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Sachgebiet: Immobilien

5094 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

IMRRS 2004, 0665
ImmobilienImmobilien
Personenmehrheit als Wohnungs- bzw. Teileigentümer

OVG Hamburg, Beschluss vom 24.10.2003 - 1 Bf 265/03

1. Steht das (einzelne) Wohnungs- bzw. Teileigentum mehreren Personen gemeinschaftlich zu, ist "einzelner" Wohnungs- bzw. Teileigentümer im Sinne des § 134 Abs. 1 Satz 4 2. Halbs. BauGB eine Personenmehrheit, deren Mitglieder zusammen beitragspflichtig sind und gemäß § 134 Abs. 1 Satz 4 1. Halbs. BauGB als Gesamtschuldner haften.*)

2. Das der Gemeinde bei der Auswahl der Gesamtschuldner zustehende Ermessen kann aus Gründen der offenbaren Unbilligkeit dahin eingeschränkt sein, dass die Gemeinde die einzelnen Mitglieder der Personenmehrheit nur entsprechend ihrem ideellen Anteil an dem Wohnungs- bzw. Teileigentum in Anspruch nehmen darf (hier bejaht für eine aus 67 Stellplätzen bestehende Garagenanlage und einen auf die Garagenanlage insgesamt entfallenden Erschließungsbeitrag von rund 10.000 EUR).*)

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IMRRS 2004, 0663
ImmobilienImmobilien
Grundbuchrechtliche Voraussetzungen einer Zwangssicherungshypothek

OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.01.2004 - 20 W 438/03

Das Grundbuchamt hat bei Eintragung einer Zwangssicherungshypothek die vollstreckungsrechtlichen und die grundbuchrechtlichen Voraussetzungen selbstständig zu überprüfen. Zu den grundbuchrechtlichen Voraussetzungen gehört auch bei großen Wohnungseigentümergemeinschaften die Angabe der Geburtsdaten sämtlicher als Vollstreckungsgläubiger auftretender Wohnungseigentümer.*)

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IMRRS 2004, 0661
ImmobilienImmobilien
Bemessung des Sielbaubeitrages

OVG Hamburg, Beschluss vom 14.01.2004 - 1 Bs 94/03

1. Der modifizierte Frontmetermaßstab zur Bemessung des Sielbaubeitrages ist mit höherrangigem Recht vereinbar (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).*)

2. Es ist nicht zu beanstanden, dass die Höhe des Sielanschlussbeitrages nicht auf die unterschiedliche bauliche Ausnutzbarkeit der angeschlossenen Grundstücke Rücksicht nimmt.*)

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IMRRS 2004, 0660
ImmobilienImmobilien
Müssen Feuerwehr-Einsatzkosten bezahlt werden?

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.01.2004 - 1 S 2263/02

1. Für die Beurteilung, ob ein Schadenfeuer - und damit eine Pflichtaufgabe im Sinne des § 2 Abs. 1 FwG - vorliegt, kommt es auf die im Recht der Gefahrenabwehr allgemein gebotene Ex-ante Sicht, also auf den Sach- und Kenntnisstand im Zeitpunkt des behördlichen Handelns an.*)

2. Der Kostenersatzanspruch nach § 36 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 FwG kommt auch in Fällen in Betracht, in denen der Kostenverursacher lediglich den Anschein eines Schadenfeuers hervorruft. Nur so wird die rechtlich gebotene Kongruenz der Anwendungsbereiche der Pflichtaufgaben nach § 2 Abs. 1 FwG und des Kostenersatzanspruchs nach § 36 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 FwG gewährleistet.*)

3. Zur "groben Fahrlässigkeit" im Sinne des § 36 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 FwG im Falle eines Verstoßes gegen das Verbot, nach Sonnenuntergang pflanzliche Abfälle zu verbrennen (§ 2 Abs. 2 Satz 6 der Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen vom 30.4.1975, GBl. S. 187; zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 12.2.1996, GBl. S. 116).*)

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IMRRS 2004, 0657
SteuerrechtSteuerrecht
Gewerblicher Grundstückshandel: Auch Wohneinheiten zählen!

BFH, Urteil vom 17.12.2003 - XI R 83/00

Für die Ermittlung des Gewerbeertrags eines Steuerpflichtigen ist das FA an die gesonderte und einheitliche Feststellung der dem Steuerpflichtigen zuzurechnenden Einkünfte weder dem Grunde noch der Höhe nach gebunden.*)

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IMRRS 2004, 0646
ImmobilienImmobilien
Straßenausbaubeiträge bei fehlender Ausbaubeitragssatzung?

OVG Sachsen, Urteil vom 23.03.2004 - 5 B 6/03

1. Straßenausbaubeiträge dürfen auch dann erhoben werden, wenn zum Zeitpunkt des tatsächlichen Abschlusses einer Ausbaumaßnahme eine (wirksame) Ausbaubeitragssatzung noch nicht existierte. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die den Beitrag auslösende Ausbaumaßnahme nach dem In-Kraft-Treten des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes am 1.9.1993 begonnen und fertig gestellt wurde.*)

2. Zur Frage der Verpflichtung der Gemeinden zur Erhebung von Ausbaubeiträgen und zum Erlass einer Ausbaubeitragssatzung (hier offen gelassen).*)

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IMRRS 2004, 0645
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Wann beginnt Kündigungsfrist des Erwerbers?

