
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Auch unter Anwälten gibt es schwarze Schafe

LG Berlin, Urteil vom 08.08.2022 - 83 O 9/22

1. Der Abschluss von Mietverträgen Namens und in Vollmacht des Vermieters durch einen Rechtsanwalt mit seiner eigenen Ehefrau verstößt fundamental gegen die Grundsätze des anwaltlichen Berufsrechts des Rechtsanwalts als Organ der Rechtspflege und verstößt damit letztlich auch gegen die guten Sitten gem. § 138 BGB.

2. Eine Einwilligung in die Sittenwidrigkeit verhilft dem sittenwidrigen Vertrag nicht zu dessen Wirksamkeit.

3. Lässt sich der vom Vermieter beauftragte Anwalt Schmiergelder von den Mietern für eine Vertragsverlängerung oder eine Nichterhöhung der Miete zahlen, verstoßen diese Vereinbarungen gegen die guten Sitten und sind gem. § 138 Abs. 1 BGB nichtig.

4. Solche Schmiergeldzahlungen muss der Anwalt nach § 826 BGB an den Vermieter auszahlen.

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IMRRS 2022, 1162
ProzessualesProzessuales
Nach dem 01.01.2022 per Telefax erhobenen Anhörungsrüge ist unzulässig!

BFH, Beschluss vom 23.08.2022 - VIII S 3/22

Die Erhebung einer Anhörungsrüge durch einen Rechtsanwalt ist ab dem 01.01.2022 unzulässig, wenn sie nicht als elektronisches Dokument in der Form des § 52a FGO an den BFH übermittelt wird. Der Verstoß gegen § 52d FGO führt zur Unwirksamkeit des Antrags. Er gilt als nicht vorgenommen.*)

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IMRRS 2022, 0950
NotareNotare
Notarhaftung: Bindungswirkung eines Urteils aus dem Vorprozess

BGH, Urteil vom 09.06.2022 - III ZR 24/21

1. Die Rechtskraft eines Urteils, mit dem die gegen einen Notar gerichtete Amtshaftungsklage wegen einer anderweitigen Ersatzmöglichkeit nach § 19 Abs. 1 Satz 2 BNotO als derzeit unbegründet abgewiesen wird, umfasst die Gründe des Urteils, soweit in ihnen die übrigen Anspruchsvoraussetzungen positiv festgestellt werden. Ist dies der Fall, kann im Folgeprozess die Amtshaftungsklage nicht mit der Begründung abgewiesen werden, der Anspruch habe bereits im Zeitpunkt der Erstentscheidung dem Grunde nach nicht bestanden.*)

2. Zur sekundären Darlegungslast des Verwalters des Nachlasses eines verstorbenen Notars, der wegen Verletzung von Amtspflichten des Notars aus § 14 Abs. 2 BNotO und § 4 BeurkG in Anspruch genommen wird.*)

3. Ergreift der durch eine notarielle Amtspflichtverletzung Geschädigte Maßnahmen der Rechtsverfolgung gegen Personen, deren Haftung gegenüber derjenigen des Notars nach § 19 Abs. 1 Satz 2 BNotO vorrangig ist, sind die Kosten eines gegen solche Personen geführten Rechtsstreits erster Instanz als adäquat-kausal auf der Amtspflichtverletzung beruhender Schaden ersatzfähig, wenn und soweit die Klage rechtlich wie wirtschaftlich begründete Aussicht auf Erfolg bot und sich nicht als Maßnahme darstellt, die dem Geschädigten nicht zumutbar ist und die ein vernünftiger Geschädigter nicht ergreifen würde. Kosten eines Rechtsmittels, das der Geschädigte gegen ein ihm ungünstiges erstinstanzliches Urteil einlegt, sind hingegen regelmäßig nicht ersatzfähig, soweit es zur Interessenwahrung des Geschädigten genügt, mittels einer Streitverkündung gegenüber dem Notar Bindungswirkung für den nachfolgenden Amtshaftungsprozess herzustellen (Bestätigung von Senat, Urteil vom 27.10.1955 - III ZR 82/54, BGHZ 18, 366 [zu § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB]; BGH, Urteil vom 18.04.2002 - IX ZR 72/99, NJW 2002, 2787).*)

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IMRRS 2022, 0896
RechtsanwälteRechtsanwälte
Inkassodienstleister darf Mietpreisbremse durchsetzen

BGH, Urteil vom 18.05.2022 - VIII ZR 381/21

Zur Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters, der Ansprüche des Mieters aus der sog. Mietpreisbremse (§§ 556d, 556g BGB) im Wege der Abtretung verfolgt (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG a.F. gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).*)

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IMRRS 2022, 0869
RechtsanwälteRechtsanwälte
Inkassounternehmen dürfen Ansprüche aus "Mietpreisbremse" verfolgen