BGH, Urteil vom 28.04.2004 - IV ZR 62/03

a) Die Monatsfrist, innerhalb deren der Erwerber einer versicherten Sache die bestehenden Versicherungen kündigen kann (§ 70 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 VVG), beginnt grundsätzlich mit der Erfüllung des Eigentumserwerbstatbestandes, im Fall des Erwerbs eines Grundstücks im Wege der Zwangsversteigerung mit dem Zuschlagsbeschluß.*)

b) Soweit der Erwerber erst später Kenntnis von der Versicherung erlangt hat und die Kündigungsfrist erst von dieser Kenntnis an läuft (§ 70 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 VVG), genügt für den Fristbeginn die Kenntnis davon, daß bestimmte Risiken bei einem bestimmten Versicherer gedeckt sind.*)

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IMRRS 2004, 0631
ImmobilienImmobilien
Übergang des LPG-Vermögens auf einen anderen Rechtsträger

BGH, Beschluss vom 16.04.2004 - BLw 7/04

a) Eine Vereinbarung, die den Übergang des LPG-Vermögens auf einen anderen Rechtsträger entgegen den gesetzlichen Vorgaben als Einzelrechtsnachfolge im Wege einer teilweisen Vermögensübernahme regelt und daher unwirksam ist, kann nicht Grundlage für die Annahme eines Vertrages zugunsten Dritter sein, wonach ein ausscheidendes Mitglied berechtigt sein soll, Abfindungsansprüche gegen den neuen Rechtsträger zu richten.*)

b) In einem solchen Fall entspricht es in der Regel auch nicht der Interessenlage und kann daher nicht im Wege der Auslegung angenommen werden, daß unabhängig von der gescheiterten Vermögensübernahme ein Vertrag über die Regelung der Abfindungsansprüche zugunsten Dritter geschlossen worden ist.*)

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IMRRS 2004, 0629
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Amtshaftung wegen falscher Baulast

OLG Frankfurt, Urteil vom 07.04.2004 - 1 U 172/03

1. Die rechtswidrige Eintragung einer Baulast kann Amtshaftungsansprüche des betroffenen Grundstückseigentümers auslösen.*)

2. Dies gilt grundsätzlich nicht für die unverbindliche Äußerung einer Rechtsansicht in einem gerichtlichen Verfahren oder im Zusammenhang mit einem solchen.*)

3. Für die Begründetheit einer Feststellungsklage reicht es aus, dass wahrscheinlich ein Schaden entstanden ist (vgl. BGH NJW-RR 1997, 339, 340; NJW 1978, 544).*)

4. Zum Zurechnungszusammenhang zwischen der Eintragung einer Baulast und dem einstweiligen Verzicht des Grundstückseigentümers auf Verkaufsbemühungen sowie darauf beruhenden Schäden.*)

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IMRRS 2004, 0627
ImmobilienImmobilien
Altlasten: Bodenrechtlicher Ausgleichsanspruch auch bei Altfällen!

BGH, Urteil vom 02.04.2004 - V ZR 267/03

Mit der Sanierungsverpflichtung des Gesamtrechtsnachfolgers des Verursachers ist zumindest dann keine unzulässige Rückwirkung des Gesetzes verbunden, wenn die Gesamtrechtsnachfolge nach Mitte der achtziger Jahre des 20. Jahrhunderts eingetreten ist.*)

a) Jedenfalls wenn die Sanierung auf Grund eines Bescheides der zuständigen Behörde gemäß dem Bundes-Bodenschutzgesetz erfolgt, kann ein bodenrechtlicher Ausgleichsanspruch auch dann bestehen, wenn schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten schon bei Inkrafttreten des Gesetzes am 1. März 1999 vorhanden waren.*)

b) Mit der Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses ist nicht zwingend eine Vereinbarung über den Ausschluß des bodenrechtlichen Ausgleichsanspruchs verbunden.*)

c) Im Einzelfall kann sich auf Grund - auch ergänzender - Vertragsauslegung ergeben, daß ein vereinbarter Ausschluß der Gewährleistung auch den bodenrechtlichen Ausgleichsanspruch erfaßt.*)

d) Ein Grundstückseigentümer ist an der Geltendmachung des bodenrechtlichen Ausgleichsanspruchs gegen den Verursacher nicht schon dann gehindert, wenn er bei Abschluß des Kaufvertrages auf Grund von Fahrlässigkeit keine Kenntnis von den schädlichen Bodenveränderungen oder der Einordnung als Altlast erlangte.*)

e) Zum Nachweis der Verursachung sind für den Anspruchsteller Beweiserleichterungen insbesondere analog §§ 6, 7 UmweltHG eröffnet.*)

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IMRRS 2004, 0626
ImmobilienImmobilien
Kaufvertrag: Was bedeutet "massiv gebaut"?

OLG Celle, Urteil vom 13.05.2004 - 4 U 220/03

1. Macht der Kläger mit der Vollstreckungsabwehrklage ein Zurückbehaltungsrecht geltend, darf der Klage nur Zug um Zug gegen die zu bezeichnende Gegenleistung stattgegeben werden (Anschluss an BGH NJW-RR 1997, 1272).*)

2. Ist der Klage in erster Instanz gleichwohl uneingeschränkt stattgegeben worden, ist der Kläger im Verfahren über die Berufung des Beklagten nicht nach §§ 529, 531 ZPO gehindert, sich auf den erst nach Schluss der ersten Instanz erklärten Rücktritt vom Vertrag zu berufen.*)

3. Wird im Grundstückskaufvertrag ein Haus als "massiv gebaut" beschrieben, handelt es sich - entsprechend den zur Eigenschaftszusicherung alten Rechts entwickelten Grundsätzen - um eine garantierte Beschaffenheit i. S. v. §§ 434, 443, 276 BGB n. F., für deren Vorliegen der Verkäufer auch bei einem im Übrigen vereinbarten Ausschluss der Gewähr haftet.*)

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IMRRS 2004, 0625
ImmobilienImmobilien
Umweltschutz - Vogelschutz vor Hausfassaden-Schutz!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 14.05.2004 - 8 ME 65/04

1. Auch an der Außenfassade eines Einkaufszentrums errichtete Mehlschwalbennester sind "Niststätten der Natur" i.S.v. § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG.*)

2. Zu den Voraussetzungen, unter denen der Eigentümer eines Einkaufszentrums nach vorhergehender Zerstörung von Mehlschwalbennestern die Anbringung von künstlichen Nisthilfen zu dulden hat.*)

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IMRRS 2004, 0624
ImmobilienImmobilien
Entschädigung für Entziehung durch komplexen Wohnungsbau (DDR)

OLG Jena, Beschluss vom 24.05.2004 - 9 U 264/01

1. Ob § 15 Abs. 6 BoSoG nach Inkrafttreten des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes verfassungskonform dahin auszulegen ist, dass mit der Enteignung zugleich auch über die Entschädigung zu entscheiden ist, bleibt offen. Jedenfalls muss ein Entschädigungsbescheid zeitnah nach dem Sonderungsbescheid ergehen. Geschieht das nicht, kann der Betroffene hiergegen trotz fehlender ausdrücklicher Regelung Untätigkeitsantrag im gerichtlichen Verfahren nach § 18 BoSoG stellen.*)

2. Der Entschädigungsanspruch des durch den Sonderungsbescheid enteigneten Grundstückseigentümers ist ab Bestandskraft der Enteignung mit dem verkehrsüblichen Zinssatz, der sich an den Prozess- und Verzugszinsen des BGB orientiert, zu verzinsen.*)

3. Für Grundstücke, die in der DDR für den komplexen Wohnungsbau in Anspruch genommen wurden, bemisst sich die Enteignungsentschädigung des § 15 Abs. 1 BoSoG unabhängig von der Art ihrer tatsächlichen Bebauung, also auch für Verkehrsflächen und gewerblich genutzte Grundstücke, nach dem durchschnittlichen Bodenrichtwert aller Grundstücke im Plangebiet. Hiervon ist bei gewerblich genutzten Grundstücken (hier Apotheke) ein Betrag zwischen 5,11 € und 12,78 € (§ 19 Abs. 2 S. 3, Abs. 3 S. 1 SachenRBerG), bei mit Wohnungen, Neben- und Infrastrukturanlagen sowie Versorgungseinrichtungen bebauten Grundstücken hingegen ein Drittel des Bodenwerts (§ 20 Abs. 2 S. 2 SachenRBerG) abzuziehen.*)

4. Der enteignete Grundstückseigentümer hat keinen Anspruch auf Aufnahme einer Nachzahlungsverpflichtung nach den §§ 71 ff. SachenRBerG in den Sonderungsbescheid.*)

5. Ehemalige Besitzer von Grundstücken, die in der DDR für Neubaugebiete enteignet wurden, müssen sich nicht mit pauschalen Entschädigungen abfinden. Die Zahlungen an die ehemaligen Eigentümer müssen sich am Bodenrichtwert für Bauland orientieren.

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IMRRS 2004, 0619
ImmobilienImmobilien
Höferecht - Löschung des Hofvermerks

BGH, Beschluss vom 16.04.2004 - BLw 27/03

Im Falle der Vor- und Nacherbschaft genügt es für einen Antrag auf Ersuchen um Löschung des Hofvermerks nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 HöfeVfO, wenn nur bestimmte Personen als Nacherben in Betracht kommen und diese alle, wie auch der Vorerbe, die Hofaufgabeerklärung abgegeben haben.*)

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IMRRS 2004, 0617
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Abtretung einer inkongruenten Sicherung

BGH, Urteil vom 11.03.2004 - IX ZR 160/02

Zieht der Gläubiger eine seinem Schuldner von einem Drittschuldner gewährte inkongruente Sicherheit an sich, indem er sich von dem Schuldner dessen gegen den Dritten gerichteten Anspruch nebst Sicherheit abtreten läßt, liegt auch in der Person des Gläubigers eine inkongruente Sicherung vor. Das gleiche gilt, wenn der Gläubiger sich von dem Schuldner den Anspruch abtreten und von dem Drittschuldner die Sicherheit gewähren läßt.*)

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IMRRS 2004, 0614
SteuerrechtSteuerrecht
Doppelförderung für Baudenkmäler?