BGH, Urteil vom 18.05.2022 - VIII ZR 383/21

Zur Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters, der Ansprüche des Mieters aus der sogenannten Mietpreisbremse (§§ 556d, 556g BGB) im Wege der Abtretung verfolgt (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG a.F. gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).*)

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IMRRS 2022, 0859
RechtsanwälteRechtsanwälte
Inkassodienstleister darf Mietpreisbremse durchsetzen

BGH, Urteil vom 18.05.2022 - VIII ZR 365/21

Zur Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters, der Ansprüche des Mieters aus der sogenannten Mietpreisbremse (§§ 556d, 556g BGB) im Wege der Abtretung verfolgt (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG a.F. gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).*)

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IMRRS 2022, 0846
RechtsanwälteRechtsanwälte
Inkassounternehmen dürfen Ansprüche aus "Mietpreisbremse" verfolgen!

BGH, Urteil vom 18.05.2022 - VIII ZR 380/21

Zur Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters, der Ansprüche des Mieters aus der sog. Mietpreisbremse (§§ 556d, 556g BGB) im Wege der Abtretung verfolgt (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG a.F. gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).*)

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IMRRS 2022, 0808
RechtsanwälteRechtsanwälte
Inkassodienstleister darf Mietpreisbremse durchsetzen

BGH, Urteil vom 18.05.2022 - VIII ZR 423/21

Zur Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters, der Ansprüche des Mieters aus der sogenannten Mietpreisbremse (§§ 556d, 556g BGB) im Wege der Abtretung verfolgt (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG a.F. gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).*)

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IMRRS 2022, 0807
RechtsanwälteRechtsanwälte
Inkassodienstleister darf Mietpreisbremse durchsetzen

BGH, Urteil vom 18.05.2022 - VIII ZR 382/21

Zur Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters, der Ansprüche des Mieters aus der sogenannten Mietpreisbremse (§§ 556d, 556g BGB) im Wege der Abtretung verfolgt (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG a.F. gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).*)

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IMRRS 2022, 0701
RechtsanwälteRechtsanwälte
Abgrenzung Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr

BGH, Urteil vom 30.03.2022 - VIII ZR 256/21

Zur Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen Inkassodienstleister auf Rückerstattung zu viel gezahlter Miete wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Begrenzung der Miethöhe (§§ 556d ff. BGB), verbunden mit der Aufforderung an den Vermieter, künftig von dem Mieter nicht mehr die als überhöht gerügte Miete zu verlangen und diese auf den zulässigen Höchstbetrag herabzusetzen (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG a.F. gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).*)

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IMRRS 2022, 0702
RechtsanwälteRechtsanwälte
Abgrenzung Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr

BGH, Urteil vom 30.03.2022 - VIII ZR 358/20

Zur Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen Inkassodienstleister auf Rückerstattung zu viel gezahlter Miete wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Begrenzung der Miethöhe (§§ 556d ff. BGB), verbunden mit der Aufforderung an den Vermieter, künftig von dem Mieter nicht mehr die als überhöht gerügte Miete zu verlangen und diese auf den zulässigen Höchstbetrag herabzusetzen (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG a.F. gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).*)

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IMRRS 2022, 0654
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Rechtsanwälte müssen auch in eigenen Angelegenheiten elektronisch kommunizieren

VG Berlin, Beschluss vom 05.05.2022 - 12 L 25/22

Wird ein Rechtsanwalt in einer eigenen Angelegenheit gerichtlich tätig, besteht für ihn die Pflicht zur elektronischen Einreichung von Schriftsätzen nach § 55d VwGO jedenfalls dann, wenn er explizit als Rechtsanwalt auftritt.*)

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IMRRS 2022, 0593
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Keine Belehrung über das "Wie" der Beurkundung durch beratenden Rechtsanwalt!

LG Bremen, Urteil vom 25.02.2022 - 4 O 2013/20

Bei einem beurkundungspflichtigen Rechtsgeschäft hat ein beratender Rechtsanwalt den Mandanten nur über die grundsätzliche Formbedürftigkeit zu belehren. Die Einzelheiten, wie die Beurkundung zu erfolgen hat, fallen allein in den Pflichtenkreis des beurkundenden Notars.

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IMRRS 2022, 0588
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Forderungseinziehung oder Maßnahmen der Anspruchsabwehr?

BGH, Urteil vom 30.03.2022 - VIII ZR 121/21

Zur Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen Inkassodienstleister auf Rückerstattung zu viel gezahlter Miete wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Begrenzung der Miethöhe (§§ 556d ff. BGB), verbunden mit der Aufforderung an den Vermieter, künftig von dem Mieter nicht mehr die als überhöht gerügte Miete zu verlangen und diese auf den zulässigen Höchstbetrag herabzusetzen (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG a.F. gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).*)

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IMRRS 2022, 0542
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Corona-Verdacht ist keine vorübergehende Unmöglichkeit!