BFH, Urteil vom 14.01.2004 - X R 19/02

1. § 10f Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 EStG schließt eine Doppelförderung derselben Aufwendungen aus. Die Vorschrift hindert jedoch nicht die gleichzeitige Inanspruchnahme unterschiedlicher steuerlicher Fördermöglichkeiten für dieselbe Baumaßnahme.*)

2. Der Grundlagenbescheid i.S. des § 7i Abs. 2 EStG ist nur insoweit bindend, als er den Nachweis der denkmalschutzrechtlichen Voraussetzungen des § 7i Abs. 1 EStG erbringt. Über das Vorliegen der übrigen steuerrechtlich bedeutsamen Tatbestandsmerkmale haben die Finanzbehörden in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. Ihnen ist auch die Beurteilung, ob ein Gebäude ein Baudenkmal oder ein Neubau ist, vorbehalten (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 13. September 2001 IX R 62/98, BFHE 196, 550, BStBl II 2003, 912).*)

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IMRRS 2004, 0606
ImmobilienImmobilien
Fällt Räumungs- und Herausgabeklage unter § 16 GKG?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.03.2004 - 9 W 1014/04

Unter § 16 Abs. 2 GKG fällt nicht die Räumungs- und Herausgabeklage des Grundstücksverkäufers gegen den Käufer.*)

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IMRRS 2004, 0596
ImmobilienImmobilien
Kaufpreiserhöhung aufgrund Investitionspflichtverletzung

OLG Naumburg, Urteil vom 10.02.2004 - 11 U 78/03

Ist in einem investiven Vertrag zur Absicherung der vom Käufer übernommenen Investitionszusage eine Vertragsstrafe vereinbart, die dann verwirkt ist, wenn die Investitionsverpflichtung nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraumes erfüllt wird, so kann der Verkäufer hieraus keine Rechte herleiten, wenn die Investitionspflicht erst nach Ablauf der Frist entsteht, fällig wird oder in zumutbarer Weise getätigt werden kann. Die Vertragsstrafe entfällt ersatzlos; unberührt bleibt der Anspruch auf Erfüllung.*)

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IMRRS 2004, 0595
SteuerrechtSteuerrecht
Nutzungsrecht mindert den Wert i. S. d. Bewertungsgesetzes nicht!

BFH, Urteil vom 08.10.2003 - II R 27/02

1. Hat ein unentgeltliches Nutzungsrecht, welches im Rahmen der Feststellung der Ertrags- und Mindestwerte nach den Absätzen 2 bis 6 des § 146 BewG unberücksichtigt bliebe, den vom Steuerpflichtigen nach § 146 Abs. 7 BewG nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Wert (wertmindernd) beeinflusst, kann der nachgewiesene Wert nicht zur Feststellung eines niedrigeren Grundstückswerts führen.*)

2. Bei einer Mehrheit von Erben, denen ein zum Nachlass gehörendes Grundstück zuzurechnen ist, ist der Grundstückswert gegenüber allen Miterben nach § 138 Abs. 5 Satz 3 BewG i.V.m. § 179 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 gesondert und einheitlich festzustellen.*)

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IMRRS 2004, 0594
ImmobilienImmobilien
Sukzessivberechtigten: Anforderungen an Rückauflassungsvormerkung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.12.2003 - 20 W 396/03

Behalten sich Eheleute bei Übertragung von Grundbesitz auf ihre Abkömmlinge für bestimmte Fälle einen Anspruch auf Rückübertragung vor, der zunächst ihnen gemeinsam und nach dem Tod des Erstversterbenden dem Überlebenden allein zustehen soll, so kann dieser Anspruch durch eine einzige Vormerkung gesichert werden. Zumindest zur Klarstellung ist im Grundbucheintrag selbst die Sukzessivberechtigung des längstlebenden Übergebers zu verlautbaren, die Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung reicht insoweit nicht aus.*)

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IMRRS 2004, 0592
ImmobilienImmobilien
Grundlagenbescheid gegenüber mehreren Miteigentümern

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.04.2004 - 8 A 11964/03

Stellt ein Grundlagenbescheid die Maßstabsdaten betreffend die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die Oberflächenentwässerung von Grundstücken fest, die im Eigentum mehrerer Personen stehen, hat dies nach §§ 3 Abs. 1 Nr. 4 KAG, 179 Abs. 2 Satz 2 AO gegenüber den Miteigentümern einheitlich zu erfolgen.*)

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IMRRS 2004, 0591
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Berechnungsmaßstab für Straßenreinigungsgebühren

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.04.2004 - 12 A 11902/03

1. Im Straßenreinigungsgebührenrecht ist ein Gebührenmaßstab, der für Abrechnungsgebiete mit Hinterliegergrundstücken eine Kombination aus Frontmeterlängen- und Grundstücksflächenmaßstab vorsieht, vorteilsgerecht und zulässig.*)

2. Hingegen ist die Bildung einer Abrechnungseinheit aus mehreren Straßen mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage unzulässig.*)

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IMRRS 2004, 0585
ImmobilienImmobilien
Wann ist Zwangsvollstreckung in das Erbbaurecht zulässig?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.03.2004 - 9 W 27/04

Der Erbbauberechtigte gibt keine Veranlassung zu einer Klage des Grundstückseigentümers auf Duldung der Zwangsvollstreckung in das Erbbaurecht wegen des dinglichen Erbbauzinses, wenn dieser ihn nicht vergeblich zur Vollstreckungsunterwerfung in notarieller Urkunde aufgefordert hat. Die Einstellung der Zahlung des schuldrechtlichen Erbbauzinses begründet noch nicht die Annahme, ohne Klage den Anspruch aus der Erbbauzinsreallast nicht realisieren zu können.*)

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IMRRS 2004, 0579
ImmobilienImmobilien
Welches Recht gilt bei Kauf eines Grundstücks im Ausland?