KG, Beschluss vom 25.02.2022 - 6 U 218/21

1. Eine Ausnahme von der seit dem 01.01.2022 bestehenden Verpflichtung der Rechtsanwälte, vorbereitende Schriftsätze nur noch als elektronisches Dokument bei Gericht einzureichen (§§ 130a, 130d ZPO), besteht gem. § 130d Satz 2 ZPO nur dann, wenn dies aus technischen Gründen nicht möglich ist, weil entweder das Gericht auf diesem Wege nicht erreichbar ist oder bei dem Rechtsanwalt ein vorübergehendes technisches Problem aufgetreten ist.*)

2. Sieht sich der Rechtsanwalt aus gesundheitlichen Gründen (hier: ausstehendes Ergebnis eines PCR-Testes zum Ausschluss eines Coronaleidens) nicht in der Lage, seine Kanzleiräume aufzusuchen und den Schriftsatz dort elektronisch zu übermitteln, stellt dies keine vorübergehende Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung aus technischen Gründen dar.*)

3. Die technische Störung ist gem. § 130d Satz 3 ZPO unmittelbar bei der Ersatzeinreichung auf herkömmlichem Wege oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; die Mitteilung von Gründen erst 20 Tage nach Einreichung des Originalschriftsatzes genügt diesen Anforderungen nicht.*)

4. Ein Grund für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 233 Satz 1 ZPO wegen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist (§ 520 Abs. 2 ZPO) liegt nicht vor, wenn der Rechtsanwalt vor dem Fristablauf nicht alle ihm noch möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, wie etwa die Suche nach einem vertretungsbereiten Kollegen zur formwirksamen Einreichung der fertigen Berufungsbegründungsschrift.*)

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IMRRS 2022, 0444
ProzessualesProzessuales
Anwalt muss Vollmacht nicht binnen Wochenfrist bei Gericht vorlegen

BVerfG, Beschluss vom 18.02.2022 - 1 BvR 305/21

1. Eine Prüfung der wirksamen Erteilung einer anwaltlichen Prozessvollmacht kommt nur dann in Betracht, wenn die Art und Weise der Prozessführung bzw. sonstige besondere Umstände dem Gericht dazu berechtigten Anlass geben (etwa wenn der Anwalt die Vollmacht nicht fristgemäß einreicht und dabei auch noch die Parteien falsch bezeichnet).

2. In jedem Fall ist eine gesetzte Frist zur Nachreichung der Vollmacht von einer Woche zu kurz, um den Rechtsschutz zu gewährleisten.

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IMRRS 2022, 0409
RechtsanwälteRechtsanwälte
Geschäftsgebühr für vorprozessuale anwaltliche Zahlungsaufforderung?

BGH, Urteil vom 24.02.2022 - VII ZR 320/21

Ob eine vorprozessuale anwaltliche Zahlungsaufforderung eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG auslöst oder als der Vorbereitung der Klage dienende Tätigkeit nach § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 RVG zum Rechtszug gehört und daher mit der Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG abgegolten ist, ist eine Frage der Art und des Umfangs des im Einzelfall erteilten Mandats (im Anschluss an BGH, Urteil vom 15.08.2019 - III ZR 205/17, IBRRS 2019, 2929 = WM 2019, 1833).*)

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IMRRS 2022, 0361
RechtsanwälteRechtsanwälte
Abgrenzung Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr

BGH, Urteil vom 19.01.2022 - VIII ZR 220/21

Zur Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen Inkassodienstleister auf Rückerstattung zu viel gezahlter Miete wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Begrenzung der Miethöhe (§§ 556d ff. BGB), verbunden mit der Aufforderung an den Vermieter, künftig von dem Mieter nicht mehr die als überhöht gerügte Miete zu verlangen und diese auf den zulässigen Höchstbetrag herabzusetzen (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG a.F. gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).*)

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IMRRS 2022, 0252
RechtsanwälteRechtsanwälte
Beiordnung eines Notanwalts

BGH, Beschluss vom 08.02.2022 - VIII ZR 192/21

1. Im Falle einer späteren Mandatsniederlegung kommt die Beiordnung eines Notanwalts nur dann in Betracht, wenn sie die Beendigung des Mandats nicht zu vertreten hat.

2. Scheitert die Einreichung einer Nichtzulassungsbeschwerdebegründung daran, dass der beauftragte postulationsfähige Rechtsanwalt nicht bereit ist, den rechtlichen Überlegungen der Partei zu folgen und sie zur Grundlage eines Begründungsschriftsatzes zu machen, rechtfertigt dies für sich genommen nicht die Beiordnung eines Notanwalts.

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IMRRS 2022, 0116
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Inkassounternehmen dürfen Ansprüche aus "Mietpreisbremse" verfolgen!