OLG Köln, Urteil vom 12.09.2000 - 3 U 16/00

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2004, 0576
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Schaden durch herabfallende Dachplatten ersatzfähig?

OLG Köln, Urteil vom 05.02.2004 - 12 U 112/03

1. Die Ablösung von Gebäudeteilen infolge von Witterungseinwirkung legt grundsätzlich die mangelhafte Errichtung oder Unterhaltung nahe.

2. Selbst wenn der Schaden auf ein Naturereignis zurückzuführen ist, mit dem nach der Erfahrung des Lebens zu rechnen war, muss das Gebäude so beschaffen sein, dass es diesen Windgeschwindigkeiten standhält.

3. Höhere Windstärken im Juli als die vom Deutschen Wetterdienst gemessenen 10 Beaufort sind auch für hiesige Verhältnisse nicht komplett auszuschließen. Dächer und Gebäude müssen daran angepasst sein.

4. Eine feste Regel, in welchen Abständen ein Dach zu überprüfen ist, existiert nicht. Eine einjährige Prüfungspflicht ist jedoch nicht zu beanstanden, da sie auch nicht aus dem üblichen Rahmen fällt.

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IMRRS 2004, 0574
ImmobilienImmobilien
Nutzung einer Laube zu Wohnzwecken

BGH, Urteil vom 22.04.2004 - III ZR 163/03

Das bestandsgeschützte Recht zur Nutzung einer Laube zu Wohnzwecken ist nicht an die Baulichkeit, sondern an die Nutzer gebunden, die aus dem am 1. April 1983 (§ 22 BKleingG) bestehenden Pachtvertrag berechtigt sind.*)

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IMRRS 2004, 0568
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Gerichtsvollzieher darf keine Bauwerke entfernen lassen

BGH, Beschluss vom 19.03.2004 - IXa ZB 328/03

a) Bei der Vollstreckung eines Anspruchs auf Räumung und Herausgabe eines Grundstücks ist der Gerichtsvollzieher nicht berechtigt, Bauwerke und Anpflanzungen beseitigen zu lassen, selbst wenn der Schuldner nach dem Inhalt des Titels zur Beseitigung verpflichtet ist; der Beseitigungsanspruch ist nach § 887 ZPO zu vollstrecken.*)

b) Ist die Beseitigung im Rahmen der Herausgabevollstreckung durch den Gerichtsvollzieher ohne die erforderliche Ermächtigung des Prozeßgerichts des ersten Rechtszuges erfolgt, können die Kosten der Ersatzvornahme nicht als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung festgesetzt werden.*)

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IMRRS 2004, 0556
ImmobilienImmobilien
Kommune haftet nicht für Wasserschäden durch Jahrhundertregen

BGH, Urteil vom 22.04.2004 - III ZR 108/03

Führt ein ganz ungewöhnlicher und seltener Starkregen (hier: Wiederkehrzeit von mehr als hundert Jahren) zu einem Rückstau in der Abwasserkanalisation und zu einem Wiederaustritt des Niederschlagswassers, kann sich die Gemeinde gegenüber der Anlagenhaftung aus § 2 HPflG auf höhere Gewalt berufen.*)

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IMRRS 2004, 0555
ImmobilienImmobilien
Erschließungskosten und Bemessungsgrundlage

BFH, Urteil vom 11.02.2004 - II R 31/02

Hat der Veräußerer eines noch nicht erschlossenen Grundstücks einen wirksamen Vertrag über die Ablöse künftig entstehender Erschließungskosten mit der Gebietskörperschaft nach § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB geschlossen und übernimmt der Erwerber die vom Veräußerer noch nicht erfüllte Verpflichtung aus dem Ablösevertrag, so ist Gegenstand des Erwerbsvorgangs regelmäßig das unerschlossene Grundstück. Die Übernahme der Verbindlichkeit stellt keine Gegenleistung dar.*)

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IMRRS 2004, 0541
ImmobilienImmobilien
Anwendungsbereich des § 121 Abs. 6 SachenRBerG

BGH, Urteil vom 19.03.2004 - V ZR 214/03

a) § 121 Abs. 6 SachenRBerG ist auf den Fall entsprechend anzuwenden, daß ein Kauf nach dem Gesetz über den Verkauf volkseigener Gebäude vom 7. März 1990 (GBl. I S. 157) an einer Zuordnung nach der Vierten Durchführungsverordnung zum Treuhandgesetz scheiterte.*)

b) Im Sinne von § 121 Abs. 6 SachenRBerG hat eine Kommune den Kaufpreis erhalten, wenn und soweit sie ihn (im Rahmen der Kassenbestände) von dem örtlichen Rat übernommen hat. Ob diese Bestände der Kommune nach den Vorschriften des Zuordnungsrechts als Kommunalvermögen zuzuordnen gewesen waren, ist ohne Belang.*)

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IMRRS 2004, 0540
ImmobilienImmobilien
Aufforderung nach § 177 BGB: Wer muss mitwirken?

BGH, Urteil vom 02.04.2004 - V ZR 107/03

Sind bei einem durch einen vollmachtlosen Vertreter abgeschlossenen Vertrag mehrere Personen Vertragspartner des Vertretenen, so müssen sie, sofern sich aus ihrem Innenverhältnis nichts anderes ergibt, sämtlich an einer Aufforderung nach § 177 Abs. 2 Satz 1 BGB mitwirken.*)

Das Berufungsgericht darf auch nach einer Zurückverweisung der Sache neue Angriffs- und Verteidigungsmittel nur in den Grenzen des § 531 Abs. 2 ZPO zulassen. Ist von dem Berufungsgericht unter Verstoß gegen § 531 Abs. 2 ZPO zugelassener Tatsachenvortrag (Ausgangsvortrag) unschlüssig, muß das Berufungsgericht bei seiner erneuten Entscheidung ergänzendes, zur Schlüssigkeit des Ausgangsvortrags führendes Parteivorbringen auch dann unberücksichtigt lassen, wenn die Partei vor der Zurückverweisung keine Gelegenheit erhalten hatte, ihren Ausgangsvortrag zu ergänzen.*)

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IMRRS 2004, 0539
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Zwangsverwaltung bei umstrittenen Eigentumsverhältnissen?

BGH, Beschluss vom 19.03.2004 - IXa ZB 190/03

Der Anordnung der Zwangsverwaltung steht nicht entgegen, daß der Eigenbesitz des eingetragenen Eigentümers bestritten wird.*)

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IMRRS 2004, 0535
ImmobilienImmobilien
Voraussetzung für die Duldungspflicht gemäß § 917 BGB

OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.03.2004 - 7 U 289/03

1. Voraussetzung für die Duldungspflicht gemäß § 917 BGB ist, dass eine Verbindung des Grundstücks der Kläger zu einem öffentlichen Weg fehlt und eine solche Verbindung zur ordnungsgemäßen Benutzung des Grundstücks notwendig ist. Rein persönliche Bedürfnisse des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten oder ein vorübergehender außergewöhnlicher Bedarf sind nicht maßgebend.

2. Ob eine Nutzung des Verbindungsgrundstücks notwendig ist, ist nach strengen Maßstäben zu beurteilen.

3. Grundsätzlich nicht notwendig ist eine Zufahrt für Kraftfahrzeuge auf ein Wohngrundstück, jedenfalls dann nicht, wenn das Kraftfahrzeug vor dem Grundstück oder in benachbarten Straßen geparkt werden kann.

4. Die Ausübung eines seit langer Zeit praktizierten Notwegrechtes kann nach Treu und Glauben nicht untersagt werden, wenn der Weg weiterhin nur in dem Umfang genutzt wird, der der früheren jahrzehntelangen Nutzung unter Berücksichtigung der fortgeschrittenen Technisierung entspricht.

5. Ob eine "Wegegerechtigkeit" bzw. ein Geh- und Fahrrecht auch das Recht umfasst, mit einem Fahrzeug zu einem Haus zu gelangen, ist durch Auslegung der Dienstbarkeit zu ermitteln. Dabei kann eine längere Zeit geduldete Ausübung, auch wenn mit ihr erst einige Zeit nach Bestellung begonnen worden ist, einen Anhaltspunkt für die ursprüngliche Rechtslage bieten. Im Übrigen kann sich der Inhalt der Grunddienstbarkeit auch ändern, insbesondere wenn die Grunddienstbarkeit zeitlich unbegrenzt ist. Insoweit ist die Grunddienstbarkeit auch den veränderten technischen und wirtschaftlichen Änderungen (Veränderung der Benutzungsmittel) anzupassen, so dass nicht näher bestimmte altrechtliche Wegerechte auch für Kraftfahrzeuge gelten.

6. Eine unentgeltliche Zufahrtsgestattung begründet lediglich ein Leihverhältnis (§§ 598 ff BGB), das mangels entgegenstehender Vereinbarung gemäß § 604 Abs. 3 BGB jederzeit gekündigt werden kann, ohne dass es hierfür eines besonderen Grundes bedarf.

7. Eine konkludente Begründung einer Grunddienstbarkeit kann nur in einem Verhalten gefunden werden, das keine andere Deutung zulässt als die, dass dem Berechtigten gegenüber der Wille zur Belastung des Grundstücks mit einem dinglichen Recht erklärt wird.

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IMRRS 2004, 0532
ImmobilienImmobilien
Umfang der Aufklärungspflicht des Verkäufers

OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.12.2003 - 17 U 183/02

Zum Umfang der Aufklärung des Verkäufers einer Eigentumswohnung, in deren Speicher in der Vergangenheit starker Taubenzeckenbefall festgestellt wurde.*)

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IMRRS 2004, 0530
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Abwasserleitungs ist nicht nach VGB 88 mitversichert

OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.08.2003 - 12 U 60/03

Der Umstand, dass über eine Abwasserleitung der Überlauf einer Warmwasser- oder Dampfheizung abgeführt wird, macht die Abwasserleitung nicht zu einem Rohr der Heizungsanlage im Sinne von § 7 Nr. 3 VGB 88.*)

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IMRRS 2004, 0523
ImmobilienImmobilien
Arglistiges Verschweigen von Schimmelbildung

LG München I, Urteil vom 20.11.2003 - 26 O 12901/02

Arglistig handelt, wer tatsächliche Behauptungen ohne jede sachliche Grundlage abgibt. Arglist liegt dann vor, wenn dem Erklärenden jegliche zur sachgemäßen Beantwortung einer Frage erforderliche Kenntnis fehlt, ihm dies auch bewusst ist, und er gleichwohl diesen Umstand, d.h. die fehlende Sachkunde, dem anderen Teil verschweigt.