AG Köpenick, Urteil vom 05.05.2021 - 10 C 46/20

Es ist noch als zulässige Inkassodienstleistung anzusehen, wenn Ansprüche aus der Mietpreisbremse - auch auf Auskunftserteilung - treuhänderisch an den Rechtsdienstleister abgetreten werden und dieser die Forderungen auf dem Boden eines Erfolgshonorars im eigenen Namen gegen den Vermieter geltend macht.

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IMRRS 2022, 0118
RechtsanwälteRechtsanwälte
Nach Fax-Versand muss Fax-Nummer und Vollständigkeit überprüft werden!

BGH, Beschluss vom 21.12.2021 - VI ZB 2/21

1. Ein Rechtsanwalt genügt seiner Pflicht zur wirksamen Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze nur dann, wenn er seine Angestellten anweist, nach einer Übermittlung per Telefax anhand des Sendeprotokolls zu überprüfen, ob der Schriftsatz vollständig und an das richtige Gericht übermittelt worden ist. Dabei darf sich die Kontrolle des Sendeberichts grundsätzlich nicht darauf beschränken, die auf diesem ausgedruckte Faxnummer mit der zuvor aufgeschriebenen, etwa in den Schriftsatz eingefügten Faxnummer zu vergleichen. Vielmehr muss der Abgleich anhand einer zuverlässigen Quelle, etwa anhand eines geeigneten Verzeichnisses, vorgenommen werden, aus der die Faxnummer des Gerichts hervorgeht, für das die Sendung bestimmt ist.*)

2. Dem Erfordernis, durch organisatorische Anweisungen sicherzustellen, dass Fehler bei der Ermittlung der Faxnummer erfasst werden, kann allerdings auch durch die Anweisung genügt werden, die im Sendebericht ausgedruckte Faxnummer mit der schriftlich niedergelegten zu vergleichen, wenn sichergestellt ist, dass diese ihrerseits zuvor aus einer zuverlässigen Quelle ermittelt worden ist. Dies setzt aber voraus, dass zusätzlich die generelle Anweisung besteht, die ermittelte Faxnummer vor der Versendung auf eine Zuordnung zu dem vom Rechtsanwalt bezeichneten Empfangsgericht zu überprüfen.*)

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IMRRS 2022, 0096
RechtsanwälteRechtsanwälte
Gebührenvorschuss nicht verbraucht: Wann entsteht der Anspruch auf Rückzahlung?

BGH, Urteil vom 16.12.2021 - IX ZR 81/21

1. Der Anspruch auf Rückzahlung eines nicht verbrauchten Vorschusses für die Gebühren eines Rechtsanwalts entsteht aufschiebend bedingt bereits mit der Leistung des Vorschusses (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 07.03.2019 - IX ZR 143/18, IBRRS 2019, 1078 = WM 2019, 738).*)

2. Die Haftungsverbindlichkeit des Gesellschafters einer aufgelösten Gesellschaft verjährt auch dann in fünf Jahren, wenn die Gesellschaftsschuld einer kürzeren Verjährung unterliegt.*)

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IMRRS 2022, 0089
RechtsanwälteRechtsanwälte
Vergleichstext muss eindeutig sein!

BGH, Urteil vom 16.12.2021 - IX ZR 223/20

Ein Rechtsanwalt hat bei dem Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs auf eine richtige und vollständige Niederlegung des Willens seines Mandanten zu achten und für einen möglichst eindeutigen und nicht erst der Auslegung bedürftigen Wortlaut zu sorgen (Fortführung BGH, Urteil vom 17.01.2002 - IX ZR 182/00, IBRRS 2002, 0127).*)

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IMRRS 2022, 0086
RechtsanwälteRechtsanwälte
Wiedereinsetzung bei Falschadressierung?

BGH, Beschluss vom 15.12.2021 - IV ZB 11/21

Das Versenden eines falsch adressierten Fristverlängerungsantrags durch eine Angestellte wird beim Versäumen einer Frist dem Anwalt nicht zugerechnet, wenn der Fehler zuvor bemerkt und eine Korrekturanweisung erteilt wurde. Es genügt, dass der Anwalt eine zuverlässige Bürokraft anweist, eine neue, richtig adressierte Berufungsschrift zu erstellen, er diese unterzeichnet und dem Personal zur Übersendung übergibt.

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IMRRS 2022, 0051
NotareNotare
Tätigkeit des Insolvenzverwalters ist keine Rechtsanwaltstätigkeit

BGH, Urteil vom 15.11.2021 - NotZ (Brfg) 2/21

Die Wahrnehmung der Aufgaben eines Insolvenzverwalters stellt - ungeachtet dessen, ob es sich dabei um Teil des Rechtsanwaltsberufs handelt - keine Rechtsanwaltstätigkeit für unterschiedliche Auftraggeber i.S.d. § 6 Abs. 2 BNotO a.F./§ 5b Abs. 1 BNotO n.F. dar.*)

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IMRRS 2022, 0035
ProzessualesProzessuales
Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ist zu begründen!

BGH, Beschluss vom 16.11.2021 - VIII ZB 70/20

Der Berufungsführer kann sich im Wiedereinsetzungsverfahren nicht mit Erfolg auf sein Vertrauen in die Gewährung einer (erstmaligen) Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist berufen, wenn sein Prozessbevollmächtigter in dem (nicht auf die Einwilligung des Gegners gestützten) Fristverlängerungsantrag keinen Grund für die Notwendigkeit der Fristverlängerung angegeben hat. Vielmehr muss der Prozessbevollmächtigte des Berufungsführers in einem solchen Fall damit rechnen, dass der Vorsitzende des Berufungsgerichts in einem nicht mit erheblichen Gesichtspunkten begründeten Antrag auf Verlängerung der Frist eine Verzögerung des Rechtsstreits sehen und das Gesuch deshalb ablehnen werde (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 07.10.1992 - VIII ZB 28/92, unter 2 a, NJW 1993, 134 = IBRRS 1992, 0343; BGH, Beschlüsse vom 18.07.2007 - IV ZR 132/06, Rz. 7, IBRRS 2007, 4242; IBR 2019, 650).*)

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IMRRS 2022, 1681
RechtsanwälteRechtsanwälte
Ermittlung des Streitwerts bei einem Räumungsanspruch

OLG Schleswig, Beschluss vom 17.08.2022 - 12 W 14/22

Maßgeblich ist für den Wert des Räumungsanspruchs nach § 41 II 1 GKG das für die Dauer eines Jahres zu zahlenden Entgelt des Hauptmietverhältnisses.

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Online seit 2021

IMRRS 2021, 1310
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Telefax gestört: Keine aktive beA-Nutzungspflicht!

BGH, Beschluss vom 29.09.2021 - VII ZB 12/21

Zur Zumutbarkeit der Benutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs zur Übermittlung der Berufungsbegründung an das Berufungsgericht (in der Zeit bis zum Eintritt der aktiven Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs für Rechtsanwälte ab dem 01.01.2022), wenn am Abend des Ablaufs der Berufungsbegründungsfrist eine Übermittlung per Telefax aus von der Prozessbevollmächtigten des Berufungsklägers nicht zu vertretenden Gründen - hier: Defekt des gerichtlichen Empfangsgerätes - scheitert.*)

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IMRRS 2021, 1274
RechtsanwälteRechtsanwälte
Spätes Empfangsbekenntnis widerlegt nicht seine Richtigkeit

BGH, Beschluss vom 07.10.2021 - IX ZB 41/20

Für die Widerlegung der Richtigkeit des in einem anwaltlichen Empfangsbekenntnis angegebenen Zustellungsdatums genügt das Verstreichen eines ungewöhnlich langen Zeitraums zwischen der gerichtlichen Verfügung und diesem Datum nicht.*)

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IMRRS 2021, 1206
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Ohne Eingangsbestätigung kein sicherer Eingang per beA

BGH, Beschluss vom 29.09.2021 - VII ZR 94/21

Erhält ein Rechtsanwalt für den Versand eines fristwahrenden Schriftstücks über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) keine Eingangsbestätigung des Gerichts, muss er den Sendevorgang genau prüfen und es erneut versuchen. Erst mit der Bestätigung kann der Anwalt sicher sein, dass der Sendevorgang erfolgreich war. Es gelten die gleichen Anforderungen wie beim Faxversand.




IMRRS 2021, 1125
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Zustimmung des Gegners zu erneuter Fristverlängerung nicht eingeholt: Keine Wiedereinsetzung!

BGH, Beschluss vom 25.08.2021 - XII ZB 172/20

1. Holt der Verfahrensbevollmächtigte eines Beteiligten einer Familienstreitsache bei Stellung eines Antrags auf Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist über einen Monat hinaus nicht die erforderliche Zustimmung des Gegners ein, so beruht die anschließende Fristversäumung auf seinem Verschulden (im Anschluss an BGH Beschluss vom 04.03.2004 - IX ZB 121/03, IBRRS 2004, 0815 = FamRZ 2004, 867).

2. Bei einem nicht sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen der Fristverlängerung enthaltenden Antrag besteht grundsätzlich auch keine gerichtliche Hinweispflicht (im Anschluss an BGH Beschluss vom 22.03.2005 - XI ZB 36/04, IBRRS 2005, 4165 = FamRZ 2005, 1082).

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IMRRS 2021, 1118
ProzessualesProzessuales
Erste Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist problemlos möglich

BGH, Beschluss vom 14.09.2021 - VI ZB 58/19

1. An den erst­ma­li­gen An­trag, eine Be­ru­fungs­be­grün­dungs­frist zu ver­län­gern, dür­fen keine über­zo­ge­nen An­for­de­run­gen ge­stellt wer­den. Die­ser muss zwar be­grün­det wer­den, aber der Hin­weis auf Ar­beits­über­las­tung oder ähn­li­che Hin­der­nis­se ge­nügt in der Regel.