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IMRRS 2004, 0520
ImmobilienImmobilien
Zwangsversteigerung - Sittenwidrigkeit einer Bieterabrede

OLG Naumburg, Urteil vom 26.02.2004 - 7 U 123/03

Zur Sittenwidrigkeit einer Bieterabrede.*)

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IMRRS 2004, 0517
ImmobilienImmobilien
Kaufvertrag der Gemeinde: Genehmigungspflicht bei Stundung?

BGH, Urteil vom 02.04.2004 - V ZR 105/03

Der Umstand allein, daß eine Gemeinde durch einen Vertrag eine Verpflichtung eingeht, die teilweise oder ganz erst in späteren Haushaltsjahren zu erfüllen ist, führt nicht zur Genehmigungsbedürftigkeit nach § 44 Abs. 6 DDR-KommVerf. Dasselbe gilt für eine Stundung, die dem Zweck dient, die Zug-um-Zug-Abwicklung der gegenseitigen Pflichten eines Grundstückskaufvertrages sicher zu stellen.*)

Eine Stundungsabrede liegt nicht vor, wenn die Vertragsparteien den Zahlungszeitpunkt so festlegen, daß eine Zug-um-Zug-Abwicklung der beiderseitigen Pflichten gewährleistet ist.*)

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IMRRS 2004, 0514
ImmobilienImmobilien
Konkludenter Vertragsschluss für Energielieferungen

BGH, Urteil vom 17.03.2004 - VIII ZR 95/03

Ein konkludenter Vertragsschluß durch Entnahme von Energie kommt grundsätzlich nicht in Betracht, wenn bereits ein Vertragsverhältnis zwischen dem Versorgungsunternehmen und einem Dritten besteht, aufgrund dessen die Energielieferungen erbracht werden.*)

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IMRRS 2004, 0510
ImmobilienImmobilien
Verwirkung der Einrede der Formnichtigkeit des Kaufvertrages

BGH, Beschluss vom 18.03.2004 - V ZR 222/03

a) Konkrete Anhaltspunkte für eine Wiederholungs- oder Nachahmungsgefahr können sich auch daraus ergeben, daß das Berufungsgericht bei seiner Begründung erkennbar von einem - nicht formulierten - unrichtigen Obersatz ausgeht (Fortführung von Senat, Beschl. v. 31. Oktober 2002, V ZR 100/02, NJW 2003, 754).*)

b) Ergibt sich die Wiederholungs- oder Nachahmungsgefahr auf diese Weise aus der rechtlichen Begründung des Berufungsgerichts oder aus offenkundigen Umständen (§ 291 ZPO), so sind entsprechende Darlegungen in der Beschwerdebegründung nicht erforderlich (Abgrenzung zu BGHZ 152, 182).*)

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IMRRS 2004, 0501
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Beweislast beim Zustandekommen eines Maklervertrags

OLG Köln, Beschluss vom 07.10.2003 - 24 U 117/03

1. Die Beweislast für den Abschluss eines Maklervertrages trägt nach allgemeinen Grundsätzen der Makler.

2. Erst wenn der Abschluss des Maklervertrages (Übertragung der Maklerleistung) feststeht, hat der Maklerkunde, sofern die dem Makler übertragene Leistung den Umständen nach nur gegen Vergütung zu erwarten war, die Unentgeltlichkeit zu beweisen.

3. Tritt der Interessent von sich aus an einen gewerblichen Makler mit der Bitte heran, einen geeigneten Vertragsschluss nachzuweisen oder zu vermitteln, ohne dass der Makler von der Gegenseite beauftragt worden ist, so kann ein Maklervertrag selbst ohne ausdrückliches Provisionsverlangen zu Stande kommen.

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IMRRS 2004, 0493
ImmobilienImmobilien
Löschung einer Grunddienstbarkeit

OLG Zweibrücken, Urteil vom 18.12.2003 - 4 U 36/03

Eine im Jahre 1920 bestellte Grunddienstbarkeit, deren alleiniger Zweck darin bestand, dem Eigentümer des begünstigten Grundstücks die Vorteile der damals guten Wohnlage in einer "Villengegend" zu sichern, erlischt, wenn der Wohnvorteil mit den Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs und dem anschließenden Wiederaufbau entfallen ist.*)

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IMRRS 2004, 0490
ImmobilienImmobilien
Widerruf eines unwiderruflichen Verkaufangebotes

BGH, Urteil vom 26.03.2004 - V ZR 90/03

Der Eigentümer eines Grundstücks kann sich in einem notariell beurkundeten unwiderruflichen Angebot zum Verkauf des Grundstücks vorbehalten, das Angebot mit der Folge zu widerrufen, daß das Angebot befristet ist, und einen erklärten Widerruf zurückzunehmen, solange das Angebot nicht erloschen ist. Die Erklärung, den Widerruf zurückzunehmen, bedarf in diesem Fall nicht der Beurkundung.*)

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IMRRS 2004, 0489
ImmobilienImmobilien
Vermögensrecht - Übergang nicht dinglich gesicherter Kreditverbindlichkeiten

BGH, Beschluss vom 01.04.2004 - III ZR 300/03

Nach § 16 Abs. 2 Satz 1 VermG gehen auf den Berechtigten auch nicht dinglich gesicherte Kreditverbindlichkeiten über, die der Finanzierung von Baumaßnahmen auf dem restituierten Grundstück dienen.*)