2. Auch wenn aus Par­al­lel­ver­fah­ren eine ab­wei­chen­de Spruch­pra­xis des Ge­richts be­kannt ist, darf der An­walt auf eine ge­setz­mä­ßi­ge Ent­schei­dung ver­trau­en.

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IMRRS 2021, 1104
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Übermittlung per Fax: Niemals zu früh aufgeben!

BGH, Beschluss vom 26.08.2021 - III ZB 9/21

Einem Rechtsanwalt gereicht es zum Verschulden, wenn er den Versuch, einen fristgebundenen Schriftsatz (hier: Berufungsschrift) per Telefax an das Gericht zu übermitteln, vorschnell aufgibt und die für ihn nicht aufklärbare Ursache der aufgetretenen Übermittlungsschwierigkeiten der Risikosphäre des Empfangsgerichts zuschreibt (Fortführung von BGH, Beschlüsse vom 04.11.2014 - II ZB 25/13, Rz. 20 ff., IBRRS 2015, 1311 = NJW 2015, 1027, und IBR 2019, 646 = IMR 2019, 428).*)

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IMRRS 2021, 0940
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Berufung beim unzuständigen Gericht eingelegt: Wo ist Wie­der­ein­set­zung zu beantragen?

BGH, Beschluss vom 01.07.2021 - V ZB 71/20

1. Ein Pro­zess­be­voll­mäch­tig­ter, der auf­grund einer feh­ler­haf­ten Rechts­mit­tel­be­leh­rung die Be­ru­fung bei einem un­zu­stän­di­gen Ge­richt ein­legt, muss die Wie­der­ein­set­zung so­fort nach Kennt­nis­er­lan­gung bei dem zu­stän­di­gen Ge­richt be­an­tra­gen.

2. Es genügt nicht, wenn er im Vertrauen auf die zügige Weiterleitung den Antrag über das "falsche" Gericht stellt.

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IMRRS 2021, 0888
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Wann können Wohnungseigentümer mehrere Rechtsanwälte beauftragen?

BGH, Beschluss vom 01.07.2021 - V ZB 55/20

Ein mit dem Gegenstand des Rechtsstreits zusammenhängender Grund i.S.v. § 50 WEG a.F., der eine Vertretung der beklagten Wohnungseigentümer durch mehrere Rechtsanwälte rechtfertigt, liegt nicht deshalb vor, weil ein einzelner Wohnungseigentümer über die Mehrheit der Stimmen verfügt und den angefochtenen Beschluss gegen die Stimmen aller übrigen Wohnungseigentümer herbeigeführt hat.*)

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IMRRS 2021, 0824
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Vergütung eines Rechtsanwalts als Sonderverwalter?

BGH, Beschluss vom 10.06.2021 - IX ZB 27/20

1. Die Vergütung des Sonderverwalters in einem Gesamtvollstreckungsverfahren bestimmt sich nach der Verordnung über die Vergütung des Konkursverwalters, des Vergleichsverwalters, der Mitglieder des Gläubigerausschusses und der Mitglieder des Gläubigerbeirats (VergVO) vom 25.05.1960 (BGBl. I S. 329).*)

2. Erhält der Sonderverwalter für die außergerichtliche und gerichtliche Anspruchsverfolgung Vergütungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, können die so vergüteten Tätigkeiten regelmäßig keinen Zuschlag zu seiner Vergütung begründen.*)

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IMRRS 2021, 0774
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Wann werden vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten erstattet?

BGH, Urteil vom 22.06.2021 - VI ZR 353/20

Zur Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten (hier: Klage wegen Inverkehrbringens eines Kraftfahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung).*)

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IMRRS 2021, 0660
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Umgehung des RVG mit Hilfe einer Inkassogesellschaft

LG Berlin, Urteil vom 26.04.2021 - 67 S 144/19

1. Das Geschäftsmodell einer Inkassogesellschaft, deren Geschäfte von einem Rechtsanwalt geführt werden, zielt offenkundig auf eine unzulässige Umgehung des anwaltlichen Berufs- und Vergütungsrechts ab, dem der Geschäftsführer oder deren Gesellschafter unterlägen, sofern sie die nunmehr im Mantel der Gesellschaft unter Berufung auf deren Zulassung als Inkassodienstleisterin umfassend und rechtsanwaltsgleich erbrachten Rechtsdienstleistungen selbst als Rechtsanwälte erbrächten.*)

2. Die auf einem derartigen Geschäftsmodell beruhende und zur dauerhaften "Mietsenkung" erklärte Abtretung ist gem. § 134 BGB i.V.m. §§ 2, 3, 5, 10 RDG nichtig, auch wenn die als Inkassodienstleisterin zugelassene Gesellschaft zusätzlich zur Einziehung von Bagatellforderungen mandatiert ist (Festhaltung Kammer, IMR 2021, 127).*)

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IMRRS 2021, 0672
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Mehrere Erwerber klagen wegen Baumängeln: Kein Mehrvertretungszuschlag

OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.04.2021 - 8 W 435/20

Macht eine Mehrheit von Wohnungseigentumserwerbern gerichtlich Ansprüche wegen Mängeln an der Bausubstanz des Gemeinschaftseigentums gegen den Veräußerer geltend, ist der auf Seiten des Prozessbevollmächtigten der Kläger angefallene Mehrvertretungszuschlag grundsätzlich nicht mehr erstattungsfähig.*)

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IMRRS 2021, 0663
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Keine Syndikuszulassung zur Beratung von Kunden des Arbeitgebers

BVerfG, Beschluss vom 27.04.2021 - 1 BvR 2649/20

1. Eine Dritt­be­ra­tung für Kun­den des Ar­beit­ge­bers recht­fer­tigt keine Syn­di­kus­zu­las­sung.

2. Die Be­schrän­kung auf ei­ge­ne An­ge­le­gen­hei­ten des Ar­beit­ge­bers ver­letzt nicht die Be­rufs­frei­heit.

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IMRRS 2021, 0600
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Beweiserhebungspflicht bei Notarhaftung trotz Vertragserfüllung

BGH, Urteil vom 22.04.2021 - III ZR 164/19

Die bei einem Verstoß gegen § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG auf den Vertragsschluss folgenden Maßnahmen des Käufers zur Erfüllung des Vertrags können sowohl Indiz für den unbedingten Entschluss zum Erwerb der Immobilie als auch nur Ausdruck nolens volens geübter Vertragstreue sein.*)

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IMRRS 2021, 0598
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Firmenzusatz "partners" ist zulässig!

BGH, Beschluss vom 13.04.2021 - II ZB 13/20

Die Verwendung des Begriffs "partners" in der Firma einer GmbH ist zulässig.*)

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IMRRS 2021, 0561
RechtsanwälteRechtsanwälte
Darf ein Rechtsanwalt seiner Kanzlei-Software vertrauen?

BGH, Beschluss vom 30.03.2021 - VIII ZB 37/19

1. Ein Rechtsanwalt ist hinsichtlich der fristwahrenden Übermittlung von Schriftsätzen gehalten, durch geeignete organisatorische Vorkehrungen, insbesondere durch entsprechende allgemeine Anweisungen an das Büropersonal, sicherzustellen, dass Fehlerquellen im größtmöglichen Umfang ausgeschlossen sind und gewährleistet ist, dass - anhand einer nochmaligen Überprüfung der Faxnummer des angeschriebenen Gerichts entweder vor der Versendung oder mit dem Sendebericht anhand einer zuverlässigen Quelle - bei der Adressierung die zutreffende Faxnummer verwendet wird.*)

2. Zu einer von der Kanzleisoftware fehlerhaft eingesetzten Faxnummer des erstinstanzlichen Gerichts anstelle des zuständigen Berufungsgerichts.*)

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IMRRS 2021, 0519
ProzessualesProzessuales
Maskenpflicht in Gerichtsverhandlungen!

OLG Celle, Beschluss vom 15.04.2021 - 3 Ws 91/21

1. Eine auf § 176 GVG gestützte Anordnung, zum Schutz vor einer Covid19-Infektion in der Hauptverhandlung eine medizinische Maske zu tragen, ist regelmäßig nicht zu beanstanden.*)

2. Eine grundlose Weigerung des Verteidigers, dieser Anordnung zu folgen, kann eine Aussetzung des Verfahrens und hiernach eine Kostentragungspflicht nach § 145 Abs. 4 StPO zur Folge haben.*)

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IMRRS 2021, 0504
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Elektronischer Fristenkalender: Kontrollblatt für Handakte nötig!

BGH, Beschluss vom 02.02.2021 - X ZB 2/20

1. Führt ein Anwalt einen elektronischen Fristenkalender, ist ein Kontrollausdruck in die Handakte aufzunehmen, um zu gewährleisten, dass der Rechtsanwalt, wenn ihm die Handakte vorgelegt wird, eine eigenverantwortliche Fristenkontrolle durchführen kann.

2. Entgeht dem Prozessbevollmächtigten bei Vorlage der Handakten anlässlich der Zustellung des erstinstanzlichen Urteils und zur Berufungseinlegung, dass das für die Vorfrist zu Berufungsbegründung bestimmte zweite Fristenkontrollblatt fehlt, beruht das Fristversäumnis auf einem Verschulden des Prozessbevollmächtigten.