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IMRRS 2004, 0488
ImmobilienImmobilien
Bewilligung einer Baulast für einen Miteigentümer

BGH, Urteil vom 08.03.2004 - II ZR 5/02

Der Miteigentümer eines Grundstücks kann den/die anderen Miteigentümer auf Einräumung einer Baulast in Anspruch nehmen, wenn die Bewilligung der Baulast notwendig ist, um ihm eine bestimmungsgemäße Nutzung des gemeinschaftlichen Grundstücks zu ermöglichen, die Grenze des § 745 Abs. 3 BGB gewahrt bleibt und die angestrebte Regelung nach billigem Ermessen dem Interesse aller Teilhaber entspricht (Bestätigung des Sen.Urt. v. 3. Dezember 1990 - II ZR 107/90, WM 1991, 821, 822 und 823).*)

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IMRRS 2004, 0486
ImmobilienImmobilien
Vermögensrecht - Öffentlich-rechtliche Amtspflichten der Treuhandanstalt

BGH, Urteil vom 11.03.2004 - III ZR 90/03

Der Treuhandanstalt konnten bei ihrer Privatisierungstätigkeit (öffentlich-rechtliche) Amtspflichten gegenüber einer Gemeinde obliegen, sofern diese einen spezifizierten Kommunalisierungs- oder Restitutionsantrag gestellt hatte.*)

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IMRRS 2004, 0480
ImmobilienImmobilien
Umdeutung eines nichtigen Kaufvertrages

BGH, Urteil vom 19.03.2004 - V ZR 224/03

Die Umdeutung eines nichtigen Rechtsgeschäfts muß nicht daran scheitern, daß die Leistung, die Gegenstand des anderen Geschäfts ist, im Ungleichgewicht zu dem ursprünglich vorgesehenen Entgelt steht; je nach dem anzunehmenden Parteiwillen kann das Äquivalenzverhältnis verschoben oder durch Veränderung des Entgelts gewahrt sein (Umdeutung des Kaufs nicht existierenden Gebäudeeigentums in den Kauf der Rechte aus der Sachenrechtsbereinigung).*)

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IMRRS 2004, 0478
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Anschluss- und Benutzungszwang aus Umweltschutzgründen?

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.03.2004 - 1 S 2261/02

1. Ein öffentliches Bedürfnis im Sinne des § 11 Abs. 2 GemO ist gegeben, wenn durch den Anschluss- und Benutzungszwang nach objektiven Maßstäben das Wohl der Gemeindeeinwohner gefördert wird (Bestätigung der Senatsrechtsprechung).*)

2. Die die Annahme eines öffentlichen Bedürfnisses rechtfertigenden Gründe des öffentlichen Wohls müssen einen hinreichenden örtlichen Bezug aufweisen. Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn die Einrichtung der Fernwärmeversorgung bei objektiver Betrachtung darauf gerichtet ist, die örtliche Umweltsituation zu verbessern.*)

3. Auch mit Blick auf die Staatszielbestimmungen des Art. 20a GG bzw. Art. 3a LV ist die sich allein überörtlich auswirkende Umweltverträglichkeit der Fernwärmeversorgung für sich genommen nicht geeignet, den gemeindlichen Anschluss- und Benutzungszwang zu rechtfertigen (a.A. OVG Schleswig, Urt. v. 21.8.2002, NordÖR 2003, 21, zu § 17 Abs. 2 GemOSH).*)

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IMRRS 2004, 0476
ImmobilienImmobilien
Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung nach neuem Schuldrecht

OLG Naumburg, Urteil vom 24.02.2004 - 11 U 94/03

1. Auch nach dem modernisierten Schuldrecht bedarf es für den Rücktritt vom Vertrag keiner Nacherfüllungsfrist, wenn dies von vornherein sinnlos erscheint, weil der Schuldner bereits zuvor fehlende Erfüllungsbereitschaft zum Ausdruck gebracht hat.*)

2. Sucht der Verkäufer ein offensichtlich mit mehreren Mängeln behaftetes Grundstück zu übergeben und stellt er auf die Rüge eines Mangels durch den Erwerber lediglich die Beteiligung an den Beseitigungskosten in Aussicht, kann der Käufer sogleich vom Vertrag zurücktreten.*)

3. § 464 BGB a.F., wonach der Käufer sich seine Rechte wegen eines Mangels bei der Annahme vorbehalten muss, ist ersatzlos entfallen. Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind jetzt nur noch dann ausgeschlossen, wenn er den Mangel bei Vertragsabschluss kannte (§ 442 Abs. 1 Satz 1 BGB), oder eingeschränkt, wenn ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt blieb (§ 442 Abs. 1 Satz 2 BGB).

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IMRRS 2004, 0474
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Privates Schwimmbad: Beseitungsanspruch aufgrund Bebauungsplans?

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.09.2003 - 6 U 144/02

Ein nachbarrechtlicher Anspruch wegen Verletzung von bauplanungsrechtlichen Vorschriften kommt nur dann in Betracht, wenn die Vorschriften des Planes Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB sind. Baurechtliche Normen sind nur dann nachbarschützend, wenn der Kreis der geschützten Personen von der jeweiligen Norm her bestimmt und abgrenzbar ist (etwa Bauwich-Vorschriften oder Bestimmungen über die Bepflanzung der seitlichen Grundstücksgrenzen).

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