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IMRRS 2021, 0507
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Für anwaltliche E-Mail-Kommunikation genügt Transportverschlüsselung

VG Mainz, Urteil vom 17.12.2020 - 1 K 778/19

1. Für Streitigkeiten zwischen einer natürlichen oder einer juristischen Person und der Aufsichtsbehörde des Landes über Rechte gem. Art. 78 Absatz 1 und 2 DS-GVO ist in Rheinland-Pfalz der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit richtiger Beklagter.*)

2. Ein angemessenes Schutzniveau i.S.d. Art. 32 Abs. 1 DS-GVO ist auch bei Berufsgeheimnisträgern (hier: Rechtsanwälte) grundsätzlich durch Nutzung einer (obligatorischen) Transportverschlüsselung anzunehmen, soweit nicht im Einzelfall besondere Anhaltspunkte für einen erhöhten Schutzbedarf bestehen.*)

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IMRRS 2021, 0411
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Insolvenzverwalter darf Berufsgeheimnisträger von Schweigepflicht entbinden!

BGH, Beschluss vom 27.01.2021 - StB 44/20

1. Grundsätzlich sind diejenigen Personen dazu befugt, einen Berufsgeheimnisträger von seiner Verschwiegenheitspflicht zu entbinden, die zu jenem in einer geschützten Vertrauensbeziehung stehen. Hierunter fallen im Rahmen eines Mandatsverhältnisses mit einem Wirtschaftsprüfer regelmäßig nur der oder die Auftraggeber.*)

2. Für eine juristische Person können diejenigen die Entbindungserklärung abgeben, die zu ihrer Vertretung zum Zeitpunkt der Zeugenaussage berufen sind.*)

3. Ist über das Vermögen der juristischen Person das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt worden, ist dieser berechtigt, soweit das Vertrauensverhältnis Angelegenheiten der Insolvenzmasse betrifft.*)

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IMRRS 2021, 0405
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Pflichtverletzung des Anwaltsnotars: Welcher Rechtsweg gilt?

BGH, Urteil vom 18.11.2019 - NotSt (Brfg) 6/18

1. Werden einem Anwaltsnotar Verfehlungen vorgeworfen (hier: Verstoß gegen Mitwirkungsverbot als Notar und Tätigkeitsverbot als Anwalt) ist für die Ahnung entscheidend, ob die vorgeworfenen Verfehlungen vorwiegend mit dem Notaramt oder der anwaltlichen Tätigkeit zusammenhängen.

2. Fehlt ein Übergewicht des Verstoßes gegen die notariellen Anwaltspflichten, scheidet ein notarielles Disziplinarverfahren aus.

3. Bei Zweifeln ist im anwaltsgerichtlichen Verfahren zu entscheiden.

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IMRRS 2021, 0304
RechtsanwälteRechtsanwälte
Revisionsanwalt muss regelmäßig nur Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde prüfen

LG Karlsruhe, Urteil vom 16.02.2021 - 5 O 271/19

1. Bestätigt ein beim Bundesgerichtshof zugelassener Rechtsanwalt die Annahme eines Mandats zur Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde, so beinhaltet das Mandat die Prüfung der Erfolgsaussichten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens, nicht jedoch auch ohne Weiteres die mangels tatsächlicher bestehender Erfolgsaussichten aussichtlose Begründung des Rechtsmittels.

2. Behauptet der Mandant ein Verschulden des Revisionsanwaltes, so muss er im Schadensersatzprozess schlüssig darlegen, welche Gründe zur Zulassung der Revision geführt hätten und mit welcher Begründung die darauffolgende Revision mit Aussicht auf Erfolg hätte begründet werden können.

3. Zur Frage der Mandatsniederlegung zur Unzeit durch den Revisionsanwalt.

4. Geht der Mandant davon aus, dass der Streitwert im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren vom Bundesgerichtshof fehlerhaft (hier zu hoch) festgesetzt worden sei, so hat er das hiergegen eröffnete Rechtsmittel der Gegenvorstellung bei vorheriger Mandatsniederlegung des Revisionsanwalts, zur Vermeidung überwiegenden Mitverschuldens im Regressprozess, selbst einzulegen.

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IMRRS 2021, 0279
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Bauvoranfrage abgelehnt: Widerspruch einzulegen ist Anwaltssache!

BGH, Urteil vom 11.02.2021 - I ZR 227/19

Die Vertretung der Grundstückseigentümer in einem Widerspruchsverfahren gegen die abschlägige Bescheidung einer Bauvoranfrage und die Geltendmachung von mit dem Widerspruchsverfahren zusammenhängenden Kostenerstattungsansprüchen durch eine Architektin stellen keine nach §§ 3, 5 Abs. 1 RDG erlaubten Rechtsdienstleistungen dar, die als Nebenleistungen zum Berufs- oder Tätigkeitsbild der Architektin gehören.*)

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